Rechtsgrundlage Für das Förderverfahren ist die Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft RL SWW/ Februar 2009 maßgebend.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rechtsgrundlage Für das Förderverfahren ist die Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft RL SWW/ Februar 2009 maßgebend."

Transkript

1 Ziel In Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie soll bis zum Jahr 2015 ein guter chemischer und ökologischer Gewässerzustand erreicht werden. Förderungsgegenstand Die Umrüstung oder der Ersatz althergebrachter privater Mehrkammerabsatz und ausfaulgruben oder Fäkaliengruben mit Grauwassereinleitung zu vollbiologisch wirkenden Kleinkläranlagen (Stand der Technik) durch die Grundstückseigentümer. Rechtsgrundlage Für das Förderverfahren ist die Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft RL SWW/ Februar 2009 maßgebend. Art, Umfang und Höhe der Förderung Vom Freistaat Sachsen werden nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Verfahrensablauf: Die Antragstellung erfolgt über den Abwasserbeseitigungspflichtigen hier der Abwasserzweckverband Zschopau/Gornau. Seitens des Freistaates ist die Sächsische Aufbaubank (SAB) als Bewilligungsbehörde zuständig. 1. Abgabe der Interessenbekundung beim Verband 2. Der Aufgabenträger bestätigt dem Grundstückseigentümer, dass entsprechend des Abwasserbeseitigungskonzeptes des Abwasserzweckverbandes sein Grundstück nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossenen werden wird. bei Indirekteinleitern ergeht eine Entwässerungsgenehmigung durch den Zweckverband bei Direkteinleitern ergeht eine Stellungnahme des Zweckverbandes für die Untere Wasserbehörde, dort ist dann die wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. 2. Der Grundstückseigentümer veranlasst Planung und Errichtung bzw. Installation der vollbiologischen Kleinkläranlage oder des entsprechenden Nachrüstsatzes. 3. Die Wartung der vollbiologischen Kleinkläranlage hat nach DIN 4261 bzw. nach Bauartzulassung zu erfolgen. Dazu schließt der Bauherr einen Wartungsvertrag mit einem Fachkundigen oder mit dem Hersteller der Kleinkläranlage ab.

2 4. Die Fertigstellung der Anlage gibt der Bauherr dem Verband bekannt. Dazu reicht es aus, beim AZV Zschopau/Gornau den Antrag auf Gewährung und Auszahlung des Zuschusses und die Datenschutzrechtliche Einwilligung in 2-facher Ausführung einzureichen. Beizufügen sind: Originalrechnungen mit Original-Zahlungsnachweisen (nach Einsichtnahme durch den Verband erhält der Bauherr diese Unterlagen zurück) Wartungsvertrag (Kopie) Liste der angeschlossenen Grundstücke (falls mehr als ein Grundstück angeschlossen ist) 5. Der Anlagenhersteller bzw. Anlagenmonteur bestätigt dem Grundstückseigentümer in einem Abnahmeprotokoll die ordnungsgemäße Errichtung der Kleinkläranlage. 6. Der Verband leitet den Auszahlungsantrag an die Sächsische Aufbaubank Förderbank weiter. Die entsprechenden Formblätter für die Antragstellung sind beim Verband erhältlich und stehen auf den Internetseiten der Sächsischen Aufbaubank sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zum Herunterladen bereit. ( oder

3 Hier häufig auftretende Fragen zu vollbiologischen Kleinkläranlagen Frage: Was tun bei fehlender Kanalisation? Antwort: Die Schmutzwasserentsorgung kann durch eine abflusslose Sammelgrube oder eine vollbiologische Kleinkläranlage erfolgen. Eine abflusslose Sammelgrube ist vorrangig als Übergangslösung geeignet, wenn eine Erschließung kurzfristig geplant ist. In dieser Anlage wird sämtliches anfallendes Schmutzwasser gesammelt, eine regelmäßige Abfuhr ist erforderlich. Als längerfristige oder Dauerlösung empfiehlt sich der Bau einer vollbiologischen Kleinkläranlage. Diese ist gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben. Zusätzlich sind die jeweils geltenden Anforderungen zu beachten, insbesondere jene, die aus der Bauartzulassung und der DIN 4261 bzw. DIN EN resultieren. Als Grundlage für den Betrieb einer Kleinkläranlage (KKA) ist eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen, da der Ablauf der KKA in ein Gewässer oder in das Grundwasser erfolgt. Diese Genehmigung ist bei der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Erzgebirgskreis zu stellen. Die Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen sowie von Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben erfolgt durch Unternehmen, die durch den Abwasserzweckverband Zschopau/Gornau zugelassen und vertraglich gebunden sind. Frage: Was ist eine vollbiologische Kleinkläranlage? Antwort: Dies sind Anlagen zur Reinigung von häuslichem Abwasser mit einem Bemessungswert bis zu 50 Einwohnerwerten (EW) bzw. mit einem Abwasseranfall bis zu 8 m³ pro Tag. Sie kommen unter anderem bei Einzelhäusern, kleinen Siedlungen, Herbergen oder Gasthäusern zum Einsatz. Die Anlagen bestehen zumeist aus einem Absetzbecken (Dreikammer-Faulgrube), in der die im Abwasser enthaltenen Feststoffe und aufschwimmenden Fette abgetrennt werden. In weiterer Folge wird das Abwasser in einer biologischen Stufe behandelt, in der das Abwasser von gelösten organischen Schmutzstoffen gereinigt wird. Kleinstlebewesen wie Bakterien, Einzeller und Pilze bauen diese Stoffe ab. Eine einfache Dreikammer Absetzgrube ist für die Reinigung Ihrer Abwässer nicht ausreichend. In Europa hat man sich zum Ziel gesetzt, dass Wasser wieder sauber wird. Daher fordert die Wasserrahmenrichtlinie der EU, dass alle Einwohner bis 2015 ihre Abwässer vollbiologisch reinigen müssen.

