Bgm. Johannes Pressl holt mehr für Sie raus! Förderungen aktuell

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1 Bgm. Johannes Pressl holt mehr für Sie raus! Förderungen aktuell Ihr Arbeitnehmervertreter in der Volkspartei Niederösterreich informiert Sie über die wichtigsten Förderangebote

2 Landtagswahl 2013 Ihre ArbeitnehmervertreterInnen im Bezirk Der NÖAAB ist das größte politische Netzwerk für Arbeit und Familie im Land - seit Breit in den Themen, vor Ort in Gemeinden und Betrieben, nah bei den Bürgern. Wir sorgen dafür, dass unser Bezirk ein besonderer Platz für ArbeitnehmerInnen und deren Familien bleibt. Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung bei der Landtagswahl am 3. März 2013 und darüber hinaus. Das Team der KandidatInnen für die Landtagswahl im Bezirk Amstetten: Bgm. DI Johannes Pressl 0676/ johannes.pressl@aon.at GR Erika Reisinger 0676/ erika.reisinger@ybbsitz.at GR Ing. Thomas Wahl 0650/ thomas@thomaswahl.at Dr. Christoph Wolfram 0699/ christoph.wolfram@ktvam.at

3 Vorwort Wir in Niederösterreich waren schon immer ein Stück weit innovativer, schneller und sozialer als andere. Innovativer, weil wir nicht punktuell, sondern punktgenau fördern. Schneller, weil bei uns in NÖ Anträge rasch und unbürokratisch erledigt werden. Sozialer, weil wir denjenigen helfen, die auch Hilfe brauchen. Maßvoll und vorausschauend, kraftvoll und richtungsweisend steht das Land seinen Landsleuten zur Seite und ist damit Vorreiter und Vorbild auch auf Bundesebene. Diese Broschüre bietet einen Überblick über alle Leistungen und einen genauen Einblick in jede einzelne Förderung. Damit sich jede und jeder in den verschiedenen Lebenslagen die jeweiligen Ansprüche auch sichern kann. Denn wir alle sind tagtäglich gefordert und mit hohen Kosten konfrontiert, ob in der Arbeit oder zu Hause bei den Kindern, ob beim Pendeln oder bei Schulveranstaltungen. Wer besonderes leistet, hat sich besonderes verdient - zum Beispiel eine Urlaubsförderung für pflegende Angehörige. Wer ernsthaft Arbeit sucht, der soll auch eine Arbeit finden - zum Beispiel durch eine Förderung zur Weiterbildung. Wer Hilfe braucht, dem wird geholfen - zum Beispiel durch neue und verbesserte Angebote zur Kinderbetreuung. Wolfgang Sobotka NÖAAB-Obmann 3

4 Wenn s um Kunst geht, ist nur eine Bank meine Bank. Raiffeisen fördert bekannte Kultureinrichtungen genauso wie junge Talente und Initiativen in der Region. Platz für neue Ideen zu schaffen ist uns dabei ebenso wichtig, wie alte Meisterwerke lebendig zu halten. In einem partner schaftlichen Miteinander leisten wir einen Beitrag zum Erfolg. 4

5 Inhaltsverzeichnis Lehrlinge Seite 6 Arbeit Seite 11 Bildung Seite 12 Mobilität Seite 18 Bauen & Wohnen Seite 25 Familie Seite 34 Gesundheit & Soziales Seite 46 Impressum: Medieninhaber & Herausgeber: NÖ Pressverein Zeitungsverlag, 2700 Wr. Neustadt, Neuklosterplatz 2, noe@pressverein.at Redaktion & grafische Umsetzung: Mag. Günther Haslauer, Mag. Max. Oberleitner, Mag.(FH) Karin Kerschbaumer, M.A. Fotos: NÖAAB, VPNÖ, Istockphoto Hersteller: Stiepan & Partner Druck GmbH, 2544 Leobersdorf; DVR-Nr Stand: Jänner

