Was gibt es neues für die Berufsgruppe der Hygienefachkräfte?
|
|
- Kasimir Heintze
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Was gibt es neues für die Berufsgruppe der Hygienefachkräfte? 30. Südbayerischer Hygienetag Symposium für Hygienefachkräfte am 25. Februar 2016 in München Referent: Dirk Rieb (B.A.), Hygieneinspektor
2 Dirk Rieb (B.A.) Leiter der Stabsstelle Ärztlicher - im Bezirkskrankenhaus in Lohr a. Main bis März 2013 Hygienekontrolleur im Gesundheitsamt Main-Spessart Stellv. Landesvorsitzender des Berufsverbandes der Bayerischen Hygieneinspektoren 2
3 Was gibt es neues für die Berufsgruppe der Hygienefachkräfte? 1. Aktuelle tarifliche Rahmenbedingungen 2. Stellenausschreibungen in der Praxis 3. Ausblick Entgeltverordnung für den TVöD (Bereich VKA) 4. Berufsverband Bay. Hygieneinspektoren (BBH) 3
4 1. Aktuelle tarifliche Rahmenbedingungen Eingruppierung nach BAT Die Eingruppierung von examinierten Krankenschwestern erfolgt generell in Kr. IV Nach zwei Jahren in Kr. V Nach weiteren 4 Jahren in Kr. Va Werden examinierte Krankenschwestern, z. B. als Operationsschwestern oder als Anästhesieschwestern im Operationsdienst tätig oder werden Krankenschwestern in Einheiten für Intensivmedizin tätig, erfolgt die Eingruppierung in Kr. V Nach 6-jähriger Bewährung erfolgt die Höhergruppierung nach Kr. VI Hygienefachkraft 4
5 1. Aktuelle tarifliche Rahmenbedingungen Eingruppierung nach DRK Krankenschwestern mit erfolgreich abgeschlossener Fortbildung in der Krankenhaushygiene werden in Vergütungsgruppe K 5 eingruppiert 5
6 1. Aktuelle tarifliche Rahmenbedingungen Überleitung der Pflegekräfte (K-Gruppen) 2005 Krankenschwester Kr. IV mit Aufstieg nach Kr. V und Kr. Va = Entgeltgruppe 7a Fachkrankenschwester Kr. V mit Aufstieg nach Kr. VI = Entgeltgruppe 8a Hygienefachkraft Kr. VI ohne Aufstieg = Entgeltgruppe 9a 6
7 Was gibt es neues für die Berufsgruppe der Hygienefachkräfte? 1. Aktuelle tarifliche Rahmenbedingungen 2. Stellenausschreibungen in der Praxis 3. Ausblick Entgeltverordnung für den TVöD (Bereich VKA) 4. Berufsverband Bay. Hygieneinspektoren (BBH) 7
8 2. Stellenausschreibungen in der Praxis 8
9 2. Stellenausschreibungen in der Praxis 9
10 2. Stellenausschreibungen in der Praxis 10
11 Was gibt es neues für die Berufsgruppe der Hygienefachkräfte? 1. Aktuelle tarifliche Rahmenbedingungen 2. Stellenausschreibungen in der Praxis 3. Ausblick Entgeltverordnung für den TVöD (Bereich VKA) 4. Berufsverband Bay. Hygieneinspektoren (BBH) 11
12 3. Ausblick Entgeltverordnung für den TVöD (Bereich VKA) 12
13 3. Ausblick Entgeltverordnung für den TVöD (Bereich VKA) Medizinisch technische Assistentinnen und Assistenten Grundeingruppierung in EG 7 EG 8 bei Beschäftigte der EG 7, die mindestens zu einem Viertel schwierige Aufgaben erfüllen EG 9a bei Beschäftigte der EG 7, die (VKA: mindestens zu einem Viertel eine oder mehrere der folgenden Aufgaben) oder (Gew.: schwierige Aufgaben) erfüllen EG 9b bei Beschäftigte der EG 7, die als Hilfskräfte bei wissenschaftlichen Forschungsaufgaben mit einem besonders hohen Maß von Verantwortlichkeit tätig sind 13
