Wege in die Niederlassung Düsseldorf Anna Zahler - Niederlassungsberatung
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- Nora Sauer
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1 Wege in die Niederlassung Düsseldorf Anna Zahler - Niederlassungsberatung
2 Themenübersicht 1. Voraussetzungen zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung 2. Bedarfsplanung 3. Möglichkeiten der Niederlassung und Anstellung in der vertragsärztlichen Versorgung 3.1 Praxisübernahme 3.2 Nachbesetzung eines Angestellten 3.3 Jobsharing (BAG oder Anstellung) 3.4 Sonderbedarf 3.5 Praxisneugründung 3.6 Anstellung mit Sitz 4. Kooperationen (PG, BAG, MVZ) 5. Beratungsangebote der Niederlassungsberatung 2
3 1. Voraussetzungen zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung Formell Persönlich Eintragung in das Arztregister Eintragung in die Warteliste (Voraussetzung: Arztregistereintragung) Abschluss der Facharztprüfung Persönliche Eignung gem. 20 und 21 Ärzte-ZV Verfügbarkeit (Präsenzpflicht) Keine Drogen- oder Alkoholsucht in den letzten 5 Jahren 3
4 2. Bedarfsplanung Offener Planungsbereich Bedarfsplanung Gesperrter Planungsbereich Ausnahmen 4
5 3. Möglichkeiten der Niederlassung und Anstellung in der vertragsärztlichen Versorgung Gesperrter Planungsbereich Praxisübernahme Nachbesetzung eines Angestelltensitzes Jobsharing (BAG oder Anstellung) Sonderbedarf Offener Planungsbereich Praxisneugründung Anstellung mit Sitz Kooperationen (z.b. Praxisgemeinschaft, Berufsausübungsgemeinschaft, MVZ) 5
6 3.1 Praxisübernahme Voraussetzung: Gesperrter Planungsbereich Antrag 1. Stufe Durch wen? Zulassungsinhaber oder berechtigter Erben Veröffentlichung Wo? Chiffre im Rheinischen Ärzteblatt Bewerbung An wen? KV Weiterleitung nach Bewerbungsfrist an Ausschreibenden Verhandlung Zwischen wem? Abgeber und Bewerber Entscheidung 2. Stufe Durch wen? Endgültige Entscheidung durch Zulassungsausschuss 6
7 3.2 Nachbesetzung eines Angestellten Antrag beim zuständigen Zulassungsausschuss Keine Fachidentität zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erforderlich Sitz gehört weiterhin dem zugelassenen Arzt (Arbeitgeber) Übliches Arbeitgeber-/Arbeitnehmerverhältnis Keine Beteiligung am unternehmerischen Risiko für den Angestellten Möglichkeit der Rückumwandlung für den Angestellten in eine Zulassung 7
8 3.3 Jobsharing (BAG oder Anstellung) Varianten des Job- Sharing Jobsharing- Zulassung Fachidentität muss vorliegen Leistungsbegrenzung für die Praxis Genehmigungsverfahren durch Zulassungsausschuss, Vorlage Gesellschaftsvertrag Nach 10 Jahren eigener Sitz Jobsharing- Anstellung Fachidentität muss vorliegen Leistungsbegrenzung für die Praxis Genehmigungsverfahren durch Zulassungsausschuss, Vorlage Anstellungsvertrag Kein eigener Sitz nach 10 Jahren 8
9 3.4 Sonderbedarf Voraussetzung: gesperrter Planungsbereich Quantitativer Versorgungsbedarf Lokaler Bedarf in einem Teil des Planungsbereiches Ortsgebunden Qualitativer Versorgungsbedarf Besondere Tätigkeitsbereiche Dialyse Einzelfallprüfung Antragstellung beim Zulassungsausschuss Bedarfsprüfung durch örtliche Kreisstellen 9
