Arbeiten als Uitzendkracht. Euregio Rhein-Waal & euregio rhein-maas-nord Euregio Rijn-Waal & euregio rijn-maas-noord
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- Rüdiger Wagner
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1 Arbeiten als Uitzendkracht Euregio Rhein-Waal & euregio rhein-maas-nord Euregio Rijn-Waal & euregio rijn-maas-noord 1
2 Vorwort Für viele Menschen kann die Arbeit als Uitzendkracht ein guter Einstieg in eine Festanstellung sein. In den Niederlanden haben Zeitarbeitunternehmen einen positiveren Stellenwert als in Deutschland. Auch die Art und Weise der Personalüberlassung unterscheidet sich wesentlich zu der in Deutschland. Die Zeitarbeit ist weitgehend durch Gesetze und Tarifverträge ordnungsgemäß geregelt. Die Merheit der Zeitarbeitsunternehmen unterliegen Tarifverträgen wobei ein gesetzliches Mindestlohn gewährleistet ist. Dachverbände sind ABU ( und NBBU ( Der Einstieg in eine Festanstellung auf dem niederländischer Arbeitsmarkt findet fast ausschließlich über Zeitverträge statt. So geschieht es nicht selten, dass man in einem niederländischen Betrieb als Uitzendkracht (Zeitarbeitskraft) anfängt und später eine Festanstellung bekommt. Zeitarbeitskräfte werden aber auch als Vertretung festangestellter Arbeitnehmer eingesetzt. Gefragt sind Uitzendkrachten in mehreren Branchen. Uitzendbureaus in den Niederlanden haben die Funktion einer Arbeitsvermittlung. 2
3 Inhalt Vorwort Inhalt 1. Der erste Schritt 2. Ohne Regeln geht es nicht 3. Finanzielle Angelegenheiten 3.1 Gehalt 3.2 Stundenabrechnung 3.3 Monatsabrechnung 3.4 Jahresübersicht 4. Sozialversicherungen 4.1 Volksversicherungen 4.2 Arbeitnehmerversicherungen 4.3 Krankenversicherung 4.4 Erwerbsminderungsrente 4.5 Altersrente/Betriebsrente 4.6 Kindergeld 5. Krankmeldung 6. Arbeitslosenversicherung 7. Steuern und Abgaben 7.1 Steuerpflicht 7.2 Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht 7.3 Steuermäßigungen 7.4 Steuererklärung 8. Urlaub, Feiertage und Arbeitsversäumnis 9. Beendigung der Arbeit 10. Weiter Adressen 3
4 1. DER ERSTE SCHRITT Wenn Sie ein Uitzendbureau mit der (kostenlose) Stellensuche beauftragen, werden folgende Unterlagen/Informationen benötigt: - Ihr Name, Ihre Adresse und Telefonnummer - Ihre Sofinummer bzw. (ist eine kombinierte Sozialversicherungsund Steuernummer). Wenn ein deutscher Arbeitnehmer zum ersten Mal in den Niederlanden arbeitet, erhält er von der NL Belastingdienst nur mit Voranmeldung diese Sofiummer. Unter Umständen kann auch eine Sofiummer für Ehegatten/Partner/Kinder über 18 Jahre angefragt werden. Ohne diese Sofiummer darf nicht gearbeitet werden. Alle Sozialabgaben und Steuern werden unter dieser Sofiummer einbehalten. Ämter (Belastingdiensten) an der Grenze: Almelo, Doetinchem, Groningen, Heerlen, Nijmegen geben diese Nummer ab. Termin vereinbaren beim Finanzamt in Heerlen - eine Bank- oder Postbankverbindung in den Niederlanden (hierbei hilft, wenn notwendig, das Uitzendbureau). die Art der Arbeit, die Sie verrichten möchten - die von Ihnen gewünschten Arbeitszeiten und der Zeitraum, in dem Sie arbeiten möchten/können - Informationen über Ihre Ausbildung, Arbeitserfahrung und weitere Kenntnisse. - Ihren Personalausweis - die maximale Fahrzeit zu Ihrem zukünftigen Arbeitsplatz - Besitz eines eigenen PKW/Mofa Für ein Uitzendbureau ist es sehr wichtig, dass Sie Ihre Stelle so schnell wie möglich antreten können und flexibel sind. Wenn eine für Sie passende Arbeit gefunden wurde, werden Sie sofort durch das Uitzenbureau benachrichtigt. 2. OHNE REGELN GEHT NICHTS Auch flexible Arbeit ist an feste Regeln gebunden, an die sich alle 4