6 Lehrlinge NÖ Lehrlingsbeihilfe Mit der NÖ Lehrlingsbeihilfe werden sozial schwache Lehrlinge mit einem monatlichen Zuschuss während ihrer Ausbildungszeit finanziell unterstützt. Durch diese Hilfe soll die konkrete Lebenssituation des Jugendlichen verbessert werden. Voraussetzung ist, dass das anrechenbare Familieneinkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreitet. Die Förderhöhe beträgt - je nach Einkommen - 50,- bzw. 100,- pro Monat. Infos: Land NÖ, Arbeitnehmerförderung, Tel / , post.f3-anf-hotline@noel.gv.at, Verpflegungskostenzuschuss Für jene Lehrlinge, die auf Grund des Ausbildungsstandortes gezwungen sind, in einem Heim oder einer Privatunterkunft außerhalb ihres Hauptwohnsitzes zu wohnen. Der Zuschuss beträgt - unabhängig vom Einkommen - monatlich 65,-. Infos: Land NÖ, Arbeitnehmerförderung, Tel / , post.f3-anf-hotline@noel.gv.at, NÖ Lehrlingspendlerhilfe Für Lehrlinge, die täglich oder wöchentlich vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort pendeln. Voraussetzung ist, dass die Mindestentfernung vom Wohn- zum Arbeitsort bzw. zur Einstiegsstelle zu einem öffentlichen Verkehrsmittel mindestens 3 km beträgt und das Gesamtfamilieneinkommen eine bestimmte Höchst- 6

7 Lehrlinge grenze nicht übersteigt. Infos: Land NÖ, Arbeitnehmerförderung, Tel / , Beihilfe für Fahrten zur Berufsschule Wenn die einfache Wegstrecke zwischen Wohnort und der Berufsschule 250 Kilometer oder mehr beträgt, wird die Hälfte der Fahrtkosten rückerstattet unabhängig vom Einkommen. Infos: Land NÖ, Arbeitnehmerförderung, Tel / , NÖ Lehre mit Matura Diese Förderung steht AbsolventInnen landwirtschaftlicher Berufs- und Fachschulen und AbsolventInnen des Ausbildungsmodells IndustrietechnikerIn der Industriellenvereinigung Niederösterreichs zu. Die Kurskosten werden bis zu einer Höhe von 4.000,- vom Land NÖ getragen. Anträge müssen über das Kursinstitut eingebracht werden. Infos: Land NÖ, Arbeitnehmerförderung, Tel / , Top-Kursgeld für Lehrlinge Lehrlinge, die während ihrer Lehre noch Zusatzqualifikationen auf den Gebieten EDV (ECDL) und Fremdsprachen erwerben bzw. berufsspezifische Weiterbildungen oder persönlichkeitsbildende Programme absolvieren möchten, werden mit dem Top-Kursgeld für Lehrlinge unterstützt. Die Förderhöhe beträgt max. 400,- während der gesamten Lehrzeit. Infos: NÖ Landesakademie, Tel / , 17494, Begabtenförderung für NÖ Lehrlinge Für Lehrlinge mit aufrechtem Lehrverhältnis kann die Begabtenförderung gewährt werden, wenn das Zeugnis des Berufsschullehrganges ausschließlich die Benotung Sehr gut 7

8 Lehrlinge aufweist. Diese Förderung wird auch Lehrlingen zuerkannt, die ihre Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung bestanden haben. Die Förderhöhe beträgt jeweils 100,-. Infos: Land NÖ, Arbeitnehmerförderung, Tel / , Fahrtenbeihilfe Liegt ein Lehrplatz abseits öffentlicher Verkehrsverbindungen, dann erhalten Lehrlinge für Arbeitswege unter 10 km Länge 5,10 und für Arbeitswege über 10 km Länge 7,30 Fahrtenbeihilfe pro Monat. Antragsformulare (Beih 94) sind beim Finanzamt erhältlich. Anträge für das Arbeitsjahr 2012 können bis 31. Dezember 2013 beim Finanzamt gestellt werden. Heimfahrtbeihilfe Wer als Berufsschüler im Internat wohnt oder als Lehrling einen Zweitwohnsitz nahe der Lehrstelle benötigt, kann beim Finanzamt je nach Entfernung vom Wohnort 19,- bis 58,- Heimfahrtsbeihilfe pro Monat beantragen. Das Land NÖ übernimmt zusätzlich ab 250 km Wegstrecke die Hälfte aller Fahrtkosten. Antragsformulare (Beih 94) sind beim Finanzamt erhältlich. Anträge für das Arbeitsjahr 2012 können bis beim Finanzamt gestellt werden. Wer das TOP-Jugend Ticket in Anspruch nimmt, bekommt max. die Kosten des Tickets ersetzt. Entfernungsbeihilfe Lehrlinge, die keinen nahen Ausbildungsplatz finden und mit Hilfe des AMS eine entfernte Arbeits- bzw. Ausbildungsstelle annehmen, erhalten für die gesamte Dauer der Ausbildung bis zu 264,- pro Monat. Gefördert werden die Fahrtkosten und/ oder Unterkunftskosten abzüglich eines monatlichen Selbstbehaltes von 67,-. Die Beihilfe ist beim AMS zu beantragen. Übersiedlungsbeihilfe Lehrlinge, die auf keinen nahegelegenen Lehrplatz vermittelt werden können, erhalten vom AMS bis zu 4.632,- Übersied- 8