10 3.5 Praxisneugründung Eintragung in das Arztregister Antrag beim zuständigen Zulassungsausschuss Bei Antragsstellung muss Praxisanschrift bereits bekannt sein Bewerbungsfrist beachten Bei partieller Öffnung fällt die Entscheidung nach den gesetzlichen Kriterien ( 103 Abs. 4 SBG V) Persönliche Einladung zur Sitzung 10
11 3.6 Anstellung mit Sitz Sitzzugehörigkeit liegt beim zugelassenen Arzt (Arbeitgeber) Übliches Arbeitgeber-/Arbeitnehmerverhältnis Angestellter erhält ein eigenständiges Regelleistungsvolumen (RLV) Zuschlag von 10 % Bei Anstellung auf einen ganzen Sitz sind 31 Stunden/Woche zu erbringen; Nebentätigkeit von 13 Stunden/Woche ist möglich Voller Angestelltensitz kann teilweise sogar geviertelt werden; hierbei immer das Zeitkontingent beachten 11
12 4. Kooperationen - Praxisgemeinschaft Hinweise: Fachgleich oder fachübergreifend Nur anzeigepflichtig Keine gemeinsame Abrechnung Praxisgemeinschaft = Einzelpraxen unter einem Dach Räume Personal Geräte 12
13 4. Kooperationen - Berufsausübungsgemeinschaft Mindestens zwei halbe Zulassungen notwendig Fachgleich oder fachübergreifend Örtlich/überörtlich/KV-bereichsübergreifend Genehmigungspflichtig durch den Zulassungsausschuss; Vorlage des Gesellschaftsvertrages! Förderung: Zuschlag von 10% auf das Regelleistungsvolumen (RLV) BAG kann auch angestellte Ärzte beschäftigen Hinweis: gemeinsame Abrechnung Arzt A Gemeinsame Berufsausübung Arzt B 13
14 4. Kooperationen Medizinisches Versorgungszentrum Gemeinsame Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit Zwischen Vertragsärzten und MVZ Zwischen mehreren MVZ s fachübergreifend 14
15 4. Kooperationen Medizinisches Versorgungszentrum Allgemeine Voraussetzungen: Mindestens zwei verschiedene Fachgruppen Mindestens zwei halbe Versorgungsaufträge Bestimmung eines ärztlichen Leiters; muss selbst im MVZ tätig sein ( 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V) Gründung des MVZ über Antragsstellung beim zuständigen Zulassungsausschuss Tätigkeit als zugelassene Vertragsärzte oder angestellte Ärzte (Mischform ist ebenfalls möglich) Beachtung der Rechtsform (abhängig von den Gründungskriterien) 15
16 5. Beratungsangebote der Niederlassungsberatung Zulassungsrechtliche Fragen/Verfahrensabläufe Informationen zum Job-Sharing Hilfe bei der Nachfolgersuche/Praxissuche Investitions- und Kostenberatung für Praxissuchende Liquiditätsanalyse bei etablierten Praxen Effizienzanalyse bei etablierten Praxen bezogen auf die Fachgruppe Praxisbewertung nach der Methode der KBV und der Bundesärztekammer Informationsmaterialien (Abrechnungsberatung bzw. gemeinsame Beratung mit den Abrechnungsberatern) 16
17 Niederlassungsberatung der Bezirksstelle Düsseldorf Britta Matuschek Tel: Linda Pawelski Tel: Stadt Oberhausen Kreis Wesel Kreis Kleve Stadt Krefeld Stadt Mönchengladbach Kreis Viersen Rhein-Kreis-Neuss Stadt Düsseldorf Stadt Remscheid Stadt Solingen Stadt Wuppertal Stadt Essen Stadt Mülheim Stadt Duisburg Kreis Mettmann Katja Wellner Tel: Anna Zahler Tel:
18 Niederlassungsberater der Bezirksstelle Köln Michaela Donk Tel: Alexander Konrad Tel: Ansprechpartner für alle Planungsbereiche der Bezirksstelle Köln Oliver Pellarin Tel: Saskia Rußert Tel:
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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