Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Kommunen in Sittensen
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- Christin Martin
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1 Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Kommunen in Sittensen Die Kommunalrichtlinie, die EFRE-Förderrichtlinie und Energetische Quartierskonzepte Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen Ruth Drügemöller 1 Aufgabenbereiche & Kompetenzschwerpunkte Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH Energetische Gebäudeoptimierung Kommunaler Klimaschutz Betriebliches Energiemanagement Energiespeicher und systeme Regionale Kooperationen Öffentlichkeitsarbeit Niedersachsen Allianz für Nachhaltigkeit Bildnachweise: Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (1, 6), fotolia/gina Sanders (2), Dawin Meckel (3), (4), fotolia/calado (5), fotolia/llhedgehogll (6) Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen 2
2 Neue Kommunalrichtlinie 2016/2017 erhöhte Förderquoten für finanzschwache Kommunen neues Starterpaket für Energiesparmodelle Förderung LED Straßenbeleuchtung Klimaschutzinvestitionen in Anlagen und Gebäude Kita, Schulen, Sportstätten, Jugendfreizeitheime und Schwimmhallen höhere Zuwendung im Bereich Mobilität 2 Antragsfenster pro Jahr Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen Die Kommunalrichtlinie 2016/17 BERATUNG Einstiegsberatung 65/91 % KLIMASCHUTZ- MANAGEMENT Klimaschutzmanager/in 65/91 % INVESTITIONEN IN SCHULEN, ETC. Außenbeleuchtung 30/39 % MOBILITÄT UND KLIMASCHUTZ- TECHNOLOGIEN Nachhaltige Mobilität 50/62 % Klimaschutzkonzepte 65/91 % Ausgewählte Klimamaßnahmen 50 % Innen- /Hallenbeleuchtung 40/52% Beleuchtungs- und Lüftungsanlagen 25/31 % Klimaschutzteilkonzepte 50/70 % Anschlussvorhaben 40/56 % Lüftungsanlagen 35/45 % Straßenbeleuchtung 20/37 % Energiesparmodelle in Schulen, Kitas 65/91% Starterpaket 50/62% Weitere Klimaschutzinvestitionen 40/52% Klimaschutz bei stillgelegten Deponien 50/62 % Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen 4
3 Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen 5 Klimaschutz- und -teilkonzepte Integriertes Klimaschutzkonzept TK Fläche TK Liegenschaften TK Erneuerbare Energien TK Abfall und Potentialstudie TK Anpassung TK Mobilität TK Wärme TK Trinkwasser TK innovativ TK Industrie & Gew-gebiete TK Green IT TK Abwasser Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen 6
4 7 Energetische Quartiersentwicklung Vorstellung des Förderprogramms 432 der KfW Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen 8
5 Energetische Stadtsanierung Was finanziert das kfw 432-Programm? 1. Erstellung integrierter Quartierskonzepte Sach- und Personalkosten für 1 Jahr (> Weiterleitung des Zuschusses an Dritte möglich!) Nicht rückzahlbarer Zuschussbetrag: 65% der förderfähigen Kosten Das Land Niedersachsen erhöht die Förderung: Weitere 20 % bis 30 % (max ) über die NBank 2. Sanierungsmanager zur Planung und Kontrolle Sach- und Personalkosten für 5 Jahre (max Euro) Zuschussbetrag: 65% der förderfähigen Kosten 9 Quartiersbegriff Definition Quartiersbegriff: Mehrere flächenmäßig zusammenhängende private und/oder öffentliche Gebäude inkl. der öffentlichen Infrastruktur Entspricht einem Gebiet unterhalb der Stadtteilgrenze 10
6 Mögliche Investitionsfelder Gebäudesanierung Wärmeversorgung Stromversorgung Stadtbeleuchtung Wasserversorgung, Abwasserentsorgung Verkehr etc. 11 Wichtigste Argumente für das Förderprogramm Zuschuss für die Konzepterstellung 65 % seitens der KfW plus Euro je Konzept vom Land Niedersachsen (Förderquote 85 bzw. 95 %) Personal-und Sachkosten für Quartiersmanager fünf Jahre lang mit 65 % Zuschuss max Quartiersmanager können schon während der Konzepterstellung gefördert werden (müssen aber nicht eingestellt werden) Quartiersmanager können aus dem eigenen Personal rekrutiert werden oder Beauftragung eines Ing.büros Eigenleistung kann als Eigenanteil anerkannt werden 12
7 Wichtigste Argumente für das Förderprogramm Konzept behandelt die Fragestellungen der kommunalen Bauleitplanung (Demographie, Stadtgestaltung, Denkmalschutz, Infrastruktur, Energie,.) Es stehen ausreichend Mittel zur Verfügung Quartierskonzept kann die Grundlage für die Ausweisung eines Sanierungsgebietes sein ( 136 ff BauGB) damit können Investitionen, in die energetische Sanierung bis zu 100 % steuerabzugsfähig ( 10 f in Verbindung mit 7 h EStG) sein Beratung durch KfW bei Antragstellung Bewilligungszeitraum derzeit ca. 6 Wochen 13 Energieeffizienz im öffentlichen Bereich Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen Trägern sowie Kultureinrichtungen 14
