Schulordnung der Käthe-Kollwitz-Realschule

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1 1 Schulordnung der Käthe-Kollwitz-Realschule Die Schulordnung regelt ein geordnetes Miteinander in den Schulgebäuden und auf dem Schulhof. Sie wurde in Zusammenarbeit mit Lehrern, Eltern und Schülern erstellt. Grundsatz Wir sind alle für das Schulleben in unserer Schule verantwortlich. Gegenseitige Rücksichtsnahme, Eigenverantwortlichkeit und vertrauensvoller Umgang aller Menschen dieser Schule führen zu einer offenen und freundlichen Schulatmosphäre, in der sich alle verstanden und ernst genommen fühlen. Dazu gehören auch das Respektieren anderer Meinungen, Toleranz und Höflichkeit gegenüber allen und die Achtung der Persönlichkeitsrechte aller Mitglieder der Schulgemeinschaft. Die Käthe-Kollwitz-Realschule duldet auf keinen Fall: Gezielte Körperverletzung, die Bedrohung und Erpressung von Mitschülern, eine Herabsetzung und Isolierung Einzelner, sexuelle Belästigung, das Mitbringen und Konsumieren von Rauschmitteln (dazu gehören auch Alkohol und Nikotin) und das Dealen mit Rauschmitteln und das Einstellen von Videos von Mitschülern und Lehrern ins Internet. Inhalt: 1. Teilnahme am Unterricht 2. Unterrichtsbeginn, Pausen 3. Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände 4. Ordnung und Sauberkeit 5. Pausen 6. Wechsel von Unterrichtsräumen 7. Befreiung vom Unterricht 8. Krankheit und Lernen 9. Hausaufgaben 10. Vertretung 11. Verlust 12. Verletzen der Regeln

2 2 1. Teilnahme am Unterricht Die Teilnahme am Unterricht ist dein Recht und deine Pflicht. Grundsätzlich gilt: Du erscheinst regelmäßig und pünktlich zum Unterricht und an den sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen, du arbeitest mit, führst gestellte Aufgaben aus und hältst die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel bereit. Du hinderst deine Mitschüler nicht durch Desinteresse und Stören am Lernen. So trägst du zu einer angenehmen Unterrichtsatmosphäre und einem reibungslosen Ablauf bei. 2. Unterrichtsbeginn, Pausen Nach dem ersten Gong begibst du dich unverzüglich zum Unterrichtsraum. Bis zum Beginn des Unterrichts hast du deinen Platz eingenommen und deine Unterrichtsmaterialien für die betreffende Stunde bereitgelegt. Ist deine Klasse fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrer/Lehrerin, so meldet der Klassensprecher dies im Sekretariat. 3. Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände Aus Versicherungsgründen und zur Gewährleistung der Aufsichtspflicht darfst du das Schulgelände nicht verlassen. Innerhalb und außerhalb der Schule verhältst du dich rücksichtsvoll den Mitschülern gegenüber. Im Schulgebäude sollst du keinen Lärm machen, nicht Laufen oder Raufen. Bei Unfällen ist der nächste Lehrer zu benachrichtigen. Für die Sauberkeit des Schulgeländes sind alle verantwortlich. Grünflächen und Pflanzen sind zu schonen, Wände und Einrichtungsgegenstände in sauberem Zustand zu halten. Festgestellte Schäden meldest du unverzüglich dem Hausmeister oder einer Lehrperson. Das Kaugummikauen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Das Benutzen von Handys ist auf dem gesamten Schulgelände verboten, um die Verbreitung von unangemessenen Bildern zu vermeiden. Das Tragen von Kopfbedeckungen ist während des Unterrichts nicht gestattet.

3 3 4. Ordnung und Sauberkeit Alle Klassen nehmen im Wechsel Hof- und Flurdienst wahr (siehe Plan). In den Klassen übernehmen einzelne Schüler/Schülerinnen, die namentlich bekannt sind, Dienste. Du bist verpflichtet, diesen Ordnungsdienst zuverlässig und zügig zu erledigen. Am Ende des Unterrichts sind alle Stühle hochzustellen und die Räume zu fegen. In den Fachräumen gelten besondere Regeln (siehe Technik, Informatik usw.). Von der Schule bereitgestellte Lehrbücher sind unverzüglich nach Erhalt einzubinden. Wenn dein Buch nicht eingebunden ist, zieht die Schule es ein. Bei Beschädigung oder Verlust werden die Erziehungsberechtigten der Schüler/Schülerinnen finanziell haftbar gemacht. Müll und Verschmutzungen an unserer Schule gehen uns alle an, denn in einer sauberen Schule fühlen wir uns wohler. Wir achten alle darauf, dass unsere Schule sauber bleibt. Das bedeutet, dass wir Müll vermeiden und ihn in die dafür vorgesehenen Abfalleimer werfen; dass wir die von uns genutzten Klassen und die angrenzenden Flure sauber halten; dass wir bereit sind, Müll aufzuheben, selbst wenn es der Müll anderer ist. 5. Pausen Die großen Pausen (10:20 Uhr 10:40 Uhr und 12:45 Uhr 13:15 Uhr) sind Erholungspausen. Deswegen verbringst du sie auf dem Schulhof, der eingegrenzt ist von dem Schulgebäude, dem Verbindungsweg Turnhalle Parkplatz und den Grünstreifen entlang der Anfahrtsstraße bzw. vor den Fahrradständern. Ausnahmeregelungen (Streitschlichtung, Krankheit) werden von der Schulleitung oder den zuständigen Klassenlehrern/Klassenlehrerinnen getroffen. Den Flur des Verwaltungstraktes darfst du nur betreten, wenn du dafür einen Grund hast (z.b. Klassenbuch holen oder ein dringendes Anliegen an Lehrer oder Sekretariat). Um eine reibungslose Pausenaufsicht zu ermöglichen, darfst du dich während der Schulzeit nicht mit Personen treffen, die nicht zu unserer Schulgemeinde gehören. Rollschuh laufen, Skateboard oder Rad fahren sind wegen der Verletzungsgefahr auf dem Schulhof untersagt. Für Ballspiele steht dir der Aktiv-Pausenhof rund um die Tischtennisplatten zur Verfügung. Es dürfen nur Bälle verwendet werden, die die Schule zur Verfügung stellt. Eine Ausnahme sind die Tischtennisplatten: Hier darf auch mit mitgebrachten Tennisbällen gespielt werden. Wegen der hohen Unfallgefahr ist es nicht gestattet, im Winter Eisbahnen anzulegen oder mit Schneebällen zu werfen. Bei schlechtem und sehr kaltem Wetter darf die Eingangshalle mitbenutzt werden, was von allen Schülern besondere Rücksichtsnahme erfordert. Die Toiletten sind während der großen Pause geöffnet. Sie sind jedoch keine Aufenthaltsräume. Die Fünf-Minuten-Pausen dienen nur dem Raumwechsel. Sie sind keine Toilettenpausen. In Ausnahmefällen händigt der unterrichtende Lehrer dir einen Toilettenschlüssel aus und vermerkt dies namentlich im Klassenbuch. Nach dem Unterricht steht dir die Pausenhalle zur Verfügung.

