Rahmenordnung für die Ausbildung, Supervision und Fortbildung. ehrenamtlicher BeraterInnen am. Kinder- und Jugendtelefon und Elterntelefon*

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1 interne Unterlagen Rahmenordnung für die Ausbildung, Supervision und Fortbildung ehrenamtlicher BeraterInnen am Kinder- und Jugendtelefon und Elterntelefon* * Beschlossen am auf der Mitgliederversammlung von Nummer gegen Kummer e.v. (NgK) (vormals DKSB Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendtelefon e.v.)

2 Inhaltsverzeichnis Einleitung.. 3 Verständnis von telefonischer Beratung.. 4 Ausbildung 4 Rahmenbedingungen. 5 Strukturelle Bedingungen, Finanzierung und Verantwortung. 5 Anforderungsprofil AusbilderInnen. 8 Äußerer Rahmen... 8 Suche von zukünftigen BeraterInnen. 9 Auswahl der zukünftigen BeraterInnen 9 Auswahl- u. Ausschlusskriterien Vereinbarungen mit zukünftigen BeraterInnen.. 10 Ausbildungsvereinbarung Vereinbarungen zur zukünftigen Beratungstätigkeit Zusätzliche Vereinbarungen Standards AusbilderInnen Auswahlverfahren Ausbildungsdauer.. 13 Gruppenstärke 13 Fehlzeiten Hospitation.. 13 Zulassung zum Telefondienst. 14 Abschluss der Ausbildung 15 Zertifizierung der Ausbildung Ausbildungsinhalte. 16 gemeinsame Grundlagen Ausbildung KJT und ET spezifische Inhalte KJT und ET 17 Methoden und Formen der Vermittlung.. 19 Gemeinsame Ausbildung KJT und ET 19 Zusatzqualifikation KJT oder ET.. 19 Supervision Ziele.. 20 Inhalte.. 20 Rahmenbedingungen.. 21 Strukturelle Bedingungen, Finanzierung und Verantwortung.. 21 Anforderungsprofil SupervisorInnen 22 Standards SupervisorInnen.. 23 Anzahl und Dauer der Supervision.. 23 Gruppenstärke Anwesenheitspflicht 23 gemeinsame Supervision KJT und ET 23 Fortbildung. 24 Weitere qualitätssichernde Maßnahmen regelmäßige Co-Beratungen. 24 kollegialer Fachaustausch. 24 Nummer gegen Kummer e.v interne Unterlagen

3 Rahmenordnung für die Ausbildung, Supervision und Fortbildung ehrenamtlicher BeraterInnen am Kinder- und Jugendtelefon und Elterntelefon Einleitung Die telefonische Beratung von Eltern, Erziehenden und an der Erziehung interessierten Erwachsenen (im folgenden Eltern genannt), Kindern und Jugendlichen setzt ein hohes Maß an Kompetenz voraus und stellt insgesamt hohe Anforderungen an die BeraterInnen. Die BeraterInnen müssen in der Lage sein, flexibel auf verschiedene Probleme und Situationen zu reagieren, sie müssen empathisch sein und die Fähigkeit besitzen, sich auf das subjektive Erleben der AnruferInnen und deren Lebensentwürfe einlassen zu können. Außerdem sollten sie zu spezifischen Themen der Zielgruppen Kenntnisse haben. BeraterInnen sollten die grundlegenden Prozesse von telefonischen Beratungssituationen kennen und das eigene Erleben in diesem Zusammenhang reflektiert haben. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass BeraterInnen einer möglichen psychischen Belastung, die durch die Beratungstätigkeit erwachsen kann, angemessen begegnen können. Dies ist nur zu leisten, indem zukünftige BeraterInnen auf ihre Beratungstätigkeit entsprechend vorbereitet und in ihrer Beratungstätigkeit entsprechend begleitet werden. Für die telefonische Beratung am KJT oder ET sind daher eine vorherige Ausbildung der ehrenamtlichen BeraterInnen sowie praxisbegleitende Supervision und Fortbildungen verpflichtend. Eine Ausbildung ist die Grundlage für eine qualitativ gute und hilfreiche Beratung. Auf dieser Grundlage aufbauend dienen Supervision und Fortbildung der langfristigen Qualitätssicherung. Mit dieser Rahmenordnung sollen folgende Ziele erreicht werden: - Sie gibt Trägern und Verantwortlichen Richtlinien an die Hand, um eine qualifizierte und effektive Ausbildung, Supervision und Fortbildung von ehrenamtlichen BeraterInnen zu gewährleisten. - Sie beschreibt die Ausbildung und die weiteren qualitätssichernden Maßnahmen (Supervision, Fortbildung) als unverzichtbaren Bestandteil verantwortlicher Arbeit für ehrenamtliche und hauptamtliche BeraterInnen am KJT und ET. - Sie beschreibt überprüfbare und verbindliche Standards. Nummer gegen Kummer e.v interne Unterlagen

