Amtsblatt der Stadt Meiningen und der Gemeinden

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Amtsblatt der Stadt Meiningen und der Gemeinden"

Transkript

1 Amtsblatt der Stadt Meiningen und der Gemeinden 10. Jahrgang Ausgabe Nr. 15/2014 Impressum Henneberg, Rippershausen, Stepfershausen und Untermaßfeld Herausgeber: Stadt Meiningen und die Gemeinden Henneberg, Rippershausen, Stepfershausen und Untermaßfeld Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Stadtverwaltung Meiningen, Büro des s, Herr Merseburger (Tel , Das Amtsblatt erscheint mindestens monatlich. Auflagenhöhe: Vertrieb und Zustellung per Hausbriefkasten an alle Haushalte der Stadt Meiningen und der Gemeinden Henneberg, Rippershausen, Stepfershausen und Untermaßfeld. Kostenloser Einzelbezug über die Stadt Meiningen, Schloßplatz 1, Meiningen. Druck: Resch-Druck GmbH, Klostergasse 2, Meiningen Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachung der Stadt Meiningen Öffentliche Beschlüsse der 04. Sitzung des Stadtrates der Stadt Meiningen vom : Beschluss-Nr.: 028/04/2014 BP-Nr. 21 Reusengasse/ Bleichgräben, 1. Änderung Der Bebauungsplan Nr. 21 Reusengasse / Bleichgräben wird entsprechend dem Umgriff in der Anlage geändert. (Anlage) Meiningen, den G i e s d e r ~ Siegel ~ Beschluss-Nr.: 029/04/2014 Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Utendorf und der Stadt Meiningen zur Übertragung der Aufgabe "Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen" auf die Stadt Meiningen Utendorf und der Stadt Meiningen zur Übertragung der Aufgabe "Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen" auf die Stadt Meiningen wird in vorliegender Form zugestimmt. (Anlage) Meiningen, den G i e s d e r ~ Siegel ~ Beschluss-Nr.: 030/04/2014 Umbenennung der Kasernenstraße in Bella- Aul-Straße und des Pulverrasenwegs in Synagogenweg Der Stadtrat beschließt die Umbenennung der Kasernenstraße in Bella-Aul-Straße und des Pulverrasenwegs in Synagogenweg. Meiningen, den G i e s d e r ~ Siegel ~ Dem als Anlage beigefügten Entwurf einer Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde

2 Seite 2 Beschluss-Nr.: 031/04/2014 Wiederaufnahme des Prozesses zur Gründung einer Meiningen GmbH Bezug nehmend auf den Beschluss Nr. 362/43/2013 vom beauftragt der Stadtrat nunmehr die Verwaltung, die noch offenen Fragen, insbesondere - zur Anpassung an die fortgeschrittene Rechtslage, - zur Überprüfung des Finanzierungsmodells sowie - zur Überprüfung des Aufgabenzuschnitts der zu gründenden Meiningen-GmbH zeitnah mit der prozessbegleitenden Kanzlei zu klären. Meiningen, den G i e s d e r ~ Siegel ~ Öffentlicher Beschluss der 04. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten vom : Bauantrag: hier: Beschluss-Nr.: 021/04/2014 Neubau Schuppen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen B-Plan Bauort: Am Pachtersgrund 8, Meiningen Flurstück Nr.: 713/16 Das Einvernehmen der Gemeinde gem. 36 BauGB wird zum Antrag auf Befreiung erteilt. Meiningen, den gez. Giesder gez. Dohl ~ Siegel ~ Stellv. Ausschussvorsitzende Vollzug des 55 a Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO) Ausnahme von dem Erfordernis der Reisegewerbekarte für die Veranstaltung der Advents- und Weihnachtsmärkte im Zuständigkeitsbereich der Stadt Meiningen Auf der Grundlage des 55 a Abs. 2 der GewO erlässt die Stadt Meiningen, als untere Gewerbebehörde gemäß 1 der Zuständigkeitsund Ermächtigungsverordnung auf dem Gebiet des Gewerberechts vom (GVBl. S. 45) in der derzeit geltenden Fassung, folgende Allgemeinverfügung 1. Für den Verkauf und Ausschank alkoholischer Getränke anlässlich der Advents- und Weihnachtsmärkte die in der Zeit vom 28. November bis 21. Dezember 2014 stattfinden, werden die Standinhaber/innen von der Erfordernis des Besitzes einer Reisegewerbekarte entbunden. 2. Diese Allgemeinverfügung gilt für die Adventsund Weihnachtsmärkte die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Meiningen durchgeführt werden. 3. Diese Allgemeinverfügung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft und verliert ihre Gültigkeit mit Beendigung der oben stehenden Veranstaltungen. Meiningen, Allgemeinverfügung der Stadt Meiningen zur Umbenennung der Kasernenstraße in Bella- Aul-Straße in Meiningen gemäß dem Beschluss des Stadtrates der Stadt Meiningen vom , Beschluss Nummer: 030/04/ Die Stadt Meiningen verfügt gemäß 5 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert am 6. März 2013 (GVBl. S. 49), die Umbenennung der Kasernenstraße in Meiningen gemäß dem Beschluss des Stadtrates Meiningen der Stadt Meiningen vom , Beschluss Nummer: 030/04/2014. Die Straße erhält den Namen Bella-Aul-Straße 2. Bisherige Hausnummernvergaben werden durch diese Allgemeinverfügung nicht berührt. 3. Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