14 3. Ausblick Entgeltverordnung für den TVöD (Bereich VKA) Medizinisch technische Assistentinnen und Assistenten Grundeingruppierung in EG 7 Hygienefachkraft EG 8 bei Beschäftigte der EG 7, die mindestens zu einem Viertel schwierige Aufgaben erfüllen EG 9a bei Beschäftigte der EG 7, die (VKA: mindestens zu einem Viertel eine oder mehrere der folgenden Aufgaben) oder (Gew.: schwierige Aufgaben) erfüllen EG 9b bei Beschäftigte der EG 7, die als Hilfskräfte bei wissenschaftlichen Forschungsaufgaben mit einem besonders hohen Maß von Verantwortlichkeit tätig sind 14
15 3. Ausblick Entgeltverordnung für den TVöD (Bereich VKA) Diätassistentinnen und Diätassistenten EG 7 Staatlich anerkannte Diätassistentinnen und Diätassistenten mit entsprechender Tätigkeit EG 8 bei Beschäftigte der EG 7, die mindestens zu einem Viertel schwierige Aufgaben erfüllen EG 9a bei Beschäftigte der EG 7, die schwierige Aufgaben erfüllen. EG 9b bei Beschäftigte der EG 7, mit Fortbildung zur Ernährungsberaterin oder mit vergleichbarer Fortbildung (z.b. Diabetisberaterin, Diabetisassistentin) und entsprechender Tätigkeit Vorschlag Gewerkschaft und VKA prüft 15
16 3. Ausblick Entgeltverordnung für den TVöD (Bereich VKA) Diätassistentinnen und Diätassistenten EG 7 Staatlich anerkannte Diätassistentinnen und Diätassistenten mit entsprechender Tätigkeit Hygienefachkraft EG 8 bei Beschäftigte der EG 7, die mindestens zu einem Viertel schwierige Aufgaben erfüllen EG 9a bei Beschäftigte der EG 7, die schwierige Aufgaben erfüllen. EG 9b bei Beschäftigte der EG 7, mit Fortbildung zur Ernährungsberaterin oder mit vergleichbarer Fortbildung (z.b. Diabetisberaterin, Diabetisassistentin) und entsprechender Tätigkeit Vorschlag Gewerkschaft und VKA prüft 16
17 Was gibt es neues für die Berufsgruppe der Hygienefachkräfte? 1. Aktuelle tarifliche Rahmenbedingungen 2. Stellenausschreibungen in der Praxis 3. Ausblick Entgeltverordnung für den TVöD (Bereich VKA) 4. Berufsverband Bay. Hygieneinspektoren (BBH) 17
18 4. Berufsverband Bay. Hygieneinspektoren (BBH) Unser Berufsverband in Zahlen: Gründung 10. Januar 1979 Interessenvertretung von Hygieneinspektoren / Hygienefachkräften Aktuell 226 Mitglieder Vorstand: Landesvorsitzender Stellv. Landesvorsitzender Geschäftsführer Schatzmeister Landessprecher HFK Jürgen Lober Dirk Rieb Jürgen Gehring Thilo Dressel 7 Bezirksvorsitzende und Stellvertreter Ronald Reichenberg 18
19 4. Berufsverband Bay. Hygieneinspektoren (BBH) Unser Berufsverband in Zahlen: Mitgliedschaften/Kooperationen: im Bundesverband der Hygieneinspektoren (BVH) im deutschen Beamtenbund und Tarifunion (dbb) im Bayerischen Beamtenbund (BBB) im Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.v. (DVGW) in der Landes Arbeitsgemeinschaft MultiResistente Erreger (LARE) In der Bayerische Krankenhausgesellschaft e.v. (BKG) In der Schwimm- und Badebeckenwasserkommission (BWK) Herr Lober 19
20 4. Berufsverband Bay. Hygieneinspektoren (BBH) Eingruppierung der Hygienefachkräfte: Seit dem Jahr 2014 regelmäßige Gespräche z.b. im Gesundheitsministerium 20
21 4. Berufsverband Bay. Hygieneinspektoren (BBH) Eingruppierung der Hygienefachkräfte: Schriftliche Forderung an verdi und dem dbb im Jahr
22 4. Berufsverband Bay. Hygieneinspektoren (BBH) Eingruppierung der Hygienefachkräfte: Eckpunkte der schriftlichen Forderung an verdi und dem dbb 22
