Feinkonzept Logopädie im Frühbereich Zentrum für Frühförderung Basel-Stadt (ZFF)

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1 Feinkonzept Logopädie im Frühbereich Zentrum für Frühförderung Basel-Stadt (ZFF) 1

2 1 EINLEITUNG LOGOPÄDISCHE FRÜHBERATUNG UND THERAPIE Definition des Angebots Zielgruppe Ziel der logopädischen Therapie Leistungen und Aufgaben Diagnostik und Abklärung Therapie Beratung Prävention Interdisziplinäre Zusammenarbeit Rahmenbedingungen Anmeldung Durchführungsort Durchführung der logopädischen Therapie (Phasenmodell) Therapieabschluss Therapieübergabe Schnittstelle zum Schulbereich Datenschutz Kosten und Finanzierung Fallführung ZUWEISUNGSVERFAHREN QUELLENANGABEN

3 1 Einleitung Ab 1. Januar 2012 übernimmt das Zentrum für Frühförderung den logopädischen Frühbereich, der bis zu diesem Zeitpunkt in der Verantwortung des Logopädischen Dienstes Basel- Stadt liegt. Das logopädische Angebot ist nicht nur strukturell, sondern auch inhaltlich im Gesamtauftrag des ZFF eingebettet. Das logopädische Feinkonzept orientiert sich am Rahmenkonzept des ZFF und teilt auch die darin beschriebenen Leitkonzepte: Individualität und Autonomie, Ganzheitlichkeit, Familienund Lebensweltorientierung, Interdisziplinarität, Vernetzung, Kooperation und Koordination. 2 Logopädische Frühberatung und Therapie 2.1 Definition des Angebots Logopädie befasst sich mit der Prävention und Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimmund Schluckstörungen. Sie beinhaltet die individuelle Therapie sowie die Beratung und Diagnostik. Im Zentrum für Frühförderung wird Logopädie als pädagogisch-therapeutische Massnahme angeboten. Diese umfasst die Therapie von Sprachentwicklungsverzögerungen und Kommunikationsstörungen nach Ansätzen der Entwicklungspsychologie und verschiedenen Theorien des Spracherwerbs. Bei Störungsbildern, die ausschliesslich eine medizinisch-therapeutische Massnahme verlangen, wird die Zuständigkeit an das Universitäts- Kinderspital beider Basel weitergeleitet. 2.2 Zielgruppe Logopädie im Frühbereich ist eine entwicklungspsychologisch orientierte Begleitung des kleinen Kindes mit dem Ziel, seine rezeptiven und expressiven sprachlichen Fähigkeiten zu stärken, seine Gesamtentwicklung zu unterstützen und ihm eine möglichst befriedigende Interaktion und Partizipation zu ermöglichen (gemäss der Sichtweise des ICF). Kinder mit fehlendem Sprechbeginn, mit allen Formen von Sprach-, Sprech-, Stimmund/oder Schluckstörungen können unser pädagogisch-therapeutisches Angebot ab Geburt bis zum Kindergarteneintritt nutzen. Kinder von Geburt bis zwei Jahren Der Schwerpunkt der logopädischen Intervention liegt in der Zusammenarbeit mit anderen Fachpersonen und der Beratung und Begleitung der Personen im Umfeld des Kindes. Die geeignete Durchführungsform wird laufend den Bedürfnissen des Kindes und seinem Umfeld angepasst. Kinder von zwei Jahren bis zum Kindergarteneintritt Der Schwerpunkt liegt in der logopädischen Therapie von Kommunikationsstörungen und Sprachentwicklungsverzögerungen als kindbezogene Intervention. Die Eltern werden einbezogen, beraten und unterstützen den Therapieprozess, indem sie sprachförderliche Massnahmen und sprachförderndes Verhalten in ihren Alltag mit dem Kind integrieren. 3

