ASR A 2.2 Maßnahmen gegen Brände (Beschlossener Entwurf)
|
|
- Sofia Hartmann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ASR A 2.2 Maßnahmen gegen Brände (Beschlossener Entwurf) Dipl. Ing. Dirk Eßer (Dr. Monika Broy)
2 Rechtliche Rahmenbedingungen und Vorgaben in der neuen Arbeitsstättenverordnung Konkretisierung der Anforderungen in der ArbStättV Ziffer 2.2 des Anhangs: Es werden auch Angaben zu Brandmeldern und Alarmierungsanlagen sowie den damit verbundenen organisatorischen Maßnahmen gefordert. Auslösung der Vermutungswirkung Sachlage, Meinungen und Experteneinschätzungen Überproportionale Ausstattungen von Arbeitsstätten mit tragbaren Feuerlöschern z.b. in Bürobereichen Verdopplung bzw. Verdreifachung der erforderlichen Löschmitteleinheiten bei mittleren bzw. hoher Brandgefährdung bietet nicht unbedingt größeren Schutz Seite 2
3 Beschäftigte sollen nur in der Entstehungsphase eines Brandes löschen (Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, Risikominderung für die Gesundheit der Beschäftigten) Die Vielzahl von an einer Stelle angebrachter Feuerlöscher kann zu Fehlverhalten führen Erreichung eines Feuerlöschers spätestens in halber Fluchtweglänge sowie max. nach 25 m Übung im Umgang mit dem Feuerlöscher konkreter fassen Seite 3
4 Fazit: Die alte ASR 13/1,2 berücksichtigt nicht adäquat die Anwesenheit einer ausreichenden Zahl von Personen sowie deren Zugriffsmöglichkeiten auf Feuerlöscher. Hier besteht Optimierungsbedarf. Folge: unverhältnismäßig große Anzahl an Feuerlöscher Seite 4
5 Umsetzung Das vorhandene Meinungsbild wurde gewürdigt und zahlreiche Anregungen fanden auch Eingang in die Neukonzeption der ASR A 2.2. Die neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.2 Maßnahmen gegen Brände ist wie folgt aufgebaut: 1. Zielstellung 2. Anwendungsbereich 3. Begriffsbestimmung 4. Eignung von Feuerlöschern und Löschmitteln 5. Ausstattung von Arbeitsstätten 6. Betrieb 7. Ergänzende Anforderungen für Baustellen Seite 5
6 Sie sieht für alle Arbeitsstätten eine Grundausstattung mit tragbaren Feuerlöschern vor. Diese ist für Arbeitsstätten mit normaler Brandgefährdung ausreichend. Für Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefährdung sind zusätzlich zur Grundausstattung weitere Maßnahmen zum Schutz bei Entstehungsbränden zu treffen. Seite 6
7 Branderkennung und Alarmierung In Kapitel 5.1 werden zur Konkretisierung von Ziffer 2.2 Anhang ArbStättV nähere Hinweise zur Branderkennung und Alarmierung gegeben und beispielhaft Möglichkeiten der Umsetzung aufgezählt. Seite 7
8 Grundausstattung mit Feuerlöschern für alle Arbeitsstätten (5.2.1) Für die Grundausstattung wurde die Ermittlung der notwendigen Löschmitteleinheiten in Abhängigkeit von Grundfläche und damit die Ermittlung der Anzahl der Feuerlöscher aus der ASR 13/1,2 für Betriebsbereiche mit geringer Brandgefährdung übernommen. Um zu vermeiden, dass diese alle an einem Ort aufgestellt werden und um einen schnellen Zugriff zu gewährleisten wurde in Kapitel die Forderung aufgenommen, dass die Entfernung von jeder Stelle zum nächstgelegenen Feuerlöscher nicht mehr als 20 m tatsächliche Weglänge betragen soll. Seite 8
9 Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefährdung (5.2.4) Bei erhöhter Brandgefährdung sind neben der Grundausstattung mit Feuerlöschern zusätzliche betriebs- und tätigkeitsspezifische Maßnahmen wie z. B. die Bereitstellung eines Feuerlöschers an besonders gefährdeten Arbeitsplätzen, der Einsatz von Löschanlagen oder die Ausrüstung von Bereichen mit Brandmeldeanlagen, gefordert. Die bisherige pauschale Verdopplung bzw. Verdreifachung der Feuerlöscheranzahl, wie sie in der ASR 13/1,2 für Betriebsbereiche mit mittlerer bzw. großer Brandgefährdung gefordert wurde, ist in den meisten Fällen nicht zielführend. Seite 9
10 Unterweisung und Brandschutzhelfer (6.1 und 6.2) Der bisherige Hinweis in der ASR 13/1,2, dass eine ausreichende Anzahl von Personen in der Handhabung von Feuerlöschern zu unterweisen ist, wurde konkreter gefasst und der umgangssprachlich im Arbeitsschutz schon geläufige Begriff des Brandschutzhelfers eingeführt. Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung i. d. R. 5 % der Beschäftigten ausreichend. praktische Übung gehört zur fachlichen Unterweisung Unterweisungsinhalte sind festgeschrieben u. a. Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöschgeräten Verhalten im Brandfall Seite 10
