Steuerreform 2015/2016
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1 Steuerreform 2015/2016 Natascha Stornig Wien, Austria Center Vienna
2 AGENDA Wichtige Änderungen für GmbH s Besteuerung von Dividenden - KESt Erhöhung Auswirkungen auf die steueroptimale Rechtsform Das optimale Geschäftsführergehalt Einlagenrückzahlung Abschreibungsdauer Immobilien Die neue Besteuerung von Immobilien Immobilienertragsteuer Erhöhung, Wegfall Inflationsabschlag, Verlustverwertung Grunderwerbsteuer neu Bemessungsgrundlage Tarif Erweiterung Anteilsvereinigung Betriebsübergaben Grundstückswerte-VO
3 Wichtige Änderungen für GmbH s Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen wird von 25 % auf 27,5 % erhöht Anwendbar auf Gewinnausschüttungen ab Check Vorziehen Gewinnausschüttungen ins Jahr 2015?
4 Wichtige Änderungen für GmbH s Auswirkungen auf die steueroptimale Rechtsform Gesamtsteuerbelastung in der GmbH steigt gegenüber dem Einzelunternehmen und Personengesellschaften durch KESt Erhöhung und gleichzeitige Senkung des Einkommenssteuertarifes Auswirkungen für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer Steuersatz für Geschäftsführerbezug sinkt Steuersatz für Gewinnausschüttung steigt Mitberücksichtigung von Lohnnebenkosten
5 Wichtige Änderungen für GmbH s Optimaler Geschäftsführerbezug/ Modellannahmen Gewinn vor Steuern EUR Vollausschüttung, Höchstbeitragsgrundlage Betriebsausgabenpauschale 6 % und Grundfreibetrag EUR Optimum 2015 bei EUR brutto
6 Wichtige Änderungen für GmbH s Neues Optimum für Geschäftsführerbezug bei EUR Gilt auch bei höheren Gewinnen in der GmbH Bezug muss aber regelmäßig verdient werden können
7 Wichtige Änderungen für GmbH s / optimaler GF Bezug Bezug optimal, wenn das steuerpflichtige Einkommen EUR beträgt Gilt für Geschäftsführer im ASVG und GSVG Bruttobezug im GSVG: EUR Bruttobezug im ASVG: EUR Verbleibender Gewinn wird ausgeschüttet KöSt + KESt ihv 45,625 % ist günstiger als ESt ihv 48 % + Lohnnebenkosten ihv 7,86 % Auch unter Berücksichtigung von 13./14. Gehalt Auch unter Berücksichtigung der Betriebsausgabenpauschale
8 Wichtige Änderungen für GmbH s Check Rechtsformwahl break even point (Indifferenzergebnis) für Vorteilhaftigkeit der GmbH gegenüber Einzelunternehmen steigt von bisher EUR auf EUR (Annahme Vollausschüttung) Variante Vollausnützung investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Anstieg von EUR auf EUR break even point für GmbH unter Berücksichtigung eines optimierten Geschäftsführerbezuges und unter Annahme Vollausschüttung EUR (vor Geschäftsführerbezug) Variante Vollausnützung investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: break even point steigt auf EUR Im Falle der Gewinnthesaurierung wird GmbH schon früher günstiger (aber latente Steuern auf thesaurierte Gewinne beachten!)