3 Seite 3 Begründung: Die Benennung von Straßen macht historische Ereignisse sowie gesellschaftliche Zusammenhänge breiten Bevölkerungskreisen zugänglich und hilft, sie auf diese Weise im Gedächtnis zu bewahren. In Straßennamen drückt sich Stadtgeschichte aus. Mit der Umbenennung der Kasernenstraße würdigt der Stadtrat die Leistungen der Frauenrechtlerin Bella-Aul. Hinweise: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie zu einer Ummeldung im Bürgerbüro der Stadt Meiningen gesetzlich verpflichtet sind. Diese Ummeldung ist gebührenfrei. Eine Ummeldung durch die Stadt Meiningen wird erst mit der Bestandskraft dieser Allgemeinverfügung vorgenommen. Über die Bestandskraft werden wir Sie rechtzeitig im Amtsblatt informieren. Vor Eintritt der Bestandskraft bleibt der Straßenname Kasernenstraße erhalten und eine Ummeldung kann nicht vorgenommen werden. Der Katasterplan zur Umbenennung kann während der Dienstzeiten: Montag bis Mittwoch 07:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Donnerstag 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie Freitag 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der Stadtverwaltung Meiningen, Hoch- und Tiefbauamt, Zimmer 37- Herr Dölle, Schloßplatz 5, Marstallgebäude), eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Meiningen, Schloßplatz 1, Meiningen einzulegen. Meiningen, den g e z. G iesder Allgemeinverfügung der Stadt Meiningen zur Umbenennung der Straße Pulverrasenweg in Synagogenweg in Meiningen gemäß dem Beschluss des Stadtrates der Stadt Meiningen vom , Beschluss Nummer: 030/04/ Die Stadt Meiningen verfügt gemäß 5 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert am 6. März 2013 (GVBl. S. 49), die Umbenennung der Straße Pulverrasenweg in Meiningen gemäß dem Beschluss des Stadtrates Meiningen der Stadt Meiningen vom , Beschluss Nummer: 030/04/2014. Die Straße erhält den Namen Synagogenweg. 2. Nach Bestandskraft dieser Allgemeinverfügung erfolgt die Neugliederung der Hausnummern dieses Straßenzuges. 3. Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Begründung: Die Benennung von Straßen macht historische Ereignisse sowie gesellschaftliche Zusammenhänge breiten Bevölkerungskreisen zugänglich und hilft, sie auf diese Weise im Gedächtnis zu bewahren. In Straßennamen drückt sich Stadtgeschichte aus. Die Israelische Kultusgemeinde Meiningen weihte am 13./14. April 1883 die neue Synagoge am Pulverrasenweg/Ecke Mauergasse ein. In der Reichskristallnacht, vom 09. zum 10. November 1938 wurde die Synagoge verwüstet, ausgebrannt und später deren Trümmer beseitigt. Der heutige Pulverrasenweg trug in der Zeit des Bestehens der Synagoge den Namen Synagogenstraße. Nach 1945 wurde die Namensänderung des Pulverrasenweges nicht rückgängig gemacht. Hinweise: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie zu einer Ummeldung im Bürgerbüro der Stadt Meiningen gesetzlich verpflichtet sind. Diese Ummeldung ist gebührenfrei. Eine Ummeldung durch die Stadt Meiningen wird erst mit der Bestandskraft dieser Allgemeinverfügung vorgenommen. Über die Bestandskraft sowie die neu gegliederten Hausnummern werden die Eigentümer der anliegenden Grundstücke schriftlich informiert. Vor Eintritt der Bestandskraft bleiben der Straßenname Pulverrasenweg sowie die bisherigen Hausnummern erhalten. Eine Ummeldung kann nicht vorher vorgenommen werden. Der Katasterplan zur Umbenennung kann während der Dienstzeiten: Montag bis Mittwoch 07:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Donnerstag 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie

4 Seite 4 Freitag 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der Stadtverwaltung Meiningen, Hoch- und Tiefbauamt, Zimmer 37- Herr Dölle Schloßplatz 5, Marstallgebäude), eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Meiningen, Schloßplatz 1, Meiningen einzulegen. Meiningen, den g e z. G iesder Bebauungsplan Nr. 13 b Barbarakaserne, 1. Teilabschnitt An der Utendorfer Straße der Stadt Meiningen, 2. Änderung Entwurf vom Der vom Stadtrat der Stadt Meiningen in seiner Sitzung am (Beschluss-Nr.: 454/54/2014) zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 b Barbarakaserne, 1. Teilabschnitt An der Utendorfer Straße der Stadt Meiningen, 2. Änderung in der überarbeiteten Fassung vom wird nach 3 Abs. 2 BauGB öffentlich erneut ausgelegt. Gegenüber der Planfassung vom wurden Festsetzungen für Dachformen sowie Stellplätze für Abfallentsorgung ergänzt. Auf Grund der Durchführung des Verfahrens nach 13 BauGB (Änderung im vereinfachten Verfahren) wird von der Umweltprüfung nach 2 Abs.4 BauGB und Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 b Barbarakaserne, 1. Teilabschnitt An der Utendorfer Straße, der Stadt Meiningen 2. Änderung hängt in der Zeit vom im Schaukasten (rechte Seite) im Durchgang zur Stadtverwaltung Meiningen, Schlossplatz 1 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 b Barbarakaserne, 1. Teilabschnitt An der Utendorfer Straße der Stadt Meiningen, 2. Änderung liegt im Zi. 24 des Marstallgebäudes (Amt für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung), Schloßplatz 5 während der Dienstzeiten Montag Mittwoch 7.00 Uhr Uhr Donnerstag 7.00 Uhr Uhr Freitag 7.00 Uhr Uhr aus. Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des o. g. Planentwurfes vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Anträge nach 47 VwGO sind unzulässig. Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Koob, im Zi. 24 des Marstallgebäudes (Stadtplanungsamt), Schloßplatz 5 oder telefonisch unter Meiningen, den Giesder Fahrzeugverkauf Die Stadt Meiningen verkauft zum Höchstgebot unter Ausschluss der Gewährleistung nachstehend beschriebenes Fahrzeug: Skoda Oktavia Kombi, Farbe grün-metallic. Erstzulassung: Motor: 2,0l, 85kw Abgelesener Kilometerstand: km Das Fahrzeug stammt aus einer Sicherstellung. Es befindet sich in einem dem Alter und der Laufleistung entsprechenden Zustand. Innen und außen ist es reinigungsbedürftig. Längere Standzeit. Fahrzeugpapiere, Serviceheft und Schlüssel sind vorhanden. Die Besichtigung des Fahrzeuges ist nach telefonischer Vereinbarung ( ) möglich. Das Mindestgebot beträgt 400,00 Euro. Angebote sind bis zum schriftlich mit der Aufschrift Angebot Skoda Oktavia zu richten an: Stadtverwaltung Meiningen Ordnungsamt Schloßplatz Meiningen.

