Preise für Mieten und Dienstleistungen in der Laeiszhalle Hamburg ab Saison 2013/2014

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Preise für Mieten und Dienstleistungen in der Laeiszhalle Hamburg ab Saison 2013/2014"

Transkript

1 Preise für Mieten und Dienstistungen in der Laeiszhe ab Saison 2013/2014 Stand I. Nutzungspreise der Sä und Nebenräume Mit der Miete für die Benutzung eines Raumes sind die Kosten für Heizung, ektrischen Strom (ohne Starkstrom) und bei einer künstrischen Veranstaltung außerdem die Kosten für den Einsatz von Einlasskontroll-, Platzanweiser- und Garderobenpersonal abgegolten. Sämtliche Preise sind Nettopreise (ohne Umsatzsteuer). 1 Großer Saal nach Ende der Veranstaltung 1.1 Grundmiete öffentliche Proben, öffentliche künstrische Veranstaltungen ohne Eintritt 2.232, 1.2 Grundmiete Veranstaltungen mit Eintritt (zugrunde gegt wird jeweils der höchste unermäßigte Eintrittspreis) Kartenpreise bis 23, 2.232, bis 26, 2.631,, bis 28, 3.036,, bis 31, 3.390,, bis 36, 3.873,, bis 41, 4.191,, bis 46, 4.431,, bis 61, 5.388,, bis 75, 5.988,, bis 100, 6.540,, bis 150, 7.092,, über 150, 7.695,. 1.2 Tagespauscha (bis zu acht Stunden) Künstrische Veranstaltungen für geladene Gäste 9.680, 1.3 Tagespauscha (bis zu acht Stunden) Nicht-künstrische Veranstaltungen 9.680, bis , 2 Kiner Saal 2.1 Grundmiete öffentliche künstrische Veranstaltungen 846, 2.2. Tagespauscha (bis zu acht Stunden) Künstrische Veranstaltungen 2.310, 2.3 Tagespauscha (bis zu acht Stunden) Nicht-künstrische Veranstaltungen 2.310, bis 4.730, 1/5

2 3 Studio E 3.1 Grundmiete öffentliche künstrische Veranstaltungen 288, 3.2 Tagespauscha (bis zu acht Stunden) Künstrische Veranstaltungen 625, 3.3 Tagespauscha (bis zu acht Stunden) Nicht-künstrische Veranstaltungen 625, bis 1.200, 4 Brahms-Foyer nach Ende der Veranstaltung 4.1 Grundmiete öffentliche künstrische Veranstaltungen 330, 4.2 Empfänge in Verbindung zu einem Konzert (bis zu zwei Stunden) 330, bis 2.750, 4.3 Tagespauschan (bis zu acht Stunden) Nicht-künstrische Veranstaltungen 2.750, bis 4.000, 4.4 Pressekonferenzen für künstrische Veranstaltungen in der Laeiszhe (bis zu zwei Stunden) 120, je weitere angefangene Stunde 35, 5 Erhöhung der Grundmiete 5.1 Die Miete für die Nutzung der Sä bzw. Räume nach den Ziffern I.1, I.2, I.3 und I.4 beträgt für jede weitere angefangene Stunde nach Ablauf der Grundmietzeit ein Drittel der jeweiligen Grundmiete. 5.2 Die jeweilige Miete für die Nutzung der Sä und Räume nach den Ziffern I.1, I.2, I.3 und I.4 erhöht sich an gesetzlichen Feiertagen und Silvester um 50 %. 5.3 Die jeweilige Miete für die Nutzung des Großen Saals nach Ziffer I.1 erhöht sich für Veranstaltungen an Sonntagen um 240,. 5.4 Die jeweilige Miete für die Nutzung des Großen Saals nach Ziffer I.1 verringert sich für Veranstaltungen, die nicht früher als drei Monate vor der Veranstaltung gebucht werden, um 20 %. 6 Ermäßigte Grundmieten 6.1 Für Benutzungen zu Schürkonzerten im Zusammenwirken mit der Behörde für Schu und Berufsbildung 6.2 Für Benutzungen zu Veranstaltungen im Rahmen des Landeswettbewerbes»Jugend musiziert«und des Landesjugendorchesters 6.3 Für Benutzungen zu Diplomkonzerten und Konzertexamen der Hochschu für Musik und Theater bei höchstens vier Konzerten pro Jahr im Großen Saal und bei höchstens fünfzehn Konzerten pro Jahr im Kinen Saal der Laeiszhe gelten folgende Mietpreise Großer Saal 546, Kiner Saal 135, Studio E 54, 2/5

3 7 Mietpreise für Proben Für die Anmietung von Räumen für Orchester-, Chor und/oder Solistenproben, sowie Aufbau- und Abbauzeiten gilt folgendes: 7.1 am Tage Miete je angefangene Stunde Großer Saal 118, Kiner Saal 52, Studio E 33, Chor-, Künstr-, Stimm- und Flügelzimmer je 25, 7.2 bei Beendigung nach 20 Uhr die Grundmiete für drei Stunden Großer Saal 2.232, Kiner Saal 846, Studio E 132, 7.3 Für jede weitere angefangene Stunde wird ein Drittel der entsprechenden Miete nach Ziffer 7.2 für drei Stunden in Rechnung gestellt. 8 Rechteabgeltung für Film-, Foto-, Video-, Fernsehaufnahmen und Tonträgerproduktionen für Aufnahmen, die während der Mietdauer im Zusammenhang mit einem öffentlichen Konzert durchgeführt werden, ausgenommen Kurzberichterstattung aus aktuelm Anlass 8.1 zu Dokumentationszwecken Großer Saal 330, Kiner Saal 110, Studio E 55, 8.2 für Konzertmitschnitte Großer Saal 440, Kiner Saal 220, Studio E 110, 9 Location-Miete für Film-, Foto-, Video-, Fernsehaufnahmen und Tonträgerproduktionen (inklusive Abgeltung der Rechte), die unabhängig von einem öffentlichen Konzert durchgeführt werden 9.1 Tagespauscha (bis zu acht Stunden) Großer Saal ab 3.630, Kiner Saal 725, Studio E 580, Brahms-Foyer 1.450, Sonstige Backstage Räume 110, bis 330, 9.2 danach je angefangene Stunde Großer Saal 605, Kiner Saal 120, Studio E 100, Brahms-Foyer 240, 10 Stornokosten Wird ein zu Veranstaltungen oder Proben angemieteter Raum nicht in Anspruch genommen, werden folgende Bereitstellungskosten erhoben: 10.1 Bei Absage mindestens drei Monate vor dem vorgesehenen Benutzungstermin ist ein Viertel der Miete zu zahn Bei Absage bis mindestens sieben Tage vor dem vorgesehenen Benutzungstermin ist die Hälfte der Miete zu zahn Bei Absage später als sieben Tage vor dem vorgesehenen Benutzungstermin ist die vol Miete zu zahn. Die Erhebung der Stornokosten nach Ziffern für eine künstrische Veranstaltung entfällt, wenn unter Berücksichtigung der Terminlage der Laeiszhe innerhalb eines Zeitraumes von vier Monaten die Veranstaltung nachgeholt oder eine vergichbare Ersatz- 3/5

