Es werden dem Kreisausschuss sukzessive für alle Ämter und Referate der Kreisverwaltung entsprechende Darstellungen übergeben.
|
|
- Annegret Maus
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 149/2006 Version Datum Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Fachausschuss Kreisausschuss Kreistag Inhalt: Stellenbedarf im Amt zur Grundsicherung für Arbeitsuchende Wenn Kosten entstehen: Kosten Haushaltsstelle Haushaltsjahr Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Deckungsvorschlag: Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung: Beschlussvorschlag: Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen des Amtes zur Grundsicherung für Arbeitsuchende zum Stellenbedarf zur Kenntnis. zuständiges Amt: Personalreferat Rotraut Reimuth Marita Rudick Klemens Schmitz Referatsleiterin 2. Beigeordnete Landrat abgestimmt mit Dez./Amt/Ref.: Name Unterschrift Amt 52 Dezernat II Lothar Thiele Beratungsergebnis: Kreistag/ Ausschuss Datum Ja Stimmen Nein Stimmenthaltung Einstimmig Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss (s. beiliegendes Formblatt)
2 Begründung: Mit Beschluss des Kreistages vom (DS-Nr.: 53/2005) wurde die Verwaltung u. a. beauftragt, eine weitere Straffung der Verwaltung zu prüfen sowie nkritik zu üben. Auf dieser Grundlage wurden alle Amts- und Referatsleiter beauftragt, die in ihrem Zuständigkeitsbereich wahrzunehmenden n aufzulisten, darzulegen, ob es sich um Pflicht- oder Selbstverwaltungsaufgaben handelt, sowie die Folgen darzustellen, die sich ergeben würden, wenn ein Stellenabbau erfolgt. Aus der Darstellung ergeben sich die derzeit für die nwahrnehmung zur Verfügung stehende Anzahl von Stellen sowie der an Stellen nach Einschätzung des Amts- bzw. Referatsleiters. Hierbei ist auch der Vorbericht zur Feststellung des Stellenbedarfs (DS-Nr.: 119/2005) zu beachten, der nähere Ausführungen zur Berücksichtigung der Altersteilzeitstellen enthält. Es werden dem Kreisausschuss sukzessive für alle Ämter und Referate der Kreisverwaltung entsprechende Darstellungen übergeben. Im Amt zur Grundsicherung für Arbeitsuchende differiert der Stellenbedarf im Sachgebiet Leistungsgewährung mit der im Stellenplan enthaltenen Anzahl aufgrund der 5 von den Städten Prenzlau und Schwedt abgeordneten Sachbearbeiter für die Leistungsgewährung, die für die nerfüllung zusätzlich erforderlich sind.
3 Amt: 52 (Amt zur Grundsicherung für Arbeitsuchende) Datum: Schema zur Feststellung des Stellenbedarfs Wahrzunehmende Amtsleitung 1 1 Pflichtaufgaben zur Erfüllung ; Selbstverwaltungsaufgaben Bearbeitung juristischer Fragen/ Vertretung des Amtes bei Gericht 1 1 Pflichtaufgaben zur Erfüllung Geschäftsstellenleitung 4 4 Pflichtaufgaben zur Erfüllung Bearbeitung der Verwaltungsaufgaben SGB I, SGB II, SGB III, SGB V, SGB X, SGB XII SGB I, SGB II, SGB III, SGB X, BGB, OWiG SGB I, SGB II, SGB III, SGB V, SGB X, SGB XII Gefährdung der fachlichen, organisatorischen und funktionellen Arbeitsfähigkeit des Amtes. Umfangreiche juristische Fragen und Vertretung vor Gericht würden nicht mehr erledigt bzw. müssten durch andere Juristen der Kreisverwaltung mitbearbeitet werden. Fach- und Dienstaufsicht müsste auf Sachgebietsleiter übertragen werden. Einheitliche Leitung einer Geschäftsstelle sowie Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen Leistungsgewährung und Fallmanagement in der Geschäftsstelle würde gefährdet. 1 1 Selbstverwaltungsaufgabe Verwaltungsaufgaben (Personal, Organisation, Beschaffung, Fortbildung usw.) müssten durch die Amtsleiterin erledigt werden. Gefährdung der organisatorischen und funktionellen Arbeitsfähigkeit des Amtes. Sekretariat des Amtes 1 1 Selbstverwaltungsaufgabe Alle Vorzimmertätigkeiten (Schreibarbeiten, Telefondienst, Zeiterfassung, Postbearbeitung usw.) würden nur stark eingeschränkt erledigt werden.
