Freizeitheim des evangelischen Kirchenbezirks Emmendingen im Simonswald Verwaltung
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- Irmela Egger
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1 Das Bild kann nicht angezeigt werden. Dieser Computer verfügt möglicherweise über zu wenig Arbeitsspeicher, um das Bild zu öffnen, oder das Bild ist beschädigt. Starten Sie den Computer neu, und öffnen Sie dann erneut die Datei. Wenn weiterhin das rote x angezeigt wird, müssen Sie das Bild möglicherweise löschen und dann erneut einfügen. Freizeitheim des evangelischen Kirchenbezirks Emmendingen im Simonswald Verwaltung Evangelisches Dekanat Emmendingen Denzlinger Straße Emmendingen Tel.: 07641/ oder Fax.: 07641/ Freizeit vom bis Der HALDENHOF ist ein ehemaliger Bauernhof, der seit 1965 vom Evangelischen Kirchenbezirk Emmendingen als Freizeitheim genutzt wird. Das Haus liegt in Simonswald oberhalb des Zusammenflusses von Zweribach und Wildgutach auf 600 m Höhe und ist für 50 Gäste eingerichtet. Räume: Das Haus hat keine Hauseltern. Freundlicherweise kümmert sich Nachbarfamilie Schuler (Haldenschwarzhof, Zweribachweg 8, Tel ) um das Haus und verwaltet den Hausschlüssel. Erdgeschoss: Obergeschoss: Dachgeschoss: 2 Tagesräume (60/ 25 Personen) - 1 Schlafraum (2 Betten) Küche Vorratsräume - WC 8 Schlafräume (3 x 2, 2 x 4, 2 x 6, 1 x 8 Betten) 3 Waschräume mit Duschen und WC 2 Schlafräume (1 x 12, 1 x 2 Betten) In allen Räumen ist Zentralheizung. Warmwasser gibt es in allen Sanitärräumen und in der Küche (ca. 5 Min. vorlaufen lassen). Ausstattung: Küche komplett eingerichtet, Geschirr für ca. 55 Personen, elektrischer Wirtschaftsherd Kühlschrank, Kommunikationstafel (auch als Projektwand verwendbar), Handballtor, Ständer und Netz für Indiaca und Badminton (Netz im Hausflur, Ständer auf der Tenne), 2 Tischtennisplatten (Netz kann beim Hausmeister gegen eine Kaution von 25,00 Euro ausgeliehen werden). Spielplatz mit Feuerstelle vor dem Haus, Wäscheständer neben der Küche. Anfahrt / Skizze siehe Rückseite
2 Das Bild kann nicht angezeigt werden. Dieser Computer verfügt möglicherweise über zu wenig Arbeitsspeicher, um das Bild zu öffnen, oder das Bild ist beschädigt. Starten Sie den Computer neu, und öffnen Sie dann erneut die Datei. Wenn weiterhin das rote x angezeigt wird, müssen Sie das Bild möglicherweise löschen und dann erneut einfügen. Anfahrt: Mit dem PKW zu erreichen über den Ortsteil Wildgutach (beim Gasthaus Löwen rechts abbiegen). Busse können nur bis zum Löwen fahren; von dort Fußweg von 2,5 km. Mit dem Postbus kann man bis zur Haltestelle Wehrleweg (Bedarfshaltestelle) fahren; von dort Fußweg ca. 3 km (keine Fahrmöglichkeit); oder ab Gasthaus Engel, Hohrain- Heideckweg.