5 Öffentliche Ausschreibung: Verleihung der Ehrennadel 2015 Vorschläge einreichen bis 23. Januar 2015 Wir suchen Menschen, die sich in herausragender Weise um Meiningen verdient gemacht haben; die seit vielen Jahren ehrenamtlich tätig sind, viel Zeit opfern und sich in hohem Maße engagieren und ihren Mitmenschen damit Gutes tun. Egal ob Jugendtrainer, langjährige Vereinsvorsitzende, Ideengeber und Macher besonderer sozialer oder kultureller Projekte. Sie kennen eine Person, auf die das zutrifft? Dann schlagen Sie sie für die Ehrennadel 2015 vor! Ihren Vorschlag können Sie bis zum 23. Januar 2015 einreichen. Sie sollten darin ausführlich begründen, warum die Ehrennadel der Stadt Meiningen ausgerechnet an die von Ihnen vorgeschlagene Person verliehen werden soll. Mit der Ehrennadel als höchster Auszeichnung der Stadt Meiningen nach der Ehrenbürgerwürde will die Stadt das Ehrenamt als wichtige Säule des gesellschaftlichen Lebens würdigen und ihm die gebührende öffentliche Anerkennung zukommen lassen, die sonst oft zu kurz kommt. Die Auszeichnung wird vom im Rahmen einer Festveranstaltung vorgenommen. Voraussetzungen für die Ehrung Die zu ehrende Person muss in Meiningen wohnen oder sich in einem Verein engagieren, der im Vereinsregister mit Sitz in Meiningen eingetragen ist. Gewürdigt werden soll langjähriges und über ein normales Maß hinausgehendes ehrenamtliches Engagement. Es kommen grundsätzlich alle Bereiche in Betracht, in denen ehrenamtliche Tätigkeit geleistet wird, ausgenommen politisches Engagement im Stadtrat oder im Ortschafts- /Ortsteilrat. Vorschläge einreichen Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Meiningen sowie Vereine und Organisationen, die im Vereinsregister mit Sitz in Meiningen eingetragen sind, dürfen eine Person zur Ehrung vorschlagen. Der Vorschlag muss schriftlich erfolgen und ausführlich begründet werden. Der Vorschlag ist im verschlossenen Umschlag bis einzureichen bei: Stadt Meiningen Stichwort: Ehrennadel Schloßplatz Meiningen Die Entscheidung, wer die Ehrennadel erhält, trifft der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung auf Empfehlung des Hauptausschusses. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet der Stadtrat in eigenem Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung der Ehrennadel besteht nicht. Die Richtlinien zur Verleihung der Ehrennadel finden Sie im Internet unter Rathaus, Bürgerservice, im Punkt Satzungen/ Verordnungen. Meiningen, Fabian Giesder Planfeststellungsverfahren für die Baumaßnahme der DB Netz AG: Umbau des Bahnüberganges (BÜ) km 60,287 Meiningen (Kasernenstraße) in der Stadt Meiningen, Strecke 6311 Eisenach - Eisfeld Das Eisenbahn-Bundesamt, Ast. Erfurt hat für das o.a. Bauvorhaben beim Thüringer Landesverwaltungsamt als Anhörungsbehörde die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Meiningen (Gemarkung Meiningen) beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen, die das Vorhaben und die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen erkennen lassen) liegt in der Zeit vom in der Stadtverwaltung Meiningen im Bürgerbüro, Schloßplatz 1 in Meiningen während der Dienststunden

6 Seite 6 Montag 7:30 16 Uhr Dienstag 7:30 19 Uhr Mittwoch 7:30 13 Uhr Donnerstag 7:30 19 Uhr Freitag 7:30 16 Uhr jeden 1. Samstag im Monat 9 13 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Planungsunterlagen sind auch zu diesem Zeitpunkt auf der Homepage des Thüringer Landesverwaltungsamtes unter ( nfeststellungsverfahren) einsehbar. Es wird jedoch darauf verwiesen, dass das in Papierform öffentlich ausgelegte Planexemplar maßgebend für das Planverfahren ist, da Abweichungen bei der elektronischen Wiedergabe nicht vollständig ausgeschlossen werden können. 1. Jeder, dessen Belange durch die Planung berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum , bei dem Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 540, Weimarplatz 4 in Weimar oder bei der Stadtverwaltung Meiningen, Amt für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Schlossplatz 1 in Meiningen Einwendungen gegen die Planung schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf der Frist sind Einwendungen ausgeschlossen ( 18a Nr. 7 Satz 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen ( 18a Nr. 7 Satz 2 AEG). Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich lautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der a) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des 63 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Vereine b) sowie sonstige Vereinigungen, soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen), von der Auslegung des Plans. c) Die Vereinigungen haben Gelegenheit, bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist zu dem Plan Stellung zu nehmen. Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind gem. 18a Nr. 7 AEG ebenfalls nach Ablauf der Äußerungsfrist ausgeschlossen. 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobene Einwendungen und Stellungnahmen verzichten ( 18a Nr. 5 Satz 1 AEG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter oder Bevollmächtigte, von dem Termin gesondert benachrichtigt ( 17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist der Anhörungsbehörde durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungs-

7 Seite 7 verfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Erfurt) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Die Nr. 1, 2, 3 und 6 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entsprechend. 8. Vom Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre nach 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu ( 19 Abs. 3 AEG). Meiningen, den Giesder Nichtamtlicher Teil Thüringer Märchen- und Sagenfest Meiningen 2014 Ein bisschen Nostalgie muss sein. Viele von denen, die heute Großmütter oder Großväter sind, erinnern sich an Theateraufführungen, den Film oder das Hörspiel Die Weihnachtsgans Auguste. Generationen von Kindern wurden in den zurückliegenden Jahren mit der Geschichte von der Weihnachtsgans, die zwar gerupft jedoch mit einem Pullover ausgestattet das Weihnachtsfest schließlich überlebt auf die Feiertage eingestimmt. Am wird die beliebte Erzählung von Friedrich Wolf vom Leipziger Puppentheater Duo Wiwo in der Meininger Stadtbibliothek als Höhepunkt und Abschlussveranstaltung des Adventskalenders gezeigt. Die Stadt Meiningen hat für das Märchen- und Sagenfest 2014 wieder professionelle KünstlerInnen des Wortes eingeladen, die uns allein durch ihre Stimme, mit Mimik und Gestik in die Welt der Märchen versetzen. Am Nikolaustag nehmen Sabine Kolbe und Ines Honsel die Gäste im Restaurant des Romantikhotels Sächsischer Hof mit auf eine Italienische Reise in den Geschichten von Giambattista Basile, Italo Calvino, Giovanni Francesco Straparola, die wiederum Grundlage für viele später mündlich weitergegebene Märchen wurden. Am gleichen Ort trägt der mit dem Deutschen Musikeditionspreis ausgezeichnete Gitarrist und Erzähler Stefan Sell sein Programm Mein Klang der Märchen vor. Er fabuliert, pointiert, singt, spielt und überrascht mit immer neuen Wendungen. Für die ganze Familie erzählen Sabine Kolbe und Ines Honsel am Nachmittag des Nikolaustages Vom Anfang der Welt, davon wie die Sterne an den Himmel kamen und das Feuer in den Ofen. Zu einer musikalischen und erzählerischen Reise zu den verschiedenen Indianervölkern Amerikas lädt Katja Lüdicke am 29. November die kleinen und großen Zuhörer ein. Programm SA / / 15:00 / Bibliothek Kleine Wolke und Fliegender Pfeil Eine musikalische und erzählerische Reise zu den verschiedenen Indianervölkern Amerikas mit Katja Lüdicke Eintritt: 2,00 SA / / 15:30 Uhr / Bibliothek Vom Anfang der Welt Wie die Sterne an den Himmel kamen und das Feuer in den Ofen... Warum stehen so viele Sterne am Himmel? Ist die Sonne die stärkste Frau auf der ganzen Welt? Warum ist der Schnee weiß? Sabine Kolbe und Ines Honsel erzählen für die ganze Familie Eintritt: 2,00 / 4,00

