Totalrevision Reglement für das Friedhof- und Bestattungswesen
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- Jobst Michel
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1 Einwohnergemeinde Buchrain 3 Botschaft des Gemeinderates an die Stimmberechtigten der Gemeindee Buchrain Totalrevision Reglement für das Friedhof- und Bestattungswesen Gemeindeabstimmung vom 24. November 2013 Orientierungsversammlung Donnerstag, 7. November Uhr, Aula Schulzentrum Hinterleisibach
2 Einwohnergemeinde Buchrain 2 Für eilige Leserinnen und Leser Das aktuelle Reglement für das Friedhof- und Bestattungswesen stammt aus dem Jahr Seit die kantonale Verordnung über das Bestattungswesen im 2008 revidiert wurde, entspricht das gemeindeeigene Reglement nicht mehr dem übergeordneten Recht. Zudem haben sich die Rituale bei einer Beisetzung oder die Gestaltung einer Grabfläche infolge der gesellschaftlichen Entwicklung verändert. Mit dieser Totalrevision werden die Abläufe und aktuellen Gegebenheiten nun sauber abgebildet. Weitere Elemente dieser Revision sind im Wesentlichen, dass die Gebührenfestsetzung neu nach dem Kostendeckungsprinzip erfolgt sowie dass beim Friedhof Perlen in Zukunft keine Bestattungen mehr bewilligt werden. Anpassungen Es wurden kleinere Textanpassungen vorgenommen, damit das Reglement übergeordnetem Recht entspricht und die aktuellen Abläufe im Bestattungswesen korrekt abgebildet werden. Auch wurden Anpassungen in den Begrifflichkeiten sowie Überarbeitungen der detaillierten und teilweise nicht umsetz- und durchsetzbaren starren Regelungen notwendig. Der Gemeinderat hat im Rahmen des Spar- und Entlastungspaketes 2013 entschieden, dass auch die Gebühren im Bestattungswesen angepasst werden. Bei sämtlichen Bestattungsarten, mit Ausnahme des Gemeinschaftsgrabes, soll die Gebührenfestsetzung neu nach dem Kostendeckungsprinzip erfolgen. Die Kostenübernahme der Kremationsgebühren durch die Einwohnergemeinde Buchrain entfällt. Bestattungen im Gemeinschaftsgrab werden durch die Gemeinde aber mit Fr. 500 vergünstigt. Sämtliche Gebühren werden neu in der Vollzugs- und Gebührenverordnung zum Reglement für das Friedhof- und Bestattungswesen festgehalten. Netto belaufen sich die geschätzten Mehreinnahmen auf Fr pro Jahr. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Totalrevision des Reglements für das Friedhof- und Bestattungswesen ist zudem, dass beim Friedhof Perlen keine Bestattungen mehr bewilligt werden. Aus Sicht des Hochwasser- und Grundwasserschutzes muss in Zukunft auf Bestattungen verzichtet werden. Die letzte Urnenbeisetzung erfolgte im Jahr Die letzte Erdbestattung sogar im Jahr Aufgrund dieser Entwicklung ist es vertretbar, beim Friedhof Perlen keine weiteren Bestattungen mehr vorzusehen. Entsprechend wird der Friedhof Perlen, nach Ablauf der noch bestehenden Grabesruhen, spätestens im Jahr 2022, aufgehoben. Vernehmlassung Ende Mai 2013 startete das Vernehmlassungsverfahren. Am Vernehmlassungsverfahren nahmen die Ortsparteien CVP, FDP, SP und SVP sowie die Katholische Kirchgemeinde Buchrain-Perlen und die Ev.-Ref. Teilkirchgemeinde Buchrain-Root teil. Sämtliche Parteien wie auch die Vertreter der Kirchgemeinden unterstützen im Grundsatz die Totalrevision des Reglements und die Einführung einer Vollzugs- und Gebührenverordnung.
