Regelungen im Studienseminar Bad Kreuznach für den Kurs 2015/17 im VD Gym

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1 Regelungen im Studienseminar Bad Kreuznach für den Kurs 2015/17 im VD Gym Der VD Gym stellt durch seine zeitliche Abflge wie durch die inhaltliche Füllung eine grße Herausfrderung für Ausbildungsschulen wie Seminar dar. Um dem Anspruch an eine gute Ausbildung bei auf allen Seiten begrenzten Ressurcen auch weiterhin entsprechen zu können, bedarf es engerer rganisatrischer Rahmensetzungen und Verabredungen. Seminarveranstaltungen haben nach der gültigen LVO grundsätzlich Vrrang vr schulischen Verpflichtungen. Der höhere Anteil an eigenverantwrtlichem Unterricht bedingt selbstverständlich, dass bei den Seminarplanungen schulische Bedingungen s weit wie möglich berücksichtigt werden. Zuweisung der Referendare zu den Schulen Bei der Zuteilung der Referendare werden die Ausbildungsmöglichkeiten und Wünsche der Schulen - w immer möglich - vrrangig berücksichtigt. Das Seminar teilt den Schulen die Fächerkmbinatinen swie die Unterrichts- verpflichtung im eigenverantwrtlichen Unterricht (eu) s früh wie möglich mit. Die Zuweisung der Referendare wird dabei i.d.r. nicht mehr kurzfristig verändert, es sei denn Absagen und Neuzuweisungen durch die ADD führen zu unvermeidlichen Änderungen. Die gymnasiale Lehrerausbildung erflgt in zwei Fächern und in allen Sekundarstufen, auf der Ausbildung in der Sek II liegt dabei lehramtsspezifisch ein besnderer Fkus: Ausbildungsunterricht Der Ausbildungsunterricht (im Durchschnitt 12 Wchenstunden) muss in beiden Fächern und beiden Sekundarstufen stattfinden. Er setzt sich aus eu und betreutem Unterricht zusammen. Im Ausbildungsunterricht sind nur kurze Phasen der Hspitatin im betreuten Unterricht vrgesehen, alle Referendare und Referendarinnen sllen in der Regel 12 Wchenstunden selbst unterrichten. Eine tempräre Erhöhung des Ausbildungsunterrichtes ist nicht zu vermeiden (z.b. beim Besuch eines LK), dies sllte dann aber durch eine zeitweise Verringerung wieder ausgeglichen werden (z.b. 6 Wchen 8h eu + 5h LK- Einsatz im einen Fach, dann 6 Wchen mit 8h eu +3h GK im anderen Fach). Einsatz im eu: Bei der Unterrichtszuteilung im eu ist darauf zu achten, dass den Referendaren Lerngruppen s zugewiesen werden, dass sie der Ausbildungsverpflichtung in beiden Fächern und Sekundarstufen im Rahmen der 12 Stunden Ausbildungs- unterricht auch nachkmmen können. => Referendare können und sllen aus Ausbildungsgesichtspunkten auch eigenverantwrtlich in der Sek II im Grundkursbereich eingesetzt werden. Ein eigenverantwrtlicher Einsatz in Leistungskursen ist nicht möglich. Der Einsatz in Grundkursen der Stufe 13 bzw. in G8 Gymnasien der Jahrgangsstufe 12 mit mdl. Abitur ist ebenfalls nicht möglich. => Besnderheit IGS: Da ansnsten einige Bundesländer (z.b. Bayern) Abslventen mit 2. Staatsexamen aus RLP, die an einer IGS eingesetzt waren, die Anerkennung des Examens verweigern, ist bei äußerlich differenzierten IGS in der Sek I unbedingt auf 1

