Bekanntmachung. Folgende Voraussetzungen müssen die interessierten Arztnetze aufweisen:

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1 Bekanntmachung Die AOK Nordost möchte in der Kooperation mit regionalen Arztnetzen die Versorgung psychisch kranker Versicherter verbessern. Ziel ist der Abschluss von Verträgen zur interdisziplinären Behandlung dieser Patienten mit zentraler Betreuungs- und Steuerungsfunktion eines Psychiaters. Durch eine vernetzte ambulante Behandlung, die vom behandelnden Facharzt zentral gesteuert wird, soll erreicht werden, dass es bei den Patienten zu weniger Chronifizierungen und krisenhaften Zuspitzungen der Erkrankungen kommt. Anstelle einer häufig notfallmäßigen stationären Aufnahme soll eine kontinuierliche ambulante Betreuung durch einen Bezugstherapeuten erfolgen, der den Patienten, soweit erforderlich, auch in seinem persönlichen Umfeld betreut. Besonderes Augenmerk soll vom gesamten Behandlungsteam auch auf die somatischen Komorbiditäten gelegt werden, um eine ganzheitliche Betreuung zu gewährleisten. Die Vernetzung der Behandlung dient außerdem dem Ziel, Ressourcen zielgerichteter und wirtschaftlicher einzusetzen. Letzteres soll insbesondere dadurch erreicht werden, dass das Arztnetz im Ergebnis eines schrittweisen Prozesses in einem klar definierten Umfang Budgetverantwortung übernimmt. Arztnetze in diesem Sinne sind regional abgegrenzte Zusammenschlüsse von niedergelassenen Ärzten, deren Ziel die Optimierung der regionalen Versorgung in medizinischem wie wirtschaftlichem Sinne ist. Dabei ist zu berücksichtigten, dass die zentrale Steuerungsfunktion von Fachärzten für Psychiatrie, von Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie, von Fachärzten für Nervenheilkunde oder von Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie übernommen werden soll. Die AOK Nordost beabsichtigt, mit geeigneten Arztnetzen Verträge nach 140a ff. SGB V zu schließen. Die AOK Nordost hatte zuvor bereits angekündigt, Verträge über eine hausärztlich basierte integrierte Versorgung mit interessierten Arztnetzen schließen zu wollen. Anknüpfend an diese Bekanntmachung möchte die AOK Nordost nunmehr Arztnetze für eine Kooperation zur Versorgung von Versicherten mit psychischen Erkrankungen gewinnen. I. Teilnahmevoraussetzungen Folgende Voraussetzungen müssen die interessierten Arztnetze aufweisen: 1) Rechtsform des Netzes: Kapitalgesellschaft. 2) Management: Das Netz muss ein professionelles Management einsetzen. 3) Leistungserbringer: Die zentrale Steuerungsfunktion kann nur von Fachärzten für Psychiatrie, von Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie, von Fachärzten für Nervenheilkunde oder von Fachärzten für Neurologie und Psychiatrie übernommen werden. Ferner ist eine Einbeziehung von Leistungserbringern für Soziotherapie und psychiatrische häusliche Krankenpflege vorgesehen. 4) Teilnehmerpotenzial: Das Netz muss mit Ablauf des dritten Vertragsjahres genügend Versicherte der AOK Nordost psychiatrisch betreuen, um mindestens Teilnehmer rekrutieren zu können. Hierfür ist eine erforderliche Anzahl der unter 3) aufgeführten Fachärzte zu beteiligen.

2 II. Wesentliche Vertragsinhalte 1) Behandlungspfade: Vor Vertragsschluss legt das Arztnetz einen durch das Netz erarbeiteten Behandlungspfad vor, durch den die interdisziplinäre Behandlung psychisch kranker Menschen mit zentraler Betreuungs- und Steuerungsfunktion eines Psychiaters gewährleistet wird. 2) Budgetverantwortung: Bereitschaft zur Übernahme der Budgetverantwortung. 3) Versorgung der Versicherten mit Soziotherapie und häuslicher psychiatrischer Krankenpflege: Die Leistungserbringung, Abrechnung und Vergütung dieser Leistungen über das Arztnetz ist vorgesehen. Gern vereinbaren wir ein Gespräch mit Ihnen und erläutern das weitere Vorgehen wenn: - Sie Verantwortlicher in einem oder für ein Arztnetz sind und - Ihr Netz die genannten Voraussetzungen erfüllt oder kurzfristig umsetzen kann. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich bitte unter folgendem Kontakt: - per Birgit.Lesch@nordost.aok.de oder per Post: AOK Nordost Die Gesundheitskasse Versorgung - Strategie und Programme (VM/1/0/3) Frau Birgit Lesch Potsdam