4 Frage: In welcher Höhe wird gefördert? Antwort: Fördergegenstand Neuerrichtung einer Kleinkläranlage mit biologischer Reinigungsstufe Nachrüstung einer vorhandenen Kleinkläranlage mit einer biologischen Reinigungsstufe Zuschlag für weitergehende Reinigungsanforderungen (Nährstoffe, Keime) Grundförderung (mindestens 4 EW) Je weiterer Einwohner 1.500,00 150, ,00 150,00 300,00 50,00 Empfänger Bauherr Frage: Darf ich mein Dachwasser über meine Kleinkläranlage mit entsorgen? Antwort: Nein, auf keinen Fall, wenn keine sonstige Entsorgungsmöglichkeit besteht können Sie es nur auf Ihrem Grundstück versickern lassen. Dazu sind verschiedene technische Lösungen möglich. Frage: Welche Größe muss meine Kläranlage haben) Wir sind 5 Personen. Antwort: Für Ihre Personenanzahl empfiehlt sich eine Anlage für 4-6 Personen. Frage: Mir wurden von verschiedenen Herstellern vollbiologische Kläranlagen angeboten, die entweder aus Beton oder Plaste waren. Was ist besser? Antwort: Pauschal kann man nicht sagen, das ist besser oder schlechter, beide Varianten haben Vor- und Nachteile: Vorteile Beton: Nachteile Beton: - preislich i. d. R. günstiger als Kunststoffbehälter - problemlos auch mit schweren LKW befahrbar (bei entsprechendem Deckel) - bei extremen Grundwasserproblemen etwas vorteilhafter - Einzelteile sehr schwer und schlecht zu transportieren - wenn nicht monolithisch (in einem Stück gegossen) ausgeführt, perspektivisch Undichtigkeiten möglich - kurze Garantiezeit für den Baukörper - im Abwasserbereich anfällig für Betonkorrosion mit der Folge einer erheblich verkürzten Nutzungsdauer

5 Vorteile Kunststoff: Nachteile Kunststoff: - absolut resistent gegen Abwasser - kleiner leichter Baukörper - einfache Montage ohne großen Aufwand auch bei ungünstigen Grundstücksverhältnissen - sehr lange Garantiezeiten, je nach Herstellung bis zu 30 Jahren - meist etwas teurer als Betonanlagen - nur mit erhöhtem Aufwand komplett im Grundwasser tauchbar - nicht für schwere LKW (größer 12 t) befahrbar Frage: Muss ich unbedingt eine zertifizierte Fachfirma für die Wartung beauftragen? Antwort: Ja. Die Wartung muss von einem zertifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und ist mit einem Wartungsvertrag nachzuweisen. Frage: Ich habe von verschiedenen Klärverfahren gehört. Welches ist das Beste? Antwort: Viel hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Je größer die Anlagen werden, umso vordergründiger wird der Stromverbrauch. Alle mit einer so genannten Z-Nummer zugelassenen Anlagen sind hinsichtlich ihrer Betriebssicherheit und der Einhaltung der Grenzwerte vom Deutschen Institut für Bautechnik geprüft und funktionsfähig. Beziehen Sie in Ihre Entscheidung die Grundstücksgröße, Anschlussgröße, Ihre persönliche Einstellung, die notwendigen Wartungsintervalle usw. mit ein. Frage: Ich habe eine ca. 10 Jahre alte Dreikammer-Betonanlage. Ist eine Umrüstung möglich? Antwort: Die meisten Altanlagen zeigen starke Betonkorrosion und sind für eine weitere längere Lebensdauer über 20 Jahre nicht geeignet. Prüfen Sie Ihre persönliche Situation und lassen einen Fachmann die Grube überprüfen. Bedenken Sie auch, ob z.b. die Umrüstung eine Übergangslösung darstellt oder sozusagen für eine kleine Ewigkeit halten muss. Vom rein technischen Standpunkt ist eine Umrüstung allerdings problemlos möglich. Frage: Muss ich meine Kläranlage genehmigen lassen? Antwort: Der Betrieb einer Kleinkläranlage bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde (beim Landratsamt), wenn das gereinigte Abwasser in ein Gewässer oder generell in die Natur eingeleitet werden soll. Keine wasserrechtliche Genehmigung ist erforderlich, wenn das Abwasser in eine öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Hier gilt Satzungsrecht der Kommune oder des Abwasserzweckverbandes. In den Landesgewässergesetzen ist die Erlaubniserteilung geregelt.

6 Frage: Wo kann ich meinen Antrag stellen? Antwort: Der Bürger muss sämtliche Anträge beim Aufgabenträger (Abwasserzweckverband Zschopau/Gornau ) einreichen. Die SAB selbst nimmt keine Anträge einzelner Bürger entgegen. Frage: Welche Kosten sind mit dem Betrieb einer Kleinkläranlage verbunden? Antwort: Beim Betrieb einer Kleinkläranlage fallen Kosten für Strom, Schlammentsorgung und Wartung an. Nicht zu vernachlässigen sind Kosten für Ersatzteile. Diese Kosten belaufen sich je nach Technologie und Größe der Anlagen zwischen 200,00 und 500,00 im Jahr. Links: Sächsische Aufbau- und Förderbank: EU-Wasserrahmenrichtlinie:

Aktueller Stand der Förderung von dezentralen Abwasseranlagen im Freistaat Sachsen

Aktueller Stand der Förderung von dezentralen Abwasseranlagen im Freistaat Sachsen Aktueller Stand der Förderung von dezentralen Abwasseranlagen im Freistaat Sachsen Referentin: Susann Röher Glauchau, 17. Oktober 2012 Gliederung 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Dezentrale Abwasserentsorgung

Mehr

Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Sachsen Überblick. Falk Schneider Dresden, 27. Januar 2015

Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Sachsen Überblick. Falk Schneider Dresden, 27. Januar 2015 Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Sachsen Überblick Falk Schneider Dresden, 27. Januar 2015 Zitat Das Wasser ist ein freundliches Element für den, der damit bekannt ist und es zu behandeln weiß.