4 Wahrzunehmende Schreibdienst der Geschäftsstellen Summe: Selbstverwaltungsaufgabe Alle Sekretariatstätigkeiten (Schreibarbeiten, Telefondienst, Postbearbeitung usw.) müssten durch die Geschäftsstellenleiter bzw. die Mitarbeiter selbst erledigt werden. * Bemerkung zur : Selbstverwaltungsaufgabe, zur Erfüllung, Auftragsangelegenheit oder Organleihe Amtsleiterin
5 Amt: 52 (Amt zur Grundsicherung für Arbeitsuchende) SG: 520 (Leistungsgewährung) Datum: Schema zur Feststellung des Stellenbedarfs Wahrzunehmende Sachgebietsleitung 1 1 Pflichtaufgaben zur Erfüllung SGB I, SGB II (insbes. Kapitel 2 und 3), SGB III, SGB V, SGB X, SGB XII Gefährdung der fachlichen, organisatorischen und funktionellen Arbeitsfähigkeit des Sachgebietes. Schreibdienst 0,5 0,5 Selbstverwaltungsaufgabe Alle Sekretariatstätigkeiten (Schreibarbeiten, Telefondienst, Postbearbeitung usw.) müssten durch die Sachgebietsleiter bzw. die Mitarbeiter selbst erledigt werden. Hauptsachbearbeitung Leistungsgewährung (nverteilung, Koordinierung, Bearbeitung spezieller Fälle) Leistungsgewährung (Gewährung finanzieller Leistungen) 4 4 Pflichtaufgaben zur Erfüllung Pflichtaufgaben zur Erfüllung SGB II (insbes. Kapitel 2 und 3) SGB II (insbes. Kapitel 2 und 3) Fachliche n müssten direkt vom Sachgebietsleiter oder Geschäftsstellenleiter zusätzlich übernommen werden. Einheitliche nwahrnehmung durch die Sachbearbeiter würde erschwert. Umverteilung der Fälle auf andere Sachbearbeiter; dadurch Zunahme der Fälle je SB; Gefährdung einer korrekten und zeitnahen Gewährung der finanziellen Leistungen an die Bürger. Sachgebiet hat mehr Mitarbeiter als komplette andere Ämter. Zusätzliche Leitungsebene auf Grund der Größe und Verteilung des Sachgebietes auf 4 Standorte. 1 Entspricht der gegenwärtigen Stellenzahl (106) + 5 SB Leistungsgewährung, die von den Städten Prenzlau und Schwedt/Oder zum Landkreis Uckermark delegiert sind, aber nicht im Stellenplan des Landkreises Uckermark stehen.
6 Wahrzunehmende Sozialer Dienst 4 4 Pflichtaufgaben zur Erfüllung Prüfung und Heranziehung zum Unterhalt Service (Beratung, Ausgabe von Unterlagen, Vermittlung an Bearbeiter) Summe: 134,5 139, Pflichtaufgaben zur Erfüllung Pflichtaufgaben zur Erfüllung SGB II (insbes. 7) Keine bzw. eingeschränkte Überprüfung, ob Leistungen korrekt beantragt bzw. gewährt wurden und die finanziellen Mittel korrekt eingesetzt werden. 33 SGB II Keine bzw. eingeschränkte Heranziehung unterhaltsverpflichteter Personen. Dem Träger der Grundsicherung zustehende finanzielle Ansprüche würden nicht durchgesetzt. SGB II Längere Wartezeiten im Empfang. Keine oder geringere Unterstützung der Bürger beim Stellen von Anträgen und bei der Orientierung im Amt. * Bemerkung zur : Selbstverwaltungsaufgabe, zur Erfüllung, Auftragsangelegenheit oder Organleihe Amtsleiterin 2 Entspricht der gegenwärtigen Stellenzahl (134,5) + 5 SB Leistungsgewährung, die von den Städten Prenzlau und Schwedt/Oder zum Landkreis Uckermark delegiert sind, aber nicht im Stellenplan des Landkreises Uckermark stehen.
7 Amt: 52 (Amt zur Grundsicherung für Arbeitsuchende) SG: 521 (Eingliederung) Datum: Schema zur Feststellung des Stellenbedarfs Wahrzunehmende Sachgebietsleitung 1 1 Pflichtaufgaben zur Erfüllung SGB I, SGB II (insbes. Kapitel 3 Abschnitt, SGB VIII, SGB X, SGB XII Gefährdung der fachlichen, organisatorischen und funktionellen Arbeitsfähigkeit des Sachgebietes. Schreibdienst 0,5 0,5 Selbstverwaltungsaufgabe Alle Sekretariatstätigkeiten (Schreibarbeiten, Telefondienst, Postbearbeitung usw.) müssten durch die Sachgebietsleiter bzw. die Mitarbeiter selbst erledigt werden. Entwicklung von Projekten im Rahmen der Experimentierklausel Projektkoordinierung (organisatorische und finanzielle Abwicklung von Projekten) Akquise von Arbeitsplätzen Erfassung, Pflege und Bereitstellung von Daten zu Arbeitgebern 1 1 Pflichtaufgaben zur Erfüllung 3 3 Pflichtaufgaben zur Erfüllung Pflichtaufgaben zur Erfüllung 1 1 Pflichtaufgaben zur Erfüllung Entwicklung beschäftigungswirksamer Projekte würde stark eingeschränkt werden. Ordnungsgemäße organisatorische und finanzielle Abwicklung beschäftigungswirksamer Projekte wäre beeinträchtigt bzw. unmöglich. Keine Akquise von Arbeitsplätzen mit regulären Arbeitsverhältnissen und Ausbildungsplätzen für ALG II- Empfänger. Keine Datenerfassung und -bereitstellung für Fallmanager; Vermittlung in Arbeit wäre erschwert. Sachgebiet hat mehr Mitarbeiter als komplette andere Ämter. Experimentierklausel stellt Landkreis vor große Herausforderung.
