Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Wien
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- Insa Albrecht
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1 Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Wien 1. Sie haben Anspruch auf Wohnbauförderung Förderungswerber muss österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellter Ausländer sein (z. B. EU-Bürger). Folgende Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden: Mietwohnungen gem. 15 Eigentumswohnungen Kleingarten- Eigentumswohnungen gem. 14 gem. 15 wohnhaus Eigenheime und Dachgeschossausbauten zum Eigenbedarf 1 Person EUR , EUR , EUR ,- 2 Personen EUR , EUR , EUR ,- 3 Personen EUR , EUR , EUR ,- 4 Personen EUR , EUR , EUR ,- für jede weitere Person EUR 3.920, EUR 4.480, EUR 3.360,- Für Mietwohnungen ( 14) und Eigentumswohnungen ( 12) gelten geringere Einkommensgrenzen. Die Nutzfläche des geförderten Objektes darf maximal 130 m² betragen, bei mehr als fünf Personen 150 m². Der Förderungswerber muss die Wohnung ausschließlich zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig verwenden. 2. Das wird gefördert Errichtung von Wohnraum Sanierung von Wohnraum Alternative Energieanlagen 3. Neubau Das Land Wien gewährt für die Errichtung von Eigenheimen und Dachgeschossausbauten für den Eigenbedarf ein Förderdarlehen von EUR 365, je m² angemessener Nutzfläche (bei einem Ein-Personenhaushalt sind 50m², bei einem Zwei-Personenhaushalt 70m² angemessen). Das Darlehen ist mit 1 % verzinst und hat eine Laufzeit von maximal 30 Jahren. Der Beginn der Laufzeit ergibt sich mit dem Bezug des Heimes, spätestens aber mit der Fertigstellungsanzeige. Die Höhe der Rückzahlung ergibt sich in den ersten fünf Jahren aus den Zinsen. Ab dem 6. Jahr bis zum zehnten Jahr der Laufzeit sind 2 % zurückzuzahlen. Diese Steigerung setzt sich fort, bis ab dem 26. Jahr maximal 6 % zu zahlen sind. Seite 1/5, Checklisten-Nr , Stand: Oktober 2003
2 Reihenhäuser werden wie Eigenheime gefördert, genauso wie die Errichtung von Eigentumswohnungen. Förderung bei der Errichtung von Kleingartenwohnhäusern Gewährung eines Annuitätenzuschusses zu einem Darlehen in Höhe von höchstens EUR ,-. Dieser Betrag erhöht sich um EUR 1.820,- für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende Kind. Die Annuitätenzuschüsse betragen in den ersten 5 Jahren 6 % der Darlehenssumme, in den folgenden 5 Jahren 3 %. 4. Sanierung Folgende Sanierungsmaßnahmen werden insbesondere gefördert: Verbesserungsarbeiten, insbesondere Errichtung oder Umgestaltung von Wasser-, Strom- oder Gasleitungen sowie von Beheizungs- und sanitären Anlagen Verbesserung von Schall- und Wärmeschutz Vereinigung und Teilung von Wohnungen oder sonstiger Räume zu Wohnungen Maßnahmen zugunsten behinderter oder alter Menschen Anhebung der Ausstattungskategorie der Wohnung Die Baubewilligung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegen (außer bei behindertengerechten Maßnahmen und Anschluss an die Fernwärme). Die Wohnnutzfläche muss zwischen 22 und 150 m² liegen. Weiters muss die Durchführung der Sanierung wirtschaftlich vertretbar sein. 1. Förderung von Erhaltungsarbeiten (Wärmedämmungsfassaden, Einbau von Fenstern usw...): Für die über den Kategorie-B-Mietzins (derzeit EUR 1,98 je m² und Monat) hinausgehende Belastung aus der Rückzahlung des für die Finanzierung der Erhaltungsarbeiten aufgenommenen Darlehens mit mindestens 10 Jahren Laufzeit werden Annuitätenzuschüsse von 50 % gewährt. 