Es drohen ernsthafte Konsequenzen, wenn man eine Probenahme nicht ernst nimmt: jeglicher Bestandsschutz kann entfallen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Es drohen ernsthafte Konsequenzen, wenn man eine Probenahme nicht ernst nimmt: jeglicher Bestandsschutz kann entfallen"

Transkript

1 Gefährdungsbeurteilung an Trinkwasserinstallationen bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes Erhebliche Konsequenzen für die Betreiber von Großanlagen! Mit in Kraft treten der Neu-Novellierung der Trinkwasserverordnung im Dezember 2012 haben sich Änderungen ergeben mit denen jetzt viele Betreiber von Großanlagen zu kämpfen haben. Die Frist für die Beprobung von Trinkwasseranlagen auf den technischen Maßnahmewert von 100KBE/ml endete bereits im Dezember Doch der überwiegende Teil (geschätzt werden mehr als 50%) der betroffenen Trinkwasserversorgungsanlagen wurde bis heute knapp ein Jahr nach Ablauf der Frist noch nicht untersucht. Die Unternehmer und sonstigen Inhaber (UsI), die der Beprobungspflicht nachgekommen sind, mussten hingegen oft erfahren, welch weitreichende Bedeutung die neue Verordnungslage hat. Leider viel zu spät, so Winfried Hackl, Geschäftsführer des Deutschen Fachverbandes für Luft- und Wasserhygiene e.v. (DFLW) mit Sitz in Berlin. Der Verband, der seit mehr als zehn Jahren besteht und in der Branche unter anderem für die kritische Wahrnehmung aktueller Themen steht, leistet auch im Bereich der Gefährdungsanalyse an Trinkwasserinstallationen Aufklärungsarbeit. Dies erfolgt einerseits durch das erweiterte Schulungsangebot, andererseits ist es dem Verband immens wichtig, auch diejenigen zu erreichen, die vermeintlich unbetroffen von diesen Themen sind. Es drohen ernsthafte Konsequenzen, wenn man eine Probenahme nicht ernst nimmt: jeglicher Bestandsschutz kann entfallen Vermeintlich unbetroffen deshalb, weil viele Betreiber wenig über die Konsequenzen wissen, die eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes auf Legionellen in einer Trinkwasserversorgungsanlage mit sich bringt, erklärt der Geschäftsführer. Vielen ist nicht bewusst dass jeglicher Bestandsschutz erlischt, wenn Legionellen in einem System gefunden werden. Die vorgeschriebene Probenahme sollte deshalb unbedingt gut vorbereitet und nur durch Fachleute nach vorheriger Beratung durchgeführt werden. Der DFLW e.v. rät folgende Maßnahmen vor Durchführung der Probenahme vorzunehmen: - Beseitigung offensichtlicher Mängel im System - Nachholen vernachlässigter Wartungen - Gewährleistung der vorgegebenen Temperaturgrenzen für Warm und Kalt - Beratung durch einen Fachmann, der im Bereich der Probenahme über einen Qualifikationsnachweis verfügt und im Sanitärbereich langjährige Berufserfahrung vorweisen kann Fachbeitrag Gefährdungsanalyse DFLW e.v. Winfried Hackl November

2 Auch wenn sich die oben beschriebenen Maßnahmen nicht umfangreich oder wirklich entscheidend anhören, so kann die unzureichende Vorbereitung einer Probenahme nachhaltige Folgen mit sich bringen. Ein unnötiges Risiko. Durch eine gute Vorbereitung hingegen können oft aufwendige und folgeschwere Gefährdungsanalysen vermieden werden. Vorsicht ist hier also besser als Nachsicht. Denn eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes bedeutet nicht nur, dass das Untersuchungsergebnis unverzüglich dem Gesundheitsamt vorzulegen ist, vielmehr ist die ganze Anlage von einer unabhängigen Fachperson zu überprüfen und das Risiko etwaiger Verstöße gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.r.d.t.) ist zu bewerten (Risikobewertung). Denn mit jedem Verstoß steigt das Risiko für Nutzer und Verbraucher und muss durch den verantwortlichen Analysten beurteilt werden (siehe dazu Schaubilder 5 und 6). Ganzheitliche Gefährdungsanalyse der gesamten Trinkwasserversorgungsanlage muss durchgeführt werden Die Gefährdungsanalyse setzt nicht nur an der offensichtlichen (Problem-)Stelle an, die für die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes verantwortlich ist. Hier muss, per Gesetzesvorgabe, eine ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung der gesamten Trinkwasserversorgungsanlage durchgeführt werden. So ist die Gefährdungsanalyse eine Begutachtung auf Einhaltung aller allgemein anerkannten Regeln der Technik im Gesamten und zieht die Komplettüberprüfung des Systems mit sich, zu der insbesondere die Beurteilung aller Risiken zählt. Die Analyse mit Gefährdungsbeurteilung ist gleichfalls unaufgefordert dem Gesundheitsamt vorzulegen. Hierzu gehört auch ein Maßnahmekatalog mit prioritätsbezogenen Terminvorgaben für die Behebung der Mängel. Das Umweltbundesamt (UBA) hat dazu eine rechtsverbindliche Empfehlung herausgegeben, die die Umsetzung des dort definierten Mindeststandards (Auszug dazu siehe Schaukasten 1) vorschreibt. Ganzheitlich, ohne Ausnahme und Rücksicht auf Verluste, wie es so schön umgangssprachlich heißt. Eigentlich sollten nun bei allen Betreibern von gewerblich betriebenen Großanlagen die Alarmglocken läuten. Auch bei denen, die Ihre Anlagen regelmäßig überprüfen lassen. Doch wir stellen immer wieder fest, dass die Tragweite der möglichen Konsequenzen trotzdem nicht im vollen Umfang im Voraus bedacht und berücksichtigt wird. Oft natürlich nicht bewusst oder mit Vorsatz. Doch dies ist im Ernstfall nicht entscheidend, erklärt Winfried Hackl weiter. Auch wenn die nachfolgenden Beispiele profan wirken, so zeigen sie doch auf, dass das Thema durchaus ernst genommen werden sollte und der DFLW e.v. keinesfalls Unruhe schüren möchte, sondern die Betreiber von Großanlagen sensibilisieren und ein Stück weit wachrütteln möchte. Fachbeitrag Gefährdungsanalyse DFLW e.v. Winfried Hackl November

