Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. Workshop: Gesetzliches Angehörigenvertretungsrecht quo vadis? - Impulsvortrag -
|
|
- Adrian Abel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Workshop: Gesetzliches Angehörigenvertretungsrecht quo vadis? - Impulsvortrag -
2 I. Rechtliche Ausgangssituation Vertretungsnotwendigkeit bei krankheits- bzw. altersbedingten Defiziten der Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit. Bislang zwei Säulen zur Kompensation des Vertretungsbedarfs: Vorsorgevollmacht bei privatautonomer Entscheidung Betreuung als staatliche Rechtsfürsorge Ist eine dritte Vertretungssäule denkbar? 2 Dr. Axel Schröder, Justizministerium,
3 Einzelne Rechtsnormen oder -figuren berechtigen bereits Dritte auf der Grundlage von Hypothesen oder Vermutungen zum Handeln für Andere: 1357 BGB 73 Abs. 2 Nr. 2 i.v.m. Abs. 6 S. 3 SGG 38 Abs. 2 SGB II Mutmaßliche Einwilligung Schaffung einer gesetzlichen Vertretungsmacht in der Annahme eines bestehenden Nähe- bzw. Schutzverhältnisses ist grds. nicht systemfremd. 3 Dr. Axel Schröder, Justizministerium,
4 II. Diskussion der gesetzlichen Angehörigenvertretung Erste vertiefte Beiträge hierzu etwa seit 2000/01 BR-Initiative zur Einführung gesetzlicher Angehörigenvertretung Keine Berücksichtigung im 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz v , Gründe für die Abstandnahme: 4 Dr. Axel Schröder, Justizministerium,
5 Politischer Widerstand im Bundestag Missbrauchsgefahr Hauptaugenmerk auf System der pauschalierten Betreuervergütung Danach verschiedene wissenschaftliche Abhandlungen. In Deutschland wurde Debatte inhaltlich und politisch aus hiesiger Sicht nicht zu Ende geführt. In Nachbarländern (Österreich, Schweiz) gibt es inzwischen Regelungsmodelle. 5 Dr. Axel Schröder, Justizministerium,
6 III. Wiedereintritt in die Überlegungen? Wiederbeleben der Diskussion wird inzwischen wieder für erwägenswert gehalten. Motive: Sparzwänge wegen der ungebrochenen Ausweitung des Betreuungswesens und seiner Kosten??? Beitrag zur Umsetzung der gesetzlichen Grundentscheidung Verantwortungsübernahme aus der Mitte der Zivilgesellschaft ( 1897 BGB, Betreuungsrecht im Familienrecht verankert) 6 Dr. Axel Schröder, Justizministerium,
7 Anerkennung und Aufwertung zur Verantwortungsübernahme bereitstehender naher Angehöriger ( Vertrauensvorschuss als Regelfall statt Generalmissbrauchsverdacht ) Schaffung eines ausgewogenen Verhältnis zwischen staatlicher Erwartungshaltung gegenüber Angehörigen (häusliche Pflege, Unterhaltspflicht) einerseits und staatlicher Reglementierung ihrer Aufgabenwahrnehmung andererseits Betreuungsverfahren als Belastung für Betroffene und Angehörige 7 Dr. Axel Schröder, Justizministerium,
8 Fazit: Neuer politischer Anlauf erfordert Bestimmung des Schutzbedürfnisses der Betroffenen und der Stellung der Angehörigen im System, Beachtung des bürokratischen Aufwandes einer möglichen Systemveränderung und ihrer Wirkungen auf den Rechtsverkehr. Bei Normierung einer gesetzlichen Angehörigenvertretung sind somit die Bedingungen entscheidend, unter denen dieser dritte Weg der Vertretung gegeben sein soll. 8 Dr. Axel Schröder, Justizministerium,
9 IV. Maßgebliche Parameter einer gesetzlichen Regelung zur Angehörigenvertretung 1. Vertretungsmacht generell oder nur bei Defiziten 2. Personenkreis der Vertretungsberechtigten 3. Lebenssachverhalte/Aufgabenbereiche der Vertretung 4. Zeitliche Reichweite 9 Dr. Axel Schröder, Justizministerium,
10 5. Berücksichtigung des Willens der Betroffenen 6. Verhältnis zur Vorsorgevollmacht 7. Missbrauchsvorkehrungen 8. Sicherheitsgarantien für den Rechtsverkehr 10 Dr. Axel Schröder, Justizministerium,
11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 11 Dr. Axel Schröder, Justizministerium,
Aktionsplan zur Stärkung des selbstbestimmten Lebens, zur Qualitätssicherung der rechtlichen Betreuung sowie zur Vermeidung unnötiger Betreuungen
Aktionsplan zur Stärkung des selbstbestimmten Lebens, zur Qualitätssicherung der rechtlichen Betreuung sowie zur Vermeidung unnötiger Betreuungen Gliederung I. Stand des Betreuungswesens 22 Jahre nach
MehrBetreuungsrecht, Sachwalterschaft und Vormundschaft im Kontext der UN-BRK. Stand der aktuellen Diskussion in Deutschland.