9 Lehrlinge lungs-beihilfe. Eine bereits ausbezahlte Entfernungsbeihilfe wird davon abgezogen. Internatszuschuss Die Kosten für das Berufsschulinternat sind vom Lehrling zu tragen. Ist die Lehrlingsentschädigung während der Berufsschulzeit niedriger als die Internatskosten, muss der Betrieb den Differenzbetrag ersetzen. Manche Kollektivverträge sehen sogar die gänzliche Übernahme der Internatskosten durch den Betrieb vor. Negativsteuer Lehrlinge erhalten vom Finanzamt bei der Arbeitnehmerveranlagung bis zu 110,- Negativsteuer und Pendler zusätzlich bis zu 141,- bzw. 290,- (ab dem Arbeitsjahr 2013) Pendlerzuschlag. Die Antragstellung ist 5 Jahre rückwirkend möglich, entweder online oder mittels L1 Formular beim Finanzamt. Wer weniger als 1.200,- brutto verdient, braucht dabei nur die persönlichen Daten, Bankverbindung und Anzahl der Arbeitgeber ausfüllen. Pendler müssen für den Pendlerzuschlag den Betrag des Pendlerpauschales bei den Werbungskosten unter Punkt 718 eintragen, obwohl sie nicht den vollen Betrag erhalten. Berufsschule steuerlich absetzbar Wenn Lehrlinge in einem Internat wohnen bzw. über eine Stunde Fahrtzeit zur Berufsschule haben, können Eltern die auswärtige Berufsausbildung ihrer Kinder mit 110,- pro Monat als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen. Begabtenförderung Wer nach der Lehre an einer fachspezifischen Fortbildung als Vorbereitung für eine zukünftige Selbständigkeit teilnimmt, erhält bis zu 1.200,-. Gefördert werden Meisterkurse, Unternehmer- und Eignungsprüfungen, Werkmeisterschule. Voraussetzung ist: Höchstalter 35 Jahre, Ausgezeichneter Erfolg bei der Lehrabschlussprüfung und den Weiterbildungsmaßnahmen. Einreichfrist ist bis Infos: 02742/ oder 9

10 KOMPETENZ, FLEXIBILITÄT UND ZUVERLÄSSIGKEIT Ihr verlässlicher Partner für Elektround Haustechnik in Österreich! KARRIERE MIT LEHRE Lehrlinge für den Beruf des Elektroinstallationstechnikers Installations- und Gebäudetechnikers Wir bieten: Umfassende Ausbildung in einem Unternehmen, das seit mehr als 40 Jahren immer am neuesten Stand der Technik ist Abwechslungsreiche Projekte Eine zukunftssichere Position mit sehr guten Aufstiegschancen Bewerbung: Telefonisch unter oder per an Mehr Infos auf: karriere.klenk.at karriere.maroscheck.at

11 Arbeit Arbeitsplatzinitiativen Verein Jugend und Arbeit Zielgruppe der Jobinitiative sind neben Jugendlichen auch Langzeitarbeitslose, WiedereinsteigerInnen und Ältere. Personen aller Altersschichten werden betreut und entsprechend ihrer Qualifikation an öffentlichen Einrichtungen, Vereinen, Betrieben, etc. beim Einstieg in den Arbeitsmarkt unterstützt. Info: Tel / , Initiative 50 Beschäftigungsinitiative für Frauen über 45 und Männer über 50 Jahre. Das Förderprinzip ist die gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung. Info: Tel /71770, Verein 0>Handicap Beschäftigungsinitiative für Menschen mit besonderen Bedürfnissen; Info: Tel /24688, Infobox AMS NÖ WK NÖ Jobinitiativen NÖ

12 Bildung Student/innen & Schüler/innen Studienbeihilfe des Bundes Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Studium und zu Stipendien. Infos: Stipendien in NÖ Top Stipendien für NÖ Studierende, FachhochschülerInnen und SchülerInnen. Infos: Tel / , Siegfried-Ludwig-Fonds Stipendien für NÖ BürgerInnen, die im In- und Ausland studieren Infos: Tel / NÖ Stipendien-Stiftungen Für SchülerInnen an höheren Schulen sowie Studierende gibt es auch Stipendien im Rahmen der Allgemeinen Stipendienstiftung NÖ, der Windhag-Stipendienstiftung für NÖ und der Michael von Zoller-Stiftung etc. Infos: Tel. 01/ , Semesterticket Der finanzielle Zuschuss beträgt die 50,- übersteigenden Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels, maximal jedoch 75,- pro Semester ab Herbst Infos: Bürgerservice-Telefon 02742/