4 Verständnis von telefonischer Beratung Die Beratung am Kinder- und Jugendtelefon und am Elterntelefon ist gekennzeichnet durch die Niederschwelligkeit des Angebotes und die alleinige Konzentration auf das Medium Telefon. Wichtige Grundsätze der Beratung sind die garantierte Anonymität für die AnruferInnen wie auch für die BeraterInnen sowie die Verschwiegenheitspflicht der BeraterInnen. Beratung wird dabei verstanden als ein gemeinsamer Prozess zwischen AnruferInnen und BeraterInnen, der seitens der BeraterInnen getragen wird von der Akzeptanz gegenüber und Achtung vor der Person der AnruferInnen. Dabei wird auf die Fähigkeiten und Ressourcen der Anrufenden vertraut, was in einem Verständnis der Hilfe zur Selbsthilfe mündet. Die Beratung geht auf die individuelle Situation der Anrufenden ein. Sie verfolgt den Zweck, Entlastung durch das Gespräch zu geben, gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln und/oder Informationen zu vermitteln. Beratung bedeutet aber auch die Grenzen des Hilfsangebotes und seiner Möglichkeiten zu akzeptieren. Ausbildung Ausbildung meint hier sowohl die Vermittlung von Grundfertigkeiten und Kenntnissen als auch die Auseinandersetzung mit der eigenen Person, um eine verantwortungsbewusste, qualifizierte und hilfreiche telefonische Beratung durchführen zu können. Allgemeine Ausbildungsziele sind, die ehrenamtlichen BeraterInnen dazu zu befähigen, mit den Anrufenden hilfreiche Gespräche zu führen und sie in ihren spezifischen Fragestellungen und relevanten Lebenssituationen bzw. Lebensbereichen ihrem Alter entsprechend zu beraten, zu informieren oder zu entlasten. Die BeraterInnen verfolgen in der Beratung ein partnerschaftliches Konzept und übernehmen nicht die Rolle von ExpertInnen. Sie sind entsprechend der Konzeption beider Beratungstelefone als niedrigschwellige Angebote ein erster Ansprechpartner für die Zielgruppen Kinder und Jugendliche bzw. Eltern. Dafür werden ihnen neben den Grundlagen der Gesprächsführung und Techniken der telefonischen Beratung auch wichtige themenspezifische Kenntnisse vermittelt wie beispielsweise die Vor- und Nachteile verschiedener Erziehungskonzepte (ET) oder Fragen zu Partnerschaft und Sexualität (KJT). Ausbildung und spätere Beratung basieren dabei auf den Grundsätzen modernen Kinder- und Jugendschutzes. Die BeraterInnen sollen auch Kenntnisse von Einrichtungen, Institutionen oder weiteren Angeboten der jeweiligen Region haben, die speziell für Eltern bzw. Kinder und Nummer gegen Kummer e.v interne Unterlagen

5 Jugendliche Hilfe anbieten können. Es gehört zur Ausbildung, dass die zukünftigen BeraterInnen im Rahmen der jeweils speziellen Ausbildungsthematik eigene Werte und Normen reflektieren und im Hinblick auf die spätere Beratungstätigkeit einen Zugang zu eigenen Gefühlen und Erfahrungen bekommen. Rahmenbedingungen Strukturelle Bedingungen, Finanzierung und Verantwortung Träger Der Träger klärt grundsätzlich die Zuständigkeiten für Aufgaben, die mit der Einrichtung und dem Betreiben eines KJT oder ET einhergehen. Insbesondere sind dies: - die Organisation und Koordination des jeweiligen Angebotes, - die Auswahl der AusbilderInnen/SupervisorInnen, - die Organisation von Ausbildung und Hospitation, - die Organisation des zukünftigen Beratungsbetriebes. Der Träger hat grundsätzlich die Verantwortung dafür, dass die Ausbildung entsprechend der Konzeption und den jeweiligen Richtlinien umgesetzt wird. Die Finanzierung der Ausbildung und angemessene Räumlichkeiten für die Ausbildung sind durch den Träger sicherzustellen. Die Höhe des Honorars für die AusbilderInnen soll angemessen sein und sich an den für Fachkräfte üblichen Honorarsätzen orientieren. Der Träger schließt mit den AusbilderInnen über die Durchführung der Ausbildung einen Vertrag. Er informiert die AusbilderInnen über spezielle Vereinbarungen mit AusbildungsteilnehmerInnen bzw. zukünftigen BeraterInnen sowie über die Konzeption und Satzung des Trägers. Der Träger bittet die AusbilderInnen um die Erstellung einer eigenen Ausbildungskonzeption auf der Grundlage der Ausbildungsrahmenordnung, der Konzeption des Angebotes und den jeweils geltenden Richtlinien. Er stellt den AusbilderInnen mindestens folgende Unterlagen zur Verfügung: - Konzeption KJT und/oder ET, - fachliche und organisatorische Richtlinien KJT und/oder ET, - Rahmenordnung für die Ausbildung, Supervision und Fortbildung ehrenamtlicher BeraterInnen am KJT und ET, - Literatur- und Materialienempfehlungen der NGK. Nummer gegen Kummer e.v interne Unterlagen

6 AusbilderInnen Die AusbilderInnen sind verantwortlich für die inhaltliche und zeitliche Konzipierung und Strukturierung einer Ausbildung für das KJT und/oder ET auf der Grundlage der Ausbildungsrahmenordnung und den jeweils geltenden Richtlinien. Der Träger erhält von den AusbilderInnen eine Kurzkonzeption und Ablaufplanung. Die AusbilderInnen sind weiterhin zuständig für: - die Auswahl der TeilnehmerInnen gemeinsam mit der KoordinatorIn, - die Durchführung der Ausbildung und Begleitung der Hospitationsphase (ggf. in Zusammenarbeit mit der KoordinatorIn), - den Ausschluss von TeilnehmerInnen während der Ausbildung in Abstimmung mit der KoordinatorIn, - die eventuelle Erteilung von Auflagen vor der Zulassung zum Telefondienst, - die Zulassung bzw. Nichtzulassung zum Telefondienst in Abstimmung mit der KoordinatorIn, - ggf. die Unterzeichnung von Teilnahmebescheinigungen und Zertifikaten, - die Auswertung/Reflexion der durchgeführten Ausbildung gemeinsam mit der KoordinatorIn. KoordinatorInnen Die KoordinatorInnen sind in der Regel für den ordnungsgemäßen Betrieb des KJT/ET gemäß den Richtlinien des jeweiligen Angebotes zuständig. Im Hinblick auf die Ausbildung sind sie zuständig für: - die Werbung von AusbildungsteilnehmerInnen bzw. zukünftigen BeraterInnen, - die Auswahl der AusbildungsteilnehmerInnen gemeinsam mit den AusbilderInnen, - die Vereinbarungen mit den AusbildungsteilnehmerInnen und zukünftigen BeraterInnen in Absprache mit den AusbilderInnen, - die Organisation der Hospitationsphase in Abstimmung mit den AusbilderInnen und SupervisorInnen, - die Information der zukünftigen BeraterInnen über die sonstigen Angebote des Träges, die Organisation während des KJT/ET-Dienstes, die sonstigen Aufgaben beim Beratungsdienst und über die Besonderheiten der bundesweiten Netzwerke/ Beratungsangebote KJT bzw. ET, - die Überprüfung der Erfüllung von Auflagen vor der Zulassung zum Telefondienst, - ggf. die Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen für die Ausbildung, - die Zertifizierung der abgeschlossenen Ausbildung nach mindestens 50 Zeitstunden praktischer Beratungstätigkeit als TelefonberaterIn am KJT bzw. ET (falls Nummer gegen Kummer e.v interne Unterlagen