3 Fallbeispiel 1 Nach Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes und Durchführung einer Gefährdungsanalyse: Ausgangssituation: Eine Wohnung in einem Gebäude wird entgegen der ursprünglichen Bestimmung seit Jahren als Büro genutzt. Bei der Begehung fällt dem Gefährdungsanalysten auf, dass das Badezimmer als Lager- und Abstellraum dient. In Badewanne und Duschkabine befinden sich Büromaterialien und Akten. Konsequenz: Der Gefährdungsanalyst muss davon ausgehen, dass sämtliche Entnahmearmaturen seit Langem nicht mehr bestimmungsgemäß betrieben werden. Durch die lange Stagnationszeit kann Biofilm ungehindert wachsen. Das gesamte Trinkwassersystem des Gebäudes kann durch Pseudomonaten, Legionellen und andere Krankheitserreger retrograd kontaminiert worden sein. Risiko: Durch die fahrlässige Nutzungsänderung des Badezimmers gefährdet der Bürobetreiber die Gesundheit aller Mitbewohner des Gebäudes. Für die Nutzer der Trinkwasseranlage besteht ein erhebliches Risikopotential. Maßnahmen: Die Nutzungsänderung ist sofort rückgängig zu machen. Sämtliche Leitungen sind gründlich nach den a.a.r.d.t. zu spülen und zu reinigen. Die nichtgenutzten Entnahmestellen sind in den erweiterten Probenahmeumfang aufzunehmen und mikrobiologisch zu kontrollieren. Falls erforderlich sind im Gebäude weitere Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen nach DVGW-Arbeitsblatt 557 durchzuführen. Soll die Nutzungsänderung des Badezimmers beibehalten werden sind die zuführenden Leitungen am Strang abzutrennen und zurückzubauen. Fachbeitrag Gefährdungsanalyse DFLW e.v. Winfried Hackl November

4 Fallbeispiel 2 nach Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes und Durchführung einer Gefährdungsanalyse: Ausgangssituation: Bei Begehung der Anlage durch den Gefährdungsanalysten wird ein Kanister vorgefunden dessen Inhalt als besonders giftig gekennzeichnet ist. Da es sich um einen Heizungsinhibitor handelt muss der Gefährdungsanalyst davon ausgehen, dass dem Heizungswasser diese Chemikalie beigegeben wurde. Das Heizungswasser wird zur Trinkwassererwärmung über einen konventionellen Wärmetauscher direkt genutzt. Konsequenz: Die Trennung des giftigen Heizungswassers (Fluid-Kategorie 4) zum Trinkwasser besteht lediglich durch die dünne Wandung des Wärmeübertragers. Dies widerspricht den a.a.r.d.t., denn bei einer Leckage könnte das giftige Heizungswasser in das Trinkwasser gelangen. Für den Nutzer bedeutet dies ein erhebliches Gesundheitsrisiko. Die a.a.r.d.t. fordern, dass in einem solchen Fall die Trinkwassererwärmung über ein Zwischenmedium mit geringerer Fluid-Kategorie vorzunehmen ist. Risiko: Die Risikoabschätzung obliegt in diesem Fall ausschließlich dem Gefährdungsanalysten, der zur Risikoreduzierung Maßnahmen fordern muss. Nach Ansicht des Autors ist das Risiko in diesem Fall als sehr hoch zu beurteilen. Maßnahmen: Es müssen folgende Maßnahmen getroffen werden: - aufwendige Umrüstung der Trinkwassererwärmung mittels Zwischenmedium oder - fachgerechte Entfernung der Giftstoffe aus dem Heizungswasser und Vorgabe einer beispielsweisen chemiefreien, salzarmen Fahrweise des Heizungssystems Bemerkung: In diesem Fall sind gleichfalls Einbaulage und Art des Systemtrenners in der Nachfüllleitung zum Heizungssystem zu bewerten. Fachbeitrag Gefährdungsanalyse DFLW e.v. Winfried Hackl November