3 Mietbedingungen 1. Grundsätzliches 1.1 Wir nehmen nur Gruppen auf, die entweder einer Kirchengemeinde oder einem anderen haftbaren Rechtsträger angehören. Die veranstaltende Organisation bestätigt durch Stempel und Unterschrift, dass sie die Haftung übernimmt. 1.2 Während einer Freizeit übernimmt der Freizeitleiter die volle Verantwortung für Ablauf und Inhalt der Freizeit sowie für die Einhaltung der Hausordnung. 1.3 Als Freizeitleiter kommen nur volljährige Personen in Frage. 1.4 Mit der Anmeldung erklärt der Freizeitleiter, dass er Mietbedingungen und Hausordnung zur Kenntnis genommen hat und sich verpflichtet, diese gewissenhaft einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung kann der Vermieter verlangen, dass die Gruppe die Freizeit abbricht. Eine erneute Anmietung ist ausgeschlossen. 1.5 Von der Gruppe verursachte Schäden an Haus und Umgebung werden von Fachleuten behoben und der Gruppe in Rechnung gestellt. 1.6 Die jeweils gültigen Gebühren gehen aus dem mitgesandten Abrechnungsformular hervor. 2. Überlegungen vor der Anreise: 2.1 An- und Abreisezeiten: Bitte beachten Sie die An- und Abreisezeiten: Anreise Abreise Montag - Freitag ab 14:00 Uhr (oder nach Vereinbarung) Sonn- und Feiertage ab 17:00 Uhr (oder nach Vereinbarung) Montag - Freitag bis 13:00 Uhr (oder nach Vereinbarung) Sonn- und Feiertage bis 16:30 Uhr (oder nach Vereinbarung) 3. Bitte mitbringen: Reinigungsutensilien: Geschirrtücher, Spülmittel, Putzmittel, Putzlappen, etc. (Putzgeräte sind vorhanden) Hygieneartikel: Toilettenpapier, Hausapotheke, usw. Sonstiges: Hausschuhe (im Haus gilt Hausschuhpflicht ) Schlafsack, Leintuch gelbe Säcke, Müllsäcke
4 4. Bei der Ankunft 4.1 Anmeldung bei Frau Schuler. Sie übergibt Ihnen das Haus (Übergabe ca. 30 Min.) und den Schlüssel, dabei wird die Abfahrtszeit festgelegt (muss auch unbedingt eingehalten werden). 4.2 Der Hausschlüssel passt für die äußere und innere Eingangstür. 4.3 Zum Öffnen der Eingangstür den linken Flügel auf den Rechten ganz aufklappen, Verriegelung innen lösen, dann beide Flügel zusammen aufklappen und einhängen. 4.4 Direkt neben der Eingangstür befindet sich rechts an der Wand ein Zylinderschloss als Hauptschalter für die elektrische Anlage. 4.5 Sofort alle Zähler ablesen (Zählerschrank für Licht am hinteren Ausgang, Telefon im Flur hinter der Küche, Heizungs- und Warmwasserzähler auf der Tenne) und die Zählerstände in das Abrechnungsformular eintragen! 4.6 Die Haustemperatur wird durch Thermostate geregelt; nachts erfolgt automatisch Absenkung. Störungen der Heizung sind sofort Familie Schuler zu melden. 4.7 Der Putzmittelraum befindet sich unter der Treppe im EG, er ist sauber und aufgeräumt zu hinterlassen. Alle Lappen sind auszuwringen und an den Eimern zum Trocknen aufzuhängen. 4.8 Beanstandungen hinsichtlich des Zustandes des Hauses sind sofort beim Eintreffen an Familie Schuler zu richten. 4.9 Während der Freizeit entstehende Schäden und auftretende Störungen sind sofort Familie Schuler zu melden Die Schiebeläden am Tagesraum dürfen nur zu zweit geöffnet oder geschlossen werden. 5. Vor der Abreise 5.1 Alle in 4.2 bis 4.7 aufgeführten Arbeiten sind vor dem vereinbarten Abnahmezeitpunkt (vgl. 3.1) zu erledigen. 5.2 Bei allen Freizeiten müssen die benutzten Räume nass geputzt werden (auch bei einer Übernachtung). 5.3 Die Hofflächen vor und hinter dem Haus sind zu reinigen, benutzte Geräte, Holztische und Holzbänke aufzuräumen und der Holzschopf abzuschließen. 5.4 Alle Zähler ablesen und die Zählerstände in das Abrechnungsformular eintragen. Frau Schuler steht Ihnen gern mit Rat und Tat zu Seite. 5.5 Alle Fenster und Läden (nur im Winter) schließen, hintere Eingangstür abschließen und verriegeln. 5.6 Heizung im Sommer auf 0, im Winter auf 1 stellen. 5.7 Abfälle sind wie folgt zu beseitigen: Blaue Tonne Müllcontainer Gelber Sack Flaschen Papier und Kartonagen Restmüll den Müll sammeln und bitte wieder mit nach Hause nehmen (gelbe Säcke können zur Verfügung gestellt werden) bitte wieder mit nach Hause nehmen oder im Container am Gasthaus Löwen entsorgen 5.8 Vor der Abnahme des Hauses durch Familie Schuler, müssen alle Gäste, samt Gepäck aus dem Haus. Zudem sollen alle Böden nach dem Wischen bereits trocken sein.
