GEV - Einstufungskriterien
|
|
- Adolph Dunkle
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.v. (GEV) GEV - Einstufungskriterien Anforderungen an emissionskontrollierte Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und Vergabe des EMICODE 1. Zielsetzung (Stand: ersetzt: ) Es werden Anforderungen formuliert, die eine Bewertung von Oberflächenbehandlungsmitteln für Parkett nach ER 3 Kriterien 1 Umwelt, Hygiene und Gesundheit zulassen und eine Einstufung in Bezug auf Langzeitemissionen ermöglichen. 2. Anwendungsbereich und Definitionen 2.1 Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett sind Lacke und Grundierungen zur Versiegelung von Parkettböden. Sie werden zur Erhöhung der Trittsicherheit und zum permanenten Schutz von Holzböden oder zur Vorbereitung einer Versiegelung großflächig auf Baustellen eingesetzt. Zum temporären Schutz eingesetzte Mittel zur Reinigung und Pflege von Oberflächen sind keine Oberflächenbehandlungsmittel im Sinne dieser Definition. 2.2 Flüchtige organische Verbindungen (Lösemittel) nach Deco-Paint- Richtlinie Mit der Richtlinie 2004/42/EG wird die Verwendung flüchtiger organischer Verbindungen in bestimmten Farben und Lacken begrenzt. Dazu gehören u.a. Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett. Als flüchtige organische Verbindung (VOC) wird in der Richtlinie ein Stoff mit einer Anfangssiedetemperatur von höchstens 250 C bei einem Standarddruck von 1013 hpa definiert (Lösemittel). Wasserbasierte Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett können aus technischen Gründen einen geringen Gehalt von VOC enthalten. 2.3 Flüchtige organische Verbindungen nach GEV Als flüchtige organische Verbindungen (VOC) im Sinne von in die Raumluft unter Nutzungsbedingungen emittierbaren Stoffen, bedient sich die GEV den allgemein anerkannten Definitionen, wie sie in die internationale Normung Eingang gefunden haben Flüchtige organische Verbindungen VOC 1 ER3-Kriterien der Bauprodukten-Richtlinie 89/106/EWG, Anhang 1 Nr. 3
2 Seite 2 von 5 Analysebedingungen im Bereich n-hexan (n-c 6 ) bis n-hexadecan (n-c 16 ) gemessen werden Leichtflüchtige organische Verbindungen - VVOC Analysebedingungen vor n-hexan (< n-c 6 ) gemessen werden Schwerflüchtige organische Verbindungen - SVOC Analysebedingungen nach n-hexadecan (> n-c 16 ) und bis n-docosan (- n-c 22 ) gemessen werden. 2.4 Emissionen Unter Emissionen werden alle flüchtigen organischen Stoffe verstanden, die unter Normalbedingungen aus Produkten an die Innenraumluft abgegeben werden. Das Emissionsverhalten von Produkten kann in Prüfkammern ermittelt werden. 2.5 Emissionskontrollierte Produkte Emissionskontrollierte Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett sind bauchemische Produkte nach obiger Definition, die den Anforderungen der Punkte 3.1 und 3.2 entsprechen. 2.6 EMICODE EMICODE ist ein geschütztes Zeichen der GEV zur Klassifizierung und Kennzeichnung von emissionskontrollierten Verlegewerkstoffen, Klebstoffen, und Bauprodukten. Die Bezeichnung EMICODE wird zur Klassifizierung von Produkten nach ihrem Emissionsverhalten stets um die Angabe der gemäß Punkt zutreffenden Emissionsklasse wie folgt ergänzt: EMICODE EC 1: sehr emissionsarm 2 EMICODE EC 2: emissionsarm 2 3. Anforderungen an emissionskontrollierte Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett Bauprodukte sollen in der Anwendung sicher sein. Sie dürfen daher die Gesundheit von Verarbeitern und Nutzern nicht beeinträchtigen und die Umwelt so wenig wie möglich belasten. Dementsprechend werden folgende Anforderungen an emissionskontrollierte Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett gestellt: 3.1 Allgemeine Anforderungen Chemikaliengesetzgebung Bei der Herstellung von emissionskontrollierten Produkten werden alle gesetzlichen Anforderungen, z. B. hinsichtlich Produktion, Kennzeichnung, Verpackung, 2 Über die Verwendung der zusätzlichen Kennzeichnung R (reguliert) siehe 3.1.2
