LRS-Förderkonzept der Haupt- und Realschule Birstein

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1 Förderknzept der Haupt- und Realschule Birstein für Schülerinnen und Schüler mit besnderen Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben Das Förderknzept der Haupt- und Realschule Birstein sll Schülerinnen und Schülern mit gravierenden Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben dabei helfen, in diesen Bereichen bessere Leistungen zu erzielen. Die Schwächen des Einzelnen sllen erkannt werden. Jeder Schüler ist s zu fördern, dass individuelle Defizite abgebaut werden können. Zur Diagnstik dienen die Bebachtung im Unterricht, die quantitative und qualitative Fehleranalyse und standardisierte Testverfahren. Die Bebachtung der Entwicklung der Lese- und Schreibkmpetenz des einzelnen Schülers ist Aufgabe aller Lehrkräfte. Der individuelle Leistungsstand swie Begabungen und besndere Interessen der Schüler werden dkumentiert, ebens wie auftretende Schwierigkeiten und Maßnahmen zu ihrer Behebung. Das Ziel der Förderung ist, das Selbstvertrauen in die eigene Leistung, die Lernfreude und das Selbstwertgefühl des Schülers zu stärken. Fachunabhängig sllen die Vraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Schüler über die gefrderten Kmpetenzen im Lesen und Rechtschreiben verfügen. Für die Unterrichtsgestaltung bedeutet dies: Vertiefung der Fertigkeiten und Fähigkeiten, die die Vraussetzung für das Lesen und Schreiben sind Berücksichtigung des individuellen Lernentwicklungsstandes des Schülers Berücksichtigung individueller Lerngeschwindigkeiten Eröffnung verschiedener Lernwege psitive Rückmeldung auch über kleine Lernfrtschritte Seite 1 vn 8

2 Schwächen in der Rechtschreibung lassen sich zu einem gewissen Grad verringern. Ihre Ursachen sind aber meist unklar: Durch Übung der Rechtschreibregeln lassen sich Regelfehler minimieren. Fehler, die aufgrund vn Knzentratinsschwierigkeiten der anderen Schwächen entstehen, lassen sich durch eine schulische Förderung nur teilweise der gar nicht beheben. Die Schüler sllen dabei unterstützt werden, Strategien im Umgang mit ihrer Lernschwierigkeit zu entwickeln. Außerdem ist zu beachten, dass hne individuelles Üben im häuslichen Bereich eine Verbesserung vn Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten nicht zu erwarten ist. Seite 2 vn 8

3 1. Rechtliche Grundlagen, Regelungen für die Zeugniserstellung Rechtliche Grundlagen Verrdnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vm 19. August 2011, 7, 37 bis einschließlich 44, gültig bis 31. Dezember 2016 (Amtsblatt 09/2011) Besndere Regelungen für die Zeugniserstellung Maßnahmen des Nachteilsausgleichs werden im Zeugnis nicht erwähnt. Bei einem Abweichen vn den allgemeinen Grundsätzen der Leistungserhebung und Leistungsbewertung erflgt eine entsprechende verbale Aussage im Zeugnis unter Bemerkungen : Die Nten in den Fächern ( ) beinhalten keine/nur eingeschränkt eine/bewertung der Rechtschreibleistung. Seite 3 vn 8

4 2. Feststellung, Antragstellung, Beschlussfassung, Nachteilsausgleich; Abweichen der Leistungsbewertung Feststellung besnderer Schwierigkeiten/Diagnstik Bebachtung im Unterricht zur Erhebung der Lernausgangslage Zu Beginn des Schuljahres wird jahrgangsübergreifend mindestens ein ungeübtes Diktat geschrieben. in Klasse 5: standardisierte Testverfahren (HSP der DERET 3-4+, Salzburger Lesescreening), bei Verfügbarkeit Zusammenarbeit mit Lehrern der Haidefeldschule Heranziehung freier Texte (Aufsatz) quantitative und qualitative Fehlerauswertung mittels Fehleranalysebögen aktueller Leistungsstand in Deutsch und Englisch im Vergleich zu anderen Fächern Außerschulische Gutachten werden in den Feststellungsprzess mit einbezgen, sind aber für die Entscheidung der Klassenknferenz nicht maßgebend. Antragstellung durch die Eltern Beratung der Eltern durch Lehrer Eltern, deren Kinder andauernde Schwierigkeiten beim Lesen und/der Rechtschreiben haben, stellen einen schriftlichen Antrag auf Nachteilsausgleich bei der Schulleitung. Der Antrag wird dann in der Klassenknferenz besprchen und drt anschließend angenmmen der abgelehnt. Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist jedes Halbjahr neu beim Schulleiter zu stellen. Seite 4 vn 8