5 Beteiligten (Firmen, Uitzendkrachten und Uitzendbureaus) halten müssen. Bevor Sie die Arbeit aufnehmen, informiert man Sie über die Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen des jeweiligen Betriebes. Das Uitzendbureau ist stets bemüht, einen Ihren Wünschen entsprechenden Arbeitsplatz für Sie zu finden. Dennoch kann es vorkommen, dass Sie ein Angebot nicht annehmen möchten. Das Uitzendbureau wird sich dann um eine andere Arbeitsstelle für Sie bemühen. Verläuft die Arbeit nicht wunschgemäß oder haben Sie sonstige Schwierigkeiten in der Firma, wenden Sie sich bitte sofort an Ihr Uitzendbureau. Können Sie sich (aus welchem Grunde auch immer) nicht an Vereinbarungen halten, verlassen Sie Ihren Arbeitsplatz bitte nicht bevor, Sie mit Ihrem Uitzendbureau Rücksprache gehalten haben. Bleiben Sie so lange wie vereinbart bei der Firma. Die Mitarbeiter Ihres Uitzendbureaus werden so schnell wie möglich die Probleme mit Ihnen besprechen und mit Ihnen gemeinsam eine Lösung herbei führen. 3. FINANZIELLE ANGELEGENHEITEN 3.1 Gehalt Ein Zeitarbeitnehmer hat innerhalb eines Betriebes die gleiche Position wie ein Festangestellter mit derselben Ausbildung und Berufserfahrung, der Verdienst ist somit auch vergleichbar. Ihr Gehalt sollte niemals unter dem niederländischen Mindestlohn liegen. Die niederländische Tarifverträge (CAO) enthalten eine Lohnregelung für Zeitarbeitnehmer. Auf der Grundlage dieser Regelung wird der Stundenlohn gemäß Ihrer Arbeitserfahrung und dem Schwierigkeitsgrad Ihrer Tätigkeit berechnet. Der Stundenlohn wird vorher mit Ihnen vereinbart. In besonderen Fällen ist eine Lohnregelung mit der Firma, in der Sie arbeiten, anzupassen. Wenn Sie mehr über das Gehaltssystem wissen wollen, fragen Sie nach dem Tarifvertrag. 3.2 Stundenabrechnung Sie bekommen vom Uitzendbureau einen Stundenzettel, auf dem Sie alle Stunden notieren, die Sie von montags bis sonntags pro Tag gearbeitet haben. Am Ende einer Arbeitswoche lassen Sie Ihren Stundenzettel von Ihrem Vorgesetzten unterschreiben und abstempeln. Das Original ist für das Uitzendbureau bestimmt, der Betrieb behält eine Durchschrift und Sie 5
6 erhalten eine Kopie, die Sie zur Kontrolle Ihrer Lohnabrechnung verwenden können. Anhand des ausgefüllten Stundenzettels wird Ihr Gehalt pro Woche berechnet und ausgezahlt. Beachten Sie, wenn Sie Überstunden machen oder wenn Sie zu unregelmäßigen Zeiten arbeiten, dass meistens Zuschläge gezahlt werden. 3.3 Monatsabrechnung Natürlich erhalten Sie alle vier Wochen eine Monatsabrechnung, auf der Ihr gesamter Lohn einschließlich eventueller Zuschläge angegeben ist. Der Monatsabrechnung ist auch zu entnehmen, wie viele Stunden Sie gearbeitet haben und welcher Betrag für Steuern und Sozialabgaben einbehalten wurden. 3.4 Jahresübersicht (jaaropgaaf) Jedes Jahr ab den Monat März erstellt Ihnen das Uitzendbureau eine Ver-dienstbescheinigung über das vorangegangene Jahr. Diese Jahresübersicht benötigen Sie zum Ausfüllen der Steuererklärung. 