23 4. Berufsverband Bay. Hygieneinspektoren (BBH) Eingruppierung der Hygienefachkräfte: Eckpunkte der schriftlichen Forderung an verdi und dem dbb 23
24 4. Berufsverband Bay. Hygieneinspektoren (BBH) Eingruppierung der Hygienefachkräfte: Eckpunkte der schriftlichen Forderung an verdi und dem dbb 24
25 4. Berufsverband Bay. Hygieneinspektoren (BBH) Eingruppierung der Hygienefachkräfte: Eckpunkte der schriftlichen Forderung an verdi und dem dbb 25
26 4. Berufsverband Bay. Hygieneinspektoren (BBH) Eingruppierung der Hygienefachkräfte: Stellungnahme vom öffentlich bestellten und beeidigten Sachverständigen für Krankenhaushygieniker 26
27 4. Berufsverband Bay. Hygieneinspektoren (BBH) Eingruppierung der Hygienefachkräfte: Stellungnahme vom öffentlich bestellten und beeidigten Sachverständigen für Krankenhaushygieniker 27
28 4. Berufsverband Bay. Hygieneinspektoren (BBH) Eingruppierung der Hygienefachkräfte: Januar 2015 Gespräche mit dem Verhandlungsführer Herrn Hemsing (dbb) 28
29 4. Berufsverband Bay. Hygieneinspektoren (BBH) Eingruppierung der Hygienefachkräfte: Januar 2016 erneutes Gespräche mit dem Verhandlungsführer vom dbb 29
30 Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: 30
31 Krankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin Lohr a. Main Am Sommerberg Lohr a. Main Tel.09352/503-0 Fax 09352/
Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und
Anlage 4 Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und
Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜVKA) vom 13. September
MehrTabelle TV-Länder Tarifgebiet West - Gültig für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember
46 Anlagen 47 Anlage A 1 Anlage A 1 zum TV-Länder Tarifgebiet West - Gültig für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember 2007-15 3.384 3.760 3.900 4.400 4.780 14 3.060 3.400 3.600 3.900 4.360 13
MehrKAV Nds. A 10/2012 Anlage 2. Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und
KAV Nds. A 10/2012 Anlage 2 Änderungstarifvertrag Nr. 12 vom 31. März 2012 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und
Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 13. November 2009 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜVKA) vom 13. September
MehrTarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2012 und 2013 (VKA) vom 31. März 2012
Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2012 und 2013 (VKA) vom 31. März 2012 Zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits und [den
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und
Änderungstarifvertrag Nr. 8 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Krankenhäuser - (BT-K) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung der kommunalen
Mehrvom 24. April 2013 Zwischen
Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der JohannWolfgangGoethe Universität Frankfurt am Main in den TVGU und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜGU) vom 24. April
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und
Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und
Änderungsvereinbarung Nr. 8 vom 29. April 2016 zur durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Bereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
MehrEntfällt (Grundmerkmal E 10) Teil II - Abschnitt 10.1 E 10 einzige Fg. E 10 einzige Fg. E 10 einzige Fg.