8 Die EFRE-Richtlinie Gegenstand öffentliche Nichtwohngebäude und Gewinnung von Wärme inklusive Wärmenetze öffentliche Abwasseranlagen (nur noch bis ) Antragstellung jeweils und vor Maßnahmenbeginn 15 Was wird gefördert? (1) investive Maßnahmen in öffentliche Nichtwohngebäude energetische Sanierung oder Neuanschaffung von Anlagen zur energetischen Versorgung Neubau von Nichtwohngebäuden (innovative Modellvorhaben, z.b. Plus- Energie-Haus Konzepte, für breiten Einsatz) Gewinnung von Wärme inklusive Wärmenetze (bei energetischer Sanierung und Einsatz Erneuerbarer Energien) bis zur Grundstücksgrenze der geförderten Anlage Anlagen zur Gewinnung von Wärme aus Erneuerbaren Energien Erstellung von Wärmekonzepten Speicherung von Erneuerbaren Energien am Ort ihres Entstehens 16
9 Was wird gefördert? (2) Bauliche Maßnahmen bei öffentlichen Abwasseranlagen z.b. Einbau von energieeffizienten Aggregaten Umrüstung von Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung Umgestaltung der Funktionsweise von Faulbehältern zur Optimierung der Gasproduktion und Verstromung,.., Verbesserung der Energieeffizienz z.b. Abwärmenutzung Nutzung von Bewegungsenergie Mikroturbinen Brennstoffzellen Blockheizkraftwerke,.. 17 Welche Voraussetzungen gelten? die energetischen Maßnahmen müssen den gesetzlichen Standard (soweit vorhanden) überschreiten Reduzierung des CO 2 Ausstoßes - mindestens 140 t CO 2 / pro Jahr je 1 Million Bei Abwasseranlagen < EW mindestens 20 t CO 2 Äquivalent pro Jahr und Anlage > EW mindestens 30 t CO 2 Äquivalent pro Jahr und Anlage Gewünscht ist die Nutzung von Synergieeffekten und die Schaffung von Modellvorhaben. Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. 18
10 Wieviel sind 140 Tonnen CO2 140 to CO2 sind Jahresstromverbrauch von ca. 60 Drei- Personen Haushalten Ersatz von ca herkömmlichen Straßenleuchten gegen LED Einsparung von 143 to CO2 oder kwh/strom Jahresertrag 1 MW WKA je nach Standort ca kwh = t CO 2 /a 19 Beispiel: Sanierung der Grundschule in Lingen Maßnahmen (EnEV %) Innendämmung mit Mineral-Blocksteinen Schließung der Heizkörpernischen Sanierung der Heizung mit MSR1 Technik Neuverlegung und Dämmung aller Leitungen Einbau hocheffizienter Umwälzpumpen Tageslichtabhängige Beleuchtung (Präsenzmelder in Fluren und Toiletten) mechanische Lüftungsanlage mit WRG. Kosten ca Euro Gas: m³ = 95 t CO 2 /a Strom: kwh = 7 t CO 2 /a 20
11 Wie hoch ist die Förderung? Förderquote maximal 50 % mind und max. 1 Mio. (MU und MS) Abwasseranlagen mind Kultureinrichtungen mind und max für Kultureinrichtungen (MWK) max in kleinstädtischen Gebieten (Ausnahme landesweite Bedeutung) Projektauswahl nach Bestenauslese Fördermittel insgesamt: ca. 87 Mio. Euro bis 2022 Wo müssen Sie Ihren Antrag stellen? NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH Günther-Wagner-Allee Hannover Ansprechpartnerin: Juliane Böcker Telefon: 0511/ Telefax: 0511/ info@nbank.de Internet:
12 Weiterführende Infos AGVO vom 17. Juni Fragen? 24
13 Kontakt: Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH Ruth Drügemöller Osterstraße Hannover Nach welchen Kriterien werden die Projekte bewertet? max. Punkte: Erwartete Energieeinsparung (THG) 40 Nachhaltigkeit (Kosten-Nutzen-Verhältnis) 20 Wirksamkeit in der Öffentlichkeit 12 Innovativer Ansatz 12 Qualität des Gesamtkonzepts 6 Synergieeffekte 6 Barrierefreiheit u. Nichtdiskriminierung 2 Gleichstellung von Männern und Frauen 2 Gesamtpunktzahl 100
14 Voraussetzungen für Antragstellung Vorlage eines Sachverständigengutachtens Gutachten eines nach DIN EN ISO/IEC zertifizierten Sachverständigen oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger mit besonderer Sachkunde auf dem Gebiet der Energieeffizienz und der Erneuerbaren Energien nicht auszustellen vom Planungsbüro, das mit der Planung der Maßnahme beauftragt wurde Inhalt des Sachverständigengutachtens Einsparung 140 to CO 2 / a / 1 Mio. Investitionssumme Prüfung der technischen Durchführbarkeit, Kosten-Nutzen Verhältnis, erwartete jährliche Einsparung CO 2 /a und Rückgang Primärenergieverbrauch kwh/a Vorhabenbeschreibung (Beschreibung, Ausgaben- und Finanzierungsplan) Ausgaben für Gutachten förderfähig 27 Umrechnungstabelle CO2 Gesamtemissionsfaktor Strom Heizöl Erdgas Flüssiggas Diesel Benzin Holzpellets 0,576 kg/kwh 3,092 kg/l 2,385 kg/m³ 1,821 kg/l 3,155 kg/l 2,874 kg/l 0,137 kg/kg Quelle: izu - Bayrisches Landesamt für Umwelt GEMIS Datenbank 28
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