Das neue Infektionsschutzgesetz

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1 Das neue Infektionsschutzgesetz Auswirkungen für Kindergemeinschaftseinrichtungen Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 10/2005

2 Ziele des Gesetzes Vorbeugung von übertragbaren Krankheiten Frühzeitige Erkennung von Infektionen Verhinderung der Weiterverbreitung Gestaltung und Unterstützung des Zusammenwirkens aller Akteure Förderung der Eigenverantwortung Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 2

3 Aufgaben und Maßnahmen Ermittlung und Aufklärung bei Infektionserkrankungen Einleiten von Maßnahmen zur Unterbrechung der Infektionskette Aufbereitung und Weiterleitung von Daten an die oberen Gesundheitsbehörden Aufklärung und Schulung als Präventionsmaßnahmen Belehrung von Personen z.b. im Lebensmittelbereich Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 3

4 Für Kindereinrichtungen wichtig: 33 Gemeinschaftseinrichtungen 34 gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes 35 Belehrung für Personen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen 36 Einhaltung der Infektionshygiene Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 4

5 Gemeinschaftseinrichtungen i.s. des Gesetzes Einrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder und Jugendliche betreut werden Kindergärten, Krippen, Tagesstätten Schulen und sonstige Ausbildungsstätten Heime, Ferienlager u.a. Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 5

6 Vorbemerkungen 34 IfSG regelt wichtige gesundheitliche Mitwirkungspflichten für - Kinder, die den Kindergarten besuchen - Erzieher/innen, die im Kindergarten arbeiten. Wenn bei diesen beiden Personengruppen bzw. in deren Wohngemeinschaften bestimmte Krankheiten auftreten (siehe bunte IfSG-Broschüre), so müssen automatisch gewisse Beschränkungen beachtet werden. Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 6

7 Wohngemeinschaft Eine ärztliche Aussage über die Erkrankung oder den Verdacht muss vorliegen. Verbot betrifft schwere Krankheiten (siehe Broschüre, rote Krankheiten): - die in der häuslichen Wohngemeinschaft leicht zu übertragen sind, - bei denen das Übertragungsrisiko in der Gemeinschaftseinrichtung größer als in der Allgemeinbevölkerung ist. Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 7

8 34 IfSG Beschäftigten wird untersagt Tätigkeiten auszuführen, bei denen Kontakt zu den Betreuten besteht. Für die Betreuten gilt ein vollständiges Betreuungs-, Benutzungs- und Teilnahmeverbot. Dieses Verbot gilt so lange, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 8

9 Wiederzulassung Das IfSG fordert generell keine schriftliche Bescheinigung zur Wiederzulassung. Das RKI empfiehlt bei einigen bestimmten Erkrankungen ein schriftliches Attest des behandelnden Arztes bei Wiederzulassung. (siehe auch IfSG-Broschüre) Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 9

10 Schriftliches ärztliches Attest zur Wiederzulassung erforderlich bei: Ansteckungsfähiger Lungentuberkulose Bakterieller Ruhr Borkenflechte Cholera Diphtherie Durchfall durch EHEC-Bakterien Kinderlähmung Krätze Läusen (nur bei wiederholtem Befall innerhalb von 4 Wochen) Pest Typhus / Parathyphus Virusbedingtem hämorrhagischem Fieber Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 10

11 Ausscheider Ausscheider sind Personen, die Krankheitserreger in sich tragen, ohne selbst krank zu sein. Diese symptomlosen Ausscheider können die Erkrankung fäkal-oral als Schmierinfektionen in der Gemeinschaftseinrichtung übertragen. Im Einzelfall ist nach Absprache mit dem Gesundheitsamt ein Besuch der Gemeinschaftseinrichtung möglich. Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 11

12 Ausscheider dürfen eine Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen bei: Vibrio cholerae 01 und 0139 Corynebacterium diphtheriae, Toxin bildend Salmonella typhi Salmonelle paratyphi Shigella Enterohämorrhagische E.coli (EHEC) Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 12

