Löschwasserversorgung. Anforderungen der Bauordnung Anforderungen der Brandschutzgesetze Technische Regeln
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- Ute Böhmer
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1 fbb Fachbereich Bauingenieurwesen Prof. Dr.-Ing. Jürgen Spittank Holzbau Brandschutz Löschwasserversorgung Anforderungen der Bauordnung Anforderungen der Brandschutzgesetze Technische Regeln Prof.Dr.-Ing.Ulrich Dietmann/Rolf König Brandschutz I WS 2015/2016 1
2 Schutzziele der Bauordnung ( 13 HBO) Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern, instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer Rauch vorgebeugt wird und die Rettung von Mensch und Tier sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind 2
3 38 HBO Wasserversorgungsanlagen (1) Gebäude mit Aufenthaltsräumen dürfen nur errichtet werden wenn die Versorgung mit Trinkwasser dauernd gesichert ist (2) Zur Brandbekämpfung muss für Gebäude nach Abs.1 eine ausreichende Wassermenge zur Verfügung stehen. 3
4 Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung ( 45 HBO) (1) An Sonderbauten können im Einzelfall besondere Anforderungen gestellt oder Erleichterungen gestattet werden (2) Anforderungen oder Erleichterungen können sich insbesondere erstrecken auf 5. Brandschutzeinrichtungen und Brandschutzvorkehrungen 11. Die Wasserversorgung und die Wasserversorgungsanlagen einschließlich Ausstattung und Nachrüstung mit Einrichtungen zur Messung des Trinkwasserverbrauchs 4
5 HBKG 3 Aufgaben der Gemeinden Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz ( ) für eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung zu sorgen. Aber: Es besteht keine Verpflichtung der Gemeinde zur Löschwasserbereitstellung für Schadensfälle von ungewöhnlichem Umfang; deshalb: Löschwasserversorgung Grundschutz (Gemeinde) Objektschutz (Eigentümer) 5
6 HBKG 45 (1, 3) (...) Eigentümer (...) baulicher Anlagen (...) durch die im Falle eines Brandes, (...) eine größere Anzahl von Menschen (...) gefährdet werden können, können, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht, von der zuständigen Behörde verpflichtet werden, auf eigene Kosten zum Zwecke der Verhütung oder Bekämpfung von Bränden (...) 1. die erforderlichen Geräte und Einrichtungen bereitzustellen, zu unterhalten und für deren ordnungsgemäße Bedienung zu sorgen, 2. für die Bereitstellung von ausreichenden Löschmittelvorräten und anderen notwendigen Materialien zu sorgen, (...) Eigentümer (...) abgelegener baulicher Anlagen, die nicht an eine öffentliche Löschwasserversorgung angeschlossen sind, können von der Gemeinde verpflichtet werden, ausreichende Löschmittel bereitzustellen. 6
7 Wassersicherstellungsgesetz WaSiG 1 (1) Grundsatz Um zur Versorgung oder zum Schutz der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte die Deckung des Bedarfs an Löschwasser,... im Verteidigungsfall sicherstellen zu können, sind auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft (...) die für Zwecke der Verteidigung erforderlichen Maßnahmen zu treffen. 7
8 WasSV 1 1 Sachlicher Geltungsbereich (1) Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für Vorsorgemaßnahmen nach dem Wassersicherstellungsgesetz zur Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs an Trinkwasser, zur Versorgung mit Betriebswasser im unentbehrlichen Umfang und zur Deckung des Bedarfs an Löschwasser. Bestimmungen des Wassersicherstellungsgesetzes kommen nur dann zur Anwendung, wenn die Anforderungen des DVGW Arbeitsblattes W 405 überschritten werden 8
9 WasSV 6.1 Bemessung des Löschwasserbedarfs Für 1 Hektar festgelegt 5 Std. Sicherstellung Baul. Nutzung nach BauNVO Geschossflächenzahl nach BauNVO 9
10 WasSV 6.1 Bemessung des Löschwasserbedarfs Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Gruppe 4 Gruppe 5 Max. Geschoßflächenzahl 0,6 1,2 2,4 > 4,0 9,0 (BMZ) Kleinsiedlungsgebiete Reine Wohngebiete Allg. Wohngebiete Mischgebiete Dorfgebiete Kerngebiete Gewerbegebiete Sondergebiete Industriegebiete Löschwasserbedarf* 144 m³ 288 m³ 576 m³ 960 m³ 960 m³ *bezogen auf 5 h 10
11 DVGW Arbeitsblatt W 405 Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung Grundschutz: Brandschutz für übliches Risiko z.b. in Wohn-, Gewerbe- oder Industriegebieten 11
12 DVGW Arbeitsblatt W 405 Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung Objektschutz: Über den Grundschutz hinausgehender, objektbezogener Brandschutz für Einzelobjekte (z.b. Aussiedlerhöfe) oder besondere Objekte (z.b. Krankenhäuser) Löschbereich: Alle in diesem Bereich vorhandenen Löschwasser-Entnahmestellen werden bei der Ermittlung der vorhandenen Wassermenge berücksichtigt. (Normalerweise Radius 300 m) Löschzeit: Zeitraum über den die erforderliche Löschwassermenge bereitgestellt werden muss. (In der Regel 2 h) Löschwasser-Entnahmestelle: z. B.: Überflur- oder Unterflurhydranten, Löschteiche nach DIN 14210, Löschwasserbehälter nach DIN