4 4 6. Wechsel von Unterrichtsräumen Die Fachräume darfst du nur in Anwesenheit der Lehrperson betreten, die den Raum nach dem Ende des Unterrichts abschließt. In den großen Pausen kannst du deine Tasche in der Pausenhalle abstellen. 7. Befreiung vom Unterricht Eine Beurlaubung vom Schulbesuch ist nur aus wichtigen Gründen möglich, aber grundsätzlich nicht unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien. Die Beurlaubung soll so früh wie möglich von einem Erziehungsberechtigten bei der Schule schriftlich beantragt werden. Über den Antrag entscheidet bis zu zwei Tagen im Vierteljahr der Klassenlehrer, darüber hinaus der Schulleiter. Auch im Falle religiöser, sportlicher und künstlerischer Unternehmungen in Gemeinschaften, Gruppen oder Vereinen können entsprechende Bescheinigungen den Antrag eines Erziehungsberechtigten nur stützen, ihn aber nicht ersetzen. 8. Krankheit und Lernen Bei Erkrankung muss die Schule am ersten Fehltag vor Unterrichtsbeginn benachrichtigt werden. Dies kann geschehen durch: a) Abgabe der schriftlichen Entschuldigung durch einen Mitschüler am selben Tag; b) telefonische Benachrichtigung durch einen Erziehungsberechtigten über unser Schulsekretariat; Arzttermine müssen nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden. Fehlstunden werden am Ende des Halbjahres auf dem Zeugnis vermerkt. Der versäumte Unterrichtsstoff und die Hausaufgaben müssen grundsätzlich nachgeholt werden. 9. Hausaufgaben Schriftliche oder mündliche Hausaufgaben müssen bis zum angegebenen Zeitpunkt gewissenhaft erledigt werden. In begründeten Ausnahmefällen muss eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vorgelegt werden. Auch hier gilt: Fehlende Hausaufgaben werden nachgearbeitet. Wenn der Unterricht einer Klasse erst nach der siebten Stunde endet, dann dürfen für den folgenden Tag keine Hausaufgaben aufgegeben werden. 10. Vertretung Der Klassensprecher muss täglich zu Unterrichtsbeginn und zu Beginn der großen Pausen auf dem Vertretungsplan nachsehen, ob für seine Klasse Vertretungsregelungen bestehen, und diese der Klasse sogleich mitteilen. 11. Verlust Zur Vermeidung von Verlusten sollst du nur unbedingt notwendige Sachen mit zur Schule bringen, also keine Wertgegenstände oder größere Geldsummen. In der Schule gefundene Gegen-stände werden beim Hausmeister abgegeben.

5 5 12. Verletzen der Regeln Grundsätzlich gilt, das Verletzen der Regeln ist nicht als cool zu bezeichnen, sondern es verhindert das gute Miteinander in der Schulgemeinschaft. Wird gegen diese Regeln verstoßen, werden folgende Maßnahmen angewendet: Erzieherische Maßnahmen: - Gespräch mit dem Schüler, - Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten, - Behebung von Schäden/ Säuberung / Ersatzleistung, - Thematischer Aufsatz oder Abschreiben der Hausordnung, - Gespräch mit den Streitschlichtern, - Gespräch mit dem Beratungslehrer, - Nacharbeit des versäumten Stoffes. Im Falle von wiederholten /schweren Verstößen gegen die Schulordnung werden Ordnungsmaßnahmen (Schulgesetz 53) verhängt. Diese sind wie folgt gestaffelt: 1. schriftlicher Verweis 2. Überweisung in eine parallele Lerngruppe 3. vorübergehender Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen 4. Androhung der Entlassung von der Schule 5. Entlassung von der Schule 6. Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes 7. Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes.

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