8 Wahrzunehmende Hauptsachbearbeitung Fallmanagement (nverteilung, Koordinierung, Bearbeitung spezieller Fälle) 4 4 Pflichtaufgaben zur Erfüllung Fallmanagement 87,75 88 Pflichtaufgaben zur Erfüllung Summe: 108,25 108,5 Fachliche n müssten direkt vom Sachgebietsleiter oder Geschäftsstellenleiter zusätzlich übernommen werden. Einheitliche nwahrnehmung durch die Sachbearbeiter würde erschwert. Umverteilung der Fälle auf andere Bearbeiter, dadurch mehr Fälle je Fallmanager. Geringere Betreuungsintensität je Fall. Rückstände bei Abschluss und Umsetzung der Eingliederungsvereinbarungen. Zusätzliche Leitungsebene auf Grund der Größe und Verteilung des Sachgebietes auf 4 Standorte. Richtwerte (1 FM auf 150 Personen über 25 Jahre/ 75 Personen unter 25 Jahre) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales * Bemerkung zur : Selbstverwaltungsaufgabe, zur Erfüllung, Auftragsangelegenheit oder Organleihe Amtsleiterin
9 Amt: 52 (Amt zur Grundsicherung für Arbeitsuchende) SG: 522 (Fachaufsicht) Datum: Schema zur Feststellung des Stellenbedarfs Wahrzunehmende Sachgebietsleitung 1 1 Pflichtaufgaben zur Erfüllung Fachaufsicht/ Widerspruchsbearbeitung Prüfung und Durchführung von Bußgeldverfahren Kontrolle von Maßnahmen und Projekten Summe: Pflichtaufgaben zur Erfüllung 1 1 Pflichtaufgaben zur Erfüllung 2 2 Pflichtaufgaben zur Erfüllung SGB I - X, SGG (Sozialgerichtsgesetz) SGB I - X, SGG (Sozialgerichtsgesetz) SGB II (insbes. 63), OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) Gefährdung der fachlichen, organisatorischen und funktionellen Arbeitsfähigkeit des Sachgebietes. Einheitliche Rechtsanwendung sowie Erarbeitung von Ermessensrichtlinien im Amt wäre erschwert bzw. eingeschränkt. Widerspruchsbearbeitung würde verzögert. Kontrolle und Fachaufsicht könnte nicht ausreichend wahrgenommen werden. Keine Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. Die Kontrolle von Maßnahmen und Projekten und insbesondere der dafür zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel wäre nicht im erforderlichen Umfang möglich. * Bemerkung zur : Selbstverwaltungsaufgabe, zur Erfüllung, Auftragsangelegenheit oder Organleihe Amtsleiterin
10 Amt: 52 (Amt zur Grundsicherung für Arbeitsuchende) SG: 523 (Haushalt/Controlling/Statistik) Datum: Schema zur Feststellung des Stellenbedarfs Wahrzunehmende Sachgebietsleitung 1 1 Pflichtaufgaben zur Erfüllung, Selbstverwaltungsaufgaben Steuerung (internes Controlling) Haushaltsplanung und -durchführung Systemverwaltung (PROSOZ, amtsinterne IT) 1 1 Pflichtaufgaben zur Erfüllung 3 3 Pflichtaufgaben zur Erfüllung, Selbstverwaltungsaufgaben (Gesetz, ) bezogen auf Spalte 3 SGB II, SGB III, SGB V, Kommunalverfassung Bbg. (Kapitel Gemeindewirtschaft), Bundeshaushaltsordnung, Landeshaushaltsordnung, Gemeindehaushaltsverordnung, Gemeindekassenverordnung SGB II (Kapitel 7) SGB II, SGB III, Kommunalverfassung Bbg. (Kapitel Gemeindewirtschaft), Bundeshaushaltsordnung, Landeshaushaltsordnung, Gemeindehaushaltsverordnung, Gemeindekassenverordnung Gefährdung der fachlichen, organisatorischen und funktionellen Arbeitsfähigkeit des Sachgebietes. Gefährdung der ordnungsgemäßen Haushaltsplanung und abwicklung, des Controlling sowie der Steuerung des Amtes. Amtsinternes Controlling würde entfallen. Grundlagen für Planung, Messung und Bewertung von Zielen und Ergebnissen würden fehlen. Vergleiche zwischen Optionskommunen und/oder ARGEn sowie die gesetzlich geforderte Wirkungsforschung wäre nicht möglich. Gefährdung der ordnungsgemäßen Haushaltsplanung und abwicklung. Auszahlung der Leistungen wären nicht termingerecht möglich. 4 4 Selbstverwaltungsaufgaben SGB II (Kapitel 6) Betreuung von PROSOZ sowie die laufende Schulung der Mitarbeiter wäre nicht mehr bzw. nur noch eingeschränkt möglich, dadurch wäre die ständige Arbeitsfähigkeit des Amtes nicht mehr gewährleistet. Die Auszahlung der Leistungen des SGB II und III wäre nicht möglich. Amt wickelt über 50% des gesamten Haushaltsvolumens des Landkreises ab.