13 Bildung Schülerbeihilfe (Unterstufe) SchülerInnen der 1. bis 5. Klasse einer AHS und SchülerInnen der 1. Klasse einer Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik können beim Land NÖ unter bestimmten Voraussetzungen (soziale Bedürftigkeit, guter Schulerfolg) um Schulbeihilfe ansuchen.anträge müssen bis spätestens 31. Dezember eines jeden Schuljahres beim Amt der NÖ Landesregierung in der Abteilung Schulen einlangen. Infos: Amt der NÖ Landesregierung, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 13, Abteilung Schulen, Tel / Schülerbeihilfe (Oberstufe) SchülerInnen einer mittleren oder höheren Schule erhalten ab der 10. Schulstufe bis zu 1130,- Schulbeihilfe. Voraussetzung ist: Österreichische Staatsbürgerschaft, soziale Bedürftigkeit, ein günstiger Schulerfolg (Notendurchschnitt muss in Pflichtgegenständen unter 2,9 liegen), die gleiche Schulstufe darf noch nicht besucht worden und das 30. Lebensjahr nicht überschritten sein. Die Altersgrenze erhöht sich für SelbsterhalterInnen um ein weiteres Jahr für jedes volle Jahr, in dem sie sich länger als vier Jahre zur Gänze selbst erhalten haben sowie um die Hälfte der Zeit, die sie Kinder auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr gepflegt und erzogen haben, höchstens jedoch um insgesamt fünf Jahre. Infos: Begabungskompass Der Top Talente Check richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler der 7. Schulstufe, die vor der Frage stehen, ob sie nach dem Schuljahr 2012/13 eine weiterführende Schule besuchen oder mit einem polytechnischen Jahr den Weg in Richtung Lehrberuf einschlagen. Infos: Schulfahrtbeihilfe Wenn ein Schüler mindestens 1 Tag pro Woche mehr als 2 km Schulweg (in eine Richtung) nicht unentgeltlich oder im Rahmen der Schülerfreifahrt zurücklegen kann, erhalten die Eltern bei Anspruch einer Familienbeihilfe eine Schulfahrtbeihilfe. Die Schulfahrtbeihilfe beträgt je nach Länge des Schulweges und 13

14 Bildung der Anzahl der Schulbesuchstage zwischen 4,40 bis 19,70 pro Monat. Für behinderte Kinder ist keine Mindestentfernung erforderlich. Anträge für das Schuljahr 2012/2013 sind bis spätestens 30. Juni 2014 beim Finanzamt mit dem Beih 85 Formular einzubringen. Hinweis: Die Schulfahrtbeihilfe gibt es auch für täglich anfallende Fahrten zu und von lehrplanmäßig verpflichtend vorgesehenen Praktikas. Heimfahrtbeihilfe Für Internatsschüler oder Praktikanten, die nur an Wochenenden nach Hause fahren, gibt es eine Heimfahrtbeihilfe. Sie beträgt je nach Entfernung zwischen der Wohnung im Hauptwohnort und dem Zweitwohnsitz am Ort oder in der Nähe des Ortes der Schule und dem Praktikumsort zwischen 19,- und 58,- pro Monat. Die Anträge für das Schuljahr 2012/2013 sind bis spätestens 30. Juni 2014 beim Finanzamt mit dem Beih 85 Formular einzubringen. Auf gesonderten Antrag ist die Auszahlung der Schul- bzw. Heimfahrtbeihilfe zusammen mit der Familienbeihilfe möglich. Heimbeihilfe SchülerInnen einer Polytechnischen Schule, Forstfachschule bzw. einer mittleren oder höheren Schule erhalten ab der 9. Schulstufe bis zu 1.380,- Heimbeihilfe, wenn sie zum Zwecke ihres Schulbesuches außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnen, weil dieser Wohnort vom Schulort so weit entfernt ist, dass der tägliche Hin- und Rückweg nicht zumutbar ist und die Aufnahme in eine gleichartige öffentliche Schule, bei der der Hin- und Rückweg zumutbar wäre, nicht möglich war. 105,- Fahrtkostenbeihilfe im Jahr gebührt jenen SchülerInnen, die Heimbeihilfe beziehen. Wer das TOP-Jugend-Ticket in Anspruch nimmt, bekommt max. die Kosten des Tickets ersetzt. Infos: oder Schulbeihilfe für Berufstätige Bis zu 715,- monatlich erhalten Studierende während der 6 Monate vor der abschließenden Prüfung, wenn sie eine 14