4. Sozialversicherungen Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten und in Deutschland wohnen, ist die niederländische Sozialversicherungsgesetzgebung an zu wenden. Das niederländische Sozialversicherungssystem besteht aus: 4.1 Volksversicherungen Die Volksversicherung ist eine Pflichtversicherung für all Einwohner der Niederlanden und für alle Arbeitnehmer die außerhalb der Niederlanden wohnen und in den Niederlanden eine steuerpflichtige Arbeit aufnehmen. AOW Anw AKW AWBZ Zvw Algemene Ouderdomswet Allgemeines Altersgesetz Algemene nabestaandenwet Allgemeines Hinterbliebenengesetz Algemene Kinderbijslagwet Allgemeines Kindergeldgesetz Algemene Wet Bijzondere Ziektekosten Allgemeines Gesetz für Besondere Krankenkosten (Pflegeversicherung) Zorgverzekeringswet 6
7 Krankenversicherunggesetz Für die Volksversicherungen zahlt man über das Arbeitseinkommen Sozialabgaben, (das niederländische Kindergeld wird aus Steuereinnahmen finanziert). 4.2 Arbeitnehmerversicherungen Die Arbeitnehmerversicherung ist eine Pflicht-Versicherung für alle Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmerversicherungen gelten für alle Personen, die in den Niederlanden arbeiten, also auch für Uitzendkrachten. ZW Ziektewet Krankengeldgesetz WW Werkloosheidswet WIA Arbeitslosenversicherungsgesetz Wet Werk en Inkomen naar Arbeitsvermogen Erwerbsminderungsgesetz Die Versicherungsbeiträge für die Arbeitnehmerversicherungen werden vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber bezahlt, die Höhe der Beiträge richtet sich nach Ihrem Einkommen. 4.3 Krankenversicherung Jeder in den Niederlanden ist pflichtversichert. Die Krankenversicherung besteht aus einem gesetzlich festgelegten Basisleistungskatalog, der im Großen und Ganzen dem derzeitigen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Neben der Basisversicherung bleibt die Möglichkeit, zusätzliche Versicherungen in den Niederlanden einzukaufen. Für Grenzpendler ist die Zusatzversicherung nicht üblich!! Zorgtoeslag Krankenversicherungszuschuss ist ein Zuschuss zum nominalen Beitrag den alle Versicherten ab 18 Jahre zahlen müssen. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der persönlichen Situation und einkommensabhängig. 7
8 4.4 Erwerbsminderungsrente Wenn Sie nach 104 Wochen noch arbeitsunfähig bleiben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Leistung nach dem Gesetz über Arbeit und Einkommen nach Leistungsvermögen (WIA). Die Erwerbsfähigkeit einer Person hängt in diesen Gesetz von erlittenen Einkommensverlusten ab. Das UWV prüft, ob Sie Anspruch auf eine WIA-Leistung haben. 4.5 Altersrente In den Niederlanden arbeitende Deutsche bauen dort einen eigenen Rentenanspruch auf, der später dem deutschen Rentenversicherungsträger gemeldet und in die deutsche Rente eingerechnet wird. Die Niederländische Rente wird aufgebaut durch: A eine staatliche Rente AOW (Grundrente) Die AOW ist eine Aufbaurente, der Anspruch wird mit 2% pro Jahr aufgebaut zwischen dem 15. und 65. Lebensjahr. Für in Deutschland wohnende, nicht arbeitende Partner (und Kinder) besteht die Möglichkeit, sich bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB) freiwillig nach dem AOW zu versichern. B eine Betriebsrente (Zusätzliche Rente) Die Betriebsrente (BPF) wird überwiegend über Tarifverträge geregelt. Erkundigen Sie sich beim Uitzendureau nach den Möglichkeiten und Pflichten. Anw Hinterbliebenen Rente Anspruch kann der hinterbliebene Partner haben, wenn er oder sie das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und der Arbeitnehmer am Sterbedatum nach dem Anw-Gesetz versichert war. Weiter muss der hinterbliebene Partner eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: a vor dem 1. Januar 1950 geboren sein, oder b ein Kind unter 18 Jahre versorgen, oder c zu mindestens 45% erwerbsunfähig sein. Diese Voraussetzungen gelten auch für in Deutschland wohnende Hinterbliebene. Es können auch aus der Niederlanden Anspruch auf Halbwaisen- und 8