11 Wartung und Prüfung (6.3) Die Prüffristen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern von maximal 2 Jahren wurden in Kapitel 6.3 beibehalten. Hier zeigt sich europaweit nach wie vor ein uneinheitliches Bild von einem bis drei Jahre bei den Prüffristen. Seite 11
12 Ergänzende Anforderungen für Baustellen (7) Auf Baustellen ist die Anwendung brandgefährlicher Arbeitsverfahren wie Schweißen, Schneiden und Trennen als Ursache für die Brandentstehung hervorzuheben. Deshalb wird für jedes gleichzeitig eingesetzte Arbeitsmittel die unmittelbare Bereithaltung eines geeigneten tragbaren Feuerlöschers mit mindestens 6 Löschmitteleinheiten gefordert. Zusätzlich müssen alle Personen die derartige Arbeitsverfahren anwenden theoretisch und praktisch im Umgang mit Feuerlöschern unterwiesen werden. Seite 12
13 Ausstattung mit Feuerlöschern Gesamtausstattung zusätzliche Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung Grundausstattung Zusätzliche Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung gemäß einer zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung (siehe auch Tabelle 4) Grundausstattung in Abhängigkeit der Fläche Seite 13
14 Ausstattung mit Feuerlöschern Allgemeines Lösungsschema: 1. Schritt - Ermittlung der vorhandenen der Brandklassen nach Tabelle 1 2. Schritt - Ermittlung der Brandgefährdung gemäß Gefährdungsbeurteilung 3. Schritt - Ermittlung der Löschmitteleinheiten (LE) in Abhängigkeit der Grundfläche für die in allen Arbeitsstätten notwendige Grundausstattung mit Feuerlöschern nach Tabelle Schritt - Festlegung der für die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerlöscher entsprechend den Löschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2 5. Schritt - Festlegung von zusätzlichen Maßnahmen nach Punkt Abs. 3 bei erhöhter Brandgefährdung (siehe auch Tabelle 4) Seite 14
15 Beispiel für die Ausstattung mit Feuerlöschern - Betriebsbereich mit normaler Brandgefährdung - Gemäß Kapitel 3.2 Normale Brandgefährdung liegt vor, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung, die Geschwindigkeit der Brandausbreitung, die dabei freiwerdenden Stoffe und die damit verbundene Gefährdung für Personen, Umwelt und Sachwerte vergleichbar sind mit einer Büronutzung. Seite 15
16 Beispiel für die Ausstattung mit Feuerlöschern - Betriebsbereich mit normaler Brandgefährdung - Beispiel 1a: Brandklassen A und B, Betriebsbereich 500 m 2, die Gefährdungsbeurteilung ergab normale Brandgefährdung. Grundausstattung mit Feuerlöschern gemäß Tabelle 3. Tabelle 3 ergibt für 500 m 2-21 LE. Gewählt werden Pulverlöscher mit Löschvermögen 21A 113B, was nach Tabelle 2 für diese Bauart 6 LE entspricht. Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerlöscher dieser Bauart erforderlich. (Je nach Raumgeometrie und Länge der Laufwege können ggf. weitere Feuerlöscher notwendig sein. Witterungseinflüsse sind zu berücksichtigen!) Seite 16
17 Beispiel für die Ausstattung mit Feuerlöschern - Betriebsbereich mit normaler Brandgefährdung - Beispiel 1b: Brandklassen A und B, Betriebsbereich 500 m 2, die Gefährdungsbeurteilung ergab normale Brandgefährdung. Grundausstattung mit Feuerlöschern gemäß Tabelle 3. Tabelle 3 ergibt für 500 m 2-21 LE. Gewählt werden Schaumlöscher mit Löschvermögen 13A 183B, was nach Tabelle 2 für diese Bauart 4 LE entspricht. Es sind demnach 21 LE geteilt durch 4 also 6 Feuerlöscher dieser Bauart erforderlich. (Je nach Raumgeometrie und Länge der Laufwege können ggf. weitere Feuerlöscher notwendig sein. Witterungseinflüsse sind zu berücksichtigen!) Seite 17
18 Beispiel für die Ausstattung mit Feuerlöschern - Betriebsbereich mit erhöhter Brandgefährdung - Gemäß Kapitel 3.3 Erhöhte Brandgefährdung liegt vor, wenn Stoffe mit erhöhter Entzündbarkeit vorhanden sind, durch betriebliche Verhältnisse große Möglichkeiten für eine Brandentstehung gegeben sind und in der Anfangsphase des Brandes mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist. Seite 18
19 Beispiel für die Ausstattung mit Feuerlöschern - Betriebsbereich mit erhöhter Brandgefährdung - Beispiel 2: Brandklassen A, B und F Betriebsbereich 700 m 2, die Gefährdungsbeurteilung ergab erhöhte Brandgefährdung. Grundausstattung mit Feuerlöschern gemäß Tabelle 3: Tabelle 3 ergibt für 700 m 2-27 LE. Gewählt werden Pulverlöscher mit Löschvermögen 43A 233B, was nach Tabelle 2 für diese Bauart 12 LE entspricht. Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerlöscher dieser Bauart für die Grundausstattung erforderlich. Zusätzliche Maßnahmen: Zusätzlich werden für die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandlöscher mit Löschvermögen 75F bereitgestellt. Seite 19