Mehr

Abfuhrkalender. für die mobile Fäkalienentsorgung

Abfuhrkalender. für die mobile Fäkalienentsorgung Abfuhrkalender für die mobile Fäkalienentsorgung Werte Mitbürgerinnen, werte Mitbürger, für einen Teil unserer Kunden wird das Thema dezentrale Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben

Mehr

ABCDEF. Regionalkonferenz zur Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen Stand der Förderung sowie Beispiele geförderter Maßnahmen

ABCDEF. Regionalkonferenz zur Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen Stand der Förderung sowie Beispiele geförderter Maßnahmen Regionalkonferenz zur Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen - 2012 Stand der Förderung sowie Beispiele geförderter Maßnahmen Babette Böhme Abteilungsdirektorin, Abteilung Umwelt und Landwirtschaft Leipzig,

Mehr

Kleinkläranlagen Einzel- und Gruppenlösungen. Informationen zum Förderverfahren. Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Kleinkläranlagen Einzel- und Gruppenlösungen. Informationen zum Förderverfahren. Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Kleinkläranlagen Einzel- und Gruppenlösungen Informationen zum Förderverfahren Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft KLEINKLÄRANLAGEN IN SACHSEN Bereits seit 1990 fordert das Wasserhaushaltsgesetz

Mehr

Inhalt: Verwaltungsvorschrift über allgemein anerkannte Regeln der Technik für die Abwasserbehandlung mittels Kleinkläranlagen Drucken

Inhalt: Verwaltungsvorschrift über allgemein anerkannte Regeln der Technik für die Abwasserbehandlung mittels Kleinkläranlagen Drucken Inhalt: Verwaltungsvorschrift über allgemein anerkannte Regeln der Technik für die Abwasserbehandlung mittels Kleinkläranlagen Drucken Erlass vom 1. Anwendungsbereich 2. Grundsätze 3. Anwendungs- und Bemessungsgrundsätze

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt

Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt 1 Zuwendungszweck / Rechtsgrundlagen Der Freistaat Thüringen gewährt

Mehr

Wegweiser für den Einsatz von Kleinkläranlagen und Sammelgruben. dezentralen Abwasserbeseitigung. Carsten Schmager

Wegweiser für den Einsatz von Kleinkläranlagen und Sammelgruben. dezentralen Abwasserbeseitigung. Carsten Schmager Wegweiser für den Einsatz von Kleinkläranlagen und Sammelgruben Stand und Perspektiven der dezentralen Abwasserbeseitigung Carsten Schmager Gliederung 1. 91/271/EWG - Was wurde erreicht e -welche e Aufgaben

Mehr

Unterstützung der Aufgabenträger bei der Umsetzung der kommunalen Abwasserbeseitigung: Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft RL SWW/2016

Unterstützung der Aufgabenträger bei der Umsetzung der kommunalen Abwasserbeseitigung: Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft RL SWW/2016 Unterstützung der Aufgabenträger bei der Umsetzung der kommunalen Abwasserbeseitigung: Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft RL SWW/2016 Entwicklung der kommunalen Abwasserbeseitigung im Freistaat

Mehr

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser in ein Gewässer gemäß 8, 57 WHG

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser in ein Gewässer gemäß 8, 57 WHG Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser in ein Gewässer gemäß 8, 57 WHG Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für die Errichtung eines Einleitbauwerkes

Mehr

Landratsamt Ilm-Kreis Umweltamt Untere Wasserbehörde Ritterstraße Arnstadt

Landratsamt Ilm-Kreis Umweltamt Untere Wasserbehörde Ritterstraße Arnstadt Landratsamt Ilm-Kreis Umweltamt Untere Wasserbehörde Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 9 Abs. 1 Ziffer 4 i. V. m. 8 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz zur Einleitung von häuslichem Schmutzwasser nach

Mehr

Sauberes Abwasser für eine saubere Umwelt. Gruppenlösungen in öffentlicher Trägerschaft

Sauberes Abwasser für eine saubere Umwelt. Gruppenlösungen in öffentlicher Trägerschaft Sauberes Abwasser für eine saubere Umwelt Gruppenlösungen in öffentlicher Trägerschaft 1 Vorwort Nachdem zunächst der Schwerpunkt beim Ausbau und der Sanierung der abwassertechnischen Infrastruktur in

Mehr

Herangehensweise zur Prüfung weitergehender Anforderung an die Abwasserbeseitigung Verwaltungsanleitung zur Umsetzung WRRL

Herangehensweise zur Prüfung weitergehender Anforderung an die Abwasserbeseitigung Verwaltungsanleitung zur Umsetzung WRRL Herangehensweise zur Prüfung weitergehender Anforderung an die Abwasserbeseitigung Verwaltungsanleitung zur Umsetzung WRRL Gewässerforum am 18. Oktober 2016 in Dresden Kristina Rieth Referat Siedlungswasserwirtschaft,

Mehr

Abwasserzweckverband Sude-Schaale

Abwasserzweckverband Sude-Schaale Abwasserzweckverband Sude-Schaale Der Verbandsvorsteher Informationsblatt zu den Leistungen des Abwasserzweckverbandes Sude-Schaale bei der Entsorgung des Inhaltes von Kleinkläranlagen und abflusslosen

Mehr

Stand Februar Umweltfreundliche Abwasserreinigung und Abwasserentsorgung mit vollbiologischen Kleinkläranlagen

Stand Februar Umweltfreundliche Abwasserreinigung und Abwasserentsorgung mit vollbiologischen Kleinkläranlagen KUNDENINFORMATION Für alle Haushalte mit vollbiologischer Grundstückskläranlage Umweltfreundliche Abwasserreinigung und Abwasserentsorgung mit vollbiologischen Kleinkläranlagen Stand Februar 2017 LIEBE

Mehr

Stand der kommunalen Abwasserbeseitigung in Sachsen Landeskonferenz Abwasser 2015

Stand der kommunalen Abwasserbeseitigung in Sachsen Landeskonferenz Abwasser 2015 Stand der kommunalen Abwasserbeseitigung in Sachsen Landeskonferenz Abwasser 2015 Inhalt Einleitung Stand der kommunalen Abwasserbeseitigung in Sachsen Erreichter Stand der Technik und Prognose 2015 Datenerfassung

Mehr

Unterstützung der Aufgabenträger bei der Umsetzung der Maßnahmenprogramme zur Verminderung der Einträge aus den Bereichen der Siedlung (mit

