Anmeldeformular Kinderbetreuungseinrichtung

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1 Anmeldeformular Kinderbetreuungseinrichtung Zurück an Ansprechpartner: Stadtverwaltung Künzelsau Frau Anita Wilden Stuttgarter Straße 7 Telefon Künzelsau Fax anita.wilden@kuenzelsau.de Hiermit melde ich unser / mein Kind an Nachname und Vorname des Kindes Geburtsdatum Junge Mädchen Ja Nein Leidet Ihr Kind an einer chronischen Erkrankung? (bitte ausfüllen) Vorname und Nachname der Personensorgeberechtigten (Mutter) Vorname und Nachname der Personensorgeberechtigten (Vater) Adresse (Hauptwohnsitz) Telefon Aufnahmedatum (Bitte beachten Sie eine ca. 4-wöchige Eingewöhnungszeit ab Aufnahme.) Wünsche /Bemerkungen In Notfällen telefonisch zu erreichen Name Impfungen (oder Kopie des Impfpasses) Kinderarzt Telefon Anmerkung Es besteht kein Anspruch auf Unterbringung des Kindes in einer bestimmten Betreuungseinrichtung oder Betreuungsform. Eine Aufnahmezusage erfolgt durch schriftlichen Bescheid seitens der Stadtverwaltung Künzelsau. Anmeldeformular Kindergarten Seite 1 von 19

2 Für folgende Betreuungsform an: Kindergarten Amrichshausen, Leiterin Frau Jana Schneider, Telefon Verlängerte Öffnungszeiten Montag bis Freitag Uhr Kindergarten Gaisbach, Leiterin Frau Marliese Hofacker, Telefon Verlängerte Öffnungszeiten Montag bis Freitag Uhr Kindergarten Garnberg, Leiterin Frau Ariane Pfitzer, Telefon Verlängerte Öffnungszeiten Montag bis Freitag Uhr Kindergarten Karlspflege, Leiterin Frau Manuela Wagner, Telefon Verlängerte Öffnungszeiten Montag bis Freitag Uhr Kinderhaus Künzelsau, Leiterin Frau Stephanie Rumm, Telefon Ganztagesbetreuung Montag bis Freitag Uhr Krippenbetreuung Montag bis Freitag Uhr Mittagessen, 30,00 Euro pro Monat (bei Interesse bitte mit ankreuzen) Kindergarten Kocherstetten, Leiterin Frau Barbara Martin, Telefon Regelbetreuungszeiten Montag bis Freitag Uhr Montag bis Donnerstag Uhr Kindergarten Morsbach, Leiterin Frau Elke Terkowski, Telefon Verlängerte Öffnungszeiten Montag bis Freitag Uhr Ganztagesbetreuung Montag bis Freitag Uhr Mittagessen, 30,00 Euro pro Monat (bei Interesse bitte mit ankreuzen) Kindergarten Nagelsberger Weg, Leiterin Frau Anastasia Anselm, Telefon Regelbetreuungszeiten Montag bis Freitag Uhr Montag bis Donnerstag Uhr Kindergarten Nitzenhausen, Leiterin Frau Sabine Jaag, Telefon Regelbetreuungszeiten Montag bis Freitag Uhr Montag bis Donnerstag Uhr Kindergarten Seestraße, Leiterin Frau Gabriele Horndacher, Telefon Verlängerte Öffnungszeiten Montag bis Freitag Uhr Krippenbetreuung Montag bis Freitag Uhr Kindergarten Taläcker I, Leiterin Frau Katrin Hornung, Telefon Verlängerte Öffnungszeiten Montag bis Freitag Uhr Kindergarten Taläcker II, Leiterin Frau Sonja Werner, Telefon Verlängerte Öffnungszeiten Montag bis Freitag Uhr Kindergarten Weckrain, Leiterin Frau Elvira Jakobi, Telefon Verlängerte Öffnungszeiten Montag bis Freitag Uhr Ganztagesbetreuung Montag bis Freitag Uhr Mittagessen, 30,00 Euro pro Monat (bei Interesse bitte mit ankreuzen) Alle Kindergärten bieten zusätzlich Sprachförderung nach dem Würzburger Trainingsprogramm und das Zahlenland zur Schulung des mathematischen Verständnisses. Anmeldeformular Kindergarten Seite 2 von 19