9 Wichtige Änderungen für GmbH s Einlagenrückzahlung Rechtslage Steuerreformgesetz 2015/16 Primat der Gewinnausschüttung - Bei positiver Innenfinanzierung geht Gewinnausschüttung vor Nur bei negativer Innenfinanzierung ist steuerneutrale Einlagenrückzahlung möglich Folge: zb Rückzahlung von Einlagen nicht steuerfrei möglich, wenn gleichzeitig Bilanzgewinn (Gewinnvortrag) Rechtslage Abgabenänderungsgesetz 2015 (Begutachtungsentwurf vom 16. Oktober 2015) Weitgehende Zurücknahme der Neuregelung Zurück zum Wahlrecht, wobei Gewinnausschüttung positive Innenfinanzierung voraussetzt Einlagenrückzahlung positives Einlagenevidenzkonto voraussetzt Rechtslage idf Steuerreformgesetz 2015/16 ist nur anwendbar für Ausschüttungsbeschlüsse in Wirtschaftsjahren, die nach dem beginnen Ausschüttungssperre neu für Gewinne die durch Umgründungen unter Ansatz des beizulegenden Wertes entstanden sind
10 Wichtige Änderungen für GmbH s Einlagenrückzahlung/Beispiel (Stand Steuerreformgesetz 2015/16): Die österreichische A GmbH verfügt über folgendes Eigenkapital Stammkapital: TEUR 35 Kapitalrücklage: TEUR 0 (ursprünglich TEUR 100) Bilanzgewinn: EUR 150 davon TEUR 100 aus der Auflösung Kapitalrücklage davon TEUR 50 erwirtschaftete Gewinne Gesellschafter beschließen Ausschüttung Dividende TEUR 50 Bisher: wahlweise Behandlung als Einlagenrückzahlung (keine Steuerbelastung, aber Abstockung der Beteiligung beim Gesellschafter auf TEUR 85) Neu: Vorrang Gewinnausschüttung: TEUR 50 KEST-pflichtige Gewinnausschüttung (27,5 % TEUR 13,75) Erst danach Einlagenrückzahlung mit steuerneutraler Abstockung des Beteiligungsansatzes beim Gesellschafter
11 Wichtige Änderungen für GmbH s Einlagenrückzahlung Rechtslage gem Steuerreformgesetz 2015/16 nur anwendbar für abweichende Wirtschaftsjahre ab (dh Ausschüttungsbeschlüsse in Wirtschaftsjahr, das nach dem beginnt); zb (WJ) 4 Abs12 EStG idfvor StRefG 2015/16 4 Abs12 EStG idf StRefG 2015/16 4 Abs12 EStG idf AbgÄg
12 Wichtige Änderungen für GmbH s Abschreibungsdauer Immobilien Einheitlicher AfA-Satz: 2,5 % (bisher 2 % - 3 %), ausgenommen Nachweis einer abweichenden ND Vermietung Gebäude für Wohnzwecke: 1,5 % (wie VuV) Änderung ab 2016 (dh Erhöhung/Senkung Restnutzungsdauer) Instandsetzungsaufwendung bei Wohngebäuden Verteilung auf 15 Jahre (bisher 10 Jahre) In 2016 sind offene Zehntel auf Fünfzehntel umzurechnen Streichung Inflationsabschlag ab 2016 Bisher: Für Grund und Boden nach Ablauf von 10 Jahren jährlich 2 % vom Veräußerungsgewinn abzugsfähig (max 50 %)
13 Immobilienbesteuerung Immobilienertragsteuer Erhöhung von 25 % auf 30 % Tatsächlicher Veräußerungsgewinn x 30 % Pauschaler Veräußerungsgewinn (Altgrundstücke vor 2002) 14 % x 30 % = 4,2 % (bisher 3,5 %) vom Kaufpreis 60 % x 30 % = 18 % (bisher 15 %) vom Kaufpreis (bei Umwidmung) Betriebliche und private Grundstücke natürlicher Personen Nicht anwendbar für Körperschaften (KöSt-Satz 25 %) Streichung Inflationsabschlag Bisher: Für Grund und Gebäude nach Ablauf von 10 Jahren jährlich 2 % vom Veräußerungsgewinn abzugsfähig (max 50 %) Gilt für Veräußerungen ab
14 Immobilienbesteuerung Instandsetzungsaufwendung (betrieblich und VuV) bei Wohngebäuden Verteilung auf 15 Jahre (bisher 10 Jahre) In 2016 offene Zehntel sind auf Fünfzehntel umzurechnen Änderungen im privaten Bereich (VuV) Verteilung von nicht regelmäßig anfallenden Instandhaltungen wahlweise auf 15 Jahre (bisher 10 Jahre) In 2016 offene Zehntel laufen weiter (keine Umrechnung) Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken Gesetzliche Vermutung 40 % Grundanteil Keine Gültigkeit bei Nachweis anderer Verhältnisse durch Gutachten bzw offenkundigem Abweichen der tatsächlichen Verhältnisse (Konkretisierung durch VO)
