eurex rundschreiben 034/16

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1 eurex rundschreiben 034/16 Datum: 26. Februar 2016 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc Aktienindexderivate: Einführung von USD-denominierten Futures auf den EURO STOXX 50 Index ( Quanto-Futures ) Kontakt: Ralf Huesmann, Product R&D Equity and Index, T , ralf.huesmann@eurexchange.com Zielgruppe: Alle Abteilungen Anhänge: 1. Geänderte Abschnitte der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich 2. Eurex Clearing-Rundschreiben 027/16 Zusammenfassung: Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland und die Geschäftsleitung der Eurex Zürich AG haben mit Wirkung zum 21. März 2016 folgende Beschlüsse gefasst: Einführung von USD-denominierten Futures auf den EURO STOXX 50 Index ( Quanto-Futures ) Einführung eines Designated Market-Making-Programms für Quanto-Futures Dieses Rundschreiben enthält alle Informationen zur Einführung des neuen Produkts und zum Designated Market-Making-Programm sowie die geänderten Abschnitte der relevanten Regelwerke der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich AG. Informationen zum Clearing des neuen Produkts sowie die geänderten Abschnitte der relevanten Regelwerke der Eurex Clearing AG sind im Eurex Clearing-Rundschreiben 027/16 enthalten, welches wir unseren Handelsteilnehmern als Anhang 2 zur Verfügung stellen. Eurex Deutschland Börsenplatz Frankfurt/Main Postanschrift: Frankfurt/Main Deutschland T F memberservices@ eurexchange.com Internet: Geschäftsführung: Dr. Thomas Book Mehtap Dinc Michael Peters ARBN:

2 eurex rundschreiben 034/16 Aktienindexderivate: Einführung von USD-denominierten Futures auf den EURO STOXX 50 Index ( Quanto-Futures ) 1. Einführungstermin Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland und die Geschäftsleitung der Eurex Zürich AG haben die Einführung von USD-denominierten Futures auf den EURO STOXX 50 Index ( Quanto-Futures ) mit Wirkung zum 21. März 2016 beschlossen. 2. Überblick Basiswert Index Währung Indextyp ISIN Bloomberg Reuters EURO STOXX 50 Index EUR Preisindex EU SX5E Index.SX5E Eurex-Produkt Futures Währung Indextyp ISIN Produktkürzel Produkttyp Future auf den EURO STOXX 50 Index USD Preisindex DE000A18T9T9 FESQ FINX 3. Kontraktspezifikationen Mit den USD-denominierten Futures auf den EURO STOXX 50 Index wird ein zusätzliches Produkt angeboten, bei dem die Währung des Produkts (US-Dollar) nicht mit der Währung des Basiswertes (Euro) übereinstimmt. Quanto-Futures ermöglichen somit ein (US-Dollar-) Investment in den EURO STOXX 50 Index, ohne den Währungsschwankungen des EUR/USD-Kurses zu unterliegen. Die ausführlichen Kontraktspezifikationen entnehmen Sie bitte Anhang 1. Basiswert Kontraktwert Erfüllung Preisermittlung Minimale Preisveränderung Laufzeiten Letzter Handelstag/ Schlussabrechnungstag Schlussabrechnungspreis EURO STOXX 50 Index USD 10,00 pro Indexpunkt Durch Barausgleich, fällig am ersten Börsentag nach dem Schlussabrechnungstag In Punkten, mit einer Dezimalstelle 1 Punkt; entspricht einem Wert von USD 10,00 Bis zu neun Monate die drei nächsten Quartalsmonate aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember Der dritte Freitag des jeweiligen Verfallmonats, sofern dieser Tag ein Handelstag an Eurex Exchange ist, andernfalls der unmittelbar vorhergehende Handelstag Handelsschluss für die auslaufenden Futures ist 12:00 Uhr MEZ Der Durchschnittswert aller Indexberechnungen des EURO STOXX 50 in der Zeit von 11:50 Uhr bis 12:00 Uhr MEZ am letzten Handelstag. Die aktualisierten Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich werden zum Produkteinführungsdatum auf der Eurex-Website unter dem folgenden Link veröffentlicht: Ressourcen > Regelwerke > Kontraktspezifikationen Seite 1 von 5

3 eurex rundschreiben 034/16 4. Handelszeiten (MEZ) Produkt Pre-Trading- Periode Fortlaufender Handel Post-Trading Full-Periode EurexTES Block Trading Letzter Handelstag Future auf den EURO STOXX 50 Index (USDdenominiert) Handel bis 07:30 07:50 07:50 22:00 22:00 22:30 08:00 22:00 12:00 5. Handelskalender Die USD-denominierten Futures auf den EURO STOXX 50 Index stehen an jedem Handelstag der Eurex Exchange zur Verfügung. Die genauen Handelstage finden Sie im Handelskalender, der auf der Eurex- Website veröffentlicht ist unter dem Link: Handel > Handelskalender 6. Produktgruppe Die zu dem neuen Produkt gehörige Produktgruppe lautet wie folgt: Produkt Settlement Location Unit Produktgruppe Regulatorischer Status* Abwicklungsart Produktart Produktsegment Produktwährung Produktgruppen kürzel Future auf den E/I Futures Nein Nicht für bar F Aktienindex EUR X N C F Q U EURO STOXX 50 in USD US-Handel Index (USD- zugelassen * denominiert) * Ein Antrag auf Zulassung zum Handel in den USA wurde gestellt. Sobald diesem stattgegeben wurde, wird sich die Produktgruppe ändern und Eurex dies in einem separaten Rundschreiben verkünden. 7. Market-Making Eurex Exchange bietet interessierten Teilnehmern die Möglichkeit, am Designated Market-Making für die USD-denominierten Futures auf den EURO STOXX 50 Index teilzunehmen. Als Designated Market Maker (DMM) in Index-Futures-Kontrakten erklärt sich der Eurex-Teilnehmer bereit, für eine spezifizierte Mindestanzahl von Kontrakten unter Einhaltung von Maximum Spreads und im Rahmen einer festgelegten Zeitdauer Geld- und Briefkurse (Quotes) zu stellen. Hierbei sind die Quotierungsverpflichtungen des Programms DMM2 (siehe unten) ausreichend. Im Gegenzug erhalten DMMs, die die Quotierungsanforderungen erfüllen, eine Rückerstattung von 75 Prozent der Entgelte für die auf M-Konten abgeschlossenen Kontrakte im oben genannten Produkt bis einschließlich 31. Dezember Die Rückerstattung erfolgt monatlich, sofern die Market Maker-Verpflichtungen erfüllt wurden. Den Antrag für Designated Market-Making können Sie dem Anhang 4 des Eurex Clearing-Rundschreibens 027/16 entnehmen. Seite 2 von 5

