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1 P R O T O K O L L über die 12. Geschäftssitzung des Gemeinderates am im Rathaus der Marktgemeinde Laxenburg. Beginn: Ende: Uhr Uhr Die Einladung erfolgte am bzw durch Kurrende bzw. . Die Kundmachung an der Amtstafel erfolgte am Anwesende: Entschuldigt: Schriftführer: Bürgermeister Ing. Robert Dienst (Vorsitz von Uhr und von Uhr) Vizebürgermeister Elisabeth Maxim (Vorsitz von Uhr) GfGR Ing. Robert Merker GfGR Dr. Felix Reinhard Paulesich GfGR Gertraud Scherbichler GfGR Silvia Wohlfahrt GR David Berl GR Herbert Breit GR Alexander Nagy GR Johannes Rochl GR Walter Ruiner GR Doris Schmidt-Kindl GR Ing. Josef Stanitz GR Walter Tesch GR Georg Traxlmayr GR Hannelore Vesztergom GR DI Andreas Weiß GR Anna Zangl GR Isabella Zimmermann GfGR Ing. Michael Heidenreich GfGR Herbert Löschinger Ilse Emminger Außerdem anwesend: Brigitte Vodenik Herr Bürgermeister eröffnet, begrüßt und stellt aufgrund der vorliegenden Einladungskurrende fest, dass die zeitgerechte Verständigung der Mitglieder des Gemeinderates erfolgt ist, alle bis auf die entschuldigten Mitglieder anwesend sind und somit die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Sitzung ist öffentlich. Bevor Herr Bürgermeister in die Tagesordnung eingeht, teilt er mit, dass gem. 46 Abs. 3 NÖ Gemeindeordnung ein Dringlichkeitsantrag (Beilage A) von Herrn GR Alexander Nagy Die Grünen Laxenburg eingebracht wurde:

2 Erhöhung der Verkehrssicherheit bei beiden Schutzwegen in der Herzog Albrecht- Straße in Höhe Kebab-Stand und Kaiserbahnhof sowie in der L. Figl-Straße durch die Installation von LED-Schutzwegabsicherungen. Es erfolgt die Verlesung des Dringlichkeitsantrages samt dessen Begründung und die Abstimmung darüber: Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Beschluss: Dem Antrag wird die Dringlichkeit zuerkannt und er wird unter Punkt 24 A) in die Tagesordnung aufgenommen. Gegen die nunmehr vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Tagesordnung 1) Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom ) Berichte 3) Prüfungsausschuss; Gebarungsprüfung vom Bericht 4) Subventionsansuchen a) Sportunion Laxenburg b) Ball in der Schule c) Tennisclub Laxenburg 5) Örtliches Entwicklungskonzept; Auftragsvergabe 6) Flächenwidmungsplan Änderung; Verordnung 7) Bebauungsplan Änderung; Verordnung 8) Ehrungen; Ehrenring für OMR Dr. Friedrich Lomoschitz 9) Ortsraumüberwachung - Auftragsvergabe 10) Volksschule; Poller, Fahnenmasten - Auftragsvergabe 11) Kindergarten Friedrich Rauch-Gasse; Errichtung Kinderwagenabstellplatz - Auftragsvergabe 12) Kindergarten Friedrich Rauch-Gasse und Hofstraße; Anschaffung von Schränken für Portfolio und Schatzkisten - Auftragsvergabe 13) Gemeindearzt; Abschluss eines Werkvertrages mit Dr. Jan-Peter Bökemann 14) Änderung Richtlinien für Förderung Semesterticket - Beschluss 15) Änderung Richtlinien Energieförderung - Beschluss 16) L 154; a) Kanalkontrolle RW-Kanal, Bauabschnitt Hofstraße Auftragsvergabe b) Errichtung Geländer Vorplatz Kindergarten Hofstraße - Auftragsvergabe 17) Müllsackrücknahmeaktion - Beschluss 18) Kläranlage; a) Erneuerung PC Server Auftragsvergabe b) Nachrüstung GSM-Brandmeldesystem Auftragsvergabe 19) Gemeindeeigene Häuser, Schlossplatz 10; a) Mietvertrag mit Dr. Jan-Peter Bökemann Bericht b) Zu- und Umbauarbeiten Grundsatzbeschluss c) Planung der Zu- und Umbauarbeiten Auftragsvergabe 20) Gemeindeeigene Häuser, Hofstraße 13 a) Benützungsübereinkommen Pfadfinder b) Benützungsübereinkommen kath. Jungschar 21) Gemeindeeigene Häuser, Herzog Albrecht-Straße 9; Austausch des Gasheizungsgerätes - Auftragsvergabe 22) Wegeerhaltung/Güterwegesanierung Auftragsvergabe 23) Badeteich; a) Stromanschluss Wien-Strom b) Beregnungsanlage 2

3 24) SW-Kanal/Sanierungsprojekt, Bauabschnitt 14; Ingenieurleistungen f. Förderungseinreichung, Kollaudierung, SIGE-Plan u. Bauaufsicht Auftragsvergabe 24A) Erhöhung der Verkehrssicherheit bei beiden Schutzwegen in der Herzog Albrecht- Straße in Höhe Kebab-Stand und Kaiserbahnhof sowie in der L. Figl-Straße durch die Installation von LED-Schutzwegabsicherungen Nicht öffentlich 25) Wohnungsvergaben; a) Gemeindewohnung Eduard Hartmann-Platz 1/2 b) Gemeindewohnung Eduard Hartmann-Platz 1/10 c) Gemeindewohnung Schlossplatz 9/5 d) Genossenschaftswohnung Guntramsdorfer Straße 11C/7 e) Genossenschaftswohnung Leopold Figl-Straße 1/2/4 26) Personalangelegenheiten; a) Nachtrag DV NN b) DV NN c) ao Vorrückung NN 1) Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom Herr Bürgermeister stellt fest, dass gegen das Protokoll der 11. Sitzung des Gemeinderates vom keine schriftlichen Einwände erhoben wurden. Das Sitzungsprotokoll gilt daher als genehmigt. 2) Berichte a) Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Mödling, Verbandsversammlungen vom Herr Bürgermeister berichtet: In diesen Sitzungen wurden jeweils der Rechnungsabschluss 2011 sowie der Ankauf von diversen Einrichtungsgegenständen und Software für die Datensicherung beschlossen. b) Gemeindeverband für Abgabeneinhebung u. Umweltschutz im Bezirk Mödling, Verbandsversammlung vom Herr Bürgermeister berichtet: Neben der Gebührenvorschreibung, der damit verbundenen Personalüberlassung, Energiethemen, Rest-, Sperr- und Biomüllvertrag, Pelletsausschreibung, Gemeindekooperationen war die Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2011 wesentlicher Punkt dieser Sitzung. 3