5 Fallbeispiel 3 nach Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes und Durchführung einer Gefährdungsanalyse: Ausgangssituation: Der Gefährdungsanalyst überprüft die Instandhaltungsdokumentation. Diese ist nicht vollständig (in der Praxis die häufigste Beanstandung!). Konsequenz: Wenn die Instandhaltungsdokumentation fehlt oder lückenhaft ist, muss der Analyst umfassende Maßnahmen einleiten, um etwaige Risikoquellen ausschließen zu können. Dies bedeutet zwingend dass die Dokumentation vervollständigt werden muss. Können Wartungsund Instandhaltungsmaßnahmen nicht nachgewiesen werden, so sind diese nachzuholen. Risiko: Wie hoch das Risiko ist hängt sicherlich von dem nicht nachweisbar gewarteten Einrichtungsgegenstand ab. So ist beispielsweise der nicht dokumentierte Austausch von nicht kontrollierbaren Rückflussverhinderern, die nach DIN EN alle zehn Jahr auszuwechseln sind, anders zu beurteilen als eine Trinkwassernachbehandlungsanlage oder Systemtrenner die über Jahre hinweg nicht kontrolliert und gewartet wurden. Maßnahmen: Vervollständigung der Dokumentation. Durchführung nicht dokumentierter Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen nach den a.a.r.d.t. nach einer Prioritätenliste. Fachbeitrag Gefährdungsanalyse DFLW e.v. Winfried Hackl November

6 Es drohen immense Konsequenzen für die Unternehmer und sonstigen Inhaber Die Fallbeispiele es wurden bewusst Beispiele ohne direkten Legionellenbezug gewählt - zeigen, dass Kosten und rechtlichen Konsequenzen (siehe Schaukasten 3), für den UsI immens sein können. Der Gefährdungsanalyst, der zwingend unabhängig sein muss, ist dazu angehalten, auf alle Mängel hinzuweisen, diese zu beurteilen und die daraus resultierende Gefährdung zu bewerten. Er soll die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel aufzeigen und dabei Prioritäten vorgeben. Der UsI ist verpflichtet, die Gefährdungsanalyse mit dem Maßnahmenkatalog beim Gesundheitsamt vorzulegen und die Risikoquellen im vorgegebenen Zeitraum zu beheben bzw. zu minimieren. Das Gesundheitsamt wird von der Vollständigkeit - die gesamte Überprüfung des Systems - der Gefährdungsanalyse durch den Analysten ausgehen. Sollten hier Lücken oder Nachlässigkeiten nachgewiesen werden können, muss auch der Analyst mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Denn dieser ist gutachterlich tätig und kann bei fehlerhaften oder unvollständigen Gefährdungsbeurteilungen im Fall des Falles in die Verantwortung genommen werden. DFLW e.v. bietet gezielte Schulungsangebote an Als unabhängige Institution ist es dem DFLW e.v. wichtig, beide Seiten zu unterstützen. Daher bietet der Verband ergänzend zu seinen Schulungen nach VDI 6023 Kategorie A und B sowie zur Probenahme an Trinkwasserinstallationen nach 15, Absatz 4 der TrinkwV seit 2014 auch Schulungen zur Gefährdungsanalyse an Trinkwasserinstallationen an. Denn gut ausgebildete Fachleute und das damit verbundene Fachwissen, ist die Voraussetzung für eine faire Beratung der Betreiber, davon ist der Verband überzeugt. Vor allem bei der Durchführung einer Gefährdungsanalyse ist es für den Analysten entscheidend, nicht nur umfangreiche Kenntnisse zum Stand der Technik zu besitzen, sondern auch die rechtliche Seite einer Gefährdungsanalyse zu kennen. Der DFLW e.v. steht Interessierten oder Betroffenen gerne als Ansprechpartner in diesen und allen anderen Themenbereichen rund um die Trinkwasser- und Raumlufthygiene zur Verfügung. Nähere Informationen, auch zum Schulungsangebot des Verbandes, finden Sie unter: Fachbeitrag Gefährdungsanalyse DFLW e.v. Winfried Hackl November

