Referat von Klaus Künzli Zentralpräsident GastroSuisse. Die politische Agenda: Bei den Rahmenbedingungen muss sich etwas bewegen!
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- Käthe Berg
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1 Jahresmedienkonferenz vom 11. April 2012 in Zürich-Oerlikon Referat von Klaus Künzli Zentralpräsident GastroSuisse (Es gilt das gesprochene Wort.) Die politische Agenda: Bei den Rahmenbedingungen muss sich etwas bewegen! Das Gastgewerbe kämpft mit der schwierigen wirtschaftlichen Situation. Die Nachfrage ist im letzten Jahr stark zurückgegangen, dadurch sind Umsätze und Arbeitsplätze verloren gegangen. Doch die Branche stellt sich den Problemen. Sie investiert weiter und bildet aus. Die Branche hilft sich selbst, soweit das möglich ist. Sie erwartet aber von der Politik faire und KMU-freundliche Rahmenbedingungen. So gestaltet sich unsere politische Agenda: Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes! Wir fordern die Beseitigung der steuerlichen Diskriminierung des Gastgewerbes. Dieses Thema begleitet GastroSuisse seit Jahren. Es geht nicht, dass Lebensmittel, die im Restaurant abgegeben werden, höher besteuert werden, als wenn der Konsument dieselben beim Detailhändler oder am Take-Away kauft. Das ist ungerecht, und zwar nicht nur für unsere Branche, sondern auch für die Konsumenten. Betroffen sind viele. Denn immer mehr Menschen sind berufstätig und essen auswärts. Im vergangenen Jahr erfolgten 57 Prozent der Essensfälle über Mittag. Der Verzehr von Speisen und Getränken in einem Restaurant wird mit dem Satz von 8 Prozent besteuert, Detailhändler und Take-Aways hingegen profitieren für vergleichbare Leistungen vom reduzierten Satz von 2.5 Prozent. Damit trägt die verzehrfertige Bratwurst im Restaurant über dreimal mehr Mehrwertsteuer als dieselbe Bratwurst aus einem Take-Away. Es ist für das Gastgewerbe zentral, dass diese Ungleichbehandlung beseitigt und die 1
2 Mehrwertsteuer-Gesetzgebung - im Sinn einer Gleichbehandlung aller Absatzkanäle strukturell verbessert wird. Wir haben daher im April 2010 die eidgenössische Volksinitiative "Schluss mit der MwSt- Diskriminierung des Gastgewerbes!" lanciert und am 21. September 2011 bei der Bundeskanzlei eingereicht. Sie ist mit 118'802 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Dass wir mit unserem Anliegen ein Thema aufgegriffen haben, das alle betrifft, zeigt sich an der hohen Unterschriftenzahl und dem grossen Echo. Das ist ein Erfolg! Die Politiker stellen sich hinter das Zweisatz-Modell. Das ist ein gutes Zeichen. Der Einheitssatz scheint derzeit politisch chancenlos zu sein. Inhaltlich gehen unsere Initiative und die Revision des Mehrwertsteuer-Gesetzes Hand in Hand. Dennoch ist die Zukunft im Moment noch ungewiss. Entscheidend ist, dass unsere Volksinitiative und Revision des Gesetzes gleichzeitig behandelt werden. Der inhaltliche Zusammenhang zwischen der Revision des Mehrwertsteuer-Gesetzes und unserer Volksinitiative ist sehr eng. Es sollte daher möglich sein, die Gesetzesrevision als indirekten Gegenvorschlag zu unserer Initiative zu behandeln. Wir sind klar der Überzeugung, dass das 2-Satz-Modell mit einer Besteuerung gastgewerblicher Leistungen zum reduzierten Satz die richtige und realistische Lösung ist. Wird das Gastgewerbe dem reduzierten Satz unterstellt, sind Ungleichheiten und Diskriminierung beseitigt. Die bisherige Haltung des Nationalrates