Extras für Ihre Mitarbeiter. Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick

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1 Extras für Ihre Mitarbeiter Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick

2 Referentenvorstellung Ortwin Schneider Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) 2

3 Mehr Netto vom Brutto Zufriedenheit und Motivation Ihrer Mitarbeiter sind wichtige Faktoren Was bedeutet das für Sie? Nicht nur Höhe des eigentlichen Gehaltes Bei Erhöhung Lohn/Gehalt wenig Netto Extras durch unbelastete oder wenig Belastete Vergütungsbestandteile bieten. Mehr Netto vom Brutto Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Win-Win-Situation Konzept: Marke attraktiver Arbeitgeber 3

4 Attraktive Nebenleistungen für Ihre Mitarbeiter Mehrwert für Ihre Mitarbeiter durch höheren Nettoeffekt: Lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Arbeitgeberleistungen Steuerbegünstigte Arbeitgeberleistungen durch Pauschalbesteuerung, die nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen Allerdings ist zu beachten: Strenge und komplizierte Voraussetzungen Fehleranfällig Gegenstand bei Betriebsprüfungen 4

5 Ausgangssituation bei der Bruttolohnvergütung 125,00 AG-Brutto 100,00 AN-Brutto 75,00 Differenz 50,00 AN-Netto Beim AG entstehen sehr hohe Kosten. Beim AN fällt die beabsichtigte Belohnung/Wertschätzung eher gering aus.

6 Lohnsteuerfreie Arbeitgeberleistungen im Überblick Geschenke (Aufmerksamkeiten) vom geringen Wert (max. 40,00 ) Arbeitgeber-Darlehen bis zu einem Betrag von 2.600,00 Übliche Leistungen bei Betriebsveranstaltungen Belegschaftsrabatte auf eigene Waren oder Dienstleistungen Überlassung eines Computers, Laptops und neuerer Datenverarbeitungsgeräte Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 500,00 im Jahr Kindergartenzuschüsse Vermögensbeteiligungen am eigenen Unternehmen bis zu 360,00 im Jahr Warengutscheine über einen Wert von max. 44,00 im Monat 6

7 Steuerbegünstigte Arbeitgeberleistungen im Überblick Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber statt Besteuerung anhand der individuellen Merkmale des Arbeitnehmers: Betriebsveranstaltungen (Pauschalsteuersatz 25 %) Übereignung von Computer, Laptop, Tablet, Smartphone und Zuschüsse zur Internetnutzung in den Privaträumen (Pauschalsteuersatz 25 %) Fahrtkostenzuschüsse (Pauschalsteuersatz 15 %) Jobtickets (Pauschalsteuersatz 15 %) Erholungsbeihilfen (Pauschalsteuersatz 25 %) Kantinenmahlzeiten und Restaurantschecks (Pauschalsteuersatz 25 %) 7

8 Geschenke (Aufmerksamkeiten) Sachgeschenke bis 40,00 inkl. USt. für persönliches Ereignis des Arbeitnehmers auch mehrfach im Jahr Beispiele: Blumen, Tonträger, Genussmittel bei z. B. Geburtstag des Arbeitnehmers Leistungen sind im vollen Umfang lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei 8

9 Arbeitgeber-Darlehen Zinsloses oder zinsverbilligtes Darlehen an Arbeitnehmer Bagatellgrenze: Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn das Gesamtdarlehen < 2.601,00 Versteuerung des geldwerten Vorteils bei höheren Darlehensbetrag: in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem vom Arbeitgeber eingeräumten Zins zum marktüblichen Zinssatz, der Bewertungsabschlag in Höhe von 4 % kann in Abzug gebracht werden. Darlehen bis 2.600,00 vollständig lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei 9

10 Betriebsveranstaltungen Übliche Aufwendungen bis zu 110,00 pro Arbeitnehmer und Veranstaltung Betriebsausflug, Weihnachtsfeier oder Firmenjubiläum Die Teilnahme steht allen Betriebsangehörigen offen. Zwei Veranstaltungen pro Kalenderjahr sind begünstigt. Pauschalbesteuerung mit 25 % ist bei Überschreitung der 110,00 -Freigrenze möglich. lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Übersteigende Beträge können mit 25 % pauschalbesteuert werden 10

11 Belegschaftsrabatte auf eigene Waren oder Dienstleistungen Arbeitgeber überlässt Arbeitnehmern eigene Waren und Dienstleistungen mit denen er Handel betreibt. Voraussetzung ist, dass die Waren oder Dienstleistungen nicht überwiegend für den Bedarf der Arbeitnehmer hergestellt werden. Wert der eigenen Waren oder Dienstleistungen darf nicht mehr als 1.080,00 pro Jahr und Arbeitnehmer betragen. Bis 1.080,00 im Jahr können eigene Waren oder Dienstleistungen im vollen Umfang lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei abgegeben werden 11

12 Überlassung von Computer, Laptop und neueren Datenverarbeitungsgeräten Überlassung von Smartphone, PC, Tablet & Co Geräte verbleiben im Eigentum des Arbeitgebers Telekommunikationsgebühren des Arbeitnehmers Bei Übereignung Pauschalbesteuerung mit 25 % möglich. Überlassung: Private Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungsgeräte im vollen Umfang lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Übereignung: Steuergünstige Pauschalbesteuerung mit 25 % möglich 12