4 veranstaltung gebucht und durchgeführt werden kann. Ein nach Ziffern abgesagter Veranstaltungstermin kann nur einmal nachgeholt oder ersatzweise vergt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Veranstalterin oder der Veranstalter die Nichtinanspruchnahme nicht zu vertreten hat. Die hierfür erforderliche Erklärung der Veranstalterin oder des Veranstalters wird wirksam, wenn sie der Elbphilharmonie und Laeiszhe Service GmbH schriftlich zugegangen ist. II Sonstige Leistungen 1 Miete für Flächen für Merchandising oder Werbeträger 1.1 Bei Veranstaltungen im Großen Saal je Standort 75, 1.2 Bei Veranstaltungen im Kinen Saal je Standort 25, 1.3 Bei Veranstaltungen im Studio E je Standort 15, 2 Benutzung von Instrumenten (ohne Stimmung) 2.1 C-FLÜGEL im Konzert (bis zu zwei Stunden) 215, jede weitere angefangene Stunde 107,50 in der Probe (je angefangene Stunde) 55, 2.2. B-FLÜGEL im Konzert (bis zu zwei Stunden) 170, jede weitere angefangene Stunde 85, in der Probe (je angefangene Stunde) 42, 2.3 ORGEL im Konzert 99, in der Probe 33, Für die Anmietung eines D-Flügels sowie Transport und Stimmung von Instrumenten fen weitere Kosten an, die von der ELSG in Rechnung gestellt werden. Preise auf Anfrage. 3 Garderobengebühr (Preise Ziffer 3 inklusive Umsatzsteuer) 3.1 je Besucher 1, Die Garderobengebühr je Besucher kann durch den Veranstalter abgelöst werden. Hierzu werden folgende Ablösekosten in Rechnung gestellt: im Zusammenhang mit der Benutzung des Großen Saals 1.176, des Kinen Saals 358, 4 Benutzung von zusätzlichen Publikumsstühn auf dem Podium je Stuhl Großer Saal 11, je Stuhl Kiner Saal 7, 4/5

5 5 Weitere Serviceistungen Für folgende Leistungen fen zusätzliche Kosten an, die dem Veranstalter von der ELSG in Rechnung gestellt werden. Preise auf Anfrage. 5.1 Kosten für zusätzliches Ordnungspersonal 5.2 Kosten, die im Zusammenhang mit der Benutzung von Starkstrom entstehen 5.3 Kosten für die Gestellung einer Brandsicherheitswache durch die Feuerwehr 5.4 Kosten für die Schaltung von Anzeigen in den Tageszeitungen unter der Rubrik»Bühnen in «nach Verfügbarkeit (40, pro Tag und Veranstaltung + 19% Ust.) 5.5 Kosten für die Benutzung der Tonanlage (Wortübertragungen) III. Schlussbestimmung Diese Mietpreisliste gilt für Veranstaltungen ab 1. August Impressum Herausgeber: Elbphilharmonie und Laeiszhe Service GmbH 5/5

1 Miet- und Gebührenordnung für die Jahnhalle 7/ /51.22

1 Miet- und Gebührenordnung für die Jahnhalle 7/ /51.22 1 Miet- und Gebührenordnung für die Jahnhalle 7/51.22 7/51.22 Miet- und Gebührenordnung für die Jahnhalle Anlage 2 zu Abschnitt IV Ziffer 1 der Ordnung für die Jahnhalle in der Fassung vom 26. Juni 1991,

Mehr

Anlage 2. zu den Benutzungsordnungen für das Haus der Generationen. in Mallersdorf-Pfaffenberg. (In der Fassung vom )

Anlage 2. zu den Benutzungsordnungen für das Haus der Generationen. in Mallersdorf-Pfaffenberg. (In der Fassung vom ) Anlage 2 zu den Benutzungsordnungen für das Haus der Generationen in Mallersdorf-Pfaffenberg (In der Fassung vom 01.01.2018) Tarif 1 a): Kommerzielle Veranstaltungen, bei denen Eintritt verlangt wird.

Mehr

Gemeinde Hemmingen Landkreis Ludwigsburg. Entgeltordnung. über die Höhe des Entgeltes der. Gemeinschaftshalle. in der. Fassung. vom. 19.

Gemeinde Hemmingen Landkreis Ludwigsburg. Entgeltordnung. über die Höhe des Entgeltes der. Gemeinschaftshalle. in der. Fassung. vom. 19. Gemeinde Hemmingen Landkreis Ludwigsburg Entgeltordnung über die Höhe des Entgeltes der Gemeinschaftshalle in der Fassung vom 19. Juli 2005 1 In seiner Sitzung am 05.11.2002 hat der GR nachfolgende Entgeltordnung

Mehr

T1 Benützungsgebühren Mehrzweckraum und Küche Sporthalle BBZ

T1 Benützungsgebühren Mehrzweckraum und Küche Sporthalle BBZ T1 Benützungsgebühren Mehrzweckraum und Küche Sporthalle BBZ Auswärtige und Einheimische für kommerzielle Anlässe Mehrzweckraum Grundtaxe Fr. 40.00 Miete pro Stunde Fr. 40.00 Tagesmiete (08.00-02.00 Uhr)

Mehr

G E B Ü H R E N O R D N U N G

G E B Ü H R E N O R D N U N G G E B Ü H R E N O R D N U N G DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF FÜR DIE VERMIETUNG STADTEIGENER RÄUME UND EINRICHTUNGEN 1 Gebührenordnung der Stadt Mörfelden-Walldorf für die Vermietung stadteigener Räume und

Mehr

1. Mietpreise. ab ,00 53,00 19,00 53,00 39,00 20,00 20,00 19,00 23,00 75,00 88,00 35,00 23,00 19,00 39,00 19,00 12,00 19,00 20,00 153,00

1. Mietpreise. ab ,00 53,00 19,00 53,00 39,00 20,00 20,00 19,00 23,00 75,00 88,00 35,00 23,00 19,00 39,00 19,00 12,00 19,00 20,00 153,00 Mietpreistarife für die Anmietung der Bürgerhäuser der Stadt Weiterstadt 1. Mietpreise Für die Anmietung der Bürgerhäuser der Stadt Weiterstadt sind nachstehende Mietpreise zu zahlen: 1.1 Büroerhaus Gräfenhausen