7 möglich gemeinsam mit den AusbilderInnen), - die Auswertung/Reflexion der durchgeführten Ausbildung gemeinsam mit den AusbilderInnen, - die Integration der neuen Ausbildungsgruppe KJT bzw. ET in das Gesamtberatungsteam KJT bzw. ET. Über die o.g. Aufgaben hinaus sind KoordinatorInnen in der Regel zuständig für: - die Einhaltung der Richtlinien von KJT bzw. ET, - die Organisation und Leitung des Beratungsteams, - die Verbindung bzw. den Informationsfluss zwischen Telefongruppe und Träger, AusbilderIn und SupervisorIn, - die Organisation und Durchführung von regelmäßigen Treffen des Gesamtberatungsteams, - die regelmäßige Besetzung des jeweiligen Beratungstelefons und die Führung der entsprechenden Dienstpläne, - die Überprüfung der Anzahl der Beratungsstunden der einzelnen BeraterInnen und regelmäßige Gespräche mit den einzelnen BeraterInnen, - das Führen von zusätzlichen Gesprächen mit einzelnen BeraterInnen bei akuten Problemen. Akute Probleme können sein: - Verstöße gegen die Richtlinien des KJT bzw. ET, - Verstöße der BeraterInnen gegen die mit dem Träger geschlossenen Vereinbarungen, - Beschwerden/Anschuldigungen gegen BeraterInnen durch Anrufende, - Beschwerden von BeraterInnen, - die Überprüfung der Anwesenheitspflicht bei Supervision und Fortbildung, - die Organisation der statistischen Erfassung aller Gespräche am KJT bzw. ET, - die Erstellung und Aktualisierung einer regionalen und überregionalen Hilfekartei zur Empfehlung anderer Hilfen, - die Organisation von Supervisionen und Fortbildungen, - die Organisation und Durchführung der regionalen Öffentlichkeitsarbeit, - die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch mit NGK und Landesarbeitsgemeinschaften KJT bzw. ET. Auf Grund der Komplexität und der Vielzahl von anspruchsvollen Aufgaben ist die Anstellung einer entsprechend qualifizierten Fachkraft zu empfehlen. Nummer gegen Kummer e.v interne Unterlagen

8 Anforderungsprofil AusbilderInnen Die AusbilderInnen müssen ein (Fach-) Hochschulstudium (z.b. in Psychologie, Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Pädagogik, Theologie, Sozialwissenschaften) nachweisen können. Darüber hinaus sollten AusbilderInnen über: - eine adäquate therapeutische Zusatzqualifikation (z.b. Gesprächspsychotherapie, Familientherapie, Gestalttherapie, Psychodrama, Verhaltenstherapie) verfügen; - praktische Erfahrungen im Bereich der psycho-sozialen Beratung oder Therapie, Gruppenarbeit oder Supervision sowie in der Arbeit mit Familien bzw. Kindern oder Erwachsenen erworben haben; - möglichst auch über eigene Erfahrungen in der telefonischen Beratung verfügen. Sie müssen in der Lage sein, diese Kenntnisse und Erfahrungen auf der Grundlage der hier vorliegenden Rahmenordnung in eine Ausbildungskonzeption für die telefonische Beratung von Kindern und Jugendlichen bzw. Eltern umzusetzen. Darüber hinaus empfiehlt sich bei zwei AusbilderInnen ein gemischtgeschlechtliches Ausbilderteam, da diese geschlechtsbezogene Aspekte stärker berücksichtigen können und damit die Vielschichtigkeit und Komplexität von Sichtweisen für die zukünftigen BeraterInnen möglicherweise deutlicher transportieren können. Generell wird erwartet, dass sich die AusbilderInnen selbst in Fortbildungen und Supervisionen fachlich weiterentwickeln. Äußerer Rahmen Die Ausbildung soll an einem Ort stattfinden, der folgenden Erfordernissen entspricht: - Es sollte mindestens ein großer Raum für die Arbeit mit der Gesamtgruppe vorhanden sein (in dem auch problemlos Entspannungsübungen oder warming ups durchgeführt werden können). - Es sollten zusätzlich zwei weitere kleinere Räume für Gruppenarbeit zur Verfügung stehen. - Die Räume sollten ruhig liegen. - Es sollte eine gewisse Grundausstattung an Arbeitsmaterialien zur Verfügung stehen (bspw. Flipchart mit Papier und Stiften, Tafel, Overhead-Projektor). - Die Örtlichkeiten sollten gut erreichbar sein und es sollten Möglichkeiten für eine angemessene Pausengestaltung (bspw. Küche) vorhanden sein. Nummer gegen Kummer e.v interne Unterlagen