Unterstützung der Aufgabenträger bei der Umsetzung der Maßnahmenprogramme zur Verminderung der Einträge aus den Bereichen der Siedlung (mit Unterstützung der Aufgabenträger bei der Umsetzung der Maßnahmenprogramme zur Verminderung der Einträge aus den Bereichen der Siedlung (mit Industrie) Inhalt Einleitung Stand der kommunalen Abwasserbeseitigung

Mehr

I. Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für eine Gemeinschaftskleinkläranlage

I. Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für eine Gemeinschaftskleinkläranlage I. Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für eine Gemeinschaftskleinkläranlage Genehmigungsbehörde: Landkreis Dahme-Spreewald Untere Wasserbehörde Beethovenweg 14 15907 Lübben / Spreewald

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz

Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz www.thueringen.de www.thueringen.de Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 1 Zuwendungszweck / Rechtsgrundlagen

Mehr

Errichtung von Gruppenkläranlagen in Verantwortung eines Verbandes Erfahrungsbericht eines Aufgabenträgers

Errichtung von Gruppenkläranlagen in Verantwortung eines Verbandes Erfahrungsbericht eines Aufgabenträgers Errichtung von Gruppenkläranlagen in Verantwortung eines Verbandes Pilotprojekt des AZV Leisnig - gefördert durch den Freistaat Sachsen, Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft 1 Partner

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz 1 Zuwendungszweck / Rechtsgrundlagen Der Freistaat Thüringen

Mehr

Gemeinde Nobitz. Einwohnerversammlung Podelwitz. 23. Februar 2016

Gemeinde Nobitz. Einwohnerversammlung Podelwitz. 23. Februar 2016 Gemeinde Nobitz Einwohnerversammlung Podelwitz 23. Februar 2016 Umrüstung von Kleinkläranlagen Rechtsgrundlagen EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Abwasserverordnung (AbwV)

Mehr

Förderung von Kleinkläranlagen in Sachsen

Förderung von Kleinkläranlagen in Sachsen Förderung von Kleinkläranlagen in Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft 1 Was sind Kleinkläranlagen? Wer ist angesprochen? Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Behandlung von

Mehr

Abgabeerklärung über die Einleitung von Schmutzwasser an Stelle der Kleineinleiter gemäß 8 und 9 Abs. 2 AbwAG i. V. m. 8 Abs.

Abgabeerklärung über die Einleitung von Schmutzwasser an Stelle der Kleineinleiter gemäß 8 und 9 Abs. 2 AbwAG i. V. m. 8 Abs. Vordruck AE 2 An Abwasserabgabengesetz (AbwAG) Sächsisches Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (SächsAbwAG) Veranlagungsjahr Abgabeerklärung über die Einleitung von Schmutzwasser an Stelle der

Mehr

Technische Überwachung von Kleinkläranlagen - Informationsabend

Technische Überwachung von Kleinkläranlagen - Informationsabend Technische Überwachung von Kleinkläranlagen - Informationsabend Dr. Detlef Wilcke und Jochen Waskow Verwaltung: Kerstin Lintker und Britta Marting Technik: Lars Hoge und Heino Bei der Sandwisch Landkreis

Mehr

Landratsamt Regensburg Sachgebiet Wasserrecht und Gewässerschutz, Staatliches Abfallrecht und Bodenschutz (Stand: )

Landratsamt Regensburg Sachgebiet Wasserrecht und Gewässerschutz, Staatliches Abfallrecht und Bodenschutz (Stand: ) Landratsamt Regensburg Sachgebiet Wasserrecht und Gewässerschutz, Staatliches Abfallrecht und Bodenschutz (Stand: 15.02.2016) Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen Inhaltsübersicht 1. Einführung 2.

Mehr

A N T R A G. Antragsteller und Eigentümer der Anlage: Name: Lage der geplanten Anlage: Straße. Tiefe des Grundwassers unter Gelände

A N T R A G. Antragsteller und Eigentümer der Anlage: Name: Lage der geplanten Anlage: Straße. Tiefe des Grundwassers unter Gelände An den Landrat Amt für Umwelt und Verkehrsplanung - Untere Wasserbehörde - Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg über die/den Bürgermeister/in _ A N T R A G auf Erteilung einer Erlaubnis zur Benutzung

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Großen Kreisstadt Öhringen vom mit Änderung vom

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Großen Kreisstadt Öhringen vom mit Änderung vom Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Großen Kreisstadt Öhringen vom 19.12.1995 mit Änderung vom 30.10.2001 Auf Grund von 45 b Abs. 3 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Förderung von privaten Kleinkläranlagen. Informationen zum Verfahren

Förderung von privaten Kleinkläranlagen. Informationen zum Verfahren Förderung von privaten Kleinkläranlagen Informationen zum Verfahren Inhalt Einleitung...3 Was sind Kleinkläranlagen? Wer ist angesprochen?...4 Warum müssen diese Kleinkläranlagen nachgerüstet werden?...5

Mehr

Stadt Schrozberg Landkreis Schwäbisch Hall

Stadt Schrozberg Landkreis Schwäbisch Hall Stadt Schrozberg Landkreis Schwäbisch Hall Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Stadt Schrozberg vom 30.09.1994 Aufgrund von 45 b Abs. 3.des Wassergesetzes für

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz

Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz www.thueringen.de www.thueringen.de Erfurt, 24.07.2018 Az: 93311 ThürStAnz Nr. 33/2018 S. 1035-1039 Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums für Umwelt,

Mehr

Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Pirna

Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Pirna Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Pirna Anwohnerversammlung für die Pirnaer Ortsteile Posta, Zatzschke und Mockethal 26. März 2008 Erfordernisse zur Erstellung eines ABK gemäß Sächs. WG vom 18.Oktober

Mehr

Investitionen Teilhabe

Investitionen Teilhabe Investitionen Teilhabe Überblick Allgemeine Informationen Wir unterstützen Sie beim Bau und Erhalt von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen benötigen

Mehr

Steffen Herzog WERTEC GmbH. Die Bilder dieser Präsentation sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht weiterverwendet werden.