3 Seite 3 von 5 eingehalten. Nach Gefahrstoffrecht mit dem Totenkopf gekennzeichnete Produkte sind vom EMICODE ausgeschlossen. Für emissionskontrollierte Produkte wird unabhängig von einer etwaigen Kennzeichnungspflicht ein dem lokalen Recht im Vertriebsgebiet entsprechendes Sicherheitsdatenblatt erstellt Arbeitsschutz Emissionskontrollierte Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett sind grundsätzlich wasserbasiert. Im Fall von Produkten, die zwar alle Anforderungen unter 3 erfüllen, jedoch nach den EU-Richtlinien 67/548/EWG (Stoff-Richtlinie) und 45/1999/EG (Zubereitungs- Richtlinie) einschließlich ihrer Änderungen kennzeichnungspflichtig sind und/oder Warnhinweise (z.b. R-Sätze) tragen oder im Verwendungsland als gefährliche Zubereitung zu kennzeichnen sind und deshalb gegebenenfalls besondere Maßnahmen für den Arbeitsschutz erfordern (z. B. Reaktionsharze), oder die reaktionsbedingt VOC abspalten und freisetzen (wie z.b. silanterminierte Reaktionsharze), wird die Emissionsklassenbezeichnung durch den Zusatz R (reguliert) ergänzt. 3.2 Besondere Anforderungen Emissionskontrollierte Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett können sog. Filmbildehilfsmittel enthalten. Dabei handelt es sich um organische Flüssigkeiten unterschiedlicher Flüchtigkeit (VVOC, VOC, SVOC), die z. T. während der Verarbeitung, oder auch zum Zeitpunkt der anfänglichen Nutzung an die Raumluft abgegeben werden. Zur Begrenzung dieser sog. Emissionen wird für emissionskontrollierte Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett folgendes festgelegt: KMR Stoffe Stoffe, die nach EU-Richtlinien erwiesenermaßen krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend ( KMR-Stoffe der Klassen 1 und 2) 3 sind, dürfen nicht eingesetzt werden. Durch eine Prüfung wird sichergestellt, dass die Einzelwerte der Emissionen jedes flüchtigen organischen K1- und K2-Stoffs nach 3 Tagen den Wert von 10 µg/m³ und nach 28 Tagen den Wert von 1 µg/m³ nicht überschreiten. Die Prüfung erfolgt entsprechend der separat beschriebenen GEV-Prüfmethode. Ferner wird folgende Anforderung an das Emissionsverhalten von Produkten nach 3 Tagen gestellt: Formaldehyd und Acetaldehyd (beides K3-Stoffe) jeweils nicht über 50 µg/m³, Die Bestimmung von Formaldehyd und Acetaldehyd, erfolgt nach einem definierten Kammerverfahren (siehe separat beschriebene GEV-Prüfmethode ) Ausschluss weiterer Stoffe Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett müssen wasserbasiert sein. Sie dürfen 3 Eine Liste der eingestuften K1- K2- und K3-Stoffe kann (auf Deutsch) hier eingesehen werden:
4 Seite 4 von 5 einen Anteil von maximal 8 Gew.-% VOC 4 nach 2.2 enthalten. Die Verwendung von Methylethylketoxim (MEKO) und Methylisobutylketoxim (MIBKO) wird aus Arbeitsschutz- und Geruchsgründen ausgeschlossen. Eine besondere Prüfung auf diese Bestandteile ist daher nicht erforderlich Leicht-, mittel- und schwerflüchtige Bestandteile Die Bestimmung der organischen Verbindungen, die über einen längeren Zeitraum aus einem Bauprodukt abgegeben werden können, erfolgt nach einem definierten Kammerverfahren (siehe separat beschriebene GEV-Prüfmethode ). Nach dem Ergebnis dieser Prüfung, d.h. der Bestimmung der Summe aller leicht-, mittel- und schwerflüchtigen Bestandteile (TVOC) 5, werden Produkte je nach ihrer Art und dem Verwendungszweck der jeweils zutreffenden EMICODE-Klasse zugeordnet. Folgende Anforderungen werden an das Emissionsverhalten von Oberflächenbehandlungsmitteln für Parkett nach 28 Tagen gestellt: EMICODE EC 1: EMICODE EC 2: < 150 µg/m³ TVOC 150 bis 450 µg/m³ TVOC Für Produkte, die die Beschreibung nach Satz 2 erfüllen und deshalb bei der Verarbeitung Arbeitsschutzmaßnahmen erfordern können, wird die Kennzeichnung um den endständigen Buchstaben R ergänzt: EMICODE EC 1-R. 4. Einstufung von Produkten 4.1 Eigenverantwortlichkeit der Hersteller Die Ermittlung, ob und welche der vorstehenden Anforderungen ein Produkt erfüllt, erfolgt eigenverantwortlich durch den Hersteller. Dies betrifft insbesondere auch Rezepturänderungen, die zu Neu-Einstufungen von Verlegewerkstoffen führen können. 4.2 Prüfungen Der Hersteller prüft, ob ein zur Lizenzerteilung vorgesehenes Produkt die Kriterien und Anforderungen des Punktes 3 erfüllt. Spezielle Prüfungen werden vorzugsweise durch ein Labor durchgeführt, das die definierte GEV-Prüfmethode beherrscht. Die Dokumentation der Prüfergebnisse erfolgt durch den Hersteller selbst nach werksinternen Richtlinien. 4 Für den Übergangszeitraum bis zum ist ein VOC-Gehalt bis zu 10 Gew.-% zulässig 5.Der TVOC nach Definition in diesem Dokument umfasst alle leichtflüchtigen, mittelflüchtigen und schwerflüchtigen organischen Stoffe, die mit der GEV-Prüfmethode gemessen werden können. Damit ist diese TVOC-Definition breiter als TVOC-Definitionen, die in anderen Dokumenten verwendet werden, z.b. EN ISO oder AgBB. Die dort gebräuchliche TVOC-Definition berücksichtigt keine leichtflüchtigen (VVOC) und schwerflüchtigen (SVOC) organische Stoffe, während der TVOC in diesem Dokument diese Stoffgruppen mit umfasst.