9 Suche von zukünftigen BeraterInnen Zukünftige BeraterInnen werden in der Regel über Anzeigen in der lokalen und/oder regionalen Presse oder weiterer lokaler Medien (Rundfunk, Fernsehen) gesucht. Ebenfalls können Veranstaltungen des Trägers, Mundpropaganda, Aushänge an der Universität (eher für KJT geeignet) oder Anfragen bei Ehrenamts-Börsen und/oder Freiwilligen-Agenturen Erfolg versprechend sein. Die Bewerbung kann telefonisch oder in schriftlicher Form erbeten werden. Auswahl der zukünftigen BeraterInnen Die Auswahl von geeigneten AusbildungsteilnehmerInnen ist ein Qualitätskriterium der Angebote KJT und ET. Gleichzeitig sollen auch die BewerberInnen die Möglichkeit haben, sich für oder gegen eine Teilnahme an einer Ausbildung zu entscheiden. Um diese Kriterien zu erfüllen, ist ein Auswahlverfahren notwendig. Die BewerberInnen werden rechtzeitig vor der eigentlichen Ausbildung zu Vorstellungs- bzw. Auswahlgesprächen eingeladen, die in der Regel von den AusbilderInnen und der KoordinatorIn durchgeführt werden. Eine Auswahlveranstaltung (auch in Kleingruppen) ist ebenfalls möglich. Diese Gespräche (bzw. die Veranstaltung) dienen einerseits der Information der BewerberInnen über den Träger, die Arbeit des Kinder- und Jugendtelefons und/oder Elterntelefons sowie über Anforderungen und Vereinbarungen, die mit der Ausbildung verbunden sind. Andererseits dienen sie dem wechselseitigen kennen lernen und der Auswahl der BewerberInnen. Insbesondere sollte hier auch über die Motivation der BewerberInnen und deren Erwartungen gesprochen werden, sowie über den zeitlichen Umfang der Ausbildung und der anschließenden Beratungstätigkeit. BewerberInnen, die für eine Ausbildung weniger geeignet erscheinen, können dadurch bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden. Auswahl- und Ausschlusskriterien Nicht geeignet sind BewerberInnen insbesondere dann, wenn zu erwarten ist bzw. sich im Laufe der Ausbildung herauskristallisiert, dass - sie sich sprachlich nicht klar mitteilen können, - sie keine Bereitschaft zum Lernen und Entwickeln der eigenen Persönlichkeit zeigen, - sie keine Kontaktbereitschaft und Kontaktfähigkeit mitbringen, - sie keine Bereitschaft zeigen, andere Menschen möglichst vorurteilslos anzunehmen, Nummer gegen Kummer e.v interne Unterlagen

10 - sie nicht gruppenfähig sind, - sie das Verständnis telefonischer Beratung, das den Angeboten KJT und/oder ET zugrunde liegt, nicht umsetzen können oder wollen, - sie den Standards und Anforderungen von Ausbildung, Supervision, Fortbildung und Beratungstätigkeit nicht entsprechen können bzw. wollen (z.b. Selbstreflexion, bestimmte Inhalte, zeitlicher Umfang), - sich Rollenkonflikte für sie ergeben könnten (beruflich z.b. Anwälte, Vorstandsmitglieder), - sie mit der psychischen Belastung der Beratungstätigkeit überfordert sein könnten, - sie die Beratungstätigkeit für eigene Zwecke missbrauchen könnten (Werbung für religiöse Sekten, Voyeurismus, etc.), - sie sich aufgrund ihres Lebensalters nur schwer in die Themen und Probleme der jeweiligen Zielgruppe einfühlen können. (Da es letztlich auf die Persönlichkeit der BeraterIn selbst ankommt, sollten Altersbeschränkungen jedoch flexibel gehandhabt werden. Es empfiehlt sich eine Altersbegrenzung zwischen 25 und 65 Jahren (ET) und zwischen 18 und 65 Jahren (KJT).), - sie sich gegenwärtig in einer schweren Lebenskrise befinden (Scheidung/Trennung, Tod des Partners/Kindes etc.) und daher nicht belastbar sind, - keine entsprechenden zeitlichen Ressourcen haben, um an der Ausbildung, dem späteren Beratungsdienst und den qualitätssichernden Maßnahmen teilzunehmen. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme oder Ablehnung zur Ausbildung wird von den AusbilderInnen in Absprache mit der KoordinatorIn getroffen. Den BewerberInnen wird die Entscheidung in angemessener Form durch die AusbilderInnen und/oder KoordinatorIn (z.b. per Brief oder persönlich) mitgeteilt. Ergibt sich während der Ausbildung, dass die oben genannten Ausschlusskriterien bei einer AusbildungsteilnehmerIn zutreffen, sollte diese TeilnehmerIn durch die AusbilderInnen in Abstimmung mit der KoordinatorIn ebenfalls ausgeschlossen werden. Vereinbarungen mit zukünftigen BeraterInnen Mit den AusbildungsteilnehmerInnen bzw. zukünftigen BeraterInnen sollten grundsätzlich zu allen Regelungen und Anforderungen, die die Ausbildung und die zukünftige Tätigkeit am KJT und/oder ET betreffen, schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. Dies insbesondere deshalb um spätere Irritationen, Unklarheiten oder mög- Nummer gegen Kummer e.v interne Unterlagen

11 liche Konflikte direkt im Vorfeld auszuräumen und damit verbindliche Regelungen zu schaffen. Zwar beruhen die Ausbildung und die Mitarbeit am KJT bzw. ET auf Freiwilligkeit, dennoch hat die Ausbildung wie auch die spätere Beratungstätigkeit eine hohe Verbindlichkeit. Diese bezieht sich sowohl auf die Einhaltung der in den Richtlinien und der Rahmenordnung festgeschriebenen Standards wie auch auf die mit den BeraterInnen getroffenen Vereinbarungen. Die BeraterInnen arbeiten am KJT bzw. ET nicht als Privatpersonen sondern im Auftrag des Trägers und in Verantwortung für das bundesweite Netzwerk KJT bzw. ET. Auch zusätzliche Vereinbarungen von Trägern mit den zukünftigen BeraterInnen sollten schriftlich fixiert werden. Ausbildungsvereinbarung Mit den AusbildungsteilnehmerInnen sollte eine schriftliche Ausbildungsvereinbarung geschlossen werden, in der die beidseitigen Verpflichtungen von Träger und AusbildungsteilnehmerInnen festgeschrieben werden. Darüber hinaus gehend sollte sie auch die Verpflichtung der AusbildungsteilnehmerInnen enthalten - nach der Ausbildung - über einen bestimmten Zeitraum bzw. eine bestimmte Anzahl von Stunden ehrenamtlich für das ET und/oder KJT tätig zu sein. (Nach Ablauf dieser vereinbarten Zeit bzw. Stundenanzahl sollten alle Beteiligten über die weitere Zusammenarbeit sprechen und ein erneuter Vertrag über die Mitarbeit am KJT bzw. ET geschlossen werden.) In der Ausbildungsvereinbarung sollte beschrieben sein: - der zeitlicher Umfang der Ausbildung (Zeitraum, Stunden pro Woche/Monat), - die Gesamtzahl der Ausbildungsstunden sowie ihre Verteilung auf die inhaltlichen Schwerpunkte der Ausbildung und die Anzahl der zu leistenden Hospitationsstunden, - eine Angabe zur Höhe der maximalen Fehlzeiten, deren Überschreitung einen Ausschluss von der Ausbildung zur Folge hat, - die Verschwiegenheitspflicht während der Ausbildung (die auch über den Ausbildungszeitraum hinaus Geltung hat). Weiterhin sollte in der Ausbildungsvereinbarung geregelt werden, wie, wann und zu welchen Bedingungen die Ausbildung zertifiziert wird. Vereinbarungen zur zukünftigen Beratungstätigkeit Zusätzlich zu den Ausbildungsvereinbarungen im engeren Sinne müssen vor der Ausübung der Beratungstätigkeit mit den zukünftigen BeraterInnen weitere Verein- Nummer gegen Kummer e.v interne Unterlagen