entspricht der Stossrichtung der Initiative. Volksinitiative "Schutz vor Passivrauchen": eine Zwängerei Kaum ist nach hartem politischen Ringen das "Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen" am 1. Mai 2010 in Kraft getreten, hat die Lungenliga bereits ihre Volksinitiative eingereicht. Mit anderen Worten: die Initianten haben bereits während der politischen Behandlung des Gesetzes Unterschriften gesammelt. Das ist reine Zwängerei. Wir haben ein Passivrauchschutzgesetz und alle, die daran gearbeitet haben, stehen dazu. Das Bundesgetz ist ein realistischer politischer Kompromiss. Es schützt die Nichtraucher und lässt dem 2
3 Gastgewerbe in einem sehr eng definierten Rahmen die Möglichkeit, auch rauchende Gäste zu bewirten. Die Volksinitiative "Schutz vor Passivrauchen" hingegen ist unverhältnismässig und beschränkt die unternehmerische Freiheit über Gebühr. Das Bundesgesetz soll sich nun erst mal bewähren können. Und das Gastgewerbe soll verlässliche Rahmenbedingungen erhalten, die es den Betrieben erlauben, verbindlich in die Zukunft zu investieren. Das Einrichten eines Fumoirs kostet viel Geld. Berechenbare Rahmenbedingungen sind deshalb unerlässlich für Investitionen und damit auch für den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Daher ist es wichtig, dass das Stimmvolk rasch und vor allem endgültig Klarheit über die Ausgestaltung des Passivrauchschutzes schafft. GastroSuisse wird sich im Abstimmungskampf dafür einsetzen, dass eine weitere Verschärfung des Gesetzes keine Chance hat. Wir plädieren für eine vernünftige und sichere Lösung; eine Lösung, die aber auch Raum lässt für ein vertretbares Mass an Genuss. Womit ich zum nächsten Thema überleite: dem Präventionsgesetz. Präventionsgesetz: ein überflüssiges Gesetz Braucht die Schweiz ein neues Präventionsgesetz? GastroSuisse sagt: Nein. Es ist unbestritten: eine sinnvolle Prävention und Gesundheitsförderung für Gäste und Mitarbeitende sind wichtige Anliegen. Auch wir unterstützen vernünftige vorbeugende Massnahmen zur Erhaltung der Gesundheit; das ist keine Frage. Aber: wir kämpfen gegen immer wieder neue Auflagen und Regulierungen für die KMU, so wie dieses überflüssige Rahmengesetz. Warum überflüssig? Die kostendämpfende Wirkung der Prävention ist nicht erwiesen, siehe Beispiel USA und die ökonomische Argumentation von Professor Gebhard Kirchgässner in der Gewerbezeitung vom 17. Februar 2012, wonach es offen ist, ob die Gesundheitskosten durch Präventionsmassnahmen sinken oder ob sie vielleicht sogar ansteigen. Zudem verursachen Präventionsmassnahmen auch Kosten, deren positive Effekte fraglich sind. Auch ohne Präventionsinstitut ist das neue Rahmengesetz abzulehnen. Es animiert das Bundessamt für Gesundheit zu noch mehr Aktivismus und nationalen Programmen. Es öffnet weiteren Staatsinterventionen Tür und Tor. Das Engagement, mit dem sich die Verantwortlichen des BAG für das Präventionsgesetz einsetzen, spricht eine deutliche Sprache. 3