2 einen Einsatz in den beren Leistungsgruppen zu achten, bei IGS mit innerer Differenzierung darauf, dass Lerngruppen zugewiesen werden, die einen möglichst grßen Anteil an SuS im beren Leistungsbereich aufweisen. => Der durchgängige Einsatz vn Referendarinnen und Referendaren im Fach Nawi im eu ist aus Ausbildungsgesichtspunkten ungünstig, da diese mit einer relativ hhen Stundenzahl in einem Unterricht gebunden werden, der keine durchgängige spezifische Fachausbildung ermöglicht. Darüber hinaus darf eine Praktische Prüfung (PU) im Fach Nawi grundsätzlich nicht abgelegt werden. Eine Unterrichtsphase im betreuten Unter- richt in Nawi ist empfehlenswert, UM und UB (mit entsprechender fachbezgener Themenstellung) sind möglich. => Der eu für Referendarinnen und Referendare mit BA/MA- Abschluss (der diesem gleichgestellten Staatsexamen anderer Bundesländer) darf in der Summe 24 (8/8/8) LWS, der für Staatsexamens- Abslventen aus RLP 20 (4/8/8) LWS nicht überschreiten. => Die gleichmäßige Verteilung auf die Halbjahre ist eine Absprache zwischen den Ausbildungsschulen und dem Seminar KH, die den Lerngruppenwechsel in den Schulen minimieren und für vergleichbare Ausbildungssituatinen der Referendare srgen sll. => Die Zuweisung vn eu durch den Schulleiter ist dem Seminar am Anfang jedes Ausbildungshalbjahres zu melden (aktuelles Frmular auf der Hmepage). => Nach erflgreicher Prüfung können die Referendare bis zu 12 LWS im eu eingesetzt werden. => Übernimmt ein Referendar/ eine Referendarin temprär mehr eu (z.b. bei einer längeren Erkrankung eines betreuenden Fachlehrers über 3 Wchen der bei der Übernahme einer betreuten Lerngruppe in der Elternzeit des Fachlehrers), s muss dies im Vrfeld mit der Seminarleitung abgesprchen und mit dem Gesamtdeputat an eu verrechnet werden. => Im Falle vn Schwierigkeiten der Abweichungen nach unten (z.b. reduzierter Umfang an eu) erflgt eine frühzeitige Absprache zwischen Schulleitung, Seminarleitung und den Fachleitungen. Bei Vertretungen, Bereitschaften und Aufsichten werden die Referendarinnen und Referendare vm Umfang her wie Halbtagskräfte und nicht vrrangig vr anderen Lehrkräften eingesetzt. Das bedeutet, dass i.d.r. nicht mehr als 3 zusätzliche Unterrichtsstunden als Vertretungsstunden im Mnat anfallen dürfen. Einsatz im betreuten Unterricht Je nach Einsatz im eu wird über den betreuten Unterricht gewährleistet, dass alle Ausbildungsanfrderungen (incl. der UB in der Sek II in jedem Fach) erfüllt werden können. Innerhalb eines Halbjahres ist ein Wechsel der betreuten Lerngruppen daher ntwendig und findet i.d.r. nach einer längeren Unterrichtserprbung und einem UM der UB in der Lerngruppe statt. Der Unterricht in den eigenverantwrtlich geführten Lerngruppen (i.d.r. 8 Stunden) beginnt vllumfänglich und verantwrtlich am Ab dann hspitieren Referendare und Referendarinnen zusätzlich auch in Ihren Lerngruppen im betreuten Unterricht (i.d.r. 4 h). Ab spätestens unterrichten Sie auch im betreuten Unterricht, als insgesamt 12 Wchenstunden kmplett selbst. Referendare mit RLP- Staatsexamen unterrichten ab dem in ihrem eu (4h). Sie 2

3 übernehmen ab dem in weiteren 4-5 Stunden den Unterricht selbst, sdass die Fachleitungen beider Fächer die Möglichkeit zu frühen Beratungs- besuchen/ UM haben. Ab dem unterrichten Sie ebenfalls im gesamten Ausbildungsunterricht. Sfern vrhanden, sll in jedem Fach Unterrichtserfahrung in einem Leistungskurs ermöglicht werden. Ausbildungsveranstaltungen Wegen der starken Verdichtung im VD GYm ist eine zentrale und verlässliche Terminkrdi- natin für alle Beteiligten ntwendig. Für den Kurs 15/17 wird ein verbindlicher Terminplan erstellt, der den Schulen für ihre