4 2.3 Ziel der logopädischen Therapie Die logopädische Therapie verfolgt die Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit, nicht das Ziel einer vollständigen sprachlichen Unauffälligkeit. Es geht um das Wecken des Interesses am Spiel, der Sprache und am Gegenüber, das Entdecken der eigenen Persönlichkeit mit eigenen Ideen und Bedürfnissen und um die Stärkung der kindlichen Neugier, die Welt zu erforschen. Die Therapieziele werden individuell auf die Entwicklungsmöglichkeiten und den sprachlichen Entwicklungsstand des Kindes zugeschnitten, mit den Eltern und Fachpersonen transparent geklärt und im Therapieverlauf angepasst. 2.4 Leistungen und Aufgaben Diagnostik und Abklärung Logopädische Abklärungen werden bei Kindern ab zwei Jahren durchgeführt. Eine Abklärung ist dann angezeigt, wenn ein Kind im Alter von zwei bis drei Jahren nur einzelne Wörter oder im Alter von drei bis vier Jahren in schwer verständlicher Weise spricht, wenn es stark stottert und/oder wenn es sprachliche Äusserungen nur unvollständig versteht. Definition nach DLV. Die Abklärung von Kindern mit Verdacht auf Störungen der Kommunikation und der sprachlichen Entwicklung wird dem Entwicklungsalter angepasst und spielerisch durchgeführt. Dabei werden die sprachlichen, die praktisch-gnostischen, die symbolischen und die sozialkommunikativen Kompetenzen beobachtet. Die Eltern sind während der Abklärung anwesend. Im Anschluss werden das Anamnesegespräch geführt, die Abklärungsbeobachtungen mit den Eltern besprochen und das weitere Prozedere (Therapie, Kontrolluntersuchung, Beratung, andere Therapien usw.) gemeinsam geplant. Ist das Entwicklungsprofil heterogen und die sprachlichen Kompetenzen im Vergleich zur Gesamtentwicklung deutlich verzögert, so ist primär eine logopädische Therapie angezeigt. Ist das Entwicklungsprofil homogen und die Entwicklung auf mehreren Ebenen deutlich retardiert, so ist primär eine heilpädagogische Früherziehung (HFE) angezeigt. In diesen Fällen werden die Familien an die entsprechenden Fachpersonen zur weiteren Abklärung überwiesen. In Einzelfällen kann sowohl logopädische Therapie als auch HFE indiziert sein. Der Einsatz der beiden pädagogisch-therapeutischen Massnahmen erfolgt im Rahmen einer koordinierten Förder- und Therapieplanung, in die alle beteiligten Fachpersonen involviert sind. Innerhalb von drei bis vier Wochen erhalten die Eltern sowie die involvierten Fachpersonen (mit Einverständnis der Eltern) den Abklärungsbericht. Beratende logopädische Interventionen bei Kindern ab Geburt bis zwei Jahren stützen sich in der Regel auf entwicklungspsychologische Abklärungen, die von den Psychologinnen und Psychologen des ZFF durchgeführt werden. 4

5 2.4.2 Therapie «Eine Therapie ist dann angezeigt, wenn die Beobachtungen zeigen, dass das Kind ab zwei Jahren spontan keine Schritte mehr unternimmt, die Welt der Personen und Dinge seinem Entwicklungsstand entsprechend zu erforschen und zu verstehen.» Barbara Zollinger Ein geschützter Raum, eine gefestigte Beziehung zwischen Therapeutin oder Therapeut und Kind sowie der Respekt der elterlichen Kompetenz sind die Voraussetzung der logopädischen Therapie. In enger Zusammenarbeit aller an der Entwicklung des Kindes beteiligten Fach- und Bezugspersonen werden erreichbare Ziele gesetzt. Die Therapie wird in der Regel anfänglich im Beisein der Eltern in Einzelsitzungen durchgeführt. Die Wahl des Therapiekonzepts richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen, der diagnostizierten Sprachstörung sowie der momentanen Motivationslage des Kindes. Fachlich orientieren wir uns vor allem am Konzept nach Barbara Zollinger, lassen aber auf das Störungsbild zugeschnitten, auch andere Therapiekonzepte einfliessen (z.b. unterstützte Kommunikation, A. Fox, Bobath, F.O.T.T.). Die Therapie bei Kindern mit Störungen der Kommunikation und der Sprachentwicklung erfolgt in Phasen. Die Dauer der Behandlung sowie das gezielte Einsetzen von Therapiepausen richten sich nach den Entwicklungsschritten des Kindes. Phasen mit intensiver Therapie wechseln mit Phasen ohne direkte Intervention ab, um Raum für das Umsetzen der «Neuentdeckungen» in den Alltag zu geben und Zeit zu schaffen, die erworbenen Kommunikationsstrategien anzuwenden. Wichtige Partner im Therapieprozess sind die Bezugspersonen, welche in ihrer Rolle das Kind auf dem Weg des Entdeckens der Sprache unterstützen können. Die Verlaufsdiagnostik, die Reflexion sowie die Beobachtungen im Umfeld des Kindes sind weitere wichtige Bausteine der Therapie Beratung «Die Aufgabe der Umgebung ist es nicht, das Kind zu formen, sondern ihm zu erlauben, sich zu offenbaren.» Maria Montessori Das Kind ist in sein persönliches Umfeld eingebettet, daher legen wir grossen Wert auf die Zusammenarbeit mit seinen Bezugspersonen. Diese beteiligen sich aktiv am Therapieprozess und unterstützen das Kind nach ihren Möglichkeiten im gemeinsamen Alltag. In der logopädischen Beratung werden den Eltern oder anderen Bezugspersonen ihre Kompetenz respektierend Wege aufgezeigt, wie sie das sprachauffällige Kind in seiner Sprachentwicklung aktiv begleiten können. Raum für Fragen und Anliegen wird gegeben, Ängste und Befürchtungen werden thematisiert und wenn möglich abgebaut. Die Logopädin oder der Logopäde steht den Eltern und Bezugspersonen des Kindes als fassbare und verlässliche Vertrauensperson zur Seite. Fassen die Eltern und/oder die Bezugspersonen Vertrauen und fühlen sich aufgehoben, findet auch eine Übertragung auf das Kind statt, was 5