Maßnahmen gegen Brände ASR A 2.2
Maßnahmen gegen Brände ASR A 2.2 Technische Regeln für Arbeitsstätten - ASR A 2.2 Allgemeines 1 Allgemeines Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
Mehr4.3 Feuerlöscherbauarten, Löschvermögen und Löschmitteleinheit
Maß für Leistungsfähigkeit Die Löschmitteleinheit LE ist eine eingeführte Hilfsgröße, die es ermöglicht, die Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Feuerlöscherbauarten zu vergleichen und das Löschvermögen
MehrCheckliste zur ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
Checkliste zur ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände Stand Juli 2016 Die Arbeitsstättenregel (ASR) A2.2 wurde im Dezember 2012 mit ihrer Veröffentlichung verbindlich und konkretisiert die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung
MehrBrandgefährdungen und Maßnahmen gegen Brände im Betrieb Anforderungen der neuen ASR A2.2
Brandgefährdungen und Maßnahmen gegen Brände im Betrieb Anforderungen der neuen ASR A2.2 Torsten Wolf, Bochum Grundlegendes Überarbeitung am 07.11.2017 im ASTA angenommen Auftrag war Erhöhte Brandgefährdung
MehrFeuerlöschgeräte - Einsortierungshilfe für den Anwender
Feuerlöschgeräte - Einsortierungshilfe für den Anwender Gesetze und rechtliche Grundlagen 1.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) 1.2.1 Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung ArbStättV) 1.2.2
MehrFeuerlöschgeräte - Einsortierungshilfe für den Anwender
Feuerlöschgeräte - Einsortierungshilfe für den Anwender Mainz 16.06.2016 VDSI Gesetze und rechtliche Grundlagen 1.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) 1.2.1 Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung
MehrASR A2.2 - Maßnahmen gegen Brände Technische Regeln für Arbeitsstätten. ENTWURF nur zur Information
ASR A2.2 - Maßnahmen gegen Brände Technische Regeln für Arbeitsstätten ENTWURF nur zur Information Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene
MehrFeuerlöschspraydosen in Arbeitsstätten zur Bekämpfung von Entstehungsbränden
Deutsche Post DHL Feuerlöschspraydosen in Arbeitsstätten zur Bekämpfung von Entstehungsbränden 61. vfdb-jahresfachtagung Weimar, 27.-29. Mai 2013 Grundgesetz Artikel 2 (2) Jeder hat das Recht auf körperliche
MehrBrandschutz - Feuerlöscher Startseite zurück vor. Feuerlöscher
Feuerlöscher Brandklassen Arten Aufbau und Funktion Kennzeichnung Eignung Wartung und Prüfung Löschvermögen Berechnung der notwendigen Anzahl Erstellung: BSU GmbH & Co. KG, Engelskirchen, Tel.: 02263 /
Mehr- Egon Stößer - Sicherheitsingenieur - Sachverständiger vorbeugender Brandschutz
- Egon Stößer - Sicherheitsingenieur - Sachverständiger vorbeugender Brandschutz 1 Von der Berufsgenossenschaftlichen Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGR 133 Ausrüstung von Arbeitsstätten
MehrBRANDSCHUTZKOMPAKT. SCHWERPUNKT: Wartung und Instandhaltung von Feuerlöschern. Wie funktionstüchtige Feuerlöscher Leben retten können
Der Branchenkompass des bvfa BRANDSCHUTZKOMPAKT Nr. 49 Februar 2013 SCHWERPUNKT: Wartung und Instandhaltung von Feuerlöschern Erste Hilfe im Brandfall Wie funktionstüchtige Feuerlöscher Leben retten können
MehrBGR 133 Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern (bisher ZH 1/201)
BGR 133 Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern (bisher ZH 1/201) Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften April 1994 Aktualisierte Fassung 1996 Inhalt Vorbemerkung 1
MehrFeuerlöscheinrichtungen in Arbeitsstätten
Seite 1 von 10 Seiten Löschmittel und Löschspraydosen - neue Entwicklungen Feuerlöscheinrichtungen in Arbeitsstätten Staatliche Feuerwehrschule Würzburg - Weißenburgstraße 60 97082 Würzburg 18. Juni 2015
MehrNews III/2016 Betrieblicher Brandschutz
wie war das nochmal mit den Feuerlöschern? Ein Brand ist zwar selten, aber wenn er ausbricht, sind Gesundheit und Leben Ihrer Mitarbeiter gefährdet und Ihre unternehmerische Existenz kann auf dem Spiel
Mehrbei der Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern
Praktische Arbeitsmedizin Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern gemäß der BGR 133 am Beispiel einer Arztpraxis und einer Klinik Stefanie Steinmeier Ermittlung und Festlegung von Löschmitteleinheiten
