Checkliste zur Arbeitnehmerveranlagung

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1 Checkliste zur Arbeitnehmerveranlagung (Stand ) Auf dieser Checkliste finden Sie die möglichen Punkte, die für die Bearbeitung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung erfrderlich sind. Kreuzen Sie jene Punkte an, die für Sie zutreffend sind, und übermitteln Sie uns die dazugehörigen Belege. Ihre persönlichen Daten (Punkte 1. und 2.) geben Sie uns bitte bekannt. 1. Persönliche Daten: Familien und Vrname, Versicherungsnummer, Geburtsdatum, Whnanschrift, Familienstand (verheiratet, in Partnerschaft lebend der alleinstehend und das Datum seit wann dieser Familienstand zutrifft), Geschlecht, Telefnnummer unter der Sie tagsüber erreichbar sind, Familien- und Vrname des Ehepartners und dessen Versicherungsnummer inkl. Geburtsdatum. Angabe betr. der Anzahl der Mnate in dem/den betreffenden Veranlagungsjahr(en), in denen Sie in Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner gelebt haben. 2. Bankverbindung - IBAN/BIC: IBAN und BIC für die Überweisung bzw. ein Hinweis darauf, dass Sie eine Auszahlung an die angeführte Whnadresse wünschen. 3. Bezugs-, pensinsauszahlende Stellen: Anzahl der bezugs- bzw. pensinsauszahlenden Stellen, in dem/den betreffenden Jahr(en) und Höhe der Einkünfte in diesem/n Jahr(en) (Jahreslhnzettel beilegen). Für den Fall, dass Sie uns mit einer entsprechenden Vllmacht ausstatten, können wir die Lhnzetteldaten direkt beim Finanzamt abrufen. 4. Mitteilungen: Anzahl der Mitteilungen (gem. 109a EStG) der vn Ihnen in dem/den betreffenden Jahr(en) erbrachten Leistungen. (Mitteilungen bitte beilegen). Zum direkten Abruf der Daten beim Finanzamt siehe Punkt 3. Wenn die Gesamt-Einkünfte der 109a EStG mehr als Eur 730,00 betragen, MUSS eine Einkmmensteuererklärung E1 + E1a abgegeben werden. 5. Einkmmen (Ehe)Partner bzw. Familieneinkmmen: Angaben, b der (Ehe)Partner mehr als 2.200,00 (für Alleinverdienerabsetzbetrag hne Kind) bzw. mehr als 6.000,00 (für Alleinverdienerabsetzbetrag mit Kind) jährlich verdient hat bzw. b das Familieneinkmmen insgesamt ,00 pr Jahr für die Jahre 2008/2009 swie 2010 (nur ntwendig, wenn für mehr als 2 Kinder Familienbeihilfe bezgen wrden ist) überstiegen hat. Achtung: Seit 2011 steht der Alleinverdienerabsetzbetrag nur mehr bei mindestens einem Kind zu; lediglich bei Pensinisten gibt es unter bestimmten Vraussetzungen (im Jahr 2011 max. Pensinseinkünfte ihv ,00 bzw. im Jahr 2012 max. Pensinseinkünfte ihv ,00) einen erhöhten Pensinistenabsetzbetrag. Seite 1 vn 7

2 6. Anzahl der Kinder: für die Sie der Ihr (Ehe)Partner in dem/den betreffenden Jahr(en) mindestens 7 Mnate die Familienbeihilfe bezgen haben. Sämtliche Daten die Kinder betreffen, sei es Berufsausbildung, Kinderbetreuungsksten, Behinderungen etc. müssen im Frmular L1K ausgefüllt werden (für jedes Kind ein eigenes Frmular). Im Frmular L1K ist ab 2009 auch der Kinderfreibetrag anzukreuzen. Für Kinder, für die mindestens 7 Mnate im Jahr Familienbeihilfe bezgen wird, gibt es seit 2009 zusätzlich einen Kinderfreibetrag. Der Kinderfreibetrag beträgt 220,00 pr Kind, wenn er vn einem einzigen Steuerpflichtigen für ein Kind beantragt wird. Wird der Kinderfreibetrag vn zwei (Ehe-)Partnern geltend gemacht, s beträgt dieser dann 132,00 pr Kind und Jahr. Auch wenn Sie mit Ihrem Kind in keinen gemeinsamen Haushalt leben - aber dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig sind -s können Sie den Kinderfreibetrag ihv 132,00 geltend machen. 