4 c) Schwechat Wasserverband, Mitgliederversammlung vom Herr Bürgermeister berichtet: In dieser Sitzung wurde der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2011 erörtert und über die ausgeführten Maßnahmen berichtet. d) ecoplus, Subventionsbeirats-Sitzung vom Herr Bürgermeister berichtet: In dieser Sitzung wurde der/den Bürgermeisterin/Bürgermeistern der Standortgemeinden ein Vertragsentwurf zur Verlängerung der Standortsubventionen übermittelt, der dem Gemeinderat im Herbst zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Außerdem wurde die Abrechnung der Subventionen 2011 dargelegt und darüber informiert, welche infrastrukturellen Maßnahmen im IZ NÖ-Süd in den kommenden Jahren geplant sind. e) Projektantrag Gemeindekooperation Smart District Mödling Herr Bürgermeister berichtet: Zur Entwicklung eines Prototypprojektes zur gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit (z.b. Einkauf, Kartensystem, Energieeffizienzsteigerungen), an dem sich alle 20 Gemeinden des Bezirkes beteiligen, wurde jetzt beim Land NÖ um Förderung eingereicht. f) NAFES-Endabrechnung ADEG-Umbau Herr Bürgermeister berichtet: Die NAFES (Niederösterreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Einkaufs in Stadtzentren) hat mit Schreiben vom 8. Juni 2012 mitgeteilt, dass die eingereichte Originalrechnung in Höhe von ,43 exkl. USt. als Förderbasis anerkannt wurde. Somit werden 30 %, d.s ,93 gefördert, wobei ein Teilbetrag von ,61 vom Land NÖ und 8.620,32 von der Wirtschaftskammer getragen werden. Herr Bürgermeister teilt mit, dass heute eine Pressekonferenz zum Thema Gutes vom Bauernhof bei ADEG stattgefunden hat, an der auch Herr Gerhard Holub teilgenommen hat. Mit dieser Initiative werden Produkte bäuerlicher Direktvermarkter, die nach den Richtlinien von Gutes vom Bauernhof produzieren, nach einem einheitlichen System ins Sortiment von ausgewählten ADEG-Märkten aufgenommen. Das Innovationsprojekt wird vom Agrar.Projekt.Verein in Zusammenarbeit mit der ADEG und der Landwirtschaftskammer NÖ seit Oktober 2011 in der Pilotregion Niederösterreich umgesetzt. 4

5 g) Dankschreiben Kultur- und Museumsverein Herr Bürgermeister berichtet: Der Obmann des Kultur- und Museumsvereins, Herr Ing. Friedrich Decker, hat sich mit Schreiben vom für die Gewährung der Subvention bedankt und betont, diese Mittel für eine abwechslungsreiche und attraktive Programmgestaltung zu verwenden. h) Dankschreiben Kleingartenverein Laxenburg Herr Bürgermeister berichtet: Der Obmann des Kleingartenvereins, Herr Manfred Wittig, hat sich mit Schreiben vom sowohl für das Darlehen als auch für die Subvention zur Errichtung der neuen Hauptwasserleitung bedankt. Der Start dieses Projektes ist für Herbst 2012 geplant. i) Resolution Spitalsneubau Herr Bürgermeister berichtet: Neben der Marktgemeinde Laxenburg haben die Gemeinden Gumpoldskirchen, Kaltenleutgeben, Mödling und Perchtoldsdorf die Resolution beschlossen. Bei der in der GR-Sitzung vom 29. März 2012 angesprochenen Einsicht in den Rechnungshofbericht handelte es sich irrtümlicherweise um den Rechnungshofbericht über den Standes- bzw. Staatsbürgerschaftsverband Mödling. Herr Bürgermeister berichtet weiters über die vom Abgeordneten zum Nationalrat, Herrn Hannes Weninger, eingebrachte parlamentarische Anfrage an den Präsidenten des Rechnungshofes betreffend Landesklinikum Thermenregion Mödling vom , deren Beantwortung der Gemeinde aber noch nicht bekannt ist. 3) Prüfungsausschuss; Gebarungsprüfung vom Bericht Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Herr GR Ruiner, berichtet: Am fand eine angesagte Gebarungsprüfung statt. Die Gegenüberstellung der Ist- und Sollbestände ergab keine Differenz. Der Prüfungsausschuss gab folgende Empfehlungen ab: Die Barkassa wurde überprüft und in Ordnung befunden. Mit Hilfe der Haushaltsüberwachungsliste wurde stichprobenartig die Einhaltung des Voranschlages 2012 überprüft. Das Vorhaben Badeteich wurde stichprobenartig überprüft. Es wurden keine Abweichungen festgestellt. 5

