Pflege?!? Jeder redet davon. Doch was bedeutet das eigentlich für mich? von Daniel Kotulla. Experte für die Pflegevorsorge

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1 Pflege?!? Jeder redet davon. Doch was bedeutet das eigentlich für mich? von Daniel Kotulla Experte für die Pflegevorsorge 1

2 Inhaltsverzeichnis Vorwort Kapitel 1 Pflege betrifft nicht nur alte Menschen Kapitel 2 Wie ist die gesetzlichen Pflegeversicherung aufgebaut? Kapitel 3 Wie hoch sind die Pflegekosten und was leistet die gesetzliche Pflegeversicherung? Kapitel 4 Wann müssen meine Kinder zahlen? Kapitel 5 So können Sie die Lücke füllen 2

3 Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, heute ist das Thema der Pflege überall zu finden. Ob in den Medien, den Zeitungen oder gar bei uns Zuhause. Durchschnittlich jeder Dritte über 80 Jahre wird heute pflegebedürftig. Das Durchschnittsalter eines Pflegebedürftigen beträgt 76 Jahre und die durchschnittliche Pflegedauer sechs Jahre. Doch was heißt Pflege überhaupt und was kann da auf mich und meinen Angehörigen zukommen? Diese Frage stellen sich viele Menschen. Immer mehr Menschen bekommen finanzielle Probleme, wenn ein oder gar zwei Pflegefälle in der Familie vorkommen. Doch das muss nicht sein. In diesem E-Book habe ich für Sie wichtige Informationen zu diesem Thema erfasst. Es wir Ihnen helfen, Licht ins Dunkel zu bringen. Wie ist es zu diesem E-Book gekommen? In meinem Beruf habe ich mit vielen Menschen zu tun. Ich spreche dabei u. a. auch mit ihnen über Ihre Probleme und Ängste. Viele berichten mir über ihre Schwierigkeiten, die Sie z. Zt. haben. Sehr oft haben die Schwierigkeiten mit einem Angehörigen zu tun, der gepflegt 3

4 werden muss und sehr oft ist der Satz: Hätten wir das nur vorher gewusst; dann gefallen. Ich hatte leider auch schon einen Pflegefall in der Familie und habe mitbekommen, was es heißt, einen lieben Menschen zu pflegen und welche finanziellen Folgen es für die Familienangehörigen haben kann. Aus diesem Grund spezialisierte ich mich bereits seit vielen Jahren auf dieses Thema. Mir ist es wichtig mit den Menschen darüber zu sprechen, damit man weiß, was auf einen zukommen und evtl. noch reagieren kann. 4

5 Kapitel 1 Pflege betrifft nicht nur alte Menschen Viele Menschen verbinden den Begriff der Pflege mit einem Problem, dass im Alter auf einen zukommen kann. Doch ist das wirklich so? In den abgebildeten Statistiken sehen Sie, dass das nicht immer unbedingt sein muss. Der Grund, dass eine Person pflegebedürftig wird kann viele Ursachen haben. Nicht nur aus Altersgründen, sondern z. B. auch durch Krankheiten wie Schlaganfall und Krebs, oder Unfall. Doch unabhängig wodurch oder wem es passiert, es ist immer ein großer Schock für die Familie. Sie merken also, das Thema der Pflege ist für jeden interessant. Egal ob als Kind oder Ehe-/Lebenspartner eines Pflegebedürftigen oder gar für sich selbst. 5

6 Alter Männer Pflegefallrisiko Frauen ,9 % 10,5 % ,6 % 22,9 % ,6 % 41,9 % ,9 % 65,2 % Alter Pflegebedürftige in Deutschland Quellen: Statistisches Bundesamt 2013, Pflegestatistik 2011 (Stand März 2013) Die heutige Lebenserwartung eines Menschen liegt bei durchschnittlich 92 Jahren. Das bedeutet, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen immer weiter zunimmt. Mein TIP: Kinder sollten sich auch darüber Gedanken machen, was passiert, wenn Ihre Eltern pflegebedürftig werden. Was erwartet Sie da? Schützen Sie sich! 6

