Beantwortung der Anfrage
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- Monika Eleonora Beutel
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1 Nr. 159-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Essl, Rothenwänder, Steiner BA MA und Wiedermann an die Landesregierung (Nr. 159-ANF der Beilagen) ressortzuständige Beantwortung durch Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. in Rössler betreffend finanzielle Unterstützung der Polizei durch das Land Salzburg Hohes Haus! Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Essl, Rothenwänder, Steiner BA MA und Wiedermann betreffend finanzielle Unterstüzung der Polizei durch das Land Salzburg vom 4. April 2016 erlaube ich mir, Folgendes zu berichten: Das Immissionsschutzgesetz-Luft stellt eine spezielle Rechtsnorm dar, um Luftschadstoffbelastungen zu begrenzen und auf ein gesundheitsverträgliches Maß einzudämmen bzw. im Sinne der Vorsorge Maßnahmen zu treffen. Das Immissionsschutzgesetz-Luft bedient sich der Mitwirkung der Polizei, trifft aber keine Regelungen, inwiefern auch der Aufwand der Organe der Bundespolizei getragen werden soll. Dies steht im Gegensatz zu den allgemeinen Bestimmungen im 100 Abs. 10 der Straßenverkehrsordnung, in welcher eine Abgeltung des Aufwandes der Polizei dadurch getroffen wird, dass 20 % der Strafeinnahmen der Polizei zukommen. Diese sind zur Abdeckung des Personal- und Sachaufwandes, der aus dem Einsatz solcher zusätzlichen Organe auf dem Gebiet der Verkehrsüberwachung entsteht und für die Erhaltung der Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung zu verwenden. Im Immissionsschutzgesetz-Luft findet sich nur die allgemeine Bestimmung im 30 Abs. 2. Darin wird festgelegt, dass die verhängten Geldstrafen der Gebietskörperschaft zufließen, die den Aufwand jener Behörde zu tragen hat, die die Geldstrafe verhängt. Insofern ist dies in den fünf Bezirken das Land, während im Strafbereich der Stadt Salzburg die Strafgelder der Stadt Salzburg zukommen. Die Strafeinnahmen resultieren aus der Überwachung von zwei Streckenabschnitten, auf denen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft flexible Tempolimits verordnet wurden. Dies ist ein Abschnitt der A10 (Tauernautobahn), bei welchem ursprünglich ein fixes Tempo 100 ab dem Jahre 2005 bzw. ein flexibles Tempo 100 ab dem Jahre 2008 eingeführt wurde. Auf der A1 (Westautobahn) wurde im Jahre 2014 der Probebetrieb Tempo 80 durchgeführt; in diesem Zeitraum waren keine festen Radargeräte im Einsatz. Das flexible Tempo 80 auf der A1 wird seit Sommer 2015 durch Radargeräte überwacht, da insbesondere auch die Forderung war, die Wirksamkeit eines Tempolimits im Hinblick auf die Luftreinhaltung durch Überwachung durchzusetzen. 1
2 Aufgrund des Sachverhalts, dass in Abweichung zu den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung die Polizei keine Mittel für ihre Überwachungstätigkeit erhält, wurde im Jahr 2005 vom zuständigen Ressort festgelegt, dass in einem geringen Ausmaß eine Unterstützung der Polizei für die Überwachungstätigkeit im Sinn der Erhöhung der Verkehrssicherheit aus den Strafgeldeinnahmen finanziert werden soll. Weiters wurde 2005 seitens des zuständigen Ressorts festgelegt, im Sinne des Verursacherprinzips die Mittel überwiegend im Bereich der Luftreinhaltung zur Reduktion der Luftschadstoffbelastung zu verwenden, wobei der zusätzliche Aufwand der Bezirksverwaltungsbehörden aus den Strafeinnahmen ebenso zu decken ist. Der Sachaufwand, der im Jahre 2005 für die Ausweisung des fixen Tempo 100 zu tätigen war (Aufstellung der Beschilderung), wurde ebenso aus den Strafgeldern bezahlt wie die Anschaffung eines Radargerätes an der A10. Für die A1 wird nach den Bestimmungen des novellierten Immissionsschutzgesetzes-Luft der zusätzliche Aufwand der ASFINAG für Errichtung und Betrieb der Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA) anteilig getragen und aus den Strafeinnahmen finanziert. Zu Frage 1: Wie hoch belaufen sich die Einnahmen aus Verwaltungsstrafen aus dem Titel IG-L seit dem Jahr 2005 (um eine Aufgliederung nach Bezirken und Jahren wird gebeten)? HA SU JO TA ZE , , ,00 410, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 600, , , , , , , , , ,00 450,00 900, , , ,00 400,00 560, , , ,00 950, , , ,73 770,00 70,00 162, (01-03) , ,97 120,00 0,00 27,03 Summe , , , , ,54 Zur Erläuterung: Sämtliche Anonymverfügungen aus dem In- und Ausland (außer jene Übertretungen, die auf dem Gebiet der Stadt Salzburg begangen wurden) werden über die Bezirkshauptmannschaften Salzburg-Umgebung und Hallein abgewickelt. Erst bei Einsprüchen aus den Bezirken St. Johann, Tamsweg und Zell am See werden die Verfahren an diese abgetreten. Zu Frage 2: Welche Anschaffungen wurden seit 2005 für die Verkehrsabteilung der Polizei getätigt (um eine Aufgliederung nach Jahren wird gebeten)? 2