11 Wahrzunehmende Statistik 1 1 Pflichtaufgaben zur Erfüllung Summe: (Gesetz, ) bezogen auf Spalte 3 SGB II 53 Die gesetzlich vorgeschriebene Statistik würde nicht oder ungenügend erstellt werden. Planungsgrundlagen für das Amt würden fehlen. * Bemerkung zur : Selbstverwaltungsaufgabe, zur Erfüllung, Auftragsangelegenheit oder Organleihe Amtsleiterin
Drucksachen-Nr. 7/2003. Beschlußvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung
Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 7/2003 Version Datum 09.01.2003 Blatt 1 Beschlußvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuß Bildungs-,
MehrDrucksachen-Nr. 75/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Fachausschuss. Kosten Mittel stehen nicht zur Verfügung
Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 75/2004 Version Datum 03.05.2004 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Fachausschuss nicht-öffentliche Sitzung Datum: Fachausschuss
MehrDrucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung
Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 48/2004 Version Datum 05.03.2004 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Fachausschuss
MehrDrucksachen-Nr. 93/2005. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Fachausschuss Kultur, Bildung und Soziales 10.08.
Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 93/2005 Version Datum 29.06.2005 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Kultur,
MehrDurchlaufende Sitzungsvorlage C D. Finanzierung Zuständigkeiten
DS-Nr. 404/13 öffentlicher Teil nichtöffentlicher Teil Durchlaufende Sitzungsvorlage am Finanzausschuss 22.05.2013 Hauptausschuss 22.05.2013 Stadtvertretung 29.05.2013 Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan
MehrPflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70
PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag vollstationär * Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70 Unterkunft 18,37 18,37 18,37
MehrPflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04
PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag Vollstationär * Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04 Unterkunft 16,94 16,94 16,94
MehrArbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)
Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen
MehrKreisausschussvorlage
Dezernat 3 Gelnhausen, 29.08.2012 Sachbearbeiter/in Telefon Eingangsstempel R4 Herr Duch Kreisausschussvorlage Drucksache Nr. Betr.: Anfrage Nr. 28/2012 der FDP-Kreistagsfraktion vom 29.05.2012 Beschlussvorschlag:
MehrRichtlinie. 1. Zuwendungszweck. 2. Fördervoraussetzung. 3. Zuwendungsempfänger. 4. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung. 5.
Richtlinie zur Unterstützung von mehrtägigen Klassenfahrten für Grundschülerinnen und -schüler sowie für Kinder in einer Kindertageseinrichtung im Landkreis Barnim 1. Zuwendungszweck 2. Fördervoraussetzung
MehrDurchlaufende Sitzungsvorlage
DS-Nr. 405/13 öffentlicher Teil nichtöffentlicher Teil Durchlaufende Sitzungsvorlage am Finanzausschuss 22.05.2013 Hauptausschuss 22.05.2013 Stadtvertretung 29.05.2013 Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan
MehrZur Veröffentlichung freigegebener Prüfbericht
Prüfung Rechnungsprüfungsamt Beratung Prävention zu Drs. Nr. 98/15 Zur Veröffentlichung freigegebener Prüfbericht Der Kreistag des Kreises Düren hat mit Beschluss vom 24.06.2015 (Drs. Nr. 241/15, TOP 29)
MehrMitarbeitergespräch. Gesprächsleitfaden. Mitarbeiter/Mitarbeiterin. Führungskraft: Datum: Name: Vorname: Abteilung, Bereich, Organisationseinheit:
Mitarbeitergespräch Datum: Mitarbeiter/Mitarbeiterin Name: Vorname: Funktion: seit: Abteilung, Bereich, Organisationseinheit: Führungskraft: Name: Vorname: Vorgesetzte/Vorgesetzter des Mitarbeiters 1 seit:
Mehr30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die
30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch
MehrKreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag
Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz vom 22.11.2012 Inhaltsverzeichnis
MehrAnlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.