7 Anlagen/Schaukästen Schaukasten 1: UBA Empfehlung vom 14. Dezember 2012 Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung Auszug: 2 Was ist eine Gefährdungsanalyse? [ ]Eine Gefährdungsanalyse umfasst gemäß dem Hinweis W 1001 des Deutschen Vereins des Gas-und Wasserfaches e.v. (DVGW) die systematische Ermittlung von Gefährdungen und Ereignissen in den Prozessen der Wasserversorgung. Ferner beschreibt das W 1001, dass Gefährdungen ( ) an unterschiedlichen Stellen des Versorgungssystems auftreten und ( ) durch unterschiedliche Ereignisse ausgelöst werden können. Es heißt weiter: Im Rahmen der Gefährdungsanalyse sind ( ) mögliche Gefährdungen für den Normalbetrieb der Wasserversorgung zu identifizieren und denkbare Ereignisse, die zum konkreten Eintreten einer Gefährdung führen können, zu ermitteln. Dabei ist an jeder Stelle des Versorgungssystems zu hinterfragen: Was kann an welcher Stelle passieren? Die Gefährdungsanalyse sollte so konkret wie möglich formuliert und individuell für das betrachtete Versorgungssystem durchgeführt werden. Im Sinne des W 1001 handelt es sich bei einer Gefährdung um eine mögliche biologische, chemische, physikalische oder radiologische Beeinträchtigung im Versorgungssystem, also hier durch Legionella species.[ ] Fachbeitrag Gefährdungsanalyse DFLW e.v. Winfried Hackl November

8 Schaukasten 2: 16, Absatz 7 der zweiten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom , Absatz 7 Wird dem Unternehmer oder dem sonstigen Inhaber (USI) einer Wasserversorgungsanlage ( ) bekannt, dass der (.) technische Maßnahmewert (Legionellen 100 KBE/100ml) überschritten wird, hat er unverzüglich: 1. Untersuchungen zur Aufklärung der Ursache durchzuführen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der Einhaltung der a.a.r.d.t. 2. eine Gefährdungsanalyse zu erstellen oder erstellen zu lassen und 3. die Maßnahmen durchzuführen die nach den a.a.r.d.t. zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind. Fachbeitrag Gefährdungsanalyse DFLW e.v. Winfried Hackl November

9 Schaukasten 3: 25 der Trinkwasserverordnung 2001, Neunovellierung 2012 Ordnungswidrigkeiten Im 25 werden folgende Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße von ,- oder Haft geahndet werden können, neu aufgeführt bzw. geändert: Eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer: - die Untersuchung auf den technischen Maßnahmenwert nicht, oder nicht rechtzeitig durchführt oder nicht rechtzeitig durchführen lässt. - eine Gefährdungsanalyse nicht oder nicht rechtzeitig erstellt oder erstellen lässt. - das Gesundheitsamt bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes (Legionellen 100/100ml) nicht informiert - die geforderten Aufzeichnungen (Dokumentationen) nicht führt oder führen lässt - die Aufzeichnungen nicht für mindestens zehn Jahre verfügbar hält - Verbraucher nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig informiert - eine Anlage nicht richtig plant, nicht richtig baut oder nicht richtig betreibt - nicht sicherstellt, dass nur Werkstoffe eingesetzt werden, die den Vorgaben des UBA entsprechen (geänderter Absatz 12). - eine Leitung oder Entnahmestelle nicht, nicht richtig, oder nicht rechtzeitig kennzeichnet oder nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig kennzeichnen lässt (geänderter Absatz 13). Hinweis: Die Änderungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es handelt sich dabei um eine frei formulierte Zusammenfassung des DFLW e.v. in Bezug auf 25. Schaukasten 4: Wer zur Beprobung seiner Trinkwasseranlage nach der Trinkwasserverordnung, 15 Absatz 4, 2001 verpflichtet ist: Betreiber von Großanlagen: Großanlagen im Sinne der TrinkwV und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (DVGW-Arbeitsblatt W 551) sind Warmwasser- Installationen mit mehr als 400 Litern Inhalt oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Litern Inhalt zwischen dem Trinkwasser-erwärmer und der Entnahmestelle. Warmwasser- Installationen in Ein- und Zweifamilien-häusern sind keine Großanlagen. Fachbeitrag Gefährdungsanalyse DFLW e.v. Winfried Hackl November

10 Schaukasten 5: Risikomatrix nach DFLW e.v. In der Industrie hat sich im Bereich der Arbeitssicherheit die Bewertungsmatrix nach Nohl bewährt. Der DFLW e.v. (Deutscher Fachverband für Luft und Wasserhygiene) hat deshalb die Bewertungskriterien nach VDI/DVGW 6023 Tabelle 2 und die nach Nohl für den Bereich Trinkwasserhygiene zusammengeführt und ergänzt. Bewertungsgruppe Beschreibung (Schadensausmaß) 1 Bewertungsgruppe sehr gering / unwahrscheinlich Technische Eintrittswahrscheinlichkeit Der Mangel hat nur geringe Wirkung ohne Personenoder Sachgefährdung (Schönheitsfehler) Der Mangel kann zu erhöhten Betriebskosten oder Verbrauchswerten ohne Personen oder Sachgefährdung führen. Der Mangel kann zu Nutzungsbeeinträchtigungen führen Der Mangel kann zu Personen oder Sachgefährdung führen. 2 gering / möglich mittel / wahrscheinlich hoch / sehr wahrscheinlich Fachbeitrag Gefährdungsanalyse DFLW e.v. Winfried Hackl November