5 Seite 5 von Vergabe des EMICODE Antrag auf Lizenzerteilung Für ein Produkt, das die Kriterien und Anforderungen des Punktes 3 erfüllt, kann an die GEV ein formeller, begründeter Antrag auf Erteilung einer Lizenz zur Führung des Kennzeichens EMICODE gestellt werden. Dazu ist das GEV-Formular Lizenzantrag zu verwenden Lizenzerteilung Nach Lizenzerteilung durch die GEV darf das betreffende Produkt mit EMICODE gekennzeichnet werden. Die Angabe EMICODE ist nur in Kombination mit der zutreffenden Emissionsklasse gestattet. Als Nachweis dafür, dass ein Produkt die Anforderungen der GEV erfüllt, darf allein die Urkunde Lizenzerteilung zur Führung des Zeichens der Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.v. verwendet werden. 4.4 Kontrollprüfungen Die GEV behält sich vor, die zutreffende Einstufung von Verlegewerkstoffen zu überprüfen. Sie verfolgt Hinweise von Dritten über Einstufungsverstöße und ahndet diese entsprechend den in der Satzung festgelegten Sanktionsbestimmungen. Sie bedient sich dazu eines oder mehrerer unabhängiger Sachverständiger, die feststellen, ob die Anforderungen nach Punkt 3 erfüllt sind. Die Überprüfung von Punkt und Punkt darf ausschließlich nach den in der GEV-Prüfmethode unter den Punkten 3.4 Prüfung auf K-Stoffe und 3.5 Bestimmung der Langzeitemissionen nach dem Tenax-Thermodesorptionsverfahren beschriebenen Analyseverfahren durch ein dafür autorisiertes Prüflabor nach ISO erfolgen. Wird das Ergebnis der Kontrollprüfung vom Hersteller angezweifelt, kann dieser auf eigene Kosten eine Wiederholungsprüfung verlangen. 4.5 Autorisierte Prüflabors Der Technische Beirat legt fest, welche Analyselabors befähigt sind, Kontrollprüfungen und Prüfungen im Streitfall durchzuführen. Voraussetzung dafür ist eine Akkreditierung der Prüfkammeruntersuchungen und der zugehörigen Analytik nach ISO Die Teilnahme an Ringversuchen, mit denen sich interessierende Labors ihre Leistungsfähigkeit dokumentieren können, gibt dem Technischen Beirat weitere Befähigungshinweise. 5. Mitgeltende Unterlagen GEV-Satzung GEV-Prüfmethode Formblätter Lizenzantrag und Lizenzerteilung 6. Änderungsdienst Verantwortlich für die Festlegung der GEV-Einstufungskriterien ist der Technische Beirat der GEV. Verantwortlich für die Dokumentation und den Änderungsdienst ist die GEV.
GEV Einstufungskriterien
Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.v. (GEV) GEV Einstufungskriterien Anforderungen an emissionskontrollierte Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett sowie
MehrGEV Einstufungskriterien
Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.v. (GEV) GEV Einstufungskriterien Anforderungen an emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte
MehrGEV Einstufungskriterien
Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.v. (GEV) GEV Einstufungskriterien Anforderungen an emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte
MehrKriterienkatalog August 2014 Hohlböden
Kriterienkatalog 08017 19. August 2014 Hohlböden ÖkoKauf Wien Arbeitsgruppe 08 Innenausbau Arbeitsgruppenleiter: Ing. Michael Grimburg Wiener Umweltschutzabteilung, Magistratsabteilung 22, Nachhaltige
MehrGemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.v. (GEV) Zeichensatzung und Lizenzierungsordnung
Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.v. (GEV) 1 Name und Sitz Zeichensatzung und Lizenzierungsordnung Stand: 18.01.2016 (1) Der Verein - im Folgenden kurz
MehrGEV und EMICODE Fragen und Antworten
GEV und EMICODE Fragen und Antworten 01. Was sind Emissionen? Als Emission bezeichnet man die Abgabe gasförmiger, flüssiger oder fester Stoffe aus Anlagen oder Materialien in die Umgebung. Auch Erschütterungen,
MehrAlles ECO? Die Qual bei der Produktwahl
Alles ECO? Die Qual bei der Produktwahl Fachtagung eco-bau 22. März 2013 Michael Pöll Fachkoordinator eco-bau Lösemittel/VOC Fachtagung eco-bau, 22. März 2013, Seite 2 Der Weg vom Bauprodukt (Lösemittel)
MehrEU-Umweltzeichen. VOC-Emissionen, VOC- und SVOC-Gehalt in neueren Produktanforderungen. Caroline Laffargue
EU-Umweltzeichen VOC-Emissionen, VOC- und SVOC-Gehalt in neueren Produktanforderungen Caroline Laffargue Repräsentant von Eurofins Product Testing A/S für Frankreich voc@eurofins.com 1 EU-Umweltzeichen
MehrGEV und EMICODE - Fragen und Antworten
GEV und EMICODE - Fragen und Antworten 01. Was sind Emissionen? Als Emission bezeichnet man die Abgabe gasförmiger, flüssiger oder fester Stoffe aus Anlagen oder Materialien in die Umgebung. Auch Erschütterungen,
MehrLösungen für Produkthersteller
Lösungen für Produkthersteller Thomas Neuhaus Ab 1.1.2016: Leiter der VOC-Zertifizierungsstelle bei Eurofins Consumer Product Testing GmbH, Hamburg 1 VOC-Emissionsprüfungen Welche Prüfungen brauche ich?