4 eurex rundschreiben 034/16 Die weiteren Anforderungen lauten wie folgt: Quotierungsverpflichtungen Aktienindex- Future auf Eurex- Produktkürzel Kontrakte auf der Kauf- und Verkaufseite Maximaler Spread In Basispunkten Programm Mindestquotierungsgröße Mindestquotierungsdauer Zu quotierende Verfälle EURO STOXX 50 Index (USDdenominiert) FESQ Erster Verfall: 25 Erster Verfall: 20 DMM1 Übrige Verfälle: 10 Übrige Verfälle: 40 DMM2 Erster Verfall: 25 Erster Verfall: Prozent der Handelszeit von 09:00 bis 17:30 Uhr MEZ oder 85 Prozent der Handelszeit von 15:30 bis 22:00 Uhr MEZ (jeweils im Monatsdurchschnitt) Alle drei Verfälle Nur erster Verfall Im Programm DMM2 muss jeweils der erste Verfallmonat quotiert werden, wobei fünf Handelstage vor dem Verfalltag wahlweise der erste oder zweite Verfallmonat quotiert werden kann. Die Quotierungsverpflichtungen können auf monatlicher Basis angepasst werden. In der Fast Market-Phase wird die Mindestquotierungsgröße um 50 Prozent gesenkt und der maximale Spread um 100 Prozent erhöht. Die entsprechenden Quotierungsverpflichtungen finden Sie ab Handelsstart auf der Eurex-Website unter dem Link: Handel > Market-Making Futures Erlösbeteiligungsprogramme für DMMs DMMs können zusätzlich an einem Erlösbeteiligungsprogramm für USD-denominierte Futures auf den EURO STOXX 50 Index teilnehmen. Die Ausgestaltung des Erlösbeteiligungsprogramms ist wie folgt: a. Das Erlösbeteiligungsprogramm läuft bis zum 31. Dezember b. Die Höhe der Erlösbeteiligung beträgt 20 Prozent der Nettoerlöse (= Transaktionserlöse minus Rabatte) in USD-denominierten Futures auf den EURO STOXX 50 Index. c. Die Ausschüttung erfolgt monatlich an die sich qualifizierenden DMMs. d. Zehn Prozent werden an alle sich hierfür qualifizierenden DMMs des Programms DMM1 gleich verteilt. Die anderen zehn Prozent werden an alle sich hierfür qualifizierenden DMMs des Programms DMM2 gemäß dem Anteil des Handelsvolumens des Market Maker an der Summe der Handelsvolumina aller sich qualifizierenden DMMs bestimmt, wobei zur Bestimmung des Handelsvolumens Orderbuch- und Off-book-Transaktionen auf dem M- und P-Konto herangezogen werden. e. Alle DMMs, die das Programm DMM1 erfüllen, erfüllen automatisch auch das Programm DMM2 und qualifizieren sich somit für beide Erlösbeteiligungsprogramme. Seite 3 von 5

5 eurex rundschreiben 034/16 g. Die maximale Anzahl der DMMs, die sich insgesamt für das Erlösbeteiligungsprogramm qualifizieren können, ist generell auf fünf pro Monat beschränkt. Sollten mehr als fünf DMMs in einem Monat erfüllen, erhalten nur die fünf mit den höchsten Orderbuchumsätzen eine Erlösbeteiligung. h. Abweichend davon ist in den ersten sechs Monaten nach Produktstart (bis einschließlich Ende September 2016) die maximale Anzahl der DMMs, die sich für das Erlösbeteiligungsprogramm DMM1 qualifizieren können, auf drei pro Monat beschränkt, wobei die DMMs, die zuerst in einem Monat das Programm erfüllen, ihren Platz behalten, solange sie weiterhin im Folgemonat erfüllen ( Early-adopter clause ). 8. Entgelt für exzessive Systemnutzung und Order-Transaktions-Verhältnis Das Entgelt für exzessive Systemnutzung ( Excessive System Usage Fee ) und das Order-Transaktions- Verhältnis wurden entsprechend den bestehenden Index-Derivaten (FINX) definiert. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Eurex-Website unter den folgenden Links: Produkte > Aktienindexderivate oder Technologie > Entgelt für exzessive Systemnutzung oder Technologie > Order-Transaktions-Verhältnis 9. Mistrade-Parameter Die Mistrade Ranges für die neuen Index-Futures entnehmen Sie bitte ab Handelsstart der Eurex-Website unter dem folgenden Link: Produkte > Aktienindexderivate > STOXX Indizes 10. Vendorenkürzel Die Vendorenkürzel für die neuen Produkte entnehmen Sie bitte ab Handelsstart der Eurex-Website unter dem Link: Produkte > Vendoren Produkt-Codes 11. Simulation Die USD-denominierten Futures auf den EURO STOXX 50 Index werden ab dem 10. März 2016 in der Eurex-Simulationsumgebung zu Testzwecken zur Verfügung stehen. 12. Weiterführende Informationen Nachstehend finden Sie Informationen zu den neuen USD-denominierten Futures auf den EURO STOXX 50 Index, die auch Eurex Clearing-Rundschreiben 027/16 entnommen werden können. Das Rundschreiben der Eurex Clearing AG ist diesem Rundschreiben als Anhang 2 beigefügt Zulassung zu den Eurex-Trade-Entry-Services Die neuen USD-denominierten Futures auf den EURO STOXX 50 Index werden zu den Eurex-Trade-Entry- Services mit der folgenden Block-Trade Size zugelassen: Produkt Future auf den EURO STOXX 50 Index (USD-denominiert) Minimum Block Trade Size Seite 4 von 5