15 Immobilienbesteuerung Bei Inanspruchnahme der Regelbesteuerungsoption (dh Besteuerung zum progressiven Tarif) können zukünftig Betriebsausgaben/Werbungskosten geltend gemacht werden. Verluste aus Immobiliengeschäften: Betrieblich: zukünftig mit 60 % (statt 50 %) mit anderen Einkünften ausgleichsfähig Außerbetrieblich: 60 % des Verlustes verteilt auf 15 Jahre (auf Antrag sofort) mit VuV-Einkünften ausgleichsfähig (derzeit: 50 % sofort)
16 Immobilienbesteuerung - Grunderwerbsteuer Neu: Unterscheidung nach Art des Erwerbs Ein Erwerb gilt als unentgeltlich, wenn die Gegenleistung nicht mehr als 30 % Bemessungsgrundlage: Grundstückswert teilentgeltlich, wenn die Gegenleistung mehr als 30 %, aber nicht mehr als 70 % Aufteilung in entgeltlich und unentgeltlich entgeltlich, wenn die Gegenleistung mehr als 70 % des Grundstückswertes beträgt. Bemessungsgrundlage: Gegenleistung Immer unentgeltlich Erwerbe von Todes wegen Erwerbe unter Lebenden im Familienverband
17 Immobilienbesteuerung - Grunderwerbsteuer Unentgeltliche Erwerbe Stufentarif Grundstückswert Zusammenrechnung über 5 Jahre bzw wirtschaftliche Einheiten Entgeltliche Erwerbe 3,5 % Steuer Steuerberechnung ,5 % GW x 0,5 % % (GW ) x 2 % ab ,5 % (GW ) x 3,5 % Teilentgeltliche Erwerbe Aufteilung in Entgeltlichen Teil 3,5 % Unentgeltlichen Teil Stufentarif vgl oben Anteilsvereinigungen, Umgründungen 0,5 % Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, wenn Bemessungsgrundlage Einheitswert 2 %
18 Immobilienbesteuerung - Grunderwerbsteuer Grundstückswert Pauschale Ermittlung (3-facher Bodenwert (gem BewG) + Gebäudewert) Konkretisierung durch Verordnung des BMF Ableitung aus einem geeigneten Immobilienpreisspiegel Konkretisierung durch Verordnung des BMF Gemeiner Wert - Gutachterlicher Nachweis eines geringeren Grundstückswerts Ausnahme (Einheitswert): Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken
19 Immobilienbesteuerung - Grunderwerbsteuer Bisher: Grunderwerbsteuer bei Übertragung aller Anteile an Kapitalgesellschaften bzw Vereinigung aller Anteile einer Kapitalgesellschaft in einer Hand Anteilsvereinigung Neu bei Kapitalgesellschaften 95 %-Grenze statt alle Anteile Anteile des Treuhänders werden dem Treugeber zugerechnet Auch Erwerber in einer Unternehmensgruppe nach 9 KStG werden zusammengezählt gilt auch für Umgründungen und sonstige Übertragungen! Anteilsvereinigung Neu auch bei Personengesellschaften Übergang von mindestens 95 % der Anteile auf neue Gesellschafter innerhalb von 5 Jahren löst Steuerpflicht aus Anteile des Treuhänders werden dem Treugeber zugerechnet Steuerpflichtiger: Personengesellschaft Steuersatz: 0,5 % vom Grundstückswert
20 Immobilienbesteuerung - Grunderwerbsteuer Betriebsübergaben Erhöhung Nachfolgefreibetrag von EUR auf EUR Allgemeine Voraussetzungen unverändert Übergeber hat 55. Lebensjahr vollendet oder Erwerbsunfähigkeit Übertragung von mindestens 25 % des Betriebs Gilt für unentgeltliche sowie auch teilentgeltliche Übertragungen Aliquote Kürzung des Freibetrags bei teilentgeltlichen Übertragungen (außerhalb Familienverband) NEU: Übertragungen im Familienverband gelten immer als unentgeltlich Deckelung der Belastung mit 0,5 % des Grundstückswerts Entrichtung über 2-5 Jahre möglich bei unentgeltlichen Übertragungen, Betriebsübertragungen, Anteilsvereinigungen, Umgründungen (aber Erhöhung)
