3. In 2 Abs. 1 Satz 2 werden das Wort gleichwertige durch die Worte nicht wesentlich unterschiedliche und die Zahl 34 durch die Zahl 35 ersetzt.
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- Agnes Adenauer
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1 Zweite Satzung zur Änderung der Fachstudien und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Theater und wissenschaft an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der FriedrichAlexander Universität ErlangenNürnberg Vom. Juli 06 Aufgrund von Art. Abs. in Verbindung mit Art. 8 Abs. und Art. 6 Abs. des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität ErlangenNürnberg folgende Änderungssatzung: Die Fachstudien und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Theater und wissenschaft an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der FriedrichAlexanderUniversität ErlangenNürnberg vom 8. Juni 0, zuletzt geändert durch Satzung vom. November 0, wird wie folgt geändert:. In der Überschrift der Satzung werden nach den Worten ErlangenNürnberg das Zeichen und die Worte FPO TheMed durch den Klammerzusatz (FPO M.A. Theater) ersetzt.. In werden das Wort konsekutiven gestrichen und nach den Worten Erlangen Nürnberg ABMStPO/Phil die Worte in der jeweils geltenden Fassung für den Masterstudiengang Theater und wissenschaft ersetzt.. In Abs. Satz werden das Wort gleichwertige durch die Worte nicht wesentlich unterschiedliche und die Zahl 4 durch die Zahl ersetzt. 4. erhält folgende neue Fassung: Umfang und Gliederung des Masterstudiums, Prüfungen () Das Studium ist im Schwerpunkt Visualität und Bildkulturen oder im Schwerpunkt Theatralität und performative Kulturen möglich. Die Wahl des Schwerpunkts erfolgt durch Belegung der entsprechenden Module. Der gewählte Schwerpunkt wird im Zeugnis ausgewiesen. () Umfang und Gliederung des Masterstudiengangs Theater und wissenschaft mit Schwerpunkt Visualität und Bildkulturen sowie Art, Umfang und Gewichtungsfaktor der Prüfungen bestimmen sich nach Anlage a bzw. b. () Umfang und Gliederung des Masterstudiengangs Theater und wissenschaft mit Schwerpunkt Theatralität und performative Kulturen sowie Art, Umfang und Gewichtungsfaktor der Prüfungen bestimmen sich nach Anlage a bzw. b.
2 . Nach wird folgender neuer 4 eingefügt: 4 Wahlpflichtmodul () Das Qualifikationsziel des Wahlpflichtmoduls liegt darin, den Studierenden zu ermöglichen, sich in einem oder mehreren Schwerpunktbereichen ( /Theater und Ethik, /Theater und Gesellschaft, /Theater und Kunst, Intermedialität und Interkulturalität ) erstens thematisch zu vertiefen. Zweitens wird damit ein methodologisches Qualifikationsziel verfolgt, indem interdisziplinäre Arbeitsweisen geschult, medienkomparatistische Perspektiven auf weitere Gegenstandsfelder ausgeweitet sowie Erfahrungen mit interkulturellen Beobachtungshorizonten gesammelt werden. Drittens wird den Studierenden durch die Wahlfreiheit ermöglicht, sich im Hinblick auf das zukünftige Berufsfeld ein besonderes Profil auszubilden. () sind abhängig von den im jeweils gewählten Modul vermittelten Kompetenzen nach Abs. und dem Modulhandbuch zu entnehmen. Mögliche Prüfungsleistungen sind: Klausur (690, schriftliche Hausarbeit ( 0 S.), Referat (4, Essay ( S.), Protokoll ( S.). Der Modulkatalog wird vor Semesterbeginn ortsüblich bekanntgemacht. () Die Wahlpflichtmodule setzen sich in der Regel entweder aus einer Vorlesung ( ) und einem Seminar ( ) oder zwei Seminaren (à je ) zusammen. 6. Der bisherige 4 wird zu.
