Einsparpotenziale für energieintensive Unternehmen aufgrund der Besonderen Ausgleichsregelung (besar) im EEG 2014

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Einsparpotenziale für energieintensive Unternehmen aufgrund der Besonderen Ausgleichsregelung (besar) im EEG 2014"

Transkript

1 PKF FASSELT SCHLAGE Einsparpotenziale für energieintensive Unternehmen aufgrund der Besonderen Ausgleichsregelung (besar) im EEG 2014 Hinweis: Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Beschlussempfehlung zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung (EEG 2014), Stand 26. Juni 2014 Darüber hinaus sind weiterführende Informationen, Stellungnahmen und Meinungen berücksichtigt worden, Stand 7. Juli 2014

2 Inhaltsverzeichnis Unser Unternehmen Wer ist von der besar begünstigt? Wie hoch ist die Entlastung? Härtefall- und Übergangsregelungen Beispielrechnung Antrag im Rahmen der besar im Jahr 2014 Kontakt PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte

3 Inhaltsverzeichnis Unser Unternehmen Wer ist von der besar begünstigt? Wie hoch ist die Entlastung? Härtefall- und Übergangsregelungen Beispielrechnung Antrag im Rahmen der besar im Jahr 2014 Kontakt PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte

4 Unser Unternehmen PKF Fasselt Schlage Gehört zu den führenden mittelständisch geprägten Prüfungs- und Beratungsunternehmen in Deutschland Erzielte im Jahr 2013 einen Jahresumsatz von 63 Millionen Euro Beschäftigt 37 Partner und über 600 Mitarbeiter, davon mehr als 200 Berufsträger (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte) Einheitliche Qualitätsstandards und strenge Qualitätskontrollen gewährleisten eine hohe fachliche Qualität der Arbeitsergebnisse Ist Mitglied des nationalen sowie internationalen PKF- Netzwerks Standorte PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 4

5 Unser Unternehmen PKF Fasselt Schlage in Duisburg PKF Fasselt Schlage gehört zu den traditionsreichen mittelständischen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Duisburg und in der Region Die Ursprünge der Gesellschaft reichen bis in die 30er Jahre zurück Am Standort in Duisburg sind heute 13 Partner und mehr als 200 Mitarbeiter tätig. Darunter sind 83 Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte, viele von ihnen mit Mehrfachqualifikation Tätigkeitskonzept: umfassende Betreuung aus einer Hand (Prüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung, IT-Beratung) PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 5

6 Auszug unseres Prüfungs- und Beratungsportfolios Beratung für die Energiewirtschaft Beratung für energieintensive Unternehmen Unterstützung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes bei Antragsverfahren nach der besonderen Ausgleichsregelung (besar) des EEG Entwicklung von Konzepten zur Senkung der Energiebeschaffungskosten unter maximaler Ausnutzung der vorhandenen Förder-/Entlastungsmöglichkeiten; Nutzung des EEG- Eigenstromprivilegs, der Stromsteuerbefreiung und/oder der Energiesteuererstattungen Prüfungen und Bescheinigungen für Anlagenbetreiber, Netznutzer und Verbraucher nach EEG und KWKG sowie nach Konzessionsabgabenverordnung (Grenzpreis) Beratung von Energiebeschaffungen am Markt (z.b. Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen, Angebotsvergleiche, Vertragsverhandlungen) Erstellung von Energiesteueranmeldungen und -entlastungsanträgen Erneuerbare Energien und Energieerzeugung Wirtschaftlichkeitsberechnungen von EEG-Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Wind, Solarenergie (Photovoltaik), Biomasse sowie Bio-, Deponie- und Klärgas Konzeption von dezentralen Erzeugungsprojekten nach EEG und KWKG Konzeption und Ausgestaltung einer kostenoptimierten Eigenstromerzeugung für Unternehmen und Kommunen unter Ausnutzung von energiesteuerlichen Vorteilen (z.b. Stromsteuerbefreiung) sowie dem EEG-Eigenstromprivileg Kaufmännische Bewertung der Werthaltigkeit und Ertragsaussichten von Beteiligungen an EE-Projekten Konzeption und Ausgestaltung von Bürgerbeteiligungsmodellen PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 6

7 Inhaltsverzeichnis Unser Unternehmen Wer ist von der besar begünstigt? Wie hoch ist die Entlastung? Härtefall- und Übergangsregelungen Beispielrechnung Antrag im Rahmen der besar im Jahr 2014 Kontakt PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte

8 Wer ist von der besar begünstigt? Grundsätzliche Voraussetzungen für die Antragsberechtigung ( 64 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3) Unternehmen gehört zu den Branchen gemäß Liste 1 oder Liste 2 (siehe Anhang 4, EEG 2014) Umlagepflichtige und selbst verbrauchte Strommenge an einer Abnahmestelle > 1 GWh Grenzwerte für die Stromkostenintensität (SKI) nach Liste 1 Mindestens 16 % im Antragsjahr 2014 (für die Begrenzung im Jahr 2015) bzw. 17 % ab dem AJ 2015 Grenzwerte für die Stromkostenintensität (SKI) nach Liste 2 Mindestens 20 % Betrieb eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (DIN EN ISO 50001, EMAS) Hinweis: Bei einem Stromverbrauch < 5 GWh sind alternative Systeme möglich Um die Härtefallregelung ( 103 Abs. 3 und 4) in Anspruch zu nehmen, muss dem Unternehmen für das Begrenzungsjahr 2014 eine bestandskräftige Begrenzungsentscheidung vorliegen und die SKI muss mehr als 14 % betragen Hinweis: Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Besonderen Ausgleichsregelung führt in seiner Anlage 4 in zwei Listen insgesamt 219 Unternehmensbranchen auf (Liste 1 = 68 Branchen, Liste 2 = 151 Branchen). Die Unterteilung der Branchen erfolgt nach der Klassifizierung der Wirtschaftszweige des statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2008 (WZ-2008-Code), und richtet sich dabei nach Annex 3 und Annex 5 der Guidelines on State aid for environmental protection and energy in den Leitlinien der EU- Kommission (Download unter: PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 8

9 Begrifflichkeiten (1 von 3) Bezugsjahr/Geschäftsjahr, Antragsjahr und Begrenzungsjahr 2013 Bezugsjahr / letzte abgeschlossene Geschäftsjahr (GJ): Liefert die Datengrundlage für das folgende Antragsjahr* 2014 Antragsjahr (AJ): Antrag gem. besar beim BAFA auf Basis der Daten des vorangegangenen, abgeschlossenen Geschäftsjahres 2015 Begrenzungsjahr (BJ): Reduktion der für dieses Jahr ermittelten EEG-Umlage auf Basis des Antrags im vorangegangenen Antragsjahr * Wenn ein abweichendes Geschäftsjahr vorliegt, dann wäre die Datengrundlage für das AJ 2014 entsprechend das GJ 2012/2013 PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 9

10 Begrifflichkeiten (2 von 3) Bruttowertschöpfung (BWS) Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten nach Definition des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 4, Reihe 4.3, Wiesbaden 2007 ( 64 Abs. 6 Nr. 2) Ein Auszug ist als Download beim BAFA verfügbar unter: ie_eeg_bruttowertschoepfung.pdf Das Original ist zu beziehen beim Statistischen Bundesamt bzw. über Besonderheiten im neuen EEG 2014 BWS zu Faktorkosten Entspricht Bruttowertschöpfung abzgl. sonstiger indirekter Steuern zzgl. Subventionen Kosten für Leiharbeiter sind nicht mehr von der BWS abzuziehen ( 64 Abs. 6 Nr. 2) Nenner/Divisor (beim Quotienten zur Berechnung der SKI) steigt tendenziell Somit sinkt SKI tendenziell BWS wird als arithmetisches Mittel der letzten 3 Jahre berechnet ( 64 Abs. 2 Nr. 3 und 64 Abs. 6 Nr. 3) Aber Übergangsregeln beachten! ( 103 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1) PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 10