13 Ziel der Vorschriften Unterbrechung der Kontaktmöglichkeiten mit den Krankheitserregern in der Gemeinschaftseinrichtung Verhinderung einer Weiterverbreitung der Krankheit Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 13

14 Auswahl der Krankheiten Schwere Infektionskrankheiten, die bereits durch geringe Erregermengen übertragen werden Häufige Infektionskrankheiten des Kindesalters, die in Einzelfällen schwere Verläufe nehmen können Übertragung erfolgt üblicherweise von Mensch zu Mensch. Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 14

15 Kinder -Krankheiten Keuchhusten Masern Mumps Windpocken Scharlach / Streptokokken-Angina Hib-Meningitis Meningokokken-Infektion Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 15

16 Tröpfcheninfektion Keuchhusten - Pertussis Inkubationszeit: 7 14 Tage ansteckend ab Ende der Inkubationszeit Symptome: - Bronchitis mit heftigen Husten-/Erstickungsanfällen, z.t. über Wochen - Krampfanfälle WZ: 5 Tage nach Beginn der Antibiotika-Therapie, sonst erst 3 Wochen nach Auftreten der ersten Symptome Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 16

17 Keuchhusten - Pertussis Kontakt: Ausschluss nicht erforderlich bei Husten Abklärung Prophylaxe: Für ungeimpfte, enge Kontaktpersonen Erythromycin für 14 Tage empfohlen Impfung: - Grundimmunisierung im Säuglingsalter - Auffrischung Lebensjahr, bzw. alle 10 Jahre Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 17

18 Masern Tröpfcheninfektion / hohes Ansteckungsrisiko Inkubationszeit: 1 2 Wochen Ansteckungsgefahr am höchsten bereits 5 Tage vor Auftreten des Ausschlags Symptome: - Husten/Kopfschmerzen/Fieber/Hautausschlag/ Pneumonie - Enzephalitis (0,5 %) geistige Behinderung Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 18

19 Masern WZ: Nach Abklingen der klinischen Symptome. Frühestens 5 Tage nach Exanthemausbruch. Kontakt: Ausschluss nicht erforderlich bei bestehendem Impfschutz, nach postexpositioneller Schutzimpfung oder nach früher durchgemachter Krankheit. Sonstige Personen sollten in der Inkubationszeit für 14 Tage vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen werden. Empfehlung des RKI für Kontaktpersonen in der häuslichen Wohngemeinschaft Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 19

20 Masern Prophylaxe: Inkubationsimpfung ungeimpfter immungesunder Kinder in den ersten 3 Tagen nach Kontakt Impfung: - Ende des 1. Lebensjahres 2 x mit 4 Wochen Abstand Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 20

21 Mumps Tröpfcheninfektion Ansteckend bereits 7 Tage vor der Parotisschwellung Inkubationszeit: 2 3 Wochen Symptome: - schmerzhafte Schwellung der Ohrspeicheldrüsen - Kopfschmerzen/Fieber/Hirnhautentzündung (30 %) - bei Jugendlichen Hoden-/Eierstockentzündung Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 21

22 Mumps WZ: Nach Abklingen der klinischen Symptome, frühestens 9 Tage nach Auftreten der Parotisschwellung Kontakt: Ausschluss nicht erforderlich bei bestehendem Impfschutz, nach post-expositioneller Schutzimpfung oder nach früher durchgemachter Krankheit. Sonstige Personen sollen in der Inkubationszeit für 18 Tage vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen werden Empfehlung RKI für Kontaktpersonen in der häuslichen Wohngemeinschaft Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 22

23 Mumps Prophylaxe: Alle exponierten und empfänglichen Personen einer Gruppe sollten so früh wie möglich eine Inkubationsimpfung erhalten. Impfung: - Ende des 1. Lebensjahres 2 x mit 4 Wochen Abstand Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 23

24 Windpocken Tröpfcheninfektion / aerogen Ansteckend bereits 2 Tage vor Exanthemausbruch bis 7 Tage danach Inkubationszeit: 2-3 Wochen Symptome: - juckende Bläschen am gesamten Körper - Bläscheninhalt infektiös Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 24