Mehr

Entgeltordnung für die Stadthalle Neusäß. 1. Benutzungsentgelt. 2. Grundmiete

Entgeltordnung für die Stadthalle Neusäß. 1. Benutzungsentgelt. 2. Grundmiete 201 Entgeltordnung für die Stadthalle Neusäß 1. Benutzungsentgelt 1.1 Das Benutzungsentgelt setzt sich zusammen aus der Grundmiete (Ziffer 2) und den Nebenkosten für die vom Mieter gewünschten bzw. tatsächlich

Mehr

Bühnenanweisung. Technical Rider. Catering Rider

Bühnenanweisung. Technical Rider. Catering Rider Bühnenanweisung Technical Rider Catering Rider Allgemeines Sollte eine oder mehrere Angaben des Riders unklar sein, bitten wir um kurze Absprache. Ohne Rücksprache mit der Band sollten alle Forderungen

Mehr

Kongresse, Tagungen, gesellschaftliche Veranstaltungen gültig ab 1. Januar 2007 (Stand 01.01.2007) 02 11 / 45 60-84 07

Kongresse, Tagungen, gesellschaftliche Veranstaltungen gültig ab 1. Januar 2007 (Stand 01.01.2007) 02 11 / 45 60-84 07 gültig ab 1. Januar 2007 (Stand 01.01.2007) Infoline: CCD. Congress Center Düsseldorf CCD. Stadthalle Sitzkapazitäten Preis Preis Räume/Säle qm Reihe Konferenz Bankett Saalmiete bis 5 Std. jede weitere

Mehr

Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis. Entgeltordnung für die Benutzung der öffentlichen Gebäude und Einrichtungen der Gemeinde Althütte vom 19.

Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis. Entgeltordnung für die Benutzung der öffentlichen Gebäude und Einrichtungen der Gemeinde Althütte vom 19. Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis Entgeltordnung für die Benutzung der öffentlichen Gebäude und Einrichtungen der Gemeinde Althütte vom 19. Juni 2018 Der Gemeinderat der Gemeinde Althütte hat am 19. Juni

Mehr

Inhaltsverzeichnis. am

Inhaltsverzeichnis. am Entgeltordnung für die Nutzung/Anmietung der Räumlichkeiten auf Schloss Burgau sowie der Außenanlagen vom 05.05.2015 1, unter Berücksichtigung der Änderungen vom 17.10.2018 2 Inhaltsverzeichnis 1 Tarife/Entgelte...

Mehr

Gebührenordnung. für die. Benutzung der Sport- und Kulturhalle, Schulhof, Aula der Grund- und Hauptschule, öffentliche Plätze,

Gebührenordnung. für die. Benutzung der Sport- und Kulturhalle, Schulhof, Aula der Grund- und Hauptschule, öffentliche Plätze, 1 Bürgermeisteramt Mauer Rhein-Neckar-Kreis Fundort des weltberühmten >Homo heidelbergensis< Gebührenordnung für die Benutzung der Sport- und Kulturhalle, Schulhof, Aula der Grund- und Hauptschule, öffentliche

Mehr

Entgeltordnung für die Singoldhalle Bobingen

Entgeltordnung für die Singoldhalle Bobingen Entgeltordnung für die Singoldhalle Bobingen 1. Benutzungsentgelt Das Benutzungsentgelt setzt sich zusammen aus der Grundmiete für die mögliche Anmietung von Räumlichkeiten, den Nebenkosten für die vom

Mehr

1. Grundmiete für gemeinnützige Vereinigungen mit Sitz in Rottenburg am Neckar (Vereine, Kirchengemeinden, Schulen)

1. Grundmiete für gemeinnützige Vereinigungen mit Sitz in Rottenburg am Neckar (Vereine, Kirchengemeinden, Schulen) Regelungen für die Überlassung von Sport-/Mehrzweckhallen, Bürgersälen und sonstigen öffentlichen Veranstaltungsräumen der Stadt Rottenburg am Neckar Miet- und Mietnebenkosten (Stand 01.01.2006) Die Stadt

Mehr

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung ENTGELTORDNUNG. für die Sport- und Mehrzweckhallen und Veranstaltungsräume

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung ENTGELTORDNUNG. für die Sport- und Mehrzweckhallen und Veranstaltungsräume 3.3 1 - Ortsrechtsammlung - 3.3 ENTGELTORDNUNG für die Sport- und Mehrzweckhallen und Veranstaltungsräume der vom 27.10.2004 in Kraft seit 01.01.2005 3.3 2 Entgeltordnung für die Sport- und Mehrzweckhallen

Mehr

BaHaMa Langen GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der Neuen Stadthalle Langen Entgeltverzeichnis der Neuen Stadthalle Langen

BaHaMa Langen GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der Neuen Stadthalle Langen Entgeltverzeichnis der Neuen Stadthalle Langen Anlage BaHaMa Langen GmbH Neue Stadthalle Langen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Neuen Stadthalle Langen Entgeltverzeichnis der Stadthalle Langen; Stand 01.01.2013 BaHaMa Langen GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mehr

Förderrichtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine in den Bereichen Musik, Kultur, Heimat- und Denkmalpflege in Weinheim

Förderrichtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine in den Bereichen Musik, Kultur, Heimat- und Denkmalpflege in Weinheim Förderrichtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine in den Bereichen Musik, Kultur, Heimat- und Denkmalpflege in Weinheim - Kulturförderrichtlinien - Inhaltsübersicht 1. Grundsätze der Kulturförderung

Mehr

Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung des Bürgersaals, der Mehrzweckhalle und der Sporthalle Waldburg (Hallengebührenordnung)

Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung des Bürgersaals, der Mehrzweckhalle und der Sporthalle Waldburg (Hallengebührenordnung) Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung des Bürgersaals, der Mehrzweckhalle und der Sporthalle Waldburg (Hallengebührenordnung) Auf Grund des 4 Abs. 1 Satz

Mehr

Aargauer Kunsthaus Benutzungs- und Gebührenreglement

Aargauer Kunsthaus Benutzungs- und Gebührenreglement Aargauer Kunsthaus Aargauerplatz CH-5001 Aarau Tel. +41 62 835 20 30 Fax +41 62 835 23 29 Aargauer Kunsthaus Benutzungs- und Gebührenreglement gestützt auf 17 Abs. 3 des Kulturgesetzes vom 31. März 2009