2. Förderung von thermisch-energetischen Sanierungsmaßnahmen THEWOSAN (Wärmedämmfassaden, Einbau von Isolierglasfenstern, energiesparender Heizungs- und Warmwasseraufbereitungssysteme usw...): An Förderungsleistung wird ein nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss in der Höhe von EUR 30,- bis EUR 60,- (ab Herbst 2003 von EUR 30,- bis EUR 95,-) je m² verwendeter Nutzfläche des Hauses, maximal jedoch ein Drittel der förderbaren Baukosten gewährt. Die Förderung erfolgt unabhängig von den Ausstattungskategorien der Wohnungen und unabhängig von der Hauptmietzinsreserve. Die Staffelung des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Sanierungsmaßnahmen sowie der erreichbaren Energie- und Emissionseinsparung. Seite 2/5, Checklisten-Nr , Stand: Oktober 2003
3 3. Förderung von Sockelsanierungsmaßnahmen (Errichtung oder Umgestaltung, Standardanhebung usw....) Landesdarlehen in Höhe von 25 % der förderbaren Gesamtbaukosten und Annuitätenzuschüsse von 7,3 % jährlich (wenn Kategorie D-Wohnungen überwiegen) oder 6 % jährlich (wenn Kategorie C-Wohnungen überwiegen) der restlichen 75 % der förderbaren Gesamtbaukosten. Diese Annuitätenzuschüsse bleiben während der 15-jährigen Laufzeit des Darlehens gleich. Laufzeit: Verzinsung: 15 Jahre 1 % jährlich Ab Herbst 2003 wird eine zusätzliche Förderung für thermisch-energetische Sanierungsmaßnahmen in Form eines nicht rückzahlbaren Einmalzuschusses bis zu EUR 40,- pro m² Nutzfläche gewährt (insbesondere für emissionsärmere Heizungsanlagen). 4. Förderung des Einbaus von Schallschutzfenstern in lärmexponierten Wohnungen an Gemeindestraßen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen: Annuitätenzuschüsse im Ausmaß von 4 % p.a. der ursprünglichen Darlehenshöhe bei 10-jährigen Darlehen bis zur Höhe der Sanierungskosten. 5. Einbau von Personenaufzügen: Nicht rückzahlbarer Zuschuss von EUR ,- bei mindestens 4 Einstiegstellen, EUR 7.270,- je weiterer Einstiegstelle, maximal bis 40 % der Sanierungskosten. 6. Einzelwohnungsverbesserungen: Je nach Umfang der Sanierungsmaßnahmen (Fernwärmeanschluss, Standardanhebung von Ausstattungskategorie D auf A) Annuitätenzuschüsse im Ausmaß von 2 % bis 14 % p.a. der ursprünglichen Darlehenshöhe bei 5- bis 10-jährigen Darlehen bis zur Höhe der Sanierungskosten. 7. Dachbodenausbauten bei Sockelsanierung: Landesdarlehen von max. EUR 510,-/m², 1 % jährlich verzinst, (durchschnittlich max. EUR ,- pro Wohnung) und nicht rückzahlbarer (Annuitäten)Zuschuss im Ausmaß von 2,5 % der förderbaren Gesamtbaukosten - beide auf die Dauer von 15 Jahren. Die durch den Ausbau verursachten Kosten dürfen EUR 1.380,-/m² Wohnnutzfläche (inkl. Nebenkosten) nicht überschreiten. 8. Dachbodenausbauten im Zuge der Blocksanierung: Wenn die neugeschaffenen Wohnungen durchschnittlich 90 m² nicht überschreiten. Gefördert wird mit einem Landesdarlehen in der Höhe von 25 % der förderbaren Gesamtbaukosten und Annuitätenzuschüsse von 6 % jährlich der restlichen 75 %. Seite 3/5, Checklisten-Nr , Stand: Oktober 2003