12 barungen hinsichtlich der späteren Beratungstätigkeit am KJT bzw. ET getroffen werden. In diesen Vereinbarungen muss festgehalten werden, dass die zukünftigen BeraterInnen: - das Grundverständnis telefonischer Beratung am KJT und/oder ET sowie die Standards und Anforderungen gemäß den geltenden Richtlinien akzeptieren und anerkennen, - zur generellen Verschwiegenheit und Wahrung der Anonymität (der Anrufenden und der BeraterInnen) während und nach ihrer aktiven Beratungstätigkeit - verpflichtet sind, - sich verpflichten, regelmäßig an Supervisionen und Fortbildungen teilzunehmen, - sich bereit erklären, HospitantInnen zuzulassen. Außerdem empfiehlt es sich, auch über das Verfahren bei Beendigung der Beratungstätigkeit eine Vereinbarung zu treffen. Zusätzliche Vereinbarungen Darüber hinaus kann jeder Träger mit den AusbildungsteilnehmerInnen zusätzliche Vereinbarungen treffen. Hierzu zählt z.b. die Vereinbarung, von den TeilnehmerInnen einen Ausbildungsbeitrag für die Ausbildung zu erheben. Dieser Betrag kann vom Träger an die zukünftigen BeraterInnen zurückgezahlt werden, wenn diese einen vorher vereinbarten Zeitraum bzw. eine bestimmte Anzahl von Stunden ehrenamtlich für das KJT bzw. ET gearbeitet haben. In dieser Vereinbarung ist ebenfalls zu regeln, ob der Ausbildungsbeitrag bei Abbruch der Ausbildung oder Ausschluss zurückgezahlt oder einbehalten wird und welche Bedingungen dafür gelten. Zu regeln wäre auch wie zu verfahren ist, wenn BeraterInnen vom Dienst suspendiert werden (z.b. wegen Verstoßes gegen die Grundprinzipien der Beratung am KJT bzw. ET, vereinsschädigendem Verhalten; siehe auch Auswahl- u. Ausschlusskriterien), ob dann bspw. Ansprüche aus der Ausbildungsvereinbarung erlöschen. Darüber hinaus können weitere zusätzliche Vereinbarungen mit den Mitarbeitern getroffen werden, die sich bspw. auf zusätzliche Tätigkeiten aus dem Umfeld der Arbeit am KJT bzw. ET beziehen, etwa die Öffentlichkeitsarbeit oder spezifische Anforderungen einzelner Träger. Nummer gegen Kummer e.v interne Unterlagen

13 Standards AusbilderInnen Die Ausbildung wird ausschließlich durch qualifizierte Fachkräfte durchgeführt. Auswahlverfahren Die Auswahl von AusbildungsteilnehmerInnen ist ein Qualitätskriterium der Angebote KJT bzw. ET. Gleichzeitig sollen auch die BewerberInnen die Möglichkeit haben, sich für oder gegen eine Teilnahme an einer Ausbildung zu entscheiden. Um diese Kriterien zu erfüllen, ist ein Auswahlverfahren notwendig. Ausbildungsdauer Um eine qualitativ bestmögliche Ausbildung zu gewährleisten, werden mindestens 110 Zeitstunden Ausbildung (100 Zeitstunden Schulung und 10 Zeitstunden Hospitation) empfohlen. Entsprechend der aktuellen Richtlinien KJT bzw. ET darf die Ausbildungsdauer jedoch 70 Zeitstunden (60 Zeitstunden Schulung und 10 Zeitstunden Hospitation) nicht unterschreiten. Eine Ausbildung sollte sich über einen Zeitraum von 6 bis 8 Monaten erstrecken, aber 4 Monate nicht unterschreiten. Die Ausbildung kann dabei in mehreren mehrtägigen Blöcken (bspw. an Wochenenden) oder an einzelnen Tagen (bspw. an Wochentagen und Samstagen) angeboten werden. Gruppenstärke Eine Ausbildungsgruppe sollte - bei einer AusbilderIn - 12 bis 15 TeilnehmerInnen umfassen. Fehlzeiten Die regelmäßige Teilnahme der zukünftigen BeraterInnen an der Ausbildung ist verpflichtend. Eine Fehlzeit von mehr als 20 Prozent der Ausbildung führt zum Ausschluss von der Ausbildung bzw. zur Nichtzulassung zum Telefondienst. Um die regelmäßige Teilnahme an der Ausbildung zu belegen, sind Teilnahmelisten zu führen. Die angegebenen Fehlzeiten beziehen sich nicht auf die Hospitation. Die Hospitationsstunden müssen von jeder AusbildungsteilnehmerIn vollständig geleistet werden. Hospitation Die Hospitation am KJT bzw. ET ist verpflichtender Bestandteil der Gesamtausbildung und beginnt frühestens in der 2. Hälfte der Ausbildungszeit. Nummer gegen Kummer e.v interne Unterlagen

