PROFESSUR FÜR ZIVILRECHT

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1 PROFESSUR FÜR ZIVILRECHT INFORMATIONEN FÜR BEWERBERINNEN UND BEWERBER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ Altenberger Straße Linz, Österreich DVR

2 Inhaltsverzeichnis 1. Die Johannes Kepler Universität Linz (Österreich) Die Rechtswissenschaftliche Fakultät Der Bereich Zivilrecht Anforderungen an die Stelle Zivilrecht Forschung Lehre Weitere Anforderungen Bedeutung bzw. zeitliches Ausmaß der Aktivitäten Gesetzlicher Rahmen Anstellungsverhältnis Pensionsrechtliche Situation Pension Betriebspensionskasse für Universitätsprofessor/inn/en Gehalt Bewerbungsunterlagen Allgemeines Forschung Lehre Sonstiges Auskünfte... 7 Professur für Zivilrecht 2/7

3 1. Die Johannes Kepler Universität Linz (Österreich) Die Johannes Kepler Universität Linz ist eine junge europäische Universität mit spezifischen Schwerpunkten im Bereich der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, der Rechtswissenschaften, der Technik und Naturwissenschaften und seit 2014 auch der Humanmedizin. Sie hat sich in den fünf Jahrzehnten ihres Bestehens durch ihre vielfältige Forschungs- und Lehrleistung zu einer national und international anerkannten Institution in Wirtschaft und Forschung etabliert. Die JKU ist eine Campusuniversität am Stadtrand von Linz. Der Campus ermöglicht eine einzigartige Nähe zwischen allen Disziplinen. Interdisziplinäre Zusammenarbeit, innovative Grundlagenforschung und eine starke Kooperation zu Industrie und Wirtschaft in der Anwendung der Forschungsergebnisse bestimmen ihre Grundausrichtung. Getragen vom Prinzip der Einheit von Forschung und Lehre erbringt die JKU durch Kreation und Transfer von Wissen Dienstleistungen mit hohem Nutzen für Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur. Ihre Kernzielgruppen sind Studierende, die Scientific Community sowie Organisationen des privaten und öffentlichen Lebens. Als die größte Forschungs- und Lehrinstitution in Oberösterreich, und somit als ein Zentrum für Wissenstransfer, trägt die Universität zum Erhalt und zur Entwicklung der dynamischen Wirtschaftsregion Oberösterreich bei. Sie nimmt an Kompetenzzentren teil und entwickelt Spin-Off- Programme, die Firmenneugründungen unterstützen. 2. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät Rechtliche Normen geben Sicherheit, regeln das Zusammenleben und den Wettbewerb in der Wirtschaft. Jede menschliche Gemeinschaft braucht Regeln, und in allen Lebensbereichen brauchen wir rechtskundige Menschen. In der Ausbildung geht es aber nicht darum, Gesetze auswendig zu lernen. Vielmehr steht die Vermittlung rechtswissenschaftlicher Methoden im Vordergrund. Dadurch sind die Studierenden in der Lage, die Herausforderungen der sich rasch ändernden Gesetzeslage zu meistern egal ob im Strafrecht, Europarecht oder einem der anderen Spezialgebiete des rechtswissenschaftlichen Studiums. An einem Standort konzentriert befindet sich an der JKU die größte rechtswissenschaftliche Bibliothek Österreichs. Der Bestand umfasst mehr als Bücher, Zeitschriftenbände und den Zugang zu den meisten nationalen und internationalen Rechtsdatenbanken. Auch beim Studienangebot geht die JKU neue Wege. So wurde hier das europaweit erste Multimedia- Studium der Rechtswissenschaften angeboten. Es zählt mittlerweile rund aktive Studierende weltweit und bietet ca. 850 StudienanfängerInnen pro Jahr einen Studienplatz via Internet. 3. Der Bereich Zivilrecht Das Fach Zivilrecht wird unter anderem im Rahmen des Instituts für Zivilrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in sechs Abteilungen betreut: Allgemeine Zivilrechtsdogmatik, Grundlagenforschung, Wirtschaftsprivatrecht, Dogmengeschichte, Umweltprivatrecht sowie Europäisches Privatrecht und Versicherungsrecht. Alle Abteilungen wirken an Lehre und Forschung im gesamten Bereich des Zivilrechts mit. Entsprechend dem Entwicklungsplan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ist eine qualitativ hochwertige Grundlagenforschung notwendige Voraussetzung für den Exzellenz- und die Aufbauschwerpunkte der Fakultät. Insbesondere der Professur für Zivilrecht 3/7