11 Begrifflichkeiten (3 von 3) Stromkostenintensität (SKI) Verhältnis der maßgeblichen Stromkosten einschließlich der Stromkosten für nach 61 umlagepflichtige selbst verbrauchte Strommengen zum arithmetischen Mittel der Bruttowertschöpfung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren des Unternehmens [ ] ( 64 Abs. 6 Nr. 3) Maßgebliche Stromkosten werden hierbei berechnet durch Multiplikation des durchschnittlichen Strompreises für Unternehmen mit ähnlichen Stromverbräuchen mit Dem arithmetischen Mittel des Stromverbrauchs des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ODER dem standardisierten Stromverbrauch Hinweis: Die Zugrundelegung eines standardisierten Stromverbrauchs ggf. unter Anwendung von Stromeffizienzreferenzwerten sowie eines durchschnittlichen Strompreises benötigt unter anderem die Entwicklung von Methodiken zur Festlegung von eben diesen durchschnittlichen Strompreisen, Effizienzreferenzwerten bzw. sonstigen Effizienzanforderungen. 94 Nr. 1 und 2 implizieren eine entsprechende Verordnungsermächtigung zur Schaffung der benötigten Daten/Methodiken. Bis diese vorliegen, gelten die bereits erwähnten Übergangsregelungen. PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 11

12 Inhaltsverzeichnis Unser Unternehmen Wer ist von der besar begünstigt? Wie hoch ist die Entlastung? Härtefall- und Übergangsregelungen Beispielrechnung Antrag im Rahmen der besar im Jahr 2014 Kontakt PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte

13 Wie hoch ist die Entlastung bzw. Belastung? Grundsätzliche Belastung durch EEG-Umlage ( 64 Abs. 2 Nr. 1 u. 2 sowie 103 Abs. 3 u. 4) 100% für die erste GWh (sogenannter Selbstbehalt, aktuell EUR) 15% für den Stromverbrauch > 1 GWh, wenn Berechtigung zur besar besteht 20% für den Stromverbrauch > 1 GWh, wenn Härtefall 2* (gem. 103 Abs. 4) besteht Maximal Verdopplung der Belastung in Cent/kWh in einem Begrenzungsjahr zwischen 2015 und einschließlich 2018 (gilt auch, wenn Härtefall 1* (gem. 103 Abs. 3) besteht) MAX-Grenze Cap ( 64 Abs. 2 Nr. 3b) EEG-Umlagekosten für den Stromverbrauch > 1 GWh dürfen 4 % der Bruttowertschöpfung nicht überschreiten Voraussetzung: SKI liegt zwischen 16/17 % und 20 % MAX-Grenze Super-Cap ( 64 Abs. 2 Nr. 3a) EEG-Umlagekosten für den Stromverbrauch > 1 GWh dürfen 0,5 % der Bruttowertschöpfung nicht überschreiten Voraussetzung: SKI 20 % * Nähere Erläuterungen zu den zwei Arten der Härtefallregelung finden sich auf den Folien 16 und 17 PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 13

14 Wie hoch ist die Entlastung bzw. Belastung? (2) Die zuvor dargestellten Maximalgrenzen (Cap und Super-Cap) werden auf der anderen Seite wiederum begrenzt durch Mindestbeiträge Neben dem Selbstbehalt sind diese Mindestbeiträge in jedem Fall von den begünstigten Unternehmen zu bezahlen Die Begrenzungen durch Cap und Super-Cap erfolgen nur so weit, als dass die von dem Unternehmen zu zahlende EEG-Umlage für den Stromanteil über 1 GWh folgende Werte nicht unterschreitet: MINDESTENS ist die Sockelumlage zuzüglich 0,1 Cent/kWh für den Stromverbrauch > 1 GWh zu zahlen ( 64 Abs. 2 Nr. 4b) MINDESTENS ist die Sockelumlage zuzüglich 0,05 Cent/kWh für den Stromverbrauch > 1 GWh zu zahlen ( 64 Abs. 2 Nr. 4a) Hinweis: Diese Ausnahme gilt nur für Unternehmen der Branchen Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium, Blei, Zink und Zinn sowie Kupfer PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 14

15 Inhaltsverzeichnis Unser Unternehmen Wer ist von der besar begünstigt? Wie hoch ist die Entlastung? Härtefall- und Übergangsregelungen Beispielrechnung Antrag im Rahmen der besar im Jahr 2014 Kontakt PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte

16 Härtefallregelungen Der Gesetzesentwurf zum EEG 2014 vom sieht zwei Arten von Härtefallregelungen vor Härtefallregelung 1: 103 Abs. 3 Maximale Verdopplung der Umlage in Cent/kWh zwischen 2015 und 2018 Härtefallregelung 2: 103 Abs. 4 Begrenzung der EEG-Umlage auf 20 % Voraussetzungen für beide Arten der Härtefallregelung Für das BJ 2014 liegt ein positiver bestandskräftiger Begrenzungsbescheid vor Für das BJ 2015 beträgt die SKI mindestens 14 % PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 16

17 Härtefallregelungen (2) Härtefallregelung 1 (gem. 103 Abs. 3) Das Unternehmen ist in Liste 1 aufgeführt, erreicht aber NICHT die geforderte SKI von 16/17 % Maximal Verdopplung der Belastung in Cent/kWh in einem BJ zw und 2018 Härtefallregelung 2 (gem. 103 Abs. 3) Das Unternehmen ist weder in Liste 1 noch in Liste 2 aufgeführt ODER es ist in Liste 2 aufgeführt, erreicht aber die geforderte SKI von 20 % nicht Für die Strommenge > 1 GWh müssen 20 % der EEG-Umlage bezahlt werden Hinweis: Gegenüber dem Kabinettsentwurf ( ) ist hier eine maßgebliche Änderung vorgenommen worden. Im Entwurf waren Unternehmen aus Liste 1 dem Grunde nach begünstigt und hätten bei Anwendung des Härtefalls lediglich 20 % der EEG-Umlage zahlen müssen. 103 Abs. 4 EEG 2014 sieht jetzt KEINE Härtefallregelung 2 mehr für Unternehmen der Liste 1 vor, die die erforderliche SKI von 16/17 % nicht mehr erreichen PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 17

18 Übergangsregelungen (Auszug) Übergangsregelung für die Jahre 2015 bis 2018 ( 103 Abs. 3) Begrenzung der Belastung durch die EEG-Umlage Wie zuvor schon erwähnt, darf sich die Belastung in Cent/kWh von Jahr zu Jahr maximal verdoppeln (siehe auch Härtefallregelung 1) Voraussetzung ist ein positiver, bestandskräftiger Begrenzungsbescheid für 2014 Übergangsregelung für das Begrenzungsjahr 2015 ( 103 Abs. 1 Nr. 2 und 4) Anstelle des arithmetischen Mittels der Bruttowertschöpfung für die vergangenen drei Jahre ist nur die Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres (also 2013) zugrunde zu legen Zur Berechnung der Stromkostenintensität können die tatsächlichen Stromkosten des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres genutzt werden Übergangsregelung für das Begrenzungsjahr 2016 ( 103 Abs. 2 Nr. 1 und 2) Zugrundelegung der Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre (also 2013 und 2014) Zur Berechnung der Stromkostenintensität können die tatsächlichen Stromkosten des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres genutzt werden PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 18

19 Inhaltsverzeichnis Unser Unternehmen Wer ist von der besar begünstigt? Wie hoch ist die Entlastung? Härtefall- und Übergangsregelungen Beispielrechnung Antrag im Rahmen der besar im Jahr 2014 Kontakt PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte

20 Beispielrechnung Zugrunde gelegte Annahmen Betrachtet wird ein fiktives Unternehmen mit folgenden Rahmendaten Konstanter Stromverbrauch von 5 GWh pro Jahr Unternehmen hat eine Zertifizierung nach DIN EN ISO bzw. EMAS BWS variiert je nach Szenario zwischen 3 und 6 Mio. EUR (als variable Größe für die SKI) Für das Begrenzungsjahr 2014 liegt ein positiver Begrenzungsbescheid vor Bis auf Szenario 5 ist das Unternehmen der Liste 1 (gem. Anhang 4 EEG 2014) zugeordnet Berechnet werden fünf verschiedene Szenarien 1. SKI konstant < 14 % keine BesAR, keine Härtefallregelung, volle EEG-Umlage 2. SKI konstant zwischen 14 und 16/17 % Härtefallregelung 1 greift 3. SKI konstant > 16/17 % aber kleiner als 20 % besar greift 4. SKI konstant > 20 % besar und zusätzlich Super-Cap greifen 5. SKI konstant < 20 % und Zuordnung zu Liste 2 Härtefallregelung 2 greift Weitere Rahmendaten EEG-Umlage beträgt 6,24 ct/kwh im Jahr 2014 und sinkt dann jährlich um 2,5 % Strompreis von 15 ct/kwh (netto, ohne EEG-Umlage) bleibt konstant Hinweis: Szenario 5 greift auch dann, wenn ein Begrenzungsbescheid für 2014 vorliegt, das Unternehmen aber WEDER in Liste 1 NOCH in Liste 2 aufgeführt ist PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 20

