BANKENMONITORING ÜBER SPESEN

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1 Arbeiterkammer Wien Abteilung Konsumentenpolitik Prinz-Eugen-Straße A-1041 Wien Tel: /2233 DW Fax: /2693 DW Internet: /2016 Jänner 2016 BANKENMONITORING ÜBER SPESEN Wie sich wichtige Bankspesen im Vergleichszeitraum November 2014 November 2015 entwickelt haben Martin Korntheuer, Benedikta Rupprecht Die wichtigsten Ergebnisse Das laufende Bankenmonitoring von 12 Banken in Wien (Erhebungszeitpunkt Nov 2015 im Vergleich zu November 2014) über die Preise von 53 Dienstleistungen (Zahlungsverkehr, Sparen, Kredit, Wertpapiere) zeigt, dass drei Viertel der 12 Banken Preis- bzw Entgelterhöhungen vorgenommen haben. Nur 3 Banken haben keine Preis- bzw Entgelterhöhungen vorgenommen. Von den 9 Banken, die ihre Entgelte erhöht haben, haben wie im Vorjahr Generali Bank sowie Bank Austria bei den meisten Positionen Preiserhöhungen durchgeführt (28 Generali / 17 Bank Austria). Bei der Volksbank Wien wurden teilweise bedingt durch eine Umgestaltung der Kontomodelle 6 Gebühren neu eingeführt, die bei den bisherigen Konten nicht oder zumindest nicht in dieser Form verrechnet wurden. Auch in diesem Jahr finden sich wieder einzelne Ausreißer. Einige Beispiele: Bei der HYPO NOE bezahlen KundInnen statt ohnehin schon saftigen 150,- Euro, nun 200,- Euro für die Stundung und gleich 250,- Euro für diverse Änderungen die den Kreditvertrag betreffen; prozentuelle Erhöhungen um gleich 33,33 % bzw 66,67 %. Auch die easybank verdoppelt die Gebühr für eine Sicherheitenänderung auf 300,- Euro. Für die Schätzung einer Wohnimmobilie muss ein Kreditnehmer nun 250,- Euro berappen eine Steigerung um rund 47% (2014: 170,- Euro). Weitere auffällige Preissprünge: bei der BAWAG P.S.K. verteuerten sich ebenfalls die Schätzgebühren im Zusammenhang mit Wohnfinanzierungen und zwar konkret von 220,- auf 290,- Euro (knapp 32 %). Die Volksbank Wien erhöhte die Depotgebühren um ein Fünftel (von 0,25 % auf 0,30 % vom Depotwert). Bei der Generali Bank müssen KundInnen, die mit ihren Zahlungen in Rückstand geraten sind, mit um bis zu 17,2 % höheren Mahnspesen rechnen. 1

2 Bei jenen 9 Banken, die Entgeltänderungen vornahmen, lag die Anzahl der Preissteigerungen zwischen 3 (Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien) und 28 (Generali Bank). Im Durchschnitt (Median) wurden bei den Banken, die erhöht haben, rund 9 Preispositionen angehoben. Preissenkungen fanden nur bei der Volksbank Wien statt dies bedingt durch die Neugestaltung ihrer Kontomodelle. Was im Gegenzug jedoch durch die Neueinführung von teils saftigen Gebühren wieder mehr als wettgemacht wurde. 1. Ergebnisse des Zeitreihenvergleichs von Bankspesen Die AK hat bei 12 Banken in Wien (Erhebungszeitpunkt November 2015) die Entgelte von 53 Dienstleistungen im Zahlungsverkehr, Spar-, Kredit- und Wertpapierbereich erhoben. In Summe wurden somit bei den 12 Banken 636 Preispositionen ausgewertet und mit den Preisen aus der AK-Erhebung im November des Vorjahres verglichen. Die Ergebnisse aus diesem Zeitreihenvergleich sind: Nur 3 von 12 Banken (ING DiBa, Santander Consumer Bank und WSK Bank) haben zwischen November 2014 und November 2015 keine Preiserhöhungen vorgenommen. 