6 Stellungnahme des Kassenverwalters: keine Stellungnahme des Bürgermeisters: keine 4) Subventionsansuchen a) Sportunion Laxenburg Frau GfGR Scherbichler berichtet: Mit Schreiben vom 02. April 2012 hat die Sportunion Laxenburg um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2012 angesucht. Der Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Subvention 2010 wurde am 22. Juni 2011 vorgelegt. Die Sportunion Laxenburg finanziert damit u.a. Trainerausbildungen; so wird z.b. den Kinderbetreuerinnen von Kindern in Laxenburger Kindergärten eine kostenlose Ausbildung zur BewegungskindergärtnerIn ermöglicht. Die Sportunion Laxenburg organisiert Veranstaltungen, z.b. Laxenburg in Bewegung und begleitet durch Ihre Teilnahme Veranstaltungen wie z.b. den Aktionstag Gesunde Gemeinde und das Ferienspiel. Weiters nimmt die die Sportunion Laxenburg an der Sportwoche in der Volksschule vom Juni 2012 teil. Frau GfGR Scherbichler stellt den Antrag, gemäß den Richtlinien für Subventionen an Vereine vom der Österr. Turn- und Sport-Union Laxenburg für das Jahr 2012 eine Subvention in Höhe von 1.500,00 zu gewähren. Abstimmungsergebnis: einstimmig b) Ball in der Schule Frau GfGR Scherbichler berichtet: Das Projektteam Ball in der Schule hat sich mit Schreiben vom für die Unterstützung in den vergangen Jahren bedankt. Gleichzeitig wurde um Gewährung einer Subvention für das Schuljahr 2011/2012 in Höhe von 36,00 pro teilnehmendem Kind angesucht. Dieser Betrag ist seit 2002 unverändert. Im Schuljahr 2011/2012 nahmen 53 Kinder am Projekt Ball in der Schule teil (22 Kinder von der 3. Klasse und 31 Kinder von den 4. Klassen). 6

7 Frau GfGR Scherbichler stellt den Antrag, das Volksschul-Projekt Ball in der Schule im Jahr 2012 mit insgesamt 1.908,00 zu fördern. Abstimmungsergebnis: einstimmig c) Tennisclub Laxenburg Frau GGR Scherbichler berichtet: Der Tennisclub Laxenburg hat mit Schreiben vom um Subvention für die Frühjahrs-Instandsetzung der Tennisplätze angesucht. Es wurde die Rechnung der Firma Eurocourt über 4.375,10 inkl. 20% USt. vorgelegt (Sanierung der vier Tennisplätze, inkl. Lieferung Tennissand und Tennislinien). Der Tennisclub hat um Gewährung einer Subvention in Höhe von 2.000,00 ersucht. Frau GGR Scherbichler stellt den Antrag, dem Tennisclub Laxenburg eine Subvention in Höhe von 2.000,00 zu gewähren. Abstimmungsergebnis: einstimmig 5) Örtliches Entwicklungskonzept; Auftragsvergabe Herr GfGR Ing. Merker berichtet: Das Örtliche Entwicklungskonzept ist an die aktuellen Anforderungen sowie die gesetzlichen Erfordernisse nach dem NÖ Raumordnungsgesetz anzupassen. Beim bestehenden Konzept ist die Grundlagenforschung zu aktualisieren und es ist hinsichtlich der Bereiche Verkehr, Grünraum, Siedlungsentwicklung anzupassen. In der Gemeinderatssitzung am wurde der Beschluss gefasst, das Örtliche Entwicklungskonzept weiterzuführen. Der Raumplaner, DI Dr. Luzian Paula wurde mit der Konzeption der Planungsschritte und der Erstellung eines Kostenvoranschlages beauftragt. Das Leistungsbild umfasst: Erstellung Örtliches Entwicklungskonzept (Büro Dr. Paula ZT-GmbH) Generalisierte Grundlagenforschung und analyse Entwicklungsziele und Maßnahmen Örtliches Entwicklungskonzept Verfahren Verfahrensunterlagen Strategische Umweltprüfung (SUP) 7

8 Stellungnahmen, Beschlussempfehlung Informationsveranstaltungen Verkehrskonzept Vertiefung (Planungsbüro arealconsult Dr. H. Sedlmayer) Das Angebot des Büro Dr. Paula ZT-GmbH beläuft sich auf insgesamt ,20, das Angebot der Fa. arealconsult auf 6.425,28, jeweils inkl. USt. Bei Umsetzung der Maßnahmen 2012/13 haben beide Planungsbüros zugestimmt, diese Preise als Höchstbeträge anzusehen. Herr GfGR Ing. Merker stellt den Antrag, das Büro DI Dr. Paula, Raumplanung, Raumordnung und Landschaftsplanung ZT-GmbH, 1030 Wien, mit der Erstellung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes zum Preis von ,20 (inkl. USt.) und die Fa. arealconsult Ziviltechnikergesellschaft m.b.h., 1140 Wien, mit der Erstellung des vertiefenden Verkehrskonzeptes zum Preis von 6.425,28 inkl. USt. zu beauftragen. Diskussion: Herr GfGR Ing. Merker, Herr GfGR Dr. Paulesich, Herr Bürgermeister Abstimmungsergebnis: einstimmig 6) Flächenwidmungsplan Änderung; Verordnung Herr GfGR Ing. Merker berichtet: Aktuell ist der Flächenwidmungsplan i.d.f. der 15. Änderung in Rechtskraft. Die geplanten Änderungspunkte sind: Neufestlegung der Flächenwidmung, Gemeindegrenzänderung Biedermannsdorf Martin Ebner-Gasse (Parkplatz Volksschule) In einem SUP-Screening wurde festgestellt, dass die Änderungspunkte vom Inhalt und Umfang so geringfügig sind, dass erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt ausgeschlossen werden können. Vom Amt der NÖ Landesregierung, Abt. RU1, wurde mit Schreiben vom mitgeteilt, dass diese Begründung nachvollziehbar ist und mit dem Änderungsverfahren begonnen werden kann. Der Entwurf zur Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes 16. Änderung Flächenwidmungsplan - lag in der Zeit vom bis zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Stellungnahmen langten keine dazu ein. 8