Mehr

G E B Ü H R E N O R D N U N G

G E B Ü H R E N O R D N U N G G E B Ü H R E N O R D N U N G DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF FÜR DIE VERMIETUNG STADTEIGENER RÄUME UND EINRICHTUNGEN 1 Die Stadtverordnetenversammlung Mörfelden-Walldorf hat in ihrer Sitzung am 11.09.2012

Mehr

Entgeltordnung im Rahmen der Benutzung des Bürgerhauses Hohenmölsen

Entgeltordnung im Rahmen der Benutzung des Bürgerhauses Hohenmölsen Entgeltordnung im Rahmen der Benutzung des Bürgerhauses Hohenmölsen - Amtsblatt der Stadt Hohenmölsen Nr. 8/2006-1 Grundsatz Für die Benutzung des Bürgerhauses der Stadt Hohenmölsen werden Benutzungsentgelte

Mehr

Benutzungsgebührenordnung für die Saline, das Kulturforum der Gemeinde Offenau

Benutzungsgebührenordnung für die Saline, das Kulturforum der Gemeinde Offenau Benutzungsgebührenordnung für die Saline, das Kulturforum der Gemeinde Offenau Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden

Mehr

Entgeltordnung für die Geislinger Sport- und Festhallen sowie Gymnastikräume 5/1

Entgeltordnung für die Geislinger Sport- und Festhallen sowie Gymnastikräume 5/1 Entgeltordnung für die Geislinger Sport- und Festhallen sowie Gymnastikräume vom 23.04.1997, geändert am 24. Oktober 2001, 18. Februar 2004, 24. November 2004, 20. Juli 2005 und 25.09.2013 (Anmietung)

Mehr

Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis. Gebührenordnung für die Benutzung der Sporthalle und der Festhalle Althütte (Hallengebührenordnung)

Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis. Gebührenordnung für die Benutzung der Sporthalle und der Festhalle Althütte (Hallengebührenordnung) Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis Gebührenordnung für die Benutzung der Sporthalle und der Festhalle Althütte (Hallengebührenordnung) Der Gemeinderat der Gemeinde Althütte hat am 11.12.2001 (mit späteren

Mehr

Gebührenordnung für die Benutzung des Bürgerhauses Kelter

Gebührenordnung für die Benutzung des Bürgerhauses Kelter Gebührenordnung für die Benutzung des Bürgerhauses Kelter 1. Gebührenordnung 1.1 Die Gemeinde Winterbach erhebt für die Benutzung des Bürgerhauses Kelter Entgelte nach Maßgabe dieser Gebührenordnung. 1.2

Mehr

Gebührenordnung für öffentliche Anlagen, Räume, Plätze und Einrichtungen der Gemeinde

Gebührenordnung für öffentliche Anlagen, Räume, Plätze und Einrichtungen der Gemeinde Gebührenordnung für öffentliche Anlagen, Räume, Plätze und Einrichtungen der Gemeinde Schüpfheim vom 1. Januar 2019 Diese Gebührenordnung ist eine Gesamtüberarbeitung und ersetzt alle bisherigen Gebührenordnungen

Mehr

Miet- und Benutzungsentgelte für die Stadthalle Dingolfing

Miet- und Benutzungsentgelte für die Stadthalle Dingolfing Miet- und Benutzungsentgelte für die Stadthalle Dingolfing 1 1. Entgelte Die Stadt Dingolfing erhebt für die Benutzung der Stadthalle und ihrer Einrichtungen nachstehende bürgerlichrechtlichen Entgelte

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen Roecklplatz,dasAusbildungsrestaurant,Isartalstrasse2680469München 089 45217129,kontakt@roecklplatz.de 1. Geltungsbereich AllgemeineGeschäftsbedingungenfürVeranstaltungen 1.1 DieseGeschäftsbedingungengeltenfüralleVerträgezurÜberlassungderRäumedes

Mehr

2.12. Stadthalle, Sporthallen, Mehrzweckhallen, KUBUS, Musiksaal Lembergschule, Bürgerhaus Mindersbach (Hallengebührenordnung) vom

2.12. Stadthalle, Sporthallen, Mehrzweckhallen, KUBUS, Musiksaal Lembergschule, Bürgerhaus Mindersbach (Hallengebührenordnung) vom Satzung über die Gebührenerhebung für die Benutzung der städtischen Hallen und Veranstaltungsräume sowie der Sporthalle des Kreisberufschulzentrums Bächlen Stadthalle, Sporthallen, Mehrzweckhallen, KUBUS,

Mehr

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 4.15 Mietpreisordnung für die Benutzung der städtischen Schulräume vom 03.03.1997 1. Grundsätzliches 1.1 Für die Benutzung städtischer Schulräume sowie deren Einrichtungen erhebt die Stadt Mannheim eine

Mehr

FÜR DIE BENUTZUNG STÄDTISCHER RÄUME UND SPORTANLAGEN

FÜR DIE BENUTZUNG STÄDTISCHER RÄUME UND SPORTANLAGEN E N T G E L T E FÜR DIE BENUTZUNG STÄDTISCHER RÄUME UND SPORTANLAGEN in der Fassung vom 1. Januar 2013 - 2 - Entgelte für die Benutzung städtischer Räume und Sportanlagen I. Allgemeines Zur teilweisen

Mehr

Gebührenordnung. für die Birkmannsweiler Halle

Gebührenordnung. für die Birkmannsweiler Halle Gebührenordnung für die Birkmannsweiler Halle 1. Gebührenerhebung 1.1 Die Stadt Winnenden erhebt für die Benützung der Birkmannsweiler Halle Entgelte nach Maßgabe dieser Gebührenordnung. 1.2 Die Gebühren

Mehr

KOSTENBLATT. Miet- und Personalkosten für Veranstaltungen. gültig ab 07. März 2012

KOSTENBLATT. Miet- und Personalkosten für Veranstaltungen. gültig ab 07. März 2012 gültig ab 07. März 2012 I. ALLGEMEINES: a) Repräsentationsräume und Sitzungszimmer Die Stellarbeiten für die Repräsentationsräume und Sitzungszimmer werden individuell für jede Veranstaltung vorgenommen

Mehr

Alters- und Pflegezentrum Waldruh. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Saalvermietung

Alters- und Pflegezentrum Waldruh. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Saalvermietung Alters- und Pflegezentrum Waldruh Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Saalvermietung Vermietung Saal Suchen Sie einen Raum für eine Sitzung, eine Schulung, ein Seminar, eine Tagung, eine Vereinszusammenkunft,

