Planung, Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen - Was muss beachtet werden?
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- Franz Acker
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1 Planung, Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen - Was muss beachtet werden? Dr. Gabriele Stich Bildungs- und Demonstrationszentrum für dezentrale Abwasserbehandlung BDZ e.v. Fachgespräch des SMUL auf TerraTec 2015, 27. Januar 2015
2 Gliederung des Vortrages 1. Grundlagen 2. Kleinkläranlagenverfahren 3. Kriterien für die Anlagenauswahl 4. Betrieb der Kleinkläranlage 5. Wartung der Kleinkläranlage 6. Überwachung des Betriebs der Kleinkläranlage Folie 2
3 1. Grundlagen Kleinkläranlagen sind Anlagen, denen häusliches Schmutzwasser im Trennsystem zufließt und die einen Abwasserzufluss von bis zu 8 m³/d aufweisen (entspricht ca. 50 EW). Der Tageszufluss wird zu 150 l pro Tag und Einwohner angenommen, der stündliche Zufluss beträgt 1/10 des Tageszuflusses. In Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung wird das häusliche Schmutzwasser mit Hilfe von zusätzlichen technischen Einrichtungen zum Sauerstoffeintrag gereinigt. Den Anlagen ist eine Einrichtung zur Abtrennung von absetzbaren und aufschwimmenden Stoffen vorzuschalten. Folie 3
4 Folie 4 1. Grundlagen
5 1. Grundlagen Baurecht EU-Bauproduktenverordnung Nr. 305/2011, anzuwenden ab 1. Juli 2013 Nachweis der Brauchbarkeit und Konformität -> CE-Zeichen für geregelte Bauprodukte oder Ü-Zeichen für ungeregelte Bauprodukte oder anderer Nachweis (z.b. im Einzelfall) Landesbauordnung (z.b. SächsBO vom , zuletzt geä ) 17: Bauprodukte entsprechend den a.a.r.d.t. und der Bauregelliste oder Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung nach 18 oder Zulassung im Einzelfall -> Ü-Zeichen erforderlich (Bauregelliste A Teil 1: Kleinkläranlagen erfordern eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) CE-Zeichen und allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für seriell hergestellte Kleinkläranlagen erforderlich Folie 5
6 1. Grundlagen Baurecht CE-Zeichen Communauté Europeenne Europäische Gemeinschaft Einhaltung grundsätzlicher Sicherheitsanforderungen Bauproduktenrichtlinie Niederspannungsrichtlinie EMV-Richtlinie (Elektromagnetische Verträglichkeit) Maschinenrichtlinie ATEX-Richtlinie (Geräte und Systeme in explosionsgefährdeten Bereichen) Druckgeräterichtlinie Grundlegende Norm des CE-Zeichens für Kleinkläranlagen: DIN EN Folie 6
7 1. Grundlagen Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung: 1. Zulassungsgegenstand und Anwendungsbereich (Verfahrensführung, Größe, Typ, Material, Reinigungsklasse) 2. Bestimmungen für das Bauprodukt 3. Bestimmungen für den Einbau 4. Bestimmungen für Nutzung, Betrieb und Wartung Reinigungsklassen: 1. Anlagen mit Kohlenstoffelimination Klasse C 2. Anlagen mit zusätzlicher Nitrifikation Klasse N 3. Anlagen mit zusätzlicher Denitrifikation Klasse D 4. Anlagen mit zusätzlicher Phosphorelimination Klasse C, N, D, +P 5. Anlagen mit zusätzlicher Hygienisierung Klasse C, N, D, +H 6. Anlagen mit zus. Phosphorelimination und Hygienisierung Klasse C, N, D, +P, +H Folie 7
