Preise für Mieten und Dienstleistungen in der Laeiszhalle Hamburg ab Saison 2013/2014
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- Innozenz Richter
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1 Preise für Mieten und Dienstistungen in der Laeiszhe ab Saison 2013/2014 Stand I. Nutzungspreise der Sä und Nebenräume Mit der Miete für die Benutzung eines Raumes sind die Kosten für Heizung, ektrischen Strom (ohne Starkstrom) und bei einer künstrischen Veranstaltung außerdem die Kosten für den Einsatz von Einlasskontroll-, Platzanweiser- und Garderobenpersonal abgegolten. Sämtliche Preise sind Nettopreise (ohne Umsatzsteuer). 1 Großer Saal nach Ende der Veranstaltung 1.1 Grundmiete öffentliche Proben, öffentliche künstrische Veranstaltungen ohne Eintritt 2.232, 1.2 Grundmiete Veranstaltungen mit Eintritt (zugrunde gegt wird jeweils der höchste unermäßigte Eintrittspreis) Kartenpreise bis 23, 2.232, bis 26, 2.631,, bis 28, 3.036,, bis 31, 3.390,, bis 36, 3.873,, bis 41, 4.191,, bis 46, 4.431,, bis 61, 5.388,, bis 75, 5.988,, bis 100, 6.540,, bis 150, 7.092,, über 150, 7.695,. 1.2 Tagespauscha (bis zu acht Stunden) Künstrische Veranstaltungen für geladene Gäste 9.680, 1.3 Tagespauscha (bis zu acht Stunden) Nicht-künstrische Veranstaltungen 9.680, bis , 2 Kiner Saal 2.1 Grundmiete öffentliche künstrische Veranstaltungen 846, 2.2. Tagespauscha (bis zu acht Stunden) Künstrische Veranstaltungen 2.310, 2.3 Tagespauscha (bis zu acht Stunden) Nicht-künstrische Veranstaltungen 2.310, bis 4.730, 1/5
2 3 Studio E 3.1 Grundmiete öffentliche künstrische Veranstaltungen 288, 3.2 Tagespauscha (bis zu acht Stunden) Künstrische Veranstaltungen 625, 3.3 Tagespauscha (bis zu acht Stunden) Nicht-künstrische Veranstaltungen 625, bis 1.200, 4 Brahms-Foyer nach Ende der Veranstaltung 4.1 Grundmiete öffentliche künstrische Veranstaltungen 330, 4.2 Empfänge in Verbindung zu einem Konzert (bis zu zwei Stunden) 330, bis 2.750, 4.3 Tagespauschan (bis zu acht Stunden) Nicht-künstrische Veranstaltungen 2.750, bis 4.000, 4.4 Pressekonferenzen für künstrische Veranstaltungen in der Laeiszhe (bis zu zwei Stunden) 120, je weitere angefangene Stunde 35, 5 Erhöhung der Grundmiete 5.1 Die Miete für die Nutzung der Sä bzw. Räume nach den Ziffern I.1, I.2, I.3 und I.4 beträgt für jede weitere angefangene Stunde nach Ablauf der Grundmietzeit ein Drittel der jeweiligen Grundmiete. 5.2 Die jeweilige Miete für die Nutzung der Sä und Räume nach den Ziffern I.1, I.2, I.3 und I.4 erhöht sich an gesetzlichen Feiertagen und Silvester um 50 %. 5.3 Die jeweilige Miete für die Nutzung des Großen Saals nach Ziffer I.1 erhöht sich für Veranstaltungen an Sonntagen um 240,. 5.4 Die jeweilige Miete für die Nutzung des Großen Saals nach Ziffer I.1 verringert sich für Veranstaltungen, die nicht früher als drei Monate vor der Veranstaltung gebucht werden, um 20 %. 6 Ermäßigte Grundmieten 6.1 Für Benutzungen zu Schürkonzerten im Zusammenwirken mit der Behörde für Schu und Berufsbildung 6.2 Für Benutzungen zu Veranstaltungen im Rahmen des Landeswettbewerbes»Jugend musiziert«und des Landesjugendorchesters 6.3 Für Benutzungen zu Diplomkonzerten und Konzertexamen der Hochschu für Musik und Theater bei höchstens vier Konzerten pro Jahr im Großen Saal und bei höchstens fünfzehn Konzerten pro Jahr im Kinen Saal der Laeiszhe gelten folgende Mietpreise Großer Saal 546, Kiner Saal 135, Studio E 54, 2/5