Betreuungsrecht, Sachwalterschaft und Vormundschaft im Kontext der UN-BRK Stand der aktuellen Diskussion in Deutschland Überblick Struktur des deutschen Erwachsenenschutzes Zahlen Vorgaben der UN-BRK Betreuung
MehrÜberlegungen zur Vertretungsbefugnis für Angehörige Dr. Andrea Diekmann, Vizepräsidentin des Landgerichts, Berlin
Überlegungen zur Vertretungsbefugnis für Angehörige Dr. Andrea Diekmann, Vizepräsidentin des Landgerichts, Berlin Inhalt: I. Vorbemerkung II. Erfordernis der Einführung einer Vertretungsbefugnis? III.
MehrÜberlegungen zur Vertretungsbefugnis für Angehörige Dr. Andrea Diekmann, Vizepräsidentin des Landgerichts, Berlin
Überlegungen zur Vertretungsbefugnis für Angehörige Dr. Andrea Diekmann, Vizepräsidentin des Landgerichts, Berlin I. Vorbemerkung Bereits bei den Erörterungen zum 1. Betreuungsänderungsgesetz wurde die
MehrKritik und Reform des Betreuungsrechts
Kritik und Reform des Betreuungsrechts Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Lipp BGT Sachsen-Anhalt, 25.08.2017 Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Lipp Verwendung und Weitergabe nur mit Genehmigung des Autors Überblick Die
MehrNeues aus dem Recht. Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung
Angehörigenwochenende 20. + 21.04.13 in Bad Salzhausen Neues aus dem Recht Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung Michael Goetz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht,
MehrEinleitung 17. A Rahmenbedingungen der Gesundheitssorge 19
Inhaltsverzeichnis Einleitung 17 A Rahmenbedingungen der Gesundheitssorge 19 I. Entscheidungskompetenz der Patientinnen und Patienten in Gesundheitsangelegenheiten 21 1. Einwilligungsfähigkeit 22 2. Feststellung
Mehr1. Vergangenheit : Ein Blick zurück
Betreuungsgerichtstag e. V. 13. Betreuungsgerichtstag 20 Jahre Betreuungsrecht da geht noch mehr! Selbstbestimmung achten Selbstständigkeit fördern! Erkner bei Berlin, den 12. bis 14. November 2012 20
MehrBetreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung. Dr. Gerald Prinz Richter am Amtsgericht
Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung Dr. Gerald Prinz Richter am Amtsgericht Vorsorgevollmacht/Betreuung : Worum geht es? Ganz oder teilweise fehlende Handlungs- bzw. Geschäftsfähigkeit in
MehrBetreuungsvereine Garanten für die ehrenamtliche Rechtliche Betreuung!? Problem und Aufgabenstellungen, konzeptionelle und finanzielle Forderungen
Betreuungsvereine Garanten für die ehrenamtliche Rechtliche Betreuung!? Problem und Aufgabenstellungen, konzeptionelle und finanzielle Forderungen Übersicht 1. Allgemeine Entwicklungen und Problemstellungen
MehrPatientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Wintersemester 2014/15 Vorlesung Ethik in der Medizin Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht PD Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Rückblick Indikation + Einwilligung
MehrAktuelle Reformen im Betreuungsrecht
Aktuelle Reformen im Betreuungsrecht BGT Mitte Kassel, 13. Juli 2017 Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Lipp Verwendung und Weitergabe nur mit Genehmigung des Autors Überblick Zwangsbehandlung Ehegattenvertretung
MehrQuo Vadis Stiftungen: Reaktionsmöglichkeiten auf die aktuelle Kapitalmarktsituation - Sicht der Stiftungsbehörde
Quo Vadis Stiftungen: Reaktionsmöglichkeiten auf die aktuelle Kapitalmarktsituation - Sicht der Stiftungsbehörde Dr. Christian Schneider, Regierungsvizepräsident Lösungsansätze und ihre Grenzen 1. Umwandlung
MehrFachtag Betreuungsrecht am 10. Oktober 2015 im Justizzentrum Heidelberg
Fachtag Betreuungsrecht am 10. Oktober 2015 im Justizzentrum Heidelberg Workshop 1 Sozialfürsorge vor Rechtsfürsorge - Vermittlung anderer Hilfen durch die Betreuungsbehörde (Anspruch, Grenzen) Die Anordnung
MehrDas Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde - Ziele, Chancen, Risiken
Das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde - Ziele, Chancen, Risiken Aktuelle Fragen des Betreuungsrechts Berlin, 17.-18.11.2014 Überblick Das Gesetz, seine Ziele und seine Kritiker Struktur
MehrPatientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Wintersemester 2016/17 Vorlesung Ethik in der Medizin Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Rückblick Indikation + Einwilligung
MehrI. Zur Einführung einer gesetzlichen Vertretungsmacht für Ehegatten und Lebenspartner
Institut für Privat- und Prozessrecht der Georg-August-Universität Göttingen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Medizinrecht und Rechtsvergleichung Professor Dr. Dr. h.c. Volker Lipp
MehrDie Betreuung alter Menschen im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung, Schutzverantwortung und Zwang
Die Betreuung alter Menschen im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung, Schutzverantwortung und Zwang Deutsche Sektion der Internationalen Juristen-Kommission Potsdam 21. Oktober 2016 Einführung: Was
MehrGesetzliche Vertretung durch Angehörige - doch eine Alternative zu Betreuung und Vorsorgevollmacht?