BAT II D: Ang. in med. Hilfsberufen und med.-techn. Berufen IV a Fg. 1 Audiometristen mit staatl. Anerkennung oder mit mindestens zweijähriger Fach-ausbildung an Universitätskliniken oder medizinischen
MehrPsychotherapie in Institutionen. Psychotherapeutengesetz
Psychotherapie in Institutionen 20 Jahre nach dem Psychotherapeutengesetz Dr. Dietrich Munz Landespsychotherapeutentag I Psychotherapie in Institutionen Herausforderungen und Perspektiven 29.06.2018 30
Mehrvom 16. April 2013 Zwischen und
Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Landes Hessen in den TVH und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜH) vom 16. April 2013 Zwischen dem Land Hessen, vertreten
Mehrvom 1. Juni 2011 Zwischen und
Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Johann-Wolfgang-Goethe- Universität Frankfurt am Main in den TV-G-U und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-G-U) v.
MehrZwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und
Änderungstarifvertrag Nr. 16 vom 5. September 2013 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) - vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland,
Mehrkomba nrw Norbertstraße 3 D Köln Norbertstraße 3 Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 360 Euro für das Jahr 2014
komba gewerkschaft nordrheinwestfalen komba nrw Norbertstraße 3 D-50670 Köln Norbertstraße 3 Orts-/Kreisverbände und Fachgruppen, Personalräte nachrichtlich: Landesvorstand, Regionalgeschäftsstellen D-50670
Mehr3. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag für die Beschäftigten der Krankenhäuser der Arbeiterwohlfahrt in Sachsen-Anhalt vom 17.
3. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag für die Beschäftigten der Krankenhäuser der Arbeiterwohlfahrt in Sachsen-Anhalt vom 17. März 2017 zwischen Arbeitgeberverband AWO Deutschland ev., Sitz Berlin,
Mehrvom 6. Mai 2011 Zwischen dem Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport und
Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Landes Hessen in den TV-H und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-H) vom 6. Mai 2011 Zwischen dem Land Hessen, vertreten
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und
Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung
MehrNeuordnung der Vergütungssysteme in der Pflege
Kongress Pflege 2018 SpringerPflege Berlin Neuordnung der Vergütungssysteme in der Pflege 20.01.2018 Renate Kreitz Gliederung Einführung Was war bisher? Was ist neu? Ausblick 2 Einführung Vergütung Individualrechtliche
MehrEinigungsempfehlung der Schlichtungskommission
Tarifverhandlungen TVöD Sozial- und Erziehungsdienst 2015 Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission Schlichtungskommission Georg Milbradt (Arbeitgeber, stimmberechtigt) Herbert Schmalstieg (Arbeitnehmer)
MehrKAV Nds. A 10/2012 Anlage 3. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits.
KAV Nds. A 10/2012 Anlage 3 Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 31. März 2012 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Krankenhäuser - (BT-K) - vom 1. August 2006 Zwischen der
MehrNeues aus den Arbeitsgruppen der Bayerischen LandesArbeitsgemeinschaft MultiResistente Erreger. Symposium der LARE, München am
Neues aus den Arbeitsgruppen der Bayerischen LandesArbeitsgemeinschaft MultiResistente Erreger Symposium der LARE, München am 05.12.2012 LandesArbeitsgemeinschaft MultiResistente Erreger (LARE) Die 33
MehrZwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und
Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten
MehrArbeitsrechtsregelung über die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Pflegedienst
Arbeitsrechtsregelung Beschäftigte Pflegedienst Archiv.1.17 Arbeitsrechtsregelung über die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Pflegedienst Vom 5. Dezember 2008 (ABl. EKD 2009 S. 6,
MehrBerufsverband Bayerischer Hygieneinspektoren e.v.
Berufsverband Bayerischer Hygieneinspektoren e.v. Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verband führt den Namen "Berufsverband Bayerischer Hygieneinspektoren e.v.", im weiteren BBH genannt. 2. Der BBH hat seinen
MehrZwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und
Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten
MehrTarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)
Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) vom 28. März 2015 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 1 vom 2. Februar 2016 mit Einarbeitung
MehrPflege führt. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür. Peter Bechtel Vorstandsvorsitzender Bundesverband Pflegemanagement e. V.