Steffen Herzog WERTEC GmbH. Die Bilder dieser Präsentation sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht weiterverwendet werden. Erfahrungen eines zertifizierten Wartungsunternehmens mit der Umsetzung der sächsischen Kleinkläranlagenverordnung und der Anwendung der Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft Die Bilder dieser Präsentation

Mehr

Kommunale Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg Lagebericht Carsten Schmager

Kommunale Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg Lagebericht Carsten Schmager Kommunale Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg Lagebericht 2011 Carsten Schmager Gliederung 1. 91/271/EWG - Ziele und Zeitvorgaben 2. Kommunale Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg Lagebericht 2011

Mehr

Regionalkonferenzen Stand der kommunalen Abwasserbeseitigung in Sachsen - Auswertung der Abwasserdatenbank 2010 (Lagebericht 2010)

Regionalkonferenzen Stand der kommunalen Abwasserbeseitigung in Sachsen - Auswertung der Abwasserdatenbank 2010 (Lagebericht 2010) Regionalkonferenzen 2011 Stand der kommunalen Abwasserbeseitigung in Sachsen - Auswertung der Abwasserdatenbank 2010 (Lagebericht 2010) Inhalt Stand der kommunalen Abwasserbeseitigung in Sachsen Abwasserdatenbank

Mehr

Technische Hinweise Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen. (THW Abwasser) Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH

Technische Hinweise Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen. (THW Abwasser) Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH Technische Hinweise Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen (THW Abwasser) Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH Hoyerswerda, 15.5.2012 0. Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 2. Anschlusskanäle

Mehr

Anpassung an den Stand der Technik im Erzgebirgskreises 2014

Anpassung an den Stand der Technik im Erzgebirgskreises 2014 Anpassung an den Stand der Technik im Erzgebirgskreises 2014 Seite 1 Anpassung an den Stand der Technik im Erzgebirgskreises 2014 1. Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge 2. Sanierung von Kanaleinleitungen

Mehr

Stellungnahme zum Gesetzentwurf

Stellungnahme zum Gesetzentwurf THOR LANDTAG POST 21.08,201807:34 48 4961204g Den Mitgliedern des AfUEN 'Petenten der Petition E-175/17 Stellungnahme zum Gesetzentwurf Drucksache 6/5692 vom 15.05.2018 Thüringer Landtag Zuschrift 6/2039

Mehr

Dezentrale Abwasserbeseitigung für häusliches Abwasser

Dezentrale Abwasserbeseitigung für häusliches Abwasser Absender: Datum: An: Landratsamt Landkreis Leipzig untere Wasserbehörde Umweltamt, Sachgebiet Wasser/Abwasser Stauffenbergstraße 4 04552 Borna Dezentrale Abwasserbeseitigung für häusliches Abwasser Antrag

Mehr

Artikel 1 Änderungen. (1) Im 2 Abs. 3 Satz 1 wird nach dem Wort Vorbehandlung, das Wort Behandlung, eingefügt.

Artikel 1 Änderungen. (1) Im 2 Abs. 3 Satz 1 wird nach dem Wort Vorbehandlung, das Wort Behandlung, eingefügt. 2. Änderungssatzung vom 20.09.2011 zur Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung AbwS) des Abwasserzweckverbandes Zschopau/Gornau vom 22. November 2005 Aufgrund von 63 Abs. 2 des

Mehr

Abwasserbeseitigung nach dem Stand der Technik bei privaten Kleinkläranlagen - Umsetzung gemäß Kleinkläranlagenverordnung bis zum 31.

Abwasserbeseitigung nach dem Stand der Technik bei privaten Kleinkläranlagen - Umsetzung gemäß Kleinkläranlagenverordnung bis zum 31. Abwasserbeseitigung nach dem Stand der Technik bei privaten Kleinkläranlagen - Umsetzung gemäß Kleinkläranlagenverordnung bis zum 31. Dezember 2015 Häufige Fragen von Grundstückseigentümern Hier finden

Mehr

Abwasserbeseitigung nach dem Stand der Technik bei privaten Kleinkläranlagen - Umsetzung gemäß Kleinkläranlagenverordnung bis zum 31.

Abwasserbeseitigung nach dem Stand der Technik bei privaten Kleinkläranlagen - Umsetzung gemäß Kleinkläranlagenverordnung bis zum 31. Abwasserbeseitigung nach dem Stand der Technik bei privaten Kleinkläranlagen - Umsetzung gemäß Kleinkläranlagenverordnung bis zum 31. Dezember 2015 Häufige Fragen von Grundstückseigentümern Hier finden

Mehr

Entscheidungsdiagramm für r das gezielte Einleiten von gesammeltem Gesammeltes Niederschlagswasser welches nicht nachteilig verändert oder mit anderem Abwasser oder wassergefährdenden Stoffen vermischt

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und Az: 700.74 / 1897 Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und vom 16.Juni 1997 Änderungen Gemeinderat am 05.12.2005 Inkraftgetreten am 01.01.2006

Mehr

I. Notwendigkeit der Umstellung auf den Stand der Technik und grundsätzliche Einstufung von zentraler bzw. dezentraler Abwasserbeseitigung

I. Notwendigkeit der Umstellung auf den Stand der Technik und grundsätzliche Einstufung von zentraler bzw. dezentraler Abwasserbeseitigung Abwasserbeseitigung nach dem Stand der Technik bei privaten Kleinkläranlagen - Umsetzung gemäß Kleinkläranlagenverordnung bis zum 31. Dezember 2015 Häufige Fragen von Grundstückseigentümern Hier finden

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz FÖRDERUNG VON KLEINKLÄRANLAGEN

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz FÖRDERUNG VON KLEINKLÄRANLAGEN Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz FÖRDERUNG VON KLEINKLÄRANLAGEN Was sind Kleinkläranlagen? Wer ist angesprochen? Aktuell entsorgen 95 % der bayerischen Bevölkerung

Mehr

Zukunftssichere Abwasserentsorgung mit Betreibermodellen für die dezentrale Abwasserbeseitigung

Zukunftssichere Abwasserentsorgung mit Betreibermodellen für die dezentrale Abwasserbeseitigung Zukunftssichere Abwasserentsorgung mit Betreibermodellen für die dezentrale Abwasserbeseitigung Fachveranstaltung Abwasser 21 innovative Abwasserbeseitigungs-konzepte im ländlichen Raum Stefan Böttger,

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung - EntsS)