9 Neufestlegung der Flächenwidmung, Gemeindegrenzänderung Biedermannsdorf Mit 1. Jänner 2012 wurde die Änderung der Gemeindegrenze zwischen Laxenburg und Biedermannsdorf wirksam. Die neu zur Marktgemeinde Laxenburg hinzugekommene Fläche soll daher mit einer Widmung belegt werden. Zu diesem Zweck wird diejenige Widmungsart, die bereits zuvor in der Marktgemeinde Biedermannsdorf Gültigkeit hatte (Bauland Industriegebiet), übernommen und im Flächenwidmungsplan von Laxenburg festgelegt. Die neue Widmung entspricht auch derjenigen, die auf den angrenzenden Flächen in Laxenburg gilt (Bauland Industriegebiet). Die Widmung auf dem Grundstück, das nunmehr zur Marktgemeinde Biedermannsdorf gehört (öffentliche Verkehrsfläche, ehemaliges Grundstück Nr. 530/11, KG Laxenburg), entfällt. Martin Ebner-Gasse (Parkplatz Volksschule) Am südlichen Ende der Martin Ebner-Gasse wurde der Bereich westlich der Verkehrfläche, auf der der Volksschule zugewandten Seite, bislang als Parkplatz genutzt. Die Fläche ist im rechtsgültigen Flächenwidmungsplan als Bauland Sondergebiet- Volksschule (BS-VS) gewidmet. Aufgrund eines Zubaus beim Volksschulgebäude wird die Fläche nun für einen Gebäudeteil benötigt. Aus diesem Grund soll der Parkplatz auf die östliche Straßenseite verlegt werden. Es ist geplant, die gewidmete Verkehrsfläche zu konfigurieren, dass die Martin Ebner- Gasse und der neue Parkplatz umfasst werden. Die Widmung des südlich gelegenen Umkehrplatzes, der nicht mehr benötigt wird, wird gestrichen. Die gegenständlichen Flächen werden in die östliche angrenzende Widmung Grünland Sportstätte integriert. Die Möglichkeit zum Umkehren am Ende der Sackgasse ist durch eine Breite der Verkehrsflächen von 14 m gewährleistet. Daher soll auf dem Grundstück 565/2 eine Teilfläche im Westen (neuer Parkplatz) von Grünland Sportstätte (Gspo) in eine öffentliche Verkehrsfläche (Vö) umgewidmet werden. Gleichzeitig wird eine Fläche auf den Parzellen 565/2 und 565/17 von einer öffentlichen Verkehrsfläche (Vö) in Grünland Sportstätte (Gspo) umgewidmet. Von der Sachverständigen für Raumordnung und Raumplanung, Frau Dipl.Ing. Pelz- Grundner/Amt der NÖ Landesregierung, wurde mit Gutachten vom 24. Mai 2012 folgende Schlussfolgerung übermittelt: Die Planungsmotivation, die Änderungsanlässe sowie die widmungsrelevanten Tatsachen sind im vorliegenden Erläuterungsbericht nachvollziehbar und schlüssig dargelegt. Widersprüche zu verbindlichen Planungsbestimmungen des NÖ ROG 1976 wurden nicht festgestellt. Frau GR Vesztergom verlässt die Sitzung. Herr GfGR Ing. Merker stellt den Antrag, folgende Verordnung zu beschließen: V E R O R D N U N G 1 Örtliches Raumordnungsprogramm Auf Grund des 22 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl i.d.g.f. wird hiermit das örtliche Raumordnungsprogramm für die KG Laxenburg (16. Änderung) dahingehend abgeändert, dass an Stelle der in der zugehörigen Plandarstellung des Flächenwid- 9

10 mungsplanes kreuzweise rot durchgestrichenen Widmungsarten, welche hiermit außer Kraft gesetzt werden, die durch rote Signaturen und Umrandungen dargestellten neuen Widmungsarten treten. 2 Allgemeine Einsichtnahme Die in 1 angeführte und vom Büro Dr. Paula, Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung unter Zl. G12027/F16/12 verfasste Plandarstellung, welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. 3 Schlussbestimmung Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung und nach ihrer darauffolgenden Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Abstimmungsergebnis: einstimmig (ohne Frau GR Vesztergom, da zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend) 7) Bebauungsplan Änderung; Verordnung Herr GfGR Ing. Merker berichtet: Aktuell ist der Bebauungsplan i.d.f. der 12. Änderung in Rechtskraft. Die 13. Änderung des Bebauungsplanes korreliert mit der 16. Änderung des Flächenwidmungsplanes, welche zeitgleich aufgelegt wurde. Die Änderungspunkte 1 und 2 betreffen auch den Flächenwidmungsplan, der Änderungspunkt 3 wirkt sich nur auf den Bebauungsplan aus. Der Entwurf zur 13. Änderung des Bebauungsplans der Marktgemeinde Laxenburg lag in der Zeit vom 18. April bis 31. Mai 2012 zur öffentlichen Einsichtnahme auf Stellungnahmen dazu sind keine eingelangt - und umfasste folgende Änderungspunkte: Neufestlegung der Flächenwidmung, Gemeindegrenzänderung Biedermannsdorf Auf dem neuen Grundstück Nr. 791 (ehemaliges Grundstück 798/42, KG Biedermannsdorf), welches als Bauland Industriegebiet gewidmet ist, werden folgende Bebauungsbestimmungen festgelegt: Bebauungsdichte 80 % Maximale Gebäudehöhe 25 m Das Grundstück, das nunmehr zur Marktgemeinde Biedermannsdorf gehört (öffentliche Verkehrsfläche, ehemaliges Grundstück Nr. 530/11) entfällt im Bebauungsplan. Martin Ebner-Gasse (Parkplatz Volksschule) Im Bereich der Parzellen 565/2 und 565/17, KG Laxenburg, wird die Straßenfluchtlinie gemäß der 16. Änderung des Flächenwidmungsplanes abgeändert. Die Breite der Verkehrsfläche zwischen den beiden Straßenfluchtlinien wird angegeben. 10