3 Einwohnergemeinde Buchrain 3 Totalrevision Reglement Das aktuelle Reglement für das Friedhof- und Bestattungswesen stammt aus dem Jahr Es enthält Vorschriften über die Bestattung, Friedhofanlagen, Grabstätten, Grabgestaltung, Grabunterhalt, Bestattungskosten und Gebühren. Einige dieser Vorschriften werden neu in die Vollzugs- und Gebührenverordnung zum Reglement für das Friedhof- und Bestattungswesen überführt. Allgemeine Anpassungen Die kantonale Verordnung über das Bestattungswesen wurde im 2008 revidiert. Das Reglement für das Friedhof- und Bestattungswesen muss mit dem übergeordneten Recht korrespondieren. Anpassungen waren auch in den Begrifflichkeiten (Nomenklatur) notwendig. Zudem haben sich die Rituale bei einer Beisetzung oder die Gestaltung einer Grabfläche infolge der gesellschaftlichen Entwicklung verändert. Das alte Reglement war stark reglementiert und einzelne Bestimmungen waren seit Einführung nicht oder nur schwierig umsetz- und durchsetzbar. Mit dem revidierten Reglement sowie der neuen Vollzugs- und Gebührenverordnung erhält die Gemeinde nun ein zukunftsfähiges Werk, in welchem die aktuellen Abläufe bzw. Gegebenheiten sauber abgebildet sind. Vollkostenerhebung Gemäss Spar- und Entlastungspaket sind kostendeckende Gebühren auch im Bestattungsund Friedhofwesen anzuzielen. Dazu sind die Vollkosten zu erheben. Zudem werden neu den Angehörigen die Kremationskosten direkt durch das Krematorium in Rechnung gestellt und kein Gemeindebeitrag mehr geleistet. Die Bestattungskosten setzen sich aus Einzelkosten, Gemeinkosten sowie bei Familiengräbern zusätzlich aus Konzessionsgebühren zusammen. Die Einzelkosten sind direkte Kosten und können individuell einer Bestattung zugeordnet werden. Darunter fallen zum Beispiel Aufnahme Todesfall Kanzlei, Grab ausheben / füllen, Beerdigung Mithilfe Werkdienst, Sargträger, etc. Die Gemeinkosten können einer einzelnen Bestattung nicht direkt zugewiesen werden. Beispiel: Allgemeine Unterhaltsarbeiten des m 2 grossen Friedhofs Buchrain und auch des m 2 grossen Friedhofs Perlen. Die Konzessionsgebühr ist nur für ein Familiengrab geschuldet und berechtigt während der Konzessionsdauer um Beisetzung einer zweitversterbenden Person (Erdbestattung) oder der Beisetzung von weiteren Urnen (Urnenbestattung).
4 Einwohnergemeinde Buchrain 4 Aus der nachfolgenden Übersicht können die Kosten im Detail entnommen werden. Zusammengefasst bestehen diese aus folgenden Positionen: Erdbestattung einzeln Erdbestattung Familiengrab Urnengrab einzeln Urnengrab Familie Gemeinschaftsgrab Auswärtige bzw. keine Bestatt. Einzelkosten Gemeinkosten Effektive Kosten ' Konzessionsgebühr 0 1' Gesamtkosten 2'079 3'199 1'279 1'779 1' Aktuelle Gebühren für Einheimische Saldo Einheimische - 2'079-1'199-1' Aktuelle Gebühren für Auswärtige Saldo Auswärtige - 1' Zwischen 2009 und 2012 wurden 83 Bestattungen durchgeführt. Bei zusätzlich 31 Todesfällen fanden die Bestattungen auswärts statt oder es wurde gänzlich auf eine Beisetzung verzichtet. Hätten bei dieser Ausgangslage die Vollkosten verrechnet werden können, wären folgende Mehreinnahmen erzielt worden: Bestattungsart Anzahl Saldo-Defizit Total Erdbestattung einzeln Erdbestattung Familiengrab 5 1' Urnengrab einzeln Urnengrab Familie '422 Gemeinschaftsgrab Auswärtig / Keine Beisetzung Total Mehreinnahmen Pro Jahr Tarifgestaltung Als Grundlage für die Überarbeitung des Reglements wurden Reglemente aus 11 umliegenden Gemeinden verwendet. Ein Gebührenvergleich mit den verschiedenen Gemeinden ist jedoch nicht möglich, da unterschiedliche Gebührenmodelle und Bezeichnungen (Verwaltungskosten, Bestattungskosten, Konzessionsgebühren, Grabplatzgebühren, usw.) verwendet werden und diese nicht identisch sind und verschiedene Kosten enthalten. Die Bestattungen im Gemeinschaftsgrab möchte die Gemeinde fördern. Längerfristig wird dadurch sichergestellt, dass beim Friedhof Buchrain immer genügend freie Fläche vorhanden ist und keine Erweiterung des Friedhofs ins Auge gefasst werden muss. Zudem erleichtern weniger Einzel- und Familiengräber den allgemeinen Unterhalt der Friedhofanlage. Aus diesem Grund sieht der Gemeinderat vor, den Tarif für das Gemeinschaftsgrab zu Lasten der Allgemeinheit mit Fr. 500 zu subventionieren.