Dr. Martin Probst, Schleswig Gesetzliche Vertretung durch Angehörige - doch eine Alternative zu Betreuung und Vorsorgevollmacht? - Thesen und Fragen - 1. Das Betreuungswesen und Angehörige stehen in einer
MehrPatientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Wintersemester 2017/18 Vorlesung Ethik in der Medizin Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Rückblick Indikation + Einwilligung
MehrRechtliche Betreuung. Betreuungsbehörde der Stadt Kassel Rathaus, Obere Königsstraße 8, Geschäftszimmer H 408 a, Telefon (05 61)
Rechtliche Betreuung Betreuungsbehörde der Stadt Kassel Rathaus, Obere Königsstraße 8, Geschäftszimmer H 408 a, Telefon (05 61) 7 87-50 10 Falsche Vorstellungen!!! Rechtliche Betreuung betrifft nicht nur
MehrDie rechtliche Betreuung im Spannungsfeld zwischen Hilfe und Bevormundung
Petra Henn-Baier Die rechtliche Betreuung im Spannungsfeld zwischen Hilfe und Bevormundung PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Einleitung 11 I. Teil: Entstehung und Aufgabe
MehrGesetzentwurf des Bundesrates
11. Württembergischer Betreuungsgerichtstag am Hochschule Ravensburg-Weingarten Arbeitsgruppe 2 Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern - eine Alternative zur rechtlichen Betreuung? 1
MehrDas Betreuungsrechtsänderungsgesetz und die Wege einer Strukturreform des Betreuungsrechts
Berichte aus der Rechtswissenschaft Verena Rode Das Betreuungsrechtsänderungsgesetz und die Wege einer Strukturreform des Betreuungsrechts Shaker Verlag Aachen 2002 VII Abkürzungsverzeichnis Verzeichnis
MehrMedizinische Eingriffe bei geistig behinderten Menschen
Helly Posselt-Wenzel Medizinische Eingriffe bei geistig behinderten Menschen PETER LANG Europaischer Vertag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Vorwort 9 1 Einleitung 11 I. Menschen mit geistiger Behinderung
MehrErgebnisse der Evaluation des Zweiten
Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes Ergebnisse der Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes (2. BtÄndG) dargestellt von: Herrn Michael Baukhorn Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
MehrVorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung Ingo Glas Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Agrarrecht Birgit Köhler Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Rechtsanwälte Geiersberger
MehrSchnittstellen zwischen Eingliederungshilfe und Pflege aus Sicht der Rechtsprechung. von Dr. Kirsten Kaiser, Richterin am Sozialgericht Lübeck
Schnittstellen zwischen Eingliederungshilfe und Pflege aus Sicht der Rechtsprechung von Dr. Kirsten Kaiser, Richterin am Sozialgericht Lübeck Zum Ablauf 1. Teil Beispiele aus der Rechtsprechung A. Rechtsprechung
MehrPatientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen
Patientenverfügungen Vorsorge in Gesundheitsfragen Patientenverfügung Gliederung Was ist eine Patientenverfügung? Was ist beim Abfassen zu beachten? Wie wird eine Patientenverfügung vom Arzt umgesetzt?
MehrIhr Recht Gut vertreten!