11 Kapellengasse (Hintere Baufluchtlinie) Nördlich der Kapellengasse befindet sich nach der Kreuzung mit der Wiener Straße ein Baublock, in dem auf zwei Bauplätzen eine hintere Baufluchtlinie festgelegt ist. Die gegenständlichen Bauplätze liegen im Bereich der Grundstücke Nr. 87/1, 87/3, 88/1 und 88/4. Der Abstand der hinteren zur vorderen Baufluchtlinie beträgt 20 m und definiert so den Bereich, der bebaut werden darf. Der beschriebene Bereich ist der einzige nördlich der Kapellengasse, auf dem eine hintere Baufluchtlinie festgelegt ist. Tendenziell stehen die Häuser nördlich der Kapellengasse eher im hinteren Grundstücksbereich, die Gärten sind daher Richtung Süden gerichtet. Um auch auf den Flächen der oben genannten Grundstücke eine von der Straße abgerückte Bebauung zu erlauben, soll die hintere Baufluchtlinie gestrichen werden. Dadurch kann eine zweckmäßigere bauliche Nutzung der Grundstücke gewährleistet werden. Frau GR Vesztergom nimmt wieder an der Sitzung teil. Herr GfGR Ing. Merker stellt den Antrag, folgende Verordnung zu beschließen: VERORDNUNG 1 Bebauungsplan Auf Grund des 73 Abs 1 und 2 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl i.d.g.f. wird hiermit der Bebauungsplan für die KG Laxenburg dahingehend abgeändert (13. Änderung), dass an Stelle der in der zugehörigen Plandarstellung kreuzweise rot durchgestrichenen Signaturen und Umrandungen, welche hiermit außer Kraft gesetzt werden, die durch rote Signaturen und Umrandungen dargestellte neuen Bebauungsbestimmung bzw. Kenntlichmachungen treten. 2 Allgemeine Einsichtnahme Die in 1 angeführte und vom Büro Dr. Paula, Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung, unter Zl. G12028/B13/12 verfasste Plandarstellung, welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. 3 Schlussbestimmung Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Abstimmungsergebnis: einstimmig 8) Ehrungen; Ehrenring für OMR Dr. Friedrich Lomoschitz Herr Bürgermeister berichtet: 11

12 Nach 35 Jahren wird Herr OMR Dr. Friedrich Lomoschitz mit seine Tätigkeit als Arzt für Allgemeinmedizin und als Gemeindearzt beenden. Am nahm Dr. Lomoschitz seine Tätigkeit in Laxenburg auf wurde ihm das Ehrenzeichen der Marktgemeinde Laxenburg verliehen, 1996 wurde ihm der Berufstitel Medizinalrat verliehen, im Jahr 2003 erhielt er das Große Ehrenzeichen der Marktgemeinde Laxenburg. Der Titel Obermedizinalrat wurde ihm 2007 von Herrn Landeshauptmann Dr. Pröll verliehen. Für seine unermüdliche Tätigkeit, seinen besonderen Einsatz im Dienste seiner Patientinnen und Patienten soll er in Anerkennung seiner Leistungen mit dem Goldenen Ehrenring der Marktgemeinde Laxenburg ausgezeichnet werden. Herr Bürgermeister stellt den Antrag, Herrn OMR Dr. Friedrich Lomoschitz mit dem Ehrenring der Marktgemeinde Laxenburg auszuzeichnen und ihm diesen im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung zu überreichen. Abstimmungsergebnis: einstimmig 9) Ortsraumüberwachung Auftragsvergabe Herr Bürgermeister berichtet: Ausgangssituation: Hauptsächlich durch Vandalismus, aber auch durch nicht Beachtung des NÖ Hundehaltegesetzes (Nichtanleinen von Hunden, Nichtbeseitigung von Hundekot) im Ortsgebiet sowie in Parkanlagen und missbräuchliche Verwendung bzw. missbräuchliches Verhalten bei Müllinseln entstehen der Marktgemeinde Laxenburg laufend erhöhte Kosten durch notwendige Wiederherstellungen, Reinigung und Neuanschaffungen. Abgesehen von den Kosten und den Auswirkungen auf das Ortsbild ist auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung von dem Fehlverhalten dieser Personen negativ beeinflusst. Diesbezügliche Beschwerden häufen sich. Herr Bürgermeister informiert über das Leistungsverzeichnis, welches die Grundlage für die Ausschreibung bildet: Verbesserung der Situation durch den Einsatz von Citystreifen: Die Citystreife besteht aus einem 2er Team von gut ausgebildeten uniformierten Sicherheitsorganen. Optional kann zusätzlich ein Diensthundeführer eingesetzt werden. Das Team ist mit einem Handy ausgestattet, um im Bedarfsfall schnell Alarmierungen vorzunehmen. Ergänzend soll ein Kfz eingesetzt werden, mit dem der Einsatzradius vergrößert werden kann. Diese offensichtliche Präsenz von Sicherheitskräften soll einerseits eine präventive Wirkung haben und andererseits das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erhöhen. 12

13 Der Einsatz von Citystreifen erfolgt in Abstimmung mit der Polizeiinspektion Laxenburg. Einsatzbereiche: Bestreifung der öffentlichen Plätze Kontrollen im Bereich von Kinderspielplätzen Kontrollgänge in den Parks Beobachtung von Altstoffsammelinseln Sicherheitskontrollen (z.b. Verschlusskontrollen) bei Objekten, Einrichtungen und Veranstaltungen der Marktgemeinde Laxenburg Vorgangsweise: Personen, die sich an den überwachten Örtlichkeiten aufhalten und sich nicht der Uhrzeit entsprechend verhalten (z.b. zu laut) oder Einrichtungen nicht zweckmäßig benutzen (z.b. Jugendliche benutzen Kinderspielgeräte), werden verwiesen. Gegebenenfalls werden die Personaldaten aufgenommen, bei bereits entstandenen Sachschäden oder absolut uneinsichtigem Verhalten der Personen wird die Exekutive verständigt. Die genauen Details wie Überwachungsbereiche, vorzunehmende Tätigkeiten, etc. werden in einer gemeinsam definierten Dienstanweisung einvernehmlich festgelegt. Rechtliche Grundlagen: Die MitarbeiterInnen handeln im öffentlichen Bereich auf Grundlage der Jedermannsrechte. In Objekten der Gemeinde vertreten sie das Hausrecht. In den Parkanlagen dient die Parkordnung als Grundlage. Einsatzzeiten: Grundsätzlich beträgt die Mindesteinsatzdauer der Citystreife 4 Stunden. Zu welchen Zeiten die Einsätze statt finden, wird jedoch vollkommen flexibel im Einvernehmen festgelegt. Schwerpunktmäßig sollten die Einsätze vor allem an den Wochenenden (Freitag und Samstag) sowie an Tagen vor einem Feiertag statt finden. Um eine optimale präventive Wirkung zu erzielen, sollte jedoch auch an schwächeren Tagen Präsenz gezeigt werden. Schwerpunktaktionen und Spezialüberwachungen Bei Bedarf sind Schwerpunktaktionen (z.b. Einsatz eines zweiten Teams) und Spezialüberwachungen (ziviler Einsatz bei der Beobachtung von Altstoffsammelinseln) vorzunehmen. Technische Lösungen Ebenso sollen sicherheitstechnische Anlagen (Alarm-, Brandmeldeanlagen) wie auch Nachtsichtgeräte oder verdeckte Videoüberwachungsanlagen im Leistungsumfang des Anbieters enthalten sein. MitarbeiterInnen Profil Einwandfreier Leumund Abgeschlossenen Schul- oder Berufsausbildung Verantwortungsbewusstes, höfliches, bestimmtes Auftreten Gepflegtes Äußeres Serviceorientiertes Verhalten 13