8 Aktuell Seit November 2014: Für bestimmte Bauarten von Pflanzenkläranlagen, Bodenfilter und andere Kläranlagen in flexiblen Bahnen (Folienanlagen) gilt CE-Kennzeichnungspflicht. Grundlagen: EN :2013 EN : A2:2013 Testung von Folienkläranlagen mit und ohne Vorklärbehälter Ausstellung von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen Erteilung von Einzelzulassungen durch die Wasserbehörde entfällt Folie 8
9 Folie 9 2. Kleinkläranlagenverfahren
10 3. Kriterien für die Anlagenauswahl Besondere Anforderungen an Kleinkläranlagen Hydraulische Stoßbelastungen Frachtspitzen Unterlastbetrieb Schwer abbaubare Stoffe: Fette, Reinigungsmittel, Medikamente Toxische Substanzen: desinfizierende Reinigungsmittel, Lösungsmittel, ätherische Öle Folie 10
11 3. Kriterien für die Anlagenauswahl Spezifische Eigenschaften von Kleinkläranlagen Einfache Handhabung Möglichst wenig Steueraufwand Hoher Wirkungsgrad Wenig Aufwand beim Anlagenbau Abpufferung von Stoßbelastungen Adaption an problematische Abwasserinhaltsstoffe Folie 11
12 Neubau oder Nachrüstung? 3. Kriterien für die Anlagenauswahl Entscheidend ist der bauliche Zustand der alten Anlage! Überprüfung durch Fachpersonal: Ausreichende Bemessung nach angeschlossenen Einwohnern und Abwasseranfall (Volumen für Nutzung als Vorreinigung bzw. zur Nachrüstung) Überprüfung des baulichen Zustandes ausreichende Standsicherheit Dimensionierung der Zu- und Ablaufleitungen Funktionstüchtiger Aufbau der Anlage (Verbindung der Kammern, Zu- und Ablauf) Dichtigkeitsprüfung der Anlage Dichtigkeit der Zu- und Ablaufleitungen Kleinkläranlage oder abflusslose Sammelgrube? Mindestwasseranfall liegt bei 20 bis 25 m³ pro Jahr Vergleich der Kosten notwendig Abflusslose Sammelgrube: niedrigere Investitionskosten, aber höhere Betriebskosten (Entsorgungskosten)! Folie 12
13 3. Kriterien für die Anlagenauswahl Örtliche Gegebenheiten Beschaffung des Grundstückbodens Höhe des Grundwassers Gefälle des Grundstückes Art und Ort der Abwassereinleitung Ort des Haus- und Stromanschlusses der Anlage Befahrbarkeit des Grundstückes Platzbedarf der Anlage Betreibersituation Bevorzugung einer technischen oder naturnahen Lösung Persönliche Lebensbedingungen des Betreibers (Alter, Berufstätigkeit, Anzahl der Nutzer) Folie 13
14 3. Kriterien für die Anlagenauswahl Anlage Auswahl eines Baukörper aus Beton oder Kunststoff Höhe der Investitionskosten (Anlage, Transport, Einbau, Montage, Inbetriebnahme) Höhe der jährlichen Betriebskosten (Energie, Wartung, Schlammentsorgung) Störanfälligkeit der Anlage Länge der Garantiezeit auf die Anlage und Anlagenteile Regional ansässiger Wartungs- und Servicedienst Tipp: Fordern Sie ein ausführliches schriftliches Angebot! (Vorlagen im BDZ erhältlich) Folie 14
15 3. Kriterien für die Anlagenauswahl Investitions- und Betriebskosten Höhe der Investitionskosten für einen Neubau Anlage, Transport, Einbau, Montage: ca für eine 4 EW - Anlage Höhe der jährlichen Betriebskosten Energie, Wartung, Reparatur, Schlammentsorgung,Überwachung, Kanalnutzungsgebühren: ca für eine 4 EW - Anlage Folie 15
16 Broschüre kann über folgende Telefonnummer oder Adresse bestellt werden: Tel.: Kosten der Broschüre: 3,- EURO + Versandkosten Folie 16