MehrGEV und EMICODE - Fragen und Antworten
GEV und EMICODE - Fragen und Antworten 01. Was sind Emissionen? Als Emission bezeichnet man die Abgabe gasförmiger, flüssiger oder fester Stoffe aus Anlagen oder Materialien in die Umgebung. Auch Erschütterungen,
MehrVierter Teil. Bauprodukte und Bauarten. 17 Bauprodukte
Auszug aus der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) Vom 8. August 1995 (GBl. S. 617) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2000 (GBl. S. 760) Vierter Teil Bauprodukte Bauarten 17 Bauprodukte
MehrVorkommen und bauaufsichtliche Bewertung von Formaldehyd in Bauprodukten. Dipl.-Chem. Wolfgang Misch Referat Gesundheits- und Umweltschutz
Vorkommen und bauaufsichtliche Bewertung von Formaldehyd in Bauprodukten Dipl.-Chem. Wolfgang Misch Referat Gesundheits- und Umweltschutz www.dibt.de / Seite 1 www.dibt.de / Seite 2 Anforderungen an Gebäude
MehrInnenraumbelastung durch VOC-Emissionen von Türen? Erkenntnisse aus der Forschung und Umsetzung in die Praxis
Dipl.-Ing (FH) Benno Bliemetsrieder, ift Rosenheim Dr. Michael Wensing, Fraunhofer Wilhelm Klauditz Institut, Braunschweig Innenraumbelastung durch VOC-Emissionen von Türen? Erkenntnisse aus der Forschung
MehrGEV (Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.v.)
GEV () Menschen verbringen immer mehr Zeit in Innenräumen. Damit kommt der Qualität der Raumluft und Emissionen aus verarbeiteten Werkstoffen an Wand und Boden zunehmend wachsende Bedeutung zu. Während
MehrLeitlinie Umweltschonende Produktion und Verarbeitung
Die Leitlinien von bewusstkaufen.at geben vor, welche Labels bzw. welche Kriterien von Produkten erfüllt werden müssen, um in die Produktdatenbank (http://www.bewusstkaufen.at/produkte.php) aufgenommen
MehrDr. Jutta Witten Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Dr. Jutta Witten Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Anforderungen an Bauprodukte und Bauwerke Innenraumluft Dr. Jutta Witten Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Symposium
MehrMehr Wohnbehaglichkeit und bessere Raumluftqualität
I N F O R M A T I O N für die F A C H P R E S S E 12. Oktober 2016 Mehr Wohnbehaglichkeit und bessere Raumluftqualität Das Umweltsiegel pure life steht für Sicherheit bei der Planung mit emissionsarmen
MehrLeitlinie Umweltschonende Produktion und Verarbeitung
Die Leitlinien von bewusstkaufen.at geben vor, welche Labels bzw. welche Kriterien von Produkten erfüllt werden müssen, um in die Produktdatenbank (http://www.bewusstkaufen.at/produkte.php) aufgenommen
MehrBerichtszeitraum: 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2010
Dritter Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung der Richtlinie 1999/13/EG des Rates vom 11. März 1999 über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen,
MehrDEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK
DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, 18. Dezember 2007 Kolonnenstraße 30 L Telefon: 030 78730-404 Telefax: 03078730-320 GeschZ.: 1141-1.156.603-141/06 Allgemeine
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 13. Juli 2018 Teil II
1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2018 Ausgegeben am 13. Juli 2018 Teil II 179. Verordnung: EU-Chemikalienrechts-Anpassungsverordnung 2017 179. Verordnung der Bundesministerin
MehrEG-Richtlinien und. Kälteanlagen. Bernhard Schrempf - KISC-KÄLTE-Information-Solution-Consulting
EG-Richtlinien und Kälteanlagen 2012 www.kiscnet.com 1 Welche EG-Richtlinien sind in der Regel bei Kälteanlagen anzuwenden? www.kiscnet.com 2 2006/42/EG - Richtlinie über Maschinen und zur Änderung der
MehrPrüfkriterien Dichtstoffe
Prüfkriterien Dichtstoffe A Produkte Seite 2 B Grundanforderungen Seite 2 C Laborprüfungen Seite 4 Ihr Ansprechpartner Helmut Köttner Dipl.-Geoökologe koettner@sentinel-haus.eu +49 761 590481 77 Sentinel
MehrGewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung
Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte gefährliche Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung durch Programme (Gewässerprogrammund Qualitätsziel-Verordnung) Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung
MehrEinstufungen nach dem GISCODE für Beschichtungsstoffe (Maler und Lackierer)
. Einstufungen nach dem GISCODE für Beschichtungsstoffe (Maler und Lackierer) Allgemeines Stand Januar 2017 Der GISCODE für Beschichtungsstoffe umfasst zurzeit 12 Produktgruppen. Die wesentlichen Merkmale
MehrKriterien zur Bewertung von Farben und Lacken auf Wasserbasis
Kriterien zur Bewertung von Farben und Lacken auf Wasserbasis Ausgabe: Juli 2010 SuperDrecksKëscht fir Biirger B.P. 43 L-7701 Colmar-Berg Tel. : 00352 488 216 1 Fax : 00352 488 216 255 Email : info@sdk.lu
MehrÜberblick über Regulierungen und Testmethoden bezüglich Emissionen aus Innenfarben und Ergebnisse aus Kammermessungen an Modelrezepturen
Überblick über Regulierungen und Testmethoden bezüglich Emissionen aus Innenfarben und Ergebnisse aus Kammermessungen an Modelrezepturen Harald Petri, Dr. Stephan Krieger Dr. Kathrin Reinheimer VILF Lacktreff
MehrChemikalienrichtlinie
natureplus e.v. Grundlagenrichtlinie 5001 Ausgabe: April 2015 zur Vergabe des Qualitätszeichens Seite 2 von 5 Das natureplus -Qualitätszeichen soll in besonderem Maße dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit
MehrPrüfbericht Nr (KURZFASSUNG)
Fermacell GmbH Werk Seesen Industriegebiet Münchehof 38723 Seesen Prüfbericht Nr. 51333-010 (KURZFASSUNG) Das vorliegende Kurzgutachten 51333-010 enthält einen Auszug aus dem vollständigen Gutachten mit
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2007 Ausgegeben am 16. März 2007 Teil II 62. Verordnung: Änderung der Chemikalienverordnung 1999 [CELEX-Nr.: 32006L0008] 62. Verordnung des
MehrINFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid
Version 15.12.2016 Bundesstelle für Chemikalien Federal Office for Chemicals INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid 1 Einleitung Zur
MehrGbU Verlag Produktkatalog WGK-Berechnung. EXCEL-Programme zur WGK-Berechnung nach AwsV
EXCEL-Programme zur nach AwsV 1. EXCEL-Programm zur Selbsteinstufung von Stoffen (H-Satz-basiert) Die AwSV verlangt vom Anlagenbetreiber (nicht vom Hersteller des Stoffes oder Gemisches) eine Selbsteinstufung
MehrNatürlich. Mit Türen von JELD-WEN.