25 Windpocken WZ: Bei unkompliziertem, leichtem Verlauf ist in der Regel ein Ausschluss von einer Woche ausreichend. Kontakt bzw Exposition : -1 Std. oder länger mit infektiöser Person in einem Raum - face-to-face-kontakt - Haushaltskontakt kein genereller Ausschluss der Kontaktperson erforderlich, aber Absonderung gegenüber sogenannten Risikopersonen Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 25

26 Windpocken Prophylaxe: Alle exponierten und empfänglichen Personen einer Gruppe sollten so früh wie möglich eine Inkubationsimpfung erhalten. Impfung im Alter von 11 bis 14 Monaten bzw. im Alter von 9 bis 17 Jahren, wenn vorher keine Windpockenerkrankung durchgemacht wurde Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 26

27 Scharlach Tröpfcheninfektion Ansteckend bis 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen antibiotischen Therapie; unbehandelt bis zu 3 Wochen infektiös Inkubationszeit: 2 4 Tage Symptome: - Angina/Fieber/Erbrechen/Hautausschlag - Karditis/Nephritis/Rheumatisches Fieber Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 27

28 Scharlach WZ: Bei antibiotischer Behandlung und ohne Krankheitszeichen ab dem 2. Tag; unbehandelt frühestens nach 3 Wochen Kontakt: Ausschluss nicht erforderlich. Hygiene: Das Desinfizieren von Oberflächen und Gebrauchsgegenständen ist nicht notwendig. Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 28

29 Scharlach Therapie: - Antibiotika / 24 Stunden nach Therapiebeginn keine Ansteckungsgefahr mehr Prophylaxe: Keine Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 29

30 Hib-Infektion Tröpfcheninfektion Ansteckend bis zu 24 Stunden nach Beginn einer antibiotischen Therapie Inkubationszeit: unbekannt Symptome - Säuglinge schwere eitrige Meningits Lähmung/Anfallsleiden/geistige Behinderung - Kleinkinder schwere Kehlkopfentzündung Luftnot/Ersticken Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 30

31 Hib-Infektion WZ: Nach antibiotischer Therapie und nach Abklingen der klinischen Symptome Ausscheider: Große Zahl von gesunden Keimträgern ein Ausschluss ist nicht erforderlich Kontakt: Ausschluss ja, jedoch nicht nach medikamentöser Expositionsprophylaxe oder bei kompletter Impfung Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 31

32 Hib-Infektion Prophylaxe: 4 Tage mit Rifampicin für alle Personen in - Familien mit nicht geimpften Kindern <4 Jahren und - Krippen mit nicht geimpften Kindern unter 2 Jahren Impfung: - Grundimmunisierung im Säuglingsalter Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 32

33 Meningokokken Tröpfcheninfektion, auch durch Gesunde Inkubationszeit: 1 4 Tage Symptome: - Meningitis Fieber/Kopfschmerzen/Nackensteife/Erbrechen - Waterhouse-Friedrichsen-Syndrom Überschwemmung des Körpers mit Bakterien und Giftstoffen Multi-Organ-Versagen Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 33

34 Meningokokken WZ: nach Abklingen der Krankheitszeichen ~ 10 % (bis 90 %) aller Personen sind Träger von Meningokokken im Nasen-Rachen-Raum. Ein Ausschluss von Ausscheidern ist daher nicht vertretbar. Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 34

35 Meningokokken Wer ist Kontaktperson? Eine Person, die tatsächlich engen Kontakt zu der erkrankten Person hatte. Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 35

36 Meningokokken (Kontaktpersonen) Alle Personen, die im gleichen Haushalt wohnen Personen, die mit den oropharyngealen Sekreten des Erkrankten in Berührung kamen (Intimpartner, enge Freunde, medizinisches Personal, z.b. nach Mundzu-Mund-Beatmung) Personen in Kindereinrichtungen mit Kindern unter 6 Jahren (bei guter Gruppentrennung nur die betroffene Gruppe) Enge Kontaktpersonen in anderen Gemeinschaftseinrichtungen (z.b.: Banknachbar) Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 36