MehrGÖCKLER GMBH. Technische Regeln für Arbeitsstätten. Wichtige Änderungen! ASR A 2.2 bei uns jetzt NEU ASR A2.2. Kundenbestellportal:
Technische Regeln für Arbeitsstätten Maßnahmen gegen Brände ASR A2.2 Ausgabe 2.5.2018 hier: Bekanntmachung von Technischen Regeln ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände Bek. d. BMAS v. 2.5.2018 IIIb4 34602 8
MehrTechnische Regeln für Arbeitsstätten. Maßnahmen gegen Brände ASR A2.2. Ausgabe: Mai 2018
Ausgabe: Mai 2018 Technische Regeln für Arbeitsstätten Maßnahmen gegen Brände ASR A2.2 Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige
MehrAusstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern Stand 05/2016. Gruber, Karin; Gerhards, Michael
Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern Stand 05/2016 Gruber, Karin; Gerhards, Michael Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern Damit ein Brand frühzeitig gelöscht werden kann, müssen
MehrArbeitsstättenregeln Stand der Regelsetzung
SIFA WORKSHOP 2011 Arbeitsstättenregeln Stand der Regelsetzung Foto: Völkner (Agentur FOX) Bettina Görner Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit
MehrUnterweisungsmodul. Brandschutz
Unterweisungsmodul Brandschutz Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Brandschutz - Ziele Brandschutz - Grundelemente Brandschutz - Voraussetzungen Brandschutz - Brandklassen Brandschutz
MehrMerkblatt: Brandschutz in Gaststätten
Merkblatt: Brandschutz in Gaststätten A) Allgemein: Gaststätten, Restaurants und sonstige Imbissbetriebe sind brandschutztechnisch betrachtet auch Arbeitsstätten. Somit sind diese Bereiche entsprechend
MehrFolgende Hauptpunkte muss der Arbeitgeber beachten, um nicht im Brandfall einen Personenoder Sachschaden zu erleiden:
Fa. FABBS e. K., Kirchwegtannen 11 in 63796 Kahl/M Kunden Info: Fachbüro für Arbeitssicherheit, Brandschutz, Beratung und Service Aktuelle Vorschriften und Rechtsvorschriften zur betrieblichen Brandschutzschulung
Mehr13. vbbd Fachtagung Mai Die neue BGI / GUV-I 5182 Brandschutzhelfer
Hilfsmittel für Brandschutzbeauftragte 13. vbbd Fachtagung 05. 06.Mai 2014 Die neue BGI / GUV-I 5182 Brandschutzhelfer Vorstellung TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH Real Estate Elektro- und Gebäudetechnik
MehrBGI/GUV-I-5182 Brandschutzhelfer
BGI/GUV-I-5182 Brandschutzhelfer Vorstellung TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH Real Estate Elektro- und Gebäudetechnik (RE-EG-F2) Dipl. Ing. (FH) Ralf Höhmann Sachverständiger Fachreferent Brandschutz
MehrBRANDSCHUTZ. für die Ausrüstung von Arbeitsstätten. mit Feuerlöschern. - Auswirkungen der EN 3 auf die ZH 1/201
BRANDSCHUTZ Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern - Auswirkungen der EN 3 auf die ZH 1/201 Einleitung Bislang war es üblich, daß Feuerlöscher ein ihrer Löschmittelmenge entsprechendes Prüfobjekt
MehrSchulungen bei Jungbluth
Schulungen bei Jungbluth WIR BILDEN SIE AUS! Ausbildung und Unterweisung für Fahrer von Flurförderzeugen Ausbildung Hubarbeitsbühnen-Bediener Sicherheitsunterweisung Erdbaumaschinenführer Praktische Abseilschulungen
MehrRechtliche Grundlagen
Mehr Sicherheit durch Training! NT Notfalltraining & Weiterbildung Brandschutzseminare & Beratung Am Sportplatz 2 D - 65527 Niedernhausen Rechtliche Grundlagen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
MehrGemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA In der aktuellen Periode 3 Themen: - GDA ORGA (Arbeitsschutzorganisation) - GDA MSE (Schutz vor Muskel-Skeletterkrankungen) - GDA PSYCHE (Psychische Belastungen
MehrMerkblatt für die Ermittlung von tragbaren Feuerlöschern Neufassung der TRVB 124 F 17 - Erste und Erweiterte Löschhilfe
Merkblatt für die Ermittlung von tragbaren Feuerlöschern Neufassung der TRVB 124 F 17 - Erste und Erweiterte Löschhilfe Einleitung: Die Überarbeitung der Vorgängerversion aus dem Jahr 1997 wurde sowohl
Mehr13.1 Zusammenstellung wichtiger Bestimmungen
1.1 Zusammenstellung wichtiger Bestimmungen Benennung Brandschutzhelfer ASR. vm Nvember 01 (ASR., Kapitel. (1), () Empfehlung Anbringen vn Rauchmeldern Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl vn Beschäftigten
MehrFeuerschutz: Was im Brandfall verfügbar sein muss
Feuerschutz: Was im Brandfall verfügbar sein muss ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes. Dieser Leitfaden enthält Informationen zu: im Allgemeinen Tipps zum Verhalten im Brandfall Produkten,