6 eurex rundschreiben 034/16 Teilnehmer, die bereits für die Eurex-Trade-Entry-Services registriert sind, können die entsprechenden Services für das neue Produkt ohne weitere Formalität nutzen. Teilnehmer, die die Eurex-Trade-Entry-Services neu nutzen wollen, sollten durch Unterzeichnung und Rücksendung der entsprechenden Erklärung ihre Anerkennung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen bestätigen. Außerdem sollte bei Nicht-Clearing-Mitgliedern gleichzeitig deren General Clearer die entsprechende Anerkennungserklärung unterzeichnen und zurücksenden. Die erforderlichen Formulare finden Sie auf der Eurex-Website unter dem Link: Ressourcen > Formulare 12.2 Eurex Flexible Futures-Service Der Eurex Flexible Futures-Service wird, unter Anerkennung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen, ebenfalls für die USD-denominierten Futures auf den EURO STOXX 50 Index zur Verfügung stehen Transaktionsentgelte Es gelten die unten aufgeführten Entgelte für Handel und Clearing für USD-denominierte Futures auf den EURO STOXX 50 Index: Kontrakt Währung Standard-Entgelt pro Kontrakt (Kontraktzahl Schwellenwert) Reduziertes Entgelt pro Kontrakt (Kontraktzahl > Schwellenwert) Schwellenwert A-Konten (Kontraktzahl) Schwellenwert P-Konten (Kontraktzahl) Orderbuch-Geschäfte Futures auf STOXX Indizes (USD-denominiert) USD M- & P-Konto: 0,50 A-Konto: 0,60 n. a. n. a. n. a. Off-Book-Geschäfte Futures auf STOXX Indizes (USD-denominiert) USD M- & P-Konto: 0,75 A-Konto: 0,90 n. a. n. a. n. a. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG auf der Eurex- Website unter dem Link: Ressourcen > Regelwerke > Preisverzeichnis 12.4 Risikoparameter Die Risikoparameter entnehmen Sie bitte ab Handelsstart der Eurex-Website unter dem Link: Marktdaten > Clearing-Daten > Risikoparameter und Initial Margins Die Risikoparameter für das neue Produkt finden Sie auf der Eurex Clearing-Website unter dem folgenden Link: Risikomanagement > Risikoparameter Dort finden Sie auch eine aktuelle Liste mit Details zu allen Prisma-fähigen Eurex-Produkten. 26. Februar 2016 Seite 5 von 5

7 Anhang 1 zu Eurex-Rundschreiben 034/16 Eurex14 Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte Stand und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Seite 1 und der Eurex Zürich ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN ********************************************************************************** 1. Abschnitt: Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte 1.3 Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Index-Futures-Kontrakte Der folgende Teilabschnitt enthält die Kontraktausgestaltung für Futures-Kontrakte auf Aktienindizes ( Index-Futures-Kontrakte ) Kontraktgegenstand Die Eurex Börsen können verschiedene Kontraktwerte für einen Index zum Handel zulassen. (5) An den Eurex-Börsen stehen Futures-Kontrakte auf folgende Dow Jones Sector Titans-Indizes zur Verfügung: Die Eurex Börsen können verschiedene Kontraktwerte für einen Index zum Handel zulassen. (6) Der Wert eines Kontrakts beträgt: EUR 5 pro Indexpunkt bei MDAX Futures-Kontrakten EUR 10 pro Indexpunkt bei Futures-Kontrakten auf den TecDAX, OMXH25, EURO STOXX 50 Index (Produkt ID: FESX), EURO STOXX Select Dividend 30 Index, EURO STOXX 50 ex Financials Index, STOXX Europe 50 Index, ATX Index, ATX five Index, CECE EUR Index, RDX USD Index