5 Einwohnergemeinde Buchrain 5 Die neue Gebührenstruktur basiert auf den einleitend dokumentierten Vollkosten. Die Vergünstigung des Gemeinschaftsgrabes mit Fr. 500 ist in der nachfolgenden Tarifgestaltung bereits mitberücksichtigt: Bestattungsart Einwohner Auswärtige Erdbestattung einzeln Erdbestattung Familiengrab inkl. Konzessionsgebühr 2. Erdbestattung Konzessionsgebühr pro Konzessionsdauer ' Urnengrab einzeln Urnengrab Familie inkl. Konzessionsgebühr Weitere Urnenbeisetzungen Konzessionsgebühr pro Konzessionsdauer Urnenbeisetzung in ein bestehendes Reiheneinzelgrab Gemeinschaftsgrab Keine Bestattung oder Auswärts Für Bestattungen von Kindern unter 6 Jahren in einem Kinder-Reihengrab werden keine Gebühren erhoben. Aufhebung Friedhof Perlen Mit der Teilrevision der Ortsplanung im Jahre 2008 musste neu eine Gefahrenkarte über die gesamte Gemeinde erstellt werden. Der Teilbereich Wassergefahren dieser Gefahrenkarte zeigt auf, dass der Friedhof Perlen innerhalb des Perimeters der Gefahrenzone Wasser ist und somit mit Überflutungen gerechnet werden muss. Aus Sicht des Hochwasser- und Grundwasserschutzes muss daher in Zukunft auf Bestattungen verzichtet werden. Die letzte Urnenbeisetzung erfolgte im Jahr Die letzte Erdbestattung sogar im Jahr Aufgrund dieser Entwicklung ist es vertretbar, beim Friedhof Perlen keine weiteren Bestattungen mehr vorzusehen. Die letzten Grabstätten können im Jahr 2022 geräumt werden, vorausgesetzt die Konzessionen für die vier noch bestehenden Familiengräber werden nicht verlängert. Ansonsten muss zum gegebenen Zeitpunkt mit den Hinterbliebenen bilateral eine Lösung gefunden werden. Bezüglich den Priestergräbern wird zu gegebenem Zeitpunkt ebenfalls mit den zuständigen Stellen eine Lösung zu finden sein. Vollzugs- und Gebührenverordnung In der neu durch den Gemeinderat Buchrain zu erlassenden Vollzugs- und Gebührenverordnung werden geregelt: Zuständigkeit, Aufgaben der Friedhofverwaltung, Anspruch auf Bestattung auf dem Friedhof Buchrain, Bestattungszeiten, Bestattungsablauf, Bestattungs- und Konzessionsgebühren, Gräbermasse sowie die Grabmäler.
6 Einwohnergemeinde Buchrain 6 Vernehmlassungsverfahren Ende Mai 2013 startete das Vernehmlassungsverfahren. Am Vernehmlassungsverfahren nahmen die Ortsparteien CVP, FDP, SP und SVP sowie die Katholische Kirchgemeinde Buchrain-Perlen und die Ev.-Ref. Teilkirchgemeinde Buchrain-Root teil. Vernehmlassungsantworten Stellungnahme Gemeinderat Frage 1: Unterstützen Sie die Totalrevision des Reglements und die Einführung einer Vollzugs- und Gebührenverordnung im Grundsatz? 6 Ja 0 Nein Kath. Kirchgemeinde: Grundsätzlich dafür, dass die Bestattungen in Buchrain neu geregelt werden. Ebenfalls grundsätzlich - unter einzelnen Bedingungen - für die Aufhebung des Friedhofes Perlen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass alle Vernehmlassenden die Totalrevision des Reglements und die Einführung einer Vollzugs- und Gebührenverordnung im Grundsatz unterstützen. Zur Auflösung des Friedhofs Perlen wird auf die Stellungnahme bei Frage 4 verwiesen. Frage 2: Wie beurteilen Sie die Neuordnung der Gebühren? Sind Sie mit dem Prinzip (Kostendeckung) einverstanden? 5 Ja 1 Nein CVP: Findet die Tarife hoch angesetzt, stimmt jedoch der Neuordnung der Gebühren zu. Kath. Kirchgemeinde: Gegen die Erhöhung der Gebühren spricht eigentlich nichts, aber diese soll nicht vollumfänglich nach dem Kostendeckungsprinzip gehandhabt werden. Gleichzeitig wird für das ganze Rontal eine einheitliche Gebührengestaltung vorgeschlagen. Gemäss Spar- und Entlastungspaket sind kostendeckende Gebühren im Bestattungsund Friedhofwesen anzuzielen. Dazu sind die Vollkosten zu erheben. Jedoch: Den Eingaben wird insofern Rechnung getragen, da das Gemeinschaftsgrab zu Lasten der Allgemeinheit mit Fr. 500 subventioniert wird. Bei der Tarifgestaltung wurden Reglemente aus 11 umliegenden Gemeinden analysiert. Ein Gebührenvergleich mit den verschiedenen Gemeinden ist nicht möglich, da unterschiedliche Gebührenmodelle und Bezeichnungen verwendet werden, die nicht identisch sind und verschiedene Kosten enthalten. Eine Harmonisierung ist zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich.