8 Seite 8 täglich vom Dezember 2014 Der Meininger Adventskalender 16:45 / Bibliothek / Frau Holle erzählt ein Märchen 17:00 / Bibliothek / Öffnen des Adventskalendertürchens 17:30 / Das Meininger Theater / Adventsüberraschungen Adventskalender-Specials MO / / 17:00 / Bibliothek Eröffnung der Adventskalenderzeit SO / / 17:30 / Das Meininger Theater Open Air (Treffpunkt: Haupteingang Theater) MI / / 10:00 / Bibliothek Die Weihnachtsgans Auguste Theater WiWo Wilmi & Wolfgang Gerber Puppenspiel und Schauspiel für Kinder ab 4 Jahren. Eintritt: 3,00 / 6,00 MÄRCHEN & MENÜ SA / / 19:30 Romantik Hotel Sächsischer Hof Italienische Reise Basile, Calvino, Straparola - pralle und vergnügliche Märchen von den Grimms des Südens erzählt von Sabine Kolbe & Ines Honsel Eintritt: 65,00 / Reservierung FR / / 19:30 / Romantik Hotel Sächsischer Hof Mein Klang der Märchen Märchen & Menü mit dem Gitarristen und Erzähler Stefan Sell Eintritt: 65,00 / Reservierung Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr kostenfrei erreichbar: Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet Betroffenen erstmals die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent, sicher und barrierefrei beraten zu lassen. Die Mitarbeiterinnen stehen hilfesuchenden Frauen vertraulich zur Seite und leiten sie bei Bedarf an die passenden Unterstützungsangebote vor Ort weiter. Damit deckt das neue Angebot einen gesellschaftlichen Bedarf und übernimmt eine wichtige Lotsenfunktion für Betroffene, Familienangehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte. Rund um die Uhr, kostenlos, vertraulich. Telefon oder Eine Initiative von:

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau Seite 1 von 11 Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau Nummer: 33 / 2015 ausgegeben am: 26.08.2015 Inhalt: Bekanntmachung der Einladung zur 11. Sitzung des Gemeinderates der

Mehr

Nr. 34/ Dezember 2014

Nr. 34/ Dezember 2014 Nr.34/2014 17.Dezember2014 Inhaltsverzeichnis Bebauungsplanverfahren776/2 Clausewitzstraße1.Änderung; 2 Bebauungsplanverfahren506 Dieselstraße3.Änderung Bebauungsplanverfahren506 Dieselstraße4.Änderung/28.ÄnderungdesFNP;

Mehr

Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom

Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom 18.11.2015 Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bergheim

Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bergheim Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bergheim Bekanntmachung Planfeststellung nach dem Straßen und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) i. V. m. dem Verwaltungsverfahrensgesetz für das

Mehr

Planfeststellung gemäß 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Anhörungsverfahren nach 17a FStrG i. V. m. Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz

Planfeststellung gemäß 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Anhörungsverfahren nach 17a FStrG i. V. m. Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz Gemeinde / Verwaltungsgemeinschaft / Stadt mit Anschrift Neumarkt i.d.opf. Ort, Datum Neumarkt, 20.09.2017 BEKANNTMACHUNG Planfeststellung gemäß 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Anhörungsverfahren nach

Mehr

Bekanntmachung auf Veranlassung des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz

Bekanntmachung auf Veranlassung des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz Bekanntmachung auf Veranlassung des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz Planfeststellung nach 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Vorhaben: Bauliche Änderung Haltepunkt Kreuz Konz, Bahn-km

Mehr

Anschrift der Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft/des Landratsamts, Zimmer-Nr.

Anschrift der Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft/des Landratsamts, Zimmer-Nr. Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft/Landratsamt (mit Anschrift) Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren gemäß 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) i.v.m. Art. 72 ff. des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes

Mehr

Bekanntmachung. Nach vollständigem Eingang der Unterlagen liegt der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) in der Zeit

Bekanntmachung. Nach vollständigem Eingang der Unterlagen liegt der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) in der Zeit Bezirksregierung Münster Bekanntmachung Planfeststellung für den Neubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Niederrhein/Wesel - Pkt. Meppen, Bl. 4201, im Abschnitt Pkt. Borken Süd - Pkt. Nordvelen,

Mehr

Amtsberger Amtsblatt. Bekanntmachung für das Bauvorhaben Chemnitzer Modell Stufe 2 Seite 2

Amtsberger Amtsblatt. Bekanntmachung für das Bauvorhaben Chemnitzer Modell Stufe 2 Seite 2 Amtsberger Amtsblatt Jahrgang 2018 Amtsblatt Nr. 2 vom 29.01.2018 Inhaltsverzeichnis: Amtsblatt der Gemeinde Amtsberg für die Ortschaften Dittersdorf, Weißbach, Schlößchen und Wilischthal Bekanntmachung

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 10. Jahrgang * Schönefeld, den 28.09.2012 Nummer: 12/12 Inhaltsverzeichnis: Amtliche