9 Vollwaisenleistung bestehen. Die Anw-Leistung ist einkommensabhängig. Es kann auch Anspruch aus einer betrieblichen Zusatzrente 4.6 Kindergeld Ausführende Instanz des niederländischen Kindergeldes ist die Sociale Verzekeringsbank. In den Niederlanden wird für Kinder unter 18 Jahren Kindergeld gezahlt. Anspruch auf Kindergeld kann bestehen für: leibliche Kinder, Pflegekinder und Stiefkinder. Bei Grenzpendlern, die in Deutschland wohnen, können abhängig von der Situation unterschiedliche Ansprüche bestehen, z.b.: wenn die Familie in Deutschland wohnt und: a b c d ein Elternteil in den NL arbeitet und das andere Elternteil arbeitet nicht. Es besteht für den arbeitenden Elternteil ein Anspruch in den NL und der nichtarbeitende Elternteil beantragt ein aufstockendes Kindergeld in Deutschland. Ein Elternteil arbeitet in den NL und das andere Elternteil arbeitet in Deutschland, besteht mit Vorrang nur Anspruch in Deutschland. Beide Eltern arbeiten in NL, nur der NL Kindergeldanspruch. alleinerziehend mit Arbeit in NL, den Anspruch ist dann abhängig ob und wo das andere Elternteil arbeitet. In dieser Situation immer vorab Informationen anfragen!!! Details erfragen Sie bitte bei Ihrer Kindergeldstelle, Bureau voor Duitse zaken in Nijmegen, Ihrem Uitzendbureau oder bei der Euregio- Geschäftstelle in Ihrer Region. Weiter gibt es Zuschläge: Kinderbetreuungszuschlag/Kinderopvangtoeslag Staatlicher Zuschuss zu den Kosten der Kinderbetreuung Kindgebundenes Budget/Kindgebonden budget Einkommensabhängiger staatlicher Zuschuss für Eltern mit Kindern unter 18 Jahren. 9
10 5. Krankmeldung Was tun, wenn Sie krank werden? Im Krankheitsfall müssen Sie sich bei zwei Stellen melden: Rufen Sie beim Uitzendbureau spätestens um Uhr morgens an, damit Ihre Krankmeldung rechtzeitig an das UWV weitergeleitet werden kann. Rufen Sie auch Ihren Betrieb vor Beginn der Arbeitszeit an, damit man Ihre Abwesenheit einplanen kann. Versäumen Sie nicht, sich sowohl beim Uitzendbureau als auch bei Ihrem Betrieb und den UWV (Tel ) wieder gesund zu melden. Fragen Sie weitere Information in bezug auf Arbeitsverhältnis, Karenztage, Krankentagegeld, Krankenscheine beim UWV an. 6. Arbeitslosenversicherung Wenn Ihnen als Grenzarbeiter gekündigt wird, oder der befristete Vertrag nicht verlängert wird, werden Sie arbeitslos. Als Grenzarbeiter besteht ein Anspruch auf eine Arbeitslosenleistung im Wohnland. Die Leistung beruht auf dem Bruttoentgelt das in den Niederlanden verdient wurde. Melden Sie sich mit dem Kündigungsschreiben direkt bei der Agentur für Arbeit als Arbeitssuchender und stellen einen Antrag auf die Arbeitslosenleistung. Beantragen beim UWV (Tel ) den Vordruck PD U1 (vorher E301). Ihren Anspruch richtet sich nach deutschem Recht. 7. Steuern und Abgaben 7.1 Steuerpflicht Ein in Deutschland wohnender und in den Niederlanden beschäftigter Arbeitnehmer hat in beiden Staaten mit dem Finanzamt zu tun. Um eine Doppelbesteuerung Ihrer Einkünfte zu vermeiden, wurde zwischen beiden Staaten eine vertragliche Vereinbarung (das DBA = Doppelbesteuerungsabkommen) getroffen. Dieses regelt, in welchem Staat Sie Ihre Einkünfte versteuern müssen. Im Allgemeinen gilt der Grundsatz, dass der Staat in dem die Leistungen erbracht werden, die Arbeitseinkünfte versteuert. Wenn Sie in den Niederlanden bei einem Unternehmen beschäftigt sind, müssen Ihre Einkünfte in den Niederlanden versteuert werden. Abhängig von der tatsächlichen Lage des Steuerpflichtigen können unterschiedliche Ermäßigungen in Anspruch genommen werden. 10