4 Exzellenzschwerpunkt Unternehmensrecht mit fachübergreifendem Ansatz macht auch die Kooperation der Grundlagenfächer über die Fachgrenzen hinaus erforderlich. 4. Anforderungen an die Stelle Zivilrecht Die am Institut für Zivilrecht ausgeschriebene Stelle soll die bisherige Exzellenz in der zivilrechtlichen Kernkompetenz auch im Bereich der führenden zivilrechtlichen Publikationen sichern und weiterentwickeln helfen. Zudem soll auch ein Kontakt zur zivilrechtlichen Praxis gewährleistet sein Forschung Erwartet werden die Vertretung des österreichischen Zivilrechts in Forschung und Lehre in allen seinen Teilgebieten, vor allem auf hohem Niveau stehende Forschung, insbesondere dogmatische Grundlagenforschung in den klassischen Bereichen des Zivilrechts. Bewerberinnen und Bewerber sollten bereit sein, sich mit System- und Methodenfragen sowie Fragen an der Schnittstelle von Zivilrecht und benachbarten Rechtsgebieten auseinanderzusetzen. Damit soll insbesondere auch dem Exzellenzschwerpunkt Unternehmensrecht der Boden bereitet werden. Zur Beurteilung der Qualifikation werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen: Habilitation aus dem Fach Bürgerliches Recht/Zivilrecht oder entsprechend hohe wissenschaftliche Qualifikation ( 97 Abs. 2 UG 2002) (Beilage eines Nachweises) Qualität und Quantität der Publikationen (Beilage der Publikationsliste sowie fünf der wesentlichsten Publikationen) Wissenschaftliche Vortragstätigkeit (Beilage einer Vortragsliste gegliedert nach Invited speaker, referierte Tagungen und sonstige Vorträge) Erfahrung an in- und allenfalls ausländischen Universitäten und Forschungseinrichtungen, Einbindung in die nationale und allenfalls internationale Forschungsszene (Institution, Art der Tätigkeit, Dauer) Bezug zur juristischen Praxis 4.2. Lehre Erwartet wird in Abstimmung mit den anderen Lehrenden des Instituts die engagierte Mitwirkung an der Ausbildung von Juristinnen und Juristen im Rahmen des Präsenzstudiums der Rechtswissenschaften und bei Bedarf auch des Multimediadiplomstudiums in der Art des bisherigen Lehrstuhlinhabers, an der Ausbildung in der Studienrichtung Wirtschaftsrecht und im Masterstudium Recht und Wirtschaft für TechnikerInnen sowie an Weiterbildungsaktivitäten der Universität. Didaktische Qualifikation wird vorausgesetzt. Qualifikationsbeurteilung insbesondere nach folgenden Kriterien: Fähigkeit zur Abhaltung von Lehrveranstaltungen im gesamten Bereich des Zivilrechts (Liste bisher abgehaltener Lehrveranstaltungen). Ausarbeitung von Unterlagen und Lehrbehelfen im Zusammenhang mit bereits abgehaltenen Lehrveranstaltungen und/oder Ausbildungen und Weiterbildungen (Vorlage von maximal 3 Unterlagen/Lehrbehelfen, die als besonders qualitätsvoll bzw. innovativ eingeschätzt werden). Professur für Zivilrecht 4/7

5 Erfahrung in der Betreuung von Diplomarbeiten und Dissertationen (Beilage einer Liste der betreuten Diplomarbeiten und Dissertationen Name, Thema, Jahr). Evaluierungsergebnisse zu gehaltener Lehre (Beilage von Nachweisen). Tätigkeiten als Lehrende/r an in- und allenfalls ausländischen Universitäten sowie sonstigen Einrichtungen des tertiären Bildungssektors (Beilage einer Liste mit Angaben zu: Institution, Bezeichnung der Lehrveranstaltungen, Umfang und Dauer der Tätigkeit) Weitere Anforderungen Im Bewerbungsverfahren werden ein wissenschaftlicher Berufungsvortrag zu einem frei gewählten Thema des österreichischen bürgerlichen Rechts und ein didaktischer Vortrag zu einem vorgegebenen Problem des österreichischen bürgerlichen Rechts erwartet. Erwartet werden Sozialkompetenz, die Fähigkeit zur Leitung einer Universitätseinrichtung und die Bereitschaft zur Mitwirkung in der universitären Selbstverwaltung. Erwartet werden im Sinne des Frauenförderungsplanes ( 36 Abs 4) ( wo dies fachlich möglich und geboten erscheint auch Erfahrungen und Kompetenzen im Bereich Gender Studies. Weiters ist im Sinne von 36 Abs 5 des Frauenförderplanes für die Führung einer Universitätseinrichtung eine Kompetenz im Bereich des Gender Mainstreaming relevantes Auswahlkriterium. Qualifikationsbeurteilung insbesondere nach folgenden Kriterien: Erfahrung in Leitung von Organisationseinheiten (Liste der bisherigen Leitungsfunktionen, Dauer, übergeordnete Organisationseinheit, Institution, Zahl der Mitarbeiter/innen). Erfahrung in Personalentwicklung und Frauenförderung sowie Teilnahme an Gender Mainstreaming Projekten (Liste entsprechender Nachweise) Bedeutung bzw. zeitliches Ausmaß der Aktivitäten Eine Gewichtung der erwarteten Tätigkeit kann mit ca. 50 % Forschung, 40 % Lehre und 10 % Verwaltung angenommen werden. 5. Gesetzlicher Rahmen Die Universitäten sind seit selbständige vollrechtsfähige Anstalten öffentlichen Rechts mit unternehmensähnlicher Struktur. Sie werden auf Basis dreijähriger Leistungsvereinbarungen mit dem Staat finanziert, verfügen über ein Globalbudget und unterliegen keinem Weisungsverhältnis zum Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Anstellungsverhältnis Sämtliche Anstellungsverhältnisse einschließlich der Professuren unterliegen dem Angestelltengesetz. Die Berufung als Universitätsprofessor/in stellt daher den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit der Universität dar, für den das Angestelltengesetz mit den damit verbundenen arbeits-, sozial- und pensionsrechtlichen Bestimmungen sowie der Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten den rechtlichen Rahmen darstellen. Nach 4 Jahren erfolgt eine Evaluierung der Lehrund Forschungstätigkeit sowie der administrativen Tätigkeit zur Erfüllung allfälliger Zielvereinbarungen. Professur für Zivilrecht 5/7