8 Anhang 1 zu Eurex-Rundschreiben 034/16 Eurex14 Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte Stand und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Seite 2 und der Eurex Zürich USD 10 pro Indexpunkt bei Futures-Kontrakten auf den EURO STOXX 50 Index (Produkt ID: FESQ; das Produkt FESQ ist ein Quanto-Future, d.h. die Produktwährung (USD) unterscheidet sich von der Währung des Index (EURO STOXX 50 Index, berechnet in EUR)), RDX USD Index, MSCI Australia Index, MSCI Colombia Index, MSCI Europe Index (NTR, USD), MSCI Frontier Markets Index, MSCI Indonesia, MSCI Japan Index (NTR, USD), MSCI Japan (GTR, USD), MSCI Kokusai Index (NTR & GTR), MSCI Pacific Index (NTR & GTR), MSCI Pacific ex Japan, MSCI Peru Index, MSCI Qatar, MSCI Russia Index (Price, USD), MSCI Thailand Index, MSCI USA Index, MSCI USA Equal Weighted Index, MSCI USA Momentum Index, MSCI USA Quality Index, MSCI USA Value Weighted Index und den MSCI World Index (NTR & Price, USD) Letzter Handelstag, Schlussabrechnungstag, Handelsschluss (4) Handelsschluss an dem letzten Handelstag der DAX -, Mini-DAX -, MDAX -, TecDAX - und DivDAX -Futures-Kontrakte ist der Beginn der Aufrufphase der von den Geschäftsführungen der Eurex- Börsen bestimmten untertägigen Auktionen im elektronischen Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse der OMXH25-Futures-Kontrakte ist der Handelsschluss des fortlaufenden elektronischen Handels an der Helsinki Stock Exchange der SMI -Futures-Kontrakte, der SLI -Futures-Kontrakte und der SMIM - Futures-Kontrakte 9:00 Uhr MEZ der - EURO STOXX 50 ex Financials Index - EURO STOXX 50 Index (Produkt ID: FESX) - EURO STOXX 50 Index (Produkt ID: FESQ) - EURO STOXX Index - EURO STOXX Large Index - EURO STOXX Mid Index - EURO STOXX Small Index - EURO STOXX Sector Index - EURO STOXX Select Dividend 30 Index - STOXX Europe 50 Index - STOXX Europe Large 200 Index (Produkt ID: FLCP) - STOXX Europe Mid 200 Index (Produkt ID: FMCP) - STOXX Europe Small 200 Index (Produkt ID: FSCP) - STOXX Europe 600 Index (Produkt ID: FXXP) - STOXX Europe 600 Sector Index Futures-Kontrakte ist 12:00 Uhr MEZ

9 Anhang 1 zu Eurex-Rundschreiben 034/16 Eurex14 Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte Stand und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Seite 3 und der Eurex Zürich Preisabstufungen Der Preis eines Index-Futures-Kontrakts wird in Punkten ermittelt. Die kleinste Preisveränderung (Tick) beträgt 1 Punkt bei - MDAX, dies entspricht einem Wert von EUR EURO STOXX 50, (Produkt ID: FESX) dies entspricht einem Wert von EUR 10 - EURO STOXX 50 (Produkt ID: FESQ) dies entspricht einem Wert von USD 10 - STOXX Europe 50, dies entspricht einem Wert von EUR 10 Annex C zu den Kontraktspezifikationen: Handelszeiten Futures-Kontrakte Index-Futures-Kontrakte Produkt EURO STOXX 50 Index Futures EURO STOXX 50 Index Futures Produkt- ID Pre-Trading- Periode Fortlaufender Handel Post-Trading Full-Periode TES Block Trading Letzter Handelstag Handel bis FESX 07:30-07:50 07:50-22:00 22:00-22:30 08:00-22:00 12:00 FESQ 07:30-07:50 07:50-22:00 22:00-22:30 08:00-22:00 12:00 *********

10 eurex clearing rundschreiben 027/16 Datum: 26. Februar 2016 Empfänger: Alle Clearing-Mitglieder der Eurex Clearing AG und Vendoren Autorisiert von: Heike Eckert Aktienindexderivate: Einführung von USD-denominierten Futures auf den EURO STOXX 50 Index ( Quanto-Futures ) Verweis auf Eurex-Rundschreiben: 034/16 Kontakt: Derivatives Clearing Supervision, T , clearing@eurexclearing.com, Risk Control, T , risk@eurexclearing.com Zielgruppe: Anhänge: Alle Abteilungen Geänderte Abschnitte der folgenden Regelwerke: 1. Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG 2. Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG 3. Bedingungen für die Nutzung der Eurex-Trade-Entry- Services (Allgemeine Teilnahmebedingungen) sowie 4. Designated Market Maker Application Form (nur in Englisch) Zusammenfassung: Eurex Clearing bietet mit Wirkung zum 21. März 2016 Clearing-Services für die an der Eurex Exchange eingeführten USD-denominierten Futures auf den EURO STOXX 50 Index ( Quanto-Futures ) an. Mit der Einführung dieses Produktes wird zugleich ein Designated Market-Making-Programm angeboten. Dieses Rundschreiben enthält Informationen zum Clearing des neuen Produkts und zum Designated Market- Making-Programm sowie die geänderten Abschnitte der relevanten Regelwerke der Eurex Clearing AG. Informationen speziell zum Handel im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Produkts und die geänderten Abschnitte der relevanten Regelwerke der Eurex Deutschland und Eurex Zürich AG entnehmen Sie bitte Eurex-Rundschreiben 034/16. Eurex Clearing AG Mergenthalerallee Eschborn Postanschrift: Frankfurt/Main Deutschland T F memberservices@ eurexclearing.com Internet: Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Hugo Bänziger Vorstand: Dr. Thomas Book (Vorsitzender), Heike Eckert (stv. Vorsitzende), Matthias Graulich, Thomas Laux, Erik Tim Müller Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt/Main HRB Nr USt-IdNr. DE Amtsgericht Frankfurt/Main