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Nr. 09/2017. Bekanntmachung. Auf Veranlassung der Bezirksregierung Köln als Anhörungsbehörde wird bekannt gemacht:

Amtliche Bekanntmachung Nr. 09/2017. Bekanntmachung. Auf Veranlassung der Bezirksregierung Köln als Anhörungsbehörde wird bekannt gemacht: Amtliche Bekanntmachung Nr. 09/2017 Bekanntmachung Auf Veranlassung der Bezirksregierung Köln als Anhörungsbehörde wird bekannt gemacht: Planfeststellungsverfahren gem. 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz

Mehr

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. . Jahrgang Nr. Templin, den.. Seite

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. . Jahrgang Nr. Templin, den.. Seite AMTSBLATT für die Stadt Templin. Jahrgang Nr. Templin, den.. Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung 1-3 über die Auslegung von geänderten Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für

Mehr

P R E S S E M I T T E I L U N G

P R E S S E M I T T E I L U N G P R E S S E M I T T E I L U N G Stadtverwaltung Postfach 1661, 56140 Boppard Tel. 06742/103-0 Fax 06742/103-30 Auskunft erteilt: Jürgen Johann Tel.: 06742/103-54 Fax: 06742/103-9954 E-Mail: juergen,johann@boppard.de

Mehr

Von den Planänderungen sind Grundstücke in den folgenden Gemeinden direkt betroffen:

Von den Planänderungen sind Grundstücke in den folgenden Gemeinden direkt betroffen: Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Düsseldorf im Planfeststellungsverfahren für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Osterath Gohrpunkt (Bl. 4206) und der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung

Mehr

Bekanntmachung. über die Auslegung des Planes für die oben genannte Straßenbaumaßnahme.

Bekanntmachung. über die Auslegung des Planes für die oben genannte Straßenbaumaßnahme. Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Bundesautobahn A 1 (BAB A 1), Anschlussstelle Kelberg bis Anschlussstelle Adenau von Bau-km 15+466,325 bis 4+920,000 Bekanntmachung über die Auslegung des

Mehr

Stadt Bielefeld - Amt für Verkehr -

Stadt Bielefeld - Amt für Verkehr - Stadt Bielefeld - Amt für Verkehr - Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren für den geplanten Neubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Gütersloh-Halle/Hesseln als erstem nordrhein-westfälischen

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für das Vorhaben L 401 in der Ortsdurchfahrt Zeuthen im Abschnitt 030, km 0,346 bis km 2,603 (NK 3647024)

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 25/2015 vom 18. November 2015 Inhaltsverzeichnis: Planfeststellung für den Neubau der Anschlussstelle Maarstraße A 59 Bonn- Beuel, von Betr.-km 28+ 325 bis Betr.

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g

B e k a n n t m a c h u n g B e k a n n t m a c h u n g Planfeststellung für den vierstreifigen Ausbau der Bundesstraße 207 zwischen Heiligenhafen und Puttgarden von Bau-km 0-180,6 (Anschluss an den zukünftigen Endpunkt der BAB A

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g

B e k a n n t m a c h u n g B e k a n n t m a c h u n g Planfeststellung für den Neubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Niederrhein/Wesel - Pkt. Meppen, Bl. 4201, im Abschnitt Pkt. Borken Süd - Pkt. Nordvelen, und den

Mehr

Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bonn

Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bonn Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bonn BUNDESSTADT BONN Der Oberbürgermeister Bekanntmachung Planfeststellung für den Neubau der Anschlussstelle Maarstraße A 59 Bonn- Beuel, von Betr.-km 28+ 325 bis

Mehr

Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der A 57

Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der A 57 Gemäß 73 Abs. 5 VwVfG und 27a VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit geltenden Fassung) veröffentlicht der Bürgermeister diese amtliche Bekanntmachung mit dem

Mehr

Bekanntmachung. Die Förderung soll mittels 12 bestehender Tiefbrunnen D 32, D 33, D 35 bis D 39 und D 43 bis D 47 auf den Grundstücken

Bekanntmachung. Die Förderung soll mittels 12 bestehender Tiefbrunnen D 32, D 33, D 35 bis D 39 und D 43 bis D 47 auf den Grundstücken Bekanntmachung Az.: 54.1-1.2-(3.5)-2 Wasserrechtliches gehobenes Erlaubnisverfahren gem. 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Förderung von Grundwasser der Wasserwerk Dirmerzheim GbR am Standort Dirmerzheim

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g

B e k a n n t m a c h u n g B e k a n n t m a c h u n g Planfeststellung nach 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für den Ersatzneubau der 110 kv Freileitung Heide Heide/West Strübbel hier: 1. Planänderung Wesentlicher Inhalt

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln

Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Wasserrechtliche Erlaubnisverfahren gem. 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ff. für die Förderung von Grundwasser auf dem Betriebsgelände der Firma Shell

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 26.0.206 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln zum Wasserschutzgebiet für die Gewässer im Einzugsgebiet

Mehr

Wesentliche Inhalte der Planänderung sind inhaltlich wie folgt zu beschreiben:

Wesentliche Inhalte der Planänderung sind inhaltlich wie folgt zu beschreiben: Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Mineralstoffdeponie (Deponieklasse DK I) in der Gemeinde Großenkneten und damit zusammenhängende Aufforstungsmaßnahmen in der Gemeinde

Mehr

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist 14. Jahrgang Ausgabetag: 25.10.2012 Nr. 22 Inhalt: 1. Einladung zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Rates der Gemeinde Weilerswist am Donnerstag, dem 08.11.2012,

Mehr

49. Jahrgang 30. August 2017 Nummer 40

49. Jahrgang 30. August 2017 Nummer 40 AMTSBLATT DER BUNDESSTADT BONN 49. Jahrgang 30. August 2017 Nummer 40 Inhalt (Kassen-und Steueramt) 14. Änderung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes KDN Dachverband kommunaler IT- Dienstleister Ordnungsbehördliche

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g

B e k a n n t m a c h u n g B e k a n n t m a c h u n g Planfeststellungsverfahren nach 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für den Neubau der 380-kV-Leitung Heide West-Husum Nord LH 13-320, Westküstenleitung Abschnitt 3

Mehr

Amtsblatt. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 5. September 2017 Nummer 14

Amtsblatt. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 5. September 2017 Nummer 14 Amtsblatt Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, Markt 8, sowie in der Verwaltungsnebenstelle

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neuss für die Bezirksregierung Düsseldorf

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neuss für die Bezirksregierung Düsseldorf Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neuss für die Bezirksregierung Düsseldorf Planfeststellungsverfahren nach 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz NRW

Mehr

Nummer 09. Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Passau über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage

Nummer 09. Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Passau über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage A M T S B L A T T DER STADT PASSAU P A S S A U Leben an drei Flüssen 22.03.2017 Nummer 09 INHALT Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Passau über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage Vollzug

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 10. Jahrgang Dinslaken, 01.09.2017 Nr. 23 S. 1-4 Inhaltsverzeichnis Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 117 Oberhausen

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g

B e k a n n t m a c h u n g B e k a n n t m a c h u n g Planfeststellung nach 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für die Errichtung einer 380-kV-Freileitung (Nr. 317) zwischen dem Umspannwerk (UW) Audorf und dem Mast Nr.

