Projektwettbewerb Rüchlig Areal, Limmatfeld, Dietikon

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1 Projektwettbewerb Rüchlig Areal, Limmatfeld, Dietikon Baugenossenschaft des eidgenössischen Personals BEP Nest Sammelstiftung die ökologisch-ethische Pensionskasse Programm, 16. Januar 2013

2 Inhalt 1. Einleitung BEP und NEST entwickeln das Rüchlig-Areal im Limmatfeld in Dietikon Dietikon als dynamische Stadt im Limmattal Der Gestaltungsplan Limmatfeld Das Rüchlig-Areal Der Projektwettbewerb Allgemeine Bestimmungen Veranstalterin Auftragsform und Verfahren Grundlagen, Rechtsweg Gesamtpreissumme Vertraulichkeit und Kommunikation Weiterbearbeitung Preisgericht Organisation, Vorprüfung und Sekretariat Teilnehmende Beurteilungskriterien Termine Abgegebene Unterlagen Verlangte Arbeiten Art der Darstellung Öffentliche Beurteilung Veröffentlichung und Ausstellung Ein lebendiger Quartierteil im sich entwickelnden Limmatfeld Aussenraum Ökologische Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit Energieversorgung Energiestandard und Labels Geometrische Bedingungen im Gestaltungsplan Limmatfeld Ökonomische Kennwerte Halter Immobilien/archipel Planung und Innovation, Zürich / 27

3 5. Rahmenbedingungen Gestaltungsplan Limmatfeld Grundlage für die Massenberechnung, die Ausnutzung und das Raumprogramm Durchleitungs- und Anschlussrechte Besonnung Baurechtliche Beratung während des Verfahrens Behindertengerechtes Bauen Baugrund, Grundwasserspiegel und Hochwasserschutz Altlasten Etappierung, Parzellierung Raumprogramm Wohnen Gewerbe und erforderliche Nebenräume Kinderbetreuung, schulische Angebote Anforderungen Parkierung Anforderungen Zivilschutz Schlussbestimmungen Halter Immobilien/archipel Planung und Innovation, Zürich / 27

4 BEP/Nest: Wohnüberbauung Limmatfeld Dietikon, Baufelder K und L 1. Einleitung 1.1 BEP und NEST entwickeln das Rüchlig-Areal im Limmatfeld in Dietikon Die 1910 gegründete Baugenossenschaft des eidgenössischen Personals BEP ( ist eine der grösseren, traditionsreichen Baugenossenschaften in Zürich. Neben den Kolonien um den Röntgenplatz liegt ein Siedlungsschwerpunkt im Quartier Letten. In den 60er und 70er Jahren expandierte die Genossenschaft über die Stadtgrenze hinaus und baute in Urdorf, Oberglatt, Wallisellen und Effretikon weitere Siedlungen. Die BEP besitzt heute gut 1300 Wohnungen. Die ursprünglich auf Eisenbahner und Beamte ausgerichtete Genossenschaft öffnete sich in den letzten Jahren auch für neue Zielgruppen. Zur Zeit erneuert die BEP ihre vorwiegend aus den 10er und 20er Jahren des 20. Jahrhunderts stammenden Siedlungen sorgfältig und behutsam. Der hohe Anteil älterer und teilweise denkmalgeschützter Liegenschaften schränkt allerdings die Handlungsmöglichkeiten der Genossenschaft, ihren Mitgliedern zeitgemässen Wohnraum anbieten zu können, ein. Deshalb will die BEP auch mit Neubauprojekten wachsen. Zur Zeit projektiert sie auf einem Baurechtsgrundstück der Stadt Zürich an der Tièchestrasse einen Wohnungsbau. Im Jahre 2010 bewarb sich NEST für den Kauf eines Grundstücks der EKZ im Gestaltungsplangebiet Limmatfeld in Dietikon. Im Zuge der Verhandlungen fanden sich die beiden Partner BEP und NEST und beschlossen gemeinsam vorzugehen: 2011 stimmten zwei Generalversammlungen der BEP diesem Kauf und einer Arrondierung der Baufelder und der Stiftungsrat NEST der Beteiligung an der gemeinsamen Projektentwicklung zu (Baufelder K und L, total m2 Grundstückfläche für circa 230 Wohnungen, Atelier- und Gewerbefläche). Die Pensionskasse Nest ( wurde 1983 gegründet. Neben dem Bedürfnis selber über die Verwendung der gesparten Gelder zu bestimmen, wollten die Gründer und Gründerinnen die Guthaben auch ethisch und ökologisch sinnvoll anlegen. Damit war und ist Nest eine Pionierin in diesem Bereich. Zu ihrem Immobilien-Portfolio gehören die Überbauungen Simplizissimus in Au-Wädenswil oder ein Teil der Siedlung Balance in Bülach. Gegenwärtig stehen rund 50 Wohnungen auf dem Dach des Campus in Brugg Windisch vor der Fertigstellung. Es ist vorgesehen, dass BEP und NEST gemeinsam ein Projekt entwickeln, das die Bedürfnisse der beiden Partner bestmöglich berücksichtigt und nach der Erstellung circa einen Drittel des Projektvolumens an NEST verkauft wird. BEP und NEST bilden gemeinsam eine Planungskommission. Sie haben die Arbeitsgemeinschaft archipel Planung und Innovation und Halter Immobilien damit beauftragt, einen architektonischen Projektwettbewerb zu organisieren. 1.2 Dietikon als dynamische Stadt im Limmattal Die Stadt Dietikon ist als Bezirkshauptort mit Einwohnerinnen und Einwohner, vor Schlieren mit , die mit Abstand grösste Gemeinde im Limmattal. Dietikon hat eine städtische Kultur und ein städtisches Selbstbewusstsein. Die Entwicklung im Limmattal und in Dietikon verläuft in den letzten Jahren ausgesprochen dynamisch. Dabei spielen grosse Entwicklungsgebiete, wie das Limmatfeld, eine wichtige Rolle. Hier entstehen neue Quartiere, die mit einer eigenen Identität den urbanen Charakter des Limmattals prägen und stärken werden. Baden Wettingen Neuenhof Spreitenbach Dietikon Schlieren Zürich Die Gemeinden im Talboden des Limmattals, Quelle: Google Earth Halter Immobilien/archipel Planung und Innovation, Zürich / 27