14 Ist die Hospitation am eigenen KJT bzw. ET noch nicht möglich, weil keine alte Gruppe da ist, sollte: - versucht werden, an einem anderen Beratungstelefon (KJT oder ET) zu hospitieren oder - versucht werden, mit anderen Beratungseinrichtungen zum Zwecke der Hospitation zu kooperieren (z.b. mit den Stellen der Telefonseelsorge) oder - ein zusätzlicher vertiefender Übungsblock (zusätzliche Trockenübungen ) innerhalb der Ausbildung durchgeführt werden und danach die ersten Telefondienste mit zwei BeraterInnen (Co-Beratung) durchgeführt werden. Die Hospitation muss mindestens 10 Zeitstunden umfassen. Es muss bei verschiedenen BeraterInnen gehört werden. Im Hauptteil der Hospitationsphase (in den ersten 8 Zeitstunden) beraten die AusbildungsteilnehmerInnen selbst nicht, sie hören nur mit. Danach kann ihnen die Möglichkeit gegeben werden, gemeinsam mit einer erfahrenen Co-BeraterIn auch allein ein Beratungsgespräch zu führen. Grundsätzlich soll den HospitantInnen aber die Möglichkeit gegeben werden, sich mit den BeraterInnen über die aktuellen Beratungsgespräche auszutauschen. Darüber hinaus sollen die individuellen Erfahrungen mit den Hospitationen in der Ausbildungsgruppe reflektiert werden. Jede BeraterIn ist verpflichtet, HospitantInnen zuzulassen. Die Hospitation hat auch für die alten BeraterInnen den Nutzen, die eigene Beratungsleistung zu reflektieren. Für die Hospitationsphase gelten ebenfalls für alle Beteiligten die Verschwiegenheitspflicht und die Wahrung der Anonymität. Zulassung zum Telefondienst Vor der Zulassung zum Telefondienst sollte ein Abschlussgespräch (ggf. mit der KoordinatorIn) stattfinden, in dem mit den zukünftigen BeraterInnen - in Form einer Beurteilung - über deren Beratungsfähigkeit gesprochen wird. Ein solches Abschlussgespräch kann auch in Form einer Selbst- und Fremdbeurteilung in der Ausbildungsgruppe praktiziert werden, in dem die AusbildungsteilnehmerInnen ihre eigenen Fähigkeiten nach vorgegebenen Kriterien einschätzen können (bspw. Sicherheit in der Beratung, Umgang mit Beratungstechniken und Beratungsthemen, psychische Belastbarkeit, Zuverlässigkeit). Die anderen TeilnehmerInnen und die AusbilderInnen können ihrerseits die Fähigkeiten der jeweiligen TeilnehmerIn einschätzen. Letztendlich entscheidend für die Zulassung zum Beratungsdienst ist jedoch die Beurteilung der AusbilderInnen. Diese Beurteilung führt in der Regel zur Zulassung zum Telefondienst. Die Zulassung kann aber an Auflagen gebunden sein. Diese Auflagen, die zu den Qualitätskriterien Nummer gegen Kummer e.v interne Unterlagen

15 einer Ausbildung gehören, gewährleisten, dass die BeraterInnen erst dann zur Beratungstätigkeit am KJT und/oder ET zugelassen werden, wenn sie nach Einschätzung der AusbilderInnen genügend Sicherheit in der Beratung erworben haben. Als Auflagen gelten bspw. das Ableisten zusätzlicher Hospitationsstunden oder das gemeinsame Beraten mit einer erfahrenen BeraterIn (Co-Beratung) über einen bestimmten Zeitraum. Diese Auflagen müssen bis zur endgültigen Zulassung zum Telefondienst von den AusbildungsteilnehmerInnen erfüllt werden. Die KoordinatorIn überprüft die Erfüllung der Auflagen. Abschluss der Ausbildung Die Ausbildungsgruppe soll nach der beendeten Ausbildung verabschiedet und in das bestehende Beratungsteam aufgenommen werden. Hierfür haben sich einige Rituale besonders bewährt: etwa ein gemeinsames Treffen aller BeraterInnen (alte Gruppe, neue Gruppe), eine symbolische Aufnahme in das Beratungsteam (bspw. durch Übergabe eines Telefons aus Marzipan) und/oder die Bekanntgabe von Patenschaften von alten BeraterInnen für neue BeraterInnen. Nach Abschluss der Ausbildung soll diese von den AusbilderInnen und der KoordinatorIn kritisch reflektiert werden. Diese Praxisreflexion hat einerseits den Sinn, organisatorische, strukturelle und inhaltliche Probleme der Ausbildung zukünftig zu vermeiden. Andererseits gibt sie den AusbilderInnen auch die Möglichkeit, für nachfolgende Ausbildungen Abläufe neu zu strukturieren oder Themenschwerpunkte anders zu akzentuieren. Zertifizierung der Ausbildung Die Zertifizierung der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zur TelefonberaterIn am KJT bzw. ET erfolgt erst nach einer praktischen Beratungstätigkeit von mindestens 50 Zeitstunden. In diesem Zertifikat sollten der Zeitraum der Ausbildung, die Anzahl der Ausbildungsstunden und ihre Verteilung auf die inhaltlichen Schwerpunktbereiche Theorie und Praxis der Beratung, Selbstreflexion / Selbsterfahrung, themenzentriertes Arbeiten, Hospitation sowie die Anzahl der tatsächlich geleisteten Praxisstunden ( praktische Erfahrung Telefonberatung ) und die Anzahl der praxisbegleitenden Supervisionsstunden aufgeführt sein. In Ausnahmefällen können den AusbildungsteilnehmerInnen nach Abschluss der Ausbildung vorläufige Teilnahmebescheinigungen ausgestellt werden (z.b. für Bewerbungen). Nummer gegen Kummer e.v interne Unterlagen