5 HAUSORDNUNG 1. In allen Räumen ist Rauchen strengstens verboten. 2. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt. 3. Im Haus müssen alle Personen Hausschuhe tragen. 4. Wände, Türen, Decken und Mobiliar dürfen nicht bemalt, beklebt oder verschmiert werden. Von Vorgängern hinterlassene Schmierereien bitte sofort der Familie Schuler melden. Schäden werden von Fachbetrieben beseitigt und der Gruppe in Rechnung gestellt. Jede Gruppe bezahlt, was bei der Abnahme des Hauses festgestellt wird. 5. Zur Befestigung von Gegenständen an Wänden, Decken und Türen bitte keine Nägel, Schrauben oder Klebstoffe verwenden, sondern Tesa-Film oder Tesa-Krepp! 6. Die Schlafräume dienen ausschließlich als Rückzugsort zum Ausruhen und Schlafen und nicht als Aufenthaltsraum. 7. Die Betten dürfen nur mit Schlafsack und Leintuch benutzt werden. (Hauseigenes Leintuch beim Verlassen des Hauses bitte ausschütteln und glattziehen) 8. Hauseigenes Bettzeug und Matratzen dürfen nicht außerhalb der Schlafräume benutzt werden; 9. Es ist darauf zu achten, dass keine Abfälle aus dem Fenster geworfen werden. 10. Die vorhandenen Feuerlöschgeräte dürfen nur im Brandfall von ihrem Platz genommen oder benutzt werden. Bei Beschädigungen haftet die Gruppe. (Bedienungsanleitung siehe Hinweistafel!) 11. Es ist darauf zu achten, dass Fremde das Haus nicht unbemerkt betreten können. 12. Der Parkplatz der Haldenmühle darf von Gästen des Haldenhofes nicht benutzt werden. 13. Das Feuermachen (einschl. Grillen) ist nur an dem vorgesehenen Platz erlaubt. Die erkaltete Asche ist auf den von Familie Schuler zugewiesenen Platz zu bringen. 14. Die Feuerstelle (Grillplatz) kann von den Gästen der Haldenmühle und des Haldenhofes gleichberechtigt benutzt werden. Die Benutzungszeiten werden von den Gruppenleitern der beiden Häuser vereinbart. 15. Wiesen und Felder dürfen in der Zeit der landwirtschaftlichen Nutzung nicht betreten werden. Fragen Sie ggf. Familie Schuler. 16. Die Orte um den Haldenhof herum sind Kurorte. Daher ist innerhalb dieser Orte bei Nachtwanderungen Lärm zu vermeiden. 17. Abfälle sind wie folgt zu beseitigen: Blaue Tonne Müllcontainer Gelber Sack Flaschen Papier und Kartonagen Restmüll den Müll sammeln und bitte wieder mit nach Hause nehmen (gelbe Säcke können zur Verfügung gestellt werden) bitte wieder mit nach Hause nehmen oder im Container am Gasthaus Löwen entsorgen
H A L D E N H O F. In allen Räumen ist Zentralheizung. Warmwasser gibt es in allen Sanitärräumen und in der Küche (ca. 5 Min. vorlaufen lassen).
H A L D E N H O F Freizeitheim Verwaltung: des Evang. Kirchenbezirks Evang. Dekanat Emmendingen Emmendingen Denzlinger Straße 23 79263 Simonswald 79312 Emmendingen Tel.: 07683 / 886 Tel.: 07641 / 918540
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