7. Unterhaltszahlungen: Anzahl, Versicherungsnummer und Geburtsdatum vn nicht haushaltszugehörigen Kindern, für die in dem/den betr. Jahr(en) gesetzl. Unterhaltszahlungen geleistet wurden, swie den Zeitraum der geleisteten Zahlungen. SONDERAUSGABEN: 8. Versicherungsprämien: Beiträge und Versicherungsprämien für freiwillige Kranken-, Unfall-, Lebensversicherung, Witwen-, Waisenversrgung und Pensins- bzw. Sterbekassen, swie für freiwillige Höherversicherung im Rahmen der gesetzlichen Pensinsversicherung. (Bitte eine Kpie der Versicherungsplizze beilegen). 9. Whnraum: Beträge zur Schaffung und Errichtung der Sanierung vn Whnraum, Rückzahlungen vn Darlehen und Zinsen. Da die Angaben, die Sie uns für diese Abzugspsten übermitteln müssen sehr umfangreich sind, bitten wir Sie, diese aus den jeweiligen Beilagen zur Checkliste zu entnehmen. Beilage 1: Bestätigung über achtjährig gebundene Beträge, Beilage 2: Bestätigung über Beträge für die Errichtung einer Eigentumswhnung, Beilage 3: Aufgliederung vn Snderausgaben für das Kalenderjahr Aufwendungen für flgende Wertpapiere bis einschl. 2010: Aufwendungen für Genussscheine und junge Aktien einschließlich Whnsparaktien, Wandelschuldverschreibungen bzw. Partizipatinsrechte zur Förderung des Whnbaus. 11. Freiwillige Weiterversicherung: Aufwendungen für freiwillige Weiterversicherungen und Nachkauf vn Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensinsversicherung. 12. Kirchenbeiträge: Beiträge an gesetzl. anerkannte Kirchen/ Religinsgemeinschaften bis einschl max. ihv 100,00, ab 2009 ihv 200,00. Ab dem Kalenderjahr 2012 können Kirchenbeiträge ihv 400,00 berücksichtigt werden. 13. Spenden: Neuregelung ab 2009! Private Geldzuwendungen an begünstigte Spendensammelvereine (siehe Hmepage des BMF sind als Snderausgaben abzugsfähig bis zu 10% der Vrjahreseinkünfte! Seit 2012 sind auch Spenden an die Freiwillige Feuerwehr absetzbar! 14. Steuerberatungsksten: Belege über Steuerberatungsksten 15. Renten und dauernde Lasten (z.b. Versrgungsrenten ) Seite 2 vn 7

3 WERBUNGSKOSTEN (bitte nur anführen, sfern sie nicht bereits vm Arbeitgeber ersetzt wrden sind!) 16. Beiträge an Berufsverbände und Interessensvertretungen: Summe der Gewerkschaftsbeiträge, swie snstiger Beiträge zu Berufsverbänden und Interessensvertretungen und selbst einbezahlte SV-Beiträge (zb SVdGW, Aptheker). 17. Pendlerpauschale: Angaben über die einfache und kürzeste Fahrtstrecke zwischen Arbeitsstätte und der Arbeitsstätte nächstgelegenen Whnung, die Sie überwiegend zurücklegen. Angaben darüber, b ein Massenbeförderungsmittel auf dieser Strecke zumutbar ist der nicht. Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels gilt als nicht zumutbar wenn bestimmte Wegzeiten überschritten werden. 18. Pflichtbeiträge: Vn der Szialversicherung vrgeschriebene Pflichtbeiträge aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung der für mitversicherte Angehörige. 19. Arbeitsmittel: Ausgaben für Arbeitsmittel (z.b. Werkzeug, Berufskleidung, berufsrelevante Fachliteratur). 20. Reiseksten: Ausgaben für Reiseksten vn ausschl. beruflich veranlassten Reisen (bitte eine Aufstellung der pr Tag angefallenen Ksten und der etwaigen schn vm Arbeitgeber erhaltenen Kstenersätze; Kilmetergeld. 0,38 bis einschl. 30. Juni 2008; ab 01. Juli ,42 pr km, swie Taggeld 2,20 pr Stunde ab 3 angefangenen Stunden und maximal 26,40 pr Tag. 21. Aus- und Frtbildungsmaßnahmen: Aufwendungen für Aus- und Frtbildungsmaßnahmen, die mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen. 22. Frtbildung/Ausbildung/Umschulung: Aufwendungen für umfassende Frtbildung/Ausbildung/Umschulungen in Frm vn berufsspezifischen zusammenhängenden Bildungsmaßnahmen sind als Werbungsksten absetzbar. 