37 Meningokokken Prophylaxe: Chemoprophylaxe Nur für die oben genannten engen Kontaktpersonen Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 37

38 Meningokokken-Infektion Aufklärung für alle weiteren, nicht engen Kontaktpersonen: - Es gibt eine Meningokokkeninfektion - Die Möglichkeit für eine Erkrankungen ist gering - Sorgfältig auf mögliche Krankheitszeichen achten (Fieber, Kopfschmerzen, Erbrechen...) - Bei Verdacht sofort den Hausarzt aufsuchen. Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 38

39 Haut -Krankheiten Durch Eitererreger - Impetigio contagiosa Borkenflechte Durch Lästlinge - Sabies Krätze - Pediculosis - Läuse Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 39

40 Borkenflechte / Impetigo Erreger: Streptokokken/Staphylokokken Inkubationszeit: 2 10 Tage Symptome: eitrige Bläschen schnell von gelben Krusten bedeckt WZ: 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen anti-biotischen Therapie. Ansonsten nach klinischer Abheilung der befallenen Hautareale - RKI-Empfehlung: Attest! Hygiene: Das Desinfizieren von Oberflächen und Gebrauchsgegenständen ist nicht erforderlich. Verunreinigte Bekleidung sollte bei C gewaschen werden. Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 40

41 Krätze / Scabies Inkubationszeit: Erstinfektion: Tage / Reinfektion wenige Tage. Ohne Behandlung sind die Patienten während der gesamten Krankheitsdauer ~ 8 Wochen ansteckend. WZ: Nach Behandlung und klinischer Abheilung der befallenen Hautareale. - RKI-Empfehlung: Attest! Kontakt: Alle Mitglieder einer Wohngemeinschaft sollen sich ärztlich untersuchen lassen. Ein genereller Ausschluss von Kontaktpersonen lässt sich nicht begründen. Prophylaxe: Krätzemilben werden durch Kontakte von Mensch zu Mensch, besonders bei Bettwärme übertragen. Die Kleidung der Patienten sollte bei 60 C gewaschen oder gereinigt werden. Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 41

42 Läuse / Pediculosis Keine eigentliche Inkubation / Lebenszyklus ca. 3 Wochen. Übertragbar solange Läuse oder Nissen nachgewiesen werden. Infizierte Kinder und Lehrer/Erzieher/innen müssen pausieren. Sofortige namentliche Meldung an das Gesundheitsamt Die Verantwortung für alle Maßnahmen Behandlung, Kontrolle, begleitende hygienische Maßnahmen liegt bei den Erziehungsberechtigten. Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 42

43 Läuse / Pediculosis WZ: Nach erfolgreicher Behandlung. Die Behandlung sollte unbedingt nach 8 10 Tagen wiederholt werden. Nur bei wiederholtem Befall innerhalb von 4 Wochen ist ein schriftliches ärztliches Attest erforderlich Kontakt: Allen Mitgliedern einer häuslichen Wohngemeinschaft ist prophylaktisch zu einer Mitbehandlung der Kopfhaare zu raten. Werden in Klassen oder Gruppen Läuse festgestellt, sollten alle sorgfältig angeschaut werden (durch Eltern, Erzieher/innen, Lehrer/innen) Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 43

44 Läuse / Pediculosis Hygiene: Vernichtung der Parasiten in Kleidung, Wäsche und Gebrauchsgegenständen. Hausmittel sind zur Bekämpfung nicht geeignet! Propyhlaxe: regelmäßige, sorgfältige Inspektion der Köpfe Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 44

45 Läuse / Pediculosis Weitere Informationen: Kreis Coesfeld Bürgerservice Infobroschüre der BZgA, Bestell-Nr Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 45

46 Durchfall-Erkrankungen Durch Schmier-/Schmutzinfektionen, evtl. Nahrung - heimisch - EHEC-Erkrankungen - Shigellose, Ruhr - infektiöse Gastroenteritis / Kinder unter 6 Jahren (Campylobacter, Yersinien, Salmonellen, Viren) - Hepatitis A - importiert -Cholera - Typhus / Paratyphus - Hepatitis E Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 46

