Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Lehrgänge der überbetrieblichen beruflichen Bildung in der Fachstufe

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1 Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Lehrgänge der überbetrieblichen beruflichen Bildung in der Fachstufe Aufgrund von 106, Abs. 2 in Verbindung mit 106, Abs. 1 Nr. 10 der Handwerksordnung (HwO) hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg als Aufsichtsbehörde den nachfolgenden Beschluss der Vollversammlung der Handwerkskammer Mannheim Rhein- Neckar-Odenwald vom 22. Juli 2009 mit Schreiben vom 14. Juli 2010 unter dem Aktenzeichen /52 genehmigt. Die Vollversammlung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald beschließt in der 102. Sitzung am auf Empfehlung des Berufsbildungsausschusses (117. Sitzung / ) nach 41, 44, 91 Nr. 4 und 106 Absatz 1, Nummer 10 und Absatz 2 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) sowie gemäß dem Anpassungsbeschluss zur Durchführung überbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen (Beschluss der Vollversammlung vom , Genehmigung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg vom , AZ /26, Veröffentlichung in der Deutschen Handwerks Zeitung Ausgabe Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald Nr. 4 vom ) die Durchführung folgender Lehrgänge zur überbetrieblichen Ausbildung gemäß Lehrgangsübersicht und Unterweisungspläne des Heinz-Piest-Instituts für Handwerkstechnik (HPI) an der Universität Hannover: Beruf: Einzugsbereich: Lehrgangsort: Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk Schwerpunkt: Bäckerei Bezirk der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald Bildungsakademie Handwerkskammer Mannheim Gutenbergstr. 49, Mannheim Ausbildungsjahr, Lehrgang Thema der Unterweisung V-BAE 1/08 Verkaufstechniken im Lebensmittelhandwerk I Ab dem 2. Ausbildungsjahr Obligatorisch V-BAE 2/08 Verkaufstechniken im Lebensmittelhandwerk II Ab dem 2. Ausbildungsjahr Obligatorisch Dauer in Arbeitswochen 1 1 Der vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg genehmigte Beschluss wird hiermit ausgefertigt. Er wird in der Deutschen Handwerks Zeitung, Ausgabe Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald Nr. 24/ 2010, Erscheinungstag , veröffentlicht und verkündet. In der DHZ erfolgt der Hinweis auf der Webseite im Internetauftritt Unter der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen wird dort der oben genannte Beschluss veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt parallel zum Erscheinungstag der Deutschen Handwerks Zeitung, Ausgabe Nr. 24/2010. gez.: Walter Tschischka Präsident gez. Dieter Müller Hauptgeschäftsführer

2 Kennziffer: V-BAE1/08 U N T E R W E I S U N G S P L A N für einen Lehrgang zur Anpassung an die technische Entwicklung für FACHVERKÄUFER/IN IM LEBENSMITTELHANDWERK Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk SW Bäckerei ( ) 1 Thema der Unterweisung Verkaufstechniken im Lebensmittelhandwerk I 2 Allgemeine Angaben Lehrgangsdauer: 1 Arbeitswoche Teilnahme: Teilnahmezahl: Auszubildende ab 2. Ausbildungsjahr 8-16 Auszubildende je Lehrgang 3 Stoffplan Zeitanteil 3.1 Informations- und Kommunikationstechnik mit Einführung der EDV - Gestaltung von Werbemitteln - Lieferscheine und Rechnungen erstellen 3.2 Lebensmittel- und gewerberechtliche Bestimmungen, Hygiene - Kenntnisse in Bezug auf Personal, Arbeits- und Lebensmittelhygiene - in Bezug auf Spezialbrote, Feingebäck, Bioback- und diätetische Backwaren kennen und anwenden 3.3 Qualitätssichernde Maßnahmen - Ursachen von Fehlern kennen und beheben - Qualitätsmängel beseitigen 3.4 Kundenberatung, Werbung und Verkaufsförderung - Kunden über Zutaten von Erzeugnissen informieren, Ergänzungs-, Ersatz- und Zusatzangebote unterbreiten können - Aufträge und Bestellungen zu besonderen Anlässen entgegennehmen - Trends erfassen und innerbetrieblich weiterleiten 5 % 30 %

3 Kennziffer: V-BAE1/08 - Vorschläge für Produkteinsatz unterbreiten - Vorzüge und Geschmacksrichtungen der Erzeugnisse und deren Kombinationsmöglichkeiten erläutern - Kunden über qualitäts- und preisbestimmende Merkmale informieren 3.5 Umgang mit Waren, Fachberatung - Herstellungsarten von Hefe- und Sauerteig kennen und erläutern - Herstellung von leichten und schweren Massen kennen und erläutern - Herstellungsarten und Haltbarkeit von Füllungen kennen und erläutern - Kuchen, Torten und Desserts einteilen und aufschneiden - bunte Platten kundengerecht zusammenstellen und dekorieren - Gärvorgänge überwachen und steuern - Erzeugnisse abbacken 3.6 Kleine Gerichte herstellen - Snacks mit Auflagen und Füllungen herstellen - Snacks aus Teig abbacken - Toastvariationen zubereiten 30 % 15 % 100 %