Mehr

Bereinigte Satzung. der Stadt Bernkastel-Kues

Bereinigte Satzung. der Stadt Bernkastel-Kues Bereinigte Satzung der Stadt Bernkastel-Kues über die Erhebung von Gebühren für die Vermietung der Güterhalle Alter Bahnhof Kues und des Forumsplatzes sowie die Benutzung dieser Einrichtungen (Gebühren-

Mehr

Entgeltverzeichnis / Preise für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur bzw. Serviceeinrichtungen der Hafen Stuttgart GmbH (HSG)

Entgeltverzeichnis / Preise für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur bzw. Serviceeinrichtungen der Hafen Stuttgart GmbH (HSG) Am Westkai 9 A 70327 Stuttgart Tel.: 0711 918980-0 Fax: 0711 918980-50 E-Mail: info@hafenstuttgart.de Internet: www.hafenstuttgart.de Entgeltverzeichnis / Preise für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur

Mehr

Benutzungs- und Gebührenreglement Auenhalle und Zivilschutzanlage im Mehrzweckgebäude Rohr

Benutzungs- und Gebührenreglement Auenhalle und Zivilschutzanlage im Mehrzweckgebäude Rohr Benutzungs- und Gebührenreglement Auenhalle und Zivilschutzanlage im Mehrzweckgebäude Rohr Vom 4. Dezember 009 (Stand. Januar 00) Räumlichkeiten und Anlagen Folgende Räumlichkeiten und Anlagen stehen zur

Mehr

Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr. der Bundesstadt Bonn. Verordnung vom in Kraft getreten am Geänderte Regelungen

Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr. der Bundesstadt Bonn. Verordnung vom in Kraft getreten am Geänderte Regelungen 37-3.1 Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn Verzeichnis der Änderungen Verordnung vom in Kraft getreten am Geänderte Regelungen 13.12.2016 (ABl. S, 1547) 01.01.2017

Mehr

2. Video-Großbildprojektion ohne Tanz und ohne Veranstaltungscharakter (ID 596)

2. Video-Großbildprojektion ohne Tanz und ohne Veranstaltungscharakter (ID 596) PDF: 19/12/17 Tarif Vergütungssätze BT Für Musikdarbietungen bei der Wiedergabe von Bildtonträgern 1.1.2018 (39) Nettobeträge zuzüglich z. Zt. 7 % Umsatzsteuer I. Allgemeine Vergütungssätze Bei Einzelveranstaltungen

Mehr

STADT WENDLINGEN AM NECKAR. LANDKREIS ESSLINGEN. Entgeltordnung für den. Treffpunkt Stadtmitte.

STADT WENDLINGEN AM NECKAR. LANDKREIS ESSLINGEN. Entgeltordnung für den. Treffpunkt Stadtmitte. STADT WENDLINGEN AM NECKAR. LANDKREIS ESSLINGEN. Entgeltordnung für den Treffpunkt Stadtmitte. Der Gemeinderat der Stadt Wendlingen am Neckar hat am 19. Mai 2009 folgende Entgeltordnung für den Treffpunkt

Mehr

Tagungs- und Eventräume bei der ABASYS GmbH

Tagungs- und Eventräume bei der ABASYS GmbH Tagungs- und Eventräume bei der ABASYS GmbH Unsere unterschiedlich großen Tagungsräume (bis 50 Teilnehmerplätze) verfügen über ein gehobenes Ambiente und sind technisch hervorragend ausgestattet. Technischer

Mehr

Mitteilungsblatt der Behörde für Schule und Berufsbildung

Mitteilungsblatt der Behörde für Schule und Berufsbildung Mitteilungsblatt der Behörde für Schule und Berufsbildung MBlSchul Nr. 7 18. Dezember 2012 2012 I N H A L T Änderungen der Verwaltungsvorschrift zum Hamburgischen Reisekostengesetz (VVHmbRKG)... 37 Dienstunfallschutz

Mehr

1. Begriffsbestimmungen, Entgelt und Umsatzsteuer 2. Raumnutzungsentgelt, zusätzliches Raumnutzungsentgelt, Nutzungsentgelt (1) Raumnutzungsentgelt

1. Begriffsbestimmungen, Entgelt und Umsatzsteuer 2. Raumnutzungsentgelt, zusätzliches Raumnutzungsentgelt, Nutzungsentgelt (1) Raumnutzungsentgelt 1. Begriffsbestimmungen, Entgelt und Umsatzsteuer (1) Für die Bestimmung der in diesem Entgeltverzeichnis verwendeten Begriffe Raumnutzungsentgelt, zusätzliches Raumnutzungsentgelt, Nutzungsentgelt, sonstige

Mehr

Einfache Gesellschaft Gemeindezentrum Adligenswil

Einfache Gesellschaft Gemeindezentrum Adligenswil - 1 - Einfache Gesellschaft Gemeindezentrum Adligenswil Einwohnergemeinde Adligenswil Röm.-Kath. Kirchgemeinde Adligenswil Ev.-Ref. Teilkirchgemeinde Meggen, Adligenswil, Udligenswil Gebührenordnung für

Mehr

Ausreichend Parkmöglichkeiten stehen Ihnen auf unserem Firmengelände und direkt in der Umgebung zur Verfügung.

Ausreichend Parkmöglichkeiten stehen Ihnen auf unserem Firmengelände und direkt in der Umgebung zur Verfügung. Tagungs und Eventräume bei der ABASYS GmbH Unsere unterschiedlich großen Tagungsräume (bis 50 Teilnehmerplätze) verfügen über ein gehobenes Ambiente und sind technisch hervorragend ausgestattet. Technischer

Mehr

Gebührenordnung für die Vermietung der Ludwig-Eckes-Festhalle Nieder-Olm

Gebührenordnung für die Vermietung der Ludwig-Eckes-Festhalle Nieder-Olm STADT NIEDER-OLM Gebührenordnung für die Vermietung der Ludwig-Eckes-Festhalle Nieder-Olm 1 Mietgegenstand (1) = 591 Plätze (Bankettbestuhlung) (die komplette Festhalle inkl. dem Jean-Metten-Zimmer kann

Mehr

Benutzungsordnung für das Teo Otto Theater der Stadt Remscheid

Benutzungsordnung für das Teo Otto Theater der Stadt Remscheid Benutzungsordnung für das Teo Otto Theater der Stadt Remscheid 1. Allgemeines 1.1 Die Räumlichkeiten des Teo Otto Theaters werden von der Stadt Remscheid vorrangig für kulturelle Zwecke vermietet. 1.2

Mehr

MIET- UND KOSTENORDNUNG FÜR DIE ANMIETUNG VON RÄUMEN IM BÜRGERHAUS DER GEMEINDE LOHFELDEN

MIET- UND KOSTENORDNUNG FÜR DIE ANMIETUNG VON RÄUMEN IM BÜRGERHAUS DER GEMEINDE LOHFELDEN MIET- UND KOSTENORDNUNG FÜR DIE ANMIETUNG VON RÄUMEN IM BÜRGERHAUS DER GEMEINDE LOHFELDEN Das Bürgerhaus der Gemeinde Lohfelden dient der Durchführung von gemeinnützigen, kulturellen, kommunalen, staatsbürgerlichen

Mehr

Benützungsvorschriften für den Gemeindesaal Drei Könige

Benützungsvorschriften für den Gemeindesaal Drei Könige GEMEINDE SEVELEN Benützungsvorschriften für den Gemeindesaal Drei Könige Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Zuständigkeit 3. Reservationen 4. Bewilligungen 5. Benützungsgebühren 6. Einrichtung 7.

