Steuerrecht und Diabetes

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1 Steuerrecht und Diabetes einfachgewinnt 03/11

2 Bei der Arbeitnehmerveranlagung können außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden: Außergewöhnliche Belastungen müssen sein: 1. zwangsläufig 2. außergewöhnlich 3. die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigend Das bedeutet: Sie können sich auch tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen. Beispiele: eigene Erkrankung (tatsächlich) Erkrankung eines minderjährigen Kindes (rechtlich) Erkrankung eines nicht entfernten mittellosen Verwandten (sittlich) Die Aufwendung ist größer als für die Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Beispiele: Unterhaltsleistung = nicht außergewöhnlich, trifft die Mehrheit Behinderung = außergewöhnlich, trifft nicht die Mehrheit Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird dann wesentlich beeinträchtigt, wenn sie den Selbstbehalt übersteigt. Verminderung der Erwerbsfähigkeit - Selbstbehalt Führt die Krankheit zu einer Verminderung der Erwerbsfähigkeit (Grad der Behinderung unter 25 %), werden die außergewöhnlichen Belastungen erst steuerlich wirksam, wenn Sie einen Selbstbehalt übersteigen. Der Selbstbehalt hängt von der Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte und der Familiensituation ab und gestaltet sich wie folgt: Steuerpflichtiges Einkommen bis EUR % bis EUR % bis EUR % ab EUR % Des Weiteren vermindert sich der Selbstbehalt um je einen Prozentpunkt wenn der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht, sowie für jedes Kind, für welches mehr als sechs Monate der Kinderabsetzbetrag (wird gleichzeitig mit der Familienbeihilfe ausbezahlt) oder der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Aufgrund des Selbstbehaltes sollten außergewöhnliche Belastungen, wenn möglich, in einem Jahr zusammengeballt bezahlt werden, ansonsten kommt der Selbstbehalt jedes Jahr wieder zur Anwendung und der Steuervorteil entfällt oder fällt geringer aus. Bei der Arbeitnehmerveranlagung oder Steuererklärung werden immer alle außergewöhnlichen Belastungen eingetragen, das Finanzamt berechnet den Selbstbehalt und zieht ihn automatisch ab. Die Kosten für außergewöhnliche Belastungen wirken sich jedoch nur dann steuermindernd aus, wenn man im selben Jahr auch ein steuerpflichtiges Einkommen erzielt hat.

3 Was kann berücksichtigt werden? Mehraufwendungen für Diätverpflegung: entweder tatsächliche Kosten oder Pauschalbetrag für Diabetesverpflegung in der Höhe von 70 Euro monatlich. Krankheitskosten: z.b. Arzt- und Krankenhaushonorare, Medikamente (auch homöopathische), Rezeptgebühren, Aufwendungen für Heilbehelfe, Sehbehelfe, Zahnersatz bzw. Zahnbehandlung. - Die Fahrt zum Spital ist für die Begleitperson bzw. die besuchende Person nur bei Kindern oder bei pflege- und hilfsbedürftigen Steuerpflichtigen abzugsfähig. - Keine Krankheitskosten sind Ausgaben zur Vorbeugung von Krankheiten und zur Erhaltung der Gesundheit wie z.b. Verhütungsmittel, Kinderwunschbehandlung, Verjüngungskuren, Schönheitsoperationen, - Kostenrückerstattungen von gesetzlichen Sozialversicherungen oder privaten Versicherungen müssen abgezogen werden. Bei einem Krankenhausaufenthalt müssen 156,96 Euro pro Monat bzw. 5,23 Euro pro Tag an Haushaltsersparnis abgezogen werden. Kurkosten: damit Kurkosten anerkannt werden müssen sie - in direktem Zusammenhang mit der Erkrankung stehen und - aus medizinischen Gründen zur Heilung oder Linderung der Krankheit notwendig sein und - unter ärztlicher Begleitung erfolgen. Vor Kurbeginn benötigt man ein Attest, das diese Voraussetzungen bestätigt. Auch die Kostenerstattung der Sozialversicherung kann als Nachweis dienen. Dann können fast alle anfallenden Kosten, wie Aufenthalt, med. Betreuung und Kurmittel, Fahrtkosten und bei pflege- und hilfsbedürftigen Steuerpflichtigen auch der Aufenthalt der Begleitperson bzw. die Besuchsfahrt, abgesetzt werden. Zu beachten ist, dass Kostenrückerstattungen von gesetzlichen Sozialversicherungen oder privaten Versicherungen abgezogen werden müssen. Außerdem müssen auch hier 156,96 Euro pro Monat bzw. 5,23 Euro pro Tag an Haushaltsersparnis abgezogen werden.