1 Bank (Volksbank Wien) hat vereinzelt Entgelte gesenkt aber auch gleichzeitig 6 neue Gebühren eingeführt. In Summe wurden 3 Gebührenpositionen gesenkt jedoch insgesamt 10 erhöht oder neu eingeführt. 9 Banken haben ihre Preise für die unterschiedlichsten Dienstleistungen erhöht: - Die Generali Bank erhöhte 28 ihrer Preise im Ausmaß zwischen 0,98 % und 17,20 %. - Bei der Bank Austria gab es bei 17 Positionen Preissteigerungen in einer Bandbreite von 0,61 % bis 4,44 %. - Die bankdirekt.at führte bei 13 Preisen Erhöhungen im Ausmaß zwischen 1 % und 1,78 % durch. - Die Erste Bank nahm bei 12 Positionen Anpassungen nach oben vor von 1,46 % bis 5,88 %. - Die BAWAG P.S.K. führte bei 9 Entgelten Erhöhungen zwischen 2 % und 63,33 % durch, wobei die Ausreißer nach oben ausschließlich das Neugeschäft im Wertpapierbereich betreffen bestehende Wertpapierdepots sind davon nicht umfasst. - 6 Preise erhöhten jeweils die HYPO NOE und die easybank. Beide jedenfalls in teils kräftigem Ausmaß (HYPO von 3 % bis 66,67 %, easybank zwischen 4,76 % und 100%). Im Durchschnitt (Median) schlägt die HYPO mit 38,46 % jedoch die easybank mit 6,06 %. 2

3 - Bei der Volksbank Wien fanden 4 Erhöhungen um 20 % (Median) statt, und immerhin wurden 3 Senkungen um 1 % (Median) vorgenommen dafür wurden gleich 6 neue Gebühren eingeführt. Dies ist allerdings auf die relativ umfangreiche Neuaufstellung der Kontoprodukte zurückzuführen, was einen Vergleich mit den Vorjahreswerten erschwert. - Die Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien erhöhte 3 Preispositionen und dies in einem vergleichsweise bescheidenen Ausmaß von durchschnittlich (Median) 1,39 %. 1.1 Zu den Preiserhöhungen der Banken in Wien im Detail: Die Generali Bank erhöhte mengenmäßig die meisten Entgeltpositionen. 28 Preise verteilt über alle Produktkategorien wurden um durchschnittlich 1,69 % (Median) erhöht. Erwähnenswerte Ausreißer fanden sich im Mahnwesen. Die Spesen, die für derartige Schreiben je nach Mahnstufe berappt werden müssen, erhöhten sich um bis zu 17,2 % (Zahlungserinnerung). Auch für die Fälligstellung bzw 2. Mahnung müssen nun um 11,8 % mehr bezahlt werden. Die Gebühr für eine Bankomatkarte stieg ebenfalls um saftige 9,94 %. Die restlichen und damit der überwiegende Teil der Preise wurden dafür in relativ moderatem Rahmen angepasst (zwischen 0,98 % und 3,70 %). Den zweiten Platz, was die Anzahl der erhöhten Positionen betrifft, belegt die UniCredit Bank Austria. Es fanden bei 17 Positionen Preiserhöhungen statt. Die Erhöhungen finden sich verteilt über alle Produktbereiche und schlugen mit durchschnittlich 2,13 % (Median) zu Buche. Auch wenn mengenmäßig durchaus viele Preise erhöht wurden, so war das Ausmaß der Anpassungen vergleichsweise gering. Die höchste Steigerung verzeichneten wir bei einer Bareinzahlung auf ein fremdes Konto im selben Institut. Dafür werden statt 4,50 nun 4,70 Euro verlangt (+ 4,44 %) Auch wenn bei der bankdirekt.at 13 Gebührenposten angehoben wurden, so fielen diese im Vergleich zu den übrigen Banken die erhöht haben, einigermaßen mäßig aus. Die Erhöhungen bewegen sich alle in einer Bandbreite von 1 % bis 1,78 % was einen Medianwert von 1,70 % ergibt. Die Preissteigerungen umfassen alle Bereiche von Kontoführung über den Wertpapierbereich bis zum Zahlungsverkehr. Die Erste Bank führte bei 12 ihrer Spesensätze