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1 EnEV und KfW Neuerungen ab

2 EnEV und KfW Übersicht der Änderungen und Neuerungen EnEV 2016 im Neubau Begriffe und Zeitplan Änderungen zum Auswirkungen der Änderungen auf den öffentl. rechtl. Nachweis und die Planung Änderungen der KfW-Förderprogramme im Neubau zum mögliche Lösungen in der Anlagentechnik im Neubau Detaillierter Wärmebrückennachweis Hilfestellung zum detaillierten Wärmebrückennachweis im Neubau

3 EnEV 2016 Begriffe und Zeitplan Begriffe Seit 01. Mai 2014 gilt die Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 18. November 2013 (EnEV 2013) In der Praxis und umgangssprachlich EnEV 2014 genannt Ab 01. Januar 2016 gilt die 2. Stufe der EnEV 2014 Diese wird in der Praxis und umgangssprachlich EnEV 2016 genannt Damit nicht alle 2 Jahre eine neue Fassung in Kraft tritt hat der Bund eine Verschärfung für Neubauten in einer 2.Stufe der EnEV 2014 mit eingebunden Weiterer Zeitplan Die EU-Richtlinie für Gebäude von 2010 verlangt dass alle Mitgliedsstaaten den Niedrigstenergie-Standard für Neubauten einführen Alle öffentlichen Gebäude ab 2019 (Vorbildfunktion) Alle anderen Gebäude ab 2021 Niedrigstenergie-Standard: Sehr hohe Energieeffizienz Der Energiebedarf liegt nahezu bei null Energiebedarf wird hauptsächlich durch erneuerbare Energien gedeckt

4 EnEV 2016-Anforderung Jahresprimärenergiebedarf Q P Verschärfung Q P (Jahresprimärenergiebedarf) laut EnEV 2014 Anlage1- Tabelle 1 um 25% Q P,2016 = Q P,Ref. *0,75

5 EnEV 2009 Wohngebäude Neubau Verschärfung der Anforderungen Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen Q P um 25% KfW 70 Standard entfällt ab % EnEV 2014 EnEV 2016 Anforderung Referenzgebäude KfW 70 KfW 55 KfW 40

6 Änderung Primärenergiefaktor EnEV 2009 f P Strom=2,6 Änderung 2014 f P Strom=2,4 Änderung 2016 f P Strom=1,8 (~30% günstiger)

7 EnEV Anforderung Gebäudehülle H T (Transmissionswärmeverlust) Verschärfung Höchstwerte Gebäudehüllfläche ca.10-15% (H T= 1,0*H T,Ref. ) Vorh. H T,EnEV 2016 H T,Ref. EnEV 2009 Der Transmissionswärmeverlust H T des auszuführenden Gebäudes darf den entsprechenden Wert des Referenzgebäudes nicht überschreiten

8 Bauteile Wohnbau-Referenzgebäude EnEV 2009,2014,2016

9 H T nach EnEV 2009/2014/2016 H T ca. - 10% bis - 15% 15% 30% 45% H T,max Mindestanforderung EnEV 2009 / 2014 KfW-EH 70 KfW-EH 55 KfW-EH 40 Anforderungsniveau

10 EnEV 2016 Weitere Änderungen Duale Anwendung DIN V oder DIN V in Verbindung mit DIN V weiterhin möglich Keine Verschärfungen bei Bestandsgebäuden Nichtwohngebäude Verschärfung Q p ebenfalls 25 % ab 1. Januar 2016 Nichtwohngebäude: Verschärfung der U-Werte der opaken Bauteile (=lichtundurchlässigen Bauteile) von U = 0,35 W/m²K auf U = 0,28 W/m²K