11 eurex clearing rundschreiben 027/16 Aktienindexderivate: Einführung von USD-denominierten Futures auf den EURO STOXX 50 Index ( Quanto-Futures ) Eurex Clearing bietet mit Wirkung zum 21. März 2016 Clearing-Services für die an der Eurex Exchange eingeführten USD-denominierten Futures auf den EURO STOXX 50 Index ( Quanto-Futures ) an. Mit der Einführung dieses Produktes wird zugleich ein Designated Market-Making-Programm angeboten. Dieses Rundschreiben enthält Informationen zum Clearing des neuen Produkts und zum Designated Market- Making-Programm sowie die geänderten Abschnitte der relevanten Regelwerke der Eurex Clearing AG. Informationen speziell zum Handel im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Produkts und die geänderten Abschnitte der relevanten Regelwerke der Eurex Deutschland und Eurex Zürich AG entnehmen Sie bitte Eurex-Rundschreiben 034/ Überblick Basiswert Index Währung Indextyp ISIN Bloomberg Reuters EURO STOXX 50 Index EUR Preisindex EU SX5E Index.SX5E Eurex-Produkt Futures Währung Indextyp ISIN Produktkürzel Produkttyp Future auf den EUROSTOXX 50 Index USD Preisindex DE000A18T9T9 FESQ FINX 2. Kontraktspezifikationen Mit den USD-denominierten Futures auf den EURO STOXX 50 Index wird ein zusätzliches Produkt angeboten, bei dem die Währung (U.S.-Dollar) nicht mit der Währung des Basiswertes (Euro) übereinstimmt. Quanto-Futures ermöglichen somit ein (US-Dollar-) Investment in den EURO STOXX 50 Index, ohne den Währungsschwankungen des EUR/USD-Kurses zu unterliegen. Die ausführlichen Kontraktspezifikationen entnehmen Sie bitte dem Anhang 1 des Eurex-Rundschreibens 034/16. Basiswert Kontraktwert Erfüllung Preisermittlung Minimale Preisveränderung Laufzeiten Letzter Handelstag/ Schlussabrechnungstag Schlussabrechnungspreis EURO STOXX 50 Index USD 10,00 pro Indexpunkt Durch Barausgleich, fällig am ersten Börsentag nach dem Schlussabrechnungstag In Punkten, mit einer Dezimalstelle 1 Punkt; entspricht einem Wert von USD 10,00 Bis zu neun Monate die drei nächsten Quartalsmonate aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember Der dritte Freitag des jeweiligen Verfallmonats, sofern dieser Tag ein Handelstag an Eurex Exchange ist, andernfalls der unmittelbar vorhergehende Handelstag Handelsschluss für die auslaufenden Futures ist 12:00 Uhr MEZ Der Durchschnittswert aller Indexberechnungen des EURO STOXX 50 in der Zeit von 11:50 Uhr bis 12:00 Uhr MEZ am letzten Handelstag. Seite 1 von 4

12 eurex clearing rundschreiben 027/16 Die aktualisierten Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich werden zum Produkteinführungsdatum auf der Eurex-Website unter dem folgenden Link veröffentlicht: Ressourcen > Regelwerke > Kontraktspezifikationen 3. Produktgruppe Die zu dem neuen Produkt gehörige Produktgruppe lautet wie folgt: Produkt Settlement Location Unit Produktgruppe Regulatorischer Status Abwicklung s-art Produktart Produkt- segment Produkt- währung Produktgruppenkürzel Future auf E/I Nein Nicht für US- bar F Aktienindex EUR X N C F Q U den EURO STOXX 50 Futures in USD Handel zugelassen * Index (USDdenominiert) * Ein Antrag auf Zulassung zum Handel in den USA wurde gestellt. Sobald diesem stattgegeben wurde, wird sich die Produktgruppe ändern und Eurex dies in einem separaten Rundschreiben verkünden. 4. Änderungen in den Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Ab dem 21. März 2016 stehen die aktualisierten Versionen der in diesem Rundschreiben genannten Clearing- Bedingungen der Eurex Clearing AG (siehe Anhang 1) auf der Website der Eurex Clearing zum Herunterladen unter dem folgenden Link zur Verfügung: Ressourcen > Regelwerke > Clearing-Bedingungen 5. Transaktionsentgelte Es gelten die nachfolgend aufgeführten Entgelte für Handel und Clearing für USD-denominierte Futures auf den EURO STOXX 50 : Standard-Entgelt Reduziertes Schwellen- Schwellen- pro Kontrakt Entgelt pro wert wert Kontrakt Währung (Kontraktzahl Kontrakt A-Konten P-Konten Schwellenwert) (Kontraktzahl > (Kontraktzahl) (Kontraktzahl) Schwellenwert) Orderbuch-Geschäfte Futures auf STOXX Indizes (USD-denominiert) USD M- & P-Konto: 0,50 A-Konto: 0,60 n. a. n. a. n. a. Off-Book-Geschäfte Futures auf STOXX Indizes (USD-denominiert) USD M- & P-Konto: 0,75 A-Konto: 0,90 n. a. n. a. n. a. Die aktualisierten Abschnitte des Preisverzeichnisses der Eurex Clearing AG sind diesem Rundschreiben angehängt (Anhang 2). Seite 2 von 4