Erhöhungen zwischen 1,46 % und 5,88 % durch was einem Durchschnittswert (Median) von 1,78 % entspricht. Es wurde sehr gleichmäßig durch alle Produktbereiche bis auf das Wertpapiergeschäft erhöht. Die deutlichsten Erhöhungen betreffen den Zahlungsverkehr elektronische Buchungen (zb Bankomatbehebungen oder Bankomatkassenzahlungen) wurden von 17 auf 18 Cent angehoben. In absoluten Zahlen zwar nur ein Cent prozentuell jedoch eine Preissteigerung um fast 6%. Die BAWAG P.S.K. erhöhte 9 ihrer Entgelte - dies um durchschnittlich 25 % (Median). Die Bandbreite beläuft sich auf Werte zwischen 2 % und 63,33 %. Die markantesten Preissteigerungen betreffen den Wertpapierbereich wenngleich nur das Neugeschäft betroffen ist. Aber immerhin: Neukunden müssen für eine Aktienorder an der Börse Wien statt mindestens 30,- nun um fast zwei Drittel mehr, nämlich 49,- Euro, an Mindestgebühr aufwenden. 3

4 Auch die Depotgebühr (bei Sammelverwahrung) schlägt nun um 25 % mehr zu Buche verlangt werden nun 0,25 % vom Depotwert im Vorjahr hätten Neukunden nur 0,20 % bezahlen müssen. Auffällig im Kreditbereich: Die Kosten für die Liegenschaftsbewertung einer Wohnimmobilie belaufen sich statt 220,- nun auf 290,- Euro ein Plus von 31,82 %. Die HYPO NOE erhöhte insgesamt zwar nur 6 Preispositionen die Steigerungen fielen jedoch überwiegend kräftig aus. In einer Bandbreite von 3% (Kontoführungsgebühr bei einem Wertpapierverrechnungskonto) bis zu 66,67% (Kreditvertragsänderung) wurden die Preise um durchschnittlich 38,46% (Median) erhöht. Damit rangiert die HYPO NOE dieses Jahr im Spitzenfeld was die prozentuellen Erhöhungen betrifft. Weitere Ausreißer betreffen ebenfalls den Kreditbereich so müssen Kreditnehmer, die aufgrund eines finanziellen Engpasses eine Stundung beantragen, nun 200,- Euro entrichten ein Unterschied von einem Drittel. Dies ist umso erstaunlicher, da die alte Gebühr von 150,- Euro schon überdurchschnittlich hoch war. Auch die Kontoführungsgebühr für Privat- und Wohnkredite schnellte von 13,- um fast 40% auf 18,- Euro in die Höhe. Positiv: Der Bereich Zahlungsverkehr blieb dieses Jahr von Erhöhungen verschont. Schwierig wird der Vergleich dieses Jahr bei der Volksbank Wien zumindest was den Bereich des Zahlungsverkehrs betrifft. Das Institut hat eine umfassende Umstrukturierung seiner Kontoprodukte durchgeführt, was zu teils markanten Preissteigerungen bzw neuen Gebühren im Neukundengeschäft führt, sich aber auch in unterschiedlichen teils günstigeren Kontoführungsgebühren niederschlägt. Somit ist ein Vergleich mit den Vorjahreswerten nicht ganz aussagekräftig. Aber es gab zb auch Änderungen im Mahnwesen. Was auf den ersten Blick positiv erscheint, dass die Gebühr für die 2. Mahnung um 25 % von 100,- auf immer noch sehr hohe 75,- Euro gesenkt wurde, wird bei näherem Hinsehen wieder relativiert. Denn neuerdings scheint im Preisaushang auch eine 3. Mahnung auf, welche sich mit 135,- Euro niederschlägt. Die 1. Mahnung wurde übrigens auch von 32,- auf 35,- Euro (+ 9,38 %) erhöht. Außerdem gab es im Wertpapierbereich zwei signifikante Preiserhöhungen: Die jährliche Depotgebühr bei Sammelverwahrung wurde von 0,25 % auf 0,30 % erhöht ein Plus von 20 %. Die easybank führte diesmal bei 6 Preisen Erhöhungen um durchschnittlich (Median) 6,06 % durch. Die