Planungen zur Verfügung gestellt wird. Die Fachleiterinnen und Fachleiter unterstützen bei ihrer Ausbildungsplanung die Unterrichtskntinuität der Referendarinnen und Referendare und die in ihren eigenen Lerngruppen. Die Ausbildung beginnt mit einer Intensivphase in der Berufspraxis und in den Fächern, in die auch erste Intensivtage an den Schulen integriert sind. Die Intensivphase dient dazu, die ntwendigen Grundlagen für ein Erteilen vn eu auf unterrichtlicher wie rganisatrisch/rechtlicher Ebene zu schaffen. Dazu gibt es eine enge Verzahnung aller an der Ausbildung Beteiligten und eine verpflichtende Übernahme bestimmter Ausbildungsinhalte durch AL/ FL / FL BP. Die Fachleiter können im 1. Ausbildungsjahr einen weiteren Intensivtag im Fach durchführen. Besndere pädaggische, fächerverbindende und fachübergreifende Ausbildungs- inhalte, die einen breiteren Zeitrahmen und andere räumliche Vraussetzungen benötigen, werden im Rahmen der Erfahrungsrientierten Intensivtage des BPS vm gebündelt und für alle verpflichtend in Altleinigen angebten. Die Anzahl der Ausbildungseinheiten im VD Gym ist für FL (je 24 AE á 90 ) BP (38 AE á 90 ) und AL (30 AE á 45 ) klar geregelt und im Sinne der Referendare auch bewusst zeitlich genau definiert. Die Ausbildungsveranstaltungen finden bis zum Ende des Referendariates statt. Die Fachleiter legen nach Vrliegen einer gesicherten FS- Verteilung die Termine ihrer FS- Sitzungen einschließlich der Snderveranstaltungen und gegebenenfalls fächerübergreifende Angebte fest. Die Ausbildungsleitung(en) und die Referendargruppe einer Schule haben einen festen gemeinsamen Termin für die i.d.r. wöchentlich stattfindenden Ausbildungsleiter- sitzungen im Stundenplan. Im 1. Ausbildungshalbjahr sllen Referendarinnen und Referendare vertretungsweise möglichst nur in Klassen eingesetzt werden, die ihnen aus dem Ausbildungsunterricht bekannt sind. Referendarinnen und Referendare dürfen bei Wandertagen, Exkursinen etc. erst mit der Führung einer Klasse, Lerngruppe der eines Kurses beauftragt werden, wenn die entsprechenden schulrechtlichen Infrmatinen durch die Ausbildungsleitungen erflgt sind. Die Teilnahme an Klassen- und Kursfahrten ist aus zeitlichen Gründen nur sehr eingeschränkt und nach Einzelfallprüfung möglich. Nur wenn die Ausbildungs- und Prüfungsplanung dies zulässt, können Referendare, wenn sie dies wllen und die Genehmigung der Seminarleitung vrliegt, an slchen schulischen Veranstaltungen 3

4 teilnehmen. Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn den Referendaren keine Ksten für Fahrt und Unterbringung entstehen. Reiseksten können nicht geltend gemacht werden. Zur Teilnahme an Ntenknferenzen der eigenverantwrtlich geführten Lerngruppen werden die Referendarinnen und Referendare freigestellt. Die Wchen, in denen i.d.r. Ntenknferenzen an den Schulen stattfinden, werden im Terminplan ausgewiesen und die Knferenztage vn Seminarveranstaltungen freigehalten. Die Teilnahme an Unterrichtsbesuchen vn Mitreferendarinnen und Mitreferendaren ist Teil der Ausbildung. Jede Referendarin und jeder Referendar nimmt im Laufe der Ausbildung mindestens an zwei UM/UB in seinen Fächern teil. Auch fachfremde UB- Hspitatinen an der eigenen Schule sind ausbildungsförderlich und unbedingt gewünscht. Die Schulen unterstützen dies im Rahmen der schulischen Möglichkeiten. Referendarinnen