Ihr Recht Gut vertreten! Gesetzliche Betreuung und rechtliche Vorsorge bei psychischer Erkrankung im Alter Referent: Holger Koch, Dipl. Soz.arb, M.A. VERANSTALTUNGSTITEL 14.10.2013 2 Inhalte 1. Gesetzliche
MehrWille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung
Wille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung Der rechtliche Rahmen Frank Merker, Vorsitzender Richter am Landgericht Cottbus Der Wille des Betroffenen Die freie Willensbestimmung 2 Kriterien
MehrGZ: BMASK-10001/0761-I/A/4/2016 Wien,
10341/AB vom 12.01.2017 zu 10801/J (XXV.GP) 1 von 4 Frau Präsidentin des Nationalrates Parlament 1010 Wien ALOIS STÖGER Bundesminister Stubenring 1, 1010 Wien Tel: +43 1 711 00 0 Fax: +43 1 711 00 862156
MehrPatientenverfügung/ Vorsorgevollmacht
Silvia Böhme Dipl. Sozialarbeiterin Staatlich geprüfte Krankenschwester Staatlich geprüfte Verwaltungsfachangestellte Ausbilderin für den öffentlichen Dienst Deutsch Ukrainische Pflegeverband e.v. - Vorstandsmitglied
MehrGefahr einer Verrechtlichung des Sterbens begegnen
Debatte zur gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen Gefahr einer Verrechtlichung des Sterbens begegnen Berlin (21. Januar 2009) - Die Deutsche Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie (DGGG)
MehrVorsorgevollmacht. Klinikum Herford / Schwarzenmoorstraße 70 / Herford / Tel.: /94-0 Rev.-Nr.
Vorsorgevollmacht Erarbeitet vom Klinischen Komitee im Klinikum Herford. Im Komitee sind sowohl Ärzte als auch Mitarbeitende der Pflegedienste, Theologen und ein Jurist vertreten. Der Text entspricht den
MehrIst Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege möglich?
Qualitätsentwicklung und-sicherung in der häuslichen Pflege Veranstaltung des DV am 24.Juni 2013 Ist Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege möglich? 70% häusliche Pflege Warum dieses Thema? Davon
MehrDas Kindeswohl als Maßstab für die Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zum Begleiteten Umgang
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Landesjugendamt Das Kindeswohl als Maßstab für die Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zum Begleiteten Umgang Handreichung Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses
MehrBetreuungsrecht Vorsorgevollmacht Patientenverfügung. Präsentiert von: Annette Reimers Betreuungsverein für den Kreis Herzogtum Lauenburg e.v.
Betreuungsrecht Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Präsentiert von: Annette Reimers Betreuungsverein für den Kreis Herzogtum Lauenburg e.v. Vortragsaufbau Grundzüge des Betreuungsrechts Vorsorgevollmacht
MehrDas Betreuungsrecht im internationalen Privatrecht
Elisabeth Nitzinger Das Betreuungsrecht im internationalen Privatrecht PETER LANG Europáischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 17 Einleitung 21 Kapitel 1: Anwendungsbereich
MehrVorsorgevollmacht und Patientenverfügung Notar Robert Walter, LL.M. Markt Mittweida
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Notar Robert Walter, LL.M. Markt 20-23 09648 Mittweida Der Begriff Vorsorge lateinisch: procuratio zu procurare für etwas Sorge tragen; pflegen; verwalten 30.09.2015
MehrVorsorgevollmacht. als Alternative zur rechtlichen Betreuung. Vorsorgevollmacht.
www.bayreuth.de Vorsorgevollmacht Vorsorgevollmacht als Alternative zur rechtlichen Betreuung Ein informativer Überblick von Frau Bettina Wurzel, Diplom Sozialpädagogin -Sozialamt- Abteilungsleitung Soziale
MehrWas Sie tun können, um richtig vorzusorgen Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder Altersabbau kann jeder Mensch in eine Situation kommen, in
1BUJFOUFOWFSGÛHVOH 7PSTPSHFWPMMNBDIU #FUSFVVOHTWFSGÛHVOH Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder Altersabbau kann jeder Mensch in eine Situation kommen,
MehrII. 14 Betreuungsrecht
II. 14 Betreuungsrecht Sinn & Zweck 1. Betreuung dient dazu, Rechtshandlungen im Namen des Betreuten zu ermöglichen, die dieser selbst nicht mehr vornehmen kann, und wird zeitlich und sachlich für entsprechende
MehrVollmacht Die große Unbekannte
Vollmacht Die große Unbekannte Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel 14. Juli 2016 Überblick Vorsorgevollmacht und Vorsorgeverhältnis Vorsorgevollmacht und Betreuung Vorsorgevollmacht als Vertrauensakt Vergütung,
MehrStellung und aktuelle Situation der Betreuungsvereine
Stellung und aktuelle Situation der Betreuungsvereine Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Lipp Betreuungsverein Schaumburg, 15.11.2018 Volker Lipp - Verwendung und Weitergabe nur mit Genehmigung des Autors Überblick
MehrWorkshop Abgrenzung Eingliederungshilfe zur Pflege (SGB XII- SGB XI) 12. bis 14. April 2015 Bundeskongress für Führungskräfte im BeB, Berlin
Workshop Abgrenzung Eingliederungshilfe zur Pflege (SGB XII- SGB XI) 12. bis 14. April 2015 Bundeskongress für Führungskräfte im BeB, Berlin Rechtsanwältin Ruth Coester, BeB 1 Gliederung des Vortrags 1.