4 Kennziffer: V-BAE1/08 Integrative Bestandteile Im Zusammenhang mit der Durchführung des Lehrgangs zusätzlich zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß Ausbildungsordnung: Maßnahmen der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes und der rationellen Energieverwendung sowie eine umweltgerechte Abfallentsorgung beachten und anwenden Unfallgefahren in einem Bäckereibetrieb, sicheres Verhalten bei der Arbeit, Gefahrenbeseitigung, Erste Hilfe, Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes, Verhalten bei Bränden, Früherkennung von Berufskrankheiten, Anwendung von Vorbeugemaßnahmen Hygieneleitlinie, Schulungen nach dem Infektionsschutzgesetz Arbeitsschritte unter Berücksichtigung funktionaler und fertigungstechnischer Gesichtspunkte festlegen Werkzeuge, Geräte sowie Hilfsmittel nach Verwendungszweck auswählen und bereitstellen Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Auftrages vorbereiten, Maßnahmen zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden im Umfeld des Arbeitsplatzes treffen Arbeitsergebnisse kontrollieren, bewerten und dokumentieren (Stand: Januar 2009)

5 Kennziffer: V-BAE2/08 U N T E R W E I S U N G S P L A N für einen Lehrgang zur Anpassung an die technische Entwicklung für FACHVERKÄUFER/IN IM LEBENSMITTELHANDWERK Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk SW Bäckerei ( ) 1 Thema der Unterweisung Verkaufstechniken im Lebensmittelhandwerk II 2 Allgemeine Angaben Lehrgangsdauer: 1 Arbeitswoche Teilnahme: Teilnahmezahl: Auszubildende ab 2. Ausbildungsjahr 8-16 Auszubildende je Lehrgang 3 Stoffplan Zeitanteil 3.1 Informations- und Kommunikationstechnik mit Einführung der EDV - Branchensoftware im Hinblick auf Nährwertinformationen und allergene Stoffe nutzen - Preise kalkulieren 3.2 Lebensmittel- und gewerberechtliche Bestimmungen, Hygiene - Betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen in Bezug auf Hygiene planen - Systematische Einteilung der feinen Backwaren nach Gruppen und Untergruppen vornehmen können 3.3 Qualitätssichernde Maßnahmen - Bedeutung und Wirksamkeit qualitätssichernder Maßnahmen für den betrieblichen Ablauf beurteilen können 5 %

6 Kennziffer: V-BAE2/ Kundenberatung, Werbung und Verkaufsförderung - Kundenwünsche und Reklamationen entgegennehmen und bearbeiten - Korrektes Verhalten bei hohem Kundenandrang üben - Ernährungsphysiologische Bedeutung von Inhalts- und Zusatzstoffen darlegen können - Werbeaktionen, insbesondere mit regionalen und jahreszeitlichen Themen und Formen planen und ausführen 3.5 Umgang mit Waren, Fachberatung - Brotbuffet gestalten - Backwaren mit Obst belegen, Überzug herstellen und aufbringen - Kalte Cremes oder Schlagsahne herstellen und verarbeiten - Herstellen von feinen Backwaren, z.b. aus Plunderteig, Blätterteig, Sand- oder Röstmasse 3.6 Kleine Gerichte herstellen - Herzhafte Teig- und Süßspeisen herstellen 25 % 30 % 20 % 100 %

7 Kennziffer: V-BAE2/08 Integrative Bestandteile Im Zusammenhang mit der Durchführung des Lehrgangs zusätzlich zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß Ausbildungsordnung: Maßnahmen der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes und der rationellen Energieverwendung sowie eine umweltgerechte Abfallentsorgung beachten und anwenden Unfallgefahren in einem Bäckereibetrieb, sicheres Verhalten bei der Arbeit, Gefahrenbeseitigung, Erste Hilfe, Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes, Verhalten bei Bränden, Früherkennung von Berufskrankheiten, Anwendung von Vorbeugemaßnahmen Hygieneleitlinie, Schulungen nach dem Infektionsschutzgesetz Arbeitsschritte unter Berücksichtigung funktionaler und fertigungstechnischer Gesichtspunkte festlegen Werkzeuge, Geräte sowie Hilfsmittel nach Verwendungszweck auswählen und bereitstellen Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Auftrages vorbereiten, Maßnahmen zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden im Umfeld des Arbeitsplatzes treffen Arbeitsergebnisse kontrollieren, bewerten und dokumentieren (Stand: Januar 2009)

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