14 VSÖ Ausbildung Gewerbeordnung und Kollektivvertrag Arbeitsvorschriften Sicherheitstechnik Bericht- und Meldewesen Konfliktmanagement Recht Notfall Erste Hilfe Brandschutz Kundenpflege und Qualität Aufgrund dieser Anforderungen erfolge die Anbotseinholung bei: Group4 Secure Solutions AG Securop Sicherheitsdienst, 3100 St. Pölten Patronus GmbH, 2320 Schwechat im Angebot nicht auf unsere Wünsche eingegangen, haben Alternative angeboten (ganzjährig, täglich 8 Stunden) NSA Bewachungs-Detektei GmbH, 2544 Leobersdorf kein Angebot abgegeben W.T. Security Martin Tlapak, 2384 Breitenfurt kein Angebot abgegeben Daher verbleiben zur Entscheidung: Mindesteinsatzdauer 4 Std./Woche G4S Secure Solutions AG 3100 St. Pölten Securop Dr.S.Frisch GesmbH., 1160 Wien exkl. USt. inkl. USt. exkl. USt. inkl. USt. 2 Personen-Team pro Stunde 41,15 49,38 86,90 104,28 Kfz Pauschale 40,00 48,00 0,00 0,00 Diensthund pro Dienstschicht 25,00 30,00 15,00 18,00 Ordnerdienst, 18,24 21,89 21,40 25,68 Veranstaltungsdienst pro Stunde 50 % Überstundenzuschlag ab 9. Stunde ab 8. Stunde Feiertag/Sonntag 100 % Zuschlag 100 % Zuschlag , % Zuschlag 100 % Zuschlag VSÖ-Ausbildung ja nein Diskussion: Herrn GR Berl, Herr GR Breit, Frau Vizebürgermeister Maxim, Herr GR Nagy, Herr GR Rochl, Frau GR Schmidt-Kindl, Herr GR Tesch, Herr Bürgermeister Herr Bürgermeister stellt den Antrag, die Firma G4S Secure Solutions AG in 3100 St. Pölten mit der Durchführung der Ortsraumüberwachung (in Absprache mit der Polizeiinspektion Laxenburg und unter genau definierter Dienstanweisung an die Sicher- 14

15 heitskräfte) von mind. 4 Stunden pro Woche mit einem 2-Mann-Team (optional mit KFZ und/oder Diensthund) zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Herr Bürgermeister übergibt den Vorsitz an Frau Vizebürgermeister und verlässt um Uhr die Sitzung. 10) Volksschule; Poller, Fahnenmasten Auftragsvergabe Herr GfGR Ing. Merker berichtet: Im Zubaubereich der Volksschule mussten 2 Fahnenmasten demontiert werden. Vor dem Kindergarten Friedrich Rauch befinden sich auch 2 Fahnenmasten. Diese 4 Fahnenmasten drehen sich beim Wind nicht mit und erzeugen eine unangenehme Geräuschkulisse. Auch liegt die Hissvorrichtung außen. Daher gibt es folgenden Vorschlag: Aufgrund der Nähe der Volksschule Martin Ebner-Gasse 10 und des Kindergartens Friedrich Rauch-Gasse 14 zueinander ist es möglich, 4 Fahnenmasten so zu errichten, dass diese sowohl für die Volksschule als auch für den Kindergarten wehen. Daher benötigt man diese Anschaffung nur einmal für beide Objekte. Neue Fahnenmasten hätten den Vorteil, dass sie sich mit dem Wind mit drehen würden und sich die Hissvorrichtungen in den Rohren befinden. Für den Ankauf der neuen ortsüblichen Fahnenmasten liegt ein Kostenvoranschlag der Fa. Hago Bautechnik GmbH, 1220 Wien, Hausner Gasse 20 in Höhe von 2.733,36 inkl. USt. vor. Der vorhandene Gehweg entlang des Volksschulgebäudes wird ständig als Straße verwendet. Müllwägen, Paketdienste, Personenkraftwägen, etc. nutzen diese Durchfahrt, obwohl es offiziell ein Gehweg ist. Mit Hilfe von einem Poller je am Anfang und am Ende des Wegs wäre dieser Gehweg vor der Schule besser gesichert. Es liegt uns ein Angebot für die Lieferung von 2 Stk Pollern sowie von 5 Pollerschlüsseln der Fa. Karl Forstner, 2831 Gleißenfeld 34 in Höhe von 435,00 vor. Die Fa. Strabag AG, 2492 Eggendorf hat das Versetzen der Fahnenmasten sowie der Poller gemäß Straßenbauprogramm zu einem Preis von 2.419,37 inkl. USt. angeboten. Die Fa. Sabolik GmbH könnte die beiden Kernbohrungen für die Poller zu einem Preis von 151,20 inkl. USt herstellen. Für die dazu passenden Fahnen für die Masten mit Ausleger wäre ein Kostenrahmen von 270,00 inkl. USt erforderlich. Herr GfGR Ing. Merker stellt den Antrag, der Beauftragung - der Firma Hago Bautechnik GmbH, 1220 Wien für die Lieferung von 4 Stk Fahnenmasten zu einem Preis von 2.733,36 inkl. USt, 15