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung - EntsS) Gemeinde Karlsbad Landkreis Karlsruhe Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung - EntsS) Aufgrund von 4 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Eingliederungshilfe. Überblick. Allgemeine Informationen

Eingliederungshilfe. Überblick. Allgemeine Informationen Eingliederungshilfe Überblick Allgemeine Informationen Eine Neuantragstellung ist ab sofort über das Folgeprogramm Investitionen Teilhabe möglich. Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen benötigen

Mehr

Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Pirna

Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Pirna Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Pirna Anwohnerversammlung für die Pirnaer Ortsteile Krietzschwitz, Rottwerndorf,, Neundorf und Südvorstadt 16. April 2008 Inhalt 1. Veranlassung 2. Kanalbaumaßnahmen

Mehr

2. Oktober 2008 in Leipzig

2. Oktober 2008 in Leipzig Regionalveranstaltung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Bildungs- und Demonstrationszentrums für dezentrale Abwasserbehandlung e.v. 2. Oktober 2008 in Leipzig Ergebnis

Mehr

Informationen für die Bürgerinnen und Bürger über die dezentrale Abwasserentsorgung in der Region zwischen Elbe und Havel

Informationen für die Bürgerinnen und Bürger über die dezentrale Abwasserentsorgung in der Region zwischen Elbe und Havel Informationen für die Bürgerinnen und Bürger über die dezentrale Abwasserentsorgung in der Region zwischen Elbe und Havel Ein Projekt der europäischen Gemeinschaftsinitiative LEADER+ Projektträger: Trinkwasser-

Mehr

Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen (Abwälzungssatzung AbwäS) des Abwasserzweckverbandes Heidelbach

Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen (Abwälzungssatzung AbwäS) des Abwasserzweckverbandes Heidelbach Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen (Abwälzungssatzung AbwäS) des Abwasserzweckverbandes Heidelbach I n h a l t s v e r z e i c h n i s Präambel 1 Grundsatz der Abgabenerhebung

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen (Abwassersatzung für Kleinkläranlagen) Fassung vom

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen (Abwassersatzung für Kleinkläranlagen) Fassung vom Gemeinde 71287 Weissach Landkreis Böblingen Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen (Abwassersatzung für Kleinkläranlagen) Fassung vom 13.12.1999 I. Allgemeines... 3 1 Öffentliche Einrichtungen,

Mehr

Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom

Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom 16.10.2014 Landeskonferenz 2015 Kommunale Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen am 9. November 2015 in Dresden 1 9. November 2015 Landeskonferenz

Mehr

Förderstrategie Siedlungswasserwirtschaft ab 2016 Landeskonferenz September 2013 Name des Präsentators zu ändern über Ansicht/Folienmaster

Förderstrategie Siedlungswasserwirtschaft ab 2016 Landeskonferenz September 2013 Name des Präsentators zu ändern über Ansicht/Folienmaster Landeskonferenz 2015 1 6. September 2013 Name des Präsentators zu ändern über Ansicht/Folienmaster Gliederung 1. Wie ist der aktuelle Stand? 2. Ist ein Übergang geplant? 3. Was ist die Förderstrategie?

Mehr

Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit Fördermöglichkeiten September 2013 Name des Präsentators zu ändern über Ansicht/Folienmaster

Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit Fördermöglichkeiten September 2013 Name des Präsentators zu ändern über Ansicht/Folienmaster Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit Fördermöglichkeiten 1 6. September 2013 Name des Präsentators zu ändern über Ansicht/Folienmaster Fördermöglichkeiten zur Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Kleinkläranlagenentsorgungssatzung)

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Kleinkläranlagenentsorgungssatzung) Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Kleinkläranlagenentsorgungssatzung) der Gemeinde Freiamt vom 11.02.1992 Aufgrund von 45 b Abs. 3 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg,

Mehr

Große Kreisstadt Bad Mergentheim Main - Tauber - Kreis

Große Kreisstadt Bad Mergentheim Main - Tauber - Kreis Große Kreisstadt Bad Mergentheim Main - Tauber - Kreis Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben vom 17. Dezember 1998 Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen

Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom 16.10.2014 (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen Landeskonferenz 2016 kommunale Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen am 19.10.2016 in Dresden

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Entsorgungssatzung

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Entsorgungssatzung Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Entsorgungssatzung Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg, 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Aktuelle Schwerpunkte der kommunalen Abwasserbeseitigung in Sachsen Landeskonferenz Abwasser 2018

Aktuelle Schwerpunkte der kommunalen Abwasserbeseitigung in Sachsen Landeskonferenz Abwasser 2018 Aktuelle Schwerpunkte der kommunalen Abwasserbeseitigung in Sachsen Landeskonferenz Abwasser 2018 Inhalt Einleitung Ziel der Landeskonferenzen zur Umsetzung des Standes der Technik (SdT) der kommunalen

Mehr

Markt Dinkelscherben Augsburger Straße Dinkelscherben ENTWÄSSERUNGSANTRAG. Antrag auf. Neuanschluss an die öffentliche Abwasseranlage

Markt Dinkelscherben Augsburger Straße Dinkelscherben ENTWÄSSERUNGSANTRAG. Antrag auf. Neuanschluss an die öffentliche Abwasseranlage Markt Dinkelscherben Augsburger Straße 4 6 86424 Dinkelscherben (Eingangsstempel) ENTWÄSSERUNGSANTRAG Antrag auf Neuanschluss an die öffentliche Abwasseranlage Herstellung einer zusätzlichen öffentlichen

Mehr

Erfahrungen als Aufgabenträger bei der Umsetzung der Thüringer Kleinkläranlagenverordnung. Stand: 22. Juni 2011

Erfahrungen als Aufgabenträger bei der Umsetzung der Thüringer Kleinkläranlagenverordnung. Stand: 22. Juni 2011 Erfahrungen als Aufgabenträger bei der Umsetzung der Thüringer Kleinkläranlagenverordnung Stand: 22. Juni 2011 Überblick 0. Vorbemerkung 3 I. Gesetzliche Bestimmungen 4 II. Ausgangslage 5 III. Zentraler

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Kleinkläranlagensatzung- KkS)

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Kleinkläranlagensatzung- KkS) Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Kleinkläranlagensatzung- KkS) Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg und der 4,11 und 142 der Gemeindeordnung