und Referendare srgen durch geeignete Maßnahmen für Unterrichts- kntinuität und unterrichten die Schulen rechtzeitig über alle geplanten Termine. Mehrtägige Fachseminarveranstaltungen können i.d.r. nur in einer dafür ausgewiese- nen Exkursinswche stattfinden, sdass die Schulen dies langfristig berücksichtigen können. Bei der Terminierung wird darauf geachtet, dass möglichst wenig Unterricht tangiert wird. Die Exkursinswche des Kurses wird auf den (Wche vr den Herbstferien 2016) festgelegt. Rückmeldungen und Beratung Die Anzahl der Unterrichtsmitschauen (UM) durch die FL beträgt i.d.r. 4 je Fach in den beiden Ausbildungshalbjahren. Je nach Möglichkeiten und Bedürfnissen der Ausbildung kann nach Absprache mit der Seminarleitung davn abgewichen werden. Die Ausbildungsleitungen führen in jedem Fach 2 UM im Laufe der Ausbildung durch, diese finden bevrzugt im eu statt. Weitere UM können auf Wunsch der Referendare stattfinden. Die Ausbildungsleitungen nehmen an den Unterrichtsbesuchen und deren Besprechung teil. Sfern ein UB im betreuten Unterricht stattfindet, nimmt auch der Fachlehrer an UB und Besprechung teil. Rückmeldung und Beratung finden in UM und UB gleichermaßen statt. Die Besprechungen erflgen nach dem diskursiven Verfahren. UM und UB unterscheiden sich nur in zwei Aspekten: 1. Bei UB ist der Teilnehmerkreis um AL/SchulL und FL BP erweitert. 2. Bei den UB ist ein Langentwurf durch den Referendar/ die Referendarin anzufertigen, dessen Umfang 10 Seiten + Anhang nicht überschreiten darf. Die Kurzentwürfe für UM werden nach Vrgabe der Fachleitungen erstellt. Die Ausbildungsleiterinnen und Ausbildungsleiter führen im 2. Halbjahr das Beratungsgespräch gemeinsam mit dem jeweils zuständigen Vertreter für Berufspraxis durch. Das Prtkll des Beratungsgespräches wird nach Absprache der beteiligten Ausbilder gemeinsam erstellt. Beurteilung/Prüfung: Die Gutachten (Vrntenvrschläge) rientieren sich an den Ausbildungslinien und geben Auskunft über den Stand der Fähigkeiten und Kmpetenzen der Referendare/Referendarinnen am Ende der Ausbildung. Bezugsrahmen für die 4

5 Bewertung sind die Ausbildungslinien in den Fächern und der Berufspraxis swie der die vielfältigen Anfrderungen an Lehrerinnen und Lehrer zusammenfassen- de Orientierungsrahmen Schulqualität (ORS). In den Gutachten der Schulleitungen wird ein besnderer Fkus auf das dienstliche, unterrichtliche und allgemeine Verhalten im kmplexen System Schule gelegt. Die Referendarinnen und Referendare werden an den Prüfungstagen vn allen weiteren Unterrichtsverpflichtungen befreit. Vr den Prüfungen findet der Unterricht ausnahmsls statt. Juli 2015, gez. Seminarleitung Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen: AE Ausbildungseinheiten (i.d.r. im Umfang vn 90 ) AL /AL Ausbildungsleiterin/ Ausbildungsleiter bu betreuter Unterricht eu eigenverantwrtlicher Unterricht FL /FL Fachleiterin/ Fachleiter lbfl/ lbfl lehrbeauftragte Fachleiter / lehrbeauftragte Fachleiterinnen FLBP Fachleitung Berufspraxis FS Fachdidaktische Seminare in den einzelnen Fächern PbS Praktikumsbeauftragte Lehrkraft am Studienseminar (Durchführung vn vertiefenden Praktika) SchuL Schulleitung SL Seminarleitung UB Unterrichtsbesuch UM Unterrichtsmitschau VD Gym Vrbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien 5

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