Pflege führt. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür. Peter Bechtel Vorstandsvorsitzender Bundesverband Pflegemanagement e. V. Gutes Geld für gute Arbeit Vergütung von Leitungskräften in der Pflege Peter
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und
Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung
Mehrzum Vergütungstarifvertrag zwischen den Bodden-Kliniken Ribnitz-Damgarten und der Gewerkschaft ver.di
Anlage 4 zum Vergütungstarifvertrag zwischen den Bodden-Kliniken Ribnitz-Damgarten und der Gewerkschaft ver.di Beschäftigte im Pflegedienst (KR-Gruppen) Vorbemerkungen Nr. 1 Die Bezeichnungen umfassen
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005
Anlage 1 Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium
MehrTarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)
Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) vom 28. März 2015 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 2 vom 17. Februar 2017 Zwischen der
MehrEingruppierung für Pflegeberufe Neue Entgeltordnung (EGO) beschlossen!
komba nrw Norbertstraße 3 D-50670 Köln Orts-/Kreisverbände und Fachgruppen, Mitglieder des FB Gesundheit Nachrichtlich: Landesvorstand Norbertstraße 3 D-50670 Köln Postfach 10 10 54 50450 Köln Telefon
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) vom 6. Mai Zwischen. und
Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) vom 6. Mai 2011 Zwischen dem Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und für
MehrTarifentwicklung und Länderbeschäftigte. Teilpersonalversammlung Hauptschule für Tarifbeschäftigte in Düsseldorf 21. Februar 2013.
Teilpersonalversammlung Hauptschule für Tarifbeschäftigte in Düsseldorf 21. Februar 2013 Joachim Jankowski Übersicht: I Tarifverträge, um die es geht II Konsequenzen eines fehlenden Tarifvertrags III Tarifparteien
MehrTarifeinigung bei den Tarifverhandlungen zum Tarifwerk AWO NRW vom 8. März 2017
Tarifeinigung bei den Tarifverhandlungen zum Tarifwerk AWO NRW vom 8. März 2017 I. Entgelt 1. Die gekündigte Anlage A zu 19 Absatz 2 (Entgelttabelle) zum TV AWO NRW und der gekündigte 8 des Tarifvertrages
MehrArbeitsrechtsregelung über die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Pflegedienst
Arbeitsrechtsregelung Beschäftigte Pflegedienst 4.13.17 Arbeitsrechtsregelung über die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Pflegedienst Vom 5. Dezember 2008 (ABl. EKD 2009 S. 6, ABl.
MehrZulage nach 14 Abs. 3 TVöD Anlage A zum TVöD
R 176/2014 - Anlage 22 Zulage nach 14 Abs. 3 TVöD Anlage A zum TVöD () Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 8 109,23 120,60 125,92 130,71 136,03 139,38 7 102,53
MehrDVMD-Aktiventreffen, Ludwigshafen, , Fragen zum TVöD-Eingruppierung
DVMD-Aktiventreffen, Ludwigshafen, 12.04.08, Fragen zum TVöD-Eingruppierung RA J. Kutzki, Bismarckstraße 59, 76133 KA, www.rakutzki.de 76133 Karlsruhe 1 Frage 1: Welche üblichen Einstufungen in den TVöD
MehrTarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015 (VKA) vom 1. April 2014
Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015 (VKA) vom 1. April 2014 Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015 (VKA) Inhaltsgleich vereinbart zwischen der Vereinigung
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und
Änderungstarifvertrag Nr. 8 vom 1. April 2014 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung
MehrDie neue Entgeltordnung TVöD-VKA
Öffentliches Tarifrecht für die Praxis Die neue Entgeltordnung TVöD-VKA Bearbeitet von Markus Kuner, Heinz Peter Bergauer 1. Auflage 2017. Buch. XIV, 194 S. Kartoniert Format (B x L): 14,1 x 22,4 cm Öffentliches
MehrZwischen. dem Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport - einerseits - und
Änderungstarifvertrag Nr. 7 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Landes Hessen in den TVH und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜH) vom 10. Oktober 2014 Zwischen dem Land Hessen, vertreten
MehrZwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und
Änderungstarifvertrag Nr. 22 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten
MehrDeutscher Caritasverband e.v.