Natürlich. Verantwortlich. Handeln. Mit Türen von JELD-WEN. Mensch & Natur Im Heute sind wir verantwortlich für das Morgen. Markus Hütt, CoO JELD-WEN Central Europe Schützen, was wirklich wichtig ist.
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR) (2014/313/EU)
L 164/74 BESCHLUSS R KOMMISSION vom 28. Mai 2014 zur Änderung der Beschlüsse 2011/263/EU, 2011/264/EU, 2011/382/EU, 2011/383/EU, 2012/720/EU und 2012/721/EU zur Berücksichtigung von Entwicklungen bei der
MehrPrüfkriterien Bodenbelagsklebstoffe u. a. Verlegewerkstoffe
Prüfkriterien Bodenbelagsklebstoffe u. a. Verlegewerkstoffe A Produkte Seite 2 B Grundanforderungen Seite 2 C Spezielle Anforderungen Seite 3 D Laborprüfungen Seite 4 Ihr Ansprechpartner Helmut Köttner
Mehrlich! Wohnen mit reinem Gewissen.
natür lich! Wohnen mit reinem Gewissen. Ökologisch Handeln. Es liegt in der Natur der Sache. Kein anderes Geschöpf ist mit dem Geschick der Menschheit so viel fältig, so eng verknüpft wie der Baum. Alexander
MehrKriterien zur Bewertung von Farben und Lacken auf Wasserbasis
Kriterien zur Bewertung von Farben und Lacken auf Wasserbasis Ausgabe: Juli 2010 SuperDrecksKëscht fir Biirger B.P. 43 L-7701 Colmar-Berg Tel. : 00352 488 216 1 Fax : 00352 488 216 255 Email : info@sdk.lu
MehrHerausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München
Herausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München 1 FIW Wärmeschutztag 2012, 15. Juni 2012, München Aus der Satzung von 1921:
MehrCheckliste Technische Dokumentation Produktname
Teil 1: Allgemeines Qualitätsmanagement Nr. Vorgelegte Dokumentation Anmerkung 1 Managementhandbuch 2 Spezielle Prozessanweisungen, Verfahrensanweisungen und Arbeitsanweisungen 3 Mitgeltende Formblätter
MehrDas klassische Gemisch- Altbewährtes in neuem Gewand
Das klassische Gemisch- Altbewährtes in neuem Gewand Dr. Petra Göbel und Dr. Alfons Knott BP Europa SE, Hamburg AlzChem AG, Trostberg Informationsveranstaltung zur AwSV 10./11. Oktober 2013 in Berlin Inhalt
MehrAusschuss für Gefahrstoffe (AGS)
TRGS 002 Seite 1 Technische Regeln für Gefahrstoffe Ausgabe: Mai 2002 ergänzt bis: BArbBl. Heft 10/2005 Übersicht über den Stand der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 002 Die Technischen Regeln
MehrKonformitätsbewertung 3.9 A 3
Antworten und Beschlüsse des EK-Med Konformitätsbewertung 3.9 A 3 Reihenfolge bei der Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren Artikel 11 der Richtlinie 93/42/EWG legt fest, welche Konformitätsbewertungsverfahren
MehrIntegration von Nachhaltigkeitsaspekten in den Vergabekreislauf
Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in den Vergabekreislauf Themenblock Nachhaltige Beschaffung im Ladenbau Düsseldorf 17. Februar 2014 Übersicht 1. Warum Nachhaltigkeits-Kriterien in den Ladenbau
MehrSensorische Prüfung im AgBB-Bewertungsschema Pilotphase
Für Mensch & Umwelt Fachkonferenz zum Abschluss der Pilotphase des AgBB zur Geruchsprüfung von Bauprodukten Sensorische Prüfung im AgBB-Bewertungsschema Pilotphase Dr. Ana Maria Scutaru UBA, Fachgebiet
MehrNatürlich. Verantwortlich. Handeln. Mit Türen von JELD-WEN.