15 Bildung höhere Schule für Berufstätige besuchen, zumindest ein Jahr berufstätig waren und sich dabei selbst erhalten haben und wenn sie sich zur Vorbereitung auf die abschließende Prüfung gegen Entfall der Bezüge beurlauben lassen oder kündigen. Bei verehelichten Schülern / Schülerinnen, deren Ehepartner/ Ehepartnerinnen keine Einkünfte beziehen, erhöht sich die besondere Schulbeihilfe um monatlich 335,- sowie für jedes unterhaltspflichtige Kind um weitere 127,- monatlich. Infos: Landesschulrat für NÖ, Rennbahnstraße 29, 3109 St. Pölten, 02742/280, office@lsr-noe.gv.at, NÖ Bildungsförderung Das Land gewährt NÖ Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Bildungsförderung in der Höhe von 50% bzw. 80% der Kurskosten (bis zu max ,- innerhalb von 6 Jahren ab Erstantragstellung) für berufsspezifische Weiterbildung, die zur Arbeitsplatzsicherung dient. Der Fortbildungskurs muss bei einem zertifizierten Bildungsträger (Kursinstitut) besucht worden sein (NÖ Cert). Infos: Land NÖ, Arbeitnehmerförderung, Tel / , post.f3-anf-hotline@noel.gv.at, NÖ Sprachoffensive Sie fördert - in Kindergärten, Schulen etc. - das Erlernen von Nachbarsprachen. Infos: Beihilfen der AKNÖ Bildungsbonus Mitglieder der AKNÖ erhalten max. 100,- pro Kalenderjahr 50% ihrer Kurskosten zurück. Der Kurs muss mit dem AK plus- Logo gekennzeichnet sein. AKNÖ-Mitglieder, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, können sogar bis zu 150,- bzw. Arbeitslosen- oder NotstandshilfebezieherInnen bis zu 200,- Bildungsbonus bekommen. Der Bildungsbonus gilt auch in anderen Bundesländern, wo auch AK plus-kurse angeboten werden. Infos:

16 Bildung Bildungsbonus - spezial Mit dem Bildungsbonus - spezial unterstützt die AKNÖ ihre Mitglieder vom bis zum bei folgenden Bildungsschwerpunkten gesondert, wie z.b. im Bereich der Heimhilfe oder Pflegehilfe. AbsolventInnen einer Gesundheitsund Krankenpflegeschule haben die Möglichkeit an einem 2-tägigen Einführungsseminar zum Thema Supervision teilzunehmen. In diesem Zusammenhang werden auch Nostrifikationskosten gefördert, d.h. wenn sich AKNÖ-Mitglieder ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen in Österreich anerkennen lassen wollen. Sozialfonds-Bildung Mitglieder der AKNÖ bekommen eine spezielle Unterstützung, wenn sie unverschuldet in Not geraten sind und sich keine Weiterbildung leisten können. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Vorstand der AKNÖ - basierend auf den Empfehlungen eines dafür eingerichteten Beirates. Zuschuss zur Berufsreifeprüfung Mitglieder der AKNÖ erhalten pro positiv absolviertem Teilmodul der Berufsreifeprüfung 100,-. Infos: AK-Niederösterreich, Windmühlgasse 28, 1060 Wien, 01/58883, Beihilfen des AMS NÖ ejob-room: Jobbörse des AMS mit Stellenangeboten; Möglichkeit Bewerbungen zu veröffentlichen etc.; Beihilfen: Finanzielle Unterstützung sowohl für ArbeitnehmerInnen wie für ArbeitgeberInnen; Infos: Tel 01/ , Beihilfen Landarbeiterkammer Ausbildungszuschss: Die Förderhöhe beträgt 70,-, 80,-, 100,- - je nach Einkommen - pro Lehr- oder Ausbildungsjahr Studienbeihilfe: 100,- pro SchülerIn, 150,- für StudentInnen; 16

