Arbeits- und Gesundheitsschutz in Flüchtlingsunterkünften

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1 B A D GmbH, Monat/Jahr Arbeits- und Gesundheitsschutz in Flüchtlingsunterkünften Schlothauer, Berit B A D GmbH, Zentrum Göppingen Stadtverwaltung Ebersbach //

2 Infektionsrisiko (generell) ist abhängig von Der Erregerart (Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten) Den Eigenschaften eines Infektionserregers (z. B. notwendige Keimmenge, Virulenz etc.) Der Infektionswege (z. B. Übertragung durch Tröpfchen- und Schmierinfektionen, direkter Kontakt) Der Eintrittspforte (Atemwege, nicht intakte Haut oder Schleimhaut, Wunde, Stichverletzungen etc.) Den Expositionbedingungen (Art des Kontaktes, Expositionsdauer) Der Empfänglichkeit einer Person (z. B. Immunstatus, Allgemeinzustand) Ein Infektionsrisiko steigt mit der Enge des persönlichen Kontaktes zu ansteckenden Personen und deren persönlichen Gegenständen.

3 Übertragungswege Kontakt-Schmierinfektionen (fäkal / oral, kontaminierte Hände) (z. B. Hepatitis A-Virus, Rotaviren u.a.), sexuelle Kontakte (z. B. HIV, Geschlechtskrankheiten) Tröpfcheninfektion (aerogen) (z. B. Windpocken, Masern, Mumps, Keuchhusten, Tuberkulose u. a.) Nahrungsmittel oder Wasser (alimentär) (z. B. Salmonellen u. a.) Blut (hämatogen) (z. B. Hepatitis B-Viren u. a.) Zwischenwirte-Parasiten (Mücken, Zecken, Läuse, Wanzen, Flöhe u. a.) (z. B. Malaria, Dengue-Fieber, FSME, Borreliose u. a.)

4 Einteilung des Infektionsrisikos nach der Art der Tätigkeit Sprechender Kontakt mit Flüchtlingen bzw. Tätigkeiten mit leichtem körperlichen Kontakt (z. B. Sachbearbeiter Erstaufnahmeeinrichtung, erkennungsdienstlich Behandlung, Kleiderausgabe) Umgang mit aggressiven Personen und / oder enger Kontakt zu Flüchtlingen mit möglichem Kontakt zu Körperflüssigkeiten Reinigungstätigkeiten Maßgeblich ist die jeweilige Gefährdungsbeurteilung!

5 Erregerspektrum bei sprechendem bzw. leichtem körperlichen Kontakt: Hepatitis-A-Virus Poliomyelitis (Kinderlähmung) Mycobacterium tuberculosis Masernvirus Mumpsvirus Rötelnvirus Neisseria meningitis (Hirnhautentzündung) Varizella-Zoster-Virus (Windpocken) Die hier benannten Erreger können durch die Luft bzw. durch Kontakt- und Schmierinfektion übertragen werden.

6 Zusätzliches Erregerspektrum bei engem Kontakt (z. B. Umgang mit aggressiven Personen) und / oder Reinigungstätigkeiten (Blutkontakt): Hepatitis-B-Virus Hepatitis-C-Virus HIV Die hier benannten Erreger können über Kontakt zu Blut und Körpersekreten übertragen werden.

7 Parasitenbefall Läuse (Kleiderlaus, Kopflaus) Pediculosis (Kopflaus) Milben Krätze Die hier genannten Parasiten können durch direkten Hautkontakt und über kontaminierte Kleidung (d. h. engen Kontakt) übertragen werden.

8 Durchfallerkrankungen In Gemeinschaftseinrichtungen können Durchfallerkrankungen durch das enge Zusammenleben leichter übertragen werden (Schmierinfektionen) Viele verschiedene Erreger möglich (Salmonellen, Noroviren, E-Coli und viele andere) Weitere Symptome können vor allem Übelkeit, Erbrechen, Fieber sein Dauerausscheider können symptomfrei sein Erreger werden durch mangelnde Lebensmittel-, Trinkwasser und Händehygiene aufgenommen Kein Umgang mit Nahrungsmitteln durch Personen mit offenen und oder infizierten Wunden oder Personen, die Dauerausscheider sind.

9 Tropenkrankheiten Bei akut erkrankten Flüchtlingen können für Deutschland ungewöhnliche Infektionskrankheiten vorliegen Das Risiko dafür ist insgesamt gering, allein durch die lange Reisedauer (Inkubationszeit < Reisezeit) Für eine Übertragung sind oft entsprechende Vektoren nicht / kaum vorhanden (z. B. Mückenarten) Dennoch: Bei akut erkrankten Flüchtlingen ist eine umgehende ärztliche Vorstellung zur Einleitung einer Diagnostik empfohlen.