Mehr

Controlling örv Landeskonferenz Abwasser. Uwe Schuster, Landesdirektion Sachsen

Controlling örv Landeskonferenz Abwasser. Uwe Schuster, Landesdirektion Sachsen Controlling örv 1 08.11.2017 Landeskonferenz Abwasser Uwe Schuster, Landesdirektion Sachsen Controlling örv Gliederung 1. Anlass Controlling 2. Grundlagen Controlling 3. Geplante Anpassung Controlling

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE ENTSORGUNG VON KLEINKLÄRANLAGEN UND GESCHLOSSENEN GRUBEN (ENTSORGUNGSSATZUNG EntsS)

SATZUNG ÜBER DIE ENTSORGUNG VON KLEINKLÄRANLAGEN UND GESCHLOSSENEN GRUBEN (ENTSORGUNGSSATZUNG EntsS) SATZUNG ÜBER DIE ENTSORGUNG VON KLEINKLÄRANLAGEN UND GESCHLOSSENEN GRUBEN (ENTSORGUNGSSATZUNG EntsS) Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg, 4 und 11 der Gemeindeordnung für

Mehr

Erste Erfahrungen mit der Überwachung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in Sachsen Dr. Andreas Berthold

Erste Erfahrungen mit der Überwachung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in Sachsen Dr. Andreas Berthold Erste Erfahrungen mit der Überwachung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in Sachsen Dr. Andreas Berthold 05.09.2011 1 Ansprechpartner Dr. Andreas Berthold Geschäftsführer Telefon: 0341 23 23

Mehr

Sinnvolle Schnittstellen für ein digitales Wartungsprotokoll und die Überwachung von Kleinkläranlagen

Sinnvolle Schnittstellen für ein digitales Wartungsprotokoll und die Überwachung von Kleinkläranlagen Sinnvolle Schnittstellen für ein digitales Wartungsprotokoll und die Überwachung von Kleinkläranlagen Regionalkonferenzen 2011 zur Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen Dr.-Ing. Katrin Flasche, Kommunale

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Seite. Inhaltsverzeichnis 1. 1 Abwasserbeseitigungspflicht der Nutzungsberechtigten 2. 2 Gewässereinleitung 4.

INHALTSVERZEICHNIS. Seite. Inhaltsverzeichnis 1. 1 Abwasserbeseitigungspflicht der Nutzungsberechtigten 2. 2 Gewässereinleitung 4. Satzung der Stadt Nienburg/Weser zur Übertragung der Abwasser INHALTSVERZEICHNIS Seite Inhaltsverzeichnis 1 1 Abwasserbeseitigungspflicht der Nutzungsberechtigten 2 2 Gewässereinleitung 4 3 Hinweise 5

Mehr

Anwendungshinweise zu der

Anwendungshinweise zu der Anwendungshinweise zu der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zu den Anforderungen an Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben, über deren Selbstüberwachung und Wartung

Mehr

Energieeffiziente Kläranlagen Fördermöglichkeiten und Finanzierung

Energieeffiziente Kläranlagen Fördermöglichkeiten und Finanzierung Energieeffiziente Kläranlagen Fördermöglichkeiten und Finanzierung Sächsische Aufbaubank - Förderbank - Abteilung Umwelt und Landwirtschaft Falk Schneider Dresden, 9. Oktober 2013 Gliederung 1 Sächsische

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben. I. Allgemeines

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben. I. Allgemeines 1 STADT LAUDA-KÖNIGSHOFEN MAIN-TAUBER-KREIS Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg und der 4, 11 und

Mehr

Klärschlammbeseitigungs- und -entsorgungssatzung der Stadt Beckum

Klärschlammbeseitigungs- und -entsorgungssatzung der Stadt Beckum STADT BECKUM 7/17 Klärschlammbeseitigungs- und -entsorgungssatzung der Stadt Beckum Vom 18. Dezember 2018 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 2 Anschluss- und Benutzungsrecht 2 3 Entsorgungsausschluss 2

Mehr

Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland

Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland VERORDNUNG des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zu den Anforderungen an Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben, über deren Eigenkontrolle

Mehr

Statische Kostenvergleichsrechnung. zur. zentralen und dezentralen Abwasserbeseitigung. in ländlichen Gemeinden. des. Landes Sachsen-Anhalt

Statische Kostenvergleichsrechnung. zur. zentralen und dezentralen Abwasserbeseitigung. in ländlichen Gemeinden. des. Landes Sachsen-Anhalt Statische Kostenvergleichsrechnung zur zentralen und dezentralen Abwasserbeseitigung in ländlichen Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt Autor: www.bkc-kommunal-consult.de Voraussetzungen zum Bau einer eigenen

Mehr

Regionalkonferenz zur Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen

Regionalkonferenz zur Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen Regionalkonferenz zur Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen - 2011 Stand der Förderung und geförderte Beispiele öffentlicher Erschließungsmaßnahmen Babette Böhme, Abteilungsdirektorin, Abteilung Umwelt

Mehr

-Ausschlusssatzung- vom Änderungen: 1.Änderungssatzung vom Amtsblatt ZWA Nr. 3/2015 vom Anlage 1, Ziffer 1.1.

-Ausschlusssatzung- vom Änderungen: 1.Änderungssatzung vom Amtsblatt ZWA Nr. 3/2015 vom Anlage 1, Ziffer 1.1. Satzung über den vollständigen und teilweisen Ausschluss der Abwasserbeseitigungspflicht des ZWA Bad Dürrenberg (ZWA), gemäß 79 a Wassergesetz LSA (WG LSA) -Ausschlusssatzung- vom 03.07.2015 Änderungen:

Mehr

Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben. Stadt Meßkirch / Landkreis Sigmaringen. Satzung

Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben. Stadt Meßkirch / Landkreis Sigmaringen. Satzung Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben Stadt Meßkirch / Landkreis Sigmaringen Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben Vom 16. November 1993 Auf Grund von 45 b Abs. 3

Mehr

die KLÄRANLAGE Vollbiologische Abwasserreinigung für Neubau & Nachrüstung

die KLÄRANLAGE Vollbiologische Abwasserreinigung für Neubau & Nachrüstung die KLÄRANLAGE Das Original! Vollbiologische Abwasserreinigung für Neubau & Nachrüstung Ssb kleinkläranlage AQuato stabi-kom AQUATO STABI-KOM die neue Generation unter den kleinkläranlagen! aquato ist