5 BEP/Nest: Wohnüberbauung Limmatfeld Dietikon, Baufelder K und L Dietikon ist keine Schlafstadt im Grossraum Zürich. Mit Arbeitsplätzen (Zahlen 2008) ist Dietikon auch ein Arbeitsplatzzentrum mit einer fast ausgeglichenen Pendlerbilanz (Zupendler , Wegpendler , Zahlen 2000). Der Ausländeranteil ist mit 40.11% (Stadt Zürich 30.50%) relativ hoch. Fast 50% der Bevölkerung verfügen über das Kaufkraftpotential der Mittelschicht (Stadt Zürich 45.0%). Die Unterschicht ist mit 31.1% übervertreten (Stadt Zürich 22.0%), die Oberschicht mit 19.7% untervertreten (Stadt Zürich 32.9%, Zahlen 2009). Visualisierung der Limmattalbahn beim Bahnhof Dietikon, Quelle: Limmattalbahn, Architron GmbH, Zürich Zusammen mit der baulichen Entwicklung verändert sich die Gesellschaft stark. Eine Analyse der sozio-demographischen Entwicklung anhand der Veränderung der so genannten Nachfragesegmente zeigt in den letzten zwanzig Jahren in allen sozialen Schichten eine Verlagerung von ländlich, traditionellen Milieus hin zur urbanen, aufgeschlossenen Mitte. Während sich die Verhältnisse zwischen Unterschicht, Mittelschicht und Oberschicht nur wenig verändert haben, findet eine Umlagerung der Werte in den einzelnen Schichten statt. So verdrängen improvisierte Alternative in der Unterschicht die ländlich Traditionellen. In der Mittelschicht löst die aufgeschlossene Mitte den klassischen Mittelstand ab und das Milieu der etablierten Alternativen hat sich von marginalen Werten auf über 10 Prozent verdoppelt. In der Oberschicht kompensieren Bildungsorientierte und die urbane Avantgarde den Rückgang der bürgerlichen Oberschicht. Das Limmattal vollzieht mit einer gewissen Verzögerung die Entwicklung im Glatt- und Furttal. Dies betrifft sowohl das absolute Wachstum wie auch sozio-demografische Kenngrössen. Während das Bevölkerungswachstum in Schlieren bereits im Jahre 2007 wachstumsstarke Gemeinden wie Dübendorf und Wallisellen überholte, breitet sich dieser Trend nun limmatabwärts aus und erreicht Dietikon. (Die Analyse der Milieus im Grossraum Zürich stützt sich auf Daten des Büros Fahrländer Partner, Zürich. Alle Zahlen in diesem Abschnitt beziehen sich, falls nicht anders vermerkt, auf das Jahr Die Definition der verschiedenen sozialen Milieus und weitere Informationen zu den Markt- und Anspruchsgruppen finden sich auf der Homepage von Fahrländer Partner Raumentwicklung: Der Gestaltungsplan Limmatfeld Das ehemalige Produktionsareal des Maschinenherstellers Rapid (Gesamtfläche m2), welches in Gehdistanz zum Bahnhof Dietikon sowie zum Naherholungsgebiet an der Limmat liegt, soll zu einem Stadtteil für 2000 bis 3000 Bewohnende und 1500 bis 2000 Arbeitsplätze werden. Das Architekturbüro von Prof. Hans Kollhoff konnte mit einem starken, sich am traditionellen Städtebau orientierenden Konzept 2002 den Planungswettbewerb für sich entscheiden wurde der private Gestaltungsplan Limmatfeld rechtskräftig. Mittlerweile herrscht eine rege Bautätigkeit. Der Charakter des Quartiers wird spürbar. Renommierte Architekturbüros bauen 11 Höfe um den Rapidplatz ( Der Gestaltungsplan regelt unter anderem die Nutzweisen, Baufelder, Baulinien, die Geschossigkeit und die Gebäudehöhen. Entlang der Stichstrassen zwischen Baufeldern ist eine Vorgartenzone vorgesehen, die teilweise überbaut oder mit Erkern überstellt werden kann. In einem Entwicklungsleitbild wird der angestrebte Charakter des Gebiets weiter präzisiert und illustriert. Halter Immobilien/archipel Planung und Innovation, Zürich / 27