17 Bildung Unterkunftskostenzuschuss: 80,- pro Jahr für SchülerInnen/StudentInnen; 2 x 60,- für Lehrlinge; Lehrlingsbeihilfe: 2 x 60,- bei Beginn/Ende der Lehrzeit für Lehrlinge in der Land- und Forstwirtschaft in NÖ. Weiters: Führerscheinbeihilfe und diverse Kursbeihilfen für Kurse bei LFI, BFI, WIFI, etc. Infos: Bildungskarenz Die Bildungskarenz kann mit Zustimmung des Arbeitgebers für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis maximal einem Jahr vereinbart werden. Das Arbeitsverhältnis muss mindestens 6 Monate bestehen. Die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme von mindestens 20 Wochenstunden muss nachgewiesen werden. In dieser Zeit erhält man Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeistlosengeldanspruches - mindestens jedoch 436,- monatlich. Infos: Erwachsenenbildung Eine Vielzahl an Bildungsorganisationen auf Vereinsbasis schaffen ein breites Angebot in Niederösterreich. Die landesweit tätigen Institutionen arbeiten im Forum Erwachsenenbildung (F.E.N) zusammen. Mitglieder sind u.a. die ARGE Bildungshäuser NÖ, das Bildungs- und Heimatwerk NÖ, das BFI und das WIFI NÖ. Infos: Infobox Bildung Landesschulrat NÖ NÖ Bildungsatlas NÖ Bildungsplattform NÖ Stipendien

18 Mobilität NÖ Pendlerhilfe Die NÖ Penderhilfe unterstützt Personen, die 2012 mindestens 25 km zur Arbeit pendeln und dafür finanzielle Aufwendungen haben. Die Höhe der Beihilfe ist entfernungsabhängig und wird anteilig nach Pendlermonate und der Anzahl der Fahrten pro Woche, für welche die Voraussetzungen gemäß den Förderrichtlinien erfüllt sind, ermittelt. Einkommensgrenzen Das monatliche Gesamtfamilieneinkommen (brutto) darf folgende Höchstgrenzen nicht überschreiten: Alleinstehende 1.950,- Ehepaare/Lebensgefährten 3.520,- Alleinerziehende mit 1 Kind 2.920,- für jedes weitere Kind zusätzlich 600,- Die Pendlerhilfe beträgt: Zone 1 ab 25 km 450,- Zone 2 ab 50 km 720,- Zone 3 ab 80 km 820,- Zone 4 ab 130 km 1.020,- Zone 5 ab 200 km 1.220,- Ab dem Arbeitsjahr 2013 beginnt die Zone 1 bereits bei 20 km. Die Fördersätze werden an die tatsächliche Länge des Arbeitsweges kilometergenau angepasst. Für Benützer von öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es 20 Prozent ÖKO-Bonus. Die 18

19 Mobilität genauen Richtlinien werden im Laufe des Jahres 2013 erlassen und kommen erst bei der Antragstellung ab 2014 zum Tragen. Antragstellung für das Arbeitsjahr 2012 bis spätestens unter: Amt der NÖ Landesregierung, 02742/ , Pendlerpauschale Die Pendlerpauschale senkt die Steuerbemessungsgrundlage. Je nach Höhe des Einkommens erhält man zwischen 36,5 und 50 Prozent des Pendlerpauschalbetrages effektiv von der geleisteten Lohnsteuer zurück. Bis 2012 gilt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die den Arbeitsweg (Wohnung - Arbeitsstätte) mindestens elf Mal pro Monat ohne kostenlose Transportmöglichkeit (freier Werkverkehr) zurücklegen, haben Anspruch auf die Pendlerpauschale. Feiertage, Urlaube, Krankenstände und Karenzurlaube (innerhalb eines Kalenderjahres) sind dabei nicht zu berücksichtigen. Ab 2013 gilt: Darüber hinaus haben nunmehr Wochen- und TeilzeitpendlerInnen aliquoten Anspruch auf Pendlerpauschale. Wer einmal in der Woche pendelt, bekommt ein Drittel der Pauschale, wer zwei Mal in der Woche pendelt, hat Anspruch auf zwei Drittel und wer drei Mal in der Woche pendelt, bekommt die volle Pendlerpauschale. Hat jemand mehrere Wohnsitze, so kann die Pendlerpauschale nur einmal berücksichtigt werden. Wochenpendler mit über 120 km Arbeitsweg haben wie bisher Anspruch auf doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten. Wer ein Dienstfahrzeug privat nützen kann (mit Sachbezug), kann ab 2013 keine Pendlerpauschale mehr beantragen. Kleine Pendlerpauschale Die kleine Pendlerpauschale erhält man ab 20 km Arbeitsweg, sofern man mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren kann. Kleine Pendlerpauschale Entfernung Betrag / Jahr bis km 2009/ ,- 0, ,- 696, , ,- darüber 1.857, ,- 19