Steigerungen bewegen sich in einer Bandbreite von 4,76 % bis 100 %. Im Zahlungsverkehr wurde etwa die Gebühr für eine zweite Bankomatkarte um 6,07 % erhöht (von 12,19 auf 12,93). Viel schwerwiegender waren die Erhöhungen jedoch im Kreditbereich. Der Preis für eine Sicherheitenänderung stieg um das Doppelte von 150,- auf 300,- Euro. Auch für die Schätzung einer Wohnimmobilie verlangt die easybank nun statt 170,- Euro plötzlich 250,- (+ 47,06 %). Auch im Wertpapierbereich fanden Anpassungen der Preise nach oben statt diese bewegen sich zwischen 4,76 % und 6,05 % und betreffen den Depotübertrag (+ 6,05 %), die Mindestgebühr der Depotführung pro Wertpapierposition (+ 5,77 %) sowie die Mindestgebühr der Depotführung pro Wertpapierdepot (+ 4,76 %). Fairerweise muss allerdings erwähnt werden, dass die easybank seit Ende 2012 keinerlei Preiserhöhungen durchgeführt hat. Bei der ING DiBa, der Santander Consumer Bank und der WSK Bank fanden keine Preiserhöhungen statt - bei Santander und WSK Bank wie bereits im Vorjahr. 4

5 Fazit: Im Vergleich zum Vorjahr fielen die Preiserhöhungen in diesem Beobachtungszeitraum wieder etwas stärker aus. Erhöhte im letzten Jahr nur die Hälfte aller 12 Banken ihre Preise, so taten dies heuer drei Viertel der befragten Institute (9 von 12). Auch die Anzahl der Positionen, bei denen Steigerungen feststellbar waren, liegt um ein Drittel über dem Vorjahresniveau. Auffallend ist auch wieder dieses Jahr, dass genau jene Dienstleistungen am markantesten erhöht wurden, die bereits in der Vergangenheit zu den nicht gerade günstigsten Positionen gezählt werden konnten zb Stundungsgebühren, Mahnspesen, Kreditvertragsänderungen oder manuelle Buchungsentgelte. Diese Preiserhöhungen treffen vornehmlich wiederum die traditionellen Bankkunden (Zahlung mit Belegen, Schaltertransaktionen), finanzschwache Personen bzw BankkundInnen mit Zahlungsproblemen (Kontoüberziehung, Kredit) besonders stark. Diese Kundengruppen werden somit überproportional mit Spesen belastet. 5

6 2. Tipps für VerbraucherInnen (FAQ) 2.1 Wie können Girokontogebühren erhöht werden? Die österreichischen Banken erhöhen die Girokontoentgelte nicht mehr routinemäßig aufgrund einer jährlichen Indexpassung (bzw Bindung an den Verbraucherpreisindex), da sich die gesetzlichen Grundlagen geändert haben und auch der Oberste Gerichtshof entschieden hat, dass die Indexanpassung nicht mehr zulässig ist. Eine einseitige Erhöhung der Entgelte darf es bei Girokonten nicht geben. Banken müssen bei einer geplanten Erhöhung der Kontogebühren immer die ausdrückliche Zustimmung des Kontoinhabers einholen. Auch Schweigen kann als Zustimmung gelten, wenn es vertraglich vereinbart wurde. Dafür gibt es aber nach aktueller Rechtsprechung aber inhaltliche Schranken, sodass Schweigen pauschal nicht mehr als Zustimmung für alle Preiserhöhungen gilt. [1] Die Vorgangsweise bei einer Vertragsänderung durch die Bank ist in 29 Absatz 1 Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) genau festgelegt: Geplante Änderungen müssen dem Kontoinhaber spätestens zwei Monate vorher vorgeschlagen werden. Alle Änderungsvorschläge müssen nach Rechtsansicht der AK dem Kontoinhaber im Detail aktiv übermittelt werden. Ein Hinweis auf die Homepage oder die Bankfiliale, wo man die neuen Vertragsklauseln