Mehr

S T A T U T E N Club Jazz Meile

S T A T U T E N Club Jazz Meile S T A T U T E N Club Jazz Meile 26.03.16 Seite 1 Prolog: Personenbezeichnungen umfassen immer beiderlei Geschlecht. 1. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Jazz Meile besteht ein Verein

Mehr

Was ist für eine Musical- oder Singspielaufführung zu beachten?

Was ist für eine Musical- oder Singspielaufführung zu beachten? Was ist für eine Musical- oder Singspielaufführung zu beachten? Diese Liste soll ausschließlich eine Hilfestellung sein. Bei Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten wird vieles nicht unbedingt erforderlich

Mehr

Entgeltordnung für die Vermietung. von Räumen und Außenflächen der Musikschule. sowie die Nutzung von Musikinstrumenten im Rahmen des Unterrichts

Entgeltordnung für die Vermietung. von Räumen und Außenflächen der Musikschule. sowie die Nutzung von Musikinstrumenten im Rahmen des Unterrichts Entgeltordnung für die Vermietung von Räumen und Außenflächen der Musikschule sowie die Nutzung von Musikinstrumenten im Rahmen des Unterrichts 1. Einstufung 1.1 Für Veranstaltungen, die von Organisationen,

Mehr

Gesuch für Kirchen- & Kirchgemeindehausbenützung

Gesuch für Kirchen- & Kirchgemeindehausbenützung Gesuch für n- & Kirchgemeindehausbenützung Hochzeit Abdankung auswärtiger Pfarrer Konzert Sonstiges Apéro (kostenpflichtig) Organisation:... Gesuchsteller:... Kirchgemeindezugehörigkeit:... Name Pfarrer,...

Mehr

Die Stadt informiert. Richtlinien für die Festsetzung von Mieten für...

Die Stadt informiert. Richtlinien für die Festsetzung von Mieten für... Die Stadt informiert Flörsheimer Ortsrecht 39 Richtlinien für die Festsetzung von Mieten für......stadthalle...weilbachhalle...goldbornhalle...flörsheimer Keller...Güterschuppen...und für weitere städtische

Mehr

Entgeltordnung für die Carl-Julius-Weber-Halle

Entgeltordnung für die Carl-Julius-Weber-Halle Entgeltordnung für die Carl-Julius-Weber-Halle Der Gemeinderat der Gemeinde Kupferzell hat am 11. Dezember 2007 die folgende Entgeltordnung für die Carl-Julius-Weber-Halle in Kupferzell beschlossen: 1

Mehr

Schützenhalle Hellefeld - Hellefelder Straße Sundern - Tel.: Mietvertrag

Schützenhalle Hellefeld - Hellefelder Straße Sundern - Tel.: Mietvertrag Schützenhalle Hellefeld - Hellefelder Straße 3 - - Tel.: 02934 1434 Mietvertrag Zwischen der Schützenbruderschaft St. Martinus Hellefeld (Vermieter) und dem Mieter: wird folgender Mietvertrag geschlossen:

Mehr

2 Fälligkeit und Zahlung des Mietzinses 2. 2 Ermäßigung für örtliche Organisationen und Vereinigungen mit Sitz in Karben 3

2 Fälligkeit und Zahlung des Mietzinses 2. 2 Ermäßigung für örtliche Organisationen und Vereinigungen mit Sitz in Karben 3 Übersicht Seite 1 Mietzinshöhe 2 2 Fälligkeit und Zahlung des Mietzinses 2 3 Inkrafttreten 2 2 Ermäßigung für örtliche Organisationen und Vereinigungen mit Sitz in Karben 3 3 Ermäßigung in anderen Fällen

Mehr

Mietordnung für die Überlassung von städt. Gemeinschaftseinrichtungen der Stadt Homberg (Ohm)

Mietordnung für die Überlassung von städt. Gemeinschaftseinrichtungen der Stadt Homberg (Ohm) Mietordnung für die Überlassung von städt. Gemeinschaftseinrichtungen der Stadt Homberg (Ohm) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg (Ohm) hat in ihrer Sitzung am 17.04.2007 die Mietordnung

Mehr

Entgeltordnung für die Musikschule der Landeshauptstadt Hannover

Entgeltordnung für die Musikschule der Landeshauptstadt Hannover Entgeltordnung für die Musikschule der Landeshauptstadt Hannover - gültig ab 01.01.2016-1 Unterricht 1.1 Unterricht an der Musikschule wird in der Regel montags bis freitags während des ganzen Jahres erteilt.

Mehr

Anlage zur Benutzungsordnung. Stadt Heilbronn Amt für Familie, Jugend und Senioren. Entgeltordnung

Anlage zur Benutzungsordnung. Stadt Heilbronn Amt für Familie, Jugend und Senioren. Entgeltordnung Anlage zur Benutzungsordnung Stadt Heilbronn Amt für Familie, Jugend und Senioren Entgeltordnung für die Überlassung von Räumen, Inventar und anderen Gegenständen der Familienzentren, Jugendhäuser und

Mehr

Reglement über die Vergabe von Nutzungsrechten an ausgewählte Nutzungsberechtigte im Kultur- und Kongresszentrum

Reglement über die Vergabe von Nutzungsrechten an ausgewählte Nutzungsberechtigte im Kultur- und Kongresszentrum Luzern ABStadt Systematische Rechtssammlung Nr. 3.4.5.. Ausgabe vom. August 009 Reglement über die Vergabe von Nutzungsrechten an ausgewählte Nutzungsberechtigte im Kultur- und Kongresszentrum Luzern vom

Mehr

Wir laden Sie herzlich ein, sich bei musik aktuell - neue musik in nö 2016 zu beteiligen.