3 Zur Steigerung der Verkehrssicherung wurden in den vergangenen zehn Jahren vom Land Gerätschaften angekauft, die der Polizei leihweise überlassen wurden. Somit konnte etwa Salzburg als erstes Bundesland flächendeckend mit Alkohol-Vortest-Geräten ausgestattet werden. Seit 2005 wurden solcher 94 Geräte zur Verfügung gestellt, aber auch LED-Warnleuchten, also Anschaffungen, die die Sicherheit der Fahrzeuglenker und Fahrzeuglenkerinnen auf der Autobahn erhöhen. Zur besseren Abwicklung und Kontrolle stellt das Amt der Salzburger Landesregierung auch EDV-Ausstattung wie Laptops, Drucker und Büroausstattung für die bearbeitende Diensteinheit zur Verfügung. Alle diese Geräte bleiben formal im Besitz des Landes und werden von den Kontrollorganen eingesetzt. Für Anschaffungen, die einen großen Wartungsaufwand verursachen, wurde nach Befassung und Zustimmung durch das BM.I der Kauf vom Land durchgeführt und der laufende Betrieb wird über das Budget des Bundesministeriums finanziert. Dies betrifft Fahrzeuge für die Verkehrsüberwachung (Zivilstreifen) bzw. Anschaffung und Ausrüstung für Schwerverkehrskontrollen (Transitproblematik, Lärmschutz). Im Detail wurden die folgenden Ausgaben getätigt: 2006 Sicherheit , EDV/Büro , Sicherheit , EDV/Büro , Zivilstreife/Ausrüstung , Sicherheit 6.246, EDV/Büro 5.821, Sicherheit 4.740, Zivilstreife/Ausrüstung , EDV/Büro 6.024, Zivilstreife/Ausrüstung , Zivilstreife/Ausrüstung , Sicherheit 5.641, Zivilstreife/Ausrüstung , Sicherheit 5.302, Zivilstreife/Ausrüstung , Sicherheit 1.592, Zivilstreife/Ausrüstung , EDV/Büro ,60 EDV/Büro ,94 Sicherheit ,86 Zivilstreife/Ausrüstung ,28 3
4 Zu den Fragen 3: Wer hat diese Vereinbarung mit der Verkehrsabteilung der Polizei getroffen? 3.1.: Wie lautet der genaue Inhalt dieser Vereinbarung? und 3.2.: Warum werden Landesgelder für Aufgaben des Bundes verwendet? Die Vereinbarung geht auf eine Zusage des damals zuständigen Landesrates Dr. Othmar Raus zurück und es wurde die Festlegung so getroffen, dass eine Aufwandsabgeltung für Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch die Verkehrsüberwachung der Polizei in einem bestimmten Rahmen unterstützt werden können und sollen. Die Festlegung ging dahin, dass dringend benötigte Anschaffungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Verkehrsüberwachungen der Polizei seitens des Landes begrenzt übernommen werden. Diese Vorgehensweise wurde auch durch die nachfolgenden Regierungsmitglieder übernommen. Im Jahr 2014 wurde eine Klage der ASFINAG gegen das Land Kärnten betreffend die Finanzierung der IG-L-relevanten Maßnahmen (VBA) eingebracht. Die ASFINAG stellte Rückforderungen von Mitteln aus der Errichtung und Betrieb von VBA Anlagen auch an das Land Salzburg. Aufgrund dieser Diskussion wurden in diversen Rechtsgutachten der Finanzabteilung und der Landeslegistik Abgrenzungspositionen dargestellt, die letztlich durch ein Gerichtsurteil des Verfassungsgerichtshofes zugunsten des Landes Kärnten geklärt wurden. In der Folge wurde die Klagsandrohung und Rückforderung der ASFINAG gegen das Land Salzburg zurückgezogen. In diesem Zusammenhang und mit der Einführung der VBA Tempo 80 an der A1 wurden im Rahmen der Vertragsverhandlungen mit der ASFINAG auch die anteilige Finanzierung der VBA-Anlage per Vertag geregelt. In einem Regierungsbeschluss wurde die Verwendung der Strafgeld-Einnahmen sowie die Hilfestellung an die Polizei festgelegt. Zu Frage 4: Gibt es weitere Behörden und Institutionen, die Zuwendungen aus dem Titel IG-L vom Land erhalten? Nach den Bestimmungen des novellierten Immissionsschutzgesetzes-Luft werden die anteiligen Aufwendungen für die Errichtung und Betrieb einer VBA-Anlage der ASFINAG refundiert. Der erhöhte Personalaufwand der Bezirkshauptmannschaften im Land wird abgegolten. Ab dem Jahre 2015 werden nur mehr die Arbeitsplatzkosten für Landesbedienstete im Rahmen des Vollzugs der Bezirkshauptmannschaften bzw. zur Unterstützung im Rahmen der Straferhebungen getragen. Nach den Bestimmungen des Immissionsschutzgesetzes-Luft müssen jährlich Evaluierungen stattfinden, wofür auch unterstützend externe Fachexpertisen zugekauft werden. Alle weiteren Ausgaben betreffen Umsetzungskonzepte und Maßnahmen im Sinne des Luft- und Klimaschutzes. Darin enthalten sind auch Fördergelder an externe Institutionen und Privatpersonen (beispielsweise Jahreskarten Salzburger Verkehrsverbund und die Förderung von Elektromobilität). 4
5 Zu Frage 4.1.: Wenn ja, um welche Behörden und Institutionen bzw. Art der Zuwendung handelt es sich dabei? - Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung. Salzburg, am 23. Mai 2016 Dr. in Rössler eh. 5
Beantwortung der Anfrage
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