21 Beispielrechnung Grafische Darstellung von 5 verschiedenen Szenarien PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 21

22 Beispielrechnung Grafische Darstellung von 5 verschiedenen Szenarien (2) Sobald ein Unternehmen Anspruch auf die besar hat, ergeben sich signifikante Einsparungen. Der vermeintlich geringe Unterschied zwischen den Szenarien 3 und 4 (ca EUR) resultiert aus dem zugrunde gelegten Stromverbrauch von nur 5 GWh. Mit steigendem Stromverbrauch steigt der Unterschied zwischen den Szenarien 3 und 4 aber deutlich an. In Szenario 2 greift die Härtefallregelung 1 (maximale Verdopplung der EEG- Umlage in ct/kwh pro Jahr). Diese Begrenzung greift jedoch nur im BJ 2015; für die Folgejahre muss die volle EEG- Umlage bezahlt werden. Wenn ein Unternehmen unter die Härtefallregelung 2 (Szenario 5) fällt, sind im Vergleich zu den Szenarien 1 und 2 erneut große Einsparungen möglich. PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 22

23 Inhaltsverzeichnis Unser Unternehmen Wer ist von der besar begünstigt? Wie hoch ist die Entlastung? Härtefall- und Übergangsregelungen Beispielrechnung Antrag im Rahmen der besar im Jahr 2014 Kontakt PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte

24 Antrag im Rahmen der besar im Jahr 2014 Erste Schritte Prüfung, ob grundsätzliche Voraussetzungen für die besar erfüllt sind (Mindeststromverbrauch, Umweltmanagementsystem, ggf. Übergangsregelungen) Prüfung der Wirtschaftszweig-Nummer (WZ). Trifft die bestehende Branchenzuordnung meines Unternehmens in seiner jetzigen Form noch zu? Prüfung, ob das Unternehmen zu einer der begünstigten Branchen in Liste 1 oder Liste 2 (Anlage 4 des EEG 2014) und den dort vermerkten WZ-Nummern gehört Erstellung einer (indikativen) Bruttowertschöpfungsrechnung zu Faktorkosten und Berechnung der Stromkostenintensität Abgleich mit den geforderten Werten gemäß Liste 1 oder Liste 2 Anforderungen erfüllt? falls nein, besteht ggf. Anspruch auf Härtefallregelung? Hinweis: Insbesondere bei der Sondierung der Antragsvoraussetzungen kann eine externe Qualitätssicherung sinnvoll sein; PKF bietet hierzu einen Quick-Check an. Die neuen Regelungen erhöhen insgesamt den Arbeitsaufwand (Stichworte Berechnung BWS, Cap, Super-Cap). PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 24

25 Antrag im Rahmen der besar Ablauf des Antragsverfahrens Aufstellung des Jahresabschlusses und Ermittlung der BWS Prüfung nach 64 und ggf. 103 EEG 2014 inkl. Bescheinigung Upload der Daten im BAFA-Portal Schriftliche Erklärung des Unternehmens zum Antrag (bis 30.9.) Antragsprüfung durch BAFA und ggf. Beantwortung von Rückfragen Entlastungsbescheid PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 25

26 Antrag im Rahmen der besar im Jahr 2014 Ablehnungsquote von 20 % im Vorjahr Im Antragsjahr 2013 wurden laut BAFA insgesamt für Abnahmestellen (in Unternehmen) Entlastungsanträge gestellt Begünstigt wurden letztendlich nur Abnahmestellen, was einer Ablehnungsquote von ca. 20 % entspricht Das BAFA erklärt, dass insbesondere bei den Erstantragstellern im Vergleich zu bisher schon begünstigten Unternehmen eine deutlich höhere Ablehnungsquote zu verzeichnen war ergrundpapier_2014.pdf Wiederholt waren vermeidbare Fehler wie Formfehler oder Fristversäumnisse Grund für eine Ablehnung Einsprüche/Klagen gegen eine Ablehnung waren bis dato noch nie erfolgreich Angesichts der durch das EEG 2014 nochmals gestiegenen Anforderungen für die Unternehmen kann das Risiko einer Negativbescheidung durch eine antragsbegleitende Qualitätssicherung deutlich minimiert werden PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 26

27 So können wir Sie unterstützen Das PKF Energieteam bietet Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung an (Erst-) Analyse & Quick-Check Optimierung Simulationsrechnungen Beratung bei Auslegungsfragen Qualitätssicherung Prüfung & Bescheinigung Erfüllt Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für eine Begrenzung der EEG-Umlage? Analyse, Planung und Umsetzung von Gestaltungsmaßnahmen, um in den Genuss der besar zu kommen Auf Basis von Unternehmensdaten werden Simulationsrechnungen über mehrere Jahre zur Abschätzung von Entlastungspotenzialen durchgeführt Beratung in Bezug auf das EEG oder die Vorgaben des BAFA für das Antragsverfahren Sichtung der Antragsunterlagen (Vollständigkeit, Konsistenz), Hilfestellung beim fristgerechten Upload im BAFA- Portal und Beantwortung von Anfragen des BAFA Vorgeschriebene Prüfung der Antragsunterlagen und Erteilung der Bescheinigung für Unternehmen aller Branchen PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 27

28 Inhaltsverzeichnis Unser Unternehmen Wer ist von der besar begünstigt? Wie hoch ist die Entlastung? Härtefall- und Übergangsregelungen Beispielrechnung Antrag im Rahmen der besar im Jahr 2014 Kontakt PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte

29 Kontakt Ingo Hesse Telefon: Telefax: ingo.hesse@pkf-fasselt.de Franklin Hünger Telefon: Telefax: franklin.huenger@pkf-fasselt.de PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft. Rechtsanwälte Schifferstraße Duisburg Telefon: Telefax: PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 29

30 Disclaimer Die in dieser Präsentation vorgestellten Inhalte und Beispielrechnungen basieren auf dem Gesetzesentwurf des EEG 2014 mit Stand vom 26. Juni Wir weisen darauf hin, dass sich bis zum geplanten Inkrafttreten des EEG 2014 (zum 1. August 2014) noch Änderungen ergeben können. Die Inhalte dieser Präsentation können weder eine umfassende Darstellung der jeweiligen Problemstellungen sein noch den auf die Besonderheiten von Einzelfällen abgestimmten fachlichen Rat ersetzen. Deshalb sollten Sie sich ggf. individuell beraten lassen, bevor Sie konkrete Maßnahmen treffen oder unterlassen. PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 30

Einsparpotenziale für energieintensive Unternehmen aufgrund der Besonderen Ausgleichsregelung (besar) im EEG 2014

Einsparpotenziale für energieintensive Unternehmen aufgrund der Besonderen Ausgleichsregelung (besar) im EEG 2014 PKF FASSELT SCHLAGE Einsparpotenziale für energieintensive Unternehmen aufgrund der Besonderen Ausgleichsregelung (besar) im EEG 2014 Hinweis: Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf den Gesetzesentwurf

Mehr

Stromkostenintensive Unternehmen: Einsparpotenziale im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung (besar) im EEG 2017

Stromkostenintensive Unternehmen: Einsparpotenziale im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung (besar) im EEG 2017 PKF FASSELT SCHLAGE PKF FASSELT SCHLAGE Stromkostenintensive Unternehmen: Einsparpotenziale im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung (besar) im EEG 2017 Oktober 2017 Inhaltsverzeichnis Unser Unternehmen

Mehr

PKF FASSELT SCHLAGE. Einsparpotenziale für energieintensive Unternehmen aufgrund der Besonderen Ausgleichsregelung (besar) im EEG 2014

PKF FASSELT SCHLAGE. Einsparpotenziale für energieintensive Unternehmen aufgrund der Besonderen Ausgleichsregelung (besar) im EEG 2014 PKF FASSELT SCHLAGE Einsparpotenziale für energieintensive Unternehmen aufgrund der Besonderen Ausgleichsregelung (besar) im EEG 2014 Inhaltsverzeichnis Unser Unternehmen Wer ist von der besar begünstigt?