6 BEP/Nest: Wohnüberbauung Limmatfeld Dietikon, Baufelder K und L Die Lage des Limmatfelds nordöstlich des Bahnhofs Dietikon, Quelle: Entwicklungsleitbild, Büro Kohlhoff Visualisierung Rapidplatz mit geplantem Hochhaus ( Halter Immobilien/archipel Planung und Innovation, Zürich / 27

7 BEP/Nest: Wohnüberbauung Limmatfeld Dietikon, Baufelder K und L D L G C K F B A E I H Die Baufelder des Gestaltungsplans Limmatfeld, Wettbewerbsperimeter: K und L 1.4 Das Rüchlig-Areal Das Rüchlig-Areal liegt zwischen Limmatfeldstrasse im Westen und dem Limmatkanal des Kraftwerks EKZ im Osten und umfasst die Baufelder K und L des Gestaltungsplans Limmatfeld. Im Süden schliesst die Wohnüberbauung Erlenhof von Gigon/ Guyer Architekten an. Das Baufeld L im Norden bildet die Grenze des Gestaltungsplanperimeters zum Entwicklungsgebiet Silbern/Lerzen/Stierenmatt. Für dieses Gebiet beschloss eine Volksabstimmung im Jahre 2012 einen öffentlichen Gestaltungsplan, gegen den Rekurse hängig sind. In Gehdistanz sind wertvolle Naherholungsgebiete entlang der renaturierten Limmat und Sport- und Freizeitanlagen erreichbar. Blick auf das Baufeld K vom Damm des Kanals Richtung Rapidplatz, links der Erlenhof von Gigon Guyer Architekten auf dem Baufeld I Halter Immobilien/archipel Planung und Innovation, Zürich / 27