MehrAusschuss für Arbeitsstätten Bestandsschutz und Weiterentwicklung von technischen Regeln für Arbeitsstätten
Bestandsschutz und Weiterentwicklung von technischen Regeln für Arbeitsstätten Stefan Gryglewski ehem. Stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Arbeitsstätten Leiter zentr. Personalwesen TRUMPF GmbH +
MehrOft vergessen- die Arbeitsstättenverordnung gilt auch für Baustellen. Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 1
Oft vergessen- die Arbeitsstättenverordnung gilt auch für Baustellen Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 1 Was ist das Arbeitsstättenrecht? Besteht aus ArbStättV und ASR Grundlage: Arbeitsschutzgesetz
MehrInstandhaltungsanweisung. tragbare und fahrbare Feuerlöscher
Instandhaltungsanweisung der FLN Feuerlöschgeräte Neuruppin Vertriebs - GmbH und der Interbrandschutz GmbH tragbare und fahrbare Feuerlöscher Feuerlöscher sind Geräte die, ein Löschmittel enthalten, das
MehrInstandhaltungsanweisung. tragbare und fahrbare Feuerlöscher
Instandhaltungsanweisung der FLN Feuerlöschgeräte Neuruppin Vertriebs - GmbH und der Interbrandschutz GmbH tragbare und fahrbare Feuerlöscher Feuerlöscher sind Geräte die, ein Löschmittel enthalten, das
MehrBrandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen-
Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen- Brandschutzbeauftragter Der Brandschutzbeauftragte ist eine besonders ausgebildete Person, die mit der Wahrnehmung des betrieblichen Brandschutzes beauftragt
MehrDGUV Information Information. Brandschutzhelfer. Ausbildung und Befähigung
205-023 DGUV Information 205-023 Information Brandschutzhelfer Ausbildung und Befähigung Februar 2014 Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Mittelstraße 51 10117 Berlin
MehrGefährdungsbeurteilung an Arbeitsstätten
Fakultät Maschinenwesen, Professur für Arbeitswissenschaft Anforderungen an Arbeitsstätten Fachtagung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg IHK Karlsruhe, 8. Juli 2015
MehrFeuerlöschgeräte tragbar / fahrbar
Mit den brandag-feuerlöschgeräten tragbar bzw. fahrbar bieten wir Ihnen eine übersichtliche Palette an Feuerlöschgeräten. Unsere Feuerlöschgeräte entsprechen den jeweils gültigen technischen Regeln wie
MehrBetriebssicherheitsverordnung - Auswirkung auf den Brand- und Explosionsschutz - Jahresfachtagung
Betriebssicherheitsverordnung - Auswirkung auf den Brand- und Explosionsschutz - Brände und Explosionen sind oft die unmittelbaren Auslöser von Unfällen. Unfälle sind oft die unmittelbaren Auslöser von
MehrUmgang mit Feuerlöschern. Sicherheitsunterweisung
Umgang mit Sicherheitsunterweisung Lektion 1 Richtigen Feuerlöscher auswählen Feuerlöscher sind mit unterschiedlichen Löschmitteln gefüllt Nicht jedes Löschmittel ist für jeden Brand geeignet Bei der Auswahl
MehrArbeitsstättenverordnung
Arbeitsstättenverordnung - aktuelle Änderungen - Stand Mai 2013 1 Änderungsumfang 1. Begriffsbestimmungen 2. Übernahme der Bildschirmarbeitsverordnung in die ArbStättV 3. Telearbeit 4. Unterweisung der
MehrÄnderungen im Regelwerk im Bereich der Arbeitsstättenverordnung
Änderungen im Regelwerk im Bereich der Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2681) 1 Inhalt 1. Gründe
MehrNote 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie erhalten hier einige beispielhafte Fragestellungen und deren Bepunktung, als Vorbereitung zum zweiten schriftlichen Test am 7..008, zur Ansicht. Dieses Dokument soll
MehrZum Rechtscharakter von Technischen Regeln Fachtagung Frankfurt/Main
Zum Rechtscharakter von Technischen Regeln Fachtagung Uli-Faber@t-online.de www.judix.de Übersicht 1. Funktion der technischen Regeln 2. Vermutungswirkung 2 Die Regelungstechnik der ArbStättV ttv Die ArbStättV
Mehr1 3 4 5 6 7 54 Bauen, Mieten, Investieren Feurobrand-Feuerlöschtechnik GmbH Fachbeitrag (Anzeige) Am liebsten möchte man ihn natürlich vermeiden: Einen Brand im Unternehmen. Damit die Gefährdungslage
MehrKURZINFO Lehrgang zum Brandschutzhelfer
leisten einen wichtigen Beitrag im Rahmen des betrieblichen Brandschutzes. Ihre Aufgabe ist es, gefährliche Situationen zu erkennen und Entstehungsbrände wirksam zu bekämpfen. Klassischerweise ergreifen
MehrNeue Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 Schutzmaßnahmen TRGS 526 Laboratorien
Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 Schutzmaßnahmen TRGS 526 Laboratorien Referent: Rainer Hofmann Umweltministerium
MehrSchulungen bei Jungbluth WIR BILDEN SIE AUS!