Mehr

Die Besondere Ausgleichregelung im Begrenzungsjahr Kurzauswertung 1

Die Besondere Ausgleichregelung im Begrenzungsjahr Kurzauswertung 1 Die Besondere Ausgleichregelung im Begrenzungsjahr 6 - Kurzauswertung Das BAFA hat auch 6 eine Analyse der Antragszahlen, begünstigten Strommenge und Entlastungswirkung für die Unternehmen in der Besonderen

Mehr

Besondere Ausgleichsregelung EEG im Jahr 2017

Besondere Ausgleichsregelung EEG im Jahr 2017 Besondere Ausgleichsregelung EEG im Jahr 2017 Übersicht über die Besondere Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen www.mpw-net.de 1 Übersicht über die Besondere Ausgleichsregelung Voraussetzungen

Mehr

Anträge nach 64 Abs. 5a EEG 2017 (freiwilliger Einbezug eigenerzeugter, nicht umlagepflichtiger Strommengen)

Anträge nach 64 Abs. 5a EEG 2017 (freiwilliger Einbezug eigenerzeugter, nicht umlagepflichtiger Strommengen) Anträge nach 64 Abs. 5a EEG 2017 (freiwilliger Einbezug eigenerzeugter, nicht umlagepflichtiger Strommengen) Vortrag im Rahmen des workshops des Instituts für Energie- und Regulierungsrecht Berlin am 8.06.2017

Mehr

Eigenversorgung nach dem EEG 2017 Bestätigung des Leitfadens und neue Regelungen

Eigenversorgung nach dem EEG 2017 Bestätigung des Leitfadens und neue Regelungen Eigenversorgung nach dem EEG 2017 Bestätigung des Leitfadens und neue Regelungen Vortrag im Rahmen des Workshops des Instituts für Energie- und Regulierungsrecht am 23.03.2017 in Berlin http://www.bafa.de/

Mehr

Neues zur Besonderen Ausgleichsregelung

Neues zur Besonderen Ausgleichsregelung Neues zur Besonderen Ausgleichsregelung Osnabrück 1 - AGENDA - I. Die neue Durchschnittsstrompreis-Verordnung (DSPV) II. Besonderheiten der diesjährigen Antragsrunde III. Fragen und Diskussion Osnabrück

Mehr

Entlastungsmöglichkeiten bei der EEG-Umlage

Entlastungsmöglichkeiten bei der EEG-Umlage Entlastungsmöglichkeiten bei der EEG-Umlage Voraussetzungen, Möglichkeiten, Verfahrensablauf 13. September 2012 Erfolg kennt keine Grenzen! Wir beraten deutsche Unternehmen weltweit. 1 Agenda 01 Entlastungsmöglichkeiten

Mehr

Energiemärkte und Energiebeschaffung heute

Energiemärkte und Energiebeschaffung heute Energiemärkte und Energiebeschaffung heute Energiepreise schwanken stark und sind nicht vorhersehbar Energiemärkte sind bestimmt durch Handels- bzw. Commodity-Preise Strom: kaum noch Preiswettbewerb zwischen

Mehr

EEG 2014 Die neue Besondere Ausgleichsregelung. 5. BDG-Umwelttag Düsseldorf

EEG 2014 Die neue Besondere Ausgleichsregelung. 5. BDG-Umwelttag Düsseldorf EEG 2014 Die neue Besondere Ausgleichsregelung 5. BDG-Umwelttag Düsseldorf 30.09.2014 1 Antragsrunde 2014 EU-Beihilfeverfahren 18.12.2013 EU eröffnet Beihilfeprüfverfahren EU stuft EEG 2012 als Beihilfe

Mehr

Fachtagung Orientierung energieintensiver Betriebe. Herausforderung: EU-Vorgaben in Deutschland umsetzen. GALLEHR+PARTNER Karben,

Fachtagung Orientierung energieintensiver Betriebe. Herausforderung: EU-Vorgaben in Deutschland umsetzen. GALLEHR+PARTNER Karben, Fachtagung Orientierung energieintensiver Betriebe Herausforderung: EU-Vorgaben in Deutschland umsetzen GALLEHR+PARTNER Karben, 12.09.2014 1 Besondere Ausgleichsregelung Entwicklung seit 2003 Härtefallregelung

Mehr

Besondere Ausgleichsregelung

Besondere Ausgleichsregelung Besondere Ausgleichsregelung Gliederung 1. Ausgangslage 2. Kabinettsentwurf a. Antragsberechtigt b. Be- bzw. Entlastung c. Übergangsregelung d. Härtefallregelung e. Schienenbahnen 3. Berechnungsgrundlage

Mehr

Die Besondere Ausgleichsregelung Die Verordnung zu Berechnung der durchschnittlichen Strompreise (DSPV) und Neuerungen durch das EEG 2017

Die Besondere Ausgleichsregelung Die Verordnung zu Berechnung der durchschnittlichen Strompreise (DSPV) und Neuerungen durch das EEG 2017 Die Besondere Ausgleichsregelung Die Verordnung zu Berechnung der durchschnittlichen Strompreise (DSPV) und Neuerungen durch das EEG 2017 Vortrag im Rahmen des Crash-Kurses Energierecht beim Institut für

Mehr

EEG 2014: Die neue Besondere Ausgleichsregelung

EEG 2014: Die neue Besondere Ausgleichsregelung EEG 2014: Die neue Besondere Ausgleichsregelung Am 27. Juni 2014 hat der Bundestag die EEG-Novelle verabschiedet. Wesentliches Ziel der Novellierung war zum einen, den Kostenanstieg bei der Förderung erneuerbaren

Mehr

Die bisherige Verwaltungspraxis zur besonderen Ausgleichsregelung und die erwarteten Auswirkungen der Novelle des EEG.

Die bisherige Verwaltungspraxis zur besonderen Ausgleichsregelung und die erwarteten Auswirkungen der Novelle des EEG. 1. Fachgespräch der Clearingstelle EEG am 22.02.08 Die bisherige Verwaltungspraxis zur besonderen Ausgleichsregelung und die erwarteten Auswirkungen der Novelle des EEG. Florian Röttger Referent Referat

Mehr

Hinweisblatt Einzelkaufleute

Hinweisblatt Einzelkaufleute Hinweisblatt Einzelkaufleute Nachträgliche Nachträgliche Antragstellung Antragstellung für für die die Begrenzungsjahre Begrenzungsjahre 2015, 2015, 2016 2016 und und 2017 2017 Fehler! Verweisquelle konnte

Mehr

Probleme bei Auslegung und Anwendung der 63 ff. EEG aus Sicht der Wirtschaftsprüfer. 11. September WP Gerhard Denk

Probleme bei Auslegung und Anwendung der 63 ff. EEG aus Sicht der Wirtschaftsprüfer. 11. September WP Gerhard Denk www.pwc.de Probleme bei Auslegung und Anwendung der 63 ff. EEG aus Sicht der Wirtschaftsprüfer WP Gerhard Denk Agenda 1. Grundlagen Besondere Ausgleichsregelung 2. Aufgaben der Wirtschaftsprüfer 3. Zusammenfassung

Mehr

Die Neuregelung der besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen

Die Neuregelung der besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen Die Neuregelung der besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen Workshop zum Energierecht Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin am 9.05.2014 1 Antragsrunde 2014 Zeitschienen

Mehr

Mandanteninformation Januar Information über Neuerungen im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung

Mandanteninformation Januar Information über Neuerungen im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung Mandanteninformation Januar 2017 Information über Neuerungen im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG 2017 I. Nach dem Antrag ist vor dem Antrag Vor Inkrafttreten der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Mehr

Unsere Expertise im Bereich Energiewirtschaft

Unsere Expertise im Bereich Energiewirtschaft PKF FASSELT SCHLAGE PKF FASSELT SCHLAGE Unsere Expertise im Bereich Energiewirtschaft Stand: 05/2017 Inhaltsverzeichnis Unser Unternehmen Unser Prüfungs- und Beratungsansatz Auf einen Blick Kontakt 2 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Übersicht der Vergünstigungen bei Steuern und Abgaben für Energie