11 Anwendung Risikomatrix für die Gefährdungsanalyse Fachbeitrag Gefährdungsanalyse DFLW e.v. Winfried Hackl November

Landesamt für Gesundheit und Soziales. Verband der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Landesamt für Gesundheit und Soziales. Verband der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern Verband der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern Zweite Änderung zur Trinkwasserverordnung Dr. med. Gerhard Hauk Güstrow, den 17.04.2013 Güstrow, 17.04.2013 Seite 1

Mehr

IFV-Analytics. Preisliste und Information Gefährdungsanalysen

IFV-Analytics. Preisliste und Information Gefährdungsanalysen Preisliste und Information Gefährdungsanalysen Gefährdungsanalysen, gem. 16 Abs 7 TrinkwV 2001, bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes... Informationsmaterial und Preisliste des Fachbereichs

Mehr

Neue Trinkwasserverordnung. Welche Pflichten gelten bei Wohnraumvermietung?

Neue Trinkwasserverordnung. Welche Pflichten gelten bei Wohnraumvermietung? Neue Trinkwasserverordnung Welche Pflichten gelten bei Wohnraumvermietung? Hofheim Folie 1 von 26 Übersicht Folie 2 von 26 Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Übersicht Verbraucherinformationspflichten Informationspflichten

Mehr

Gefährdungsanalyse nach Überschreitung des technischen Maßnahmewertes wie mache ich das?

Gefährdungsanalyse nach Überschreitung des technischen Maßnahmewertes wie mache ich das? Gefährdungsanalyse nach Überschreitung des technischen Maßnahmewertes wie mache ich das? 21. Wasserhygienetage Bad Elster, 6. Februar 2013 Dipl.-Biol. Benedikt Schaefer Umweltbundesamt, Heinrich-Heine-Str.

Mehr

Hygienisch-technische Bewertung von Trinkwasser- Installationen (Gefährdungsanalysen) Anforderungen und Regelungen

Hygienisch-technische Bewertung von Trinkwasser- Installationen (Gefährdungsanalysen) Anforderungen und Regelungen Hygienisch-technische Bewertung von Trinkwasser- Installationen (Gefährdungsanalysen) Anforderungen und Regelungen 14. Jahrestagung Trinkwasserringversuche, 27. Februar 2013 Dipl.-Biol. Benedikt Schaefer

Mehr

Gefährdungsanalyse aus der Sicht des UBA

Gefährdungsanalyse aus der Sicht des UBA Für Mensch & Umwelt 64. Kongress BVÖGD Magdeburg, 15.-17.5.2014 Gefährdungsanalyse aus der Sicht des UBA Dipl.-Biol. Benedikt Schaefer Fachgebiet Mikrobiologie des Trink- und Badebeckenwassers Übersicht

Mehr

WEG: Haftungsrisiken für Hausverwaltungen, Kostenübernahme, Nebenkostenumlage

WEG: Haftungsrisiken für Hausverwaltungen, Kostenübernahme, Nebenkostenumlage WEG: Haftungsrisiken für Hausverwaltungen, Kostenübernahme, Nebenkostenumlage Rechtsanwalt Manfred Reichel Geschäftsführender Gesellschafter der Huber & Reichel Beratungen GbR WEG : Wohnungseigentümer

Mehr

Update Trinkwasser, Gefährdungsanalyse und Water Safety Plan

Update Trinkwasser, Gefährdungsanalyse und Water Safety Plan Update Trinkwasser, Gefährdungsanalyse und Water Safety Plan Dipl.-Ing. Matthias Vahrson Tagung des Arbeitskreis Krankenhaus-Ingenieure Baden-Württemberg e.v. am 24.10.2013 in Heidelberg Mehr wissen. Weiter

Mehr

Legionellenwert überschritten: Was ist zu tun? Empfehlungen des Gesundheitsamtes Tübingen

Legionellenwert überschritten: Was ist zu tun? Empfehlungen des Gesundheitsamtes Tübingen Legionellenwert überschritten: Was ist zu tun? Empfehlungen des Gesundheitsamtes Tübingen Was sind Legionellen? Bakterien die im Wasser leben Können sich im erwärmten Trinkwasser bei Temperaturen zwischen

Mehr

Abs. 2 ein Untersuchungsauftrag muss sich auch auf die jeweils dazugehörende Probenahme erstrecken.