3 Betreuungsgebühren für Künzelsauer Kinder: auswärtige Kinder über 3 Jahren: Kiga-Jahr 2012/2013 gebührenfrei 99,00 Euro über 2 Jahren: Kiga-Jahr 2012/ ,00 Euro 198,00 Euro über 1 Jahr: Kiga-Jahr 2012/ ,00 Euro 198,00 Euro Ganztagesbetreuung: Kiga-Jahr 2012/ ,00 Euro 297,00 Euro Verpflegungsgebühr: ab Kiga-Jahr 2011/ ,00 Euro 30,00 Euro Die jeweils gültigen Gebühren können Sie der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen entnehmen. Die Benutzungsordnung wird zur Kenntnis genommen und anerkannt. Ich verpflichte mich, das Kind sofort vom Besuch der Einrichtung zurückzuhalten, wenn bei ihm oder in der Wohngemeinschaft des Kindes eine übertragbare Krankheit (z.b. Diphterie, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Mumps, Tuberkulose, Kinderlähmung, Gelbsucht, übertragbare Erkrankungen von Augen, Haut oder Darm) auftritt oder sich der Verdacht einer solchen Krankheit ergibt. Erkrankt das Kind an einer übertragbaren Krankheit oder wird es dessen verdächtigt, wird die Leitung der Einrichtung unbeschadet sonstiger Meldepflichten unverzüglich benachrichtigt. Ort, Datum Unterschrift Personenberechtigte(r) Ort, Datum Unterschrift Personenberechtigte(r) Anmeldeformular Kindergarten Seite 3 von 19

4 Einzugsermächtigung Hiermit ermächtige ich Vor- und Nachname des Kontoinhabers Anschrift widerruflich, die von mir geschuldeten monatlich im Voraus zu entrichtenden Benutzungsgebühren (Betreuungs- und Verpflegungsgebühr) für das Kind Name Vorname Kindergarten zu Lasten meines Kontos Nr. BLZ Name des kontoführenden Kreditinstituts im Lastschriftverfahren einzuziehen. Die Durchführung der Abbuchung erfolgt zwischen dem 1. und 5. des Fälligkeitsmonats. Ich verpflichte mich, zu den jeweiligen Abbuchungsterminen für ein ausreichendes Guthaben auf dem Konto zu sorgen. Eventuelle Rückbuchungsgebühren sind an den Träger zu erstatten. Ort, Datum Unterschrift lt. Bankvollmacht Anmeldeformular Kindergarten Seite 4 von 19

5 Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und nach den Richtlinien über die ärztliche Untersuchung Das Kind Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift wurde am: Datum von mir auf Grund des 4 Kindertagesbetreuungsgesetz und der dazu erlassenen Richtlinien über die ärztliche Untersuchung ärztlich untersucht. Gegen den Besuch der Einrichtung bestehen, soweit sich nach Durchführung der der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchung U erkennen lässt, Vorsorgeuntersuchung keine medizinischen Bedenken medizinische Bedenken Das Kind ist gesundheitlich beeinträchtigt. Die Voraussetzungen für den Besuch der Kindertageseinrichtung werden mit den Eltern (Sorgeberechtigten) und dem Personal der Einrichtung abgeklärt. Auf die Möglichkeit der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht durch die Eltern wird hingewiesen. (zutreffendes bitte ankreuzen) Das Untersuchungsergebnis ist den Sorgeberechtigten mitgeteilt worden. Ort, Datum Unterschrift und Stempel des Arztes Die ärztliche Untersuchung darf nicht länger als 12 Monate vor der Aufnahme in die Einrichtung durchgeführt werden. Anmeldeformular Kindergarten Seite 5 von 19