47 Verhütung von Schmierinfektionen durch Händehygiene nach jedem Toilettenbesuch vor Kontakt mit Nahrungsmittel - gründliches Händewaschen mit Seife - Abtrocknen mit Einmal-Handtuch zusätzlich Alkoholisches Händedesinfektionsmittel - nach dem Wickeln von Kindern - nach unterstützender Intimhygiene Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 47

48 EHEC (enterohämorrhagische E.coli) Reservoir sind Rinder / Schafe / Ziegen intensiver Kontakt - Verzehr von rohem Fleisch und Rohmilch und -produkten - Schmierinfektion Mensch Mensch Ansteckend solange EHEC-Bakterien im Stuhl sind. Inkubationszeit: 1 3 Tage Symptome: - oft leicht = Bauchgrimmen - wässrig-blutige Durchfälle, Übelkeit, Erbrechen % lebensbedrohlich WZ: Nach klinischer Genesung und 3 aufeinanderfolgenden negativen Stuhlbefunden im Abstand von 1 2 Tagen. Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 48

49 EHEC Ausscheider: Ausschluss bis zum Vorliegen von 3 negativen aufeinanderfolgenden Stuhlproben. Bei längerer Ausscheidung des Erregers soll im Benehmen mit der Einrichtung eine individuelle Lösung erarbeitet werden. Kontakt: Ausschluss nicht erforderlich, solange keine enteritischen Symptome auftreten und die Einhaltung der genannten Hygienemaßnahmen gewährleistet ist.. Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 49

50 Shigellose Fäkal-orale Schmierinfektion Ansteckend, solange Keime ausgeschieden werden. Ohne Antibiotika meist 4 Wochen. Inkubationszeit: 2 4 Tage Symptome: - akuter Durchfall / heftigste Bauchschmerzen - hohes Fieber / ausgeprägtes Krankheitsgefühl WZ: Nach klinischer Genesung und dem Vorliegen von 3 negativen Stuhlproben im Abstand von 1 2 Tagen, frühestens 24 Stunden nach Ende der antibiotischen Therapie. Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 50

51 Shigellose Ausscheider: Ausschluss bis zum Vorliegen von 3 negativen Stuhlproben. Bei längerer Ausscheidung des Erregers soll im Benehmen mit der Einrichtung und dem Gesundheitsamt eine individuelle Lösung zur Zulassung erarbeitet werden. Kontakt: Ausschluss nicht erforderlich, solange keine enteritischen Symptome auftreten und die Einhaltung der genannten Hygiene-Maßnahmen sicher gewährleistet ist. Ansonsten ist am Ende der Inkubationszeit ein negativer Stuhlbefund nachzuweisen. Schutz = Prophylaxe Hygiene Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 51

52 Infektiöse Gastroenteritis Zahlreiche Viren und Bakterienarten Ansteckend, solange Erreger im Stuhl ausgeschieden werden. Auch Erbrochenes kann ansteckend sein! Inkubationszeit: Stunden bis 2 Wochen Symptome - Durchfall / Bauschschmerzen / Fieber Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 52

53 Infektiöse Gastroenteritis IFSG: Ein Ausschluss wegen Enteritis kommt nur noch für KTE s im Vorschulalter in Frage. WZ nach Abklingen des Durchfalls (geformter Stuhl). Ausscheider: Es gibt keinen medizinischen Grund, gesunden Kindern über 6 Jahren, die Enteritissalmonellen, Campylobacter oder Yersinien ausscheiden, den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen zu untersagen. Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 53

54 Infektiöse Gastroenteritis Bei Kindern unter 6 Jahren soll im Benehmen mit der Einrichtung und dem Gesundheitsamt eine individuelle Lösung zur Zulassung erarbeitet werden. Kontakt: Ausschluss nicht erforderlich, solange keine enteritischen Symptome auftreten. Schutz: Hygiene! Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 54