7 Kapitel 2 Wie ist die gesetzliche Pflegeversicherung aufgebaut? Genauso wie Sie im Rentenalter eine Grundabsicherung über die gesetzliche Rentenversicherung haben, besteht auch eine Grundabsicherung über eine gesetzliche Pflegeversicherung. Doch wie funktioniert sie? Die gesetzliche Pflegeversicherung ist 1995 in Deutschland eingeführt worden. Sie ist ein eigener Zweig der Sozialversicherungen und eine Pflichtversicherung für jede Person. Egal ob man gesetzlich oder privat versichert ist. Sie wird im SGB XI (Sozialgesetzbuch) geregelt und ist in drei Pflegestufen unterteilt: Pflegestufe I Erhebliche Pflegebedürftigkeit Eine Person wird in die Pflegestufe I eingestuft, wenn folgendes vorliegt: Hilfebedarf: min. einmal tägl. aus zwei Bereichen (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) 7

8 Mehrfach in der Woche Hilfe bei hauswirtschaftlichen Versorgungen Wöchentlicher Aufwand: Durchschnittlich min. 90 Min. pro Tag (davon min. 45 Minuten für die Grundpflege Pflegestufe II Schwerpflegebedürftigkeit Bei der Pflegestufe II werden die Leistungen wie folgt erhöht: Hilfebedarf: Min. dreimal tägl. zu verschiedenen Tageszeiten für die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) Mehrfach in der Woche Hilfe bei den hauswirtschaftlichen Versorgungen Wöchentlicher Aufwand: Durchschnittlich min. drei Std. pro Tag (davon min. zwei Std. für die Grundpflege) Pflegestufe III Schwerstpflegebedürftigkeit Die Voraussetzungen für die Pflegestufe III sind folgende: Hilfebedarf: Jederzeit (Tag und Nacht) für die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) 8

9 Mehrfach in der Woche Hilfe bei den hauswirtschaftlichen Versorgungen Wöchentlicher Aufwand: Durchschnittlich min. fünf Std. pro Tag (davon min. vier Std. für die Grundpflege) Zu der normalen Pflegestufe III besteht noch die Möglichkeit, eine sogenannte Härtefallregelung zu beantragen. Dieses ist möglich, wenn ein außergewöhnlich hoher oder intensiver Pflegeaufwand vorliegt. In der aktuellen Wahlperiode beabsichtigt die Bundesregierung den Begriff der Pflegebedürftigkeit neu aufzustellen. Statt drei Pflegestufen soll es dann fünf geben. Neben körperlichen Einschränkungen werden auch Einschränkungen einbezogen, die bei Demenzkranken häufig vorkommen 9

10 Kapitel 3 Wie hoch sind die Pflegekosten und was leistet die gesetzliche Pflegeversicherung? Egal ob man Zuhause, im Heim oder in der Wohngemeinschaft gepflegt wird, Leistungen bekommt man in jedem Fall. Doch oft bleibt eine Lücke. Aus diesem Grund wird die gesetzl. Pflegeversicherung auch als Teilkasko für den Pflegefall bezeichnet. In der unten abgebildeten Tabelle habe ich Ihnen die durchschnittlichen Kosten der verschiedenen Pflegestufen, ohne dementielle Erkrankungen, aufgeführt. Ø Kosten* Ambulante Pflege Stationäre Pflege Angehörige Pflegedienst Pflegeheim Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Quelle: Statistisches Bundesamt, Pfl egestatistik 2011, Stand März 2013, sowie eigene Berechnungen Die Kosten variieren je nach Ort der Pflege. 10

11 Doch welche Leistungen können Sie von der Pflegeversicherung erwarten? Die Leistungen der Pflegeversicherung gehen von 123 Euro bis Euro. Die Höhe der Leistungen ist von der Pflegestufe abhängig, in der sich der Pflegebedürftige befindet. Je höher die Pflegestufe ist, umso größer ist der Pflegeaufwand und desto mehr Geld steuert die Pflegeversicherung bei. (siehe Tabelle Seite 8). Dieses gilt sowohl für die gesetzlich- als auch für die privat Versicherten. Der einzige Unterschied liegt darin, dass die Pflegedienste beim gesetzlich Versicherten direkt mit der Pflegeversicherung abrechnen und die privat Versicherten erhalten eine Rechnung, die sie zunächst selber bezahlen. Pflegestufen 0 I II III Ambulante Pflege Stationäre Pflege Pflegegeld mit Demenz* Pflegesachleistung mit Demenz* vollstationäre Pflege mit Demenz* * Kosten der pflegerischen Versorgung ohne dementielle Erkrankung Pflegestatistik 2011, Stand März 2013, Bundesministerium für Quellen der beiden Tabellen: Gesundheit Sterbetafel DAV2004R, Gesundheitsberichterstattung des Bundes 2014 sowie eigene Berechnungen 2011, Statistisches Bundesamt 2013, Finanztest 2/2011, 4. Bericht zur 11