4 Das neue Präventionsgesetz ist nicht kostenneutral: Der zusätzliche Aufwand muss irgendwie finanziert werden. Für die KMU, die weitere Präventionsmassnahmen ergreifen müssen, ist die Vorlage daher keinesfalls kostenneutral. Deshalb: Nein zu einem neuen Präventionsgesetz und im Zweifel für die Freiheit. Der Nationalrat hat es am 8. März 2012 leider verpasst, das überflüssige Präventionsgesetz definitiv abzulehnen. Bedenklich ist, dass es der Grossteil einer Partei, die sich den Abbau der Bürokratie auf die Fahne geschrieben hat und mühselig Unterschriften sammelt, nicht schafft, ein ebensolches unnötiges Gesetz abzulehnen. Bleibt zu hoffen, dass der Ständerat in der Sommersession 2012 an seinem Nichteintretens-Entscheid festhält. Für die Verfechter einer liberalen, auf dem Föderalismus und dem Subsidiaritätsprinzip beruhenden Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung gibt es nämlich nur eine Antwort: Nein zum neuen Präventionsgesetz. Revision Lebensmittelgesetz Tagtäglich beeinflusst dieses Gesetz die Arbeit in den gastgewerblichen Betrieben. GastroSuisse legt grossen Wert darauf, dass Probleme gar nicht erst entstehen. Das heisst, in der Aus- und Weiterbildung ist die Hygiene ein zentrales Thema, und sie bekommt eine immer noch grössere Bedeutung. Wir sind der Meinung: Die Hygiene kann am besten durch entsprechend ausgebildetes Personal sichergestellt werden. Das heisst, wir wollen das Problem präventiv und an der Wurzel anpacken. Deshalb setzen wir uns bereits seit Langem für eine verbindliche Formulierung auch im Gesetz aus. Am 25. Mai 2011 hat der Bundesrat die Botschaft und den Entwurf zum Lebensmittelgesetz verabschiedet. Es kann nachvollzogen werden, dass das Lebensmittelgesetz einer Revision bedarf. Aber für die gastgewerblichen Betriebe ist der Entwurf des Bundesgesetzes mit grossen Schwierigkeiten verbunden. Zu nennen ist unter anderem die sogenannte sachkundige Wahl, die den Konsumenten mit dem neuen Zweckartikel gewährt werden soll. Damit sind Tür und Tor geöffnet für jegliche Deklarationen wie Nährwertangaben oder Zubereitungsarten -, die den zumutbaren administrativen Aufwand deutlich übersteigen. Neu soll auf Verlangen Einsicht in eine Zusammenfassung des Kontrollberichts des Lebensmittelinspektors gewährt werden. Das ist ein "an den Pranger stellen" von Restaurants. Die Lebensmittelkontrollen sind immer risikobasierte Momentaufnahmen. Eine Vergleichbarkeit zwischen den Betrieben ist aufgrund des unterschiedlichen Kontrollrhythmus nicht gewährleistet. 4
5 Wie lange die Bewertung bestehen bleibt, ist ebenfalls unklar. Die Reputationsschäden für den momentanen und auch künftigen Betreiber des Restaurants wären enorm. Bereits geringfügige Beanstandungen können auf der Konformitätsbescheinigung zu einem "genügend" oder "ungenügend" führen. Denn auch mangelhafte Unterlagen zum Beispiel für die Selbstkontrolle führen zu Abzügen. Das, obwohl damit die Sicherheit und Gesundheit der Gäste keineswegs gefährdet sind. Der Kanton Zug hat bereits etwas Vergleichbares mit der "Amtlichen Qualitätsbescheinigung für Lebensmittelsicherheit" eingeführt: Fazit: Die Konsumenten fragen nicht danach. Wenn es den Konsumenten nichts nützt, dann soll es dem Gastgewerbe nicht schaden. Deshalb: Die Zuger Lösung ist NICHT die gute Lösung. Totalrevision Alkoholgesetz GastroSuisse hat sich im Vernehmlassungsverfahren gegen das geplante Alkoholgesetz ausgesprochen. Im Herbst 2011 kam es zu einem erfreulichen Zwischenresultat. Der Bundesrat zog nämlich dem ursprünglichen Entwurf die schlimmsten Giftzähne. Auf das unpraktikable Erfordernis von "kostendeckenden Preisen" soll ebenso verzichtet werden wie auf die Einführung einer Lenkungsabgabe. GastroSuisse begrüsst einen starken Jugendschutz. Wir setzen uns schon seit Jahren dafür ein und lancierten 2011 eine neue Jugendschutzkampagne, die bei unseren Mitgliedern grossen Anklang