8 1.5 Der Projektwettbewerb Mit dem Projektwettbewerb beabsichtigt die Auftraggeberin im Rahmen des Gestaltungsplans Limmatfeld Entwürfe für eine stimmungsvolle, preisgünstige und zukunftsgerichtete Wohnüberbauung zu erhalten. Die Auftraggeberin möchte mit ihrer grossen Überbauung einen Beitrag zu einem lebendigen Limmatfeld leisten. Deshalb spielen attraktive Wohnungen mit guten Belichtungs- und Abstandsverhältnissen, Aussenraumqualitäten und die Art der Erdgeschossnutzungen bei der Projektierung eine grosse Rolle. Es soll über die Grenzen der beiden Baufelder hinweg eine eigene Siedlungsidentität entstehen. Die Raumprogramme der beiden vorgesehenen Bauträgerschaften unterscheiden sich aufgrund der unterschiedlichen Bedürfnisse. Trotz einer grossen Übereinstimmung der Werte zwischen BEP und NEST müssen die beiden Siedlungsteile abparzelliert werden und in sich funktionieren können. 2. Allgemeine Bestimmungen 2.1 Veranstalterin Die Baugenossenschaft des eidgenössischen Personals BEP ist Auftraggeberin. Die BEP untersteht nicht den Vorschriften des öffentlichen Beschaffungswesens. 2.2 Auftragsform und Verfahren Das Verfahren wird als einstufiger Projektwettbewerb auf Einladung durchgeführt. Die Veranstalterin lädt die teilnehmenden Architekturbüros ein. Jedes Architekturteam muss mit einem Landschaftsarchitekturbüro ein Team bilden. Das Preisgericht kann bei Nichterreichen der Wettbewerbsziele beschliessen, das Verfahren abzuschliessen und ein oder mehrere Projekte unter Aufhebung der Anonymität überarbeiten zu lassen. Eine allfällige Überarbeitung wird zusätzlich entschädigt. 2.3 Grundlagen, Rechtsweg Der Projektwettbewerb orientiert sich an der Ordnung SIA 142 für Architektur und Ingenieurwettbewerbe, Ausgabe Das Programm und die Fragenbeantwortung sind für die Veranstalterin, die Teilnehmenden und das Preisgericht verbindlich. Durch die Abgabe eines Projektes anerkennen alle Beteiligten diese Grundlagen und den Entscheid des Preisgerichts in Ermessensfragen. Gerichtsstand ist Zürich, anwendbar ist schweizerisches Recht. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Streitfälle werden nach Art. 28 SIA 142/Ausgabe 2009 behandelt (Schiedsgerichts- und Mediationsregeln). Entscheide des Preisgerichtes in Ermessensfragen können nicht angefochten werden. Das Programm zum Wettbewerb wurde vom SIA geprüft. Zahlreiche Anregungen konnten aufgenommen werden und flossen ins Programm ein. Bei nachfolgenden Punkten weicht das Programm von den Empfehlungen des SIA ab: Der SIA empfiehlt, höchstens 40% der Gesamtpreissumme als fixe Entschädigung auszurichten, damit attraktive Preissummen ausgerichtet werden können. Die Auslober sind der Ansicht, dass das Siegerteam durch den Auftrag belohnt wird. Für die leer ausgehenden Büros ist es attraktiv, eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Wegen der Zusatzleistungen (Vertiefte Bearbeitung Möblierbarkeit 5%, vertiefte Bearbeitung Konstruktion/Material 10%, der zusätzlichen detaillierten Flächenberechnungen 5% und der Teambildung Architekt/Landschaftsarchitekt 5%) ist die Gesamtpreissumme zu niedrig. Die Gesamtpreissumme wurde aufgrund einer grosszügigen Bemessung BKP 2 und 4 ermittelt. Bei der Berücksichtigung einer anderen Auslegung (Leistungsumfang kleiner, Schwellwert > 50 Mio., SIA 142i-103d) und der Ansicht der Auslober, dass Möblierbarkeit, Stimmung und Landschaft als Grundleistungen erwartet werden können, ergibt sich lediglich eine Differenz von rund 6%. Vertragsbedingungen, die vom Projekt oder von der Zusammensetzung des Gewinnerteams abhängig sind, gehören nicht ins, sondern werden mit dem Gewinner verhandelt. Bezüglich folgender Bestimmungen müssen wir einen Vorbehalt anbringen: Teamfaktor, Stundenansatz und Abzüge beim Beizug von Fachplanern. Damit die Qualität in der Ausführung bei einer GU-/TU-Vergabe gesichert ist, soll der Leistungsanteil q mindestens 64.5 Teilleistungsprozente betragen. Die Auslober richten sich bei den Festsetzungen zur Weiterbearbeitung nach den Gepflogenheiten der öffentlichen Hand (z.b. Stadt Zürich), welche allseits als fair und transparent empfunden werden. Halter Immobilien/archipel Planung und Innovation, Zürich / 27