Natürlich. Verantwortlich. Handeln. Mit Türen von JELD-WEN. Mensch & Natur Im Heute sind wir verantwortlich für das Morgen. Markus Hütt, CoO JELD-WEN Central Europe Schützen, was wirklich wichtig ist.
MehrGHS-Unterweisung. Auf der nächsten Abbildung ist ein Beispiel für ein neues GHS-Gebindeetikett abgebildet. Es handelt sich um Waschbenzin.
Chemische Bauprodukte können gefährliche Eigenschaften für Mensch und Umwelt besitzen. Zu diesen gefährlichen Eigenschaften zählen physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren. Wird ein chemisches
Mehr4 Prinzipien für die Bewertung der biologischen Beurteilung von Werkstoffen und Medizinprodukten
1 Zweck Diese Checkliste ergänzt die Prozessbeschreibung Produktzertifizierung und regelt die Details der Vorgehensweise für die Bewertung im Rahmen der Risikoanalyse. 1.1 Anwendungsbereich Bei der Überprüfung
MehrPrüfkriterien Produkte aus Holzwerkstoffen
Prüfkriterien Produkte aus n z.b. Ausbauplatten/Holzfußböden/Laminat/Paneele A Produkte Seite 2 B Grundanforderungen Seite 2 C Spezielle Anforderungen Seite 3 D Laborprüfungen Seite 4 Ihr Ansprechpartner
MehrLeitlinie UMWELTSCHONENDE PRODUKTION und VERARBEITUNG
Leitlinie UMWELTSCHONENDE PRODUKTION und VERARBEITUNG Die Leitlinie Umweltschonende Produktion und Verarbeitung gibt einen Überblick über Label, Marken bzw. Gütezeichen und Kriterien, die eine Auslobung
Mehr(Amtsblatt der Europäischen Union L 96 vom 9. April 2008)
13.7.2016 L 188/29 Berichtigung der Richtlinie 2008/47/EG der Kommission vom 8. April 2008 zur Änderung der Richtlinie 75/324/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über
MehrVERORDNUNGEN. L 44/2 Amtsblatt der Europäischen Union
L 44/2 Amtsblatt der Europäischen Union 18.2.2011 VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 143/2011 DER KOMMISSION vom 17. Februar 2011 zur Änderung von Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen
MehrAmtsblatt der Europäischen Union
L 55/4 VERORDNUNG (EU) 2016/293 R KOMMISSION vom 1. März 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich
MehrAnforderungen an Putze, Mörtel, mineralische Klebe- und Spachtelmassen
Kriterien für die nachhaltige Beschaffung im Baubereich auf Basis von Umweltzeichen Anforderungen an Putze, Mörtel, mineralische Klebe- und Spachtelmassen natureplus e.v., 06.06.2016 Überblick Überblick...
MehrKriterien zur Bewertung von Akkumulatoren und Ladegeräten
Kriterien zur Bewertung von Akkumulatoren und Ladegeräten Ausgabe: November 2012 SuperDrecksKëscht B.P. 43 L-7701 Colmar-Berg Tel. : 00352 488 216 1 Fax : 00352 488 216 255 Email : info@sdk.lu www.sdk.lu
MehrDie Schweizer Umwelt-Etikette
Die Schweizer Umwelt-Etikette für Innenraumfarben SMGV Malerforum 2013 19. März 2013 Entstehung Ausführliches Studium von existierenden Labels Auswahl von relevanten Kriterien Umwelt-Etikette deckt Label-Markt
MehrBaustofflehre Baustoffe und Umwelt
Baustofflehre Baustoffe und Umwelt Thomas A. BIER Institut für Keramik, Glas- und Baustofftechnik, Leipziger Straße 28, 09596 Freiberg, Gliederung Sicherheitsdatenblätter Zemente : Chrom Cr 6+ Problematik
Mehrnachhaltigkeit. Präsentiert von Kilsgaard. TÜREN FÜRS LEBEN
nachhaltigkeit. Präsentiert von Kilsgaard. by TÜREN FÜRS LEBEN Verantwortung. Umgesetzt von Kilsgaard. Verantwortung wahrnehmen. Wälder sind ein lebenswichtiger Bestandteil unseres Ökosystems, das wir
MehrAnforderungen an die Kommunikation aus weiteren Regelungskontexten (Teil 1: Biozid-Richtlinie, Bauprodukten- Verordnung, RoHS-Richtlinie)
Anforderungen an die Kommunikation aus weiteren Regelungskontexten (Teil 1: Biozid-Richtlinie, Bauprodukten- Verordnung, RoHS-Richtlinie) REACH in der Praxis SVHC / Stoffe in Erzeugnissen 22. April 2013
MehrEMICODE, Blauer Engel, LEED Gütezeichen für emissionsarme Verlegewerkstoffe im Vergleich
EMICODE, Blauer Engel, LEED Gütezeichen für emissionsarme Verlegewerkstoffe im Vergleich Reinhard Oppl Eurofins Product Testing A/S Galten (Dänemark) und Hamburg 1 Eurofins Produktprüfung Standorte Galten
MehrPrüfkriterien Dämmstoffe
Prüfkriterien Dämmstoffe A Produkte Seite 2 B Grundanforderungen Seite 2 C Laborprüfungen Seite 4 Ihr Ansprechpartner Helmut Köttner Dipl.-Geoökologe koettner@sentinel-haus.eu +49 761 590481 77 Sentinel
MehrL 345/68 Amtsblatt der Europäischen Union