Mehr

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.

Mehr

Nr. 10 Brilon, 18. Dezember 2013 Jahrgang Bekanntmachung der Satzung vom zur Aufhebung

Nr. 10 Brilon, 18. Dezember 2013 Jahrgang Bekanntmachung der Satzung vom zur Aufhebung Amtsblatt der Stadt Brilon / Hochsauerland Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Brilon Herausgeber: Stadt Brilon, Der Bürgermeister, Am Markt 1, 59929 Brilon Das Erscheinen wird mit Inhaltsangabe

Mehr

Inhalt der Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln

Inhalt der Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Inhalt der Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Bekanntmachung gemäß 9 Abs. 2 UVPG im Planfeststellungsverfahren Neubau der Landesstraße 269 (L269n) Ortsumgehung Niederkassel - Mondorf/Rheidt Bezirksregierung

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen

Mehr

Amtliche Bekanntmachung. Regierungspräsidium Stuttgart Az.: /DB-PFA1.3b Ruppmannstr Stuttgart. Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung. Regierungspräsidium Stuttgart Az.: /DB-PFA1.3b Ruppmannstr Stuttgart. Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Regierungspräsidium Stuttgart Az.: 24-3824.1/DB-PFA1.3b Ruppmannstr. 21 70565 Stuttgart Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.3b Gäubahnführung

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 15.02.2016 Nr. 4 / S. 1 Inhalt 1. Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich Hoppenberg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

5. Jahrgang Mücheln, Nummer 11 I N H A L T

5. Jahrgang Mücheln, Nummer 11 I N H A L T Amtsblatt der Stadt Mücheln (Geiseltal) 5. Jahrgang Mücheln, 24.02.2014 Nummer 11 I N H A L T Mücheln (Geiseltal) Stadtrat - Sitzung des Ausschusses für Bau und Umwelt am 04.03.2014.. 1 Beschlüsse der

Mehr

27. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 9

27. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 9 Amtsblatt 27. Jahrgang Ausgabetag: 19.05.2011 Nummer: 9 Seite Bekanntgabe über die Auslegung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 14.12.1998 hier:

Mehr

Bekanntmachungstext für die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen

Bekanntmachungstext für die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen Bekanntmachungstext für die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft/Landratsamt (mit Anschrift) Gemeinde Hafenlohr Hauptstraße 29 97840 Hafenlohr Bekanntmachung

Mehr

Planfeststellung für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 7 zwischen dem Autobahndreieck Bordesholm und der Landesgrenze zu Hamburg

Planfeststellung für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 7 zwischen dem Autobahndreieck Bordesholm und der Landesgrenze zu Hamburg Amt Hanerau-Der Amtsvorsteher für die Gemeinde Tackesdorf B e k a n n t m a c h u n g Planfeststellung für den sechsstreifigen Ausbau der Besautobahn A 7 zwischen dem Autobahndreieck Bordesholm der Landesgrenze

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g

B e k a n n t m a c h u n g B e k a n n t m a c h u n g Planfeststellungsverfahren nach 43 ff des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau der 380-kV-Leitung Husum Nord - Niebüll Ost LH-13-321,

Mehr

Waltroper Bekanntmachungen

Waltroper Bekanntmachungen Waltroper Bekanntmachungen - Das Amtsblatt der Stadt Waltrop - 41. Jahrgang / lfd. Nummer 7 vom 25.03.2010 I N H A L T 1. Bekanntmachung gem. 980 BGB über die Versteigerung von Fundsachen 2. Bekanntmachung

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Barbarossastadt Gelnhausen Bekanntmachung Nr

Amtliche Bekanntmachung der Barbarossastadt Gelnhausen Bekanntmachung Nr Amtliche Bekanntmachung der Barbarossastadt Gelnhausen Bekanntmachung Nr. 39-2014 Nachstehende Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Darmstadt, 64278 Darmstadt, wird hiermit gemäß 6 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g

B e k a n n t m a c h u n g B e k a n n t m a c h u n g Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn A 20 - Nord-West- Umfahrung Hamburg; Teilstrecke von der Bundesautobahn A 23 (nordöstlich des künftigen Autobahnkreuzes A20/A23)

Mehr

Bekanntmachung über die Offenlegung eines Planes

Bekanntmachung über die Offenlegung eines Planes Bekanntmachung über die Offenlegung eines Planes Antrag der Holemans Niederrhein GmbH auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG), 104 ff. Wassergesetz des

Mehr

AMTSBLATT DER BUNDESSTADT BONN. 47. Jahrgang 18. November 2015 Nummer 50

AMTSBLATT DER BUNDESSTADT BONN. 47. Jahrgang 18. November 2015 Nummer 50 AMTSBLATT DER BUNDESSTADT BONN 47. Jahrgang 18. November 2015 Nummer 50 Inhalt Teileinziehung einer Verkehrsfläche - Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Brüser Berg Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsverfahrens

Mehr

Amtsblatt. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 13. Februar 2015 Nummer 4

Amtsblatt. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 13. Februar 2015 Nummer 4 Amtsblatt Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, Markt 8, sowie in der Verwaltungsnebenstelle

Mehr

12. Jahrgang Ausgabe 1/2015 Rhede,

12. Jahrgang Ausgabe 1/2015 Rhede, AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 12. Jahrgang Ausgabe 1/2015 Rhede, 25.02.2015 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 11. Jahrgang Zossen, 15. Dezember 2014 Nr. 17

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 11. Jahrgang Zossen, 15. Dezember 2014 Nr. 17 für die Stadt Zossen 11. Jahrgang Zossen, 15. Dezember 2014 Nr. 17 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 15. Dezember 2014 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

Bekanntmachungstext. S-Bahn Rhein-Neckar, 2. Baustufe Umbau Haltepunkt Laudenbach (Bergstraße)

Bekanntmachungstext. S-Bahn Rhein-Neckar, 2. Baustufe Umbau Haltepunkt Laudenbach (Bergstraße) Bekanntmachungstext S-Bahn Rhein-Neckar, 2. Baustufe Umbau Haltepunkt Laudenbach (Bergstraße) Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Karlsruhe als Anhörungsbehörde wird Folgendes bekanntgegeben: 1.