9 Die Mehrheit der Mitglieder müssen Fachpreisrichter sein. Nach langen Diskussionen und mit dem Ziel einer handhabbaren Grösse des Preisgerichtes wurde eine gleich grosser Zahl Fach- und Preisrichter gewählt. Die Mehrheit der Preisrichter ist unabhängig von den Auftraggebern, ein allfälliger Stichentscheid obliegt der vorsitzenden Fachpreisrichterin. Bei Einbezug der Öffentlichkeit während der Jurierung darf keine optionale Bereinigungsstufe durchgeführt werden, weil dadurch die Gefahr eines Ideentransfers besteht. Die Auslober möchten aus Akzeptanzgründen an der öffentlichen Jurierung festhalten. Sie beabsichtigen in einem einstufigen Verfahren ein Projekt zu wählen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass das Preisgericht aus schwer wiegenden Gründen eine Überarbeitung empfiehlt. Die juristisch korrekte und faire Form einer solchen Überarbeitung wird im Bedarfsfall abgeklärt. 2.4 Gesamtpreissumme Für Preise, Ankäufe und feste Entschädigungen steht eine Summe von CHF 240'000. (exkl. MWST) zur Verfügung. Die feste Entschädigung beträgt für jedes zur Beurteilung zugelassene Projekt CHF 15'000.. Das Preisgericht kann einen angekauften Wettbewerbsbeitrag im ersten Rang zur Weiterbearbeitung empfehlen. Hierzu bedarf es eine Zustimmung von drei Vierteln der Mitglieder des Preisgerichts, wobei die Zustimmung aller Vertreterinnen und Vertreter der Auftraggeberin gegeben sein muss. Sämtliche eingereichten Unterlagen gehen ins Eigentum der Auftraggeberin über. Das Urheberrecht an den Wettbewerbsbeiträgen verbleibt bei den Teilnehmenden. Die Veranstalterin ist berechtigt, das Siegerprojekt zusammen mit dem Siegerteam im Rahmen der weiteren Planung zu bearbeiten und zu verändern und Abbildungen zu veröffentlichen. Diese Befugnis steht der Veranstalterin innerhalb der Schranken der Rechtsordnung zur Ausübung frei und kostenlos zur Verfügung. 2.5 Vertraulichkeit und Kommunikation Die Beteiligten verpflichten sich zur Vertraulichkeit, soweit diese zur Wahrung der Anonynimität des Verfahrens notwendig ist. Die Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit (insbesondere Medien) ist grundsätzlich Sache der Veranstalterin. 2.6 Weiterbearbeitung Der Entscheid über die Auftragserteilung zur Weiterbearbeitung der Bauaufgabe liegt bei den Bauträgerinnnen. Sie beabsichtigen, vorbehältlich der Genehmigung des Projekts durch die Generalversammlung bzw. dem Stiftungsrat, die weitere Projektbearbeitung entsprechend der Empfehlung des Preisgerichts zu vergeben. Die Weiterbearbeitung durch die Architektur- und Landschaftsarchitekturteams orientiert sich an nachfolgend aufgeführten Honorarkonditionen. Die Auftraggeberin behält sich vor, ein Kostendach mit Anreizsystem für Kosteneinsparungen zu setzen. Die jeweiligen Phasen werden einzeln freigegeben. Falls einzelne Phasen nicht vergeben werden, besteht kein Anspruch auf eine Vergütung für diese Phasen. Grundleistungen gemäss SIA Ordnung 102/Ausgabe 2003 Besonders zu vereinbarende Leistungen nach effektivem Zeitaufwand gemäss Empfehlung KBOB 2012 Die aufwandbestimmenden Baukosten gelten über das Gesamtprojekt Für die Honorarberechnung nach Baukosten gelten folgende Faktoren: Koeffizienten Z1=0.062, Z2=10.58 (vom SIA veröffentlicht 2013) Schwierigkeitsgrad n=1.0 Anpassungsfaktor r= , wird projektspezifisch festgelegt Teamfaktor i=1.0 Leistungsanteil q wird in Abhängigkeit des Realisierungsmodells mit dem Architekturteam vereinbart. Die Bauherrschaft behält sich eine TU-/GU-Vergabe oder die separate Vergabe des Baumanagements vor. Halter Immobilien/archipel Planung und Innovation, Zürich / 27

10 mittlerer Stundenansatz h = CHF Abzüge: Beizug von Fachingenieuren (H/L/K/S/E): max. 30 % Abzug an den entsprechenden aufwandbestimmenden Baukosten. Beizug von Fachleuten Landschaftsarchitektur: max. 50 % Abzug an den entsprechenden aufwandbestimmenden Baukosten Reisekosten und Spesen innerhalb des ZVV Tarifgebietes werden nicht entschädigt. Andere Spesen nur in Absprache mit der Auftraggeberin. Die Verrechnung von Kopierkosten wird im Architekturvertrag geregelt. Die Entschädigung der Landschaftsarchitekten gemäss SIA Ordnung 105/Ausgabe 2007 erfolgt mit den gleichen Kennwerten und Faktoren. 2.7 Preisgericht Fachpreisrichterinnen und -richter: Ursina Fausch, Ernst, Niklaus Fausch Architekten, Zürich und Aarau, (Vorsitz, Stichentscheid) Peter Baumgartner, Stadtarchitekt, Dietikon Sabina Hubacher, Haerle Hubacher Architekten, Zürich André Schmid, Schmid Landschaftsarchitekten, Zürich Cornelia Mattiello-Schwaller, phalt Architekten, Zürich Jürg Bösch, Stadtplaner, Dietikon, (Ersatz) Sachpreisrichterinnen und -richter: Peter Beriger NEST Ralph Escher, Vorstand BEP Ueli Keller, Vertreter NEST Erich Meier, Geschäftsstelle BEP Esther Tonini, Hochbauvorsteherin, Dietikon Peter Krähenbühl, Vorstand BEP, (Ersatz) Experten Vorprüfung Ökonomie: Gaby Winsauer, Halter Unternehmungen Vorprüfung Ökologie: Christian Erb, Halter Unternehmungen Urs Baumann, Geschäftsstelle BEP Remo Montanari, Vorstand BEP Die Veranstalterinnen behalten sich vor, bei Bedarf weitere Experten, Berater, Behördenmitglieder oder Grundstücksnachbarn beizuziehen und bei Ausfall eines der genannten Experten, diesen geeignet zu ersetzen. Projektentwickler, Organisation Wettbewerb Andreas Wirz, archipel Andreas Hofer, archipel Urs Albrecht, Halter Immobilien Halter Immobilien/archipel Planung und Innovation, Zürich / 27