7 Einwohnergemeinde Buchrain 7 Vernehmlassungsantworten Stellungnahme Gemeinderat Frage 3: Erachten Sie die Tarifgestaltung mit der Subventionierung des Gemeinschaftsgrabes im Umfang von Fr. 500 als richtig? 5 Ja 1 Nein FDP: Erachtet die Subventionierung als unnötig. SP: Die Subventionierung macht Sinn. SVP: Wird als richtig befunden. Kath Kirchgemeinde: Unbedingt richtig. Diese Art von Bestattung soll die Gemeinde fördern. Die Bestattungen im Gemeinschaftsgrab sollen durch die Gemeinde gefördert werden. Aus diesem Grund wird der Tarif Gemeinschaftsgrab mit Fr. 500 subventioniert. Längerfristig wird dadurch sichergestellt, dass beim Friedhof Buchrain immer genügend freie Fläche vorhanden ist und keine Erweiterungen des Friedhofs ins Auge gefasst werden müssen. Frage 4: Mit welchen Bestimmungen im Reglement sowie in der Verordnung sind Sie nicht einverstanden? Was müsste noch zusätzlich geregelt werden? SP: Bestehen beim Friedhof Perlen Übergangslösungen bei Umbettungen von Partnergräbern? Kath Kirchgemeinde: Zur Aufhebung des Friedhofs in Perlen: Es muss eine Übergangslösung definiert werden, in der geregelt ist, bis wann einzelne Familiengräber in Perlen auf Kosten der Gemeinde nach Buchrain umgesiedelt werden können. Später soll das auch noch möglich sein, aber mit Kostenfolgen für die entsprechende Familie. Über die Aufhebung oder über den Umzug nach Buchrain des Priestergrabes kann zur gegebenen Zeit der Bischof entscheiden. Weitere Bemerkungen: SP: Unklare Situation Friedhof Perlen: Können Konzessionen für Familiengräber verweigert werden? Nach heutigem Stand können die letzten Grabstätten im Jahr 2022 geräumt werden, vorausgesetzt die Konzessionen für die vier noch bestehenden Familiengräber werden nicht verlängert. Mit den betreffenden Konzessionsinhabern wurde bereits Kontakt aufgenommen. Zum gegebenen Zeitpunkt wird die Gemeinde mit den Hinterbliebenen bilateral eine Lösung finden. Vgl. Stellungnahme zu Punkt 4.
8 Einwohnergemeinde Buchrain 8 Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt, der Totalrevision des Reglements für das Friedhof- und Bestattungswesen zuzustimmen. Wer zustimmen will, antwortet mit JA, wer ablehnen will, antwortet mit NEIN. Buchrain, 17. Oktober 2013 Gemeinde Buchrain Namens des Gemeinderates Heinz Amstad Gemeindevizepräsident Philipp Schärli Gemeindeschreiber Muster Stimmzettel 3 Einwohnergemeinde Buchrain Gemeindeabstimmung vom 24. November 2013 Stimmen Sie der Totalrevision des Reglements für das Friedhof- und Bestattungswesen gemäss Botschaft vom 17. Oktober 2013 zu? Antwort Antwort mit Ja oder Nein
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