Übersicht der Vergünstigungen bei Steuern und Abgaben für Energie Übersicht der en bei Steuern und Abgaben für Energie Stromsteuer Steuerbefreiung nach 9 a StromStG Begünstigte Prozesse: Elektrolyse Herstellung von Glas, Keramik, Baukeramik, Zement, Kalk, Beton Metallerzeugung

Mehr

Grundzüge der EEG-Reform 2014

Grundzüge der EEG-Reform 2014 Grundzüge der EEG-Reform 2014 Ministerialdirigentin Dr. Dorothee Mühl Leiterin der Unterabteilung IIIB (Strom) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Berlin, 19. Mai 2014 Ausgangspunkte der Novelle

Mehr

Unsere Expertise im Bereich Energiewirtschaft

Unsere Expertise im Bereich Energiewirtschaft PKF FASSELT SCHLAGE PKF FASSELT SCHLAGE Unsere Expertise im Bereich Energiewirtschaft Stand: 01/2018 Inhaltsverzeichnis Unser Unternehmen Unser Prüfungs- und Beratungsansatz Auf einen Blick Kontakt PKF

Mehr

Unsere Expertise im Bereich Energiewirtschaft

Unsere Expertise im Bereich Energiewirtschaft PKF FASSELT SCHLAGE PKF FASSELT SCHLAGE Unsere Expertise im Bereich Energiewirtschaft Stand: 06/2017 Inhaltsverzeichnis Unser Unternehmen Unser Prüfungs- und Beratungsansatz Auf einen Blick Kontakt 2 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Hintergrundinformationen zur Besonderen Ausgleichsregelung. Antragsverfahren 2016 für Begrenzung der EEG-Umlage 2017

Hintergrundinformationen zur Besonderen Ausgleichsregelung. Antragsverfahren 2016 für Begrenzung der EEG-Umlage 2017 Hintergrundinformationen zur Besonderen Ausgleichsregelung Antragsverfahren 2016 für Begrenzung der EEG-Umlage 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Überblick... 3 2. Systematik der Besonderen Ausgleichsregelung...

Mehr

EEG 2014 ÄNDERUNGEN UND ANFORDERUNGEN

EEG 2014 ÄNDERUNGEN UND ANFORDERUNGEN EEG 2014 ÄNDERUNGEN UND 12.11.2014 Anika Titze Referentin Energierecht und Energiewirtschaft Energieberatertag 2014 Nieder Olm www.energieagentur.rlp.de www.twitter.com/energie_rlp GLIEDERUNG:» Allgemeiner

Mehr

Die Abwicklung der Besonderen Ausgleichsregelung 2014

Die Abwicklung der Besonderen Ausgleichsregelung 2014 2. Dezember 2014 Die Abwicklung der Besonderen Ausgleichsregelung 2014 Zusammenhänge Aufgabenstellungen Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin 01. 02.12.2014 Antragsrunde 2014 Zeitschienen

Mehr

Besondere Ausgleichsregelung: Maßgebliche Stromkosten und Durchschnittsstrompreise. Hinweise zum Verfahren, Antragstellung und Nachweisführung

Besondere Ausgleichsregelung: Maßgebliche Stromkosten und Durchschnittsstrompreise. Hinweise zum Verfahren, Antragstellung und Nachweisführung Besondere Ausgleichsregelung: Maßgebliche Stromkosten und Durchschnittsstrompreise Hinweise zum Verfahren, Antragstellung und Nachweisführung Besondere Ausgleichsregelung: Maßgebliche Stromkosten und Durchschnittsstrompreise

Mehr

Gruppenprojekt in Göttingen zur Vorbereitung auf die Energiemanagementzertifizierung nach DIN EN / ISO 50001

Gruppenprojekt in Göttingen zur Vorbereitung auf die Energiemanagementzertifizierung nach DIN EN / ISO 50001 Gruppenprojekt in Göttingen zur Vorbereitung auf die Energiemanagementzertifizierung nach DIN EN 16001 / ISO 50001 Seite 1 Arqum - Gesellschaft für Arbeitssicherheit, Qualitätsund Umweltmanagement mbh

Mehr

EEG 2.0 - Neue Spielregeln für die Besondere Ausgleichsregelung

EEG 2.0 - Neue Spielregeln für die Besondere Ausgleichsregelung EEG 2.0 - Neue Spielregeln für die Besondere Ausgleichsregelung 02. Juli 2014, IHK Hagen ewb Hillebrand energiewirtschaftliche Beratung Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Hillebrand MBA Kardinal-von-Galen-Str. 13

Mehr

Politische Rahmenbedingungen Energieeffizienz und EEG Sebastian Franke, VCI Frankfurt

Politische Rahmenbedingungen Energieeffizienz und EEG Sebastian Franke, VCI Frankfurt Politische Rahmenbedingungen Energieeffizienz und EEG 2014 Sebastian Franke, VCI Frankfurt Agenda Politische Rahmenbedingung Energieeffizienz EU-EnergieeffizienzRL Ausnahmen von der EEG-Umlage Energiesteuer-Spitzenausgleich

Mehr

Politische Rahmenbedingungen Energieeffizienz und EEG Sebastian Franke, VCI Frankfurt

Politische Rahmenbedingungen Energieeffizienz und EEG Sebastian Franke, VCI Frankfurt Politische Rahmenbedingungen Energieeffizienz und EEG 2014 Sebastian Franke, VCI Frankfurt Agenda Politische Rahmenbedingung Energieeffizienz EU-EnergieeffizienzRL Ausnahmen von der EEG-Umlage Energiesteuer-Spitzenausgleich

Mehr

EEG 2014. Aktuelle Information zur Besonderen Ausgleichsregelung

EEG 2014. Aktuelle Information zur Besonderen Ausgleichsregelung EEG 2014 Aktuelle Information zur Besonderen Ausgleichsregelung Impressum Herausgeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Presse- und Sonderaufgaben Frankfurter Str. 29-35 65760 Eschborn www.bafa.de

Mehr

Entlastungsmöglichkeiten bei Steuern und Abgaben im Energiebereich Chronologische Übersicht der zu beachtenden Fristen Februar 2017

Entlastungsmöglichkeiten bei Steuern und Abgaben im Energiebereich Chronologische Übersicht der zu beachtenden Fristen Februar 2017 Entlastungsmöglichkeiten bei Steuern und Abgaben im Energiebereich Chronologische Übersicht der zu beachtenden Fristen Februar 2017 Hinweis: Obwohl die Informationen zu diesem Merkblatt sorgfältig recherchiert

Mehr

Update Energie. Entlastung für energieintensive Unternehmen und weitere Neuregelungen für die Umlagepflicht von Letztverbrauchern

Update Energie. Entlastung für energieintensive Unternehmen und weitere Neuregelungen für die Umlagepflicht von Letztverbrauchern Update Energie Nr. 12 20. Oktober 2016 Am 18. Oktober 2016 ist das novellierte Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG 2017) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Die Diskussion

Mehr

Informationen zur Anwendung von 16 EEG (Besondere Ausgleichsregelung) 1. Hintergrund: Funktionsweise der Besonderen Ausgleichsregelung

Informationen zur Anwendung von 16 EEG (Besondere Ausgleichsregelung) 1. Hintergrund: Funktionsweise der Besonderen Ausgleichsregelung Informationen zur Anwendung von 16 EEG (Besondere Ausgleichsregelung) für das Jahr 2008 Stand: 21. 12. 2007 1. Hintergrund: Funktionsweise der Besonderen Ausgleichsregelung Zweck und Grundkonstruktion

Mehr

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Deutscher Industrie- und Handelskammertag 25.01.2016 Deutscher Industrie- und Handelskammertag 3 Verordnung zu durchschnittlichen Strompreisen für die Besondere Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (DSPV) a) Das Wichtigste in Kürze

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 für das Kalenderjahr Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU): Stadtwerke Velbert GmbH

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 für das Kalenderjahr Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU): Stadtwerke Velbert GmbH Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 für das Kalenderjahr 2014 Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU): Stadtwerke Velbert GmbH Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur (BNetzA): 20002525 - Regelverantwortliche(r)

Mehr

Vergünstigungen Steuern und Abgaben - Energie -

Vergünstigungen Steuern und Abgaben - Energie - Vergünstigungen Steuern und Abgaben - Energie - Geschäftsfeld Innovation, Umwelt und Energie Inhaltsverzeichnis Stromsteuer... 2 Energiesteuer... 3 EEG-Umlage (BesAr)... 5 19 StromNEV... 6 17 f EnWG (Offshore-Haftungsumlage)...