11 2.8 Organisation, Vorprüfung und Sekretariat ARGE archipel/halter Immobilien c/o archipel Planung und Innovation, Hardturmstrasse 261, 8005 Zürich 2.9 Teilnehmende Die Bearbeitungsteams setzen sich aus einem eingeladenen Architekturbüro und einem Landschaftsarchitekturbüro zusammen. Der Beizug weiterer Spezialisten ist fakultativ. Eine Mehrfachbeteiligung der Spezialisten ist nicht erlaubt (ausser Verkehrsplanung). Deren weitere Beauftragung bleibt vorbehalten. Baumann Roserens, Zürich Duplex Architekten, Zürich Hauenstein La Roche Schedler, Zürich KEN Architekten, Zürich, Baden Knapkiewicz & Fickert Architekten, Zürich Müller Sigrist, Zürich OOS, Zürich Scheidegger Keller Schneider Studer Primas, Zürich Adrian Streich Architekten, Zürich 2.10 Beurteilungskriterien Städtebau, Architektur, Aussenraum (Stimmung, Angemessenheit, Adressbildung und Ausdruck) Funktionalität (Gebrauchswert der Anlage, Einhaltung Raumprogramm, Flexibilität der Gewerbenutzung) Aufteilung der Baufelder und Setzung der Gebäudevolumen Wirtschaftlichkeit (Einhaltung Kostenrahmen, Instandhaltung und Betrieb, rationelle Erschliessung und Parkierung) Ökologische Nachhaltigkeit (Energiebilanz/Bauökologie) Die Reihenfolge bedeutet keine Gewichtung. Das Preisgericht wird aufgrund der aufgeführten Beurteilungskriterien eine Gesamtwertung vornehmen Termine 16. Januar 2013: Informationsveranstaltung und Ausgabe Wettbewerbsunterlagen 25. Januar 2013, 16.00: Eingabe der Fragen per an 8. Februar 2013: Beantwortung der Fragen 16. April 2013, bis 17.00: Abgabe der Pläne und Unterlagen bei Halter Unternehmungen, Hardturmstrasse 134, 8005 Zürich 29. April 2013, bis 17.00: Abgabe der Modelle im Tagungs- & Quartierzentrum Föhrewäldli, Brunaustrasse 194, 8951 Fahrweid Weiningen Mai 2013: Jurierung 20. Juni 2013, 19.00: Eröffnung der Ausstellung, Jurybericht 21. bis 23. Juni: Ausstellung im Tagungs- & Quartierzentrum Föhrewäldli, Brunaustrasse 194, 8951 Fahrweid Weiningen Halter Immobilien/archipel Planung und Innovation, Zürich / 27

12 Die schriftliche Fragenbeantwortung bildet einen Bestandteil des Programms. Sämtliche Unterlagen und Pläne sind anonym, mit einem Kennwort (keine Nummern) und dem Vermerk "Wohnsiedlung Dietikon" versehen, bis zum genannten Datum (Poststempel nicht massgebend) bei der bezeichneten Stelle einzureichen. Die Modelle sind anonym, mit dem Kennwort (vgl. oben) versehen, zum genannten Zeitpunkt am angegebenen Ort abzugeben Abgegebene Unterlagen Modellunterlage 1:500 Folgende Unterlagen werden auf Papier abgegeben: Programm des Studienauftrags Folgende Unterlagen werden elektronisch auf einem Dropbox-Verzeichnis zur Verfügung gestellt. Der Link lautet: Programm des Studienauftrags Vorschriften zum Privaten Gestaltungsplan Limmatfeld Dietikon, vom Stadtrat Dietikon verabschiedet am 24. Januar 2005 Planungsbericht gemäss RPV Art. 47, Gestaltungsplan Limmatfeld Dietikon vom 24. Januar 2005 Entwicklungsleitbild, Anlage zum öffentlich-rechtlichen Vertrag, vom Stadtrat Dietikon verabschiedet am 24. Januar 2005 Entwicklungsleitbild, Plannummern 1.1 bis 1.19 vom 24. Januar 2005 Öffentlich-rechtlicher Vertrag Limmatfeld Dietikon, vom Stadtrat Dietikon verabschiedet am 24. Januar 2005 Plan Uferpromenade, EKZ-Werkareal, Ueberlandstrasse 2, 8953 Dietikon, 1:500, 20. Januar 2011 Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich PBG (pdf) Bauordnung der Stadt Dietikon (pdf) Katasterplan mit Höhenkurven und Leitungskataster (dxf) Selbstdeklaration der Nutzungen und Formquotienten, Formular Wirtschaftlichkeit (Excel) Wegleitung zur Regelung des Parkplatz-Bedarfs in kommunalen Erlassen, Baudirektion Kanton Zürich, Oktober Verlangte Arbeiten Plansatz 3-fach, maximal 8 Pläne im Querformat A0 84x120cm Zwei Plansätze werden für die Vorprüfung benutzt und können in schlechterer Qualität (z.b. schwarz/weiss) ausgedruckt werden Genordeter Situationsplan 1:500 mit den projektierten Bauten (Grundriss) und dem übergeordneten Konzept zu Freiräumen, Quartiervernetzung und Erschliessung. Der Plan hat die zur Beurteilung nötigen Höhenkoten zu enthalten. Alle zum Verständnis notwendigen Grundrisse, Schnitte und Fassaden 1:200. Die Grundrisse sollen aus Platzgründen nicht genordet sein. Die Limmatfeldstrasse gilt als horizontale Referenzachse für die Grundrisse. Untergeschoss und Tiefgarage können bei Platzproblemen im M. 1:500 dargestellt werden. Im Erdgeschoss sind die neuen Höhenkoten (die Vorgaben zu den Höhenkoten aus dem Gestaltungsplan sind einzuhalten) anzugeben und die nähere Umgebung darzustellen. Allfällige Sockelgeschosse sind als Bestandteil der Umgebung zu gestalten und darzustellen. Alle Räume sind mit den im Raumprogramm angegebenen Bezeichnungen und mit den projektier- Halter Immobilien/archipel Planung und Innovation, Zürich / 27