11 7.2 Beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig? Wenn Sie in Deutschland wohnen und in den Niederlanden arbeiten, werden Sie als beschränkt steuerpflichtig" (Buitenlands belastingplichtig) betrachtet. Sie sind beschränkt steuerpflichtig für bestimmte, in den Niederlanden erzielte Einkünfte. Beschränkt Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, zur unbeschränkten Steuerpflicht zu optieren, sie haben dann die gleichen Rechten und Pflichten wie inländische Steuerpflichtige (in den Niederlanden wohnend). Die Wahl kann unabhängig von Höhe oder Herkunft des Einkommens gemacht werden. Entscheidet man sich zur unbeschränkten Steuerpflicht, so bewirkt dieses, dass man für den personengebundenen Abzug und auch Steuerermäßigungen in Betracht kommt. 7.3 Steuerermäßigungen Von der berechneten Einkommensteuer können noch die Steuerermäßigungen in Abzug gebracht werden. Die Steuerermäßigung ist ein Nachlass auf die zu zahlenden Steuer. 7.4 Steuererklärung Wenn Sie in den Niederlanden eine Einkommensteuererklärung abgeben möchten, können Sie sich am besten durch einen niederländischen Steuerberater (belastingadviseur) oder im Internet unter beraten lassen. Für die deutsche Einkommensteuererklärung, speziell bei einer Zusammenveranlagung, benötigt man für die Wahl der Steuerklasse weitere Informationen! Grenzpendlerselbsthilfeorganisationen: Diese organisieren gemeinsame Sprechstunden, in denen Information für Grenzpendler erteilt werden. Ihre Termine und Adressen erhalten Sie bei den Geschäftsstellen der jeweiligen Euregio in Ihrer Region. 8. Urlaubstage, Feiertage und Arbeitsversäumnis Auch als Zeitarbeitnehmer haben Sie Anspruch auf bezahlte Urlaubstage und Urlaubsgeld. Das Urlaubsgeld beträgt 8% vom Bruttolohn, wird wöchentlich vom Lohn einbehalten. Das Urlaubsgeld wird einmal jährlich im Monat Mai ausgezahlt, oder kann 11
12 auch nach Ablauf der Tätigkeit beim Uitzendbureau beantragt werden. Urlaubstage werden nur bezahlt, wenn genügend Geldreserven aufgebaut wurden. Wenn Sie ein ganzes Jahr arbeiten, bekommen Sie 24 Urlaubstage, also etwa zwei Tage pro Monat. An niederländischen Feiertagen wird nicht gearbeitet, also können Sie keine Arbeitsstunden in Rechnung stellen. Um dennoch dafür zu sorgen, dass Feiertage bezahlt werden, wird für jede Stunde, die Sie gearbeitet haben, ein kleiner Betrag einbehalten (sogenannte Rückstellung), der für diesen Zweck vorgesehen ist. Dieser Betrag wird nach Wunsch, in der Woche ausgezahlt in die ein niederländischer Feiertag fällt. Achtung: Nur wenn Sie lange genug gearbeitet haben, ist der volle Betrag angespart, den Sie benötigen, um einen ganzen Feiertag bezahlt zu bekommen. Ein bestimmter Prozentsatz von Ihrem Bruttolohn wird für Arbeitsversäumnis, z.b. Arztbesuche, zurückgelegt. Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses werden alle zurückgelegten Beträge ausgezahlt. 