16 - der Fa. Karl Forstner, 2831 Gleissenfeld mit der Lieferung von 2 Stk Poller sowie dazupassenden Pollerschlüssel zu einem Preis in Höhe von 435,-- inkl. USt - der Firma Strabag AG, 2492 Eggendorf mit der Montage der Fahnenmasten sowie der Poller zu einem Preis von 2.419,37 (exkl. Ust.) sowie, - der Fa. Sabolik GmbH, 2361 Laxenburg für die Herstellung der beiden Kernbohrungen für die Poller zu einem Preis von 151,20 inkl. USt, sowie - einem Kostenrahmen für den Ankauf von 4 Stk Fahnen in der Höhe von 270,00 inkl. USt für die Komplettierung der Außenanlagen der Volksschule Martin Ebner-Gasse 10 zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig (ohne Herrn Bürgermeister, da zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend) 11) Kindergarten Friedrich Rauch-Gasse; Errichtung Kinderwagenabstellplatz - Auftragsvergabe Herr GR Nagy verlässt die Sitzung. Herr GfGR Ing. Merker berichtet: Viele Eltern bringen ihre Kinder zu Fuß in den Kindergarten. Für die diversen Kinderfortbewegungsmittel, wie z.b. Rutschautos, Laufräder, Fahrräder, Scooter, etc. aber auch Kinderwägen, sollen im Kindergarten auf einer geeigneten Abstellfläche geordnet abgestellt werden. Die Radständer eignen sich nicht für das Abstellen von Rutschautos, Laufrädern und Scootern, weshalb diese an der neu gestrichenen Fassade angelehnt werden. Daher ist Errichtung einer befestigen Abstellfläche samt Scooter-Ständer und Fahrradständer dringend notwendig. Da auch einige Eltern ihre Kinder mit Kinderwägen zum Kindergarten bringen, wurde der Wunsch nach einer überdachten Stellfläche geäußert. Daher wurde Folgendes vorgeschlagen: Am überdachten Eingang kann mittels eines Geländers ein schmaler Streifen abgetrennt werden, auf dem 2-3 Kinderwägen Platz finden könnten. Somit kann der Haupteingang frei gehalten werden. In der Wiese ist vorgesehen, eine kleine Fläche befestigt auszuführen und Scooter Ständer zu montieren. Betonfahrradständer sollen für Fahrräder oder Laufräder ohne Ständer dienen. Für die Arbeiten liegt eine Kostenschätzung der Fa. Strabag AG, 2492 Eggendorf, als Auftragnehmer der öffentlichen Ausschreibung Straßenbauarbeiten Laxenburg , in der Höhe von 1.352,29 USt. vor. Für die Lieferung und Montage des Geländers und Scooter-Ständers liegt ein Angebot der Fa. Schlosserei Bernhard Rendl GesmbH, 2361 Laxenburg in Höhe von 593,00 exkl. USt vor. Firma Rendl war auch der Bestbieter beim Volksschulumbau. 16

17 Herr GR Nagy nimmt wieder an der Sitzung teil. Herr GfGR Ing. Merker stellt den Antrag, der Beauftragung der - Firma Strabag AG, 2492 Eggendorf mit der Herstellung einer befestigten Abstellfläche zu einem Preis von 1.352,29 exkl. USt. - der Fa. Bernhard Rendl GesmbH mit Herstellung eines Geländers und Scooter- Ständers zu einem Preis von 593,00 exkl. USt. zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig (ohne Herrn Bürgermeister, da zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend) 12) Kindergarten Friedrich Rauch-Gasse und Hofstraße; Anschaffung von Schränken für Portfolio und Schatzkisten Auftragsvergabe Frau GfGR Wohlfahrt berichtet: Ab Herbst wird für die Kindergartenkinder in Niederösterreich eine spezielle Entwicklungsbegleitung eingerichtet. In Mappen wird der Alltag der Buben und Mädchen im Kindergarten dokumentiert, aber auch Entwicklungsprozesse und Stärken der Kinder. Niederösterreich ist flächendeckend das erste Bundesland, das dieses Portfoliokonzept anwendet. Hier können Bilder und Fotos aufgehoben werden, Zeichnungen und Erinnerungen an das, was die Buben und Mädchen im Kindergarten an Neuem erfahren haben. In diesen Portfoliomappen werden die Entwicklungsprozesse und Stärken der Kinder dokumentiert, sie sind damit auch eine gute Unterlage für Gespräche zwischen den Kindergartenpädagoginnen und den Eltern. Außerdem werden alle Buben und Mädchen in den niederösterreichischen Kindergärten eine Schatzkiste bekommen, in der sie alles sammeln können, worauf sie stolz sind und worüber sie sich besonders freuen, ob das nun ein Bild, eine Bastelarbeit, ein Rennauto oder eine Puppe ist. Folgende Anschaffungen (Regale aus Massivholz, von den jeweiligen Produzenten, die die vorhandene Einrichtung geliefert haben) wären notwendig, damit die Portfoliomappen und Schatzkisten untergebracht werden können: 17

18 1. KG Hofstraße Angebot Fa. Resch 1 Stk. Regalschrank offen mit 4 Fachbretter für Schatzkisten B62/T40/H80cm 314,60 1 Stk. Regalschrank offen mit 4 Fachbretter für Schatzkisten B92/T40/H80cm 325,73 1 Stk. Regalschrankoffen mit 1 Fachbrett für Portfoliomappen B79/T40/H80cm 268,26 abzügl. 2 x 5% Rabatt Gesamt 908,59 Gesamt netto 820,00 2. KG Friedrich Rauch-Gasse Angebot Fa. Steiner pro Gruppe 1 Stk. Regalschrank offen mit 6 Fachbretter für 10 Schatzkisten + Mappen B61/T43/H149,4cm 324,10 1 Stk. Regalschrank offen mit 5 Fachbretter für 15 Schatzkisten + Mappen B90/T43/H111,5cm 313,30 gesamt pro Gruppe 637,40 für 3 Gruppen 1.912,20 abzügl. 10% Rabatt Gesamt netto 1.720,98 Alternative der Fa. Moskito: Regale in Holzdekor, nicht massiv, nicht stapelbar, mehr Platzbedarf Pro Gruppe 1 Regal für 27 Mappen 1 Regal für 18 und 1 Regal für 9 Schatzkisten netto / Gruppe: 427,50 Frau GfGR Wohlfahrt stellt den Antrag, für den Kindergarten Hofstraße die Schränke bei der Fa. Resch, 4160 Aigen-Schlägl, zum Preis von 820,00 exkl. USt., für den Kindergarten F. Rauch-Gasse die Schränke bei der Fa. Steiner, 4644 Scharnstein, zum Preis von 1.720,98 exkl. USt. anzukaufen. Diskussion: Herr GR Berl, Herr GR Breit, Frau Vizebürgermeister Maxim, Herr GfGR Ing. Merker, Herr GR Nagy, Frau GfGR Scherbichler, Frau GR Schmidt-Kindl, Frau GfGR Wohlfahrt, Herr GR Tesch Abstimmungsergebnis: 17 Stimmen dafür 1 Stimme dagegen (Frau GR Schmidt-Kindl) (ohne Herrn Bürgermeister, da zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend) 13) Gemeindearzt; Abschluss eines Werkvertrages mit Dr. Jan-Peter Bökemann Frau Vizebürgermeister berichtet: 18