11 Veränderung der Anlagentechnik Auswirkungen der Verschärfungen und Konsequenzen daraus Bisheriger KfW-70-Standard entspricht ungefähr dem EnEV-Standard ab Bisherige EnEV-Referenzgebäude-Anlagenkombination Gas-BW+solare TW-Erwärmung reicht nicht mehr aus Um übertriebene Dämmstandards zu vermeiden mögliche Verbesserung der Anlagentechnik durch Einsatz Lüftungsanlage mit WRG Einsatz regenerativer Wärmeversorgungssysteme Pellets Wärmepumpe KWK Solarthermie, Heizung und/oder Strom (PV) Hybridheizsysteme Zukünftig Mehrkosten in der Kostengruppe 400

12 Konsequenzen für Planung und Entwurf Einfluss und Stellschraube Fensterfläche/Fensterqualität

13 Konsequenzen für Planung und Entwurf Einfluss und Stellschraube Wärmebrücken Pauschaler Zuschlag U WB = 0,10 W/(m²K) Gleichwertigkeit nach Beiblatt 2 U WB = 0,05 W/(m²K) Berücksichtigung in der Energiebilanzierung Detaillierter Nachweis U WB = 0,05 W/(m²K) Zuschlag bei Innendämmung U WB = 0,15 W/(m²K)

14 Einfluss der Wärmebrücken am Beispiel Einfamilienhaus

15 Einfluss der Wärmebrücken am Beispiel Mehrfamilienhaus

16 Einfluss der Wärmebrücken am Beispiel Einfamilienhaus Einfamilienhaus Außenwand: POROTON T7 365 Bodenplatte : 14cm (WLG 038) + 10cm (WLG 035) Decke OG: 24cm (WLG 035) Fenster: U W Wert 0,9 W/m 2 K

17 Einfluss von Wärmebrücken Einfamilienhaus mit POROTON T7-36,5cm Transmissionswärmeverluste H T [W/(m 2 K)] Ref. 0,370 0,314 Wärmbrückenzuschlag U WB 0,1 0,05 Det. 15% 0,315 KfW70 0,259 30% 0,265 KfW55 0,212 45% 0,228 KfW40

18 EnEV und KfW Übersicht der Änderungen und Neuerungen EnEV 2016 im Neubau Änderungen der KfW-Förderprogramme im Neubau zum mögliche Lösungen in der Anlagentechnik im Neubau Detaillierter Wärmebrückennachweis

19 Energieeffizient Bauen (153) bis Förderkonditionen Förderkredit Effizienzhausstandard Zinssatz Stand Tilgungszuschuss 0,85 % --- 0,75 % + 5% 10 % pro Wohneinheit

20 Energieeffizient Bauen (153) ab ! Effizienzhausstandard Zinssatz Tilgungszuschuss? KfW-55 nach Referenzwerten Einführung einer 20-jährigen Zinsbindung +?? KfW-40 Plus? pro Wohneinheit

21 Effizienzhaus PLUS PAKET Stromerzeugende Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien Mindestertrag: 500 kwh/we + 10kWh x A N Stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher) Nutzbare Speicherkapazität: 2-fache Peakleistung Zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Wärmerückgewinnung: 80% Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch über ein entsprechendes Benutzerinterface PLUS PAKET ist mit jedem EH-40 Konzept kombinierbar

22 Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten Bei Umsetzung von vorgegebenen baulichen und anlagentechnischen Standards (Referenzwerten), kann im Rahmen der Förderantragstellung auf einen rechnerischen Nachweis verzichtet werden. Anforderungen an die Gebäudehülle Dachflächen, oberste Geschossdecken, Dachgauben: U 0,14 W/m²K Fenster und sonstige transparente Bauteile: U W 0,9 W/m²K Außenwände, Geschossdecken nach unten gegen Außenluft: U 0,2 W/m²K Sonstige opake Bauteile (Kellerdecken, Decken gegen unbeheizt), Wand- und Bodenflächen gegen Erdreich usw.): U 0,25 W/m²K Türen (Keller- und Außentüren): U 1,2 W/m²K Vermeidung von Wärmebrücken: U WB 0,035 W/m²K Luftdichtheit der Gebäudehülle: n 50 1,5h -1