Schulungen bei Jungbluth WIR BILDEN SIE AUS! AUSBILDUNG FÜR GABELSTAPLERFAHRER Erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben und gestalten Sie Ihren Einsatz von Gabelstaplern sicher und wirtschaftlich! Jeder
MehrArbeitsschutz Leben Mit Sicherheit
und Arbeitswissenschaft LE12+13 und Arbeitssicherheit Der rote Faden: Rückblick Innerbetrieblicher Brandschutz... an der Beuth Hochschule für Technik Berlin Diese Präsentation finden Sie auf: http://www.fuetingberlin.de
Mehr37. Jahresfachtagung VDSI-Fachgruppe HWI,
Peter Beck, ABB AG Mannheim TRGS 800 Brandschutzmaßnahmen 37. Jahresfachtagung VDSI-Fachgruppe HWI, 16.5.2012 5. Juli 2012 1 Zur Person Peter Beck ABB AG Sustainability Affairs (GF-SAS) Kallstadter Straße
MehrExtraaurale Wirkungen von Lärm Maßnahmen zur Bewertung und Minimierung in Arbeitsstätten
Extraaurale Wirkungen von Lärm Maßnahmen zur Bewertung und Minimierung in Arbeitsstätten Dr. Harald Wilhelm Arbeitsschutzfachtagung Potsdam Arbeitsstättenverordnung und Lärm Extraaurale Lärmwirkungen Maßnahmen
MehrBrandschutz in Alten- und Pflegeheimen
in Alten- und Pflegeheimen Die 4 Säulen des es Baulicher Anlagentechnischer Organisatorischer Abwehrender Die 4 Säulen des es Baulicher Anlagentechnischer Organisatorischer Abwehrender Brandabschnitte
MehrFestlegung von Brandschutzmaßnahmen aus Sicht der Arbeitsschutzes Torsten Wolf. Foto: Wahlbrink, BAuA
Festlegung von Brandschutzmaßnahmen aus Sicht der Arbeitsschutzes Torsten Wolf Foto: Wahlbrink, BAuA Beispiele für Brandschutzmaßnahmen im Arbeitsschutzrecht Sicherheit elektrischer Geräte technische Anforderungen
MehrEmpfehlung zur Gefährdungsbeurteilung von Wandhydranten (Typ F und Typ S) zur Nutzung durch Selbsthilfekräfte.
Bundesverband organisatorischer Brandschutz Empfehlung zur Gefährdungsbeurteilung von Wandhydranten (Typ F und Typ S) zur Nutzung durch Selbsthilfekräfte. 13. September 2018 BvoB-Empfehlung: Gefährdungsbeurteilung
MehrBGHW-Kompakt 35. Feuerlöscher
BGHW-Kompakt 35 Feuerlöscher Feuerlöscher Inhalt Einführung...5 Ausrüstung mit Feuerlöschern...5 1. Schritt: Brandklassen...5 2. Schritt: Brandgefährdung...6 3. Schritt: Ermittlung der Löschmitteleinheiten
MehrI. Checkliste Arbeitsschutzorganisation (ASO)
1.1. 1.2. 1.3. 1 Allgemeines Ist eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) der einzelnen Arbeitsplätze vorhanden? ( 5,6 ArbSchG, 3 BetrSichV, 3 BGV A1, 6 GefStoffV, 4 BiostoffV,...) Werden die Mitarbeiter regelmäßig
MehrBGR 133. BG-Regel Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern. April 1994 Ausgabe 11/97 VBG
Berufsgenossenschaftliche Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGR 133 (bislang ZH 1/201) BG-Regel Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern April 1994 Ausgabe 11/97
MehrDie folgenden Ausbildungen / Sachkunde bzw. Schulungen gehören zu unserem aktuellen Angebot:
Die folgenden Ausbildungen / Sachkunde bzw. Schulungen gehören zu unserem aktuellen Angebot: Ausbildung zum Brandschutzhelfer Termine: / (4-6 LE) Brandschutzhelfer Themen im Überblick: Theorie Grundzüge
MehrSicherheitskennzeichnung. Sicherheitsunterweisung
Sicherheitskennzeichnung Sicherheitsunterweisung Lektion 1 Gebotszeichen Schreibt ein bestimmtes Verhalten vor, z. B. Benutzung von Gehörschutz Lagerung Sicherheitskennzeichnung Seite 2 Lektion 2 Verbotszeichen
Mehr4 Bauarten, Eignung und Anzahl der Feuerlöscher
4 Bauarten, Eignung und Anzahl der Feuerlöscher 4.1 Bauartzulassung Feuerlöscher müssen amtlich geprüft und zugelassen sein sowie das Zulassungskennzeichen tragen. Prüfungen und Anforderungen siehe DIN
Mehr1 Ziel, Anwendungsbereich
Verordnung über Arbeitsstätten Vom 12. August 2004 Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wurde als Artikel 1 der Verordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I 2179) von der Bundesregierung und dem Bundesministerium
MehrIFE GmbH / IB Groschwitz
IFE GmbH / IB Groschwitz IFE Gesellschaft mbh IB Groschwitz Dr. ETH Martin Berz Troger Strasse 38 81675 München Dipl.-Ing. (TU) Ralf Groschwitz Brauhausstrasse 6 13086 Berlin Tel. : 089-45579677 Fax :
MehrDie Verantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz. 8. November 2017 RiArbG Dr. Bernd Wiebauer
Die Verantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz 8. November 2017 RiArbG Dr. Bernd Wiebauer Überblick Die Rolle des Arbeitgebers im modernen Arbeitsschutzrecht Umfassende Arbeitgeberverantwortung Betriebsinterne