Mehr

1. Die Besondere Ausgleichsregelung als Beihilfe im Sinne des EU-Rechts und die Konsequenzen

1. Die Besondere Ausgleichsregelung als Beihilfe im Sinne des EU-Rechts und die Konsequenzen Die aktuelle Weiterentwicklung der Besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen, der industriellen Eigenversorgung und der industriellen KWK-Regelungen im EU-weiten Kontext Vortrag im Rahmen

Mehr

B ESO N DE RE AUSG L E I C HSREG ELU N G FÜ R ST ROMKOST EN I N T ENS I V E U N T E R N EHMEN

B ESO N DE RE AUSG L E I C HSREG ELU N G FÜ R ST ROMKOST EN I N T ENS I V E U N T E R N EHMEN B ESO N DE RE AUSG L E I C HSREG ELU N G FÜ R ST ROMKOST EN I N T ENS I V E U N T E R N EHMEN ÄNDERUNGEN DURCH DAS ÜBERARBEITETE ERNEUERBAREENERGIEN-GESETZ Die Förderung erneuerbarer Energiequellen und

Mehr

EEG in Zahlen: Vergütungen, Differenzkosten und EEG-Umlage 2000 bis (Stand: 16. Oktober 2017)

EEG in Zahlen: Vergütungen, Differenzkosten und EEG-Umlage 2000 bis (Stand: 16. Oktober 2017) EEG in Zahlen: Vergütungen, Differenzkosten und EEG-Umlage 2000 bis 2018 () Inhaltsverzeichnis EEG-Strommengen Tab. 1 Tab. 1.1 EEG-Strommengen EEG-Strommengen differenziert nach Veräußerungsform EEG-Vergütungs-

Mehr

1. Einleitung. 2. Gesetzliche Grundlagen

1. Einleitung. 2. Gesetzliche Grundlagen 1. Einleitung Gemäß 77 Abs. 1 des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare- Energien-Gesetz EEG 2014) sind Netzbetreiber und Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, auf ihren

Mehr

Neues aus Berlin Update für das Rechtskataster. Rechtsanwalt Ingo Eppenstein MPW Legal & Tax GbR

Neues aus Berlin Update für das Rechtskataster. Rechtsanwalt Ingo Eppenstein MPW Legal & Tax GbR Neues aus Berlin Update für das Rechtskataster Rechtsanwalt Ingo Eppenstein MPW Legal & Tax GbR Rechtskataster Sinn und Zweck Energy Compliance Management Neuregelung Strom- und Energiesteuer Energiesammelgesetz

Mehr

EEG in Zahlen: Vergütungen, Differenzkosten und EEG-Umlage 2000 bis (Stand: 14. Oktober 2016)

EEG in Zahlen: Vergütungen, Differenzkosten und EEG-Umlage 2000 bis (Stand: 14. Oktober 2016) EEG in Zahlen: Vergütungen, Differenzkosten und EEG-Umlage 2000 bis 2017 () Inhaltsverzeichnis EEG-Strommengen Tab. 1 Tab. 1.1 EEG-Strommengen EEG-Strommengen differenziert nach Veräußerungsform EEG-Vergütungs-

Mehr

POSITIONSPAPIER der Energieintensiven Industrien in Deutschland

POSITIONSPAPIER der Energieintensiven Industrien in Deutschland POSITIONSPAPIER der Energieintensiven Industrien in Deutschland Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme- Kopplung und zur Eigenversorgung

Mehr

Maßgebliche Stromkosten und Durchschnittsstrompreise. Hinweise zum Verfahren, Antragstellung und Nachweisführung

Maßgebliche Stromkosten und Durchschnittsstrompreise. Hinweise zum Verfahren, Antragstellung und Nachweisführung Maßgebliche Stromkosten und Durchschnittsstrompreise Hinweise zum Verfahren, Antragstellung und Nachweisführung 1 1. Hintergrund Die Europäische Kommission hat in ihren Leitlinien für staatliche Umweltschutz-

Mehr

KHL Ingenieurbüro Löhner

KHL Ingenieurbüro Löhner VON DER IDEE ZUR REALISIERUNG KHL Ingenieurbüro Löhner Dipl.-Ing. (FH) Karlheinz Löhner Telefon: 09281/79 49 57 E-Mail: karlheinz.loehner@ib-loehner.bayern www: ingenieurbuero-loehner-hof.de STROM- UND

Mehr

DIE EEG NOVELLE 2014 KONSEQUENZEN FÜR DIE UMSETZBARKEIT VON PHOTOVOLTAIK PROJEKTEN

DIE EEG NOVELLE 2014 KONSEQUENZEN FÜR DIE UMSETZBARKEIT VON PHOTOVOLTAIK PROJEKTEN DIE EEG NOVELLE 2014 KONSEQUENZEN FÜR DIE UMSETZBARKEIT VON PHOTOVOLTAIK PROJEKTEN 18.11.2014 Anika Titze Referentin Energierecht und Energiewirtschaft Photovoltaik 2.0 Geschäftsmodelle nach dem neuen

Mehr

Hinweisblatt Stromzähler für den Nachweiszeitraum ab dem 31.03.2015 für stromkostenintensive Unternehmen Stand: 28.04.2016

Hinweisblatt Stromzähler für den Nachweiszeitraum ab dem 31.03.2015 für stromkostenintensive Unternehmen Stand: 28.04.2016 Hinweisblatt Stromzähler für den Nachweiszeitraum ab dem 31.03.2015 für stromkostenintensive Unternehmen Stand: 28.04.2016 Hinweisblatt Stromzähler 2 Sehr geehrte Antragssteller, mit dieser Fassung des

Mehr

B ESO N DE RE AUSG L E I C HSREG ELU N G FÜ R ST ROMKOST EN I N T ENS I V E U N T E R N EHMEN

B ESO N DE RE AUSG L E I C HSREG ELU N G FÜ R ST ROMKOST EN I N T ENS I V E U N T E R N EHMEN B ESO N DE RE AUSG L E I C HSREG ELU N G FÜ R ST ROMKOST EN I N T ENS I V E U N T E R N EHMEN ÄNDERUNGEN DURCH DAS ÜBERARBEITETE ERNEUERBAREENERGIEN-GESETZ Die Förderung erneuerbarer Energiequellen und

Mehr

Energie-Nebenkosten beleuchten

Energie-Nebenkosten beleuchten Energie-Nebenkosten beleuchten Situation im Jahr 2000 Durchschnittlicher Strompreis für Industriekunden mit Stromverbrauch bis 50 GWh/a : 5,98 ct/kwh * Anteil Strom- und Netzkosten: 4,39 ct/kwh Anteil

Mehr

Der Nationale Normenkontrollrat hat das oben genannte Regelungsvorhaben geprüft.