5 Beschlussfassung Die Klassenknferenz berät über den Antrag auf einen Nachteilsausgleich. Da der Nachteilsausgleich erst ab der Klassenknferenz gilt, zählt bei bis dahin geschriebenen Arbeiten die gegebene Nte! Die Klassenknferenz beschließt, b der Schüler einen Nachteilsausgleich erhält und wenn ja, in welcher Frm. der b bei der Leistungserhebung und Leistungsbewertung vn den allgemeinen Grundsätzen abgewichen wird. Ein Abweichen vn den allgemeinen Grundsätzen der Leistungserhebung und Leistungsbewertung ist nur in Ausnahmefällen vrgesehen. Die Klassenknferenz berät über ein individuelles Förderknzept. Dieser Beschluss behält für die Schüler ab Klasse 6 Gültigkeit bis zum Ende des Schulhalbjahres, im Februar tagt die Klassenknferenz bei erneuter Antragstellung der Eltern wieder. Bei Schülern der Klasse 5 gilt der Nachteilsausgleich für das gesamte Schuljahr. Der Nachteilsausgleich der das Abweichen vn den allgemeinen Grundsätzen der Leistungserhebung und Leistungsbewertung sind vm Schulleiter zu genehmigen. Die Eltern werden schriftlich über den Beschluss der Klassenknferenz infrmiert. Möglicher Nachteilsausgleich Ausweitung der Arbeitszeit bei Klassenarbeiten Zulassen vn technischen Hilfsmitteln Zulassen didaktischer Hilfsmittel spezielle Arbeitsblattgestaltung spezielle Arbeitsplatzgestaltung Mögliches Abweichen vn den allgemeinen Grundsätzen der Leistungserhebung und Leistungsbewertung mündliche statt schriftliche Prüfung eine stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen Seite 5 vn 8

6 ein zeitweiser Verzicht auf die Bewertung der Rechtschreibleistung in Klassenarbeiten ein zeitweiser Verzicht auf eine Bewertung der Lese- und/der Rechtschreibleistung in bestimmten Fächern die Anwendung des Fehlerqutienten einer niedrigeren Jahrgangsstufe Seite 6 vn 8

7 3. Förderung, Überprüfung Förderplan Der Deutschlehrer erstellt einen Förderplan. Er erörtert diesen mit dem Schüler und dessen Eltern. Er infrmiert über mögliches Fördermaterial und den Besuch des Förderkurses. Förderkurse an der Schule Die Haupt- und Realschule Birstein bietet seit dem Schuljahr 2010/11 nachmittags zwei jeweils 2-stündige LRS-Förderkurse an Förderung Die Förderung findet nicht nur in der Schule statt. Eine Förderung zu Hause ist unerlässlich. Übungen zu ermittelten Rechtschreibprblemen (sinnvll v. a. bei Regelfehlern) Übung vn Rechtschreibstrategien (nach Fresch) Abschreibübungen (z. B. in Silbentrennung) Übungen zu Fehlerschwerpunkten (Fehlerkartei, Merkwörterlisten etc.) Leseförderung Knzentratinsübungen Überprüfung Der Lehrer überprüft, b eine Verbesserung der Lese- und Rechtschreibleistungen eingetreten ist und dkumentiert dies anhand vn: Ergebnissen bei Diktaten/Arbeiten der Heranziehung freier Texte individuellen Fehleranalysebögen und dem Fehlerqutienten Die Dkumentatin bildet die Grundlage für die weitere Förderung des Schülers. Seite 7 vn 8

8 4. Fördermaterialien Materialien: Rechtschreibung und Lesen (Auswahl) LÜK-Kasten: Grundschulwissen Rechtschreibung 4./5. Klasse, Westermann 5-Minuten-Diktate, 5. Schuljahr, Stlz Richtig schreiben aber sicher, (Klassen 5-8), Klett Abschreiben erwünscht (Klassen 5-10), Crnelsen Rechtschreibübungen nach Fresch: Der Rechtschreib-Silben-Ltse, Mildenberger; Rechtschreiben erfrschen, Crnelsen Elfe (Cmputertest mit Förderung im Leseverständnis) Leseverstehen trainieren mit kurzen, spannenden Geschichten, Leseförderung ab der 4. Klasse für zu Hause, Auer Finde den Täter, cbj (Ratekrimis) allgemeine Lesematerialien: Bücher, Zeitschriften, Cmics Materialien: Knzentratin (Auswahl) Knzentratinsübungen 5/6, Klett Sudku Kreuzwrträtsel Anagramm, Wrtsuchrätsel, Buchstabensalat etc. Der Schüler verpflichtet sich zum Besuch des Förderkurses - ansnsten drht ihm der Verlust des Nachteilsausgleichs. Die verpflichtende Teilnahme am Förderkurs gilt für Schüler der Jahrgangstufen 5 bis einschließlich 7. Bei Schülern ab Klasse 8 vereinbaren Lehrkraft, Eltern und Schüler, wie eine häusliche Förderung zu gestalten ist. Für die Gewährung des Nachteilsausgleichs ist dann die Bearbeitung des vrgeschlagenen Fördermaterials Bedingung. Stand: Nvember 2012, C. Pfeiffer Seite 8 vn 8

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