Abs. 2 ein Untersuchungsauftrag muss sich auch auf die jeweils dazugehörende Probenahme erstrecken. Aufgrund der Novellierung der Trinkwasserverordnung aus dem Jahr 2011 ist gemäß 14 der Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI) einer Wasserversorgungsanlage dazu verpflichtet das abgegebene Trinkwasser

Mehr

Aktuelle Fragen zum Vollzug der geänderten Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001)

Aktuelle Fragen zum Vollzug der geänderten Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) Legionellen Aktuelle Fragen zum Vollzug der geänderten Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) In Deutschland ist die Legionellose die bedeutendste Krankheit, die durch Wasser übertragen werden kann. Legionellen

Mehr

Gefährdungsanalyse nach einer Kontamination

Gefährdungsanalyse nach einer Kontamination Gefährdungsanalyse nach einer Kontamination domatec GmbH Niederlassung München Prof. Eichmann Str. 8 80999 München 089 81897167 alexander.schaaf@domatec.info www.domatec.info Alexander Schaaf domatec GmbH

Mehr

Legionellen-Untersuchungen in Trinkwasser-Installationen

Legionellen-Untersuchungen in Trinkwasser-Installationen Struktureinheit: FB Gesundheit Ansprechpartner: Frau Wirth Telefon: 0345 221-3255 Telefax: 0345 221-3222 Internet: www.halle.de Legionellen-Untersuchungen in Trinkwasser-Installationen (Stand: 02.12.2013)

Mehr

Legionellen Die Gefährdungsanalyse als neues Instrument der Trinkwasserhygiene

Legionellen Die Gefährdungsanalyse als neues Instrument der Trinkwasserhygiene Für Mensch & Umwelt Fortbildung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst Legionellen Die Gefährdungsanalyse als neues Instrument der Trinkwasserhygiene Dipl.-Biol. Benedikt Schaefer Fachgebiet Mikrobiologie

Mehr

Trinkwasserhygiene. Gefährdungsanalyse nach 16. Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Jürgen Burg Landratsamt Ortenaukreis Trinkwasserüberwachung

Trinkwasserhygiene. Gefährdungsanalyse nach 16. Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Jürgen Burg Landratsamt Ortenaukreis Trinkwasserüberwachung Trinkwasserhygiene Gefährdungsanalyse nach 16 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Jürgen Burg Landratsamt Ortenaukreis Trinkwasserüberwachung Arbeitskreis Krankenhausingenieure Baden - Württemberg 27.10.2016

Mehr

GdW Stellungnahme. zur Verbändeanhörung zu dem Verordnungsentwurf für die Dritte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung

GdW Stellungnahme. zur Verbändeanhörung zu dem Verordnungsentwurf für die Dritte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung GdW Stellungnahme zur Verbändeanhörung zu dem Verordnungsentwurf für die Dritte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung Mai 2015 Herausgeber: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen

Mehr

Fachforum Trinkwasserhygiene Bauzentrum München Robert Priller. Gefährdungsbeurteilung nach TrinkwV und Wassersicherheitsplan für Wohngebäude

Fachforum Trinkwasserhygiene Bauzentrum München Robert Priller. Gefährdungsbeurteilung nach TrinkwV und Wassersicherheitsplan für Wohngebäude Fachforum Trinkwasserhygiene Bauzentrum München 2011 Robert Priller Gefährdungsbeurteilung nach TrinkwV und Wassersicherheitsplan für Wohngebäude Gefährdungsbeurteilung nach 9 Absatz 8 Bei Erreichen oder

Mehr

Thema: Trinkwasserverordnung und technische Regeln für Hauswasserinstallationen (TRWI), sowie Ihre technische Umsetzung

Thema: Trinkwasserverordnung und technische Regeln für Hauswasserinstallationen (TRWI), sowie Ihre technische Umsetzung Thema: Trinkwasserverordnung und technische Regeln für Hauswasserinstallationen (TRWI), sowie Ihre technische Umsetzung Keime in jeder 8. Trinkwasserprobe (Quelle: Panorama 27.09.2010) Das Trinkwasser

Mehr

Thema: Trinkwasserverordnung und technische Regeln für Hauswasserinstallationen (TRWI), sowie Ihre technische Umsetzung

Thema: Trinkwasserverordnung und technische Regeln für Hauswasserinstallationen (TRWI), sowie Ihre technische Umsetzung Thema: Trinkwasserverordnung und technische Regeln für Hauswasserinstallationen (TRWI), sowie Ihre technische Umsetzung Keime in jeder 8. Trinkwasserprobe (Quelle: Panorama 27.09.2010) Das Trinkwasser

Mehr

Postfach Stuttgart FAX: 0711/ oder 2379 (Presse)

Postfach Stuttgart   FAX: 0711/ oder 2379 (Presse) MINISTERIUM FÜR L ÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ B ADEN-W ÜRTTEMBERG Postfach 10 34 44 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@mlr.bwl.de FAX: 0711/126-2255 oder 2379 (Presse) Regierungspräsidium Freiburg,

Mehr

Legionellen in der Trinkwasserinstallation. Pflichten für Vermieter

Legionellen in der Trinkwasserinstallation. Pflichten für Vermieter Legionellen in der Trinkwasserinstallation Pflichten für Vermieter Anforderungen der Trinkwasserverordnung an Unternehmer und sonstige Inhaber von Hausinstallationen in Wohnimmobilien Die Verordnung über

Mehr

Informationen. Betreiber von zentralen Warmwasser-Aufbereitungsanlagen. Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001