4 Freibetrag für Behinderung Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern besondere Pauschalbeträge (d.h. ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten) ohne Selbstbehalt das Einkommen. Ein Steuerpflichtiger gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 % beträgt. Der Pauschalbetrag ist abhängig von der Behinderung und beträgt jährlich: Grad der Behinderung Jahresfreibetrag 25 % - 34 % 75 Euro Der Grad der Behinderung ist dem Finanzamt auf Verlangen durch eine Bescheinigung durch folgende zuständige Stellen nachzuweisen: Landeshauptfrau oder Landeshauptmann bei Empfängern von Opferrenten Die Sozialversicherungsträger bei Berufskrankheiten oder Berufsunfällen Das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen in allen übrigen Fällen sowie bei Zusammentreffen von Behinderungen verschiedener Art* Der Nachweis kann auch durch einen Behindertenpass bzw. den Abweisungsbescheid, aus welchem der Grad der Behinderung hervorgeht, nachgewiesen werden. Die Ausstellung eines Behindertenpasses ist bei der örtlich zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes zu beantragen. Bescheinigungen, die bis 2004 vom Amtsarzt ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit. 35 % - 44 % 99 Euro * Der Grad der Behinderung muss immer durch einen Sachverständigen eingeschätzt und mit einem Sachverständigengutachten belegt werden. 45 % - 54 % 243 Euro 55 % - 64 % 294 Euro 65 % - 74 % 363 Euro 75 % - 84 % 435 Euro 85 % - 94 % 507 Euro ab 95 % 726 Euro

5 Behinderung ab 25 % Sämtliche mit der Behinderung in Zusammenhang stehende außergewöhnliche Belastungen sind als Pauschale oder tatsächliche Kosten ohne Selbstbehalt abzugsfähig. Wichtig zu beachten: Krankheitskosten etc. die mit der Behinderung nicht in Zusammenhang stehen, bleiben weiterhin nur unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes abzugsfähig. Bei ganzjährigem Bezug von Pflegegeld (Blindenzulage, Pflege- oder Blindenbeihilfe,...) steht der Pauschalbetrag nicht zu. Pensionisten können den Freibetrag über die Arbeitnehmerveranlagung oder direkt bei der Pension auszahlenden Stelle geltend machen. Neben den pauschalen Freibeträgen können zusätzlich auch Ausgaben für Heilbehandlungen (z.b. Arztkosten, Spitalskosten) und nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (z.b. Rollstuhl, Blutzuckermessgerät, Blindenhilfsmittel) geltend gemacht werden. Steht dem Ehepartner der Alleinverdienerabsetzbetrag zu, dann kann der Ehepartner die Freibeträge für seinen behinderten Partner in Anspruch nehmen bzw. die außergewöhnlichen Belastungen seines behinderten Partners geltend machen. Anstelle der pauschalen Freibeträge können aber auch die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden. Werden die tatsächlichen Kosten geltend gemacht müssen allfällige pflegebedingte Geldleistungen sowie eine Haushaltsersparnis (156,96 Euro pro Monat bzw. 5,23 Euro pro Tag) in Abzug gebracht werden. Wichtig zu beachten: Die Belege müssen 7 Jahre aufbewahrt und auf Verlangen dem Finanzamt vorgelegt werden.

6 Auszug aus der Anlage zur Einschätzungsverordnung zum Grad der Behinderung ( ) des BGBl. II Ausgegeben am 18. August 2010 Nr. 261 (S , 09 Endokrines System Diabetes mellitus) Nicht insulinpflichtiger Diabetes mellitus % 10 % % % 40 % Bei Kostbeschränkung ohne Medikation Je nach Ausmaß der medikamentösen Therapie und des HbA1c Wertes Insulinpflichtiger Diabetes bei stabiler Stoffwechsellage % Bei geringer zweimaliger Insulindosis und gutem Allgemeinzustand Bei höherer zweimaliger Insulindosis und gutem Allgemeinzustand Bei funktioneller Diabeteseinstellung (Basis-Bolus-Therapie), gutem Allgemeinzustand und stabiler Stoffwechsellage Insulinpflichtiger Diabetes mellitus bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 50 % Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 50 %, da generell instabile Stoffwechsellage vorliegt und Neigung zu Blutzuckerentgleisungen oftmals rasch und ohne geringe Anzeichen auftreten. Insulinpflichtiger Diabetes mellitus bei instabiler Stoffwechsellage % Bei mehrmaliger Insulinapplikation, mit hohen Blutzuckeramplituden und reduziertem Allgemeinzustand, jedoch ohne Ketoazidosen Diabetes mellitus mit häufigen Ketoazidosen und schweren häufigen Hypoglycämien oder ausgeprägten Spätkomplikationen % Einschätzung abhängig von der Schwere, Häufigkeit und Dauer der Komplikationen (Sehbehinderungen sind gesondert einzuschätzen) Quellen: und jährlich erscheinende Steuerbücher des Finanzministeriums

7 Bayer Austria Ges.m.b.H Herbststraße Wien 0800/

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