6 Einverständniserklärung Name und Vorname des Kindes: Geburtsdatum: Anschrift: Wir geben unser Einverständnis, dass unser Kind nach der vereinbarten Betreuungszeit allein nach Hause gehen darf. Wir erklären, dass unser Kind von uns in den Umgang auch mit den möglichen Gefahren des Nachhausewegs von der Einrichtung eingewiesen ist. Bei erheblichen Veränderungen der Wegverhältnisse oder bei sonstigen Sondersituationen tragen wir Sorge, dass unser Kind abgeholt wird. Die Einrichtung ist befugt, über solche Fälle zu entscheiden und die Abholung des Kindes zu verlangen. Datum: Unterschrift des Sorgeberechtigten Unterschrift des Sorgeberechtigten Eingang bei der Tageseinrichtung für Kinder / Datum und Stempel / Handzeichen Anmeldeformular Kindergarten Seite 6 von 19

7 Merkblatt Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie es das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen gehen darf, wenn 1) es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dazu gehören Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und durch EHEC Bakterien verursachter Brechdurchfall sowie die bakterielle Ruhr. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte härnorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung, es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger nach Deutschland mitgebracht und hier weiter übertragen werden); 2) eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verläuft bzw. verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Haemophilus influenzae b Bakterien, Meningokokken Infektionen, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis (infektiöse Gelbsucht) A und E (E ist bei uns ebenfalls nicht verbreitet, kann aber aus dem Urlaub mitgebracht werden); 3) es unter Kopflaus- oder Krätzmilbenbefall leidet und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist; 4) es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Magen-Darm-Erkrankung erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Brechdurchfälle und Hepatitis A (und E) kommen durch Schmierinfektionen zustande oder es handelt sich um so genannte Lebensmittelinfektionen. Die Übertragung erfolgt dabei durch mangelnde Händehygiene bzw. durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten über Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Durch Tröpfchen werden z.b. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten übertragen. Die Verbreitung von Krätzmilben, Läusen sowie der ansteckenden Borkenflechte erfolgt über Haar- und Hautkontakte. Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie deshalb, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.b. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen, wie z.b. abnormem Husten oder Halsschmerzen mit auffallendem Mundgeruch oder auch bei Läusebefall). Ihr Haus- oder Kinderarzt wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der Gemeinschaftseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Anmeldeformular Kindergarten Seite 7 von 19

8 Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns bei einer der unter Nr. 1 bis 4 genannten Krankheiten auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon z.b. über Tröpfchen beim Reden möglich ist, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhl ausgeschieden. Dadurch besteht die Gefahr einer Ansteckung der Spielkameraden, Mitschüler oder des Personals. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die Ausscheider" von Cholera-, Diphtherie-, EHEC, Typhus-, Paratyphus- und Shigellerruhr- Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hoch ansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Weitere Informationen zum Besuchsverbot des Kindergartens oder einer anderer Gemeinschaftseinrichtung für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind, können Sie bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrem Gesundheitsamt erhalten. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, (Typhus) und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter. Anmeldeformular Kindergarten Seite 8 von 19

9 Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Anschrift der Kindertagesstätte Unbedenklichkeitsbescheinigung für Name und Vorname des Kindes Geburtsdatum Anschrift Das Kind bzw. eine in der Wohngemeinschaft des Kindes lebende Person war an einer ansteckenden Krankheit erkrankt. Die Ansteckungsgefahr ist nach ärztlicher Untersuchung beendet. Gegen den Besuch der Kindertagesstätte bestehen keine Bedenken. Datum Stempel und Unterschrift des Arztes Anmeldeformular Kindergarten Seite 9 von 19

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