Deutscher Caritasverband e.v. Anhang Regelvergütungen, Tabellenentgelte und sonstige Vergütungsbestandteile in den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes e.
MehrNeue Entgeltordnung des Bundes
Neue Entgeltordnung des Bundes Delegiertenversammlung am 14. März 2014 Delegiertenversammlung am 14.03.2014 2 Neue Entgeltordnung des Bundes Rückblick Tarifänderungen Ausblick Delegiertenversammlung am
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und
Anlage 2 Änderungstarifvertrag Nr. 21 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland,
MehrTabelle TV-Länder Tarifgebiet West - Gültig für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember
C. Anlagen 2 Anlage A 1 Anlage A 1 zum TV-Länder Tabelle TV-Länder Tarifgebiet West - Gültig für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember 2007 - Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe
Mehrkomba Info zur neuen Entgeltordnung
komba Info zur neuen Entgeltordnung Fragen und Antworten Vorab die wichtigsten Ergebnisse für die ab dem 01.01.2017 geltende neue EGO: die Tarifautomatik bleibt bestehen Wahrung von BAT-Karrieren/Aufstiege
Mehr2017 ff ff. gilt folgende Zuordnung
2017 ff. 2016 2015 2017 ff. 15 100.952 8.413 64,71 Diplomingenieur(in) (TU/TH) 14 88.640 7.387 56,82 13 72.270 6.023 46,33 12 77.734 6.478 49,83 Diplomingenieur(in) (FH) 11 73.167 6.097 46,90 10 66.683
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und
Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 30. September 2015 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September
MehrTeil-Personalversammlung der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer
Teil-Personalversammlung der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer Entgeltordnung Lehrkräfte (TV EntgO-L) (gemäß Tarifeinigung zw. TDL und dbb vom 28.03.2015) 1. Für wen gilt der Tarifvertrag? 2. Wie
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Entgelterhöhung. gültig ab 1. Mai 2016
Tarifvertrag vom 7. Juni 2016 über die Entgelterhöhung 2016/2017 für die Arbeitnehmerinnen der Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm (TV UK-E 2016/2017) gültig ab 1. Mai 2016 Zwischen
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 12 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD),
Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 140 10557 Berlin POSTANSCHRIFT 11014
MehrStimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 Marika Fleischer, WPR
Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 Marika Fleischer, WPR II Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 kurz vorgestellt Grundsätze Eingruppierungsautomatik: Das Entgelt richtet sich
MehrInformation über die Tarifeinigung vom 28. März 2015 zu einer Entgeltordnung für Lehrkräfte
Information über die Tarifeinigung vom 28. März 2015 zu einer Entgeltordnung für Lehrkräfte Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), der auch Niedersachsen angehört,
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 1 vom zum Tarifvertrag für die Gemeinnützige Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbh vom 1.
Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 30.09. 2014 zum Tarifvertrag für die Gemeinnützige Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbh vom 1. Juli 2013 Zwischen der gemeinnützigen Gesellschaft für integrativer
MehrKönnen wir uns die Akademisierung der Pflege leisten?
Pflege auf dem richtigen Weg? Können wir uns die Akademisierung der Pflege leisten? Bildungstagung 18.07. 20.07.2007 Kloster Seeon Irene Hößl Pflegemanagerin, Klinikum Fürth Vorsitzende der BALK Landesgruppe
Mehr4. Änderungstarifvertrag (TV Tariferhöhung 2014/2015 AWO Braunschweig) vom 14. Januar 2015
.- 4. Änderungstarifvertrag vom 14. Januar 2015 - zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt Braunschweig (TV AWO Braunschweig) vom 02. Februar 2009 - zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten
MehrSehr geehrte Frau / geehrter Herr,
Thüringer Finanzministerium Postfach 90 04 61 99107 Erfurt Information zum Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) vom 28. März 2015 zwischen
MehrMit diesem Rundschreiben wird der Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TVÜ-Bund vom 17. Oktober 2014 bekannt gegeben.
Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 101 D 10559 Berlin POSTANSCHRIFT 11014 Berlin TEL +49(0)30 18 681-4664/4655 FAX
MehrTarifeinigung in den Tarifverhandlungen über eine neue Entgeltordnung
POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Haus - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT FAX BEARBEITET VON
MehrTarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder TV- L. 28. April 2008
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder TV- L 28. April 2008 1 Wichtige Inhalte des Tarifabschlusses im Überblick Arbeitszeit Jahressonderzahlung Leistungsentgelt Überleitung Entgelt Eingruppierung
MehrN i e d e r s c h r i f t. über die Tarifverhandlungen zum Sozial- und Erziehungsdienst vom 28. bis 30. September 2015 in Hannover
N i e d e r s c h r i f t über die Tarifverhandlungen zum Sozial- und Erziehungsdienst vom 28. bis 30. September 2015 in Hannover I. Teilnehmer Die Teilnehmer ergeben sich aus den als Anlagen 1 und 2 beigefügten
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und
Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September
Mehr3. Anderungstarifvertrag (TV Tariferhöhung 2016 AWO Saarland)
.. 3. Anderungstarifvertrag (TV Tariferhöhung 2016 AWO Saarland) vom 23. Mai 2016 zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt im Saarland (TV AWO Saarland) vom 4. März 2009, zuletzt geändert durch de3n
MehrRUNDSCHREIBEN NR. K-9/2016
Kommunaler Arbeitgeberverband Bremen e.v. Postfach 10 15 20 28015 Bremen An die Mitglieder des KAV-Gruppenausschusses für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen Bremen, 20. Dezember 2016 RUNDSCHREIBEN NR.
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und
Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung
MehrBeschluss. der Arbeitsrechtlichen Kommission - Landeskirche und Diakonie Württemberg - vom
Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission - Landeskirche und Diakonie Württemberg - vom 19.12.2008 zu TOP 2: Neufassung der AVR-Württemberg auf der Basis der Regelung über die Eckpunkte zur Übernahme
MehrInformationen zum Tarifvertrag Überleitung (TVÜ) Bund und VKA
Informationen zum Tarifvertrag Überleitung (TVÜ) Bund und VKA Übersicht Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrecht (TVÜ) vom 1. Juni 2005 - TVÜ-Bund
MehrHierzu ergehen folgende Hinweise: 1 Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum TVöD
POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX Alt-Moabit
MehrDie neue Entgeltordnung VKA. Kommission für Eingruppierungsberatung (KEB)
Die neue Entgeltordnung VKA Kommission für Eingruppierungsberatung (KEB) 1. Struktur der neuen Entgeltordnung VKA 2. Neuerungen ab 01.01.2017 1. Überblick 2. In den einzelnen Entgeltgruppen 3. Möglichkeiten
Mehr1 Änderungen des TVÜ-VKA
Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜVKA) vom 13. September
MehrTarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst Schlichter schlagen differenzierte Erhöhungen vor
Presseinformation 23. Juni 2015 Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst Schlichter schlagen differenzierte Erhöhungen vor Einvernehmlicher Schlichterspruch: Unterschiedliche Steigerungen für
MehrAktuelle Tarifinformationen
Aktuelle Tarifinformationen 1. Tarifrunde 2009 auf Länderebene 2. Änderungen im TV-L ab 1.November 2008 3. Stand der Verhandlungen zum Leistungsentgelt (LOB) 1. Tarifrunde 2009 auf Länderebene Die Tarifrunde
MehrTeil II Abschnitt 1 wird wie folgt gefasst: Es findet Teil I Anwendung.