Informationen. Betreiber von zentralen Warmwasser-Aufbereitungsanlagen. Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001 Informationen für die Betreiber von zentralen Warmwasser-Aufbereitungsanlagen zur neuen Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001 in der Fassung vom 05. Dezember 2012 _ Am 14. Dezember 2012 trat die novellierte

Mehr

Anforderungen aus der Trinkwasserverordnung an das Betreiben von Sportanlagen. Amt für Verbraucherschutz Abteilung Gesundheit und Umwelt

Anforderungen aus der Trinkwasserverordnung an das Betreiben von Sportanlagen. Amt für Verbraucherschutz Abteilung Gesundheit und Umwelt Anforderungen aus der Trinkwasserverordnung an das Betreiben von Sportanlagen Amt für Verbraucherschutz Abteilung Gesundheit und Umwelt Die Trinkwasserverordnung Bekanntmachung der Neufassung der Trinkwasserverordnung

Mehr

Die Empfehlung des Umweltbundesamtes zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung. Dr. Petersohn, Berliner Wasserbetriebe

Die Empfehlung des Umweltbundesamtes zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung. Dr. Petersohn, Berliner Wasserbetriebe Die Empfehlung des Umweltbundesamtes zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung Dr. Petersohn, Berliner Wasserbetriebe Zweite Änderungsverordnung der TrinkwV vom 5.Dezember 2012

Mehr

Erfahrungen eines Labors

Erfahrungen eines Labors Erfahrungen eines Labors Beispiel Einbindung externer Probenehmer Beziehungsgeflecht Trinkwasserverordnung 2001 Stand 5.12.2012 Trinkwasserinstallation?? Überschreitungen?? Gesundheitsamt 2 Pflichten aus

Mehr

UMSETZUNG DER TRINKWASSERVERORDNUNG AUS EXPERTENHAND

UMSETZUNG DER TRINKWASSERVERORDNUNG AUS EXPERTENHAND UMSETZUNG DER TRINKWASSERVERORDNUNG AUS EXPERTENHAND Fachgerecht, kompetent und zuverlässig Sicherheit für Betreiber und Verwender Hygienisch einwandfreies Trinkwasser Wir erarbeiten Ihnen ein schlüssiges,

Mehr

Seite 1. Konzepte zur Sicherung der Trinkwasserqualität. Instandhaltung und Instandhaltungsplanung nach VDI und Water Safety Plan.

Seite 1. Konzepte zur Sicherung der Trinkwasserqualität. Instandhaltung und Instandhaltungsplanung nach VDI und Water Safety Plan. Konzepte zur Sicherung der Trinkwasserqualität Instandhaltung und Instandhaltungsplanung nach Qualität Ideal A, D, CH, WHO und Water Safety Plan Gewinnung Aufbereitung Verteilung îrgendwo Haus installation

Mehr

Informationen zu den aktuellen Pflichten des Unternehmers und des sonstigen Inhabers einer Wasserversorgungsanlage

Informationen zu den aktuellen Pflichten des Unternehmers und des sonstigen Inhabers einer Wasserversorgungsanlage Informationen zu den aktuellen Pflichten des Unternehmers und des sonstigen Inhabers einer Wasserversorgungsanlage Überblick Trinkwasserverordnung 3 Begriffsbestimmungen Pflichten des Unternehmers und

Mehr

FKT Regionalgruppentagung NRW-Süd

FKT Regionalgruppentagung NRW-Süd Update Trinkwasser Dipl.-Ing. Matthias Vahrson FKT Regionalgruppentagung NRW-Süd Arnsberg 18.09.2014 Mehr wissen. Weiter denken. Überblick! Betreiberpflichten nach TrinkwV und UBA-Empfehlung! Gefährdungsanalyse

Mehr

Die Trinkwasserverordnung.

Die Trinkwasserverordnung. Die Trinkwasserverordnung. Wie unser Staat im Zuge der Neu-Novellierung der Trinkwasserverordnung mit der Hygiene unseres wichtigsten Lebensmittels umgeht. Trinkwasser ist das Lebensmittel Nummer eins

Mehr

Trinkwasserverordnung (Auszüge)

Trinkwasserverordnung (Auszüge) (Auszüge) Matthias Wünschmann TÜV SÜD Industrie Service GmbH TÜV SÜD Industrie Service GmbH 18.04.2018 Trinkwasserverordnung Folie 1 Folie 2 Einordnung: Das Infektionsschutzgesetz und die EU-Richtlinie

Mehr

Die erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom

Die erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom Die erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 03.05.2011 Die o.g. VO regelt die Qualität des Trinkwassers und deren Beschaffenheit für den menschlichen Gebrauch. Geregelt wird die Art

Mehr

Werkzeuge zur Analyse und Beherrschung der Hygiene in Trinkwasser-Installationen Von der Gefährdungsanalyse bis zum Water-Safty-Plan