MehrThema. Gesetzliche Betreuung für Erwachsene - Vorsorge. Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung
Thema Gesetzliche Betreuung für Erwachsene - Vorsorge Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Wichtige Bausteine für ein selbstbestimmtes Leben nicht nur im Alter Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung
MehrBetreuungsrecht. Kurs LFA Pforzheim
Betreuungsrecht Kurs LFA Pforzheim Altes Vormundschaftsrecht Entmündigung Verstoß gegen die Menschenwürde Vermögenssorge Personensorge Verwaltung ohne Kontakt Rechtlich schwierige Regelungen Hartmut Vöhringer
MehrVom Erzeuger zum Vater?
Angie Genenger Vom Erzeuger zum Vater? Zur rechtlichen Stellung des biologischen Vaters unter besonderer Berücksichtigung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft Verlag Dr. Kovac Hamburg 2006 Inhaltsverzeichnis
MehrInformationsveranstaltung: Patientenvorsorge
Informationsveranstaltung: Patientenvorsorge 22.11.2011 Heiko Jung, Dipl.-Theol. Referent für theologische Grundsatzfragen Rheinischer Verein für Katholische Arbeiterkolonien Kapitelstr. 3 52066 Aachen
MehrWie schützt das Recht das Wohl und die Wünsche der Betreuten?
Wie schützt das Recht das Wohl und die Wünsche der Betreuten? Überarbeitete Fassung eines Vortrages auf dem 7. Württembergischen Vormundschaftsgerichtstag in Ravensburg-Weingarten am 6. März 2009 Dr. Andrea
MehrDie Betreuung Volljähriger
Bernd Peters Die Betreuung Volljähriger Die Reform des zivilrechtlichen Fürsorgerechts für Volljährige aus der Sicht des Betreuers Verlag P.C.O. Bayreuth III EINLEITUNG 1 ERSTEH TEIL : 3 S 1 Die bisherige
MehrInhalt. 1 Grundlagen aus ärztlicher Sicht 1. 2 Juristisches Hintergrundwissen. 1.1 Arzt-Patienten-Verhältnis Ärztliche Indikation 2
IX 1 Grundlagen aus ärztlicher Sicht 1 Dietrich Wördehoff 1.1 Arzt-Patienten-Verhältnis 1 1.2 Ärztliche Indikation 2 1.3 Patientenwille 4 2 Juristisches Hintergrundwissen Veronika Raithel 2.1 Warum sind
MehrVorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung inkl. Sozialregress. Referent: Patrick Bauer Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht
Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung inkl. Sozialregress Referent: Patrick Bauer Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Vorsorgen Ausgangslage: Man kommt in die Situation, in der man eigene Entscheidungen
Mehrs w i s s e t h i c s
Forschung in Notfallsituationen (HFG Art. 30-31, KlinV Art.15-17; HFV Art.11) Gültig ab 1. Januar 2014 (Inkraftsetzung des Humanforschungsgesetzes und zugehöriger Verordnungen (vgl. Tabelle). Bei Forschung
MehrPatientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen
Patientenverfügungen Vorsorge in Gesundheitsfragen Gliederung Was ist eine Patientenverfügung? Was ist beim Abfassen zu beachten? Wie wird eine Patientenverfügung vom Arzt umgesetzt? Weitere häufig gestellte
MehrAG 3 Unterstützung von Menschen mit Demenz bei der Wahrnehmung ihrer Rechte
Deutscher Verein Fachtag Betreuungsrecht am 11.11.2017 in Braunschweig AG 3 Unterstützung von Menschen mit Demenz bei der Wahrnehmung ihrer Rechte Betreuungsstelle Hamburg Beratungsstelle für rechtliche
MehrKölner Vorsorgetag Harald reske
Kölner Vorsorgetag 2014 Betreuung 1896 Abs. 1 BGB.. auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung.. 280, 281, 282 FamFG 280: Vor der Bestellung eines
Mehrvor Gewalt in der häuslichen Pflege Unterstützungsbedarf älterer, pflegebedürftiger, Erwachsenenschutzes