Der Nationale Normenkontrollrat hat das oben genannte Regelungsvorhaben geprüft. Berlin, 17. September 2015 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme- Kopplung (NKR-Nr. 3425)

Mehr

Die gesetzlichen Voraussetzungen und das Antragsverfahren zur Besonderen Ausgleichsregelung des EEG

Die gesetzlichen Voraussetzungen und das Antragsverfahren zur Besonderen Ausgleichsregelung des EEG Die gesetzlichen Voraussetzungen und das Antragsverfahren zur Besonderen Ausgleichsregelung des EEG Vortrag im Rahmen des workshops des Instituts für Energie- und Regulierungsrecht Berlin am 8.06.2017

Mehr

UMSETZUNGSLEITFADEN FÜR DIE ABWICKLUNG DER KWKG-UMLAGE FÜR UNTERNEHMEN MIT DER BESONDEREN AUSGLEICHSREGELUNG IN DER REGELZONE DER TRANSNETBW

UMSETZUNGSLEITFADEN FÜR DIE ABWICKLUNG DER KWKG-UMLAGE FÜR UNTERNEHMEN MIT DER BESONDEREN AUSGLEICHSREGELUNG IN DER REGELZONE DER TRANSNETBW UMSETZUNGSLEITFADEN FÜR DIE ABWICKLUNG DER KWKG-UMLAGE FÜR UNTERNEHMEN MIT DER BESONDEREN AUSGLEICHSREGELUNG IN DER REGELZONE DER TRANSNETBW NETZWIRTSCHAFT MARKTZUGANG & ERNEUERBARE EEG & UMLAGEN ( NME)

Mehr

Besondere Ausgleichsregelung Energieeffizienz und Kostenfairness

Besondere Ausgleichsregelung Energieeffizienz und Kostenfairness Deutscher Bundestag Drucksache 18/8147 18. Wahlperiode 18.04.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter

Mehr

2. BMUB-Fachtagung Klimaschutz durch Abwärmenutzung

2. BMUB-Fachtagung Klimaschutz durch Abwärmenutzung 2. BMUB-Fachtagung Klimaschutz durch Abwärmenutzung Die Nutzung von industrieller Abwärme und die Regelungen zur Eigenversorgung mit Strom im EEG am Beispiel von ORC-Anlagen Dr. Julian Asmus Nebel Berlin,

Mehr

Fachveranstaltung Update EEG 2014: Gesetzliche Änderungen sowie Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Unternehmen

Fachveranstaltung Update EEG 2014: Gesetzliche Änderungen sowie Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Unternehmen Fachveranstaltung Update EEG 2014: Gesetzliche Änderungen sowie Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Unternehmen Matthias Matz Mitglied der Geschäftsführung, SACHSENMETALL Dresden, 11.08.2014 1

Mehr

Prognose der KWKG-Umlage Prognosekonzept und Berechnung der Übertragungsnetzbetreiber Stand:

Prognose der KWKG-Umlage Prognosekonzept und Berechnung der Übertragungsnetzbetreiber Stand: Prognose der KWKG-Umlage 2018 Prognosekonzept und Berechnung der Übertragungsnetzbetreiber Stand: 25.10.2017 Inhaltsverzeichnis / Gliederung 1. Rechtliche Grundlage und Datenbasis der Umlagenberechnung

Mehr

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite:

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite: Sonderkunden-Umlage gem. 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV i. V. m. 9 Abs. 7 KWK-G Netznutzer, die ein besonderes Abnahmeverhalten aufweisen (in der StromNEV näher spezifiziert), haben die Möglichkeit ein individuelles

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG für das Kalenderjahr 2015

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG für das Kalenderjahr 2015 Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 1 für das Kalenderjahr 2015 Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU): Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG - Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur (BNetzA):

Mehr

Entlastungsmöglichkeiten bei Steuern und Abgaben im Energiebereich Chronologische Übersicht der zu beachtenden Fristen Februar 2018

Entlastungsmöglichkeiten bei Steuern und Abgaben im Energiebereich Chronologische Übersicht der zu beachtenden Fristen Februar 2018 Entlastungsmöglichkeiten bei Steuern und Abgaben im Energiebereich Chronologische Übersicht der zu beachtenden Fristen Februar 2018 Hinweis: Obwohl die Informationen zu diesem Merkblatt sorgfältig recherchiert

Mehr

Neues im Energierecht 2018

Neues im Energierecht 2018 Neues im Energierecht 2018 Agenda Stromsteuerrecht Koalitionsvertrag Winterpaket 2 Stromsteuerrecht Neuerungen 2018 Ausnahmen vom Versorgerbegriff in Kundenanlagen Ausweisung von Steuerbegünstigten auf

Mehr

Referentenentwurf (BMWi, IIIB2)

Referentenentwurf (BMWi, IIIB2) Referentenentwurf (BMWi, IIIB2) Stand: 18. März 2015 Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes A. Problem und Ziel Die Europäische Kommission hat mit den Umweltschutz-

Mehr

Potenziale zur Senkung der Energiebezugskosten

Potenziale zur Senkung der Energiebezugskosten Potenziale zur Senkung der Energiebezugskosten Christian Otto, VEA - Hannover Energie Arena Bad Salzuflen, 08.11.2012 Impulsvortrag VEA Energie Arena Messezentrum Bad Salzuflen, 08.11.2012 1 VEA im Überblick

Mehr

10. Niedersächsische Energietage Think Big! Sektorkopplung Visionär Rahmenbedingungen der Energiewende: Bürokratische Monster in der Praxis?

10. Niedersächsische Energietage Think Big! Sektorkopplung Visionär Rahmenbedingungen der Energiewende: Bürokratische Monster in der Praxis? PKF FASSELT SCHLAGE 10. Niedersächsische Energietage Think Big! Sektorkopplung Visionär Rahmenbedingungen der Energiewende: Bürokratische Monster in der Praxis? Inhaltsverzeichnis Unser Unternehmen Ausgangssituation

Mehr

Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2016 zu den gesetzlichen Regelungen nach 63 ff. Erneuerbare- Energien-Gesetz 2014 einschließlich der

Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2016 zu den gesetzlichen Regelungen nach 63 ff. Erneuerbare- Energien-Gesetz 2014 einschließlich der Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2016 zu den gesetzlichen Regelungen nach 63 ff. Erneuerbare- Energien-Gesetz 2014 einschließlich der Regelungen zur Zertifizierung des Energieverbrauchs und

Mehr

Energiespeicher im Strom- und Energiesteuerrecht

Energiespeicher im Strom- und Energiesteuerrecht PKF FASSELT SCHLAGE PKF FASSELT SCHLAGE Energiespeicher im Strom- und Energiesteuerrecht Duisburg, 22. November 2017 Inhaltsverzeichnis Stationäre Batteriespeicher Gasspeicher im Energiesteuerrecht Fazit

Mehr

Der Nachweis der Strommengen und der Bestandteile der Bruttowertschöpfung, elektronische Signatur

Der Nachweis der Strommengen und der Bestandteile der Bruttowertschöpfung, elektronische Signatur www.pwc.de Der Nachweis der Strommengen und der Bestandteile der Bruttowertschöpfung, elektronische Signatur Workshop zur Besonderen Ausgleichsregelung gem. 63 ff. EEG 2017, enreg, 8. Juni 2017, Berlin

Mehr

VDR Workshop: Konsolidierung in der Schifffahrt steuerrechtliche Aspekte im Hinblick auf Joint Venture und M&A

VDR Workshop: Konsolidierung in der Schifffahrt steuerrechtliche Aspekte im Hinblick auf Joint Venture und M&A PKF FASSELT SCHLAGE VDR Workshop: Konsolidierung in der Schifffahrt steuerrechtliche Aspekte im Hinblick auf Joint Venture und M&A Thomas Rauert, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Partner Hamburg, den 21.

Mehr

EEG: Kostenbremse und alternative Finanzierung

EEG: Kostenbremse und alternative Finanzierung Daten und Fakten EEG: Kostenbremse und alternative Finanzierung Energiebedarf der chemischen Industrie in Megawattstunden (MWh), 2014 Insgesamt rund 205 Millionen MWh (rund 9 Prozent des Energieverbrauchs

Mehr

Erneuerbare Energien und das EEG in Zahlen (2010)

Erneuerbare Energien und das EEG in Zahlen (2010) Foliensatz zur Energie-Info Erneuerbare Energien und das EEG in Zahlen (21) Anlagen, installierte Leistung, Stromerzeugung, EEG-Vergütungssummen und regionale Verteilung der EEG-induzierten Zahlungsströme

Mehr

Atomausstieg, Kohleausstieg, Emissionshandel - wohin entwickeln sich die Strompreise? Alexander J. Henze

Atomausstieg, Kohleausstieg, Emissionshandel - wohin entwickeln sich die Strompreise? Alexander J. Henze Atomausstieg, Kohleausstieg, Emissionshandel - wohin entwickeln sich die Strompreise? Alexander J. Henze Klimaschutzziel Deutschland Minderung von Treibhausgasemissionen: bis 2020 um 40 Prozent unter das

Mehr

Prognose der Offshore-Netzumlage Prognosekonzept und Berechnung der ÜNB Stand:

Prognose der Offshore-Netzumlage Prognosekonzept und Berechnung der ÜNB Stand: Prognose der Offshore-Netzumlage 2019 Prognosekonzept und Berechnung der ÜNB Stand: 15.10.2018 Inhaltsverzeichnis / Gliederung 1. Rechtliche Grundlage und Datenbasis der Umlagenberechnung 2. Prognose des

Mehr

Vorschläge zur Anpassung der Besonderen Ausgleichsregelung

Vorschläge zur Anpassung der Besonderen Ausgleichsregelung Stellungnahme der WirtschaftsVereinigung Metalle zum Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare- Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften des Energiewirtschaftsrechts

Mehr

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt jedem Kunden die Möglichkeit seinen Lieferanten für elektrische Energie frei zu wählen.