13 DVGW Arbeitsblatt W 405 Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung 13
14 Löschwasserversorgung; Objektschutz Der notwendige Löschwasserbedarf für den Objektschutz wird von der zuständigen Brandschutzdienststelle festgelegt auf Grundlage von: Risiko der Brandentstehung (Art der Nutzung) Lage des Objekts (Erreichbarkeit, Eintreffzeit der Feuerwehr) Bauart (Feuerwiderstandsfähigkeit und Brennbarkeit) Alarmierungsmöglichkeiten (z. B. automatische Brandmeldeanlage) Löscheinrichtungen (Wandhydranten, Sprinkleranlage) besondere Gefahren (z. B. Gefahrstoffe) 14
15 Überflurhydranten Vorteile: a) schnelle Einsatzmöglichkeiten b) leichtes Auffinden (auch bei Dunkelheit oder Schnee) Nachteile: a) höhere Anschaffungskosten b) Behinderung des Verkehrs c) Gefährdung durch den Verkehr d) höhere Kosten beim Einbau (Verankerungen oder Absteifungen zum Abfangen der äußeren Kräfte) e) größere Sicherungsmaßnahmen gegen Frostschäden f) aufwendigeres Auswechseln der Innenteile g) höhere Wartungskosten Im Bereich von besonderen Objekten wie z.b. Krankenhäusern werden vorzugsweise Überflurhydranten eingesetzt 15
16 Unterflurhydranten Vorteile: a) geringe Anschaffungskosten b) keine Behinderung des Verkehrs c) keine Gefahr der Beschädigung durch Straßenverkehr d) einfacher Einbau e) leichte Auswechselbarkeit der Innenteile Nachteile: a) erschwertes Auffinden (besonders bei Dunkelheit und Schnee) b) Behinderung durch parkende Fahrzeuge c) Zeitaufwand für Inbetriebsetzung d) schlechtes Erkennen von Undichtigkeiten e) häufige Verunreinigung durch Straßenschmutz 16
17 Hinweisschilder nach DIN 4066 Anforderungen an den Betrieb von Löschwasserentnahmestellen (Hydranten) Die Überprüfung sollte im Turnus von etwa 2 Jahren erfolgen. Dieser Turnus kann nach den jeweiligen Betriebserfahrungen und anhand der Schadensstatistik entweder verkürzt oder verlängert werden. 17
18 Wandhydranten Nass-/Trocken- Steigleitungen 18
19 Stationäre Feuerlöscheinrichtungen Stationäre Feuerlöscheinrichtung mit formbeständigem Schlauch und evtl. Feuerlöscher und Druckknopfmelder Kennzeichen nach ASR Feuerlösch gerät Feuerlöschschlauch 19
20 Stationäre Feuerlöscheinrichtungen Wandhydranten S zur Selbsthilfe 24 l/min 2 Wandhydranten gleichzeitig Anschluss an Trinkwasserleitung S Wandhydrant S Wandhydranten F für die Feuerwehr 200 l/min 3 Wandhydranten gleichzeitig Anschluss an separate Feuerlöschleitung Wandhydrant F Verwendung von Wandhydranten S nur in Abstimmung mit der zust. Feuerwehr In Hochhäusern, Industriebauten immer Wandhydrant F einsetzen 20
21 Wandhydranten S für die Selbsthilfe Vorteile: unbegrenzte Funktionsdauer Anschluss an Trinkwasserleitung zulässig 21
22 Wandhydranten für die Selbsthilfe Wandhydrant S 1. Rotes Handrad linksdrehend öffnen 2. Strahlrohr herausnehmen und Schlauch bis zum Brandherd abziehen 3. Strahlrohr linksdrehend öffnen 22
23 Nass- und Trockensteigleitungen Nasse Steigleitung DIN Steigleitungen nass, sind Löschwasserleitungen, die direkt mit dem öffentlichen Trinkwassernetz verbunden sind. In ihnen steht das Wasser ständig unter Druck bis zu den Entnahmestellen an. Die Wasserentnahme erfolgt in jedem Stockwerk über Feuerlösch-Schlauch-anschlusseinrichtungen (Wandhydrant) ACHTUNG: Gefahr der Verkeimung des Trinkwassers! Zulässigkeit im Bestand prüfen! 23
24 Nass- und Trockensteigleitungen Trockene Steigleitung DIN Steigleitungen trocken, dürfen nicht mit dem öffentlichen Trinkwassernetz in Verbindung stehen. In ihnen wird das Löschwasser erst im Bedarfsfall durch die Feuerwehr über die entsprechenden Stellen eingespeist, d.h., dass im Normalfall die Leitungen leer, also trocken, und drucklos sind. Die Wasserentnahme erfolgt in jedem Stockwerk wie bei der nass Leitung über Feuerlösch- Schlauchanschlusseinrichtungen (Wandhydrant) 24
25 Nass- und Trockensteigleitungen Nass-/Trockene Steigleitung DIN Wie bei der trockenen Steigleitung sind auch diese im Normalfall nicht mit Wasser gefüllt, also drucklos. Jedoch stehen sie über eine Absperrarmatur mit dem öffentlichen Trinkwassernetz in Verbindung, welche durch eine BMA oder auch manuell geöffnet werden kann. Erst dann strömt das Wasser in die Rohrleitungen ein. 25
26 fbb Fachbereich Bauingenieurwesen Prof. Dr.-Ing. Jürgen Spittank Holzbau Brandschutz Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Prof. Dr.- Ing. Ulrich Dietmann 26
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