1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege
MehrA N T R A G Wirtschaftsstrukturförderung
A N T R A G Wirtschaftsstrukturförderung Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung VIa Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten 6901 Bregenz 1. Förderungswerberin/Förderungswerber: Name des Unternehmens:
MehrAufgabenstellung für den Prüfling
für den Prüfling Präsentation im Fach: Prüfer/in: Prüfling: mögliche Quellen / Literatur Abgabe Ablaufplan Spätestens 1 Woche vor dem Prüfungstermin, also am... Der Ablaufplan ist entsprechend der Absprache
MehrDrucksachen-Nr. 20-A/2008. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge:
Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 20-A/2008 Version Datum 30.12.2008 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Kultur,
MehrLeitfaden zu VR-Networld
Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Wir machen den Weg frei. Leitfaden zu VR-Networld Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt
MehrKosten : Hsh.-Stelle: Hshjahr: Produktkosten : Mittel stehen. TOP einst. ja nein Enth. Sachbearbeiter/in Nadine Keinert
ZENTRALE ERLEDIGT Vorlage 178 2015 Zum Beschluss Öffentlich TOP: Beschlüsse zur Gesellschafterversammlung der KBG am 21.12.2015 Kosten : Hsh.-Stelle: Hshjahr: Produktkosten : Mittel stehen Beratungsergebnis:
MehrFragebogen: Abschlussbefragung
Fragebogen: Abschlussbefragung Vielen Dank, dass Sie die Ameise - Schulung durchgeführt haben. Abschließend möchten wir Ihnen noch einige Fragen zu Ihrer subjektiven Einschätzung unseres Simulationssystems,
MehrWiderrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:
Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: rechtliche Grundlagen: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom
MehrWesentliche Änderungen 19
Wesentliche Änderungen 19 Fachliche Hinweise zu 19 SGB II - Weisung Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.05.2011: Anpassung des Gesetzestextes und vollständige Überarbeitung des Hinweisteils auf Grund
MehrAnlage Stellenbeschreibung (Nr. )
Anlage Stellenbeschreibung (Nr. ) Antragsteller/in Ausführende Stelle (Immer ausfüllen, auch wenn Antragsteller und ausführende Stelle identisch sind.) Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort Projektleitung
MehrAmtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5
für den Landkreis Teltow-Fläming 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5 Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Haushaltssatzung des Landkreises Teltow-Fläming für das Haushaltsjahr 2009...3 Bekanntmachungsanordnung...
MehrBitte bei Antwort angeben
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Hr. Mainberger TELEFON 089 1261-1191 Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags Maximilianeum 81627 München
MehrLeitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst
Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst -Stand: Dezember 2013-1. Einleitung 2. Vorgehensweise im Betrieb 3. Praxisbeispiel 1. Einleitung In 22 Sozialgesetzbuch
MehrDezernat II Az. Datum 07.11.2008 Nr. 651 / 2008
Informationsvorlage Dezernat II Az. Datum 07.11.2008 Nr. 651 / 2008 Betreff: Beantwortung des Antrags Nr. 465/2008 Schuldenfalle - durch gestiegene Energiekosten Sicherstellung und Bezahlbarkeit der Stromversorgung
MehrVorbemerkung. 1 Arbeitsgemeinschaft "Arbeitskreis Fachkräftesicherung"
Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Schwedt/Oder, der Stadt Prenzlau, der Stadt Templin, der Stadt Angermünde sowie dem Landkreis Uckermark zur Umsetzung der Projekte im Rahmen des GRW-Regionalbudgets
MehrGesundheitsprävention & Arbeitsrecht
Gesundheitsprävention & Arbeitsrecht Referent: Thorsten Armborst Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht 15.10.2013 1/16 Agenda Vorüberlegungen Was kann der AG tun, um Fehlzeiten zu verringern? Das
MehrHow to do? Projekte - Zeiterfassung
How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...
MehrStatistische Woche 2006 vom 18. 21.09.2006 in Dresden
Statistische Woche 2006 vom 18. 21.09.2006 in Dresden Hartz IV verstehen Informationen zur Bewertung der Reform Zusammenlegung und Entflechtung von Systemen und Instrumenten sozialer Sicherung und Arbeitsmarktintegration:
MehrTag für Tag verlieren Sie Zeit & Geld Damit ist jetzt Schluss!