20 Mobilität Große Pendlerpauschale Die große Pendlerpauschale erhält man ab 2 km Arbeitsweg, wenn die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln überwiegend und an mehr als der Hälfte des Arbeitsweges unmöglich bzw. unzumutbar ist, sowie bei permanentem Bereitschaftsdienst. Große Pendlerpauschale Entfernung Betrag / Jahr bis km 2009/ ,- 372, , , , ,- darüber 3.372, ,- Zumutbarkeitsbestimmungen Ob jemand eine kleine oder große Pendlerpauschale erhält, hängt davon ab, ob ein Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln in einer zumutbaren Wegzeit bewältigt werden kann oder nicht. Als Wegzeit gilt die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Eintreffen am Arbeitsplatz. Wer keine Gleitzeit hat und zum Beispiel fahrplanbedingt zu früh in der Firma ist, kann die Wartezeit bis Arbeitsbeginn als Wegzeit definieren. Neu: Unzumutbar sind öffentliche Verkehrsmittel unabhängig von der Länge des Arbeitsweges generell bei über 2,5 Stunden Wegzeit und bei über 1,5 Stunden Wegzeit, wenn man die selbe Wegstrecke mit dem PKW drei Mal so schnell bewältigen kann als mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Beantragung Die Pendlerpauschale wird beim Dienstgeber mit dem Formular L34 beantragt und beim Gehalt berücksichtigt. Bei der Arbeitnehmerveranlagung kann man sie auch bis zu fünf Jahre rückwirkend unter Werbungskosten (Punkt 718) geltend machen. Pendlerzuschlag (ab 2013 verdoppelt) Wer weniger als 1.200,- brutto verdient und keine Lohnsteuer zahlt, erhält statt der Pendlerpauschale einen Pendlerzuschlag in der Höhe von 141,- (bis 2012). Ab 2013 wird der Pendler- 20

21 Mobilität zuschlag auf 290,- erhöht. Inklusive 110,- Negativsteuer können KleinverdienerInnen somit über den Jahresausgleich 400,- Steuergutschrift erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass man Anspruch auf Pendlerpauschale hat. Personen, die nur wenig Lohnsteuer zahlen, wird künftig ein Pendlerausgleichsbetrag in der Höhe von 290,- gewährt, damit sie keine steuerlichen Nachteile erleiden. Sobald jemand lohnsteuerpflichtig ist, ging bisher der Anspruch auf Negativsteuer verloren. Diese Ungerechtigkeit wird ab 2013 beseitigt. Zusätzlich gibt es dann auch in derartigen Fällen den Pendlereuro. Wie erhält man den Pendlerzuschlag? Der Pendlerzuschlag wird als Pendlerpauschale bei der Arbeitnehmerveranlagung beantragt und vom Finanzamt berechnet. Die tatsächliche Höhe hängt von den jährlich geleisteten Sozialversicherungsbeiträgen ab. Künftig bekommt man 18 statt 15 Prozent der SV-Beiträge als Steuerguthaben zurück. Pendlereuro (ab 2013) Alle ArbeitnehmerInnen mit Anspruch auf Pendlerpauschale erhalten ab dem Arbeitsjahr 2013 zusätzlich zur Pauschale den Pendlereuro als Zuschuss. Der Pendlereuro ist ein Jahresabsetzbetrag und errechnet sich, indem die einfache Entfernung (Wohnung - Arbeitsstätte) je Kilometer Arbeitsweg mit zwei Euro multipliziert wird. Dabei wird nicht unterschieden, ob öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind oder nicht. Wochenpendler erhalten ein Drittel des Pendlereuro, Teilzeitkräfte mit einer Zwei-Tages-Arbeitswoche zwei Drittel des Pendlereuro. Der Pendlereuro ist beim Arbeitgeber zu beantragen. Dieser ist wie der Verkehrsabsetzbetrag automatisch bei der Gehaltsabrechnung zu berücksichtigen. Beispiel 1: Ist die Arbeitsstätte von der Wohnung 50 km entfernt - gebührt einmal jährlich der Pendlereuro in der Höhe von 100,- zusätzlich zur Pendlerpauschale. Beispiel 2: Bei einem Arbeitsweg von 90 km beträgt der Pendlereuro 180,-. WochenpendlerInnen erhalten in diesem Fall ein Drittel, also 60,- und Teilzeitkräfte mit einer Zwei-Tages- Arbeitswoche zwei Drittel - also 120,- 21