13 ten Raumflächen zu beschriften. In den Schnitten und Fassaden ist das gewachsene sowie das projektierte Terrain einzutragen. Die unterschiedlichen Baukörper sind zu bezeichnen. Dieses System soll mit den Flächenschemas übereinstimmen. Bei allen Plänen ist der Massstab anzugeben, bei den Grundrissen der Nordpfeil. Die exemplarischen Wohnungstypen mit eingetragenen Zimmer- und Wohnungsflächen sowie Möblierungsvorschlägen 1:100. Schnitt, Fassadenausschnitt und Grundrissausschnitt 1:50 zur Beurteilung von Stimmung, Materialisierung und Ausdruck Erläuterungsbericht in Planform Modell 1:500 (Unterlage verwenden). Kompletter Plansatz aller Pläne 2-fach, verkleinert und ausgedruckt auf A3. Verschlossener Briefumschlag, versehen mit dem Kennwort und der Bezeichnung digitale Abgabe. Darin enthalten eine CD-ROM mit PDF-Dateien vom kompletten Plansatz zur Vorprüfung und Dokumentation und der ausgefüllten Selbstdeklaration der Nutzungen und Formquotienten (abgegebene Unterlage verwenden) mit nachvollziehbaren Schemata zur Berechnung des Gebäudevolumens nach SIA 416 als Excel und PDF-File. Der Datenträger darf keine Hinweise auf die Autorschaft enthalten. Verschlossener Briefumschlag versehen mit Kennwort. Darin enthalten eine Aufstellung mit Bezeichnung der Urheberschaft, der Projektleitung und allen Mitarbeitenden sowie einen Einzahlungsschein. Jedes Team darf nur ein Projekt einreichen, Varianten sind nicht zulässig Art der Darstellung Die Darstellung des Erläuterungsberichtes ist frei, hat aber in Planform zu geschehen. Es ist den Teams freigestellt ihre Projektidee mit Visualisierungen zu vermitteln. Die Projekte sind gut verpackt abzuliefern. Sämtliche Bestandteile des Projektes sind mit einem Kennwort zu bezeichnen. Um eine angemessene Publikation des Studienauftrags sicherzustellen, ist folgendes zu beachten: Die Pläne dürfen keine Hochglanzoberfläche aufweisen Die Pläne dürfen nicht auf feste Materialien aufgezogen werden Das Modell ist kubisch und weiss zu halten (kein Naturholz) 2.15 Öffentliche Beurteilung Es ist vorgesehen, die Beurteilung der Projekte durch das Preisgericht öffentlich durchzuführen, um interessierten Kreisen einen Einblick in den Jurierungsprozess zu ermöglichen und um die öffentliche Diskussion über Städtebau und Architektur zu fördern. Interessierte sind als Zuhörerinnen und Zuhörer an den Sitzungen des Preisgerichts willkommen. Sie können an der Diskussion jedoch nicht teilnehmen. Die Teilnehmenden am Wettbewerb und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben diesen öffentlichen Beurteilungen fern zu bleiben, da unter allen Umständen die Anonymität der Arbeiten gewahrt bleiben muss Veröffentlichung und Ausstellung Die Beiträge des Projektwettbewerbs werden nach der Beurteilung unter Namensnennung aller Verfasserinnen und Verfasser öffentlich ausgestellt. Der Bericht des Preisgerichts wird den Teilnehmenden sowie der Fach- und Tagespresse nach Erscheinen zugestellt. Halter Immobilien/archipel Planung und Innovation, Zürich / 27