23. Dppelte Haushaltsführung: Ksten für dppelte Haushaltsführung, wenn aus beruflichen Gründen am Beschäftigungsrt ein Zweitwhnsitz begründet werden muss und die tägliche Heimfahrt unzumutbar ist (jedenfalls ab einer Strecke vn mehr als 120 km). Die Beibehaltung des Familienwhnsitzes außerhalb des Beschäftigungsrtes darf aber keinesfalls privat veranlasst sein. 24. Familienheimfahrten: Angaben über Ksten und Kilmeter der Fahrten zwischen Whnsitz am Arbeitsrt und Familienwhnsitz und etwaige dafür bereits erhaltene Kstenersätze. 25. Arbeitszimmer im Whnungsverband: Aufwendungen für ein im Whnungsverband gelegenes Arbeitszimmer, wenn es unbedingt ntwendig ist, den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit vn Ihnen bildet und ausschließlich betrieblich genutzt wird. 26. Berufsgruppen: Angaben, b Sie zu einer der flgenden Berufsgruppen gehören: Artisten, Bühnenangehörige, Filmschauspieler, Fernsehschaffende, Jurnalisten, Musiker, Frstarbeiter hne Mtrsäge, Förster und Berufsjäger im Revierdienst, Frstarbeiter mit Mtrsäge, Hausbesrger - sweit sie dem Hausbesrgergesetz unterliegen, Heimarbeiter, Vertreter, Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- der Ortsvertretung und in welchem Zeitraum Sie dieser Berufsgruppe angehört haben, swie etwaige Kstenersätze. 27. Zurückbezahlter Arbeitslhn: Angaben, b Sie Ihrem Arbeitgeber Arbeitslhn zurückzahlen mussten und wie viel. 28. Snstige Werbungsksten: zb. Betriebsratsumlagen, zurückbezahlter Arbeitslhn Seite 3 vn 7

4 AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN Kstenersätze z.b. durch Versicherungen der Krankenkassen sind in Abzug zu bringen! Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt 29. Krankheitsksten, Ksten einer Kur, Spitalsksten: Medikamente (auch hmöpathische Präparate), Rezeptgebühren, Krankenscheingebühren, Behandlungsbeiträge, Haarbehandlungen, Zahnbehandlungen, Psychlgisch- therapeutische Behandlungen, Fahrtksten zum Arzt der ins Spital, Prthesen, Seh- und Hörhilfen: (z.b. Brillen, Hörapparate, Blutdruckmesser) 31. Besuchs-, Entbindungs- und Pflegeksten: Besuchsksten für den/die in einem auswärtigen Krankenhaus untergebrachte(n) Ehepartner(in), Entbindungsksten, Ksten für ein Pflegeheim. 32. Begräbnisksten: Ksten eines würdigen Begräbnisses und des Grabsteines - sfern diese durch den Nachlass nicht gedeckt sind. Ksten für ein würdiges Begräbnis - sfern diese nicht im Nachlass Deckung finden - max ,00 / Ksten für ein einfaches Grabmal max ,00 Ksten für Blumen und Kränze, ein schlichtes, dem Ortsgebrauch entsprechendes Ttenmahl swie Beileiddanksagungen sind Teil der Begräbnisksten. 33. Kinderbetreuungsksten: Betreuungsksten vn Kindern (z.b. Kindergarten, Tagesmütter) bei Alleinerzieher(Innen), der wenn beide Ehepartner aus Gründen einer snst. Existenzgefährdung der Familie zum Unterhalt beitragen müssen. Neuregelung seit 2009! 1. Die Ksten für die Betreuung vn Kindern können seit 01. Jänner 2009 bis höchstens Eur 2.300,00 pr Kind und Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Absetzbar sind Kinderbetreuungsksten, die ab dem 01. Jänner 2009 anfallen. Begünstigt sind Kinder bis zum 10. Lebensjahr. Die Betreuungsksten müssen tatsächlich gezahlte Ksten sein. Werden Ksten durch einen Zuschuss der Arbeitgeberin der des Arbeitgebers übernmmen, sind nur die tatsächlich vn der bzw. vm Steuerpflichtigen darüber hinaus getragenen Ksten abzugsfähig. Die Betreuung muss in privaten der öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (zb Kindergarten, Hrt, Halbinternat, Vllinternat) der vn einer pädaggisch qualifizierten Persn erflgen. 2. Ksten für die Betreuung vn behinderten Kindern, die zu Beginn des Kalenderjahres das 16. Lebensjahr nch nicht vllendet haben, sind bis höchstens Eur 2.300,00 im Jahr hne Selbstbehalt abzugsfähig. Dabei muss es sich um Ksten an institutielle Kinderbetreuungseinrichtungen der pädaggisch qualifizierte Persnen handeln. 3. Darüber hinausgehende Ksten bzw. Ksten für ältere Kinder sind dann abzugsfähig, wenn sie auf Grund der Berufstätigkeit eines Alleinerziehers erfrderlich sind der wenn die Eltern aus gesundheitlichen Gründen außer Stande sind, das Kind selbst zu betreuen der wenn sie wegen snst drhender Existenzgefährdung berufstätig sein müssen. In all diesen Fällen kmmt aber der Selbstbehalt zum Abzug. Seite 4 vn 7