13 Leistungen zur Gesundheitsförderung Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 500 pro AN und Jahr Nur bestimmte Maßnahmen sind begünstigt. nicht begünstigt sind Mitgliedsbeiträge für Sportvereine und Fitnessstudios. bis 500 im Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei 13

14 Kindergartenzuschüsse Für Unterbringung (einschl. Unterkunft, Verpflegung und Betreuung) Nicht begünstigt sind Betreuung im eigenen Haushalt des Arbeitnehmers Unterricht für Kinder Lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Erstattung bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen (Vorlage der Originalrechnung) 14

15 Vermögensbeteiligungen am eigenen Unternehmen Vermögensbeteiligungen der Mitarbeiter z.b. in Form von Mitarbeiteraktien bis 360,00 pro Jahr und Arbeitnehmer Begünstigt sind nur Vermögensbeteiligungen am eigenen Unternehmen oder an Unternehmen, die zum gleichen Konzern gehören. Eine Entgeltumwandlung ist steuerlich zulässig: Die Mitarbeiter können sich auch dann steuerbegünstigt beteiligen, wenn sie Teile ihres Arbeitslohns in eine Vermögensbeteiligung umwandeln Die Entgeltumwandlung ist lohnsteuerfrei, unterliegt aber dem Sozialversicherungsabzug. Ihr Vorteile: Lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Vermögensbeteiligungen bis 360,00 im Jahr und Arbeitnehmer 15

16 Warengutscheine Die Abgabe von Warengutscheinen, die bei einem Dritten einzulösen sind, ist steuer- und sozialversicherungsfrei möglich, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer arbeitsrechtlich vereinbart haben, dass gegen Vorlage des Warengutscheins der Arbeitnehmer ausschließlich eine Sache beziehen kann, der Mitarbeiter hierbei kein Wahlrecht auf Barauszahlung hat und die monatliche 44,00 -Sachbezugsfreigrenze nicht überschritten wird. Lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Abgabe von Warengutscheinen mit einem Wert von 44,00 im Monat 16

17 Fahrtkostenersatz Fahrtkostenzuschüsse für die täglichen Fahrten mit dem Privat-Pkw zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte können dem Arbeitnehmer in Höhe der Entfernungspauschale von 0,30 je Entfernungskilometer zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte als Barleistung zusätzlich zum Lohn/Gehalt gewährt werden. Die Besteuerung von Fahrtkostenzuschüssen kann pauschal mit 15 % erfolgen. Jobtickets für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs Die Abgabe ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei möglich, wenn die Jobtickets monatlich abgegeben oder freigeschaltet werden und der monatliche geldwerte Vorteil von 44,00 nicht überschritten wird. Steuergünstige Pauschalversteuerung mit 15 % von Barzuschüssen, sozialversicherungsfrei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfreie Abgabe von Jobtickets im Rahmen der monatlichen 44,00 -Sachbezugsfreigrenze 17

18 Erholungsbeihilfen Arbeitgeber unterstützt seine Mitarbeiter bei der Finanzierung ihres Erholungsurlaubs. Allgemeine Erholungsbeihilfen können pauschal mit 25 % versteuert werden. Arbeitnehmer muss die Verwendung der Beihilfe zur Erholung belegen, z. B. durch Vorlage der Reisebuchung. Höchstbeträge für Erholungsbeihilfen pro Jahr: für Mitarbeiter: 156,00 für Ehepartner: 104,00 je Kind: 52,00 Steuergünstige Pauschalbesteuerung mit 25 %, sozialversicherungsfrei 18

19 Kantinenessen Betrieb stellt den Arbeitnehmern unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten in einer Betriebskantine zur Verfügung. Günstige Bewertung der Mahlzeiten beim Arbeitnehmer mit den geringen Sachbezugswerten: Frühstück: 1,63 Mittag- oder Abendessen: je 3,00 Voraussetzung: Der Mitarbeiter beteiligt sich an der Mahlzeit mindestens in Höhe des Sachbezugswerts. Erfolgt keine Eigenbeteiligung der Mitarbeiter, ist eine Pauschalbesteuerung mit 25 % möglich. Lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Mahlzeitengewährung, wenn der Arbeitnehmer den geringen Sachbezugswert je Mahlzeit trägt. Ohne Eigenbeteiligung des Mitarbeiters Möglichkeit zur Pauschalbesteuerung. 19

20 Sonstige Mitarbeiterbenefits Versicherungsschutz ein besonderes Bonbon PKW-Gestellung Arbeitskleidung in Handwerks- und Dienstleistungsbranchen Absicherung des Arbeitnehmers aus Brutto Entfall von Kosten, die aus Nettobezügen bei Arbeitnehmer getragen werden Identifikation mit dem Arbeitgeber - Motivation 20

21 Was können wir für Sie tun? Lohn- und Gehaltsbuchhaltung (Dienstleistungskatalog) Standard 10,00 p. AN und Monat Classic 15,00 p. AN und Monat First Class 25,00 p. AN und Monat Personalmanagement Unterstützung bei Konzept: Marke Arbeitgeber Mehr Netto vom Brutto bav hier: Zusammenarbeit mit Versicherungspartner Abrechnung: entweder Stundensatz (80,00 ) oder Erfolgshonorar

22 Haben Sie noch Fragen? Sie sind an den Dienstleistungen unserer Kanzlei interessiert? Meine Mitarbeiter und ich stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Wir unterstützen Sie gerne! 22

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