9. Beendigung der Arbeit Wenn Ihr Arbeitsverhältnis mit der Firma nicht verlängert wird, teilen Sie dies sofort dem Uitzendbureau mit. Dies kann dann so schnell wie möglich neue Arbeit für Sie finden. Hat das Uitzendbureau nicht direkt einen neuen Arbeitgeber für Sie gefunden und finden Sie auch anderweitig keine Arbeit, müssen Sie sich für eventuelle Arbeitslosenansprüche innerhalb von 24 Stunden bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit in Deutschland arbeitslos melden. Keine Arbeit heißt kein Lohn! WEITERE INFORMATIONEN Anschriften und Ansprechpartner von namhaften Uitzendbureaus, sowie Tips und Anregungen zum Thema "Arbeiten in den Niederlanden" erteilen: Bureau voor Duitse Zaken (Sozialversicherung) Takenhofplein SZ Nijmegen Telefon:
13 Team Grenzüberschreitendes Arbeiten und Unternehmen (GWO Steuern) Terra Nigrastraat BL Maastricht Telefon: (aus D); (aus NL) Deutsche Rentenversicherung Westfalen Gartenstraße Münster Telefon: SVB Hauptgeschäftsstelle Amstelveen Aufbau AOW-Rente Telefon: Freiwillige Versicherung AOW/Anw Telefon: Anzuwendendes Sozialversicherungsrecht: Telefon: Dienst Toeslagen van de Belastingdienst Antragstellung Zuschuss niederländische Krankenversicherung (zorgtoeslag), Kinderzuschlag (kindgebonden budget) und Kinderbetreuungszuschlag (kinderopvangtoeslag) Telefon: (Mo. - Do.: Uhr) DVKA Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland Pennefeldsweg Bonn Telefon:
14 Fonds Voorfinanciering Pensioenverzekering bij werkloosheid (FVP) Karspeldreef 6 B 1101 CJ Amsterdam Zuidoost Telefon: klantenservice@fvp.nl Niederländische EURES-Berater des UWV WERKbedrijf UWV WERKbedrijf Stadskanaal Tjerk Mulder Telefon: tjerk.mulder@uwv.nl UWV WERKbedrijf Leeuwarden Els Hollander und Arend Mud Telefon: oder els.hollander@uwv.nl arend.mud@uwv.nl UWV WERKbedrijf Enschede Wim Evers Telefon: wim.evers@uwv.nl UWV WERKbedrijf Doetinchem Hannie Eilers Telefon: hannie.eilers@uwv.nl UWV WERKbedrijf Nijmegen Karin Uiling Telefon: karin.uiling@uwv.nl UWV WERKbedrijf Weert Henk Smolders, Karen Coolegem, Tamara van de Moosdijk Telefon: oder 71oder 72 henk.smolders@uwv.nl karen.coolegem@uwv.nl 14
15 Deutsche EURES-Berater der Bundesagentur für Arbeit, des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Euregios Bundesagentur für Arbeit Nordhorn Thorsten Weber Telefon: Bundesagentur für Arbeit Bremen ZAV Auslandsvermittlung Barbara Colberg Telefon: Zentrum für Arbeit Leer Ben Brink Telefon: Bundesagentur für Arbeit Wesel Wilfried Kullmann Telefon: Bundesagentur für Arbeit Mönchengladbach Claudia Süß Telefon: Bundesagentur für Arbeit Aachen Heinz Jürgen Werner und Egon Vanwersch Telefon: EUREGIO Gronau/Enschede Herman Lammers und Sonja Adamsky Telefon: & und 15
16 Ems Dollart Region EDR Nieuweschans Hinrich Kuper Telefon: DGB Deutscher Gewerkschaftsbund Moers Peter Sokoll Telefon: sokoll@malz.de EURES Maas-Rhein Aachen Christina Löhrer-Kareem Telefon: grenzgaenger@regioaachen.de euregio rhein-maas-nord Mönchengladbach Johanna Pruems Telefon: johanna.pruems@euregio-rmn.de Impressum Diese Broschüre wurde in Zusammenarbeit mit der Eures Euregio Rhein-Waal und der euregio rhein-maas-nord und mit Unterstützung der Europäischen Kommission (EURES) herausgegeben. Diese Broschüre wurde sehr sorgfältig zusammengestellt. Die darin enthaltenen Informationen begründen allerdings keinen Rechtsanspruch. In gegebenen Fällen orientieren Sie sich bitte an den Originalausgaben der betreffenden Behörden und Institutionen. 16
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