Neue Verjährungsfristen im Kauf- und Werkvertrag / Scheinselbständigkeit

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1 Neue Verjährungsfristen im Kauf- und Werkvertrag / Rechtsdienst SMGV Ablauf OR alt Warum Änderung? Neuerungen OR seit 1. Januar 2013 Kann man Fristen abändern? Handlungsbedarf für Unternehmer? Übergangsbestimmungen Seite 2 1

2 OR alt (Art. 210 und Art. 371) Bauherr Werkvertrag 5 Jahre Werkvertrag 1 Jahr (umstr.) Gipser Maler sofortige Rüge notwendig Lieferant Seite 3 Warum Änderung? 1. Koordination Verjährungsfrist Kauf- und Werkvertrag 2. EU Richtlinien seit 10 Jahren Mindestgarantie von 2 Jahren Angleichung ans «Wiener Kaufrecht» über den internationalen Warenkauf war überfällig Seite 4 2

3 Ländervergleich Seite 5 Neuerungen OR seit 1. Januar 2013 Bauherr Werkvertrag 2 bzw. 5 Jahre (OR 371) Gipser Maler sofortige Rüge notwendig Lieferant Seite 6 3

4 Kaufvertrag 2 oder 5 Jahre? (OR 210) Voraussetzung für 2 Jahre: Mängel an beweglicher Sache Bsp.: Entdeckung des Mangels am Material vor Verarbeitung Voraussetzungen für 5 Jahre: Bsp.: Mangelhaftes Material führt zu mangelhaftem unbeweglichen Werk a) Bewegliche Kaufsache (Weissputz, Farbe) b) Bestimmungsgemässe Integration in ein unbewegliches Werk c) Kaufsache selbst ist mangelhaft und bewirkt Mangelhaftigkeit an unbeweglichem Werk b) ist sehr auslegungsbedürftig, bspw. nicht erfüllt, wenn Farbe bestimmungswidrig für Aussen- statt für Innenanstrich verwendet wurde Seite 7 Werkvertrag 2 oder 5 Jahre? (OR 371) Voraussetzung für 2 Jahre: Mängel an beweglichem Werk Bsp.: gestrichene Möbel, einzelne Fensterläden ohne Montage Voraussetzungen für 5 Jahre: 1. a) Mangel an beweglichem Werk, b) das bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert worden ist, c) verursacht Mangelhaftigkeit des Werkes auslegungsbedürftig, Bsp. Fensterladen/Türe mit Montage? 2. Mangel an unbeweglichem Werk (neu nicht mehr «Bauwerk») Bsp. 1: Gipserarbeiten Bsp. 2: Tapezieren einer Wohnung, Malerarbeiten an Hausfassade Seite 8 4

5 Verjährungsfrist Malerarbeiten BGE 93 II 242 (1967) = 1- Jahresfrist «Malerarbeiten sind kein Bauwerk» Gutachten EMPA: Mängel des Baumalers lassen sich spätestens innert Jahresfrist feststellen Hat BGE noch Gültigkeit? Gilt nun 2-Jahresfrist? 2- Jahresfrist kaum mehr haltbar, da bereits früher umstritten Gesetz spricht neu von Werk und nicht mehr von Bauwerk Seite 9 Kann man die Fristen abändern? Verlängerung der Fristen? Im Werk- und Kaufvertrag möglich Verkürzung der Verjährungsfristen? Im Werk- und Kaufvertrag gilt: B2B (Business to Business): beliebig möglich B2C (Business to Consumer): nur bis 2 Jahre möglich Vollständige Wegbedingung der Haftung? Im Werk- und im Kaufvertrag grundsätzlich möglich (ausser bei Absicht und grober Fahrlässigkeit) Seite 10 5

6 Handlungsbedarf für Unternehmer im Kaufvertrag B2B (Business to Business): Vertrag mit Lieferant Überprüfung ob Lieferanten Fristen kürzen (z.b. in AGB) Keinesfalls akzeptieren Seite 11 Handlungsbedarf für Unternehmer im Werkvertrag B2B (Business to Business): Bsp. Vertrag mit GU Überprüfung ob GU Fristen verlängern (z.b. in AGB) Nach Möglichkeit nicht akzeptieren B2C (Business to Consumer): Vertrag mit Privatperson Möglichkeit des Unternehmers Frist vertraglich auf 2 Jahre zu verkürzen Seite 12 6

7 Welche Fristen gelten für laufende Fälle vor ? Alte oder neue Fristen? Keine separate Übergangsregelung im OR Anwendung SchlT ZGB 49 Seite 13 SchlT ZGB 49 Ausnahme vom Rückwirkungsverbot Für laufende Fälle gelten die neuen Fristen Was geschieht mit bereits verstrichenen Frist vor 1. Januar 2013? 1. Wenn neue Verjährungsfrist 5 Jahre, dann Anrechnung der bereits verstrichenen Frist 2. Wenn neue Frist < 5 Jahre (bsp. 2 J.), dann keine Anrechnung der bereits verstrichenen Frist Frist beginnt ab 1. Januar 2013 neu zu laufen Seite 14 7

8 Bsp. Haftung des Lieferanten bei Produkte-Schaden Altes Recht = 1 Jahr Übergangsrecht =? Neues Recht = 5 Jahre Kauf Material 1 J. Frist (läuft spätestens am ab) Kauf Material Verstrichene Frist wird an 5 jährige Frist angerechnet Kauf Material 5 Jahre Frist Seite 15 Bsp. Haftung des Malers bei mangelhaftem beweglichen Werk Altes Recht = 1 Jahr Übergangsrecht =? Neues Recht = 2 Jahre Abnahme Werk 1 J. Frist (läuft spätestens am ab) Abnahme Werk Verstrichene Frist Frist beginnt neu, 2 Jahre Abnahme Werk 2 Jahre Frist Seite 16 8

9 Ablauf Problem der (Schein-)Selbständigkeit Änderungen Entsendegesetz seit 1. Januar 2013 Seite 17 GAV-Umgehung durch Einsatz von (Schein-)Selbständigen Massive Unterschreitung des GAV-Mindestlohn Angeblicher Lohn SE GAV-Lohn* * -Lohn im Ausbaugewerbe inkl. 13. ML, Ferien und Feiertage sowie Spesenanteil Fertigbauhaus für EUR errichtet von (Schein-)Selbständigen Billigarbeitskräften Seite 18 9

10 Selbständige Unternehmer unterliegen nicht dem GAV keine Mindestlöhne keine Zuschläge für Überstunden keine Arbeitssicherheit keine Umweltvorschriften keine Sozialabgaben und Versicherungsbeiträge Seite 19 Grösstes Problem Status konnte nicht überprüft werden, weil Unterlagen fehlten. Seite 20 10

11 Änderung Entsendegesetz seit 1. Januar 2013 Dokumentationspflicht 1. Meldeformular für selbständige Dienstleistungserbringer bzw. erteilte Arbeitsbewilligung 2. Formular A1 (Bescheinigung über die Sozialversicherungsvorschriften, ausgestellt von der zuständigen ausländischen Behörde) 3. Kopie des Vertrags mit dem Auftraggeber Bussen max. CHF 5' Arbeitsunterbruch Dienstleistungssperren Seite 21 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit 11

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