Fragenkatalog: Unfallverhütungsvorschrift BGV C1

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1 Thema: Lernfeld: Zeitraum: Name: Klasse: Datum: Arbeitsauftrag Fragenkatalog: Unfallverhütungsvorschrift BGV C1 (von Alfred Schanz) 1. Was versteht man unter Veranstaltungsstätten im Sinne der UVV? 2. Was versteht man unter sicherheitstechnischen Einrichtungen? 3. Was versteht man unter maschinentechnischen Einrichtungen? 4. Wie müssen Flächen und Aufauten bemessen und beschaffen sein? 5. Was ist hinsichtlich der Beschaffenheit (sicheren Begehbarkeit) von Szenenflächen, Aufbauten und Dekorationen zu beachten? Insbesondere bei Bühnenböden betriebsbedingten Spalten und Öffnungen aus mehreren Teilen bestehenden Aufbauten Bodenbelägen Szenenflächen mit angrenzenden nicht tragfähigen Flächen 6. Was muss in betriebsmäßig verdunkelten Räumen vorhanden sein? 7. Wann müssen an Arbeitsplätzen, Szenenflächen, Verkehrwegen und Zugängen wirksame Einrichtungen gegen Abstürzen von Personen vorhanden sein?

2 8. Was muss gewährleistet sein, wenn in Einzelfällen aus zwingenden szenischen Gründen weder Einrichtungen gegen Abstürzen noch Auffangeinrichtungen möglich sind? 9. Was ist zu tun, wenn die Gefahr besteht, dass Gegenstände auf Arbeitsplätze, Verkehrs- und Szenenflächen herabfallen können? 10. Was ist bei beweglichen Eirichtungen der Ober- u. Untermaschinerie zu beachten? 11. Was versteht man unter Tragmittel? 12. Was versteht man unter Anschlagmittel? Nennen Sie Beispiele! 13. Ist die Verwendung von kunstststoffummantelten Drahtseilen zulässig? 14. Was ist beim Anschlagen von ortsveränderlichem Hebezeug oder Gitterträgern mit Seilen oder Bändern aus natürlichen oder synthetischen Fasern zu beachten? 15. Wie hoch dürfen Tragmittel wie Seile und Bänder höchstens belastet werden? 16. Wie hoch dürfen Anschlagmittel wie Seile und Bänder höchstens belastet werden?

3 17. Wie hoch dürfen Anschlagmittel im allgemeinen belastet werden? 18. Dürfen Seilendverbindungen zur Lastaufnahme, die mit Drahtseilklemmen ausgeführt sind verwendet werden? 19. Wann sind Drahtseilösen nur geeignet? 20. Was muss sichergestellt sein, wenn im Einzelfall aus zwingenden Gründen Gefahrenstellen an betriebsbedingt bewegten Einrichtungen nicht gesichert sind? 21. Was muss gewährleistet sein, wenn Bewegungen von Teilen des Bühnenbodens, von Stegen oder Aufbauten statt finden? 22. Mit was muss der Eiserne Vorhang ausgerüstet sein? 23. Was muss bei Abstellflächen für Gegenständen und Materialien deutlich erkennbar und dauerhaft angegeben werden? 24. An wen darf der Unternehmer Leitung und Aufsicht der Arbeiten übertragen? 25. Welche Anforderungen bestehen an Personen, die mit dem selbstständigen Führen und Warten von maschinentechnischen Einrichtungen beauftragt werden sollen? 26. Wer hat alle beteiligten Personen vor Beginn der Arbeiten hinsichtlich der erforderlichen UV- Maßnahmen zu unterweisen? 27. Was muss getan werden, wenn bei Arbeiten die Gefahr von Verletzungen und Gesundheitsschädigungen durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht verhindert werden kann?

4 28. Dürfen beim Aufenthalt auf hochgelegenen Arbeitsplätzen Werkzeug und Kleinmaterial in der Kleidung mit geführt werden? 29. Wo ist der unnötige Aufenthalt während des Auf-, Um- und Abbaus verboten? 30. Was ist bei gefährlichen szenischen Vorgängen zu beachten? 31. Welche Gegenstände und Materialien dürfen auf Bühnen-, Szenen- u. Arbeitsflächen nur gelagert werden? 32. Was ist allgemein beim Bereitstellen, Stapeln, Bewegen und Transportieren von Gegenständen und Materialien zu gewährleisten? 33. Welche allgemeine Forderung gilt für den Zustand von Flächen und Aufbauten? 34. Welche Forderungen bestehen für Zu-, Ab- u. Umgänge hinter der Szene? 35. Was ist bei gekennzeichneten Absturzkanten zusätzlich durchzuführen ggf. vor jeder Probe oder Vorstellung? 36. In welcher Breite ist der Umgang zwischen Umfassungswänden und dem Rundhorizont oder der Dekoration mindestens freizuhalten? 37. Wie dürfen maschinentechnische Einrichtungen nur betrieben werden? 38. Was ist bei Bewegungsvorgängen von maschinentechnischen Einrichtungen zu beachten? 39. Welche Personen dürfen ausschließlich in Bewegung befindliche Flächen betreten?

5 40. Welche Einrichtungen dürfen nicht betreten oder verlassen werden, solange sie in Bewegung sind? 41. Was ist aus vorbeugendem Brandschutz in bühnentechnischen, darstellerischen und produktionstechnischen Bereichen verboten? 42. Wie müssen Dekorationen, Kostüme, Möbel, Requisiten und Effekte ausgeführt und beschaffen sein? 43. Wie oft müssen sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen überprüft werden?

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