Schutz älterer Menschen vor Gewalt in der häuslichen Pflege Unterstützungsbedarf älterer, pflegebedürftiger, rechtlich betreuter Menschen und die Funktion des Erwachsenenschutzes Prof. Dr. jur. Dagmar
MehrRechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Betreuungsstelle Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Die Betreuungsstelle stellt sich vor Betreuungsrecht - rechtliche Grundlagen - Anregung einer Betreuung - weitere Anknüpfungspunkte
MehrFörderung bürgerschaftlichen Engagements und die Reduzierung von FeM
Datum Thema 29.07.2009 Förderung bürgerschaftlichen Engagements und die Reduzierung von FeM Sprecher Prof. Dr. jur. Thomas Klie, AGP Freiburg Projektmitarbeiterinnen: Virginia Guerra, Madeleine Viol Ausgangspunkt
Mehr5. Hamburger Forum Haftpflichtversicherung Abtretung des Freistellungsanspruchs durch die versicherte Person
Abtretung des Freistellungsanspruchs durch die versicherte Person - Gestaltung und Konsequenzen - Dr. Thomas Gädtke DLA Piper UK LLP Themenübersicht Ausgangssituation Grundsätzliche Streitpunkte Gibt es
MehrUpdate Recht Vom Zwang zur Teilhabe. Dr. Rolf Marschner 6. BayBGT Regensburg Überblick
Update Recht Vom Zwang zur Teilhabe Dr. Rolf Marschner 6. BayBGT Regensburg 9. 10. 2017 Überblick PsychKHG in Bayern aktueller Stand Zwangsbehandlung durch den Betreuer ( 1906a BGB) Zwangsbehandlung nach
MehrGrußwort. Fachreferenten
Grußwort Matthias Schöck Bürgermeister Hildrizhausen Fachreferenten Andreas Kleiß Betreuungsbehörde Landratsamt Böblingen Thema: Betreuungsrecht Siegmund Auer Notar für Hildrizhausen Thema: Vorsorgevollmacht
MehrETHIK UND RECHT IN DER GERONTOPSYCHIATRISCHEN VERSORGUNG. 6. Gerontopsychiatrisches Symposium Hannover
ETHIK UND RECHT IN DER GERONTOPSYCHIATRISCHEN VERSORGUNG 6. Gerontopsychiatrisches Symposium Hannover 1. Einleitung 2. Geschichtlicher Überblick 3. Paradigmenwechsel 4. Selbstbestimmung im Betreuungsrecht
MehrVorsorge für Alter und Krankheit
Vorsorge für Alter und Krankheit 2. Göttinger Erbrechttag 20. November 2010 1 Überblick Ein Gesetz zur Patientenverfügung Der Vorsorgefall Vertrauensperson Vermögen und persönliche Angelegenheiten Patientenwille
MehrProf. jur. Konrad Stolz Hochschule Esslingen. Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen beim Einsatz technischer Hilfen in der Pflege
Prof. jur. Konrad Stolz Hochschule Esslingen Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen beim Einsatz technischer Hilfen in der Pflege Grundsatz: Pflegerische Maßnahmen und technische Hilfen bedürfen (ebenso
Mehr13. Thüringer Betreuungstag. AG 4 Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen in der ambulanten und häuslichen Pflege
13. Thüringer Betreuungstag Gotha, 13. September 2017 AG 4 Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen in der ambulanten und häuslichen Pflege Kati Sträßer Referatsleiterin Referat 630 Heimaufsicht Thüringer
MehrVorsorge für Alter und Krankheit
Vorsorge für Alter und Krankheit Vorsorgeinstrumente Betreuungsverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Vorsorgefall Alter Behinderung Unfall Krankheit Fallbeispiel Berta 82 Jahre Verwitwet Lebt
MehrPflegestärkungsgesetz III Änderungen des SGB XII
Pflegestärkungsgesetz III Änderungen des SGB XII Wesentliche Ziele u. Inhalte des PSG III Bessere Pflegeberatung - kommunale Pflegestützpunkte - stärkere Einbeziehung von Angehörigen - Beratungsgutscheine
MehrGrußwort von Herrn Ministerialdirigenten Lotz zum 11. Württembergischen Betreuungsgerichtstag am 10. März 2017 in Weingarten.