13 eurex clearing rundschreiben 027/16 6. Zulassung zu den Eurex-Trade-Entry-Services Die neuen USD-denominierten Futures auf den EURO STOXX 50 Index werden zu den Eurex-Trade-Entry- Services mit der folgenden Block-Trade Size zugelassen: Produkt Minimum Block Trade Size Future auf den EURO STOXX 50 Index (USD-denominiert) Mitglieder, die bereits für die Eurex-Trade-Entry-Services registriert sind, können die entsprechenden Services für das neue Produkt ohne weitere Formalität nutzen. Mitglieder, die die Eurex-Trade-Entry-Services neu nutzen wollen, sollten durch Unterzeichnung und Rücksendung der entsprechenden Erklärung ihre Anerkennung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen bestätigen. Außerdem sollte bei Nicht-Clearing-Mitgliedern gleichzeitig deren General Clearer die entsprechende Anerkennungserklärung unterzeichnen und zurücksenden. Die erforderlichen Formulare finden Sie auf der Eurex Clearing-Website unter dem Link: Ressourcen > Formulare Die aktualisierten Abschnitte der Bedingungen für die Nutzung der Eurex-Trade-Entry-Services (Allgemeine Teilnahmebedingungen) sind diesem Rundschreiben angehängt (Anhang 3). 7. Simulation Die USD-denominierten Futures auf den EURO STOXX 50 Index werden ab dem 10. März 2016 in der Eurex-Simulationsumgebung zu Testzwecken zur Verfügung stehen. 8. Eurex Flexible Futures-Service Der Eurex Flexible Futures-Service wird, unter Anerkennung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen, ebenfalls für die neuen Futures auf den EURO STOXX 50 Index (USD-denominiert) zur Verfügung stehen. 9. Market-Making Im Zusammenhang mit dem Designated Market-Making-Programm von Eurex Deutschland und Eurex Zürich AG für USD-denominierte Futures auf den EURO STOXX 50 Index wird Eurex Clearing die folgenden Maßnahmen ergreifen: Bei Erfüllung der Designated Market Maker-Verpflichtungen in USD-denominierten Futures auf den EURO STOXX 50 Index wird im Gegenzug eine Rückerstattung von 75 Prozent der Transaktionsentgelte für die auf M-Konten in USD-denominierten Futures auf den EURO STOXX 50 Index abgeschlossenen Kontrakte bis einschließlich 31. Dezember 2016 gewährt. Die Rückerstattung erfolgt monatlich, sofern die Market Maker-Verpflichtungen erfüllt wurden. Zusätzlich wird ein Erlösbeteiligungsprogramm für Designated Market-Making in dem oben genannten Produkt angeboten. Das Erlösbeteiligungsprogramm läuft bis zum 31. Dezember Die Höhe der Erlösbeteiligung beträgt 20 Prozent der Nettoerlöse (= Transaktionserlöse minus Rabatte) in USD-denominierten Futures auf den EURO STOXX 50 Index. Die Ausschüttung erfolgt monatlich an die sich qualifizierenden Designated Market Maker. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Eurex-Rundschreiben 034/16. Seite 3 von 4

14 eurex clearing rundschreiben 027/16 Für die Registrierung als Designated Market Maker nutzen Sie bitte das Formular im Anhang 4 und senden es an Ralf Huesmann unter der Faxnummer oder per an ralf.huesmann@eurexchange.com. 10. Risikoparameter USD-denominierte Futures auf den EURO STOXX 50 Index unterliegen dem Prisma-Margining. Die Risikoparameter für das neue Produkt entnehmen Sie bitte der Website der Eurex Clearing unter dem folgenden Link: Risikomanagement > Risikoparameter 11. Handelszeiten (MEZ) Produkt Pre-Trading- Periode Fortlaufender Handel Post-Trading Full-Periode EurexTES Block Trading Letzter Handelstag Future auf den EURO STOXX 50 Index (USDdenominiert) Handel bis 07:30 07:50 07:50 22:00 22:00 22:30 08:00 22:00 12:00 Gemäß Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG (Clearing- Bedingungen) gelten die mit diesem Rundschreiben mitgeteilten Änderungen und Ergänzungen der Clearing- Bedingungen als durch jedes Clearing-Mitglied, Nicht-Clearing-Mitglied und jeden Registrierten Kunden angenommen, sofern diese nicht durch schriftliche Mitteilung an die Eurex Clearing AG vor dem Ende des Geschäftstages vor dem tatsächlichen Inkrafttreten den Änderungen oder Ergänzungen der Clearing- Bedingungen widersprechen. Das Recht zur Beendigung der Clearing-Vereinbarung oder der Clearing-Lizenz gemäß Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer Absatz 2, Ziffer Absatz 4 und Ziffer 13 der Clearing-Bedingungen bleibt unberührt. Gemäß Ziffer 16 Abs. 3 des Preisverzeichnisses der Eurex Clearing AG (Preisverzeichnis) gelten die mit diesem Rundschreiben mitgeteilten Änderungen und Ergänzungen des Preisverzeichnisses als durch das jeweilige Clearing-Mitglied angenommen, sofern dieses nicht durch schriftliche Mitteilung an die Eurex Clearing AG innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen nach der Veröffentlichung widerspricht. Für Fragen oder weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Derivatives Clearing Supervision unter Tel , clearing@eurexclearing.com, oder Risk Control, Tel , risk@eurexclearing.com. 26. Februar 2016 Seite 4 von 4

15 Anhang 1 zu Eurex Clearing-Rundschreiben 027/16 Eurex04 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Stand ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN ********************************************************************************** Kapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Abschnitt 2 Clearing von Futures-Kontrakten 2.4 Clearing von Index-Futures-Kontrakten Die nachfolgenden Bestimmungen regeln das Clearing von Transaktionen in den in Ziffer 1.3 der Eurex-Kontraktspezifikationen Schlussabrechnungspreis Der Schlussabrechnungspreis der Index-Futures-Kontrakte wird von der Eurex Clearing AG am Schlussabrechnungstag (Ziffer der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich) eines Kontrakts festgelegt. (4) Maßgebend für die EURO STOXX 50 Index (Produkt ID: FESX und FESQ), EURO STOXX Select Dividend 30 Index, EURO STOXX 50 ex. Financials Index, STOXX Europe 50 Index, STOXX Europe 600 Index, STOXX Europe Large 200 Index, STOXX Europe Mid 200 Index, STOXX Europe Small 200 Index, EURO STOXX Sector Index und STOXX Europe 600 Sector Index, EURO STOXX Index, EURO STOXX Large Index, EURO STOXX Mid Index, EURO STOXX Small Index Futures-Kontrakte ist der Wert des jeweiligen Index auf der Grundlage des Durchschnitts der jeweiligen STOXX Indizes-Berechnungen an diesem Tag in der Zeit von 11:50 Uhr MEZ bis 12:00 Uhr MEZ. **************