3 7 Mietpreise für Proben Für die Anmietung von Räumen für Orchester-, Chor und/oder Solistenproben, sowie Aufbau- und Abbauzeiten gilt folgendes: 7.1 am Tage Miete je angefangene Stunde Großer Saal 118, Kiner Saal 52, Studio E 33, Chor-, Künstr-, Stimm- und Flügelzimmer je 25, 7.2 bei Beendigung nach 20 Uhr die Grundmiete für drei Stunden Großer Saal 2.232, Kiner Saal 846, Studio E 132, 7.3 Für jede weitere angefangene Stunde wird ein Drittel der entsprechenden Miete nach Ziffer 7.2 für drei Stunden in Rechnung gestellt. 8 Rechteabgeltung für Film-, Foto-, Video-, Fernsehaufnahmen und Tonträgerproduktionen für Aufnahmen, die während der Mietdauer im Zusammenhang mit einem öffentlichen Konzert durchgeführt werden, ausgenommen Kurzberichterstattung aus aktuelm Anlass 8.1 zu Dokumentationszwecken Großer Saal 330, Kiner Saal 110, Studio E 55, 8.2 für Konzertmitschnitte Großer Saal 440, Kiner Saal 220, Studio E 110, 9 Location-Miete für Film-, Foto-, Video-, Fernsehaufnahmen und Tonträgerproduktionen (inklusive Abgeltung der Rechte), die unabhängig von einem öffentlichen Konzert durchgeführt werden 9.1 Tagespauscha (bis zu acht Stunden) Großer Saal ab 3.630, Kiner Saal 725, Studio E 580, Brahms-Foyer 1.450, Sonstige Backstage Räume 110, bis 330, 9.2 danach je angefangene Stunde Großer Saal 605, Kiner Saal 120, Studio E 100, Brahms-Foyer 240, 10 Stornokosten Wird ein zu Veranstaltungen oder Proben angemieteter Raum nicht in Anspruch genommen, werden folgende Bereitstellungskosten erhoben: 10.1 Bei Absage mindestens drei Monate vor dem vorgesehenen Benutzungstermin ist ein Viertel der Miete zu zahn Bei Absage bis mindestens sieben Tage vor dem vorgesehenen Benutzungstermin ist die Hälfte der Miete zu zahn Bei Absage später als sieben Tage vor dem vorgesehenen Benutzungstermin ist die vol Miete zu zahn. Die Erhebung der Stornokosten nach Ziffern für eine künstrische Veranstaltung entfällt, wenn unter Berücksichtigung der Terminlage der Laeiszhe innerhalb eines Zeitraumes von vier Monaten die Veranstaltung nachgeholt oder eine vergichbare Ersatz- 3/5
4 veranstaltung gebucht und durchgeführt werden kann. Ein nach Ziffern abgesagter Veranstaltungstermin kann nur einmal nachgeholt oder ersatzweise vergt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Veranstalterin oder der Veranstalter die Nichtinanspruchnahme nicht zu vertreten hat. Die hierfür erforderliche Erklärung der Veranstalterin oder des Veranstalters wird wirksam, wenn sie der Elbphilharmonie und Laeiszhe Service GmbH schriftlich zugegangen ist. II Sonstige Leistungen 1 Miete für Flächen für Merchandising oder Werbeträger 1.1 Bei Veranstaltungen im Großen Saal je Standort 75, 1.2 Bei Veranstaltungen im Kinen Saal je Standort 25, 1.3 Bei Veranstaltungen im Studio E je Standort 15, 2 Benutzung von Instrumenten (ohne Stimmung) 2.1 C-FLÜGEL im Konzert (bis zu zwei Stunden) 215, jede weitere angefangene Stunde 107,50 in der Probe (je angefangene Stunde) 55, 2.2. B-FLÜGEL im Konzert (bis zu zwei Stunden) 170, jede weitere angefangene Stunde 85, in der Probe (je angefangene Stunde) 42, 2.3 ORGEL im Konzert 99, in der Probe 33, Für die Anmietung eines D-Flügels sowie Transport und Stimmung von Instrumenten fen weitere Kosten an, die von der ELSG in Rechnung gestellt werden. Preise auf Anfrage. 3 Garderobengebühr (Preise Ziffer 3 inklusive Umsatzsteuer) 3.1 je Besucher 1, Die Garderobengebühr je Besucher kann durch den Veranstalter abgelöst werden. Hierzu werden folgende Ablösekosten in Rechnung gestellt: im Zusammenhang mit der Benutzung des Großen Saals 1.176, des Kinen Saals 358, 4 Benutzung von zusätzlichen Publikumsstühn auf dem Podium je Stuhl Großer Saal 11, je Stuhl Kiner Saal 7, 4/5
5 5 Weitere Serviceistungen Für folgende Leistungen fen zusätzliche Kosten an, die dem Veranstalter von der ELSG in Rechnung gestellt werden. Preise auf Anfrage. 5.1 Kosten für zusätzliches Ordnungspersonal 5.2 Kosten, die im Zusammenhang mit der Benutzung von Starkstrom entstehen 5.3 Kosten für die Gestellung einer Brandsicherheitswache durch die Feuerwehr 5.4 Kosten für die Schaltung von Anzeigen in den Tageszeitungen unter der Rubrik»Bühnen in «nach Verfügbarkeit (40, pro Tag und Veranstaltung + 19% Ust.) 5.5 Kosten für die Benutzung der Tonanlage (Wortübertragungen) III. Schlussbestimmung Diese Mietpreisliste gilt für Veranstaltungen ab 1. August Impressum Herausgeber: Elbphilharmonie und Laeiszhe Service GmbH 5/5
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