10 Mögliche Impfungen Impfung im Rahmen der Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge möglich, wenn eine Infektionsgefährdung tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist ( 6 Abs. 2 ArbMedVV) Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach 5 ArbSchG und 4 BioStoffV Mögliche Impfungen: Hepatitis-A-Virus Hepatitis-B-Virus Poliomyelitis (Kinderlähmung) Masernvirus Mumpsvirus Rötelnvirus Varizella-Zoster-Virus (Windpocken) Neisseria meningitis (Meningokokken) Corynebacterium diphtheriae (Diphterie) Pertussis (Keuchhusten) Influenza/Grippe

11 Schutzmaßnahmen bei sprechendem Kontakt mit Flüchtlingen bzw. Tätigkeiten mit leichtem körperlichen Kontakt: Vollständigen Impfschutz vor Einsatz überprüfen bzw. herstellen Teilnahme an arbeitsmedizinischer Vorsorge (Impfschutz) Engen körperlichen Kontakt vermeiden Einhalten allgemeiner Hygieneregeln Regelmäßiges Händewaschen u. o. Desinfektion besonders vor dem essen, trinken, rauchen (Schleimhautkontakt vermeiden) Essen, Trinken, Rauchen nur in den vorgesehenen Bereichen Kein Tragen von Schmuck / Ringen Hygiene-, Desinfektions- und Hautschutzpläne beachten

12 Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei engem Kontakt (z. B. Umgang mit aggressiven Personen) und / oder Reinigungstätigkeiten (Körperflüssigkeiten) Kontakt zu erkrankten Personen minimieren, bzw. vermeiden. (z. B. nicht anhusten / anniesen lassen) Kontakt zu Blut, Speichel, Urin, Kot, Erbrochenem (auch auf Textilien), Windeln etc. vermeiden, bzw. nur mit Schutzmaßnahmen: geeignete, flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe Schutzkleidung Schürze (Kittel) Verunreinigte Kleidung so früh wie möglich wechseln Nach dem Tragen von Schutzhandschuhen Händedesinfektion und Hautpflege Auch kleinere Verletzungen als Arbeitsunfälle erfassen (Verbandbuch / D-Arzt). Erhöhtes Infektionsrisiko bei geschädigter Hautbarriere (Verletzungen, Hauterkrankungen) Eventuelles Beschäftigungsverbote nach Mutterschutzgesetz beachten

13 Schutzmaßnahmen in besonderen Fällen bei akuter Infektionsgefährdung Bei akuten Krankheitsausbrüchen mit Übertragung durch Tröpfcheninfektion (z.b. Tuberkulosepatienten) oder nach Gefährdungsbeurteilung evtl. Atemschutzmaske tragen (FFP 3 empfohlen) Bei Kontakt mit möglicher HIV-Übertragung Zeitfenster für Postexpositionsprophylaxe (2 Stunden) beachten

14 Schutzmaßnahmen bei Reinigungstätigkeiten (z. B. WC-Reinigung, Reinigung Sanitärbereich, Arbeit und Reinigung im Schmutzwäschebereich, Entfernung von Körpersekreten) Reinigung mit flüssigkeitsdichten Haushaltshandschuhen mit langen Stulpen ( OP- Handschuhe sind nicht geeignet) Eigene Kleidung von Schmutzwäsche und Schutzkleidung getrennt aufbewahren Müllentsorgung: spitze und scharfe Gegenstände in geeignete Behältnisse entsorgen Schnittverletzungen vermeiden. Müll nicht mit den Händen nachstopfen oder nachsortieren Bei der Versorgung von Wäsche evtl. Schutzkleidung und Schutzhandschuhe verwenden (Gefährdungsbeurteilung), Schmutzwäsche nicht nachsortieren Flüssigkeitsdichtes Schuhwerk bei Gefahr der Durchnässung tragen Bei der Gefahr von kontaminierten Spritzern evtl. geeignete Schutzbrille verwenden (Gefährdungsbeurteilung) Bei Reinigungstätigkeit verspritzen / vernebeln vermeiden

15 Händehygiene Händewaschung Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt folgenden Ablauf beim Händewaschen Hände unter fließendem Wasser anfeuchten Hände gründlich einseifen (Handrücken, Handgelenke, zwischen den Fingern) Hände unter fließendem Wasser gut abspülen Hände sorgfältig mit einem frischen Einmalhandtuch abtrocknen Die Hände sind zu waschen vor Tätigkeitsbeginn vor und nach jeder Pause vor dem Essen oder Trinken nach Arbeitsende bei sichtbarer Verschmutzung nach einem Toilettenbesuch

16 Händehygiene Händedesinfektion Die Händedesinfektion ist die wichtigste, einfachste und preiswerteste Maßnahme zur Verhütung von Kreuzinfektionen! Durchführung hygienische Händedesinfektion Nach Kontakt mit potenziell oder definitiv infektiösem Material Z. B. Blut, Urin, Erbrochenem, Kot Bei diesen Tätigkeiten Handschuhe tragen! Nach Ablegen von Schutzhandschuhen Nach Kontakt mit potenziell kontaminierten Geräten, Flüssigkeiten oder Flächen Schmutzwäsche, Abfällen, Sanitär-, WC-Reinigung o. ä. Bei diesen Tätigkeiten Handschuhe tragen! Vor und nach jeglichem Kontakt mit Wunden Bei diesen Tätigkeiten Handschuhe tragen!