5 34. Unterhaltsleistungen: sweit Sie beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Dies sind insbesndere Krankheitsksten für Kinder aus geschiedenen Ehen, außereheliche Kinder, nichtverdienende geschiedene Ehefrauen, mittellse nahe Angehörige usw. Betreuungsksten vn Kindern (z.b. Kindergarten, Tagesmütter) bei Alleinerzieher(Innen), der wenn beide Ehepartner aus Gründen einer snst. Existenzgefährdung der Familie zum Unterhalt beitragen müssen. 35. Unterhaltsleistungen-Ausland: Summe der Unterhaltsleistungen für unterhaltsberechtigte Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten und für die kein Kinder- der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Bitte um Angabe der Geburtsdaten des/der Kinder/es und die Anzahl der Mnate, in denen Unterhaltsleistungen bezgen wrden sind. 36. Diätverpflegung: Entweder Angabe der tatsächlichen Ksten der Beanspruchung des Pauschalbetrages für die Diätverpflegung bei Zuckerkrankheit, Tuberkulse, Zöliakie, Aids (mnatl. Pauschale vn 70,00), Gallen-, Leber- der Nierenkrankheiten (mnatl. Pauschale vn 51,00), Magenkrankheiten der anderer innerer Erkrankungen (mnatl. Pauschale vn 42,00) für Sie, Ihren (Ehe)Partner der Ihre Kinder, sfern Sie für diese keine erhöhte Familienbeihilfe erhalten haben. Außergewöhnliche Belastungen hne Selbstbehalt 37. Katastrphenschäden: Ksten für die Beseitigung vn Katastrphenschäden (z.b. Sturmschäden, Erdbeben, Hchwasser usw.) abzüglich dafür erhaltener Ersätze der Vergütungen (z.b. vn einer Versicherung). 38. Berufsausbildung: zwangsläufige, auswärtige Berufsausbildung des Kindes, für das Sie Familienbeihilfe erhalten haben; Angaben bzgl. dem Geburtsdatum und der Versicherungsnummer des Kindes, dem Ausbildungsrt (Pstleitzahl), b das Kind im Internat untergebracht war und den Mnaten, in denen die auswärtige Berufsausbildung stattgefunden hat. Eventuell die przentmäßige Kstentragung, wenn Sie nicht alle Ksten übernmmen haben. 39. Behinderung: Entweder Angaben der Ksten, die durch eine Krankheit verursacht wurden, wenn eine Erwerbsminderung vn mindestens 25 % vrliegt, der Angabe des Grades der Behinderung bei Ihnen, Ihrem (Ehe)Partner der Ihrem(n) Kind(ern), für das/die Familienbeihilfe bezgen wrden ist. Die Erwerbsminderung muss durch eine amtliche Bescheinigung der dafür zuständigen Stelle nachgewiesen werden. Außerdem müssen allfällige dafür erhaltene (pflegebedingte) Geldleistungen und die Mnate in denen man sie erhalten hat angeführt werden. Mehraufwand für Kinder, für die keine erhöhte Familienbeihilfe zusteht, die aber zu mehr als 25 % behindert sind. 40. Erhöhte Familienbeihilfe: Mehraufwendungen für Kinder, für die erhöhte Familienbeihilfe bezgen wird und für sie erhaltenes Pflegegeld. Falls keine genauen Kstenangaben für die außergewöhnlichen Belastungen durch Ihr(e) Kind(er) möglich sind, bitten wir Sie um Angaben über den Zeitraum (Mnate) in dem erhöhte Familienbeihilfe bezgen wrden ist. 41. Ksten für Hilfsmittel: Ksten für Hilfsmittel: Weiters können bei einer derartigen Behinderung nicht regelmäßige Ausgaben für Hilfsmittel (z.b. Rllstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) swie Ksten der Heilbehandlung (z.b. Arztksten, Spitalsksten, Kurksten, Ksten für Medikamente, Fahrtksten) abzüglich allfälliger Kstenersätze angesetzt werden. Weiters benötigen wir Angaben, b Sie der Ihr (Ehe)Partner inflge der Behinderung ein eigenes Fahrzeug zur Frtbewegung für Privatfahrten benötigen, der Taxiksten aufgrund einer Gehbehinderung, die mindestens eine 50%ige Erwerbsminderung darstellt, anfallen. Seite 5 vn 7