6 Gemäß Universitätsgesetz 2002 und Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten besteht für Universitätsprofessor/inn/en ein erhöhter Kündigungsschutz Pensionsrechtliche Situation Pension Das Pensionskonto der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten (PVA) ist die Berechnungsgrundlage für Ihre Pension. Allen Pensionskontoinhaber/innen werden für Versicherungszeiten jährlich Teilgutschriften eingetragen, die 1,78 Prozent der jährlichen Beitragsgrundlagen betragen und diese sind mit der Höchstbemessungsgrundlage gedeckelt. Die Summe der Teilgutschriften bildet die Gesamtgutschrift, diese wird jedes Jahr aufgewertet. Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 ergibt die monatliche Bruttopension. Nähere Auskünfte zur staatlichen Pension erhalten Sie direkt von der PVA Betriebspensionskasse für Universitätsprofessor/inn/en Nach UG 2002 ist eine besondere Pensionskassenregelung für Universitätsprofessor/inn/en vorgesehen, die durch den Kollektivvertrag vereinbart wird. Die Beitragsleistung durch die Universität beträgt 10 % des im Kollektivvertrag jeweils vorgesehenen Mindestgehaltes. Freiwillige über das kollektivvertragliche Mindestgehalt hinausgehende Gehaltszahlungen sind nicht Gegenstand der Berechnungsgrundlage der Beitragsleistungen. 6. Gehalt Die Höhe des Mindestgehaltes für die Verwendungsgruppe A 1 (Professur) ist im Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten festgelegt und beträgt ,80 brutto pro Jahr (Stand 2016). Die Auszahlung erfolgt in 14 gleichen Teilen, wobei zwei Teile als Sonderzahlung zur Anweisung gelangen. Die Vereinbarungen eines über das kollektivvertraglich festgelegte Mindestgehalt im konkret abzuschließenden Arbeitsvertrag ist möglich. Für die Professur für Zivilrecht ist eine auf freiwilliger Basis beruhende Vereinbarung eines Gehaltes, das über dem kollektivvertraglich vorgesehenen Mindestgehalt liegt, vorgesehen. Abhängig von der derzeitigen Position (gegenwärtiges Gehalt) beträgt der Rahmen des jährlichen Bruttogehaltes (kollektivvertragliches Mindestgehalt zuzüglich freiwilliger Überzahlung) ,- bis ,-. Der Nettobetrag hängt auch von persönlichen Faktoren ab; als Richtwert kann man davon ausgehen, dass ein Jahresgehalt von ,- brutto zu einem jährlichen Nettobetrag von ca ,- führt. Alle sechs Jahre in Summe 4-malig - kommt es nach einer jeweils positiven Evaluierung zu einer Vorrückung in die nächste kollektivvertragliche Gehaltsstufe der Verwendungsgruppe A1. 7. Bewerbungsunterlagen Bewerber/innen auf die Professur Zivilrecht werden gebeten, folgende Bewerbungsunterlagen in elektronischer Form an bewerbung@jku.at zu senden. Falls die Übersendung der Anlagen in elektronischer Form nicht möglich ist, sind diese in fünffacher Ausfertigung derart zu übersenden, Professur für Zivilrecht 6/7

7 dass diese längstens innerhalb einer Nachfrist von einer Woche nach Ende der Bewerbungsfrist beim Rektor einlangen Allgemeines Motivationsschreiben Tabellarischer Lebenslauf Zeugnisse (Doktorat, Habilitation) Formblatt 7.2. Forschung Siehe geforderte Beilagen unter Punkt 4.1, die zur Beurteilung der Qualifikation herangezogen werden Lehre Siehe geforderte Beilagen unter Punkt 4.2, die zur Beurteilung der Qualifikation herangezogen werden Sonstiges Siehe geforderte Beilagen unter Punkt 4.3, die zur Beurteilung der Qualifikation herangezogen werden. 8. Auskünfte Für eventuelle Fragen steht Herr Univ.-Prof. Dr. Christian Holzner zur Verfügung: +43 (732) , und für Fragen des Multimediadiplomstudiums der Rechtswissenschaften Herr Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Riedler +43 (732) , Professur für Zivilrecht 7/7

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