21 Immobilienbesteuerung - Grunderwerbsteuer Entwurf Grundstückswerteverordnung 2016 Pauschalwertmodell 3facher Bodenwert pro m² lt Einheitswertbescheid (Abfrage FinanzOnline möglich Bescheidkopie ) x Grundfläche x Hochrechnungsfaktor je Gemeinde (zwischen 1 und 12,5) = BODENWERT Nutzfläche des Gebäudes (vereinfacht 70 % der Bruttogrundfläche) x Baukostenfaktor je Bundesland (zwischen EUR und EUR 1.780/m²) x Bauweise-/Nutzungsminderung (100 %/71,25 %/60 %/40 %) x Altersabschlag (100 %/65 %/30 %) = GEBÄUDEWERT
22 Immobilienbesteuerung - Grunderwerbsteuer Entwurf Grundstückswerteverordnung 2016 Beispiel: Eigentumswohnung (Altbau) in 1040 Wien, Generalsanierung in 2008, Anteile 61/2881, Nutzfläche 65 m², 3facher Bodenwert gesamtes Grundstück EUR , HF gem VO = 3,5, Baukostenfaktor für Wien EUR Pauschalwertmodell: 3facher Bodenwert x 61/2881 x 3,5 EUR ,97 Gebäudewert 65 m² x EUR ,00 Grundstückswert EUR ,97 x 0,5 % GrESt EUR 670,
23 Immobilienbesteuerung - Grunderwerbsteuer Entwurf Grundstückswerteverordnung 2016 Immobilienpreisspiegel 71,25 % des Wertes des aktuelles Immobilienpreisspiegels Bis 2016 Immobilienpreisspiegel der WKO Ab 2017 Immobilienpreisspiegel der Statistik Austria Relevant für Wertermittlung Bezirk Objektkategorie (zb Einfamilienhaus, Bürofläche, Baugrundstücke für freistehende Einfamilienhäuser) Wohnlage (normal/gut/sehr gut) und Wohnwert (einfach/normal/gut/sehr gut) Nutzungswert bei Betriebsgrundstücken/Büroflächen Fortsetzung Beispiel: EUR 3.138,40 x 65 m² = EUR ,00 davon 71,25 % = EUR ,15 x 0,5 % GrESt EUR 726,
24 Für Ihre Fragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung! Mag. Natascha Stornig, Steuerberaterin A 1030 WIEN, Am Heumarkt 7 T , F E natascha.stornig@leitnerleitner.com
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26 LeitnerLeitner Consulting d.o.o. SRB BEOGRAD, Knez Mihailova Street 1-3 t f e office.belgrade@leitnerleitner.com BMB Leitner k.s. SK BRATISLAVA, Zámocká 32 t f e bratislava.office@bmbleitner.sk LeitnerLeitner CZ, s.r.o. CZ PRAHA, Římská 12 CZ BRNO, Vídeňská 995/63 t t e marian.novak@bmbleitner.sk Leitner + Leitner Tax Kft H 1027 BUDAPEST, Kapás utca 6-12 Viziváros Office Center B/IV t f e office@leitnerleitner.hu LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 4040 LINZ, Ottensheimer Straße 32 t f e linz.office@leitnerleitner.com Leitner + Leitner d.o.o. SI 1000 LJUBLJANA, Dunajska cesta 159 t f e office@leitnerleitner.si LeitnerLeitner Salzburg GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 5020 SALZBURG, Hellbrunner Straße 7 t f e salzburg.office@leitnerleitner.com LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A1030WIEN,AmHeumarkt7 t f e wien.office@leitnerleitner.com LeitnerLeitner Consulting d.o.o. HR ZAGREB, Heinzelova ulica 70 t f e office@leitnerleitner.hr LeitnerLeitner Zürich AG CH 8001 ZüRICH, Bahnhofstrasse 69a t f e zuerich.office@leitnerleitner.com kooperationen Stalfort Legal. Tax. Audit. RO012083BUCUREŞTI,Str.Lt.Av.VasileFuicaNr.15 t f e bukarest@stalfort.ro Fučík& partneři, s.r.o. CZ PRAHA 1, Klimentská 1207/10 t f e ff@fucik.cz Tascheva& Partner BG 1303 SOFIA, Ulitsa Marko Balabanov 4 t f e office@taschevapartner.com MDDP PL WARSZAWA, 49 Mokotowska Street t f e biuro@mddp.pl Leitner + Leitner Revizija d.o.o. BIH SARAJEVO, Ul. Hiseta15 t e office@leitnerleitner.ba
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