3 Wesentliche Inhalte des Vertrages über die interdisziplinär-fachübergreifende und verschiedene Leistungssektoren übergreifende integrierte Versorgung zur interdisziplinären Behandlung psychisch kranker Menschen mit zentraler Betreuungsund Steuerungsfunktion eines Psychiaters I. Beschreibung des Versorgungsauftrages Gegenstand des Vertrages ist eine interdisziplinär-fachübergreifende und verschiedene Leistungssektoren übergreifende integrierte Versorgung von Versicherten der AOK gemäß 140 a ff. SGB V, die von einem betreuenden Psychiater zentral gesteuert wird. Neben einer Vernetzung der verschiedenen Facharztgruppen steht die koordinierte Zusammenarbeit zwischen dem ambulanten ärztlichen Sektor und den ambulanten psychiatrischen Pflegediensten sowie den Leistungserbringern für Soziotherapie im Mittelpunkt. Die enge Kooperation der Leistungserbringer soll den Versicherten auch bei gravierenden Krankheitsbildern eine Betreuung in der Häuslichkeit ermöglichen, so dass stationäre Aufenthalte verkürzt bzw. vermieden werden können. Der Versorgungsauftrag umfasst die notwendige Sicherstellung einer am Versorgungsbedarf der Versicherten orientierten Zusammenarbeit zwischen allen an der Versorgung Beteiligten, einschließlich der Koordination zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen und einer ausreichenden Dokumentation, die allen an der Versorgung Beteiligten im jeweils erforderlichen Umfang zugänglich sein muss Der Versorgungsauftrag beinhaltet die Steuerung der Versicherten in allen Versorgungsbereichen, für die das Arztnetz Budgetverantwortung übernimmt. Dies sind im Einzelnen die Bereiche Arzneimittel, Krankenhaus, Häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel, Heilmittel, Rehabilitation. Zusätzlich umfasst der Versorgungsauftrag die folgenden Punkte: - Optimierung der Inanspruchnahme von Leistungen des ambulanten Versorgungsbereiches - nachhaltige Realisierung des Grundsatzes ambulant vor stationär - Versorgung der Versicherten mit Leistungen der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege und mit Leistungen der Soziotherapie unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes durch Kooperationen mit geeigneten Leistungserbringern. - Optimierung der Inanspruchnahme von Präventionsangeboten der AOK sowie anderer Gesundheitsleistungen und Versorgungsprogramme der AOK, insbesondere strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten (DMP) gemäß 137f SGB V - Optimierung von Praxisöffnungs- und Wartezeiten.