16 Ausbildungsinhalte Eine Ausbildung am KJT bzw. ET strebt eine Qualifizierung der zukünftigen TelefonberaterInnen auf den drei Ebenen beraterische Kompetenz, Persönlichkeitsbildung und Fachwissen/Information an und fokussiert vor allem folgende inhaltliche Schwerpunktbereiche: - Theorie und Praxis der Beratung - Selbstreflexion/Selbsterfahrung/Arbeit an der eigenen Person - Themenzentriertes Arbeiten/zielgruppenspezifische Kenntnisse KJT/ET Die Einteilung in diese drei inhaltlichen Schwerpunktbereiche ist letztlich eine künstliche bzw. eher theoretische Trennung. In der Praxis werden alle drei Bereiche ineinander greifen. Es soll jedoch darauf geachtet werden, dass alle drei Bereiche innerhalb der Ausbildung berücksichtigt und zeitlich gleich gewichtet werden. Ergänzt wird die Gesamtausbildung durch mindestens 10 Zeitstunden Hospitation. gemeinsame Grundlagen Ausbildung KJT und ET Die Ausbildung am ET bzw. KJT ist im inhaltlichen Aufbau ähnlich. In der Ausbildung geht es vor allem um die Vermittlung und das Einüben von Methoden und Techniken der Beratung und der Arbeit an der eigenen Person unter themenspezifischer Ausrichtung auf das Angebot KJT bzw. ET. Theorie und Praxis der Beratung Ethik der Beratung (Selbstverständnis und Haltung, Hilfe zur Selbsthilfe), Einführung in Beratung (Beratungsprozess, Abgrenzung zu Therapie und Erziehung), Merkmale telefonischer Beratung; Möglichkeiten und Grenzen telefonischer Beratung, Kommunikation (Grundlagen, Kommunikationsmodelle, Aspekte der verbalen und nonverbalen Kommunikation, Kommunikationsregeln und -muster, Kommunikationstypen), Gesprächsführung und Kennenlernen von verschiedenen Methoden und Techniken der Beratung (insbesondere klientzentrierte Gesprächsführung, lösungs- und ressourcenorientierte sowie systemische Ansätze), Kennenlernen und Umgang mit besonderen Anrufertypen (Daueranrufer, Sexanrufer, Scherz- und Testanrufer, Aufleger, Schweigeanrufer) und schwierigen Anrufen (Grenzüberschreitung, starke Emotionen, etc.), Vermeidung von Beratungsfehlern (u.a. Ratschläge, Überstülpen, Machtspiele, Aufgabe der Anonymität), Besonderheiten der Beratungsprozesse am KJT bzw. ET. Nummer gegen Kummer e.v interne Unterlagen

17 Selbstreflexion/Selbsterfahrung/Arbeit an der eigenen Person Auseinandersetzung mit der eigenen Motivation und der HelferInnenrolle, Einstellung zur Beratung und zum Angebot KJT bzw. ET. Reflexion eigener Werte und Normen vor allem in Bezug auf wichtige Themen am KJT bzw. ET. Auseinandersetzung mit eigenen Stärken und Schwächen, Reflexion der eigenen Biographie und der eigenen Rollen und Muster, Befindlichkeiten und Umgang mit Ängsten bei spezifischen Beratungsthemen, Stressmanagement, Rolle in der Gruppe und Gruppenprozesse. allgemeine zielgruppenspezifische Kenntnisse und themenzentriertes Arbeiten Informationen über die Entwicklung, die Ziele, das Selbstverständnis und die organisatorischen Rahmenbedingungen des KJT bzw. ET und der NGK, sowie die Einbettung im bundesweiten Netzwerk, Kenntnisse, die sich auf die praktische Arbeit am KJT/ET beziehen (Organisation des eigenen Beratungstelefons, Statistik, Protokollheft, Hilfekartei, Umgang mit dem PC, NGK), Informationen über andere Themen und Angebote des jeweiligen Trägers, Informationen über regionale und überregionale Hilfsangebote und Empfehlung anderer Hilfen/Weiterverweisung, Prinzipien modernen Kinder- und Jugendschutzes, rechtliche Grundlagen (z.b. KJHG, Kindschaftsrecht, UN-Kinderrechtskonvention, Jugendschutzgesetz, 1631 BGB). spezifische Inhalte KJT und ET Kinder- und Jugendtelefon Die folgenden Themen sollten vorrangig zu anderen Inhalten in der Ausbildung für das KJT bearbeitet werden: entwicklungspsychologische Phasen von Kindern und Jugendlichen, Partnerschaft und Liebe (Schwärmen, Beziehungswunsch, verliebt sein, Trennung), Sexualität (sexuelle Entwicklung, Körperwissen und Verhütung, Facetten des Sexuellen, sexuelle Orientierungen), typische persönliche Probleme (eigenes Aussehen/Kleidung, Einsamkeit, Langeweile), Familie (Eltern, Geschwister, Regeln, Rollen, Scheidung), Sucht und Drogen (u.a. Essstörungen), Gewalt (psychisch, physisch, sexueller Missbrauch; Gewalt in der Familie), Nummer gegen Kummer e.v interne Unterlagen

18 soziale Beziehungen zu Gleichaltrigen (u.a. Freundschaft, Mobbing/Ausgrenzung), Schule (Noten/Zeugnisse, Mobbing/Ausgrenzung), Krisen (Trauer, Ängste, Suizidalität), sozial abweichendes Verhalten (u.a. Delinquenz). Die folgenden Themen können ebenfalls für die Beratung am Kinder- und Jugendtelefon von Relevanz sein: Lebenssituation/soziales Umfeld (Sekten, Religion, Ausländer, Arbeitslosigkeit, Rechts- u. Linksradikalismus), Medien, Mediennutzung, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen (u.a. Jugendkultur, Trends, Aktualitäten). Elterntelefon Die folgenden Themen sollten vorrangig zu anderen Inhalten in der Ausbildung für das ET bearbeitet werden: Erziehungskonzepte, Erziehungsstile und Erziehungshaltungen, Familie (Systeme, Formen, Rollen, Konflikte), Umgang mit schwierigen Erziehungssituationen, förderliches und hemmendes Erziehungsverhalten, Grenzen setzen, erfahren, verhandeln, entwicklungspsychologische Phasen von Kindern und Jugendlichen, typische persönliche Probleme (Über- bzw. Unterforderung, Hilflosigkeit, Einsamkeit) Schule, Kindergarten, Ausbildung, Sucht und Drogen (u.a. Essstörungen), Krisen (Trauer, Ängste, Suizidalität), Liebe und Sexualität (Beziehungsphasen, sexuelle Entwicklung, Körperwissen und Verhütung, Facetten des Sexuellen, sexuelle Orientierungen), Gewalt (psychische, physische, sexueller Missbrauch, Gewalt in der Familie), Paarkonflikte, Trennung/Scheidung, sozial abweichendes Verhalten (u.a. Delinquenz). Die folgenden Themen können ebenfalls für die Beratung am Elterntelefon von Relevanz sein: besondere Auffälligkeiten, Krankheiten (z.b. Autoaggression, Hyperaktivität), Lebenssituation/soziales Umfeld (Arbeitslosigkeit, Sekten/Religion, Ausländer), finanzielle Situation der Familie (Armut, Taschengeld), Medien, Mediennutzung. Nummer gegen Kummer e.v interne Unterlagen