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt jedem Kunden die Möglichkeit seinen Lieferanten für elektrische Energie frei zu wählen. Entgelte für die Netznutzung Strom des Jahres 2019 (Stand: 20. Dezember 2018) Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt jedem Kunden die Möglichkeit seinen Lieferanten für elektrische Energie frei zu wählen.

Mehr

Prognose der KWKG-Umlage Prognosekonzept und Berechnung der ÜNB Stand:

Prognose der KWKG-Umlage Prognosekonzept und Berechnung der ÜNB Stand: Prognose der KWKG-Umlage 2019 Prognosekonzept und Berechnung der ÜNB Stand: 25.10.2018 Inhaltsverzeichnis / Gliederung 1. Rechtliche Grundlage und Datenbasis der KWKG - Umlagenberechnung 2. Prognose des

Mehr

Aktuelles aus der Energiepolitik

Aktuelles aus der Energiepolitik Aktuelles aus der Energiepolitik 6. BDG-Umwelttag Würzburg, 22. September 2015 Dr. Christian Schimansky Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie - 1 - Die besondere Ausgleichsregelung EEG 2014 Ergebnisse

Mehr

Die Neuerungen durch das KWKG 2016 Fluch oder Segen für Industrie und Gewerbe? 12. Oktober 2015 RA Michael H. Küper, M.Sc.

Die Neuerungen durch das KWKG 2016 Fluch oder Segen für Industrie und Gewerbe? 12. Oktober 2015 RA Michael H. Küper, M.Sc. www.pwc.de Die Neuerungen durch das KWKG 2016 Fluch oder Segen für Industrie und Gewerbe? RA Michael H. Küper, M.Sc. Mit der Novellierung des KWKG sollen die Perspektiven für den Erhalt und Ausbau der

Mehr

Spitzenausgleich Strom- und Energiesteuer

Spitzenausgleich Strom- und Energiesteuer Spitzenausgleich Strom- und Energiesteuer Anforderungen an KMU ab 2013 Gliederung Überblick Rechtsgrundlagen Spitzenausgleich - Theorie anhand 10 StromStG notwendige Formulare in der Praxis Vordruck 1450!!

Mehr

Biomasse Geothermie Windenergie an Land

Biomasse Geothermie Windenergie an Land Angaben zu Stromeinspeisemengen und Vergütungen nach EEG EEG-Strom-Einspeisemengen nach 16 EEG bzw. nach 11 Abs. 1 Satz 2 EEG 2014 kaufmännisch abgenommene Strommengen in kwh (ohne Direktvermarktungsmengen)

Mehr

Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2017

Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2017 Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2017 zu den gesetzlichen Regelungen nach 63 ff. Erneuerbare-Energien- Gesetz 2017 einschließlich der Regelungen zur Zertifizierung des Energieverbrauchs und

Mehr

1. Wie sieht der weitere Zeitplan für die Novellierung der Besonderen Ausgleichsregelung

1. Wie sieht der weitere Zeitplan für die Novellierung der Besonderen Ausgleichsregelung Deutscher Bundestag Drucksache 18/1427 18. Wahlperiode 15.05.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter

Mehr

Grundlagen zur Begrenzung der EEG-Umlage nach dem EEG 2014. 01. August 2014

Grundlagen zur Begrenzung der EEG-Umlage nach dem EEG 2014. 01. August 2014 Grundlagen zur Begrenzung der EEG-Umlage nach dem EEG 2014 01. August 2014 1 Inhalt 2 1. EEG-Umlage und Begrenzung 2. Antragsberechtigte Unternehmen 3. Nachweis des Mindeststromverbrauchs 4. Bruttowertschöpfung

Mehr

Gutachten. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

Gutachten. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit Gutachten Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit über den voraussichtlichen Bedarf an Kraft-Wärme- Kopplungs-Fördermitteln und die über das Netz abgegeben Mengen an elektrischer Energie

Mehr

Für das Netzgebiet im Stadtbremischen Überseehafen - Bremerhaven gültig ab bis Mittelspannung (MS) 20,47 4,61 108,03 1,10

Für das Netzgebiet im Stadtbremischen Überseehafen - Bremerhaven gültig ab bis Mittelspannung (MS) 20,47 4,61 108,03 1,10 Preisblatt 1 Die Preise gelten für das von der EUROGATE Technical Services GmbH betriebene Verteilnetz zzgl. Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, einer Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV, einer Offshore-Haftungsumlage

Mehr

Dipl. Ing. Markus Schnier Seite 1

Dipl. Ing. Markus Schnier  Seite 1 Seite 1 2. Münchner Forum Energie: Reform des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG 2016) & EEG-Umlage auf Eigenverbrauch über den Wert energiepolitischer Versprechen 27. November 2015 ECOTEC - Ingenieure

Mehr

qofabiq^=båéêöáéîéêëçêöìåöë=dãäe= = báå=råíéêåéüãéå=çéê=qofabiq^=dêìééé=

qofabiq^=båéêöáéîéêëçêöìåöë=dãäe= = báå=råíéêåéüãéå=çéê=qofabiq^=dêìééé= báåråíéêåéüãéåçéêqofabiq^dêìééé Sonderkunden-Umlage gem. 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV i. V. m. 9 Abs. 7 KWK-G Netznutzer, die ein besonderes Abnahmeverhalten aufweisen (in der StromNEV näher spezifiziert),

Mehr

Peter Conrad Netznutzung 07961/ / März /2

Peter Conrad Netznutzung 07961/ / März /2 Netzgesellschaft Ostwürttemberg DonauRies GmbH Postfach 1330 73479 Ellwangen Name Bereich Telefon Telefax E-Mail Ihr Zeichen Ihr Schreiben Datum Seite Peter Conrad Netznutzung 07961/9336-1480 07961/9336-651480

Mehr

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt jedem Kunden die Möglichkeit seinen Lieferanten für elektrische Energie frei zu wählen.

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt jedem Kunden die Möglichkeit seinen Lieferanten für elektrische Energie frei zu wählen. Entgelte für die Netznutzung Strom des Jahres 2017 (Stand: 22. Dezember 2016) Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt jedem Kunden die Möglichkeit seinen Lieferanten für elektrische Energie frei zu wählen.

Mehr

Der Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas

Der Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas Der Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas Christian Buchmüller und Jörn Schnutenhaus 1. Einführung...71 2. Förderung nach dem KWKG...71 2.1. Förderung der Stromerzeugung...72 2.1.1. Anspruchsvoraussetzungen...72

Mehr

Besondere Ausgleichsregelung und

Besondere Ausgleichsregelung und Besondere Ausgleichsregelung und KWKG-Novelle im Fokus Neue Herausforderungen stehen bevor... Die vollständige Neufassung des Erneuerbare- Energien-Gesetz im Jahr 2014 hat zahlreiche Neuerungen für die

Mehr

News Alert Energiewirtschaft

News Alert Energiewirtschaft News Alert Energiewirtschaft Besondere Ausgleichsregelung Änderungen nach EEG 2017 11. August 2016 Überblick Das EEG 2017 wurde am 8. Juli 2016 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und soll am 1. Januar

Mehr

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG2014 Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG - Entwicklung Stromeinspeisungsgesetz (1991) Erneuerbare-Energien-Gesetz (2000) Erneuerbare-Energien-Gesetz (2004) Erneuerbare-Energien-Gesetz (2009) Erneuerbare-Energien-Gesetz

Mehr

KWKG-Novelle Rechtliche Darstellung und Bewertung

KWKG-Novelle Rechtliche Darstellung und Bewertung KWKG-Novelle 2015 Rechtliche Darstellung und Bewertung Workshop zum Energierecht am 12. Oktober 2015 Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin Rechtsanwältin Dr. Kristina Lührig Vattenfall GmbH

Mehr