MehrTelearbeitsplätze Rechtliche Anforderungen an Telearbeitsplätze
Telearbeitsplätze Rechtliche Anforderungen an Telearbeitsplätze 13. Bundesweiter Betriebsärztetag in Dresden Patrick Aligbe Aligbe Sicherheitsrecht In der Vorversion der jetzigen ArbStättV nicht enthalten
MehrVerordnung über Arbeitsstätten
Verordnung über Arbeitsstätten - ArbStättV - vom 12.08.2004 (letzte Änderung durch Artikel 1 der Verordnung v. 30. Nov. 2016 (BGBl. I S. 2681)) und Technische Regeln für Arbeitsstätten - ASR Dirk Haufe
MehrArbeitsstättenverordnung
Arbeitsstättenverordnung - Novellierung und aktueller Stand der Regelsetzung 09. Dezember 2014 1 Arbeitsstättenverordnung U m s e t z u n g Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten
MehrBETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK
BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG IN KRAFT GETRETEN Seit dem 1. Juni 2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft. Diese
Mehr3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG
Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrGefährdungspotenziale in Evangelischen Ferienwaldheimen
Gefährdungspotenziale in Evangelischen Ferienwaldheimen Eine Zusammenstellung von Matthias Bachmann, Fachkraft für Arbeitssicherheit im OKR 1. Bereich Sicherheit bei elektrischen Geräten Schutz vor Berührungsspannung
MehrErgänzende Anforderungen zur ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe Ergänzende Anforderungen zur ASR A4.
- inoffizieller Textauszug - Ausgabe: August 2012 zuletzt geändert GMBl 2017, S. 398 zuletzt geändert GMBl 2018, S. 469 Technische Regeln für Arbeitsstätten Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
MehrBetriebssicherheitsverordnung Explosionsschutz. Claudia Preußer Abteilung Prävention Unfallkasse Rheinland- Pfalz
Betriebssicherheitsverordnung Explosionsschutz Claudia Preußer Abteilung Prävention Unfallkasse Rheinland- Pfalz Betriebssicherheitsverordnung Aus acht mach eins Technische Arbeitseinrichtungen - alte/neue
MehrDie neue Arbeitsstättenverordnung aus Sicht der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden
Fachtagung Handlungshilfen zur Arbeitsstättenverordnung BG-Akademie Hennef, 14./15. Juni 2007 Die neue Arbeitsstättenverordnung aus Sicht der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden 1. Ist das
MehrBarrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Gestaltung einer sich verändernden Arbeitswelt Fachveranstaltung Arbeitsstätten, 13. Mai 2013, DASA, Dortmund Architekt Dipl.-Ing. Thomas Rüschenschmidt Aufsichtsperson
MehrBetriebsdienst auf minderbreiten Querschnitten Anforderungen gemäß RSA und ASR A 5.2 (Entwurf)
Karlsruher Erfahrungsaustausch Straßenbetriebsdienst 20. Januar 2016 INSTITUT FÜR STRASSEN- UND EISENBAHNWESEN (ISE) Quelle: RSA 95 Quelle: ARS A 5.2, Entwurf KIT Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft
MehrBGR 133. Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern. BG-Regel. Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGR 133 (vorherige ZH 1/201) BG-Regel Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern vom April 1994 Aktualisierte Nachdruckfassung
Mehrw SMBG Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern BGR 133 BG-Regel (bisher: ZH 1/201)
... Berufsgenossenschaftliche Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Regel BGR 133 (bisher: ZH 1/201) Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern Ausgabe April 1994 Aktualisierte Fassung
MehrAnlagen- und Betriebssicherheit Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Anlagen- und Betriebssicherheit Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Hartmut Karsten Ministerium für Gesundheit und Soziales Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
MehrInformationen der Feuerwehr Ratingen zum Umgang mit tragbaren Feuerlöschern
Informationen der Feuerwehr Ratingen zum Umgang mit tragbaren Feuerlöschern Feuerlöscher richtig anwenden Jeder hat schon mal einen Feuerlöscher in der Hand gehabt. Aber wissen Sie auch wie er richtig
MehrGefährdungsbeurteilung nach TRSG Gefährdungsbeurteilung sowie TRGS Brandschutzmaßnahmen
Gefährdungsbeurteilung nach TRSG 400 - Gefährdungsbeurteilung sowie TRGS 800 - Brandschutzmaßnahmen Dipl.-Ing. Dirk Grüttjen Gefährdungsbeurteilung Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung
MehrRisikobeurteilung oder Gefährdungsbeurteilung?