12 Mein TIP: Um die Kosten der Pflege so gering wie möglich zu halten, sollten Sie sich genau überlegen, welche Leistungen Sie vom Pflegedienst wirklich benötigen. Dieses können Sie individuell mit dem Pflegedienst vereinbaren. Denn je mehr Leistungen Sie in Anspruch nehmen, umso höher werden die Kosten Das Geld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung reicht nicht aus. Es bleibt immer eine Lücke zwischen den Leistungen und den gesamten Kosten (deshalb Teilkaskoversicherung ). Decken kann diese Kosten eine private Absicherung (siehe Seite 13). In dem auf der nächsten Seite abgebildeten Schaubild sehen Sie, welche Lücken in einem Pflegefall entstehen. 12

13 Pflegestufe I II III Pflege durch Pflegekräfte zuhause, ohne Demenz (Euro) Pflege im Heim (Euro) Leistungen der Pflegeversicherung (siehe Kapitel 3 ) Versorgungslücke Kann man die Lücke aus eigenen Mitteln nicht schließen, springt das Sozialamt ein. Doch dieses kann sich das Geld bei den Kindern zurückholen (näheres hierzu im Kapitel 4). Bevor Ihre Kinder belangt werden, prüft das Sozialamt noch andere Stationen. Diese sind folgende: 1. Das Vermögen des Gepflegten Eingesetzt werden kann hier das gesamte verwendbare Vermögen (Sach- und andere Vermögenswerte) der gepflegten Person. Also z. B. Sparbücher, Eigenheime, etc. ( 90 SGB 7) 13

14 2. Schenkungen der letzten 10 Jahren des Gepflegten Laut Gesetz können die Schenkungen der letzten 10 Jahre zurückgefordert werden. Dieses kann der Beschenkte durch Zahlungen an den Schenker abwehren. ( 528 BGB) ACHTUNG: Oft kommt es vor, dass Menschen ihr Haus an die Kinder übertragen. Hierbei muss beachtet werden, dass es sich um eine Schenkung handelt. Wenn das Haus für einen geringeren Wert an die Kinder/das Kind verkauft wurde, zählt der Differenzbetrag als Schenkung und kann somit zurückgefordert werden. Bsp.: Wert des Hauses nach einer Bewertung eines Sachverständigen: Euro. Verkaufspreis z. B. an die Kinder: Euro Differenz zwischen dem Wert des Hauses und des bezahlten Preises: Euro Die Differenz von Euro ist in diesem Fall als Schenkung anzusehen und können wieder zurückgefordert werden. 14

15 3. Vermögen des Ehe-/Lebenspartner Der Ehe-/Lebenspartner haftet, laut Gesetzt, vor den Verwandten des 2/3/4 Grades. Ist der Pflegebedürftige auf Sozialhilfe angewiesen, haftet der Ehepartner mit seinem Vermögen. Auch dann, wenn die pflegebedürftige Person nicht in einem Heim untergebracht ist. In diesem Moment hat der Ehepartner auch nur noch Anspruch auf den Regelsatz der Sozialhilfe zzgl. der passenden Unterbring- und Heizkosten (Hartz IV) ( 1608 BGB) 4. Haftung der Kinder Wenn das Geld des Gepflegten und dessen Ehe-/Lebenspartner nicht mehr ausreicht, werden die Kinder zur Kasse gebeten. Laut dem 1601 BGB sind Kinder unterhaltspflichtig ihren Eltern gegenüber. Genaueres zu der Haftung der Kinder finden Sie im nächsten Kapitel. 15