17 Händehygiene Durchführung Händedesinfektion Ausreichend Händedesinfektionsmittel in die trockene hohle Hand geben, so dass alle Areale der Hände satt mit dem Präparat benetzt werden Händedesinfektionsmittel sorgfältig über 30 Sekunden in die Hände einreiben, dabei alle Hautpartien erfassen ggf. Händedesinfektionsmittel nachnehmen Desinfektionsmittel vollständig auf den Händen verreiben, bis diese trocken sind Nicht vergessen: Fingerkuppen und Daumen Hohe Keimdichte

18 Händehygiene Bei stark verschmutzten Händen (z. B. Blut, Urin) Vorsichtig mit Wasser abspülen Anschließend hygienische Händedesinfektion Bei punktueller Kontamination der Hände (z. B. Blut, Urin) Mit einem mit Desinfektionsmittel getränkten Tuch Verschmutzungen entfernen Vorgang ggf. mehrmals wiederholen Anschließend hygienische Händedesinfektion

19 Gezielte Desinfektion Grobe Verschmutzungen (z. B. Blut, Urin, Erbrochenes, Fäkalien) müssen sofort entfernt werden Einmaldesinfektionsmitteltücher oder mit Desinfektionsmittel getränkte Einmaltücher verwenden Verschmutzungen entfernen solange mit neuen Tüchern wiederholen, bis Verschmutzung beseitigt ist abschließend die Fläche ggf. noch einmal großflächig desinfizierend reinigen

20 Ehrenamtliche Im Auftrag einer Kommune sind Ehrenamtliche wie Beschäftigte der Kommune versichert Versicherungsschutz besteht ohne Anmeldung und Beitragszahlung Schriftliche Beauftragung der Helferinnen und Helfer ist nicht zwingend erforderlich aber empfehlenswert (Festlegung der Tätigkeiten) Ebenfalls gesetzlich unfallversichert sind Verbands- und Vereinsmitglieder, die sich im Auftrag der Kommune ehrenamtlich, so z. B. in der Flüchtlingshilfe engagieren Quelle: B A D GmbH

21 Ehrenamtliche Versicherte Tätigkeiten Versichert sind alle Tätigkeiten, mit denen die Kommune Ehrenamtliche beauftragt, einschließlich der hierfür erforderlichen Wege, also: Alle Tätigkeiten, die im Auftrag der Kommune verrichtet werden und die in diesem Zusammenhang stehenden Vor- und Nachbereitungshandlungen Notwendige Fortbildungsmaßnahmen und Besprechungen, wenn diese durch die Kommune veranlasst werden Unmittelbare, mit der ehrenamtlichen Tätigkeit in Zusammenhang stehende Wege

22 Ehrenamtliche Nicht versicherte Tätigkeiten Tätigkeiten, die ohne Auftrag der Kommune ausgeführt werden Aktivitäten auf privater Ebene (z. B. private Ausflüge) Sachschäden sind in der Regel nicht gesetzlich unfallversichert

23 Ehrenamtliche Vorgehen Arbeitsunfall Umgehend bei der Stelle melden, für die der Ehrenamtliche tätig ist Bei notwendiger ärztliche Versorgung dem Arzt mitteilen, dass sich der Unfall bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit ereignet hat Quelle: B A D GmbH

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

25 Anmerkung zu FFP3 Atemschutz-Masken: Bieten bei dichtem Sitz bis zu 99% Schutz vor infektiösen Aerosolen Der Atemwiderstand ist erhöht. Dies ist speziell bei längerer Tragezeit und bei körperlich anstrengender Tätigkeit als wesentlicher Faktor bei der Auswahl von Atemschutzmasken in Betracht zu ziehen. Bei gewerblicher Anwendung und längerer Tragedauer (>30 Minuten täglich) sind arbeitsmedizinische Vorsorge-Untersuchungen (nach G26) obligatorisch. Ferner gelten folgende Tragezeit-Begrenzungen (gemäß BGR 190): Filtrierende Halbmaske ohne Ausatemventil: 120 Min. - dann 30 Min. Erholung (3 Einsätze pro Schicht). Filtrierende Halbmaske mit Ausatemventil: 75 Min. - dann 30 Min. Erholung (5 Einsätze pro Schicht). Bei der Verwendung von Masken ohne Ausatemventil dürfen pro Woche vier Schichten gearbeitet werden, während bei Ventil-Masken fünf Schichten erlaubt sind.

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