4 9. Totalsanierung: a) Förderung gemäß Sanierungsverordnung Förderdarlehen von max. EUR 510,-/m²; die max. Darlehenshöhe pro zu schaffender Wohnung darf durchschnittlich EUR ,- nicht übersteigen. Für die restlichen Sanierungskosten werden Zuschüsse im Ausmaß von jährlich 2,5 % der förderbaren Gesamtkosten gewährt. b) Förderung gemäß Neubauverordnung Die Darlehenshöhe beträgt bei Mietwohnungen EUR 510,-/m² (EUR 585,- für Kleinbaustellen) und für Eigentumswohnungen EUR 365,-/m² (EUR 440,-/m² für Kleinbaustellen). Die Rückzahlung der Darlehen hat gleich wie bei der Darlehensgewährung für die Miet- bzw. Eigentumswohnungserrichtung zu erfolgen. 5. Alternative Energieanlagen Biomasseförderung Beim Einbau eines Holzvergaserkessels mit Pufferspeicher, von Hackschnitzel- und Pelletfeuerungen kann je nach Höhe der Investition (Obergrenze EUR ,-) und dem Emissionsverhalten ein nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss bis max. EUR 3.560,- lukriiert werden. Solaranlagenförderung Der nicht rückzahlbare Investitionskostenzuschuss für die Errichtung einer Solaranlage zur Brauchwassererwärmung mit/ohne Einbindung in das Heizungssystem beträgt für Wohneinheiten 30 % der förderbaren Investitionskosten, maximal EUR 2.200,-/ EUR 1.500,- (Kollektorfläche muss 8 m² bzw. 5 m², das Speichervolumen 800 Liter bzw. 300 Liter überschreiten). Ökoförderung für Eigenheime und Kleingartenwohnhäuser Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmaligen nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses in der Höhe von EUR 2.900,- bei Erreichen eines Niedrigenergiehausstandards mit natürlicher Lüftung (Fensterlüftung) in der Höhe von EUR 4.700,- bei Erreichen eines Niedrigenergiehausstandards mit mechanischer Be- und Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung in der Höhe von EUR 6.900,- bei Erreichen eines Passivhausstandards in der Höhe von EUR 1.100,- bei Einsatz von Wärmepumpen zur Warmwasserbereitung in der Höhe von EUR 2.000,- bei Einsatz von Wärmepumpen für Raumheizung und Warmwasserbereitung Seite 4/5, Checklisten-Nr , Stand: Oktober 2003
5 Fernwärmeförderung Gefördert wird der Anschluss von nicht zentral beheizten Gebäuden an Fernwärme mit einem 100 %igen Investitionskostenzuschuss bei einer Anschlussquote von mindestens 50 % der Wohnungen der Anschluss von zentral beheizten Gebäuden sowie der Anschluss von Wohnungen an die Fernwärme. Die Förderungshöhe beträgt bei Ersatz von Kohle 33,3 % der Gesamtinvestitionskosten Heizöl 30 % der Gesamtinvestitionskosten Strom 27,5 % der Gesamtinvestitionskosten Gas 23,5 % der Gesamtinvestitionskosten 6. Wohnbeihilfe Wohnbeihilfe wird gewährt, wenn die Kosten für das Wohnen einen zumutbaren Teil des Einkommens überschreiten. Sie wird über Antrag für Eigentumswohnungen, Reihenhäuser und Mietwohnungen gewährt. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem Familienstand, dem Familieneinkommen und der Größe der Wohnung. Weitere Informationen Weitere Informationen finden Sie im Internet unter und auf unseren Checklisten ökologisches Passivhaus (30 225), Energiesparen (30 090), Heizen (30 235) und Dämmen & Wärmeschutz (30 240). Tipp: Auf der Homepage des Österreichischen Instituts für Bautechnik finden Sie ein Programm zur Berechnung der Energiekennzahl (Stichwort Energieausweis ). Vielen Dank für Ihr Interesse an Raiffeisen Wohn Bausparen. Unser Gesamtangebot an Checklisten, ausgesuchte Bücher-Tipps für weitere Informationen und den Messebonus mit ermäßigten Eintrittskarten für einzelne Fachmessen finden Sie im Internet unter Seite 5/5, Checklisten-Nr , Stand: Oktober 2003
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