Umsetzung der TrinkwV und Legionellenschutz Erfahrungen und Maßnahmen der Wohnungswirtschaft
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- Hansl Bader
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1 Trinkwarmwasser im Konflikt zwischen Hygiene und Ressourceneffizienz Berliner Energietage, 21. Mai 2014 Umsetzung der TrinkwV und Legionellenschutz Erfahrungen und Maßnahmen der Wohnungswirtschaft Dipl.-Ing. Fabian Viehrig GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen Referat Energie / Technik / Normung GdW
2 Problemlage 2001 Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) 2004 DVGW-Arbeitsblatt W 551 " Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums; Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser-Installationen" (1993,1996) Energieeffizienz und Betriebskosten vs. W 551 Planung vs. Betrieb bestimmungsgemäßer Betrieb vs. Praxis November 2011 Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung Dezember 2012 Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung Quelle: GdW
3 Zweck der Trinkwasserverordnung 1 Zweck der Verordnung: die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen. Trinkwasser ist Lebensmittel Bewusstsein: der Betreiber kann Trinkwasser nachteilig beeinflussen GdW
4 Grundlagen Verpflichteter: Vermieter / Immobilieneigentümer/-verwalter Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage (UsI) mit "eigener Entscheidungshoheit" über die Anlage. Folge: Immobilieneigentümer, Vermieter, Immobilienverwalter tragen die Verantwortung für den hygienisch einwandfreien Zustand der (zentralen) Hausinstallation und des abgegebenen Trinkwassers. (nicht neu!) Betreiberpflicht GdW
5 Pflichten aus der TrinkwV Allgemeine Anforderungen gelten für alle UsI* einer Wasserversorgungsanlage, die Trinkwasser abgeben!!! Einhaltung der a.a.r.d.t. und Einhaltung der 5, 6, 7 TrinkwV mikrobiologische, chemische und sonstige Anforderungen Über Hausinstallation bereitgestelltes Trinkwasser (Kalt- und Warmwasser) darf gemäß 4 Abs. 1 nicht zur Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, führen Das Trinkwasser muss genusstauglich (d. h. auch frei von untypischen Verfärbungen, Trübungen, Rostbeimengungen) und rein sein. *UsI Unternehmer oder sonstiger Inhaber einer Wasserversorgungsanlage GdW
6 Umsetzung Hilfen des GdW für Information der Mieter haben die Mitgliedsunternehmen im Juni und Juli 2012 erhalten: GdW Arbeitshilfe 66 Umsetzung TrinkwV Legionellenprüfung 04/2012 Musterschreiben zur Information über bevorstehende Beprobungen 07/2012 Informationsflyer 07/2012 Textbausteine zur Mitteilung der Laborergebnisse 07/2012 GdW Information Gefährdungsanalyse 02/2013 GdW Arbeitshilfe 70 05/2013 Empfehlung des UBA zur systemischen Untersuchung von Trinkwasser- Installationen auf Legionellen 08/2012 zur Gefährdungsanalyse 12/2012 GdW
7 Grundsätze Es muss schon einiges falsch laufen, damit es zur Verkeimung kommt! Keine spontane Reaktion des Trinkwassersystems, sondern den Bedingungen geschuldet und eher träge Legionellen Nachweis ist ein Signal! GdW
8 Überschreitungen des technischen Maßnahmewertes über KBE/100 ml Reaktionen bei GA sehr unterschiedlich günstig, wenn eigener Maßnahmeplan vorlag Maßnahmen Info an GA, Mieterinfo je nach KBE Strang absperren, Anlage sperren Leitungsspülung, Wasser + Luft thermische Desinfektion chemische Desinfektion Nutzung von Filtern und Abstellen der Mängel sehr anlagenspezifisch (Temperatur, Kalk, Korrosion)!!! kein Patentrezept GdW
9 Gleichzeitiges Auftreten mehrerer möglicher Ursachen für Legionellenkontaminationen (Quelle: Thorsten Rabe, 2013 Ursachensuche nach Überschreitung des Maßnahmewertes) GdW
10 Häufige Ursachen für Überschreitungen des technischen Maßnahmenwertes Nutzer sehr stark nutzerabhängig (Rentner, Sportler, Urlaub) Wasserentnahmemengen!!! Betrieb Temperatur!!! hydraulischer Abgleich, keine Zirkulation!!! Zirkulationspumpen Installation Totleitungen (z.b. Rohrbelüfter, hochgelegte Sicherheitsventile) Speicherdimensionierung GdW
11 Ergebnisse Proben aus nahezu Mehrfamilienhäusern Befall großer Anlagen wahrscheinlicher, aber nicht höher GdW
12 Technischer Maßnahmewert 100 KBE / 100 ml Hinweis auf vermeidbare technische Mängel in der TW-Installation kein "Grenzwert" : er grenzt eine ungefährliche Situation nicht ab von einer, in der eine Gesundheitsgefährdung erwartet wird aus Erfahrung, dass bei höheren Werten technische Mängel vorliegen, die massiven, möglicherweise gefährlichen Befall wahrscheinlicher machen fungiert als Auslöser für Maßnahmen Trinkwasser darf bei Überschreitung weiter abgegeben werden direkte Gefahrenabwehr ab KBE / 100 ml Überschreitung des Maßnahmewertes GdW
13 Ausblick technische Lösungen elektrische Durchlauferhitzer Frischwasserstationen Spülvorrichtungen organisatorische Lösungen Vereinbarung des bestimmungsgemäßen Betriebs im Mietvertrag Spülpläne Prozesse im Unternehmen werden sich einspielen Quelle: GdW
14 Ausblick zukünftige Probleme Leerstand weniger Verbrauch (WW und KW) Spardruck durch Wasserpreise Spardruck durch Wärmepreise Spardruck durch Abrechnung über Wärmemengenzähler Verteilerschlüssel m³ Wasser belastet Mehrverbraucher deutlich Information der Verbraucher muss Gewicht erhalten Quelle: GdW
15 Fazit Umsetzung seitens Verordnungsgeber hätte besser laufen können Zeit- und Geldverschwendung durch mangelhafte Verordnungstexte Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern überwiegend positiv gute Ergebnisse Anlagenvorbereitung /-führung in weiten Teilen sehr gut wenn technischer Zustand gut, keine Garantie für Legionellenfreiheit es bleiben ungelöste Probleme Quelle: GdW
16 Sonderpunkt: Bleirohre in der Trinkwasser-Installation seit Grenzwerte für Blei 0,010 Milligramm pro Liter seit sind betroffene Verbraucher über vorhandene Bleileitungen zu informieren, sobald bekannt Bei einem Verbleib von Bleileitungen in der Hausinstallation wird dieser Grenzwert praktisch nicht mehr eingehalten! Prüfung auf Vorhandensein im Zuge der Begutachtung der WW-Versorgung Hausanschlussleitungen nicht vergessen Blei macht dumm! Insbesondere Gefahr für Schwangere, Kleinkinder, Kinder GdW
17 Dipl.-Ing. Fabian Viehrig Referat Energie, Technik, Normung 030 /
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