Ministerialdirigent Michael Lotz Grußwort von Herrn Ministerialdirigenten Lotz zum 11. Württembergischen Betreuungsgerichtstag am 10. März 2017 in Weingarten. Sehr geehrter Herr Gölz, sehr geehrter Herr
MehrArbeitspapier zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung
Arbeitspapier zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung A. Einleitung Das im Jahr 2009 in Kraft getretene 3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts ( Patientenverfügungsgesetz )
Mehr18 werden mit Behinderung
18 werden mit Behinderung -Vorsorgevollmacht -gesetzliche Betreuung Jutta Hertneck-Rechtsanwältin In den Ziegeläckern 8 in 71332 Waiblingen kanzlei@hertneck.com Rechtsanwältin Jutta Hertneck - 2016 1 Vollmacht
MehrFall 9.2: Grundlagen der KG
Fall 9.2: Grundlagen der KG A, B und C betreiben eine Kfz-Werkstatt in der Rechtsform einer OHG, unter der Firma Repair-OHG. Da das Geschäft gut läuft, bietet sich im Januar 2010 ein alter Freund des A
MehrArt. 200 Abs. 2 und Art. 248 Abs. 2 ZGB - Miteigentumsvermutungen unter Ehegatten und Eigentumsnachweis
Dr. iur. Alessandra Ceresoli Art. 200 Abs. 2 und Art. 248 Abs. 2 ZGB - Miteigentumsvermutungen unter Ehegatten und Eigentumsnachweis r* Helbing & Lichtenhahn Basel und Frankfurt am Main 1992 Inhaltsverzeichnis
MehrSystematik des SGB VIII
Skriptergänzung1 SoSe 2009 Prof. Dr. Benner Systematik des SGB VIII Allgemeine Regelungen 1 10 Aufgaben d. Jugendhilfe 11 60 Datenschutz 61 68 Träger Zus.arbeit Gesamtverantwortung 69 81 Zentrale Aufgaben
MehrRehabilitation und Teilhabe - Aufgaben und Pflichten von rechtlichen Betreuern, Leistungsträgern und Leistungserbringern
Rehabilitation und Teilhabe - Aufgaben und Pflichten von rechtlichen Betreuern, Leistungsträgern und Leistungserbringern Dr. Rolf Marschner Heidelberg 10.10.2015 Eigene berufliche Bezugspunkte Fachanwalt
MehrDietmar Moriz, Kommunalbeamter a.d., Bielefeld Bernhard Ortseifen, Geschäftsführer SKM Heidelberg e.v., Betreuungsverein im Stadtgebiet
VERANSTALTUNGSPROGRAMM F 4447/15 Fachtag Betreuungsrecht Samstag, 10. Oktober 2015, 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr Heidelberg Referentinnen/Referenten Dr. Yvo Biderbost, Leiter Rechtsdienste, Kindes- und Erwachsenschutzbehörde,
MehrMinisterium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Das Brandenburgische Pflege- und Betreuungswohngesetz
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Das Brandenburgische Pflege- und Betreuungswohngesetz Fachtagung WG-Qualität am 12.02.09 in Kassel I. Stufung der Mindestanforderungen Allgemeine
MehrWorkshop 2 Vereinsrecht
Workshop 2 Vereinsrecht Inhalt des Workshops: Was sind die rechtlichen Grundlagen der Vereinsarbeit? Als häufigste Form des Zusammenschlusses natürlicher oder juristischer Personen kommt dem Verein im
MehrProf. Dr. Volker Lipp. nach dem 3. BtÄndG. Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 16. Juni 2010
Ärztliche Behandlung nach dem 3. BtÄndG Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 16. Juni 2010 1 Überblick Das 3. BtÄndG 2009 Ärztliche Behandlungsmaßnahmen Hintergrund: Die Sterbehilfe -Debatte Der Vertreter
MehrVorsorgen. Keine Angst vor KESB und Banken lic. iur. Peter E. Widmer, Notar. Seite 1
Vorsorgen Keine Angst vor KESB und Banken lic. iur. Peter E. Widmer, Notar Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Die 4 Säulen der eigenen Vorsorge 2. Urteilsunfähigkeit 3. KESB im Kanton Aargau 4. Gesetzliches
MehrKompetenztraining Beruf und Pflege der TechnologieRegion Karlsruhe
TechnologieRegion Karlsruhe Hightech trifft Lebensart Kompetenztraining Beruf und Pflege der TechnologieRegion Karlsruhe Wenn die Eltern älter und hilfsbedürftig werden... Ein Angebot für Unternehmen an
MehrPatientenrechte in Zeiten der Rationierung
Patientenrechte in Zeiten der Rationierung Prof. Dr. iur. Christian Katzenmeier Patientenrechte in Deutschland hoch entwickelt, internationale Spitzenstellung durch strenge Rechtsprechung zur Arzthaftung
MehrPatientenrechte in Zeiten der Rationierung
Patientenrechte in Zeiten der Rationierung Prof. Dr. iur. Christian Katzenmeier Patientenrechte in Deutschland hoch entwickelt, internationale Spitzenstellung durch strenge Rechtsprechung zur Arzthaftung
MehrFachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017
Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Schwerpunktthema Block 5: - Verhältnis der Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege - Gemeinschaftliche Leistungserbringung Dr. Dietlinde
MehrDas neue Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen. Juristische Aspekte
Das neue Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen Juristische Aspekte Assessorin Cordelia Lange Referat Recht I. Was besagt das neue Gesetz? 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Gegenstand und Voraussetzungen
MehrRechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag
1 Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag Fall 7: In der Sportgaststätte des Andreas bestellt der Holger für sich und seinen Freund Pantani zwei Big Shot (Jägermeister, 4cl, eiskalt). Auf der mit Kreide
MehrNomos. Die Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege in Deutschland und Österreich
Studien aus dem Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik 64 Marko Urban Die Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege in Deutschland und Österreich Nomos Studien aus dem Max-Planck-Institut
MehrBundesteilhabegesetz Grundsätze und Neuerungen unter besonderer Berücksichtigung der Orientierung an der ICF
Bundesteilhabegesetz Grundsätze und Neuerungen unter besonderer Berücksichtigung der Orientierung an der ICF 1 Themen Grundsätze BTHG ICF und biopsychosoziales Modell Regelungen im BTHG bezogen auf die
MehrAktive Unterstützung von Betreuern durch die örtliche Sozialverwaltung
Aktive Unterstützung von Betreuern durch die örtliche Sozialverwaltung Prof. Dr. Falk Roscher Hochschule Esslingen 8. Württembergischer Betreuungsgerichtstag am 04. März 2011 in Esslingen 1. Kurze Beschreibung
MehrPatientenverfügungen in der klinischen Praxis
Patientenverfügungen in der klinischen Praxis Prof. Dr. med. Jeanne Nicklas-Faust Berlin 22. Workshop Medizinethik: Ein unverfügbares Ende? 29. April 2006 Gliederung: Begriffsbestimmung und Entstehungsgeschichte
MehrEingliederungshilfe und Pflege
Eingliederungshilfe und Pflege 33. Tagung für Leitungskräfte im Bereich Wohnen der LEBENSHILFE Landesverband Niedersachsen e. V. Akademie Stapelfeld, 24. November 2016 Dr. Edna Rasch Bundesvereinigung
MehrStellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer
Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts (2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz 2. BtÄndG) Mitglieder: erarbeitet vom Ausschuss Familienrecht
MehrWer hilft mir, wenn ich mir nicht mehr selbst helfen kann?
Wer hilft mir, wenn ich mir nicht mehr selbst helfen kann? Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung aus rechtlicher Sicht A. Abgrenzung 1.) Vorsorgevollmacht: rechtsgeschäftliche Ermächtigung
MehrGrußwort. Fachreferenten
Grußwort Bernd Dürr Bürgermeister Gemeinde Bondorf Fachreferenten Andreas Kleiß Betreuungsbehörde Landratsamt Böblingen Thema: Betreuungsrecht Christel Welte-Schell Notarin Notariat Herrenberg Thema: Vorsorgevollmacht
MehrWeisungen zum Innenverhältnis. erteilt.
Weisungen zum Innenverhältnis Mit Datum vom habe ich Vollmachtgeber/in, Geb.-Datum, Anschrift eine Vorsorgevollmacht an folgende Person/en 1. Bevollmächtigte/r, Geb.-Datum, Anschrift 2. Ersatzbevollmächtigter
MehrWarum ist es sinnvoll, mehr Geld für die Unterstützung im Alltag einzusetzen?
45a Abs. 4 SGB XI Die Pflegeversicherung bietet mehr Möglichkeiten für die Entlastung im Pflegealltag durch nach Landesrecht anerkannte Alltagsunterstützende Angebote (AuA) mit der smöglichkeit. Warum
MehrMichael Herzog 2011 09. Sozialamt
Sozialamt 1 Grundzüge des Betreuungsrechts Kein Volljähriger wird mehr entmündigt (Vormundschaft und Pflegschaft sind abgeschafft). Stattdessen wird vom Betreuungsgericht eine Betreuung angeordnet. Eine
MehrBezirksamt Altona Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde
Bezirksamt Altona Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde Fahrplan 1. Grundlagen des Betreuungsrechts 2. Statistische Betrachtung der Entwicklung
Mehr