Mehr

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 19 Nummer 27 Datum 18.09.2009 Amtliche der Stadt Leichlingen INHALTSVERZEICHNIS 53 Änderung des Geltungsbereiches und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 4. Jahrgang Leuna, den 05. Juni 2013 Nummer 26 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Beschlüsse der 33. Sitzung des Stadtrates der Stadt Leuna vom 30. Mai 2013 1 2. Bekanntmachung

Mehr

BEKANNTMACHUNGEN DER STADT HÖXTER

BEKANNTMACHUNGEN DER STADT HÖXTER BEKANNTMACHUNGEN DER STADT HÖXTER A. Übersichtskarte Planfeststellung Neubau der Bundesstraße 64 (83) Brakel/Hembsen Höxter 1. Bauabschnitt Höxter-Godelheim - Höxter 2 B. BEKANNTMACHUNG Planfeststellung

Mehr

Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie über ein Vorhaben nach dem Bundesberggesetz

Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie über ein Vorhaben nach dem Bundesberggesetz Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Postfach 11 53, 38669 Clausthal-Zellerfeld Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie über

Mehr

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Stadt Rheinböllen Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Änderung Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach 2 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Rheinböllen hat in seiner öffentlichen Sitzung

Mehr

Amtsblatt. Gemeinde Gauting. Blickpunkt Gauting. Bekanntmachungen, Satzungen, Verordnungen. "Sicher zur Schule, sicher nach Hause"

Amtsblatt. Gemeinde Gauting. Blickpunkt Gauting. Bekanntmachungen, Satzungen, Verordnungen. Sicher zur Schule, sicher nach Hause Gemeinde Gauting Amtsblatt 4. Jahrgang, Nr. 36 07.09.2017 Blickpunkt Gauting Bekanntmachungen, Satzungen, Verordnungen "Sicher zur Schule, sicher nach Hause" Liebe motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 42. Jahrgang Nummer 2 25.01.2016 INHALTSVERZEICHNIS 3/2016 Bekanntmachung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 Seniorenwohnanlage Sudhagen in Delbrück-Hagen

Mehr

S-Bahn-gerechter Neubau der Verkehrsstation Schwetzingen-Hirschacker

S-Bahn-gerechter Neubau der Verkehrsstation Schwetzingen-Hirschacker S-Bahn-gerechter Neubau der Verkehrsstation Schwetzingen-Hirschacker Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Karlsruhe als Anhörungsbehörde wird Folgendes bekanntgegeben: 1. Die Station&Service AG hat

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF

AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF 08.06.2018 53. Jahrgang, Nr. 6 Verantwortlicher Herausgeber: Stadt Deggendorf - Büro des Oberbürgermeisters, Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 94469 Deggendorf Erscheint nach Bedarf

Mehr

Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW

Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Geschäftszeichen: 64.21.3.4-2018-5 Dortmund, den 11.10.2018 B E K A N N T M A C H U N G Planfeststellungsantrag für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 11.10.2012 Nummer 11 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 Gewerbegebiet Trimbach im Ortsteil Südlohn 2.

Mehr

Bezirksregierung Köln Az.: /15 Köln, den

Bezirksregierung Köln Az.: /15 Köln, den Bekanntmachung gemäß 9 Abs. 2 UVPG und 74 Abs. 5 VwVfG im Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Bundesautobahn A 1 sowie den Neubau der Leverkusener Brücke auf dem Gebiet der Städte Köln, Leverkusen

Mehr

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Seite 1 von 6 Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau Nummer: 18 / 2015 ausgegeben am: 30.04.2015 Inhalt: Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Schkopau Aufstellung und Auslegung

Mehr

Bekanntmachung. der Gemeinde Jüchen,

Bekanntmachung. der Gemeinde Jüchen, Bekanntmachung der Gemeinde Jüchen Planfeststellung für den Neubau der Erdgasfernleitung ZEELINK, Abschnitt Düsseldorf (Station Hochneukirch bis Station Dämmerwald) der ZEELINK GmbH & Co. KG Die ZEELINK

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g

B e k a n n t m a c h u n g B e k a n n t m a c h u n g Planfeststellungsverfahren nach 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für die Errichtung einer 380-kV-Freileitung (Nr. 324) zwischen dem Umspannwerk Audorf und dem geplanten

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2009 Ausgegeben zu Senden am 22.01.2009 Ausgabe 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

INHALTSVERZEICHNIS. Seite: - 47 - INHALTSVERZEICHNIS Seite: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 Kreuth hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2, 4a Abs. 2 und 3 BauGB Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 12. Jahrgang Zossen, Nr. 5

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 12. Jahrgang Zossen, Nr. 5 für die Stadt Zossen 12. Jahrgang Zossen, 27.04.2015 Nr. 5 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 27. April 2015 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow, Kallinchen,

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 8. Jahrgang * Schönefeld, den 17. Mai 2010 Nummer: 05/10 Inhaltsverzeichnis:

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang 44/2017 Mittwoch, 07. Juni 2017 Nr. 26 INHALTSVERZEICHNIS. Kreisstadt Bergheim Bekanntmachung 2-3

AMTSBLATT. Jahrgang 44/2017 Mittwoch, 07. Juni 2017 Nr. 26 INHALTSVERZEICHNIS. Kreisstadt Bergheim Bekanntmachung 2-3 AMTSBLATT Jahrgang 44/2017 Mittwoch, 07. Juni 2017 Nr. 26 INHALTSVERZEICHNIS Seite Kreisstadt Bergheim 162. Bekanntmachung 2-3 Am Montag, den 12.06.2017 findet um 17:00 Uhr, im Raum 1.22 Rathaus, Bethlehemer

Mehr

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land 7. Jahrgang Nemsdorf-Göhrendorf, den 24. Mai 2016 Nr. 12 Inhalt Seite Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Weida-Land Beschluss des Verbandsgemeinderates