oder? Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe "Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit" Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dresden Anwendungsbereiche Inverkehrbringen z. B.: (Produktsicherheitsgesetz)
MehrKurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3
HARTMUT HARDT Rechtsanwalt Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 Mai 2010 Annenstraße 137 58453 Witten an der Ruhr Tel.: 02302-956133 Fax: 02302-956136
MehrInhalt. Entwicklung der BrandschutzbeauftragtenRichtlinie...
11 1 Entwicklung der BrandschutzbeauftragtenRichtlinie........................................ 17 2 Rechtsstellung.................................... 2.1 Gesetzliches Regelwerk..............................
MehrTechnische Regeln für Arbeitsstätten. Maßnahmen gegen Brände ASR A2.2. Ausgabe: November 2012 geändert GMBl 2014, S. 286
Ausgabe: November 2012 geändert GMBl 2014, S. 286 Technische Regeln für Arbeitsstätten Maßnahmen gegen Brände ASR A2.2 Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin
MehrERSTE LÖSCHHILFE. 1. Allgemeines und Hinweisschilder BEGRIFFSBESTIMMUNG HINWEISZEICHEN...20
LANDESFEUERWEHRSCHULE KÄRNTEN Grundausbildung im Bezirk Erste Löschhilfe Version: 3 ERSTE LÖSCHHILFE Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines und Hinweisschilder... 20 1.1 BEGRIFFSBESTIMMUNG...20 1.2 HINWEISZEICHEN...20
MehrTRBS Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Vom 5. September 2006 (BAnz. 232a vom 9.12.2006) Vorbemerkung Diese Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) gibt dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin
MehrSpannung sicher durchführen. Arbeiten unter. Ausrüstung. Befähigung von AuS-Personal. Jörg Adamus PRAXISLÖSUNGEN
WEKR PRAXISLÖSUNGEN Jörg Adamus Mathias Diedrich Arbeiten unter Spannung sicher durchführen Ausrüstung und Arbeitsverfahren Wirtschaftliche und organisatorische Voraussetzungen Befähigung von AuS-Personal
MehrDie Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Fachtagung München 21.11.2002 Dateiname 1 Anwendungen in der Praxis: Beratung durch
MehrAusrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern
BG-Regel Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern vom April 1994 aktualisierte Nachdruckfassung Oktober 2004 Inhaltsverzeichnis BGR 133 Seite Vorbemerkung... 2 1 Anwendungsbereich... 3 2 Begriffsbestimmungen...
MehrAnforderungen an Verkehrs- und Fluchtwege
Anforderungen an Verkehrs- und Fluchtwege Dr. Olaf Gémesi Abteilung Sicherheit und Gesundheit Referat Handel und Arbeitsstätten DGUV Arbeitsschutzfachtagung Potsdam 26. November 2013 Fluchtwege, Notausgänge,
MehrArbeitsstätten einrichten und betreiben Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse
Fakultät Maschinenwesen, Institut für Technische Logistik und Arbeitssysteme Professur für Arbeitswissenschaft Arbeitsstätten einrichten und betreiben Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse Fachtagung 4.
MehrBau und Betrieb von Versammlungsstätten
Bau und Betrieb von Versammlungsstätten Kommentar zur Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO 2014) einschließlich der darauf beruhenden landesrechtlichen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
MehrBetriebssicherheitsverordnung 2015 und Technische Regeln für Betriebssicherheit in der Elektrotechnik richtig umsetzen
Betriebssicherheitsverordnung 2015 und Technische Regeln für Betriebssicherheit in der Elektrotechnik richtig umsetzen Vorstellung der neuen Betriebssicherheitsverordnung und Gegenüberstellung mit der
MehrArbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung - Rechtliche Neuigkeiten
Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung - Rechtliche Neuigkeiten Im Rahmen der Vortragsveranstaltung des VDSI e.v. am 18.03.2014 1 Rechtliche Neuigkeiten I. Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes
MehrPrüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Rechtliche Grundlagen Arbeitsschutzgesetz 4 Allgemeine Grundsätze Eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermeiden und die verbleibende Gefährdung
MehrGefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument. Gefährdungsbeurteilung
netinforum 2007 Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument Angelika Notthoff 1 5 ArbSchG Gefährdungsbeurteilung (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für
Mehran der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein zum Infotag Brandschutzhelfer
WILLKOMMEN Standort LS 5 an der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein zum Infotag Brandschutzhelfer Ablauf des Infotages am 24. April 2013 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Aufgaben und Pflichten von Brandschutzhelfern
Mehr