17 3. Kriterien für die Anlagenauswahl BDZ Qualitätszeichen für Kleinkläranlagen Eine freiwillige Verpflichtung von Herstellern von Kleinkläranlagen und Nachrüstsätzen Erfüllung von weitergehenden Anforderungen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen Deutlich verbesserte Kundenorientierung Verbesserung der Qualität der Produkte und der Betriebssicherheit dezentraler Abwasserreinigung Verbesserte Sicherheit für den Betrieb Folie 17
18 3. Kriterien für die Anlagenauswahl BDZ Qualitätszeichen für Kleinkläranlagen Das BDZ-Qualitätszeichen gilt nicht nur für die Kleinkläranlagen und Nachrüstsätze, sondern auch für die damit verbundenen Dienstleistungen des Herstellers: Beratung Angebot Einbau Inbetriebnahme Wartung Kundenservice Folie 18
19 3. Kriterien für die Anlagenauswahl BDZ Qualitätszeichen für Kleinkläranlagen Einbau und Inbetriebnahme Der Hersteller schult regelmäßig eigenes Fachpersonal sowie externe Einbaufirmen. Die Einbaufirmen haben den Fachkundelehrgang für Neubau/Einbau/Nachrüstung und Sanierung von Kleinkläranlagen und Abwassersammelgruben absolviert. Ein detailliertes Protokoll der Montage, Inbetriebnahme wird erstellt und an den Betreiber übergeben. Folie 19
20 Fachkundelehrgang für Neubau/Einbau/Nachrüstung und Sanierung von Kleinkläranlagen und Abwassersammelgruben Zugangsvoraussetzungen, Schulungsinhalte, Prüfungsordnung im BDZ Arbeitskreis Schulung festgelegt (beteiligt: BDZ, DWA, BEW, ZEWU) Modul 1 Grundlagen (Dauer: 1 Tag) Modul 2 Dichtheitsprüfung von Kleinkläranlagen und Abwassersammelgruben (Dauer: 2 Tage) Modul 3 - Zustandserfassung- und Bewertung von bestehenden Anlagen, Sanierungsmöglichkeiten (Dauer: 1 Tag) Modul 4 - Grundlagen Tiefbau von Kleinkläranlagen und Sammelgruben (Dauer: 1 Tag) Modul 5 Herstellerschulung (Dauer: mind. 1 Tag) Folie 20
21 3. Kriterien für die Anlagenauswahl BDZ Qualitätszeichen für Kleinkläranlagen Wartung Die Wartungsfirmen haben den Fachkundekurs Wartung von Kleinkläranlagen absolviert und sind als Unternehmen von der DWA zertifiziert. Der Hersteller führt darüber hinaus systemspezifische Schulungen durch und autorisiert externe Wartungsfirmen Folie 21
22 3. Kriterien für die Anlagenauswahl BDZ Qualitätszeichen für Kleinkläranlagen Kundenservice Telefonische Hotline vorhanden Eine Mängelanzeige wird innerhalb von 48 h bearbeitet. Für den Zeitraum von zehn Jahren ist die Ersatzteilversorgung sicher gestellt. Zusätzliche freiwillige Teilegarantie von zwölf Monaten über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Folie 22
23 3. Kriterien für die Anlagenauswahl BDZ Qualitätszeichen für Kleinkläranlagen alles klar GmbH für die Modelle Klärchen und Klein-Klärchen batchpur GmbH & Co KG für die Modelle batchpur batchpur C, N, D mit den Erweiterungen +P und +H in Betonbehältern Bergmann Clean Abwassertechnik GmbH für die WSB clean LKT Lausitzer Klärtechnik GmbH für die Modelle AQUA-SIMPLEX und Bio Clear in Betonbehältern Lauterbach-Kießling GmbH für die Bodenkörperfilter-Kleinkläranlage utp umwelttechnik pöhnl GmbH für die Modelle klärofix klärofix C, klärofix D, klärofix D+H Folie 23
24 4. Betrieb der Kleinkläranlage Abnahme der Kleinkläranlage durch den Aufgabenträger Folgende Unterlagen müssen vom Betreiber vorgelegt werden: Nachweis der Dichtigkeit des KKA-Behälter Wasserrechtliche Genehmigung bzw. Indirekteinleitervereinbarung Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Wartungsvertrag evtl. Inbetriebnahmeprotokoll Folie 24