23 Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten Mögliche Anlagenkombinationen Brennwertkessel, Solare TW, zentrale Lüftungsanlage mit WRG ( 80%) Fernwärme mit zertifiziertem Primärenergiefaktor fp 0,7, zentrale Lüftungsanlage mit WRG ( 80%) Zentrale Biomasse-Heizungsanlage auf Basis von Holzpellets, Hackschnitzel, mit zentraler Abluftanlage Sole-Wasser Wärmepumpe mit Flächenheizung, zent. Abluftanlage Wasser-Wasser Wärmepumpe mit Flächenheizung, zent. Abluftanlage Luft-Wasser Wärmepumpe mit Flächenheizung, zent. Lüftungsanlage mit WRG ( 80%)

24

25 Zusammenfassung Änderungen ab Zusammenfassung der Änderungen im KfW-Förderprogramm Neubau (153) KfW Effizienzhaus 70 entfällt ab Bis können noch Förderanträge genehmigt werden (mit der Zusage stehen die Mittel 3 Jahre zum Abruf) Einführung des Standards Effizienzhaus 40 Plus Effizienzhaus 40 inklusive Plus-Paket Einführung eines vereinfachten Nachweisverfahrens für das Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten Standardisierte Maßnahmenpakete für Gebäudehülle und Anlagentechnik Erhöhung des Förderkreditbetrages auf /Wohneinheit Einführung einer 20 jährigen Zinsbindung Verlängerung des Zeitraums für den Mitteleinsatz auf sechs Monate Förderung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung Für Anträge ab dem wird die erforderliche energetische Fachplanung und Baubegleitung für Neubauten gefördert (Programm 431) (Einzelheiten werden rechtzeitig von der KfW bekannt gegeben)

26 EnEV und KfW Übersicht der Änderungen und Neuerungen EnEV 2016 im Neubau Änderungen der KfW-Förderprogramme im Neubau zum mögliche Lösungen in der Anlagentechnik im Neubau Detaillierter Wärmebrückennachweis

27 EnEV Anlagentechnik Durch die Verschärfung des Jahresprimärenergiebedarfs um 25% rückt der Fokus der Verbesserungsmöglichkeiten in den Berechnungen mehr auf die Anlagentechnik Die bisherigen Referenzanlagentechnik Gas-BW+ solare TW-Erwärmung reicht nicht mehr aus um die zukünftige EnEV zu erfüllen. Systeme mit ausreichend erneuerbaren Anteil erfüllen die EnEV 2016 Biomasse, Scheitholz, Pellets Wärmepumpe KWK, Nah-und Fernwärme

28 EnEV Anlagentechnik Anlagenspezifische Werte werden immer wichtiger und bieten großes Verbesserungspotenzial Einsatz von Lüftungsanlagen mit WRG bringt erhebliche Verbesserung des Jahresprimärenergiebedarfs Prüfung der Luftdichtheit des Gebäudes (Blower-Door) Zusätzlich zur solaren Trinkwasser-Erwärmung noch solare Heizungsunterstützung KfW erlaubt hier max. 10% ohne Solarsimulation Photovoltaik-Anlagen zur Eigenstromnutzung ( 5 EnEV) Strom muss in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugt werden Vorrangige Strom-Eigennutzung, Einspeisung des Überschusses ins öffentliche Netz Sinnvoll in Kombination mit Wärmepumpen

29 Neue Systeme Hybridheiztechnik Vereint die Vorteile verschiedener Heiztechniken und Energieträger Bivalentes Heizsystem z.b. Gas-Sorptionswärmepumpen (Zeolith) Nutzungsgradsteigerung durch Nutzung von Umweltwärme Anlagenhersteller in die Beratung einbeziehen (techn. Werte, sinnvolle Kombinationen usw.)