Mehr

DIE KLÄRANLAGE DAS ORIGINAL! SSB KLEINKLÄRANLAGE AQUATO STABI-KOM. Vollbiologische. Abwasserreinigung für. Neubau & Nachrüstung

DIE KLÄRANLAGE DAS ORIGINAL! SSB KLEINKLÄRANLAGE AQUATO STABI-KOM. Vollbiologische. Abwasserreinigung für. Neubau & Nachrüstung DIE KLÄRANLAGE DAS ORIGINAL! Vollbiologische Abwasserreinigung für Neubau & Nachrüstung SSB KLEINKLÄRANLAGE AQUATO STABI-KOM AQUATO STABI-KOM DIE NEUE GENERATION UNTER DEN KLEINKLÄRANLAGEN! AQUATO ist

Mehr

1. Ziel der Richtlinie. 2. Gegenstand der Richtlinie. 3. Anspruchsberechtigung. 4. Verfahren und Abwicklung. 5. Prüfung

1. Ziel der Richtlinie. 2. Gegenstand der Richtlinie. 3. Anspruchsberechtigung. 4. Verfahren und Abwicklung. 5. Prüfung Richtlinie zur Härtefallregelung bei der grundstücksbezogenen Abwasserentsorgung (Grundstücke mit abflusslosen Gruben) zum Schutze der Fließgewässer und des der Landeshauptstadt Erfurt vom 06. Oktober

Mehr

Stadt Laupheim. Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung EntsS) vom 22.

Stadt Laupheim. Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung EntsS) vom 22. Stadt Laupheim Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung EntsS) vom 22. März 2004 Auf Grund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

3 Bestandsschutz 4 Bau und Betrieb

3 Bestandsschutz 4 Bau und Betrieb Neufassung der Satzung der Gemeinde Bispingen zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht für häusliches Abwasser aus dezentralen Abwasseranlagen auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke mit besonderen

Mehr

S T A D T Ö S T R I N G E N 3.7 SA T Z U N G

S T A D T Ö S T R I N G E N 3.7 SA T Z U N G Seite 1 S A T Z U N G Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg und der 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v. mit 2, 5a Abs. 2, und 9 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Dezentrale Abwasserbeseitigung über Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben Wichtige Fragen und Antworten für Bürger

Dezentrale Abwasserbeseitigung über Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben Wichtige Fragen und Antworten für Bürger Dezentrale Abwasserbeseitigung über Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben Wichtige Fragen und Antworten für Bürger Gesetzliche Bestimmungen Anforderungen an Planung, Bau und Betrieb Sanierungsfristen

Mehr

Die Instandhaltung und Überwachung von privaten Zuleitungskanälen und Kleinkläranlagen

Die Instandhaltung und Überwachung von privaten Zuleitungskanälen und Kleinkläranlagen 1 Die Instandhaltung und Überwachung von privaten Zuleitungskanälen und Kleinkläranlagen Dipl.-Ing. Thomas Jung, Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz Gliederung I. Rechtliche

Mehr

70.3. Stadt Albstadt. Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben vom in der Fassung vom

70.3. Stadt Albstadt. Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben vom in der Fassung vom 70.3 Stadt Albstadt Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben vom 25.05.2000 in der Fassung vom 24.10.2002 - 2-70.3 Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeines 1 Öffentliche

Mehr

Stand und künftige Anforderungen an die Siedlungswasserwirtschaft in Sachsen

Stand und künftige Anforderungen an die Siedlungswasserwirtschaft in Sachsen CIO-Veranstaltung Initiative Technologien zur Wasserreinigung für urbane und industrielle Anwendungen am 14. November 2018 in Dresden Stand und künftige Anforderungen an die Siedlungswasserwirtschaft in

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz FÖRDERUNG VON KLEINKLÄRANLAGEN

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz FÖRDERUNG VON KLEINKLÄRANLAGEN Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz FÖRDERUNG VON KLEINKLÄRANLAGEN Was sind Kleinkläranlagen? Wer ist angesprochen? Aktuell entsorgen 95 % der bayerischen Bevölkerung

Mehr

die KLÄRANLAGE SENSATIONELL!!! NEU! Vollbiologische Abwasserreinigung für Neubau & Nachrüstung

die KLÄRANLAGE SENSATIONELL!!! NEU! Vollbiologische Abwasserreinigung für Neubau & Nachrüstung die KLÄRANLAGE NEU! SENSATIONELL!!! Vollbiologische Abwasserreinigung für Neubau & Nachrüstung Ssb kleinkläranlage AQuato stabi-kom AQUATO STABI-KOM die neue Generation unter den kleinkläranlagen! aquato

Mehr

Brücken in die Zukunft

Brücken in die Zukunft Brücken in die Zukunft Überblick Allgemeine Informationen Das "Budget Sachsen" Auf der Grundlage des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvG) vom 24. Juni 2015 und des Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetzes

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben. I. Allgemeines. 1 Öffentliche Einrichtungen, Begriffsbestimmung

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben. I. Allgemeines. 1 Öffentliche Einrichtungen, Begriffsbestimmung Gemeinde Plankstadt Rhein-Neckar-Kreis Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben Aufgrund von 45 b des Wassergesetzes für Baden-Württemberg und der 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung. über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung - EntsS) der Stadt Künzelsau. vom

Satzung. über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung - EntsS) der Stadt Künzelsau. vom Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung - EntsS) der Stadt Künzelsau vom 04.07.2006 Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Entsorgung von. Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben

Satzung über die Entsorgung von. Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben Satzung über die Entsorgung von Vom 17.12.99 Rechtskräftig seit 01.01.2000 1 Satzung über die Entsorgung von Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg und der 4, 11 und 142 der

Mehr

Begriffsbestimmungen. Abwasser

Begriffsbestimmungen. Abwasser Begriffsbestimmungen Abwasser Abwasser im Sinn des 150 des Wassergesetzes des Landes Sachsen Anhalt (WG LSA) ist Wasser, welches durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch

Mehr