Geschlossene Wohnheime und Systemsprenger
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- Eduard Bauer
- vor 7 Jahren
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Transkript
1 Geschlossene Wohnheime und Systemsprenger Harald J. Freyberger, Andreas Speck & Ingmar Steinhart A. Bestandsaufnahme B. Was charakterisiert Systemsprenger? C. Was charakterisiert geschlossene Wohnheime? D. Was sind daraus für Schlussfolgerungen zu ziehen?
2 Geschlossene Wohnheime und Systemsprenger Bestandsaufnahme 1. Wie viele Menschen werden eigentlich wie lange geschlossen untergebracht? 2. Warum: Systemsprengerproblematik? 3. Wo findet das statt? Forensik, geschlossene Wohnheime, Alten- und Pflegeheime? 3. Was passiert eigentlich dort an Behandlung und was kommt danach? Anteil 30-40% Diagnosen Schizophrenie, häufigste Gruppe nach den Suchterkrankungen 2
3 Zur Definition: Das konventionelle Versorgungssystem wird gesprengt 1. Heavy user: Verursachung beträchtlicher direkter und indirekter Kosten (Schätzung: etwa 30% verursachen 80% der Kosten) 2. kritische Verhaltensmerkmale, z.b. Gewalt, sexualisierendes Verhalten, Impulsivität, andere Formen von Dissozialität im System 3. Transfer in die Obdachlosigkeit (Schätzung 1-4%) 4. Transfer in geschlossene Wohnheime (anderer Bundesländer) (ca. 150 vs. 40 je 1.7 Mio. Einwohner in MV; Oberbayern: 770 bei 4.3 Mio) 5. Forensifizierung (Schätzung 2-7%) 3
4 Unterbringungen nach Zivilrecht in Deutschland 1906 BGB:Antwort der Bundesregierung zur Anfrage der Fraktion Die LINKE Sept Drucksache 17/ Jahr Deutschland Nordrhein Westfalen
5 Ergebnisse einer Erhebung zur Systemsprengerproblematik in MV gesamt: 115 Einrichtungen angeschrieben; Rücklauf 83.5%. 5
6 Ergebnisse Häufigkeiten Systemsprenger in Enrichtungstypen gesamt: 137 Systemsprenger (5.2%). 6
7 Kritische Verhaltensmerkmale " oft bzw. ständig treten auf! Schwierigkeiten, sich in Gruppen einzuordnen (78.7%)! zeigt sich wenig kooperativ (76.6%)! akut auftretendes impulsives Verhalten (68.5%)! ambulante Arztkontakte (64.6%)! keine Krankheitseinsicht vorhanden (64.2%)! unfähig zur Selbststeuerung (62.2%)! bewusstes Stören der Gruppenarbeit (49.6%)! Verstöße gegen Regeln (49.2%)! manipulatives Verhalten (47.8%). 7
8 Kritische Verhaltensmerkmale # oft bzw. ständig treten auf! chronische Suizidalität (8.8%)! unkontrollierter Drogenkonsum (8.2%)! akut auftretendes suizidales Verhalten mit Suizidversuchen (7.3%)! sexuelle Übergriffe/Belästigung gegenüber Mitarbeitern (5.8%)! sexuelle Übergriffe gegenüber Mitbewohnern (5.8%). 8
9 Ergebnisse einer Faktorenanalyse Reduktion der 30 eingeschätzten Verhaltensmerkmale auf 4 Faktoren: 1. Aggressivität, Unangepasstheit und Impulsivität 2. Suizidalität 3. Delinquenz und Konsum 4. Manipulation und Belästigung Reduktion der eingeschätzten 137 Systemsprenger auf 51 identifizierte Systemsprenger im engeren Sinne (SYSP+) 9
10 Geschlossene Wohnheime in MV: 150 Plätze, belegte Plätze Anzahl verfügbarer Plätze (Stand: 2010): :
11 Eingetragener Wohnsitz vor Aufnahme 17 %% (n=18) 26% (n=28) 57% (n=61) Landkreis der Einrichtung Landkreis außerhalb der Einrichtung in MV Bundesland außerhalb MV n=9 Einrichtungen (107 Klienten) Stand:
12 Verweildauer: n= 9 (167 Klienten), 83.6 Wochen ,5 33,5 25,7 Weniger als 1 Jahr 1-2 Jahre Mehr als 2 bis zu 5 Jahre 12 7,2 Mehr als 5 Jahre Anteil der Klienten in % Anzahl der Klienten