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die Stadt Bad Lippspringe 18. Jahrgang 09. März 2018 Nummer 4 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 11/2018 Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Paderborn 2 12/2018 Genehmigungsverfahren

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung

Mehr

Merkblatt. über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen

Merkblatt. über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen Unterlage 0 Merkblatt über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen I. Rechtsgrundlagen und Inhalt der Planfeststellung 1. Die Planfeststellung ist im Bundesfernstraßengesetz

Mehr

Beckum, den 18. November 2014 Jahrgang 2014/Nummer 34

Beckum, den 18. November 2014 Jahrgang 2014/Nummer 34 Amtsblatt der STADT BECKUM Beckum, den 18. November 2014 Jahrgang 2014/Nummer 34 Inhaltsverzeichnis Laufende Nummer Bezeichnung 1 Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Arnsberg; hier: Schlussfeststellung

Mehr

Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ( 27a Abs. 1 VwVfG).

Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ( 27a Abs. 1 VwVfG). Bekanntmachung Planfeststellung für das Bauvorhaben: B 111 Neubau der Ortsumgehung Wolgast einschließlich Neue Bahnhofstraße und Radweg an der Kreisstraße VG 26 - Anhörungsverfahren - Die DEGES hat für

Mehr

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss Seite 4 5. Mai 2017 Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt Amtlicher Teil Kreiswahlleiter Bundestagswahl: Bundestagswahlkreis 193 Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Hausanschrift: Landeshauptstadt Erfurt

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Geldern

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Geldern Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Geldern Ausgabe 10 Jahrgang 2017 vom 27.10.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Ersatzbestimmungen für den Rat der Stadt Geldern 2. Öffentliche Zustellung für die Stadt Geldern

Mehr

Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer Bebauungsplan Nr Freckenhorster Werkstätten

Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer Bebauungsplan Nr Freckenhorster Werkstätten Amtsblatt der STADT BECKUM Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer 22 Inhaltsverzeichnis Laufende Nummer Bezeichnung 1 Bebauungsplan Nr. 60.2 Freckenhorster Werkstätten 2 3 14. Änderung des Flächennutzungsplans

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 29/2017 vom 15. November 2017 Inhaltsverzeichnis: Bebauungsplan Nr. 209, 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 209, 2. Änderung Herausgeber: Stadt Sankt Augustin, Der

Mehr

Inhalt: 1. Jahrgang Nr. 2

Inhalt: 1. Jahrgang Nr. 2 1. Jahrgang 02.02.2012 Nr. 2 Inhalt: 1. Ersatzbestimmung eines Integrationsratsmitgliedes...2 2. Bebauungsplan Nr. 132 Im Rüdinghauser Feld, 2. Änderung...3 3. Bebauungsplan Nr. 241 Kreisstraße...5 Herausgeberin:

Mehr

Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ( 27a Abs. 1 VwVfG).

Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ( 27a Abs. 1 VwVfG). Bekanntmachung Planfeststellung für das Bauvorhaben: B 111 Neubau der Ortsumgehung Wolgast einschließlich Neue Bahnhofstraße und Radweg an der Kreisstraße VG 26 - Anhörungsverfahren - Die DEGES hat für

Mehr

75 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße -

75 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße - AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 31 DATUM : 05.10.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 75 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 10. Jahrgang * Schönefeld, den 16.08.2012 Nummer: 11/12 Inhaltsverzeichnis: Amtliche

Mehr

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt -

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Jahrgang 2018 Ausgabetag: 12. November 2018 Nummer 19 INHALTSVERZEICHNIS 1. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß 10 Abs. 3 BauGB über die

Mehr

Jahrgang 2018 Leinefelde-Worbis, den Nr. 26

Jahrgang 2018 Leinefelde-Worbis, den Nr. 26 Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Hundeshagen, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2018 Leinefelde-Worbis,

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 2 Jahrgang 57 Erscheinungstag 12.02.2019 Lfd. Nr. Inhalt Seite 2 Bekanntmachung der Einladung und der Tagesordnung zur 30. Sitzung des Rates der Stadt Greven am 20.02.2019

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wülfrath vom

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wülfrath vom Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wülfrath vom 16.12.2013 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 1.27.1 -Umnutzung Krankenhaus- (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.27 -Umnutzung Krankenhaus-)

Mehr

AMTSBLATT. INHALT Datum Titel Seite

AMTSBLATT. INHALT Datum Titel Seite 166 AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 18. Mai 2017 Nr. 21/2017 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 97 11.05.2017 Öffentliche Bekanntmachung der 34. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

INHALTSVERZEICHNIS. Seite: - 105 - INHALTSVERZEICHNIS Seite: Vorbereitende Bauleitplanung der Stadt Deggendorf; Aufstellung des neuen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Deggendorf; hier: frühzeitige Beteiligung der

Mehr

Gemeindevorstand der Gemeinde Freigericht, den

Gemeindevorstand der Gemeinde Freigericht, den Gemeindevorstand der Gemeinde Freigericht, den 25.11.2014 (Gemeinde/Stadt) (Datum) Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mich in seiner Funktion als zuständige Anhörungsbehörde gebeten, folgenden Bekanntmachungstext

Mehr

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 69. Jahrgang 28. März 2012 Nr. 14 / S. 1 Inhaltsübersicht: 37/2012 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Wünnenberg über die 1. Änderung

Mehr

Amtsblatt. Gemeinde Gauting. Blickpunkt Gauting. Bekanntmachungen, Satzungen, Verordnungen. Stadtradeln 2017 Gauting wird Landkreissieger

Amtsblatt. Gemeinde Gauting. Blickpunkt Gauting. Bekanntmachungen, Satzungen, Verordnungen. Stadtradeln 2017 Gauting wird Landkreissieger Gemeinde Gauting Amtsblatt 4. Jahrgang, Nr. 30 27.07.2017 Blickpunkt Gauting, Satzungen, Verordnungen Stadtradeln 2017 Gauting wird Landkreissieger 1.629 RadlerInnen, davon 7 Mitglieder des Kommunalparlaments,

Mehr

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal und der Gemeinden Bovenau, Haßmoor, Ostenfeld, Osterrönfeld, Rade, Schacht-Audorf und Schülldorf sowie des Schulverbandes im Amt Eiderkanal Jahrgang 2016 Freitag,

Mehr