19 Methoden und Formen der Vermittlung Die Ausbildung muss dem Spannungsfeld zwischen der Sache, der einzelnen Person und der Gruppe gerecht werden. Sach-, Beziehungs- und Prozessebene wirken ständig parallel und beeinflussen sich wechselseitig. Die Methoden müssen dem ebenfalls Rechnung tragen. Insbesondere empfehlen sich folgende Methoden und Formen der Vermittlung: - Gruppen- bzw. Kleingruppenarbeit, - Rollenspiele, - Gesprächsanalysen, - theoretische Inputs (Vorträge, Impulsreferate), - Einzelreflexion, - kreative Methoden der Selbstreflexion (Feedback, Blitzlicht, warming ups, Entspannungsübungen). Zur Vertiefung, Festigung und Nachbereitung der Ausbildungsinhalte sollten Protokolle der Ausbildungseinheiten durch die AusbildungsteilnehmerInnen (im Wechsel) angefertigt werden und/oder Hausaufgaben bzw. Hausarbeiten. Der Einsatz von Medien (Filme, Tonband, Videoarbeit) und Informationsmaterial (Texte, Büchertische, Materialien, Literaturempfehlungen) sind ebenfalls empfehlenswert. Weitere vertiefende Methoden (bspw. Fantasiereisen; Soziogramm, Genogramm; Stehgreif- und Interaktionsspiele; Skulpturen, Aufstellungen; Triadenarbeit) sind dem Auftrag bzw. Ziel der Ausbildung zur BeraterIn am KJT bzw. ET anzupassen und nur auf dem Hintergrund einer entsprechenden Zusatzausbildung der AusbilderInnen zu verwenden. Gemeinsame Ausbildung KJT und ET Eine gemeinsame Ausbildung von BeraterInnen für das ET und KJT ist möglich. (Es wird derzeit erprobt, ob sich dies auf Dauer bewährt.) Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die nicht gemeinsamen elternspezifischen bzw. kinder- und jugendspezifischen Themen in der Ausbildung gesondert vermittelt und mit Ausrichtung auf die jeweilige Zielgruppe eingeübt werden und dafür eine Trennung der gemeinsamen Ausbildungsgruppe erfolgt. Zusatzqualifikation KJT oder ET BeraterInnen, die bereits eine Ausbildung für das KJT oder ET abgeschlossen haben, können für das jeweils andere Angebot qualifiziert werden. Eine solche Zusatzqualifikation hat einen zeitlichen Umfang von mindestens 30 Zeitstunden (20 Zeitstunden Schulung und 10 Zeitstunden Hospitation). Die Zusatzqualifikation sollte sich über einen Zeitraum von mindestens 2 Monaten erstrecken. Die Zertifizierung der Zusatzqualifikation TelefonberaterIn KJT bzw. ET kann nach mindestens 30 Zeitstunden praktischer Beratungstätigkeit erfolgen. Nummer gegen Kummer e.v interne Unterlagen

20 Supervision Ziele In ihrer Arbeit am KJT und ET werden an die Beratungskompetenz und an die Person der BeraterInnen hohe Anforderungen gestellt. Für die hilfreiche Bewältigung der oft schwierigen Gespräche und für die Weiterentwicklung der beraterischen Fähigkeiten ist eine regelmäßige gemeinsame Reflexion der Arbeit im Rahmen verbindlicher Supervisionen notwendig. Die Supervision schließt sich als Praxisberatung lückenlos an die Ausbildung an. Sie dient: - der Entlastung der BeraterInnen, - der Stärkung ihrer Verantwortung für die Arbeit unter Einbeziehung ihre individuellen Ressourcen, - der Weiterentwicklung der Beratungskompetenz durch: - die Reflexion des eigenen Anspruchs und der Helfermotivation, - das Aufzeigen nicht förderlicher Handlungs- und Beratungsmuster und deren Korrektur durch das Erarbeiten von Alternativen, - die Wiederholung und Vertiefung der in der Ausbildung erarbeiteten Inhalte und Methoden, die sich für eine Gruppe in ihrem Prozess als besonders relevant erweisen, - dem Zusammenhalt/Kooperation der Gruppe und deren Weiterentwicklung (dazu gehören u.a. das Ansprechen von Konflikten und gegenseitiges Feedback im Beziehungsfeld der Gruppe). Die Supervision ist ein wesentliches Element der Qualitätssicherung und trägt zur Effizienz der Arbeit bei. Inhalte Wie schon in der Ausbildung muss auch in der Supervision dem Spannungsfeld zwischen der Sache, der einzelnen Person und der Gruppe Rechnung getragen werden. Sach-, Beziehungs- und Prozessebene wirken ständig parallel und beeinflussen sich wechselseitig. Dies geschieht durch: - Fallbesprechung, - Reflexion und Weiterentwicklung der eigenen Person, - Aufgreifen der Beziehungsdynamik in der Gruppe und des Gruppenprozesses. Die Supervision richtet den Focus auf den beruflichen Kontext, die telefonische Beratung. In diesem Rahmen sind selbsterfahrungsbezogene Eingaben/Rückmeldungen Teil der Arbeit. Die Abgrenzung zu einer therapeutisch arbeitenden Selbsterfahrungsgruppe ist einzuhalten. Nummer gegen Kummer e.v interne Unterlagen

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