14 3. Ein lebendiger Quartierteil im sich entwickelnden Limmatfeld Nachdem im nächsten Jahr die beiden nördlichen Baufelder Zypressenhof und Weissdornhof fertiggestellt sein werden, und voraussichtlich im Jahre 2015 der Limmattower mit Eigentumswohnungen und einer Altersresidenz bezogen sein wird, können BEP und NEST mit ihrem Projekt (Bezugstermin ab 2016) auf den Baufeldern K und L des Gestaltungsplans Limmatfeld einen Beitrag zu einem erfolgreichen Abschluss der Entwicklung des Quartiers Limmatfeld leisten. Der Rapid-Platz als Quartierzentrum und verschiedenste kommerzielle Nutzungen sind dann schon etabliert. Der spezifische Beitrag von BEP und NEST soll in vergleichsweise günstigen, teilweise knapp geschnittenen, familienfreundlichen Wohnungen liegen. Die Lage am Kanal des EKZ-Kraftwerks Dietikon verbindet die urbane Dichte des Limmatfelds mit Ausblicken in die Landschaft und der Nähe zu den Naherholungsgebieten im Limmatraum. Es gilt diese Standortqualitäten zu nutzen. Die Chance zwei Baufelder gleichzeitig und zusammenhängend planen zu können, erlaubt differenzierte und grosszügige Aussenräume und verlangt gleichzeitig eine übergeordnete Idee, den auf Baufelder und Blockränder ausgerichteten Gestaltungsplan, weiter zu denken. BEP und NEST verzichten bewusst auf die maximal zulässige Ausnutzung, damit diese Ziele erreichbar sind. Die Lage am Rand des Planungsgebietes schmälert die kommerzielle Nachfrage nach EG-Flächen. Teilweise ist Wohnen im Erdgeschoss denkbar. Die genossenschaftliche Ausrichtung der BEP ermöglicht aber auch gemeinschaftliche Angebote, die als Vereinslokale, flexibel nutzbare und günstige Räumen für Veranstaltungen dem Quartier und Dietikon zur Verfügung gestellt werden können. Die nicht fürs Wohnen geeigneten Räume sollen als Kleingewerbe und kleinteilige Dienstleistungsflächen vermietet werden. Eine spezifische Nische sieht die Auftraggeberin bei Gewerbe, dass sich im Bereich Sport- und Freizeitaktivititäten (Verkauf, Fitness, Gesundheit, Wellness) auf eine wichtige Zielgruppe im Limmatfeld bezieht. Das Limmatfeld als junges, urbanes Quartier ist attraktiv für mobile, aktive Menschen in der Vorfamilienphase, für Familien aber auch für ältere Menschen, welche kurze Wege, vielfältige soziale, gesundheitliche und kommerzielle Angebote und eine gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr schätzen. Das Raumprogramm reagiert auf diese, auch demografisch anhaltenden Trends, mit einem breiten Angebot von kleineren bis grösserern Wohnungen für Singles, Paare und Familien. BEP und NEST möchten zusammen eine durchmischte, vielfältige, generationenübergreifende Bewohnerschaft ansprechen und somit eine langfristig nachhaltige Entwicklung des Quartierteils ermöglichen, welche stetigen Wandel und Veränderung zulässt und somit den Generationenschock, den auf junge Familien ausgerichtete Siedlungen erleiden, vermeidet. Den Anspruch des Limmatfelds eine kleine Stadt zu sein, löst das entstehende kommerzielle und soziale Angebot ein. Neben Verkauf- und Gastronomie plant die Stadt Dietikon eine Schule und weitere Angebote für die Kinderbetreuung. Der Innenhof des benachbarten Erlenhofs 3.1 Aussenraum Trotz der Differenzierung zwischen den beiden Bauträgerschaften und der erforderlichen Abparzellierung möchten BEP und NEST ein gemeinsames Projekt realisieren, in dem sich die Stärken gegenseitig ergänzen und in dem Synergien genutzt werden können. Die Hauswartung und die Aussenraumpflege der ganzen Überbauung übernimmt voraussichtlich BEP. Die Aussenraumgestaltung ist ein zentrales Element in dem sich der gemeinsame Geist und der Anspruch einen freundlichen, integrativen und lebenswerten Quartierteil zu schaffen, manifestieren soll. Die Aussenräume sollen vielfältige und differenzierte Nutzungsangebote für die angestrebte breite Bewohnerschaft bieten. Halter Immobilien/archipel Planung und Innovation, Zürich / 27

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