Wir laden Sie herzlich ein, sich bei musik aktuell - neue musik in nö 2016 zu beteiligen. musik aktuell neue musik in nö ausschreibung 2016 Sehr geehrte Komponistin, sehr geehrter Komponist! Sehr geehrte Interpretin, sehr geehrter Interpret! Sehr geehrte Veranstalterin, sehr geehrter Veranstalter!

Mehr

Inhaltsverzeichnis. am

Inhaltsverzeichnis. am Entgeltordnung für die Nutzung/Anmietung der Räumlichkeiten im Haus der Stadt vom 16.12.2015, in Kraft getreten am 01.08.2016 1, unter Berücksichtigung der Änderungen vom 17.10.2018 2 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Gebührenordnung. für das. Pfarrei- und Gemeindezentrum Arche Dagmersellen

Gebührenordnung. für das. Pfarrei- und Gemeindezentrum Arche Dagmersellen Gebührenordnung für das Pfarrei- und Gemeindezentrum Arche Dagmersellen Der Kirchenrat Dagmersellen und der Gemeinderat Dagmersellen erlassen (gem. Organisationsreglement Ziffer 5.1 und Betriebsreglement

Mehr

M i e t b e d i n g u n g e n für Räume der Stadtbücherei Heidelberg. vom 23. April Teil 1. Zulassungsvoraussetzungen

M i e t b e d i n g u n g e n für Räume der Stadtbücherei Heidelberg. vom 23. April Teil 1. Zulassungsvoraussetzungen 4.5 M i e t b e d i n g u n g e n für Räume der Stadtbücherei Heidelberg vom 23. April 2013 Teil 1. Zulassungsvoraussetzungen Für die Zulassung einer Veranstaltung privater oder juristischer Personen (im

Mehr

Ortsrecht der Gemeinde Burbach

Ortsrecht der Gemeinde Burbach Ortsrecht der Gemeinde Burbach Gebührensatzung zur Benutzungsordnung (Satzung) für die Turnhallen, Gemeinschaftshäuser und Räume der Gemeinde Burbach Gliederungsziffer Zuständigkeit 4.3 FB 4 Bürgerservice,

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung Aula, Schelmenturm, VHS, Sojus 7, Ulla-Hahn-Haus 41.2

Benutzungs- und Entgeltordnung Aula, Schelmenturm, VHS, Sojus 7, Ulla-Hahn-Haus 41.2 Benutzungs- und Entgeltordnung Aula, Schelmenturm, VHS, Sojus 7, Ulla-Hahn-Haus 41.2 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Aula am Berliner Ring, den Schelmenturm, die Räume der Volkshochschule (VHS),

Mehr

EXPO REAL Konferenzräume: Classic oder Longterm Rental Raum für Ihr Event

EXPO REAL Konferenzräume: Classic oder Longterm Rental Raum für Ihr Event EXPO REAL Konferenzräume: oder Longterm Rental Raum für Ihr Event Buchbar ab Ende Juli 2017 im Aussteller-Shop Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Reservierungsanfragen, deren Themenvorschläge

Mehr

www.ehe. photos Preisliste 2015 Hochzeit- Begleitung von Fotografen und Assistenten für max. 16 Stunden;

www.ehe. photos Preisliste 2015 Hochzeit- Begleitung von Fotografen und Assistenten für max. 16 Stunden; Preisliste 2015» Fotografie «Hochzeits- Fotopaket» Ganztag «1200 Hochzeit- Begleitung von Fotografen und Assistenten für max. 16 Stunden; Sie bekommen mind. 700 Fotos; Foto- Bearbeitung dauert ca. 10 Wochen;

Mehr

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 5.15 Entgeltfestsetzung für die Benutzung der städtischen Sportplätze (Anlage zu den Überlassungsbedingungen für vom 02.03.2010 1 Entgelt Für die Benutzung der städt. Sportplätze erhebt die Stadt Mannheim

Mehr

Entgeltordnung für die Benutzung der Festhalle Neckarallee

Entgeltordnung für die Benutzung der Festhalle Neckarallee GEMEINDE NECKARTAILFINGEN BÜRGERMEISTERAMT Az.: 761.12 - DK 1. Fertigung Entgeltordnung für die Benutzung der Festhalle Neckarallee vom 17.09.2013 Inhaltsübersicht 1 Nutzungsentgelt, Miete, Betriebskosten,

Mehr

Gebührensatzung. Bürgerhauses Kelter Entringen. der Gemeinde Ammerbuch

Gebührensatzung. Bürgerhauses Kelter Entringen. der Gemeinde Ammerbuch Gebührensatzung für die Benutzung des Bürgerhauses Kelter Entringen der Seite 2 von 4 Präambel (1) Die Gemeinde überlässt, in der Regel durch schriftliche Vereinbarung mit dem Veranstalter, die Räume des

Mehr

Reglement für Fremdvermietungen Rex-Saal im Chesselhuus

Reglement für Fremdvermietungen Rex-Saal im Chesselhuus Postfach 254 8330 Pfäffikon ZH www.kulturimrex.ch vorstand@kulturimrex.ch Rex-Saal im Chesselhuus Version: 1.0 Datum: 27.06.2015 Kontakt: fremdvermietung@kulturimrex.ch Inhalt Einleitung... 3 Räume...

Mehr

Frau Olena Stawowiak Andreestr München Deutschland. Dein mydays Ticket. Frau Olena Stawowiak,

Frau Olena Stawowiak Andreestr München Deutschland. Dein mydays Ticket. Frau Olena Stawowiak, mydays GmbH Riesstraße 22 80992 München, Germany Frau Olena Stawowiak Andreestr. 6 80634 München Deutschland 17.10.2017 Dein mydays Ticket Frau Olena Stawowiak, hier ist es nun, Dein Ticket ins Glück!

Mehr

Turn- und Festhalle "Athleticum" je Feld: 27m x 15m 1215 m²

Turn- und Festhalle Athleticum je Feld: 27m x 15m 1215 m² Anlage zur Entgeltordnung für die Benutzung gemeindeeigener Hallen, Räume, Sport- und Festplätze Entgelttabelle 1.Gemeindehallen "Kochertalmetropole" in Abtsgmünd Turn- und Festhalle "Athleticum" je Feld:

Mehr

Feiern Sie mit uns! Auf ins neue Jahr 2017!