22 Mobilität Job-Ticket Betriebe können allen MitarbeiterInnen freiwillig eine Streckenkarte oder Netzkarte für öffentliche Verkehrsmittel gratis zur Verfügung stellen. Dieses Jobticket ist für ArbeitnehmerInnen sowie Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei und ab 2013 nicht mehr an den Bezug der Pendlerpauschale gebunden. Das Jobticket darf nicht auf andere Personen übertragbar sein. Die Rechnung muss auf den Arbeitgeber lauten und den Namen des Arbeitnehmers beinhalten. Eine Gehaltsumwandlung führt zu einem steuerpflichtigen Sachbezug. Beipiel: Das Jobticket ist auch ein Anreiz für PendlerInnen auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Für den ersten Teil des Arbeitsweges (Wohnung - Park & Ride-Anlage) gebührt je nach Zumutbarkeit die kleine oder große Pendlerpauschale, für den restlichen Weg könnte man das steuerfreie Jobticket beanspruchen. Top-Jugendticket Mit dem Jugendticket haben SchülerInnen und Lehrlinge die Möglichkeit, um 19,60 pro Jahr beliebig viele Fahrten zwischen Ihrem Wohnort und der Schule an Schultagen bzw. zu ihrem Arbeitsplatz zurückzulegen. Das TOP Jugendticket ermöglicht SchülerInnen und Lehrlingen um 60,- pro Jahr im gesamten Verkehrsverbund Ost- Region, das sind die Bundesländer Niederösterreich, Wien und Burgenland, bis 8. September 2013 das ganze Jahr über auf allen Strecken ohne weitere Kosten zu fahren. Das gilt auch an Wochenenden und während der Ferienzeit. Dienstreisen Kilometergeld Sobald jemand privat sein Fahrzeug aus beruflichen Gründen (für Dienstreisen oder Weiterbildung) nützt, steht für jeden gefahrenen Kilometer steuerfrei das amtliche Kilometergeld zu. Damit werden alle Kosten pauschal abgedeckt, wie zum Beispiel Kosten für Treibstoff, Reparaturen, Versicherungen, Parkund Mautgebühren. Der maximale Rahmen liegt bei Berufskilometer oder ,- Höchstbetrag pro Jahr. Falls der Betrieb nicht das volle Kilometergeld ausbezahlt, kann man 22

23 Mobilität über die Arbeitnehmerveranlagung die Differenz als Reisekosten unter den Werbungskosten absetzen. Für manche Berufssparten gelten laut Kollektivvertrag eigene Regelungen. Höhe des Kilometergeldes pro gefahrene Kilometer PKW 0,42 pro mitbeförderte Person 0,05 Motorräder > 250cm³ 0,24 Moped / Motorräder < 250cm³ 0,14 Fahrrad 0,38 bis max. 570,- pro Jahr Tagesgelder/Diäten Wer beruflich länger als 3 Stunden und mindestens 25 Kilometer vom Betrieb entfernt tätig ist, hat folgenden Anspruch auf steuerfreie Diäten. 2,20 pro Stunde (ab der ersten Stunde) maximal allerdings 26,40 pro Tag. Nächtigungskosten Ist die beruflich veranlasste Reise mit einer Nächtigung verbunden, können entweder die Kosten inklusive das Frühstück laut Beleg oder eine Nächtigungspauschale von 15,- pro Nächtigung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei Nächtigungen im Ausland gebührt ohne Belegnachweis der jeweilige Höchstsatz für Bundesbedienstete. Stellt der Arbeitgeber kostenlos eine Nächtigungsmöglichkeit zur Verfügung, steht keine Nächtigungspauschale zu. Zusätzliche Aufwendungen (z.b.: für das Frühstück) sind ebenfalls steuerwirksam - ohne Beleg - pauschal mit 4,40 im Inland und 5,85 bei Auslandsreisen. Doppelte Haushaltsführung-Familienheimfahrt Wer weiter als 120 km vom Familienwohnsitz entfernt arbeitet und Nahe dem Arbeitsowrt einen Zweitwohnsitz benötigt, kann alle Miet- und Betriebskosten sowie Einrichtungsgegenstände bis max ,- pro Monat als Werbungskosten absetzen. Weiters sind auch Familienheimfahrten steuerwirksam - bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 306,-. Dieser Steuervorteil gebührt Singles max. 6 Monate und Familien (wenn beide Partner über 2.200,- pro Jahr verdienen) unbefristet. 23

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