Rechtsgrundlage Für das Förderverfahren ist die Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft RL SWW/ Februar 2009 maßgebend.
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- Otto Maurer
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1 Ziel In Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie soll bis zum Jahr 2015 ein guter chemischer und ökologischer Gewässerzustand erreicht werden. Förderungsgegenstand Die Umrüstung oder der Ersatz althergebrachter privater Mehrkammerabsatz und ausfaulgruben oder Fäkaliengruben mit Grauwassereinleitung zu vollbiologisch wirkenden Kleinkläranlagen (Stand der Technik) durch die Grundstückseigentümer. Rechtsgrundlage Für das Förderverfahren ist die Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft RL SWW/ Februar 2009 maßgebend. Art, Umfang und Höhe der Förderung Vom Freistaat Sachsen werden nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Verfahrensablauf: Die Antragstellung erfolgt über den Abwasserbeseitigungspflichtigen hier der Abwasserzweckverband Zschopau/Gornau. Seitens des Freistaates ist die Sächsische Aufbaubank (SAB) als Bewilligungsbehörde zuständig. 1. Abgabe der Interessenbekundung beim Verband 2. Der Aufgabenträger bestätigt dem Grundstückseigentümer, dass entsprechend des Abwasserbeseitigungskonzeptes des Abwasserzweckverbandes sein Grundstück nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossenen werden wird. bei Indirekteinleitern ergeht eine Entwässerungsgenehmigung durch den Zweckverband bei Direkteinleitern ergeht eine Stellungnahme des Zweckverbandes für die Untere Wasserbehörde, dort ist dann die wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. 2. Der Grundstückseigentümer veranlasst Planung und Errichtung bzw. Installation der vollbiologischen Kleinkläranlage oder des entsprechenden Nachrüstsatzes. 3. Die Wartung der vollbiologischen Kleinkläranlage hat nach DIN 4261 bzw. nach Bauartzulassung zu erfolgen. Dazu schließt der Bauherr einen Wartungsvertrag mit einem Fachkundigen oder mit dem Hersteller der Kleinkläranlage ab.
2 4. Die Fertigstellung der Anlage gibt der Bauherr dem Verband bekannt. Dazu reicht es aus, beim AZV Zschopau/Gornau den Antrag auf Gewährung und Auszahlung des Zuschusses und die Datenschutzrechtliche Einwilligung in 2-facher Ausführung einzureichen. Beizufügen sind: Originalrechnungen mit Original-Zahlungsnachweisen (nach Einsichtnahme durch den Verband erhält der Bauherr diese Unterlagen zurück) Wartungsvertrag (Kopie) Liste der angeschlossenen Grundstücke (falls mehr als ein Grundstück angeschlossen ist) 5. Der Anlagenhersteller bzw. Anlagenmonteur bestätigt dem Grundstückseigentümer in einem Abnahmeprotokoll die ordnungsgemäße Errichtung der Kleinkläranlage. 6. Der Verband leitet den Auszahlungsantrag an die Sächsische Aufbaubank Förderbank weiter. Die entsprechenden Formblätter für die Antragstellung sind beim Verband erhältlich und stehen auf den Internetseiten der Sächsischen Aufbaubank sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zum Herunterladen bereit. ( oder
3 Hier häufig auftretende Fragen zu vollbiologischen Kleinkläranlagen Frage: Was tun bei fehlender Kanalisation? Antwort: Die Schmutzwasserentsorgung kann durch eine abflusslose Sammelgrube oder eine vollbiologische Kleinkläranlage erfolgen. Eine abflusslose Sammelgrube ist vorrangig als Übergangslösung geeignet, wenn eine Erschließung kurzfristig geplant ist. In dieser Anlage wird sämtliches anfallendes Schmutzwasser gesammelt, eine regelmäßige Abfuhr ist erforderlich. Als längerfristige oder Dauerlösung empfiehlt sich der Bau einer vollbiologischen Kleinkläranlage. Diese ist gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben. Zusätzlich sind die jeweils geltenden Anforderungen zu beachten, insbesondere jene, die aus der Bauartzulassung und der DIN 4261 bzw. DIN EN resultieren. Als Grundlage für den Betrieb einer Kleinkläranlage (KKA) ist eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen, da der Ablauf der KKA in ein Gewässer oder in das Grundwasser erfolgt. Diese Genehmigung ist bei der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Erzgebirgskreis zu stellen. Die Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen sowie von Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben erfolgt durch Unternehmen, die durch den Abwasserzweckverband Zschopau/Gornau zugelassen und vertraglich gebunden sind. Frage: Was ist eine vollbiologische Kleinkläranlage? Antwort: Dies sind Anlagen zur Reinigung von häuslichem Abwasser mit einem Bemessungswert bis zu 50 Einwohnerwerten (EW) bzw. mit einem Abwasseranfall bis zu 8 m³ pro Tag. Sie kommen unter anderem bei Einzelhäusern, kleinen Siedlungen, Herbergen oder Gasthäusern zum Einsatz. Die Anlagen bestehen zumeist aus einem Absetzbecken (Dreikammer-Faulgrube), in der die im Abwasser enthaltenen Feststoffe und aufschwimmenden Fette abgetrennt werden. In weiterer Folge wird das Abwasser in einer biologischen Stufe behandelt, in der das Abwasser von gelösten organischen Schmutzstoffen gereinigt wird. Kleinstlebewesen wie Bakterien, Einzeller und Pilze bauen diese Stoffe ab. Eine einfache Dreikammer Absetzgrube ist für die Reinigung Ihrer Abwässer nicht ausreichend. In Europa hat man sich zum Ziel gesetzt, dass Wasser wieder sauber wird. Daher fordert die Wasserrahmenrichtlinie der EU, dass alle Einwohner bis 2015 ihre Abwässer vollbiologisch reinigen müssen.