16 Kapitel 4 Wann müssen meine Kinder zahlen? Wenn das Geld der Eltern nicht ausreicht, um die Pflegekosten zu bezahlen, werden die Kinder vom Sozialamt aufgefordert, Unterhalt für die Eltern zu zahlen. Dieses trifft nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Februar 2014 auch zu, wenn die Kinder zu den Eltern schon länger keinen Kontakt mehr haben. Die Höhe der Zahlungen ist von verschiedenen Faktoren abhängig entschied der Bundes-Gerichts-Hof (BGH), dass die Altersvorsorge der Kinder nicht angetastet werden darf. Geschützt sind 5 Prozent des aktuellen Bruttolohns für alle Monate seit Berufsbeginn. Außerdem wird eine Verzinsung von 4 Prozent unterstellt. Ebenfalls dürfen die Kinder einen sogenannten Notgroschen für unerwartete Kosten besitzen (z.b. für eine Autoreparatur etc.) Die Höhe des Notgroschens liegt oft bei mindestens Euro Das Sozialamt prüft, ob das Kind schon bereits Zahlungen aus seinen monatlichen Einkünften leisten kann. Hier gilt seit dem 1. Januar

17 ein Selbstbehalt der Kinder von Euro zzgl Euro für den Ehepartner. Damit beläuft sich der Familienunterhalt auf derzeit Euro. Hinzu können noch Freibeträge für eigene Kindern kommen. Gemeint ist das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen*. Hinzu kann, je nach Einkommen des Kindes, noch ein individueller Zuschlag kommen. Die Höhe des Zuschlages beträgt 50 % des Nettoeinkommens über Euro. Bsp. Ein Sohn hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von Euro. Das Sozialamt trägt jeden Monat 600 Euro für die Mutter. Der Sohn muss jetzt 250 Euro für die Pflege seine Mutter bezahlen. (Freibetrag Euro Euro Zuschlag = Gesamter Freibetrag Euro) *Als bereinigtes Nettoeinkommen wird das steuerliche Nettoeinkommen abzgl. der Kosten, die zur Erzielung des Einkommens dienen (z. B. Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, Altersvorsorge, etc.) 17

18 Mein TIP: Nehmen Sie sich die Zeit und prüfen Sie rechtzeitig, wie die finanzielle Lage bei Ihnen im Falle einer Pflege aussieht und welche Kosten nicht mehr gestemmt werden können. Reagieren Sie frühzeitig und schließen Sie die Lücke durch eine zusätzlich. Pflegeabsicherung). So können Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen schützen. Denn ein Pflegefall betrifft die ganze Familie! Ob also ein Kind zahlen muss, hängt von seinem und dessen Ehepartners bereinigten Nettoeinkommens ab. In der Tabelle vom Rechtsanwalt Jörn Hauß können Sie sich schnell einen Überblick verschaffen. Einkommen Einkommen Ehepartner/Schwiegerkind (Euro) Kind (Euro) Quelle: Jörn Hauß, Fachanwalt für Familienrecht, Duisburg, auf Basis der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof 18

19 Mein TIP: Die Pflegekosten werden nicht gleichmäßig auf die Kinder aufgeteilt. Wenn das Einkommen der Kinder also unterschiedlich ist, kann es vorkommen, dass das Sozialamt auch unterschiedliche Beiträge von den Kindern verlangt. Im schlimmsten Fall kann es sogar sein, dass ein Kind alleine für die Pflege der Eltern aufkommen muss. 19

20 So können Sie die Lücke füllen Kapitel 5 Für eine vernünftige Pflege in einem Heim oder Zuhause wird in Zukunft immer mehr Geld nötig sein. Hinzu kommt noch, dass die Pflege durch einen Familienangehörigen nicht immer gewährleistet ist, bzw. werden kann. Dadurch steigen die Kosten noch mehr. In der Grafik auf der Seite 7 können Sie sehen, wie hoch die Kosten bereits heute sind. Und sie steigen stetig weiter an! Bsp. Nehmen wir eine Person, die sich in der Pflegestufe III befindet. Diese Person hat einen monatlichen Eigenanteil für die Pflegekosten im Heim von ca Euro (je nach Pflegeheim). Dieses führt oft zu einem großen finanziellen Problem. Doch das muss nicht sein! Sie haben hier genauso wie bei der Altersvorsorge die Möglichkeit, sich und vor allem Ihre Liebsten vor den finanziellen Folgen zu schützen. Hier gibt es verschiedene Arten und Möglichkeiten, eine Absicherung zu treffen. Meistens ist diese preiswerter, als man denkt. Selbst wenn man meint, dass man hierfür schon zu alt ist. Informieren lohnt sich! 20