fand. Bereits lange bevor die Revision der Alkoholgesetzgebung in Angriff genommen wurde, hat GastroSuisse mit der Eidgenössischen Alkoholverwaltung den Kontakt gesucht. Die abgebildeten Plakate sind ein Resultat der guten Zusammenarbeit. Was es jedoch zwingend zu beachten gilt: Gemäss einer wissenschaftlichen Studie beziehen Minderjährige den Alkohol nicht vom Gastgewerbe, sondern erhalten diesen an Privatpartys, von Freunden oder ihren Eltern. Aus diesem Grund wehren wir uns gegen zwei Verschärfungen des neuen Alkoholgesetzes: gegen das Happy-Hour-Verbot für Spirituosen sowie gegen die Testkäufe resp. verdeckte Ermittlungen. Diese sind unverhältnismässig und zielen am Problem vorbei. Einmal mehr sollen gesellschaftspolitische Probleme offenbar auf dem Buckel des Gastgewerbes ausgetragen werden, obwohl die eigentliche Ursache ganz woanders liegt. Dagegen wehren wir uns. Wir sind nicht der Fussabtreter der Nation. 5
6 Eine Erfolgsgeschichte: Motion Amstutz "Weg mit der überflüssigen Bürokratie im Gastgewerbe" Heute brauchen Gastronomiebetriebe, die eine Aussenbestuhlung auf öffentlichem Grund - also ein Strassencafé - betreiben wollen, nebst der generellen Betriebsbewilligung als gastgewerblicher Betrieb zwei weitere Bewilligungen: nämlich eine Bewilligung zur Nutzung des öffentlichen Grundes (Bewilligung zum gesteigerten Gemeingebrauch) und eine Baubewilligung. Das ist nicht nur völlig unverhältnismässig, sondern auch übertrieben bürokratisch. Die Motion von Nationalrat Amstutz Weg mit der überflüssigen Bürokratie im Gastgewerbe beauftragt den Bundesrat, eine Revision des Raumplanungsgesetzes vorzulegen, wonach die Errichtung eines saisonal betriebenen Strassencafés durch einen bestehenden Gastwirtschaftsbetrieb, der über eine gewerbepolizeiliche Bewilligung verfügt, keiner Baubewilligung bedarf. Die Motion reagiert damit auf ein Bundesgerichtsurteil vom 8. August 2008, das festhält, dass eine solche Baubewilligung nötig ist. Der Nationalrat hat sich am 22. September 2010 mit grossem Mehr (104 zu 38 Stimmen) für die Annahme der Motion ausgesprochen. Im Grundsatz hat auch die ständerätliche Kommission der Motion zugestimmt, allerdings mit dem Vorschlag der allfälligen Änderung bloss auf Verordnungsstufe. Der Ständerat hat am 15. März 2012 mit 34 zu 1 Stimmen entschieden, die Motion mit dem Änderungsvorschlag der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie anzunehmen. Aufgrund dieser Änderung muss die Motion ein zweites Mal in den Nationalrat. GastroSuisse ist zuversichtlich, dass die Motion schliesslich angenommen wird und bleibt mit Massnahmen am Ball. Die bürokratischen Hürden für Gastronomiebetriebe zur Errichtung eines Strassencafés sind auf ein tragbares Mass zu beschränken. Letztlich verursacht diese Regelung nicht nur bei den gastgewerblichen Betrieben einen grossen Mehraufwand, sondern auch in der Verwaltung. Gesamtschweizerisch könnte es dadurch jährlich Tausende von zusätzlichen Baubewilligungen inklusive aller Einsprachemöglichkeiten geben. Der administrative Aufwand für das Gastgewerbe und für den Staat wird noch mehr ansteigen. Das darf nicht sein. Wir kämpfen auf der politischen Bühne weiter. Unsere Unternehmerinnen und Unternehmer sollen sich bestmöglich ihrer Hauptaufgabe widmen können: nämlich gute Gastgeberinnen und Gastgeber zu sein. Dies zu erreichen, geht uns auch 2012 die Arbeit nicht aus. 6
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