30 EnEV und KfW Übersicht der Änderungen und Neuerungen EnEV 2016 im Neubau Änderungen der KfW-Förderprogramme im Neubau zum mögliche Lösungen in der Anlagentechnik im Neubau Detaillierter Wärmebrückennachweis Hilfestellung zum detaillierten Wärmebrückennachweis im Neubau

31 Detaillierter Wärmebrückennachweis Anforderungsgrundlage EnEV 2014, 7 Mindestwärmeschutz, Wärmebrücke, Abs. 3 Der verbleibende Einfluss der Wärmebrücken bei der Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs ist nach Maßgabe des jeweils angewendeten Berechnungsverfahrens zu berücksichtigen. EnEV 2014 Energiebilanzierung nach DIN V /DIN V : H T = Ʃ (A i *U i *F xi )/A + U WB [W/m²K] (H T = Spez. Transmissionswärmeverlust bezogen auf die wärmeübertragende Gebäudehülle) Der Wärmebrückenzuschlag U WB [W/m²K] gibt an, wie viel sich der U-Wert der gesamten Gebäudehülle aufgrund aller Wärmebrücken verschlechtert!

32 Detaillierter Wärmebrückennachweis Berücksichtigung beim Nachweis der Qualität der thermischen Hülle Pauschaler Wärmebrückenzuschlag für Neubauten: a) Im Regelfall ohne Betrachtung: U WB = 0,10 [W/m² K] b) Wärmebrücken nach DIN_4108 Beiblatt 2 oder gleichwertig: U WB = 0,05 [W/m² K] Detaillierter Nachweis: c) Über individuelle Nachweisführung und Dokumentation aller Wärmebrücken U WB 0,05 [W/m² K] d) Neu seit 09/15 bei KFW: Wärmebrückenkurzverfahren U WB = 0,035 bis 0,025 [W/m² K]

33 Detaillierter Wärmebrückennachweis Detaillierter Nachweis über individuelle Nachweisführung und Dokumentation Anforderung: Vollständige Berechnung sämtlicher Wärmebrücken und nachvollziehbare Dokumentation der gesamten Berechnungsschritte Gemäß Infoblatt KFW-Wärmebrückenbewertung (Stand 09/15) zählen hierzu mindestens folgende Unterlagen: KFW-Effizienzhaus-Berechnung mit U-Wert-Berechnungen der einzelnen Bauteilschichten und deren Wärmeleitfähigkeiten ( Bauteilkatalog ) Positionsplan und Längenaufmaß für die vorhandenen Wärmebrücken Bildliche Darstellung sämtlicher relevanten Wärmebrückendetails Auflistung und Zusammenstellung der einzelnen Details und deren Wärmebrückenverluste Quellenangaben bei Verwendung von Wärmebrückenkatalogen oder Fachveröffentlichungen Download Infoblatt unter: KFW-Partnerportal Architekten, Bauingenieure und Energieberater Arbeitshilfen & Service Arbeitshilfen & Präsentationen Arbeitshilfen

34 Detaillierter Wärmebrückennachweis Hilfestellung: Wärmebrücken-Programm der ARGE Mauerziegel Grundlage für projektspezifische, individuelle Dokumentation Erfahrungsgemäß sehr leicht anwendbar und selbsterklärend Aktuell 173 Wärmebrückendetails von Gründung bis zum Dach Kostenfrei Download unter:

35 Detaillierter Wärmebrückennachweis

36 Detaillierter Wärmebrückennachweis

37 Detaillierter Wärmebrückennachweis

38 KfW-Wärmebrückenkurzverfahren Für KfW-Berechnungen neu: KfW-Wärmebrückenkurzverfahren Erstmals bekanntgegeben in 09/2015 KfW will Wärmebrückennachweis vereinfachen. Hintergrund: Erfahrungsgemäß ist bei bestimmten Gebäudetypen unter Einhaltung bestimmter Konstruktionsprinzipien ein U WB 0,03 ohne großen Aufwand möglich. (Auszug aus Infoblatt KfW-Wärmebrückenbewertung) Mit Wärmebrückenkurzverfahren entfallen z.b. Hüllflächenermittlung, Längenermittlung und Positionszuordnung einzelner Wärmebrücken Ergebnis Wärmebrückenzuschlag: U WB = 0,035 bis 0,025 [W/m²K] Darf rückwirkend für alle KfW-Häuser angewandt werden, für die noch keine Bestätigung nach Durchführung ausgestellt wurde.