einsehen könnte, ist ebenso wie eine bloße Mitteilung auf dem Kontoauszug, den man am Kontoauszugsdrucker selbst ausdruckt, nicht ausreichend. Das wäre keine echte Mitteilung, sondern nur ein Zugänglichmachen, da der Kontoinhaber selbst aktiv werden müsste. Wird der Kontoauszug mit den Änderungen dem Kontoinhaber mit der Post zugeschickt, dann liegt ein Mitteilen vor. Die Mitteilung muss grundsätzlich in Papierform erfolgen. Nur wenn der Kontoinhaber ausdrücklich damit einverstanden ist und es vertraglich vereinbart wurde, kann die Mitteilung auch auf einem sogenannten anderen dauerhaften Datenträger erfolgen, zb ein . Es muss in der Mitteilung darauf hingewiesen werden, dass die Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Kontoinhaber nicht vor dem Inkrafttreten der geplanten Änderungen seine Ablehnung der Bank mitteilt. Diese stillschweigende Zustimmung im Rahmen der sogenannten Erklärungsfiktion ist nur dann möglich, wenn sie mit der Bank grundsätzlich vereinbart wurde. Einige Banken-AGB nehmen bereits auf das oben zitierte OGH-Urteil Bezug und haben inhaltliche Beschränkungen bei der Anwendung der Erklärungsfiktion für Entgeltänderungen eingeführt. Ob diese neuen Klauseln zulässig sind, wird rechtlich noch zu prüfen sein. [1] vgl ein zu Banken-AGB ergangenes OGH-Urteil (12 Ob 131/12x) 6

7 Es muss zusätzlich auch darauf hingewiesen werden, dass der Kontoinhaber das Recht hat, seinen Vertrag vor dem Inkrafttreten der Änderungen kostenlos fristlos zu kündigen. 2.2 Was können Kontoinhaber den Preiserhöhungen entgegenhalten? Es gibt gegen Preis- bzw Entgelterhöhungen ein Widerspruchsrecht. Beachten Sie aber, dass Banken für den Fall, dass die Änderungen von den KundInnen abgelehnt werden, den Kontovertrag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen können. Grundsätzlich gilt: Lesen Sie Mitteilungen ihrer Bank immer aufmerksam. Nicht immer sind Mitteilungen der Banken über Vertragsänderungen auf den ersten Blick als solche zu erkennen. Beispielsweise hat eine österreichische Bank vielen ihrer Kunden eine Kontoumstellung angeboten, der Brief war aber eher wie ein Werbeschreiben aufgemacht. Bankmitteilungen sollten daher grundsätzlich sorgfältig durchgelesen werden, um allfälligen Änderungswünschen rechtzeitig widersprechen zu können. 2.3 Wie können sonstige Entgelte (Spesen) in Kreditverträgen verändert werden? Nicht nur die Zinsen, sondern auch sonstige Entgelte bedürfen einer vertraglichen Regelung und Vereinbarung. Willkürliche bzw freihändige einseitige Preiserhöhungen sind unzulässig. Achten Sie darauf, dass Sie bei Kreditvertragsabschluss auch ein Preisblatt (mit Datumsangabe) erhalten, in dem die Entgelte (Spesen) für bestimmte Positionen (Aufwendungen) eindeutig festgehalten sind. 7

8 3. AK-Forderungen Keine Preiserhöhungen über das Maß der allgemeinen Preisentwicklung (Verbraucherpreisindex) Etliche Entgelte wurden weit über das Niveau der allgemeinen Preisentwicklung angehoben. Diese Spesen benachteiligen im Regelfall die traditionellen Bankkunden (die den Schalter bemühen) und jene, die sich in Zahlungs- bzw Finanzproblemen befinden (Kontoüberziehung, Kredit). Denn aus dem aktuellen Monitoring geht hervor, dass zb auch die Spesen für Zahlungserinnerung, Mahnung oder Stundung angehoben wurden. Keine