6 sich positiv auf die Beziehungsgestaltung und den therapeutischen Prozess mit dem Kind auswirkt. Im Alltag werden sich die Eltern ihrer Rolle als sprachliches Vorbild bewusst und können auch mit schwierigen sprachlichen Situationen, die emotional belastend sind, besser umgehen. Es können auch Elterngruppen gebildet und Elternkurse organisiert werden Prävention Durch Öffentlichkeitsarbeit und präventive Massnahmen wird das Fachwissen der Logopädinnen und Logopäden über Regelmässigkeiten und Auffälligkeiten im Spracherwerb, zu Sprache und Kommunikation weiteren Kreisen und Beteiligten im Frühbereich zugänglich gemacht. Es wird auf die Wichtigkeit der Stärkung von sprachförderlichem Verhalten sowie der logopädischen Früherfassung hingewiesen. Eltern, Spielgruppenleiterinnen und Spielgruppenleiter, Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie weitere Personen, die mit kleinen Kindern zu tun haben, werden sensibilisiert Interdisziplinäre Zusammenarbeit Externe interdisziplinäre Zusammenarbeit Um das Kind in seiner Entwicklung bestmöglich unterstützen zu können, wird auf interdisziplinären Austausch mit den involvierten Fachpersonen grossen Wert gelegt. Dieser kann in Form von gemeinsamen Beratungs- und Standortgesprächen mit den Eltern, gemeinsamen kindbezogenen Besprechungen oder gegenseitigen Hospitationen mit anschliessendem Gespräch stattfinden. Doppelspurigkeiten werden vermieden; Informationsfluss, Erfahrungsaustausch, Klärung und Aufgabenkoordination der einbezogenen Fachleute werden gewährleistet. Der Einbezug der Eltern ist dabei selbstverständlich. Ihre Bedürfnisse sowie diejenigen des Kindes stehen in der Wahl und der Gewichtung der Angebote im Mittelpunkt. Interne interdisziplinäre Zusammenarbeit Schnittstellen mit den weiteren Angeboten des ZFF ergeben sich im Bereich von Abklärungen, interdisziplinärerer Zusammenarbeit im Einzelfall sowie im Fachgebiet, in der Qualitätssicherung (Fallbesprechung, Inter-/Supervision, Hospitation), in Präventionsaufgaben und -projekten sowie Elternaustauschprojekten. 2.5 Rahmenbedingungen Anmeldung Die Anmeldung erfolgt über das schriftliche Anmeldeformular direkt durch die Eltern oder durch andere Fachpersonen, mit Einverständnis der Eltern Durchführungsort Bei Kindern mit Sprachentwicklungsverzögerung und Störungen der Kommunikation findet die logopädische Therapie in der Regel in den Räumlichkeiten des ZFF statt. Je nach Störungsbild kann die Beratung und logopädische Begleitung auch an unterschiedlichen Orten durchgeführt werden. 6