L 345/68 Amtsblatt der Europäischen Union 23.12.2008 RICHTLINIE 2008/112/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 zur Änderung der Richtlinien 76/768/EWG, 88/378/EWG und 1999/13/EG
MehrInnenraumklima Erfahrungen
Innenraumklima Erfahrungen Während der Planung und Realisierung am Beispiel Landesmuseum Zürich Heike Zeifang,, Baar Architekten ETH SIA Mühlegasse 18e 6340 Baar Tel. +41 41 511 08 00 kontakt@aardeplan.ch
MehrParameter Prüfung nach 3 Tagen Prüfung nach 28 Tagen Konzentration, mg/m 3. Grenzwert,
Carlos Hahn Holzimport Rothenbaumchausssee 133 20216 Hamburg Deutschland AgBB Prüfbericht Eurofins Product Testing A/S Smedeskovvej 38 8464 Galten Dänemark voc@eurofins.com www.eurofins.com/voc-testing
MehrGefährliche Arbeitsstoffe. Netzwerk Steiermark 2018
Netzwerk Steiermark 2018 Arbeitssicherheit: Fällt in den Aufgabenbereich des Arbeitgebers Ist vertraglich und gesetzlich geregelt Fürsorgepflicht aus dem Arbeitsvertrag (ABGB und AngG) Fürsorgepflicht
MehrGemeinsame Verordnung
Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über Zuständigkeiten zur Ausführung chemikalienrechtlicher
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 21. März 2017 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. März 2017 (OR. en) 7529/17 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 20. März 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: Betr.: MI 258 ENT 76 COMPET 201 DELACT 55 Herr
MehrDEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK
DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, 4. August 1998 Kolonnenstraße 30 L Telefon: (0 30) 7 87 30 TeleTax: (0 30) 7 87 30 - - 240 320 GeschZ.: IV 42-1.56.2-293/98
MehrSchutz der Umwelt und des Menschen
Schutz der Umwelt und des Menschen Wir tragen Verantwortung für unsere Umwelt. Sicherheit, Umweltschutz und Gesundheit haben in unserem Handeln Vorrang vor wirtschaftlichen Belangen. Ausgezeichnet Nachhaltigkeit
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
18.4.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 108/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 348/2013 DER KOMMISSION vom 17. April 2013 zur Änderung von Anhang XIV der Verordnung
Mehr1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS
1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname Prod-Nr. 572, 575 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der Mühle 3, D-31860
MehrZITTLAU, HILMAR. Vortrag 2012
ZITTLAU, HILLMAR Dipl.-Bauing. Hilmar Zittlau ist am 16. Juli 1967 in Dortmund geboren und verheiratet. Von Oktober 1989 - Juli 1992 absolvierte er ein Bauingenieurstudium mit Vertiefungsrichtung Konstruktiv
Mehr1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS
1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname Prod-Nr. 574, 575, 576 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der Mühle
Mehr1.13. Verlegen mit emissionsarmen Universalprodukten gemäß EMICODE und Blauer Engel
Verlegen mit emissionsarmen Universalprodukten 1.13 Verlegen mit sehr emissionsarmen Produkten im The Charles Hotel, München Über 150 MAPEI-Produkte unterstützen Architekten und Projektentwickler bei der
MehrModellblatt dezentrale Beschaffung
Modellblatt dezentrale Beschaffung Stand: August 2008 1 Planungsnummer: 8415-56342 2 Materialverantwortung: Planungsbegriff: HANDSCHUHE ARBEITS 6 5 FINGER M. STULPEN PAAR ASD 47590B 3 AnlBlPl: 4 / VOENR
MehrANHANG VORSCHLAG FÜR EINE VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.12.2017 COM(2017) 795 final ANNEX 1 ANHANG VORSCHLAG FÜR EINE VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für
Mehr15. Schweizer Sonderabfalltag
Abfall- und Chemikalienrecht welche Schnittstellen gibt es? Gefahrgut- und Gefahrstoffexperte 1 Abfall- und Chemikalienrecht welche Schnittstellen gibt es? Abfallrecht Verordnung über den Verkehr mit Abfällen
MehrBRENNBARKEITSKENNZEICHNUNG VON KOSMETISCHEN MITTELN. Empfehlung von Cosmetics Europe
BRENNBARKEITSKENNZEICHNUNG VON KOSMETISCHEN MITTELN Empfehlung von Cosmetics Europe Deutsche Übersetzung: IKW / 7. Juni 2017 Empfehlung von Cosmetics Europe zur Brennbarkeitskennzeichnung von kosmetischen
MehrCLP-Unterweisung. Auf der nächsten Abbildung ist ein Beispiel für ein neues CLP-Gebindeetikett abgebildet. Es handelt sich um Waschbenzin.