55 Hepatits A Schmierinfektion / kontaminierte Lebensmittel / Wasser Inkubationszeit: ~ 1Monat Ansteckend bereits 1 2 Wochen vor und bis zu 1 Woche nach Auftreten der Gelbsucht Symptome: - grippig / Durchfall / Fieber - Gelbsucht Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 55

56 Hepatitis A WZ: Zwei Wochen nach Auftreten der ersten Symptome bzw. eine Woche nach Auftreten der Gelbsucht. Kontakt: Ausschluss - ja. - nicht erforderlich bei bestehendem Impfschutz, nach postexpositioneller Schutzimpfung oder nach durchgemachter Krankheit - in Absprache mit der Einrichtung und dem Gesundheitsamt kann eine individuelle Lösung zur Zulassung erarbeitet werden. - RKI-Empfehlung: Beratung des Gesundheitsamtes zu hygieneorientiertem Verhalten. Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 56

57 Hepatitis A Kinder und Jugendliche sollten bei engem Kontakt zum Erkrankten (Haushalt, Kita, Heim und evtl. Schule) baldmöglichst eine postexpositionelle aktive Schutzimpfung erhalten. Schutzrate nach Gabe innerhalb 10 Tagen 80 %. Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 57

58 Importierte Durchfallerkrankung Cholera / Typhus / Paratyphus Aus Ländern mit niedrigem Hygienestandard eingeschleppt Durchfälle sind von schweren Allgemeinsymptomen begleitet WZ nach Abklingen der Symptome und 3 negativen Stuhlproben Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 58

59 Seltene Erkrankungen Lungentuberkulose Poliomyelitis Kinderlähmung Diphtherie Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 59

60 Lungentuberkulose Tröpfcheninfektion Ansteckend, solange säurefeste Stäbchen in Auswurf, Bronchialsekret oder Magensaft direkt nachweisbar sind Inkubationszeit: 6 8 Wochen Symptome: - Müdigkeit / Appetitlosigkeit / Gewichtsverlust - Fieber / Husten / Nachtschweiß Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 60

61 Lungentuberkulose WZ: Nach 3 Therapiewochen, klinischer Beschwerdefreiheit und 3 negativen Proben - RKI-Empfehlung: ärztliches Attest! Kontakt: Ausschluss nicht erforderlich, solange keine tuberkuloseverdächtigen Symptome (insbesondere Husten) auftreten. Immer Umgebungsuntersuchung durch das Gesundheitsamt Hygiene: Die Keimbelastung von Innenraumluft kann am besten durch Lüften gesenkt werden. Impfung: für Deutschland nicht mehr empfohlen Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 61

62 Poliomyelitis Orale Aufnahme bei Schmierinfektion Die Virusausscheidung beginnt im Rachensekret 1 2 Tage, im Stuhl 2 3 Tage nach der Infektion und kann mehrere Wochen andauern. Auch gesunde Infizierte sind Virusausscheider. Inkubationszeit: 5 35 Tage Symptome: - Kopf- und Halsschmerzen / Erbrechen und Durchfälle - Lähmungen z.t. dauerhaft Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 62

63 Poliomyelitis WZ: Frühestens 3 Wochen nach Krankheitsbeginn. Schriftliches ärztliches Attest ist erforderlich. Kontakt: Ausschluss nicht erforderlich bei bestehendem Impfschutz oder nach postexpositioneller Schutzimpfung. Ansonsten ist eine Wiederzulassung nach 3 Wochen möglich. Hygiene: Vermeidung von fäkal-oralen Schmierinfektionen durch Händewaschen und desinfektion. Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 63

64 Poliomyelitis Prophylaxe: Alle exponierten und empfänglichen Personen müssen so früh wie möglich eine aktive Schutzimpfung erhalten. Impfung: - In Deutschland keine Schluckimpfung mehr! - Grundimmunisierung im Säuglingsalter - Auffrischung alle 10 Jahre Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 64

65 Diphtherie Tröpfcheninfektion Ansteckend, solange Erreger nachweisbar sind Inkubationszeit: 2 4 Tage Symptome: - Halsentzündung mit typischen Belägen - Toxin schädigt Herz, Leber und Nervensystem Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 65