7 2.5.3 Durchführung der logopädischen Therapie (Phasenmodell) Die logopädische Therapie im Frühbereich orientiert sich an den Entwicklungsschritten des Kindes. Nach einer ersten Phase von drei bis vier Monaten, in der die logopädische Therapie zweimal wöchentlich durchgeführt wird, folgt ein Standortgespräch. In diesem wird mit den Eltern die Zielerreichung überprüft und das weitere Prozedere besprochen und geplant. In der Regel folgt auf eine Therapiephase eine Pause von drei Monaten, in der das Kind das Gelernte in den Alltag integrieren kann. In dieser Zeit steht die Logopädin oder der Logopäde weiterhin für Fragen zur Verfügung. Weitere Möglichkeiten des Prozederes sind die unmittelbare Weiterführung der Therapie (Verlängerung der Therapiephase), eine längere Pause von sechs bis zwölf Monaten mit einer Kontrolluntersuchung, eine Empfehlung für eine andere Massnahme oder ein Therapieabschluss (siehe auch Kapitel 3: Zuweisungsverfahren). Die logopädische Therapie findet in der Regel im Einzelsetting statt Therapieabschluss Der Therapieabschluss findet statt, wenn die Therapieziele erreicht sind, das Schuleintrittsalter erreicht ist, eine andere Massnahme indiziert ist, die Familie in einen anderen Kanton zieht oder die Eltern die Begleitung nicht mehr wünschen. Ist die Kontinuität der Therapie durch die Eltern nicht gewährleistet, kann die Therapie von Seiten des ZFF begründet abgebrochen werden Therapieübergabe In der kindlichen Entwicklung können sich die Therapieschwerpunkte verlagern. Wir streben danach, dem Kind die bestmögliche Massnahme anbieten zu können. Im Therapieverlauf können andere Fachpersonen beigezogen werden, um einen entsprechenden Bedarf zu klären und das weitere Prozedere unter Einbezug der Eltern gemeinsam zu planen. Mit der Therapieübergabe wird auch die Fallführung abgegeben Schnittstelle zum Schulbereich Abklärungsaufträge Bis zum 30. März des Jahres, in dem das Kind schulpflichtig wird, werden Anmeldungen für Abklärungen im ZFF angenommen. Anmeldungen, die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, werden der für den entsprechenden Schulkreis zuständigen logopädischen Dienststelle weitergeleitet bzw. haben bei dieser direkt zu erfolgen. Weiterführung der Therapie in der Regelschule Ist die Weiterführung der Therapie im Schulalter aus Sicht der Logopädin oder des Logopäden des ZFF und der Eltern erforderlich, stellt das ZFF die Information der zuständigen schulischen Stellen sicher. Das Deckblatt des Therapieübergabeberichts wird mit Einverständnis der Eltern bis zu den Sommerferien via Schulleitung an den zuständigen Kindergarten und der vollständige Therapieübergabebericht an die zuständige logopädische Dienststelle geleitet. Die Entscheidung über die Weiterführung der Massnahme (Bewilligung, Zeitpunkt, Ort, Intensität) liegt in der Verantwortung der Regelschule. 7

8 Antrag auf eine verstärkte Massnahme Ist für Kinder mit sehr ausgeprägten Sprachstörungen und begleitenden Lern- und Wahrnehmungsstörungen aus Sicht der involvierten Fachpersonen und der Eltern eine weiterführende Intervention im Sinne einer verstärkten Massnahme angezeigt, wird die logopädische Beurteilung in Zusammenarbeit mit der zuständigen abklärenden psychologischen Fachperson in das standardisierte Abklärungsverfahren (SAV) eingebaut Datenschutz Erziehungsberechtigte haben grundsätzlich das Recht, Einsicht in die Akten zu nehmen, die über das Kind erstellt worden sind. Die Mitarbeitenden unterstehen dem Amtsgeheimnis und der beruflichen Schweigepflicht Kosten und Finanzierung Die Kosten für die logopädischen Angebote werden vom Kanton Basel-Stadt getragen, sofern die Kinder im Kanton Basel-Stadt angemeldet sind. 2.6 Fallführung Die Fallführung umfasst die Abklärungs- und Kontrolluntersuchungen sowie die entsprechenden Berichte und Anträge, die Planung, Durchführung, Reflexion und Dokumentation der Therapie- und Beratungseinheiten, die Planung, Durchführung und Dokumentation der Standortgespräche, die allgemeine Korrespondenz sowie die Abschluss- und/oder Übertrittsberichte. 8

9 3 Zuweisungsverfahren 1 keine logopädische Therapie indiziert andere Angebote oder Massnahmen empfohlen Anmeldung durch die Eltern oder andere Fachpersonen mit Einverständnis der Eltern logopädische Abklärung Logopädische Therapiephase Monate Kontrolluntersuchung Logopädische Therapiephase 2 / ggf. 3 (längstens bis Kindergarteneintritt) Standortgespräch Pause 6-12 Monate Pause 3-4 Monate Verlaufsdiagnostik Standortgespräch Therapieabschluss Übergabe bei Kindergarteneintritt veranlassen 1 Durchläuft ein Kind mehrere Therapiephasen, so wiederholt sich das Prozedere nach Abschluss der Therapiephase 1 9

10 4 Quellenangaben Barbara Zollinger Die Entdeckung der Sprache, 6. Auflage, Haupt Verlag Feinkonzept Logopädische Frühberatung Schaffhausen LFS, Februar 2011 Basel, Januar 2012, Ruth Hürlimann 10

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