Chemische Bauprodukte können gefährliche Eigenschaften für Mensch und Umwelt besitzen. Zu diesen gefährlichen Eigenschaften zählen physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren. Wird ein chemisches
MehrFragebogen zur Bewertung von Akkumulatoren
Fragebogen r Bewertung von Akkumulatoren Ausgabe: November 2012 SuperDrecksKëscht B.P. 43 L-7701 Colmar-Berg Tel. : 00352 488 216 1 Fax : 00352 488 216 255 Email : info@sdk.lu www.sdk.lu www.clever-akafen.lu
MehrL 19/12 Amtsblatt der Europäischen Union
L 19/12 Amtsblatt der Europäischen Union 24.1.2006 RICHTLINIE 2006/8/EG DER KOMMISSION vom 23. Januar 2006 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und
MehrPRODUKTINFORMATIONEN FÜR DGNB AUDITOREN FÜR SYSTEXX GLASGEWEBE
PRODUKTINFORMATIONEN FÜR DGNB AUDITOREN FÜR SYSTEXX GLASGEWEBE Nachhaltiges Bauen im Rahmen des DGNB Bewertungssystems Neubau Büroversion (NBV09) Die folgenden Informationen dienen dem DGNB Auditor als
Mehrc) Europäische technische Zulassungen (ETA) für Produkte, für die eine Leitlinie nicht vorliegt, angegeben.
Einleitende Bemerkungen zur nachstehenden Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB), mit der die Baustoffliste ÖE geändert wird (3. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE) 1.
MehrZertifizierungsprogramm
Version 1 Zertifizierungsprogramm für Vorhangfassaden nach EN 13830 Vorwort Dieses produktbezogene Zertifizierungsprogramm in Verbindung mit dem allgemeinen Zertifizierungsprogramm ist eine wesentliche
MehrKonzepte für umweltfreundliche Additive. Biobasierte Beschichtungssysteme, Stuttgart Carina Kraft, Dr. G. Kirchner
Konzepte für umweltfreundliche Additive Biobasierte Beschichtungssysteme, Stuttgart 29.11.2012, Seite 2 Aktuelle Situation Es existiert kein weltweit gültiger Standard, der den Begriff umweltfreundlich
MehrGutachten zum eco-institut Label (KURZFASSUNG)
Gutachten zum eco-institut Label (KURZFASSUNG) FERMACELL Gipsfaser-Platte FERMACELL Fugenspachtel FERMACELL Fugenkleber (ausgehärtet) Fermacell GmbH Werk Seesen Prüfbericht Nr. 37600-006 Fermacell GmbH
Mehrpro-k Fachgruppe Mineralwerkstoffe Leitfaden Zur CE-Kennzeichnung für Waschbecken aus Mineralwerkstoff nach der Produktnorm DIN EN 14688
pro-k Fachgruppe Mineralwerkstoffe Leitfaden Zur CE-Kennzeichnung für Waschbecken aus Mineralwerkstoff nach der Vorwort Der vorliegende Leitfaden zur CE-Kennzeichnung für Waschbecken aus Mineralwerkstoff
MehrLeitfaden zur Überwachung der ChemVOCFarbV Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung in Sachsen-Anhalt
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt Leitfaden zur Überwachung der ChemVOCFarbV Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung in Sachsen-Anhalt Mai 2016 Inhaltsverzeichnis
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-14/0132 vom 17. Juni Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-14/0132 vom 17. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
Mehr2
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Temperatur, Dampfdruck und Sicherheitsdaten Flammpunkt: Temperatur eines festen oder flüssigen Stoffes, bei der in einer genormten Apparatur (s.o.) die Dämpfe im Gemisch mit Luft gerade
MehrZertifizierungsprogramm
Version 1 Zertifizierungsprogramm für Türen, Fenster, Vorhangfassaden, Gitterelemente und Abschlüsse mit der Leistungseigenschaft Einbruchhemmung nach DIN EN 1627 Vorwort Dieses produktbezogene Zertifizierungsprogramm
MehrDer Europäische Abfallkatalog ab 2002
Der Europäische Abfallkatalog ab 2002 Dr. Hans-Dietrich Zerbe und Esther Frambach Zum 1.1.1999 wurde die bis dahin geltende Bezeichnung von Abfällen nach dem LAGA - Abfallartenkatalog im Rahmen der europäischen
MehrVerfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid
Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid Zur Zulassung eines Biozid-Produktes ist seine Identität festzulegen. Dazu sind vom Antragsteller ausführliche
MehrEuropäische Technische Bewertung ETA-17/0978 vom 18/12/2017
ETA-Danmark A/S Göteborg Plads 1 DK-2150 Nordhavn Tel.: +45 72 24 59 00 Fax: +45 72 24 59 04 Internet: www.etadanmark.dk Benannt gemäß Artikel 29 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments
MehrMartin Glöckner Deutsche Bauchemie e.v.
Deutsche Bauchemie e.v. CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung gemäß BauPVO Symposium zur Europäischen Bauproduktenverordnung 8. November 2012, BMVBS, Berlin Themen 1. Die Leistungserklärung 2. Die CE-Kennzeichnung
MehrSEIT 1983 as WESSLING
ANALYTIK PLANUNG SEIT 1983 as Oststraße 7 48341 AUenberge Bericht Emissionskammerprüfung gemäß der französischen VOC-Verordnung Decret-No. 2011-321 Produkt: FIXiT 341 Combi (Haftbrücke) Prüfberichtsnummer:
MehrDSFA Datenschutz-Folgenabschätzung. Diskussionsvorlage 6. DialogCamp, München
DSFA Datenschutz-Folgenabschätzung Diskussionsvorlage 6. DialogCamp, München 17. 2. 2017 Anforderungen an eine DSFA Überlegungen/Fragen Folgen Artikel 35 Absatz 1 DS-GVO Riskante Datenverarbeitung Risikobegriff:
Mehr