13 Ärztliche Versorgung (mindestens quartalsweise) (Angabe in Prozent) 98,75 98,75 91,94 75,95 74,06 67,13 65,17 63,45 Hausarzt/ Allgemeinmediziner Facharzt für Psychiatrie/ Psychotherapie/ Neurologie Sonstiger Facharzt Psychiatrische Institutsambulanz Tatsächliche Möglichkeit der Konsultation 8 Einrichtungen (n=155 Klienten) Bestehende Möglichkeit der Konsultation Stand: 2010
14 Möglichkeit der Inanspruchnahme einer aufsuchenden ärztlichen IntervenPon im Falle von KrisensituaPonen (Angabe in absoluten Werten) Facharzt für Psychiatrie/Psychotherapie/Neurologie Psychiatrische Institutsambula nz Notarzt Hausarzt Sozialpsychiatrischer Dienst n=9 Einrichtungen (n=116 Klienten) Anzahl an Einrichtungen (zutreffend: n=7 Einrichtungen)
15 Inanspruchnahme externer psychiatrischer Hilfen im Falle einer KrisenintervenPon ,2% 18 10,8 Inanspruchnahme Keine Inanspruchnahme Anzahl an Klienten n=9 Einrichtungen (n=167 Klienten)
16 Gewaltdelikte ,1% 222 Körperverletzung gegen sich selbst 29,6 Zerstörung von Gegenständen (excl. Brandstiftung) ,6 % Körperverletzung gegenüber Mitarbeitern ,7% 4,3 3,7 0,5% 0,3% 0,1 % Körperverletzung gegenüber Klienten Diebstahl, Unterschlagung Suizidversuch Sexualdelikte gegenüber Klienten Brandstiftung Versuch der Fremdtötung Fremdtötung Sexualdelikte gegenüber Mitarbeitern Suizid (n=167 Klienten) in 9 Einrichtungen Bei dominierenden Delikten konzentriert sich ein Großteil der StraQaten auf wenige Einrichtungen
17 Weitere Ergebnisse! Zuweisung erfolgt zumeist über Krankenhäuser (> 70 %), ca. jeder 7. Klient kommt aus einer sozialpsychiatrischen Einrichtung! Der 2. Blick fehlt bei der Einweisung (Supervision und task force).! Die Rolle der Betreuer als verzweifelt Suchende.! Variierende Mitarbeiterstrukturen in den Heimen, dezentrale Lage.! Ca. 65% gehen danach in sozialpsychiatrische Einrichtungen, der Rest geht alleine in die Häuslichkeit, in das Obdachlosenasyl oder in die Forensik.! Ca. 10% können wegen fehlender angemessener Nachsorge nicht entlassen werden, d.h. fehlende sozialpsychiatrische Integration! Hoher betriebswirtschaftlicher Zwang der geschlossenen Heime, freie Plätze schnell wieder zu besetzen und von Kliniken schnell zu entlassen, erschwert regionalisierte Lösungen! Offene Hilfen mit Intensivbetreuung stehen nicht ausreichend zur Verfügung 17
18 Diskussion! Wird ein ideal konfiguriertes Versorgungssystem gesprengt? ODER! produziert das System selbst durch seine Konfiguration und partielle Unfähigkeit, den Hilfe- und Strukturierungsbedarf individuell anzupassen, sog. Systemsprenger?! Denn: in allen Einrichtungstypen gibt es Systemsprenger, die ihren Status relational zur Umgebung entfalten.! Für wen brauchen wir tatsächlich geschlossene Heimplätze oder Forensikaufenthalte? Oder würde eine angemessene Allokation der Hilfen die Situation verbessern? 18
19 Diskussion 1. Bisher wurden Qualitätsstandards für die geschlossene Unterbringung nur im Bezirk Oberbayern publiziert. 2. Qualitätsstandards sind dringend notwendig, weil eine erhebliche Schnittstellenproblematik existiert, eine externe Supervision und Kontrolle sinnvoll erscheint. 3. Bundesweit herrscht versorgungsepidemiologische Intransparanz mit verschwiegenen Zonen (Altenheime etc.) und einem erheblichen Imund Export von betroffenen Menschen. 4. Bestimmte Versorgungsregionen verleugnen den Bedarf und tun sich indirekt durch besonders hohe Export- und Forensifizierungsquoten hervor? 5. Es besteht die Notwendigkeit einer wohnortnahen und integrierten Versorgung mit geschlossenen Heimplätzen. 19
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