25 4. Betrieb der Kleinkläranlage Pflichten des Betreibers Tägliche Kontrolle Betriebskontrolle Monatliche Kontrolle Sichtprüfung des Ablaufs auf Schlammabtrieb Kontrolle der Zu- und Abläufe auf Verstopfungen (Sichtprüfung) Feststellung von eventuell auftretendem Schwimmschlamm und ggf. Beseitigung des Schwimmschlammes Ablesen des Betriebsstundenzählers des Gebläses und der Pumpen und Eintragung in das Betriebstagebuch Festgestellte Mängel sind umgehend selbst zu beheben bzw. ein Fachmann ist damit zu beauftragen. Folie 25
26 4. Betrieb der Kleinkläranlage Datenfernüberwachung Die Möglichkeit der Datenfernüberwachung wurde in den Zulassungsgrundsätzen des DIBt (Stand Juni 2013) geregelt. Grundlagen waren die Empfehlungen des BDZ AK Kleinkläranlagenbetriebskonzepte BDZ-I 501 Empfehlungen zur Datenfernüberwachung/Fernwirktechnik von Kleinkläranlagen (2011) BDZ-I 502 Empfehlungen zur Wartungshäufigkeit von Kleinkläranlagen mit Datenfernüberwachung (2012) Mit der Datenfernüberwachung erfolgt keine Grenzwertüberwachung, systemrelevante Betriebsergebnisse können jedoch unmittelbar erfasst und zur Fehlerbehebung an den Wartungsbetrieb weitergeleitet werden Folie 26
27 4. Betrieb der Kleinkläranlage Vorteile der Datenfernüberwachung Verringerung der Wartungshäufigkeit auf nur 1x Wartung / Jahr möglich, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt werden Eigenüberwachung (tägl./monatl. Betriebskontrolle der Anlage) durch den Betreiber kann durch eine Datenfernüberwachung ersetzt werden Der Fachbetrieb ist jederzeit und unmittelbar über den Betriebszustand der KKA informiert. Die Betriebssicherheit einer Anlage mit Datenfernüberwachung kann signifikant erhöht werden. Folie 27
28 5. Wartung der Kleinkläranlage In der Regel halbjährliche Wartung notwendig! Einsichtnahme in das Betriebstagebuch Funktionskontrolle der betriebswichtigen maschinellen, elektrotechnischen und sonstigen Anlagenteile Funktionskontrolle der Steuerung und Alarmfunktion Einstellen optimaler Betriebswerte (Sauerstoff, Schlammvolumen) Prüfung der Schlammhöhe in der Vorklärung (ggf. Hinweis auf Notwendigkeit der Schlammabfuhr) Reinigungsarbeiten Überprüfung des baulichen Zustandes der Anlage Kontrolle der ausreichenden Be- und Entlüftung Folie 28
29 6. Überwachung des Betriebs der Kleinkläranlage Überwachung: Pflichten der Unteren Wasserbehörden, Kommunen und Verbände Kontrolle der Wartungsprotokolle Begleitung der Abnahme, Bestätigung der ordnungsgemäßen Abnahme (insbesondere bei Anwendung der Förderrichtlinie) Überprüfung der Einleiterwerte Veranlassen von Maßnahmen zur Mängelbeseitigung Empfehlung: Erfassung und Bewertung der vorhandenen Kleinkläranlagen im Einzugsgebiet, Anlegen einer Datenbank, Abstimmung vorhandener Daten mit zuständiger Behörde Folie 29
30 Fragen??? Information und Beratung im BDZ: Führungen über das Demonstrationsfeld Kleinkläranlagen nach vorheriger telefonische Anmeldung Tag der offenen Tür am 21. März 2015 von 9 bis 13 Uhr Folie 30
31 Kontakt An der Luppe Leipzig Tel Fax info@bdz-abwasser.de Folie 31
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