66 Diphtherie WZ: 3 negative Abstriche (1. Abstrich 24 Stunden nach Antibiose-Ende). Schriftliches ärztliches Attest erforderlich. Kontakt: Immer Umgebungsuntersuchung durch das Gesundheitsamt. Ausschluss: - bei Behandlung mit Antibiotikum (auch bei Geimpften) für die ersten 3 Behandlungstage - ohne antibiotische Behandlung 1 Woche nach dem letzten Kontakt und bis zur Vorlage von 3 negativen Abstrichen Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 66

67 Diphtherie Hygiene: Desinfektion der Umgebung nach Anweisung des Gesundheitsamtes Prophylaxe: Enge Kontaktpersonen (auch geimpfte) erhalten Penicillin; WZ nach 3 Tagen mit antibiotischer Therapie Impfung schützt vor Toxinwirkung - Grundimmunisierung im Säuglingsalter - Auffrischung alle 10 Jahre Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 67

68 Raritäten Aus Afrika / Asien -Pest - Virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (Hanta-, Ebola-, Lassa- oder Marburg-Virus.) Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 68

69 Sonderfälle 34 IfSG Absatz 9 Carrier-Status symptomfreie, aber infizierte Kinder - Hepatitis B / C oder HIV Erforderliche Schutzmaßnahmen sind abhängig vom Verhalten der Kinder und Betreuer - Aufklärung über Risikosituationen - Aufklärung über Verhaltensregeln - Aufklärung über Impfschutz Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 69

70 Immunschutz für Erzieher/innen Die STIKO empfiehlt für diesen Personenkreis zusätzlich folgende Impfungen: - Masern, Mumps, Röteln - Varicellen - Pertussis Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 70

71 Meldeweg Personensorgeberechtigte informieren die Gemeinschaftseinrichtung (siehe Elternbroschüre) Leiter/in der Einrichtung meldet unverzüglich und namentlich an das Gesundheitsamt (siehe Tabelle) Falls erforderlich, leitet das Gesundheitsamt weitere Maßnahmen ein (z.b. Umgebungsuntersuchung) Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 71

72 Aufgaben der Leitung Personensorgeberechtigte bei Neuaufnahme des Kindes in die Gemeinschaftseinrichtung über die Pflichten belehren (Elternbroschüre) Meldung an das Gesundheitsamt im Krankheits-, bzw. Verdachtsfall (Tabelle) Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt die Erziehungsberechtigten über die Bedeutung eines ausreichenden Impfschutzes aufzuklären - 34 (10) Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 72

73 Aufgaben des Arbeitgebers Regelmäßige Belehrung der Beschäftigten - vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit - mindestens alle 2 Jahre - Protokoll erstellen Hygienepläne erstellen - innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 73

74 Info-Material 1. Elternbroschüre 2. Tabelle mit Angaben zu : Wiederzulassung (RKI) schriftliches ärztliches Attest Meldepflichtige Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 74

75 Häufige Fragen Wie ist nach dem IfSG eine Kontaktperson definiert? An wen muss ich als Kindergartenleitung eine Krankheitsmeldung machen? Welche Informationen werden benötigt? Was hat es für Folgen, wenn ich vergessen habe, eine Krankheit zu melden? Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 75

76 Häufige Fragen Wie gehe ich mit dem Verdacht auf eine Erkrankung um? Muss eine Krankheit erst durch eine Diagnose gesichert sein? Warum muss ich melden, wenn eine gesicherte Diagnose nur durch einen Arzt gestellt werden kann und der Arzt zur Meldung verpflichtet ist? Wie muss ich neues Personal aufklären? Hat sich etwas im Bereich Hygiene im Kindergarten geändert? Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 76