16 Anhang 2 zu Eurex Clearing-Rundschreiben 027/16 Eurex08 Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG Stand Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN ********************************************************************************** 3. Transaktionsentgelte für Derivate-Geschäfte (Orderbuch-Geschäfte und Off-Book-Geschäfte an den Eurex-Börsen) 3.1. Zusammenführung / Erfassung von Derivate Geschäften (Geschäftsabschluss) Orderbuch-Geschäfte Kontrakt 1) Aktienindexderivate Futures Futures auf STOXX Indizes (EUR denominiert) Währung Standard Entgelt pro Kontrakt (Kontrakt-zahl Schwellenwert) Reduziertes Entgelt pro Kontrakt (Kontrakt-zahl EUR 0,30 n. a. Futures auf STOXX Indizes (USD denominiert) 12) USD 0,60 n. a. > Schwellenwert) Schwellenwert A-Konten (Kontrakt-zahl) Schwellenwert P-Konten (Kontrakt-zahl) 12) Für Futures auf STOXX Indizes (USD denominiert) beträgt das Standard-Entgelt pro Kontrakt für Transaktionen, die auf P- bzw. M-Konten gebucht wurden, 0,50 USD.

17 Anhang 2 zu Eurex Clearing-Rundschreiben 027/16 Eurex08 Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG Stand Seite Off-Book-Geschäfte Kontrakt Aktienindexderivate Futures Futures auf STOXX Indizes (EUR denominiert) Währung Standard Entgelt pro Kontrakt (Kontraktzahl Reduziertes Entgelt pro Kontrakt Schwellenwert) (Kontraktzahl > EUR 0,45 n. a. Futures auf STOXX Indizes (USD denominiert) 12) USD 0,90 n. a. Schwellenwert) Schwellenwert A-Konten (Kontraktzahl) Schwellenwert P-Konten (Kontraktzahl) 12) Für Futures auf STOXX Indizes (USD denominiert) beträgt das Standard-Entgelt pro Kontrakt für Transaktionen, die auf P- bzw. M-Konten gebucht wurden, 0,75 USD Positionsglattstellungen (Position Closing Adjustments) Positionsglattstellungen (Position Closing Adjustments), falls diese nicht zwischen Uhr am Tag des Geschäftsabschlusses und vor Uhr des darauf folgenden Handelstages erfolgen: Kontrakt Entgelt pro Kontrakt Aktienindexderivate Futures auf STOXX Indizes (EUR denominiert) EUR 0,60 Futures auf STOXX Indizes (USD denominiert) USD 1, Barausgleich (Cash Settlement) Kontrakt Aktien-Futures Entgelt pro Kontrakt mit in Annex A der Eurex-Kontraktspezifikationen zugewiesener Gruppenkennung Maximales Entgelt für Kontrakte auf den gleichen Basiswert je A-, P- und M-Konten

18 Anhang 2 zu Eurex Clearing-Rundschreiben 027/16 Eurex08 Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG Stand Seite 3 Kontrakt Aktienindexderivate Futures aus STOXX Indizes (EUR denominiert) Futures aus STOXX Indizes (USD denominiert) Entgelt pro Kontrakt EUR 0,30 USD 0,60 Maximales Entgelt für Kontrakte auf den gleichen Basiswert je A-, P- und M-Konten *******************

19 Anhang 3 zu Eurex Clearing-Rundschreiben 027/16 GCP Eurex TES Bedingungen für die Nutzung der Eurex-Trade-Entry- Stand Services (Allgemeine Teilnahmebedingungen) Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN ********************************************************************************** 9 Zugelassene Produkte, Kombinationen und Kombinationsgeschäfte Option-Aktie 9.2 EFPI-Trade-Service Die Eurex Clearing AG hat die folgenden Produkte zum EFPI-Trade-Service zugelassen: Futures-Kontrakte auf den EURO STOXX 50 Index (FESX) Futures-Kontrakte auf den EURO STOXX 50 Index (FESQ) 9.3 EFS-Trade-Service Die Eurex Clearing AG hat die folgenden Produkte zum EFS-Trade-Service zugelassen: Futures-Kontrakte auf den EURO STOXX 50 Index (FESX) Futures-Kontrakte auf den EURO STOXX 50 Index (FESQ) Futures-Kontrakte auf den die MSCI Japan Index (FMJP)Indizes Futures-Kontrakte auf den MSCI Russia Index (FMRU) 9.4 Block-Trade-Service Die Eurex Clearing AG hat für den Block-Trade-Service die nachfolgend aufgeführten Produkte und Kombinationsgeschäfte Option-Aktie zugelassen. Die Zulassung gilt