6 42. Schulgeld: Angaben über Schulgeld für eine Snder(Pflege)Schule bzw. Behindertenwerkstätte, wenn Sie für Ihr(e) Kind(er) erhöhte Familienbeihilfe erhalten haben. 43. Pflegebedingte Geldleistung: Angaben über den mnatlichen Betrag einer pflegebedingten Geldleistung und den Zeitraum (Mnate) in dem sie bezgen wrden ist. 44. Amtsbescheinigung/Opferausweis: Angaben, b Sie eine Amtsbescheinigung und/der einen Opferausweis auf Grund einer plitischen Verflgung in der Zeit vn 1938 bis 1945 besitzen. Seite 6 vn 7

7 Beilage 1: Bestätigung über achtjährig gebundene Beträge Belege über mindestens achtjährig gebundene Beträge, die vm Whnungserwerber zur Schaffung vn Whnraum an Bauträger geleistet wurden. Bei der erstmaligen Zahlung vn achtjährig gebundenen Beträgen erhalten Sie vm Bauträger eine Bestätigung, welche Sie uns bitte beilegen. Dazu gibt es vm Bundesministerium für Finanzen ein Frmular mit der Lagernummer L72. Bei Bedarf senden wir Ihnen dieses gerne zu. Bitte geben Sie uns anhand des Frmulars L72 weiters bekannt, wie diese Zahlung finanziert wrden ist. Sllten die achtjährig gebundenen Beträge über Darlehen finanziert wrden sein, genügt in den Flgejahren die Bekanntgabe der Höhe der Darlehensrückzahlung. Ein nchmaliges Ausfüllen des Frmulars L72 ist nicht mehr erfrderlich. Beilage 2: Bestätigung über Beträge für die Errichtung einer Eigentumswhnung Belege über Beiträge zur Errichtung vn Eigentumswhnungen. Bei der erstmaligen Zahlung vn Beträgen für die Errichtung vn Eigentumswhnungen erhalten Sie vm Bauträger eine Bestätigung. Dazu gibt es vm Bundesministerium für Finanzen ein Frmular mit der Lagernummer L73. Bei Bedarf senden wir Ihnen dieses gerne zu. Bitte geben Sie uns anhand des Frmulars L73 weiters bekannt, wie diese Zahlung finanziert wrden ist. Sllten die Beträge für die Errichtung vn Eigentumswhnungen über Darlehen finanziert wrden sein, genügt in den Flgejahren die Bekanntgabe der Höhe der Darlehensrückzahlung. Ein nchmaliges Ausfüllen des Frmulars L73 ist nicht mehr erfrderlich. Beilage 3: Aufgliederung vn Snderausgaben für das Kalenderjahr 200_ Belege über die Sanierung vn Whnraum (z.b. Instandsetzungsaufwendungen, energiesparende Maßnahmen, Herstellungsaufwendungen; allerdings nur jene Sanierungsmaßnahmen, die man selbst und nicht etwa der Bauträger in Auftrag gegeben hat), swie Belege über Beiträge zur Errichtung vn Eigenheimen (nicht mehr als 2 Whnungen). Sllten Sie derartige Aufwendungen absetzen wllen, ersuchen wir Sie um die Bekanntgabe der Bauspar- bzw. Whnbauförderungsdarlehen, d.h. der Darlehensnummer, der Laufzeit und der Höhe der Rückzahlungsraten. Weiters benötigen wir Infrmatinen über die Baubewilligung (Behörde, Geschäftszahl, Datum) den Baubeginn, vn wem die Teil- bzw. Benützungsbewilligung erteilt wrden ist und die Quadratmeter der Nutzfläche, der Whnfläche und der Fläche für Betriebszwecke. Sllten Teile der Aufwendungen nicht mittels Darlehen finanziert wrden sein sndern durch Eigenmittel, ersuchen wir Sie, uns die Höhe der betreffenden Summe für das jeweiligen Kalenderjahr bekannt zu geben. Zur Infrmatin: Sämtliche Frmulare finden Sie auf der Hmepage beim Bundesministerium für Finanzen unter der Frmulardatenbank Seite 7 vn 7

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