39 KfW-Wärmebrückenkurzverfahren ABER: 10 bestimmte Gebäudeanforderungen sind zwingend einzuhalten! 1. Grundriss Gebäude rechteckig oder quadratisch 2. Keine Geschoss- oder Dachloggien vorhanden 3. Keller komplett als beheizte Zone oder nur Kellerabgang beheizt 4. Dämmschichten liegen auf Außenseite bzw. Kaltseite. 5. Durchdringungen sowie Unterbrechungen von Dämmschichten oder Wärmedämmmauerwerk bei Außenbauteilen sind nicht vorhanden bzw. thermisch getrennt. 6. Max. 70% der Fensterstürze sind mit Rollokasten gemäß Beibl. 2 DIN 4108 umgesetzt. 7. Dämmwerte der einzelnen Außenbauteile (Außenwand, Dächer, Fenster...) weichen max. 10 % voneinander ab. U-Werte der opaken Bauteile erreichen in Relation zum Referenzgebäude mindestens das Niveau des angestrebten Effizienzhaus- Standards. 8. Pro Gebäude, Dachfläche und Nutzungseinheit max. 1 Dachfenster. Bei mehr als 1 Dachfenster ᴪ-Wert bei max. 0,65 des Referenzwertes nach Beibl. 2 DIN Max. 1 Gaube pro Dachseite. Gaubenfläche 20% der Hauptdachfläche 10.Details KfW-Wärmebrückenempfehlungen sind komplett umgesetzt (26 Stück)

40 KfW-Wärmebrückenkurzverfahren Betrachtung Details KfW-Wärmebrückenempfehlungen Beispiel Fensterlaibung: Fensteranschlag zwingend! Fensterlage vorgegeben!

41 KfW-Wärmebrückenkurzverfahren Betrachtung der Details KfW-Wärmebrückenempfehlungen Beispiel Deckengleicher Fenstersturz: Rahmendämmung zwingend! Dämmung erste Steinreihe zwingend!

42 KfW-Wärmebrückenkurzverfahren Betrachtung der Details KfW-Wärmebrückenempfehlungen Beispiel: Deckenauflager mit Rollladenkasten Dämmung erste Steinreihe zwingend! Aufwendige Prüfung Durchgangswiderstände!

43 KfW-Wärmebrückenkurzverfahren Betrachtung der Details KfW-Wärmebrückenempfehlungen Beispiel: Deckenauflager Dämmung obere Steinreihe zwingend! Dämmung untere Steinreihe zwingend!

44 Detaillierter Wärmebrückennachweis Zusammenfassung: Ansatz Detaillierter Wärmebrückenzuschlag bei KfW 55 und besser ist wirtschaftlich sehr sinnvoll und grundsätzlich empfehlenswert KfW-Wärmebrückenkurzverfahren in der Praxis nur begrenzt bei bestimmten Haustypen (vor allem EFH, RH und Doppelhäuser) einsetzbar. Planungsvorgaben sind streng und lassen begrenzt Spielraum. Auch bei KfW-Wärmebrückenkurzverfahren ist Nachrechnung und Prüfung der Voraussetzungen mit entsprechender Dokumentation erforderlich. Ergebnis KfW-Wärmebrückenkurzverfahren mit U WB = 0,035 bis 0,025 nicht außergewöhnlich gut. KfW-Wärmebrückenverfahren gilt nicht für den EnEV-Nachweis. Mit geeigneter Software und etwas Übung ist detaillierter Wärmebrückennachweis erfahrungsgemäß zügig und überschaubar zu erbringen Beim detaillierten Wärmebrückennachweis sind oftmals Wärmebrückenzuschläge mit U WB << 0,025 möglich Detaillierter Wärmebrückennachweis ist aktuell in meisten Fällen vorteilhafter als KfW-Wärmebrückenkurzverfahren!!!

45 Broschüren Wärmeschutz

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