77 Wie ist nach dem IfSG eine Kontaktperson definiert? Hierunter sind alle Personen zu verstehen, mit denen der/die Erkrankte in seiner Wohngemeinschaft in dem Zeitraum infektionsrelvante Kontakte hatte, in dem er/sie Krankheitserreger ausschied. Ob ein Kontakt der/des Erkrankten mit einer Person außerhalb des häuslichen Bereichs, z. B. in einer Gemeinschaftseinrichtung, Maßnahmen zur Infektionsverhütung oder Krankheitsfrüherkennung erfordert, ist nach den Umständen des Einzelfalles durch das Gesundheitsamt zu entscheiden. Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 77

78 Wie ist nach dem IfSG eine Kontaktperson definiert? Kontaktpersonen sind Menschen, die Krankheitserreger von einem ansteckungsfähigen, Infektionserreger ausscheidenden Menschen aufgenommen haben können. Die Übertragung kann direkt (z.b. Küssen, fäkal-oral Niesen) oder indirekt über verunreinigte Gegenstände Oder Nahrungsmittel erfolgen. Die Krankheit muss noch nicht erkennbar, kann aber schon ansteckend sein. Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 78

79 An wen muss ich als Kindergartenleitung eine Krankheitsmeldung machen? Gesundheitsamt Coesfeld: Nebenstelle Dülmen Rosendahl, Coesfeld : Frau Seufert, Tel / Ascheberg Dülmen, Olfen : Frau Merten, Tel / Senden, Havixbeck, Billerbeck, Nottuln : Herr Rüter, Tel / Lüdinghausen, Buldern Nordkirchen,Hiddingsel : Frau Lütkenhaus Tel / Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 79

80 Welche Informationen werden benötigt? Es werden krankheits- und personenbezogene Angaben benötigt, um weitere Untersuchungen und notwendige Schutzmaßnahmen zu veranlassen. Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 80

81 Was hat es für Folgen, wenn ich vergessen habe, eine Krankheit zu melden? Sinn der Meldung ist es, dass notwendige Schutzmaßnahmen ergriffen werden können und die Weiterverbreitung einer übertragbaren Krankheit verhindert wird. - Rechtsgrundlage ist: 73 Abs. 1 Nr. 17 IfSG Bußgeldvorschriften. Bei Fahrlässigkeit besteht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet wird. - Bei vorsätzlich versäumter Meldung muss mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe gerechnet werden. Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 81

82 Wie gehe ich mit dem Verdacht auf eine Erkrankung um? Muss eine Krankheit erst durch eine Diagnose gesichert sein? Äußert der Arzt den Verdacht auf eine der in der Elternbroschüre genannten Krankheiten, so ist dieser Verdacht sofort dem Gesundheitsamt zu melden. Die gesicherte Diagnose einer Erkrankung wird von dem diagnostizierenden Arzt / Untersuchungslabor an das Gesundheitsamt gemeldet. Diese Meldewege auf den unterschiedlichen Ebenen sind erwünscht ( doppelte Sicherheit ) Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 82

83 Wie muss ich neues Personal aufklären? Verantwortlich ist der Arbeitgeber, meistens wird es an die Leitung der Einrichtung delegiert. Die Aufklärung umfasst: 1. Den Inhalt des 34 IfSG: - gesundheitliche Anforderungen - Mitwirkungspflicht (Meldung von Krankheiten in der Wohngemeinschaft, Meldung ans Gesundheitsamt) - Betretungsverbot - rechtliche Konsequenzen Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 83

84 Wie muss ich neues Personal aufklären? 2. Die Belehrungspflicht nach 35 - bei Aufnahme der Tätigkeit - mindestens alle 2 Jahre - Protokoll erstellen. 3. Die Einhaltung der Infektionshygiene nach 36 Einführung in die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene mit Hilfe des für die Einrichtung erstellten Hygieneplanes. Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 84

85 Schlusswort Leitgedanke des IfSG ist die Vorbeugung - Aufklärung und Information der Bevölkerung und bestimmter Berufsgruppen zu: - Infektionshygiene - Hygienemaßnahmen und Verhaltensweisen - Aufbau und Erhalt eines ausreichenden Impfschutzes Denn nur die eigenverantwortliche Mitwirkung aller Beteiligten kann die Weiterverbreitung von Krankheiten und Infektionen verhindern Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 85

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