19 Wie bereits unter Punkt 8. angeführt, beendet Herr OMR Dr. Friedrich Lomoschitz mit 30. Juni 2012 seine Tätigkeit als Arzt für Allgemeinmedizin und als Gemeindearzt. Die frei gewordene Stelle wurde im April von der Ärztekammer NÖ ausgeschrieben. Der 8. Mai 2012 war das Ende der Bewerbungsfrist, der Hearingtermin fand am 12. Juni 2012 statt. Aus diesem Hearing ging Herr Dr. Jan-Peter Bökemann als der am besten geeignete Kandidat hervor. Herr Dr. Bökemann beendete 2000 sein Medizinstudium. Nach Absolvierung der Tätigkeit als Turnusarzt war er seit 2006 als Stationsarzt und Vertretungsarzt tätig, darunter auch in der Ordination von Herrn Dr. Lomoschitz. Zur Besorgung der gemeindeärztlichen Aufgaben wäre Herr Dr. Bökemann mit den entsprechenden Agenden zu betrauen und dies in Form eines Werkvertrages zu regeln. Frau Vizebürgermeister stellt den Antrag, mit Herrn Dr. Jan-Peter Bökemann den vorliegenden Werkvertrag zur Durchführung der gemeindeärztlichen Agenden (Beilage B) zu genehmigen und zu unterfertigen. Diskussion: Herr GR Nagy, Herr GR Rochl, Frau GfGR Scherbichler, Herr GR Tesch, Frau GR Vesztergom, Frau GfGR Zimmermann, Frau Vizebürgermeister Abstimmungsergebnis: einstimmig (ohne Herrn Bürgermeister, da zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend) 14) Änderung Richtlinien für Förderung Semesterticket Beschluss Frau Vizebürgermeister berichtet: Seit 2008 gewährt die Marktgemeinde Laxenburg zusätzlich zur Landesförderung Zuschüsse für sogenannte Semestertickets (GR-Beschluss vom und GR- Beschluss vom ) in Höhe von maximal 50,00. Nun sollen die derzeit geltenden Richtlinien für die Förderung des Semestertickets abgeändert werden. Grund dafür ist eine Änderung des Jugendgesetzes, die vom Landtag in der Sitzung am beschlossen wurde. Im NÖ Jugendgesetz war bisher geregelt, dass Studierende mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich, die außerhalb von NÖ an einer öffentlichen Universität, Privatuniversität, Fachhochschule oder Hochschule studieren, vom Land NÖ eine Förderung erhalten, wenn regelmäßig ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt wird. Damals wurde festgelegt, dass als Zuschuss maximal 50,00 von den 50,00 übersteigenden Kosten des Verkehrsmittels gewährt wird. Herr GfGR Ing. Merker verlässt die Sitzung. 19

20 Die österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines EWR-Mitgliedstaates sowie der aufrechte Bezug der Familienbeihilfe waren Voraussetzung für die Gewährung des Semestertickets. Bei der Europäischen Kommission wurde ein Verfahren gegen Österreich eingeleitet, wonach eine aufgrund der Voraussetzung des Bezuges der Familienbeihilfe eine EUrechtswidrige Ungleichbehandlung von StudentInnen aus EU-Staaten gegenüber österreichischen StudentInnen besteht. Aufgrund dieses Vertragsverletzungsverfahrens ändern die Wiener Linien ab dem Studienjahr 2012/13 die Voraussetzungen für das vergünstigte Semesterticket dahingehend, dass als einzige Voraussetzung nur mehr der Hauptwohnsitz und eine Altersgrenze unter 26 Jahren gelten. Der Bezug der Familienbeihilfe ist nicht mehr Voraussetzung. Die Wiener Linien erhöhen den Preis des Semestertickets ab dem Studienjahr 2012/13 von 100,00 auf 150,00. Dabei ist als Neuerung auch die Freifahrt in den Semesterferien inkludiert. Wiener StudentInnen zahlen nunmehr 75,00 für das Semesterticket. Daher wurde das NÖ Jugendgesetz dahingehend geändert, dass der Zuschuss für Studierende von 50,00 auf 75,00 erhöht wird. Um den Laxenburger StudentInnen auch weiterhin einen Anreiz zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu geben, sollen von der Marktgemeinde Laxenburg die 75,00 übersteigenden Kosten für öffentliche Verkehrsmittel zum Studienort gefördert werden, maximal jedoch bis zu einem Betrag von 75,00. Der Hauptwohnsitz seit drei Jahren (Stichtag bzw ) ist nachzuweisen. Herr GfGR Ing. Merker nimmt wieder an der Sitzung teil. Frau Vizebürgermeister stellt den Antrag, die Richtlinien zur Gewährung einer Förderung der Fahrtkosten von Studierenden wie folgt festzulegen: Anspruchsberechtigte Personen: Ordentliche HörerInnen einer - öffentlichen Universität - Privatuniversität - Fachhochschule - Hochschule Österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines EWR-Mitgliedsstaates Studierende mit zumindest 3 Jahren Hauptwohnsitz in Laxenburg (Stichtag bzw des jeweiligen Studienjahres) Altersgrenze: unter 26 Jahre Inskriptionsbestätigung für das beantragte Semester Nachweis über den Kauf des Semestertickets am Studienort Förderungshöhe: 20

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