4 Frage: In welcher Höhe wird gefördert? Antwort: Fördergegenstand Neuerrichtung einer Kleinkläranlage mit biologischer Reinigungsstufe Nachrüstung einer vorhandenen Kleinkläranlage mit einer biologischen Reinigungsstufe Zuschlag für weitergehende Reinigungsanforderungen (Nährstoffe, Keime) Grundförderung (mindestens 4 EW) Je weiterer Einwohner 1.500,00 150, ,00 150,00 300,00 50,00 Empfänger Bauherr Frage: Darf ich mein Dachwasser über meine Kleinkläranlage mit entsorgen? Antwort: Nein, auf keinen Fall, wenn keine sonstige Entsorgungsmöglichkeit besteht können Sie es nur auf Ihrem Grundstück versickern lassen. Dazu sind verschiedene technische Lösungen möglich. Frage: Welche Größe muss meine Kläranlage haben) Wir sind 5 Personen. Antwort: Für Ihre Personenanzahl empfiehlt sich eine Anlage für 4-6 Personen. Frage: Mir wurden von verschiedenen Herstellern vollbiologische Kläranlagen angeboten, die entweder aus Beton oder Plaste waren. Was ist besser? Antwort: Pauschal kann man nicht sagen, das ist besser oder schlechter, beide Varianten haben Vor- und Nachteile: Vorteile Beton: Nachteile Beton: - preislich i. d. R. günstiger als Kunststoffbehälter - problemlos auch mit schweren LKW befahrbar (bei entsprechendem Deckel) - bei extremen Grundwasserproblemen etwas vorteilhafter - Einzelteile sehr schwer und schlecht zu transportieren - wenn nicht monolithisch (in einem Stück gegossen) ausgeführt, perspektivisch Undichtigkeiten möglich - kurze Garantiezeit für den Baukörper - im Abwasserbereich anfällig für Betonkorrosion mit der Folge einer erheblich verkürzten Nutzungsdauer
5 Vorteile Kunststoff: Nachteile Kunststoff: - absolut resistent gegen Abwasser - kleiner leichter Baukörper - einfache Montage ohne großen Aufwand auch bei ungünstigen Grundstücksverhältnissen - sehr lange Garantiezeiten, je nach Herstellung bis zu 30 Jahren - meist etwas teurer als Betonanlagen - nur mit erhöhtem Aufwand komplett im Grundwasser tauchbar - nicht für schwere LKW (größer 12 t) befahrbar Frage: Muss ich unbedingt eine zertifizierte Fachfirma für die Wartung beauftragen? Antwort: Ja. Die Wartung muss von einem zertifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und ist mit einem Wartungsvertrag nachzuweisen. Frage: Ich habe von verschiedenen Klärverfahren gehört. Welches ist das Beste? Antwort: Viel hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Je größer die Anlagen werden, umso vordergründiger wird der Stromverbrauch. Alle mit einer so genannten Z-Nummer zugelassenen Anlagen sind hinsichtlich ihrer Betriebssicherheit und der Einhaltung der Grenzwerte vom Deutschen Institut für Bautechnik geprüft und funktionsfähig. Beziehen Sie in Ihre Entscheidung die Grundstücksgröße, Anschlussgröße, Ihre persönliche Einstellung, die notwendigen Wartungsintervalle usw. mit ein. Frage: Ich habe eine ca. 10 Jahre alte Dreikammer-Betonanlage. Ist eine Umrüstung möglich? Antwort: Die meisten Altanlagen zeigen starke Betonkorrosion und sind für eine weitere längere Lebensdauer über 20 Jahre nicht geeignet. Prüfen Sie Ihre persönliche Situation und lassen einen Fachmann die Grube überprüfen. Bedenken Sie auch, ob z.b. die Umrüstung eine Übergangslösung darstellt oder sozusagen für eine kleine Ewigkeit halten muss. Vom rein technischen Standpunkt ist eine Umrüstung allerdings problemlos möglich. Frage: Muss ich meine Kläranlage genehmigen lassen? Antwort: Der Betrieb einer Kleinkläranlage bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde (beim Landratsamt), wenn das gereinigte Abwasser in ein Gewässer oder generell in die Natur eingeleitet werden soll. Keine wasserrechtliche Genehmigung ist erforderlich, wenn das Abwasser in eine öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Hier gilt Satzungsrecht der Kommune oder des Abwasserzweckverbandes. In den Landesgewässergesetzen ist die Erlaubniserteilung geregelt.
6 Frage: Wo kann ich meinen Antrag stellen? Antwort: Der Bürger muss sämtliche Anträge beim Aufgabenträger (Abwasserzweckverband Zschopau/Gornau ) einreichen. Die SAB selbst nimmt keine Anträge einzelner Bürger entgegen. Frage: Welche Kosten sind mit dem Betrieb einer Kleinkläranlage verbunden? Antwort: Beim Betrieb einer Kleinkläranlage fallen Kosten für Strom, Schlammentsorgung und Wartung an. Nicht zu vernachlässigen sind Kosten für Ersatzteile. Diese Kosten belaufen sich je nach Technologie und Größe der Anlagen zwischen 200,00 und 500,00 im Jahr. Links: Sächsische Aufbau- und Förderbank: EU-Wasserrahmenrichtlinie:
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