3 . Die bisher einzige Anlage wird durch folgende neue Anlagen a und b sowie a und b ersetzt: Anlage a: Studienverlaufsplan M.A. Theater und wissenschaft (Schwerpunkt Visualität und Bildkulturen) Vollzeit Dimensionen des Medialen und Visuellen Dimensionen des Theatralen und Performativen Komparatistisches Propädeutikum (wissenschaft) WorkloadVerteilung pro ECTS Semester in ECTSPunkten V Ü P S Theorieseminar Klausur (90 oder Vertiefungsseminar Referat (4 und Hausarbeit ( S.) 0, Theorieseminar Klausur (90 oder Vertiefungsseminar Referat (4 und Hausarbeit ( S.) 0, Komparatistische Analyseverfahren Spezialisierungsseminar Bildanalyse Modulno te Essays (je S.) oder Hausarbeit ( S.) 0, und theatraler visuellen Wahlpflichtmodul gem. 4 Abs. Spezialisierungsseminar visuelle Essays (je S.) oder Hausarbeit ( S.) Referat (4 und Hausarbeit ( S.) 4 gem. 4 Abs. 0 Forschungsmodul Film/Foto/Bild Praxismodul Film/Foto/Bild Seminar Forschungsstand Referat (4 und Hausarbeit (0 S.) Vertiefungsseminar 8 Seminar Praxis und Präsentation Portfolioprüfung: Dokumentation ( S.) und Präsentation (4 Seminar Methodenreflexion 8 Examensmodul Film/Foto/Bild Mündliche Prüfung 0 Oberseminar (fakultativ) Vgl. 4 (890 S.) und mündliche Prüfung (0
4 Anlage b: Studienverlaufsplan M.A. Theater und wissenschaft (Schwerpunkt Visualität und Bildkulturen) Teilzeit Dimensionen des Medialen und Visuellen Dimensionen des Theatralen und Performativen Komparatistisches Propädeutikum (wissenschaft) WorkloadVerteilung pro Semester in ECTSPunkten ECTS V Ü P S Theorieseminar Klausur (90 oder Vertiefungsseminar Referat (4 und Hausarbeit ( S.) 0, Theorieseminar Klausur (90 oder Vertiefungsseminar Referat (4 und Hausarbeit ( S.) 0, Komparatistische Analyseverfahren Essays (je S.) oder Hausarbeit ( S.) 0, Spezialisierungsseminar Bildanalyse Modulnote und theatraler visuellen Spezialisierungsseminar visuelle Essays (je S.) oder Hausarbeit ( S.) Referat (4 und Hausarbeit ( S.) Wahlpflichtmodul Vgl. 4 Abs. Vgl. 4 Abs. 0 Forschungsmodul Film/Foto/Bild Praxismodul Film/Foto/Bild Seminar Forschungsstand Referat (4 und Hausarbeit (0 S.) Vertiefungsseminar 8 Seminar Praxis und Präsentation Portfolioprüfung: Dokumentation ( S.) und Präsentation (4 Seminar Methodenreflexion 8 Examensmodul Film/Foto/Bild Mündliche Prüfung 0 Oberseminar (fakultativ) Vgl. 4. (890 S.) und mündliche Prüfung (0 4
5 Anlage a: Studienverlaufsplan M.A. Theater und wissenschaft (Schwerpunkt Theatralität und performative Kulturen) Vollzeit Dimensionen des Medialen und Visuellen Dimensionen des Theatralen und Performativen Komparatistisches Propädeutikum (Theaterwissenschaft) WorkloadVerteilung pro ECTS Semester in ECTSPunkten V Ü P S Theorieseminar Klausur (90 oder Vertiefungsseminar Referat (4 und Hausarbeit ( S.) 0, Theorieseminar Klausur (90 oder Vertiefungsseminar Referat (4 und Hausarbeit ( S.) 0, Komparatistische Analyseverfahren Spezialisierungsseminar Aufführungsanalyse Modulno te Essays (je S.) oder Hausarbeit ( S.) 0, und theatraler theatralen Wahlpflichtmodul Vgl. 4 Abs. Spezialisierungsseminar theatrale Essays (je S.) oder Hausarbeit ( S.) Referat (4 und Hausarbeit ( S.) 4 Vgl. 4 Abs. 0 Forschungsmodul Praxismodul Seminar Forschungsstand Referat (4 und Hausarbeit (0 S.) Vertiefungsseminar 8 Seminar Praxis und Präsentation Portfolioprüfung: Dokumentation ( S.) und Präsentation (4 Seminar Methodenreflexion 8 Examensmodul Mündliche Prüfung 0 Oberseminar (fakultativ) Vgl. 4. (890 S.) und mündliche Prüfung (0