Feiern Sie mit uns! Auf ins neue Jahr 2017! Silvester 2016 Feiern Sie mit uns! Auf ins neue Jahr 2017! 31. Dezember 2016 19:00 bis 03:00 Uhr Feiern Sie den Jahreswechsel im Holiday Inn Frankfurt Airport-North! Genießen Sie unser exklusives Silvestergalabuffet

Mehr

Registrierung mallpromo.ch

Registrierung mallpromo.ch Registrierung mallpromo.ch Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Registrierung eines neuen mallpromo.ch -Kontos. Beschreibung der einzelnen Schritte Schritt 1 Gehen Sie auf und klicken Sie links auf Account

Mehr

Satzung. vom Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Mammendorf folgende. Satzung: 1 Gebührenpflicht

Satzung. vom Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Mammendorf folgende. Satzung: 1 Gebührenpflicht Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergärten und Kinderhaus) der Gemeinde Mammendorf (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung KiTaGS-)

Mehr

Erhebung von Benutzungsgebühren für öffentliche Einrichtungen

Erhebung von Benutzungsgebühren für öffentliche Einrichtungen Erhebung von Benutzungsgebühren für öffentliche Einrichtungen - Benutzungsgebührenordnung - - in der Fassung vom 04. März 2005 - Inhaltsverzeichnis I. Neue Sporthalle...1 II. Erich-Fischer-Halle (EFH)...2

Mehr

Die beste Musik für Bayern - bis spät in die Nacht

Die beste Musik für Bayern - bis spät in die Nacht Die beste Musik für Bayern - bis spät in die Nacht Disco gefällig? Bayern 1 macht die Musik dazu. Zum Tanzen. Zum Mitsingen. Zum Ausflippen. Inmitten eines einzigartigen Ambientes, geschaffen durch eine

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Bäder vom 25. November 2016

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Bäder vom 25. November 2016 Satzung 7.07 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Bäder vom 25. November 2016 Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation Aufgrund der 7, 41 Abs. 1 f) und

Mehr

Stadt Gerlingen -Ortsrecht-

Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Stadt Gerlingen -Ortsrecht- für die Stadthalle Rechtsgrundlagen: Satzungsbeschluss des Gemeinderats vom 19.12.2001 veröffentlicht im Amtsblatt am 10.01.2002 in Kraft getreten am 15.01.2002 Änderungsbeschluss

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung. für die. Kelterscheune Urberach

Benutzungs- und Gebührenordnung. für die. Kelterscheune Urberach 1 Benutzungs- und Gebührenordnung für die Kelterscheune Urberach Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt

Mehr

Gebührenordnung für den KulturBetrieb Wurzen

Gebührenordnung für den KulturBetrieb Wurzen Satzung der Stadt Wurzen über die Erhebung von en im KulturBetrieb Wurzen Der Stadtrat der Stadt Wurzen hat auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO} in der Fassung der

Mehr

Entgeltordnung. für die Sport- und Mehrzweckhallen der Gemeinde Gottmadingen. 1. Entgelterhebung

Entgeltordnung. für die Sport- und Mehrzweckhallen der Gemeinde Gottmadingen. 1. Entgelterhebung Entgeltordnung für die Sport- und Mehrzweckhallen der Gemeinde Gottmadingen Der Gemeinderat hat am 9. Oktober 2001 sowie am 30. November 2010 folgende Entgeltordnung beschlossen: 1. Entgelterhebung Die

Mehr

Stadt Frauenfeld. Verordnung über die Benützung der Säle im Alterszentrum Park der Stadt Frauenfeld

Stadt Frauenfeld. Verordnung über die Benützung der Säle im Alterszentrum Park der Stadt Frauenfeld Stadt Frauenfeld Verordnung über die Benützung der Säle im Alterszentrum Park der Stadt Frauenfeld Stand 28. August 2012 960.0.11 STADT FRAUENFELD VERORDNUNG ÜBER DIE BENÜTZUNG DER SÄLE IM ALTERSZENTRUM

Mehr

BENUTZUNGSVERTRAG UND -ORDNUNG vom 1. Februar 2016

BENUTZUNGSVERTRAG UND -ORDNUNG vom 1. Februar 2016 BENUTZUNGSVERTRAG UND -ORDNUNG vom 1. Februar 2016 zwischen der Ortsgemeinde Rüscheid als Träger des Dorfgemeinschaftshauses Rüscheid, vertreten durch den Ortsbürgermeister und... 1 Benutzer Die Ortsgemeinde

Mehr

Das Schloss Hallwyl wird primär museal genutzt. Das Museum Aargau entscheidet über die Art der Benutzung und den Betrieb.

Das Schloss Hallwyl wird primär museal genutzt. Das Museum Aargau entscheidet über die Art der Benutzung und den Betrieb. 495.239 Museum Aargau Schloss Hallwyl CH-5707 Seengen Tel. +41 (0)62 767 60 10 Fax +41 (0)62 767 60 18 Museum Aargau Benutzungs- und Gebührenreglement Schloss Hallwyl 1 gestützt auf 17 Abs. 3 des Kulturgesetzes

Mehr

MIETPREISTARIFE für das Gemeinschaftshaus Langwasser

MIETPREISTARIFE für das Gemeinschaftshaus Langwasser MIETPREISTARIFE für das Gemeinschaftshaus Langwasser Die Tarife für Räume, Einrichtungen, Geräte und die Sätze für die Personalkostenerstattung sind Nettopreise in EURO und gelten gemäß Stadtratsbeschluss

Mehr

Vertrag über die Nutzung der EVENTscheune

Vertrag über die Nutzung der EVENTscheune BARFUSSpark Schwackendorf Schwackendorf 37 24376 Hasselberg BARFUSSpark Schwackendorf Familie Claussen Schwackendorf 37 24376 Hasselberg Telefon +49 (0) 4642 / 965178 Telefax +49 (0) 4642 / 9213016 info@barfusspark-schwackendorf.de

Mehr

Stadt Gerlingen -Ortsrecht-

Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Hallenbenutzungsentgelte für Sporthalle Am Brückentor, Aula Pestalozzi-Schule, Breitwiesenschule, Gymnasium und Realschule und ähnliche städtische Räume Rechtsgrundlagen: Beschluss

Mehr

SEMINAR UND BANKETT BROSCHÜRE

SEMINAR UND BANKETT BROSCHÜRE SEMINAR UND BANKETT BROSCHÜRE HOTEL WALHALLA Poststrasse 27 9001 St. Gallen Tel. +41 71 228 28 00 Fax. +41 71 228 28 90 www.hotelwalhalla.ch info@hotelwalhalla.ch HERZLICH WILLKOMMEN IM HOTEL WALHALLA

Mehr

Genehmigungen und Auflagen der Ortspolizeibehörde bei Veranstaltungen

Genehmigungen und Auflagen der Ortspolizeibehörde bei Veranstaltungen Genehmigungen und Auflagen der Ortspolizeibehörde bei Veranstaltungen Referat: Joachim Weis, stellv. Abteilungsleiter in der Abteilung Recht, Sicherheit, Ordnung, Stadtverwaltung Mosbach Themengliederung

Mehr