Ergänzende Information zur Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 2. März 2019 zu II. Eingruppierung 2. Änderungen in der Entgeltordnung (Anlage A zum TV-L) Satz 1:
MehrDie Bayerische Landesarbeitsgemeinschaft Multiresistente Erreger (LARE) C. Höller und U. Kandler
Die Bayerische Landesarbeitsgemeinschaft Multiresistente Erreger (LARE) C. Höller und U. Kandler Hintergrund für Bildung der LARE Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz der Länder vom 30.06.2006 zur
MehrK A V Thüringen e. V.
Kommunaler Arbeitgeberverband Thüringen e. V. Alfred-Hess-Straße 31 a 99094 Erfurt K A V Thüringen e. V. Telefon: 0361/22011-0 Telefax: 0361/22011-18 E-Mail: info@kav-thueringen.de Internet: www.kav-thueringen.de
MehrStufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15 (Anlage B zum TV-L) sowie KR 9a bis KR 11a (Anlage C zum TV-L)
Anlage 1 Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15 (Anlage B zum TV-L) sowie KR 9a bis KR 11a (Anlage C zum TV-L) 1. Entgelttabelle für die Entgeltgruppen 1 bis 15 (Anlage B zum TV-L) a) 1 In der Anlage B
MehrÄnderungstarifvertrag NI'. 4
Änderungstarifvertrag NI'. 4 vom 02. Juni 2010 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der AWO in den TV AWO Bayern und zur Regelung des Übergangsrechts (TV-Ü AWO Bayern) vom 19. Mai 2008 zwischen
MehrA 12/ Inhalt: Tarifeinigung vom 31. März 2012; weitere Hinweise zur Umsetzung
A 12/2012 27.06.2012 00 20 01 07 00 00 Inhalt: Tarifeinigung vom 31. März 2012; weitere Hinweise zur Umsetzung Sehr geehrte Damen und Herren, nach Mitteilung der VKA sind die Redaktionsverhandlungen mit
MehrZwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, einerseits. und
Änderungstarifvertrag Nr. 13 vom 18. April 2018 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) vom 13. September 2005 Zwischen
MehrDie neue Entgeltordnung (EGO)
22.02.2017 Die neue Entgeltordnung (EGO) im öffentlichen Dienst und ihre Umsetzung in 2017 Sascha Wilhelm Vors. Konzernbetriebsrat SHG-Kliniken Dipl. Psych. Bernhard Morsch Präsident PKS Übersicht Entgeltordnung
MehrRedaktionsverhandlungen mit Bund und VKA abgeschlossen! die Tarifeinigung vom 27. Februar 2010 mit Bund und Kommunen ist redaktionell abgeschlossen.
Die Kommunalgewerkschaft 29. April 2010 Redaktionsverhandlungen mit Bund und VKA abgeschlossen! Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Tarifeinigung vom 27. Februar 2010 mit Bund und Kommunen ist redaktionell
MehrJens Hoffmann Tarifkoordinator Lehrkräfte
Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) - Grundstruktur der nach den Vorschriften des TVÜ-L - 13. Februar 2007 in Dortmund Jens Hoffmann Tarifkoordinator Lehrkräfte
MehrVerband Bildung und Erziehung
Verband Bildung und Erziehung Jetzt auch für Tarifbeschäftigte der Länder neues Tarifrecht 19. Mai 2006 Am späten Nachmittag des Freitag, 19. Mai 2006 einigten sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder
MehrVereinbarungen zu Entgeltgruppe 5 Rahmenbedingungen zur Überleitung
2004 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Bund/Länder/Gemeinden Berlin den 17.11.2004 Nr. 106./04 Neugestaltung Tarifrecht öffentlicher Dienst (TVöD) Vereinbarungen zu Entgeltgruppe 5 Rahmenbedingungen zur Überleitung
Mehr