4 II. Teilnahmevoraussetzungen 1) Rechtsform Das Arztnetz muss zum Vertragsschluss die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft aufweisen. 2) Ärztliche Leistungserbringer: Die zentrale Steuerungsfunktion kann nur von Fachärzten für Psychiatrie, von Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie, von Fachärzten für Nervenheilkunde oder von Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie übernommen werden. 3) Weitere Leistungserbringer Das Arztnetz erfüllt seine vertraglichen Verpflichtungen selbst bzw. mit Hilfe von Dritten. Dazu werden weitere ärztliche oder nicht ärztliche Kooperationspartner mit dem Netz zusammenarbeiten. Eine Einbeziehung von Leistungserbringern für Soziotherapie und psychiatrische häusliche Krankenpflege ist vorgesehen. 4) Teilnahme von Versicherten An dem Versorgungsprogramm können grundsätzlich alle Versicherten (Versicherte, Mitglieder, betreute Versicherte) der AOK mit psychiatrischem Behandlungsbedarf nach Maßgabe der Satzung der AOK in ihrer jeweils geltenden Fassung teilnehmen. 5) Netzmanagement Das Arztnetz verpflichtet sich, für alle die Umsetzung des Vertrages betreffenden Angelegenheiten des Arztnetzes nachweislich ein hauptamtliches, ausreichend handlungsund vertretungsberechtigtes Management (Netzmanagement) einzusetzen. Dies können entweder Personen des Arztnetzes oder extern beauftragte Dritte sein. Das Arztnetz gewährleistet eine ausreichende Erreichbarkeit des Netzmanagements. Darüber hinaus muss die zu beauftragende/eingesetzte Person oder Firma über hinreichende einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen in der Organisation und Steuerung von Arztnetzen verfügen. 6) Qualität Die gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften zur Qualitätssicherung und zur fachlichen Fortbildung, die für die an dieser Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer außerhalb dieser integrierten Versorgung gelten, einschließlich darauf basierender Richtlinien und Vereinbarungen, werden durch diesen Vertrag nicht berührt und gelten unverändert fort. Das Arztnetz erstellt einen jährlichen Qualitätsplan. Dieser beinhaltet die Ausarbeitung und Umsetzung von leitlinienorientierten Behandlungspfaden und Verfahrensregelungen zu den Schnittstellen, Weiterbildungsmaßnahmen, die Einrichtung von und Teilnahme an Qualitätszirkeln sowie den Aufbau und die Weiterentwicklung eines Beschwerde-, und Qualitätsmanagements.

5 III. Wesentliche Inhalte 1) Behandlungspfade Die konkrete Ausgestaltung des Versorgungsauftrages ist auf der Grundlage von interdisziplinär-fachübergreifenden und verschiedene Leistungssektoren übergreifenden Behandlungspfaden sowie Verfahrensregelungen zu realisieren. Vor Abschluss eines Vertrages muss mindestens ein Behandlungspfad vom Netz erarbeitet und vereinbart sein. 2) Budgetverantwortung Das Arztnetz verpflichtet sich, bei gleichzeitiger Verbesserung der Qualität der Versorgung den Ressourceneinsatz in Bezug auf die Gesamtheit der einbezogenen Leistungsbereiche zu optimieren. Um den Grad der Zielerreichung zu bestimmen, werden unter Einsatz eines Schätzverfahrens die morbiditätsadjustierten Vergleichsausgaben des Netzes berechnet und mit den tatsächlichen Ausgaben des Netzes verglichen. 3) Versorgung der Versicherten mit Soziotherapie und häuslicher psychiatrischer Krankenpflege: Eine Einbeziehung von Leistungserbringern für Soziotherapie und häusliche psychiatrische Krankenpflege ist erforderlich. Das Arztnetz übernimmt Verantwortung für die Leistungserbringung sowie deren Ausgestaltung. Die Abrechnung und Vergütung dieser Leistungen über das Arztnetz ist vorgesehen. 4) Vergütung Der mit der Übernahme der Budgetverantwortung verbundene Aufwand wird dem Arztnetz im Falle einer positiven Differenz zwischen Vergleichsausgaben abzüglich der Ist-Ausgaben der Netzteilnehmer vergütet. Unterjährig werden hierauf Vorauszahlungen fällig. Diese werden mit dem tatsächlichen Vergütungsanspruch verrechnet. Ab dem vierten Vertragsjahr entsteht im Falle einer negativen Differenz ein Anspruch der AOK auf Rückzahlung. Die Vergütung für die Versorgung der Versicherten mit Leistungen der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege und mit Leistungen der Soziotherapie erfolgt in Anlehnung an die vertraglichen Vereinbarungen der AOK Nordost zu den jeweiligen Leistungsbereichen. 5) Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten Der Vertrag wird nicht befristet. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Quartalsende. Ein Sonderkündigungsrecht behält sich die AOK vor, wenn nach Ablauf von 6 Monaten Vertragslaufzeit nicht mindestens Versicherte, bzw. nach Ablauf von 12 Monaten Vertragslaufzeit nicht mindestens Versicherte bzw. nach Ablauf von 24 Monaten Vertragslaufzeit nicht mindestens Versicherte, bzw. nach Ablauf von 36 Monaten Vertragslaufzeit und im Weiteren dann jeweils zum Ende eines Quartals nicht mindestens Versicherte in das jeweilige Netz eingeschrieben sind.

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