6 Anlage b: Studienverlaufsplan M.A. Theater und wissenschaft (Schwerpunkt Theatralität und performative Kulturen) Teilzeit Dimensionen des Medialen und Visuellen Dimensionen des Theatralen und Performativen Komparatistisches Propädeutikum (Theaterwissenschaft) WorkloadVerteilung pro Semester in ECTSPunkten ECTS V Ü P S Theorieseminar Klausur (90 oder Vertiefungsseminar Referat (4 und Hausarbeit ( S.) 0, Theorieseminar Klausur (90 oder Vertiefungsseminar Referat (4 und Hausarbeit ( S.) 0, Komparatistische Analyseverfahren Essays (je S.) oder Hausarbeit ( S.) 0, Spezialisierungsseminar Aufführungsanalyse Modulnote und theatraler theatralen Wahlpflichtmodul Vgl. 4 Abs. Spezialisierungsseminar theatrale Essays (je S.) oder Hausarbeit ( S.) Referat (4 und Hausarbeit ( S.) 4 Vgl. 4 Abs. 0 Forschungsmodul Praxismodul Seminar Forschungsstand Referat (4 und Hausarbeit (0 S.) Vertiefungsseminar 8 Seminar Praxis und Präsentation Portfolioprüfung: Dokumentation ( S.) und Präsentation (4 Seminar Methodenreflexion 8 Examensmodul Mündliche Prüfung 0 Oberseminar (fakultativ) Vgl. 4. (890 S.) und mündliche Prüfung (0 6
7 Diese Änderungssatzung tritt am. Oktober 06 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die das Studium ab dem Wintersemester 06/0 aufnehmen werden. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität ErlangenNürnberg vom 9. Juni 06 und der Genehmigungsfeststellung des Präsidenten Prof. Dr.Ing. Joachim Hornegger vom. Juli 06. Erlangen, den. Juli 06 Prof. Dr.Ing. Joachim Hornegger Präsident Die Satzung wurde am. Juli 06 in der Universität ErlangenNürnberg niedergelegt; die Niederlegung wurde am. Juli 06 durch Anschlag in der Universität Erlangen Nürnberg bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist der. Juli 06.
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 5. November April Januar Juli 2014
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
Mehrgeändert durch Satzungen vom 5. November Mai Mai 2018
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrVom 10. April wird wie folgt geändert: In 1 Satz 1 lit. b) wird das Wort zweijährigen durch das Wort einjährigen ersetzt.
Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang MBA HR-Management Business Partner an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 10. April 2017 Aufgrund von
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Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
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konsekutiven Masterstudiengang Pflegewissenschaft- Innovative Erste Satzung zur Änderung der Studien- und konsekutiven (Teilzeit) Gemäß 6 der Verfassung der Katholischen Stiftungshochschule München und
Mehrb) In Abs. 1 werden nach dem Wort ECTS-Punkten die Worte und die Zahl gemäß Anlage 1 eingefügt.
Elfte Satzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang Informations- und Kommunikationstechnik an der Technischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
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Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kommunikationswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 2. Mai 2005 Auf Grund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung
Mehrgeändert durch Satzungen vom 24. September September August 2017
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MehrZweite Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungs- ordnung für den Bachelor-Studiengang Sprache und Text an der Universität Passau
06 Zweite Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungs- ordnung für den Bachelor-Studiengang Sprache und Text an der Universität Passau Vom 9. Juni 009 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art.
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Fünfzehnte Satzung zur Änderung der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Universität Erlangen-Nürnberg
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