20 Anhang 3 zu Eurex Clearing-Rundschreiben 027/16 GCP Eurex TES Bedingungen für die Nutzung der Eurex-Trade-Entry- Stand Services (Allgemeine Teilnahmebedingungen) Seite 2 unabhängig davon, ob die jeweiligen Geschäfte, im Rahmen einer Options-Strategie, einer Options-Volatilitätsstrategie oder als Kombinationsgeschäft Option-Aktie, bestehend aus außerhalb des Orderbuches abgeschlossenen Options- und Wertpapiergeschäften, in das Eurex-System eingegeben werden Zugelassene Produkte: Aktienindex-Futures Futures-Kontrakte auf den EURO STOXX 50 Index (FESX) Futures-Kontrakte auf den EURO STOXX 50 Index (FESQ) Flexible Options- und Flexible Futures-Trade-Service Die Eurex Clearing AG hat die nachfolgend genannten Produkte zum Flexible Optionsund zum Flexible Futures-Trade-Service zugelassen. Eurex Clearing AG kann im Einzelfall, abhängig von der Art der Abwicklung der entsprechenden Kontrakte, für bestimmte Produkte die Zulassung für diese Services ausschließen oder die Verfügbarkeit der Services einschränken. II. Flexible Eurex Futures-Kontrakte Mindestanzahl der zu handelnden Kontrakte Futures-Kontrakte auf den EURO STOXX 50 Index (FESX) Futures-Kontrakte auf den EURO STOXX 50 Index (FESQ) **************

21 Attachment 4 to Eurex Clearing circular 027/16 Please return by fax or to: Ralf Huesmann Fax no ralf.huesmann@eurexchange.com Designated Market Maker Agreement for USD-denominated futures on the EURO STOXX 50 Index ( Quanto Futures ) dated as of 1. Eurex Frankfurt AG ( EFAG ) and Eurex Clearing AG ( ECAG ) and ( Participant ) (name of Participant/Member ID) hereby enter into this Designated Market Maker Agreement (the Agreement ) for the period from 21 March 2016 until 31 December 2016 under the conditions outlined below with respect to the following products: Eurex product Eurex product code DMM programme Please tick ( ) the appropriate box USD-denominated futures on the EURO STOXX 50 Index FESQ DMM1 DMM2 2. The Participant will a) Fulfil the Market-Making obligations as set out by the Management Board of Eurex Deutschland and the Executive Board of Eurex Zürich ( Eurex Market-Making Obligations ) and published via Eurex circular. The current Eurex Market-Making Obligations for USDdenominated futures on the EURO STOXX 50 Index were published in Eurex circular 034/16 and can be amended on a monthly basis. b) Provide EFAG with the name of a manager, who has the authorisation and expertise necessary to fulfil the commitments required under the Eurex Market-Making Obligations. c) Provide EFAG with the name of a manager who has the authorisation and expertise necessary to make decisions and act as coordinator for the Participant, who will be available for EFAG and ECAG with respect to this Agreement. d) Inform EFAG in the event the Participant is or will be unable to fulfil the Eurex Market- Making Obligations without undue delay and at the latest within one business day. Valid as of 21 March 2016 Page 1 of 3

22 Attachment 4 to Eurex Clearing circular 027/16 3. ECAG will a) Refund 75 percent of all transaction fees (order book and off-book transactions on Eurex Exchange) for the contracts traded by the Designated Market Makers on M-accounts in USD-denominated futures on the EURO STOXX 50 Index up to and including December Hereby, it is sufficient to fulfil the quote obligations of the programme DMM2 (see below). Refunds will be paid in full only if the Eurex Market-Making Obligations have been fulfilled in the month prior to the month in which they are payable. No refunds will be made for contracts traded on A- or P-accounts. b) Offer a revenue sharing where 20 percent of all net transaction-based revenues (transaction-based revenues in USD-denominated futures on the EURO STOXX 50 Index after rebates) are shared on a monthly basis between up to five Market Makers, whereby Ten percent are distributed equally to all qualifying DMMs of the programme DMM1. The other ten percent are determined according to the share of the Market Maker s trading volume of the total trading volume of all qualifying DMMs of the programme DMM2, whereby order book and off-book transactions on the M-or P-accounts are considered for determination of the trading volume. All DMMs fulfilling the obligations of programme DMM1 automatically also fulfil programme DMM2 and will therefore qualify for both revenue sharing programmes. Generally, the maximum number of DMMs who can qualify for the revenue sharing schemes is limited to five per month. If more than five DMMs per month fulfil the obligations, only the five DMMs with the highest order book revenues will receive revenue sharing. Deviating from this, in the first six months after the product launch (until and including end of September 2016) the maximum number of DMMs who can qualify for the revenue sharing programme DMM1 is limited to three per month, whereby DMMs who are the first to fulfil the scheme in a given month, will keep their place in the following month as long as they fulfil the obligations in that month as well ( early-adopter clause ). 4. EFAG and ECAG shall, upon occurrence of one of the following events, be entitled to terminate this Agreement: a) The Participant does not comply with the Eurex Market-Making Obligations for four consecutive months counted as of the date of this Agreement. Conformance of the Participant with the Eurex Market-Making Obligations shall be monitored by EFAG. EFAG will determine in its sole discretion whether the Participant has fulfilled the Eurex Market- Making Obligations. b) The Participant does not comply with any other of its obligations stated under No. 2 above. 5. The Participant shall, upon occurrence of one of the following events, be entitled to terminate this Agreement: 1. A significant change in the Contract Specifications for Futures Contracts and Options Contracts at Eurex Deutschland and Eurex Zürich for the aforementioned product. 2. A significant change to the Eurex Market-Making Obligations. Valid as of 21 March 2016 Page 2 of 3

23 Attachment 4 to Eurex Clearing circular 027/16 6. The Participant and EFAG and ECAG shall severally be entitled to terminate this Agreement without giving any reason with one calendar month s prior notice. SHOULD BE FILLED OUT BY THE PERSON DESIGNATED IN ACCORDANCE WITH PARAGRAPH 2. b) Place, date Name Position Phone Fax (Signature/Stamp of the company) address Please send the completed Agreement to the fax number indicated above. Valid as of 21 March 2016 Page 3 of 3

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