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite: www.kasperzyk.de LohnKompetenzCenter Tag für Tag verlieren Sie Zeit & Geld Damit ist jetzt Schluss! Ist Ihnen schon aufgefallen, dass die Lohnabrechnung
MehrV E R E I N B A R U N G
V E R E I N B A R U N G zwischen dem GKV-Spitzenverband 1, Berlin und dem Bundesversicherungsamt, Bonn nach 8 Abs. 3 Satz 10 SGB XI vom 01. Juli 2008 1 Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund
MehrZum Gebrauch innerhalb des Firmenverbundes. der Stiftung Liebenau. zur einheitlichen Handhabung
Version: 1.1.1 Zum Gebrauch innerhalb des Firmenverbundes der Stiftung Liebenau zur einheitlichen Handhabung - der Inventarisierung von Anlagen und Geräten, - der Einhaltung von gesetzlichen Prüffristen,
MehrDuale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen )
Duale Ausbildung Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Grundsatz Es entscheidet das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Abstimmung mit den Ländern über
MehrBildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Bildungs- und Teilhabepaket Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 1 Allgemeines Sicherlich haben Sie auch schon von dem neuen Bildungsund
MehrSelbstverständnis der PsyFaKo
Selbstverständnis der PsyFaKo Arbeitsgruppe vom 23.-25.06.06 25.06.06 Beschlussfähigkeit higkeit Erfahrungen aus bisherigen PsyFaKos: Uneinigkeit bzgl. der Möglichkeit M Beschlüsse sse zu fassen und der
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrEffiziente Zählerprozesse mit CS.MW_Mobile Workforce
Effiziente Zählerprozesse mit CS.MW_Mobile Workforce Themen Abbildung der Montageprozesse inkl. der Massenablesung Arbeitsvorbereitung: Optimale Ressourcenplanung Mobile Unterstützung der Mitarbeiter im
Mehr19.03.2014 nicht öffentlich. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:
1 Kreistagsdrucksache Nr.:(V-KT) 410/2014 Az.: 012.3; 013.23; 241.21 Datum: 13. März 2014 Betreff: Vergabe der Ausstattung am Fachraumzentrum Bad Mergentheim Beratungsfolge Termin Status Verwaltungs- und
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrWeisung 2: Technische Anbindung
Weisung : Technische Anbindung vom 07.09.00 Datum des Inkrafttretens: 0..00 Weisung : Technische Anbindung 0..00 Inhalt. Zweck und Grundlage.... Allgemeines.... Definitionen und Abkürzungen... 4. Anbindungsarten
MehrRundschreiben vom 4. Mai 2016 Anlage 1 D 1 30101/5#1. - Vertrauliche Personalsache - Begutachtung der Dienstfähigkeit nach 48 BBG
Rundschreiben vom 4. Mai 2016 Anlage 1 D 1 30101/5#1 - Vertrauliche Personalsache - Begutachtung der Dienstfähigkeit nach 48 BBG I. Darstellung des Sachverhaltes durch die Dienststelle Vorname, Name, Amtsbezeichnung:
MehrDie insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII
Die insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII Verortung Qualifikation Aufgaben Lotte Knoller, Diplom Psychologin, Kinderschutz-Zentrum Berlin 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1)
MehrWissenswertes zum Thema Umzug und Reisen
Informationsblatt Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen Wichtige Informationen zum Arbeitslosengeld Agentur für Arbeit Musterstadthausen Umzug Allgemeines Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist davon
MehrDatenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht
Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Diplom-Informatiker Werner Hülsmann Konradigasse 24-78462-Konstanz Tel.:7531 / 365 90 5-4; FAX: -7 E-Mail: info@datenschutzconsulting.info
MehrDie Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können
Die Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können In Europa gibt es einen Vertrag. In dem Vertrag steht: Alle Menschen sollen die gleichen Rechte haben. Alle Menschen
MehrLeitfaden zu Jameica Hibiscus
Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu Jameica Hibiscus Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und diese
MehrAblauf Vorstellungsgespräch
Leitfaden für Vorstellungsgespräche Ablauf Vorstellungsgespräch Bewerber: Bewerbung als: Interviewer: Datum: ERGEBNIS DES VORSTELLUNGSGESPRÄCHS Gesamtpunktzahl 14-16 Hervorragend 9 13 Kompetent 6-8 Entwicklungsbedarf
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1040 18. Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Stärkung der Partizipation auf Kommunal- und Kreisebene Der Landtag möge beschließen:
MehrVertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes
Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes Zwischen dem Verein ProMedien e.v. Niedersachsenstr. 2 49356 Diepholz vertreten durch Herrn Hartmut Albers und dem Schulträger vertreten durch
MehrAntragsunterlagen zur Projektförderung von Selbsthilfegruppen gemäß 20 c SGB V im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung
Antragsunterlagen zur Projektförderung von Selbsthilfegruppen gemäß 20 c SGB V im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung Damit die gesetzlichen Krankenkassen über eine Förderung entscheiden können,
MehrACDSee Pro 2. ACDSee Pro 2 Tutorials: Übertragung von Fotos (+ Datenbank) auf einen anderen Computer. Über Metadaten und die Datenbank
Tutorials: Übertragung von Fotos (+ ) auf einen anderen Computer Export der In dieser Lektion erfahren Sie, wie Sie am effektivsten Fotos von einem Computer auf einen anderen übertragen. Wenn Sie Ihre
MehrF R A N C H I S E N E H M E R Bewerbungsbogen
Senfladen 111 GmbH Moritzstraße 1 04600 Altenburg F R A N C H I S E N E H M E R Bewerbungsbogen Seite 1/6 Tel.: 03447-85 26 0 Fax: 03447-85 26 48 e-mail: info@senf.de Homepage: www.senf.de Um einen Senfladen
MehrDatum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009
Makler FAKT Informationen im Überblick Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Vertriebskommunikation Herr/Frau E-Mail Mirko Oliver Sorge G_RUVFAKT@ruv.de Allgemeine Informationen zum Geldwäschegesetz Am 21.
MehrBÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie
BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Paradiesstraße 208 12526 Berlin Tel.: 030/616957-0 Fax: 030/616957-40 ANTRAG AUF AUDITIERUNG
MehrBenutzerverwaltung Business- & Company-Paket
Benutzerverwaltung Business- & Company-Paket Gemeinsames Arbeiten mit der easyfeedback Umfragesoftware. Inhaltsübersicht Freischaltung des Business- oder Company-Paketes... 3 Benutzerverwaltung Business-Paket...
MehrDokumentation Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 8 a KJHG (SGB VIII)
Deckblatt Einrichtung:.. Abteilung:.. Gruppe:.. Verantwortliche/r Mitarbeiter/in:. Telefon:.. Dokumentation Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 8 a KJHG (SGB VIII) Name des Kindes / der Kinder: geb. am:
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/1970 14.11.2014 Mitteilung zur Kenntnisnahme Lizenzmanagement Drucksache 17/0400 ( II.A.14.6) Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache
MehrWeisung 2: Technische Anbindung
SIX Structured Products Exchange AG Weisung : Technische Anbindung vom.04.05 Datum des Inkrafttretens: 0.07.05 Weisung : Technische Anbindung 0.07.05 Inhalt. Zweck und Grundlage.... Allgemeines.... Definitionen
MehrIhr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?
Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Oft wirft die Aufnahme neuer Gesellschafter oder auch die Einstellung
MehrAuftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV
Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Lieferant: VDEW-Nr.: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Email: Netzbetreiber: Stadtwerke Mosbach
MehrVereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung
Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.
MehrComputer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter
Computer & Netzwerktechnik Externer Datenschutzbeauftragter Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem
MehrFragebogen Unterhalt / Unterhaltsberechtigung
Jobcenter Düsseldorf BG-Nr.: Aktenzeichen bei 50/23: Fragebogen Unterhalt / Unterhaltsberechtigung Es ist für jede Ehe bzw. Lebenspartnerschaft ein Fragebogen auszufüllen. Zudem ist für jede nichte, aus
MehrDatenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller
Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern
MehrBefragung zum Migrationshintergrund
Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre
MehrPflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)
Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) Regionalbüros für Fachkräftesicherung - Fachkräftemonitoring - EUROPÄISCHE UNION Europäischer Sozialfonds Dieses Projekt wird durch das Ministerium
MehrMitteilungsblatt Nr. 02-2015
Mitteilungsblatt Nr. 02-2015 Inhalt: Richtlinie für den Berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Soziale Gerontologie der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB) (RL-BbSozGer-BA) Seite: 01-03
MehrDatenschutzbeauftragte
MEIBERS RECHTSANWÄLTE Externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen Stand: Juli 2014 Datenschutz im Unternehmen ist mehr als eine Forderung des Gesetzgebers Der Schutz personenbezogener Daten ist
MehrSchriftwechsel mit Behörden Ratgeber zum Datenschutz 1
Datenschutz und Schriftwechsel mit Behörden Ratgeber zum Datenschutz 1 Datenschutz und Herausgeber: Berliner Beauftragter für Datenschutz und Verantwortlich: Volker Brozio Redaktion: Laima Nicolaus An
MehrHerausforderungen für Betreiber von Aufzugsanlagen. Aktuell geltende Vorschriften und voraussichtliche Änderungen
Herausforderungen für Betreiber von Aufzugsanlagen Aktuell geltende Vorschriften und voraussichtliche Änderungen Agenda Herausforderungen für Betreiber von Aufzugsanlagen 25.02.2014 2 Umfrage zu aktuell
MehrSenatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 2. Juli 2014 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1417 - II A 4 - E-Mail: renate.irps@senaif.berlin.
Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 2. Juli 2014 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1417 - II A 4 - E-Mail: renate.irps@senaif.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten
MehrVorschlags-/ Beschwerdemanagement-Konzept Arbeitspaket Nr. 1.6.3
Vorschlags-/ Beschwerdemanagement-Konzept Arbeitspaket Nr. 1.6.3 Verabschiedet am: 27.02.2007 1. Es gibt ein Vorschlags- und ein Beschwerdemanagement an den Berufsbildenden Schulen I Emden. 2. Die Schulleitung
Mehr3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen
3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen 3.1 Allgemeines Die Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen wie auch die Meldepflicht des Versorgungsempfängers sind in 202 SGB V definiert.
MehrLeitfaden zu NetXP Verein
Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu NetXP Verein Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und diese der
MehrEUROPÄISCHES PARLAMENT
EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 Haushaltsausschuss 2009 24.10.2008 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments für 2008 Anbei übermitteln wir Ihnen den Vorschlag
MehrMerkblatt Wohnungswechsel
Merkblatt Wohnungswechsel Sollte bei Ihnen ein konkreter Umzugswunsch vorliegen, lesen Sie dieses Merkblatt bitte aufmerksam durch. Füllen Sie dann den beiliegenden Antrag vollständig und gut leserlich
MehrGesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes
14. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2021 Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg
MehrInformationssicherheit als Outsourcing Kandidat
Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat aus Kundenprojekten Frankfurt 16.06.2015 Thomas Freund Senior Security Consultant / ISO 27001 Lead Auditor Agenda Informationssicherheit Outsourcing Kandidat
MehrBaustellenverordnung
Die Informationen sind im Rahmen des Modellvorhabens GUSS Existenzgründung gesund und sicher starten von der Handwerkskammer Wiesbaden zusammengestellt worden (Update Herbst 2006). Das Modellvorhaben wurde
MehrKontaktlos bezahlen mit Visa
Visa. Und das Leben läuft leichter Kurzanleitung für Beschäftigte im Handel Kontaktlos bezahlen mit Visa Was bedeutet kontaktloses Bezahlen? Immer mehr Kunden können heute schon kontaktlos bezahlen! Statt
MehrStudie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein
Studie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein Sehr geehrte Damen und Herren, in der heutigen Wissensgesellschaft sind die zentralen Ressourcen erfolgreicher
MehrPensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione
Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes
Mehr1. Leistungsempfänger sind die Mitglieder des Sozialverbandes Deutschland
Leistungsordnung 1 2 1 Leistungsordnung Beschluss des Bundesvorstandes vom 08.11.2015, Inkrafttreten ab 09.11.2015 1. Leistungsempfänger sind die Mitglieder des Sozialverbandes Deutschland 1.1 als Rentnerinnen
MehrTelenet SocialCom. verbindet Sie mit Social Media.
Telenet SocialCom verbindet Sie mit Social Media. (Titelseite des Vortrags: Kurze Begrüßung bzw. Überleitung von einem anderen Thema. Die Einleitung folgt ab der nächsten Seite...) Ein Kunde ruft an...
MehrMuster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens
Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster
MehrDrucksachen-Nr. 31/2006. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung
Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 31/2006 Version Datum 23.03.2006 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Inhalt: Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss
MehrD i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen
D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen Vom 02.02.2011 Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalamt 11/4 Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail:
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/3523 19. Wahlperiode 14.07.09 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Tschentscher (SPD) vom 08.07.09 und Antwort des Senats
MehrFaktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass
Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag
MehrRECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung
MehrDie nachfolgende Anleitung zeigt die Vorgehensweise unter Microsoft Windows Vista.
Schritt für Schritt Anleitung zur Einrichtung Ihrer neuen Festplatte Die nachfolgende Anleitung zeigt die Vorgehensweise unter Microsoft Windows Vista. Schließen Sie Ihre Festplatte an Ihrem Computer an.
MehrDer Verein als Arbeitgeber. Informationen für Vereine
Der Verein als Arbeitgeber Informationen für Vereine Der Verein als Arbeitgeber Prüfung nach steuerlichen Gesichtspunkten beim Verein und dem Arbeitnehmer => Finanzamt Prüfung der Sozialversicherungspflicht
MehrPersonengesellschaftsrecht II. # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung
Personengesellschaftsrecht II # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung Auflösungsgründe Kündigung durch Gesellschafter ( 723 BGB) grds. immer möglich, auch ohne wichtigen Grund Ausnahmen: Gesellschaft
MehrDer Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.
Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines
Mehr