21 Für Ihre Sicherheit haben Sie die Möglichkeit, zwischen folgende Varianten zu wählen: Pflegestufe III Pflegestufe II u. III Pflegestufe I, II u. III Es ist egal, ob Sie eine Sicherheit für die Pflegestufe III, oder bereits ab der Pflegestufe II bzw. I haben möchten. Passen Sie Ihren Schutz einfach Ihren Bedürfnissen an. Hinzu kommt auch noch, dass Sie Ihren Schutz noch um die Demenz erweitern können. Dieses ist ja, wie schon am Anfang erwähnt, noch keine Pflegestufe in der gesetzlichen Pflegeversicherung. In diesem Fall gibt es also keine bzw. nur geringe Leistungen, obwohl diese Personen einen sehr hohen Pflegebedarf haben. Eine Absicherung ist daher sehr sinnvoll. Achten Sie hier darauf, dass der Schutz schon mindesten ab der mittelschweren Demenz greift. Am besten sogar ab der leichten. 21

22 Es gibt auch seit mehr als zwei Jahren eine gesetzlich geförderte Pflegeabsicherung. Die sogenannte Pflege-Bahr. Hierbei zahlt der Staat eine monatliche Zulage in Höhe von 5 Euro. Diese Art der Absicherung ist allerdings mehr eine Ergänzung der privaten Absicherung. Ähnlich wie die Riester- oder Rürup-Rente in der Altersvorsorge. Mein TIP: Lassen Sie sich frühzeitig über Ihre Lücke im Pflegefall beraten und stellen Sie sich Ihre individuelle Sicherheit zusammen, so schützen Sie Ihre Familie vor den finanziellen Folgen. Denn es sind meistens die Familienangehörigen, die dann vor diesen Problemen stehen. Denken Sie daran: Pflege hat nichts mit dem Alter zu tun, es kann jeden betreffen! Zur Hilfe, stelle ich Ihnen am Ende dieses E-Books ein Formular zur Überprüfung Ihrer finanziellen Situation im Pflegefall zur Verfügung. 22

23 Über meine Person Ich bin vom Jahrgang Und habe die Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen absolviert. Nach der Ausbildung ergänzte ich noch das Studium zum Fachwirt für Versicherungen und Finanzen. Von Beginn an beschäftige ich mich schon mit dem Thema der Pflegeversicherung. Im Laufe der Zeit habe ich mir ein fundiertes Fachwissen angeeignet und zähle als Experte der Pflegevorsorge. Seit 2013 bin ich Geschäftsstellenleiter bei der Provinzial Rheinland und biete dort u. a. Problemanalysen im Bereich der Pflegeabsicherung an. Ich erstelle mit den Menschen ein auf sie zugeschnittenem, individuellem Vorsorgekonzept. 23

24 Haben Sie noch Fragen und wollen wissen, was auf Sie oder/und Ihren Angehörigen im Pflegefall zukommen kann? Dann melden Sie sich bei mir. Ich helfe Ihnen gerne. Denken Sie immer daran: Lieber einmal zu viel gefragt als einmal zu wenig! Kontaktdaten Daniel Kotulla Provinzialgeschäftsstelle Daniel Kotulla Mühlenfeldstr Wesel Telefon: daniel.kotulla@gs.provinzial.com Websites XING: Facebook: 24

25 Weitere Informationsquellen: Zeitschrift Stiftung Warentest; Finanztest; Ausgabe Mai 2015 Provinzial Rheinland Finanztip.de Stand des E-Books: 09. Juni 2015 Es wird darauf verwiesen, dass alle Angaben in diesem Werk trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Autors ausgeschlossen ist. 25

26 Meine finanzielle Situation im Pflegefall Gesamte Pflegekosten (Ø bei Pflegestufe III) Abzüglich Anteil der gesetzlichen Pflegeversicherung (z.zt Pflegestufe III) Einsetzbare Rente Einsetzbares Vermögen* Monatliche Lücke *Aufgliederung meines Vermögens: Welche Vermögenswerte (Sach- und Geldvermögen) habe ich? 26

27 Meine Schenkungen der letzten 10 Jahre Vermögen meines Ehe-/Lebenspartner: Welche Kinder sind für mich unterhaltspflichtig 27

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