gesonderten Bankomatspesen! Mit der Bankomatkarte fällt prinzipiell weder beim Abheben noch beim Einkaufen eine Gebühr in Euro-Ländern an. Doch in Deutschland fallen erfahrungsgemäß immer wieder Spesen beim Abheben an. Das ist dann der Fall, wenn der Bankomatbetreiber keine echte Bank ist, sondern die Automaten von sogenannten Abwicklungsgesellschaften betrieben werden. Diese Spesen widersprechen der EU- Verordnung für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr. Die Bankomatabhebung darf nicht mehr kosten als im Inland. Keine Rückbuchungsgebühren bei fehlerhaften Überweisungen Bei Rückbuchungen von Überweisungen verrechnen Banken immer wieder hohe Spesen, wie einige Fälle aus der AK Konsumentenberatung zeigen. Und das, obwohl Rückbuchungen gemäß Zahlungsdienstegesetz selbst nichts kosten dürfen. Nur für die Mitteilung oder die Wiedererlangung eines verlorengegangenen Geldbetrages darf ein kostenbasiertes Entgelt verlangt werden. Bloß für die Mitteilung der Nichtdurchführung darf ein kostenbasiertes Entgelt verlangt werden - den Begriff Stornospesen kennt das Zahlungsdienstegesetz nicht. NFC (Nearfield Communication): Keine Nachteile für die KundInnen! Die AK fordert, dass bei der neuen Technologie des kontaktlosen Bezahlens mit der Bankomatkarte den KarteninhaberInnen keine nachteiligen Haftungsbestimmungen, keine Mehrkosten (höhere Kartengebühren, keine höheren Buchungskosten) und keine Nachteile bei der Datenverwendung durch Handelsunternehmen (dh keine unzulässige Verwendung von Kundendaten bei bargeldlosen Zahlungen) aufgebürdet werden. Aus Sicht des Konsumentenschutzes sollen die Karteninhaber vor dem Kartentausch (wenn die Gültigkeit der Bankomat- oder Kreditkarte ausläuft) selbst entscheiden können, ob sie künftig eine Karte mit oder ohne NFC-Funktion verwenden wollen. Falls eine Bank beim Kartentausch ausschließlich Karten mit NFC- Funktion ausliefern will, sollten die Karteninhaber zumindest die Möglichkeit haben, die NFC-Funktion kostenfrei deaktivieren zu lassen. Ein wichtiger verbraucherrechtlicher Aspekt betrifft die Haftung: dass bei Nutzung der Karte ohne Unterschrift oder PIN (Personal Identification Number) - wie beim berührungslosen Zahlen oder im Internet - das Risiko solcher Zahlungsvorgänge stets das Kartenunternehmen trägt. 8

9 Mehr Preisklarheit bei Girokonten Durch die Umsetzung der Bankkonten-Richtlinie bis September 2016 wird es bei Girokonten mehr Preistransparenz geben. Einerseits muss es dann für jedes einzelne Kontomodell eine neue vorvertragliche Entgeltinformation geben, die auch die Zinsen enthalten muss. Weiters ist auch ein neuer ausführlicher Jahreskontoauszug (Entgeltaufstellung) vorgesehen. Eine weitere Neuerung betrifft die Zahlungskontobegriffe. Diese bisher oft unverständlichen Fachbezeichnungen werden vereinheitlicht, sodass ein Preisvergleich leichter möglich ist. Klarheit über Zinsanpassungsklauseln auf Girokonten ( Altverträge ) Die AK fordert auch bei Girokonten so wie bei Krediten und beim Sparen klare Zinsanpassungsklauseln für Soll- und Habenzinsen. Der zumeist angebotene Zinssatz für Überziehungen ist seit vielen Jahren auf hohem Niveau. Eine Anpassung an die Geldmarktzinsen nach unten ist längst überfällig. 9

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