Werkzeuge zur Analyse und Beherrschung der Hygiene in Trinkwasser-Installationen Von der Gefährdungsanalyse bis zum Water-Safty-Plan Werkzeuge zur Analyse und Beherrschung der Hygiene in Trinkwasser-Installationen Von der Gefährdungsanalyse bis zum Water-Safty-Plan Tatjana Meisinger Vortrag zur Veranstaltung Hygiene in Trinkwassersystemen

Mehr

FRIEDRICH GAMPPER GMBH & CO. KG METALLWARENFABRIK TRINKWV 2011

FRIEDRICH GAMPPER GMBH & CO. KG METALLWARENFABRIK TRINKWV 2011 FRIEDRICH GAMPPER GMBH & CO. KG METALLWARENFABRIK TRINKWV 2011 Probenahme-Ventile für eine systemische / orientierende und weitergehende Untersuchung innerhalb von Sanitärräumen zur Umsetzung der TrinkwV

Mehr

Anforderung an die Beschaffenheit von Trinkwasser Erfahrungen des UBA mit der Umsetzung der Trinkwasserverordnung

Anforderung an die Beschaffenheit von Trinkwasser Erfahrungen des UBA mit der Umsetzung der Trinkwasserverordnung Anforderung an die Beschaffenheit von Trinkwasser Erfahrungen des UBA mit der Umsetzung der Trinkwasserverordnung 14. Sanitärtechnisches Symposium Burgsteinfurt, 28. Februar 2013 Dipl.-Biol. Benedikt Schaefer

Mehr

Gefährdungsanalyse in Trinkwasser-Installationen. Haftungsrisiken für Hausverwaltungen, Kostenübernahme, Nebenkostenumlage

Gefährdungsanalyse in Trinkwasser-Installationen. Haftungsrisiken für Hausverwaltungen, Kostenübernahme, Nebenkostenumlage Gefährdungsanalyse in Trinkwasser-Installationen Haftungsrisiken für Hausverwaltungen, Kostenübernahme, Nebenkostenumlage Haftung des Sachverständigen Errare humanum est Irren ist menschlich. Privatgutachter

Mehr

Trinkwasserüberwachung. Jährliche Überprüfung des Trinkwassers auf Legionellen

Trinkwasserüberwachung. Jährliche Überprüfung des Trinkwassers auf Legionellen Trinkwasserüberwachung Jährliche Überprüfung des Trinkwassers auf Legionellen Was ist neu? Neufassung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2011 Durch die Änderungen der seit 2001 in Kraft getretenen Trinkwasserverordnung

Mehr

Umsetzung Trinkwasserverordnung Mehrfamilienhäuser Sehr geehrte Damen und Herren,

Umsetzung Trinkwasserverordnung Mehrfamilienhäuser Sehr geehrte Damen und Herren, Landratsamt Rems-Murr-Kreis Postfach 1413 71328 Waiblingen Geschäftsbereich Gesundheit Dienstgebäude Bahnhofstraße 1 Waiblingen Auskunft erteilt Herr Müller Telefon 07151 501-1610 Telefax 07151 501-1634

Mehr

Umsetzung der TrinkwV und Legionellenschutz Erfahrungen und Maßnahmen der Wohnungswirtschaft

Umsetzung der TrinkwV und Legionellenschutz Erfahrungen und Maßnahmen der Wohnungswirtschaft Trinkwarmwasser im Konflikt zwischen Hygiene und Ressourceneffizienz Berliner Energietage, 21. Mai 2014 Umsetzung der TrinkwV und Legionellenschutz Erfahrungen und Maßnahmen der Wohnungswirtschaft Dipl.-Ing.

Mehr

Herausforderungen an die Probenahme für mikrobiologische Parameter

Herausforderungen an die Probenahme für mikrobiologische Parameter Herausforderungen an die Probenahme für mikrobiologische Parameter Roesebeckstr. 4-6 30449 Hannover Fon 0511/4505-0 Fax 0511/4505-140 DIN 19458 Legionellen Lüchtenburger Weg 24 26603 Aurich Fon 04941/9171-0

Mehr

Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung. 1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee ( 3 Nummer 12 Buchstabe a TrinkwV)

Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung. 1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee ( 3 Nummer 12 Buchstabe a TrinkwV) Bundesrat Drucksache 525/12 (Beschluss) 12.10.12 Beschluss des Bundesrates Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung Der Bundesrat hat in seiner 901. Sitzung am 12. Oktober 2012 beschlossen,

Mehr

XX Euro. Bescheid. und Sie wissen. Der Trinkwasser-Check.

XX Euro. Bescheid. und Sie wissen. Der Trinkwasser-Check. XX Euro und Sie wissen Bescheid. Der Trinkwasser-Check. Ist Ihr Trinkwasser hygienisch? Ohne Was serverfärbungen, Geruchs- oder Ge räuschbelästigungen? Unser Trink was ser-check erkennt frühzeitig Schäden,

Mehr

Trinkwassercheck. auf Legionellen.

Trinkwassercheck. auf Legionellen. Trinkwassercheck auf Legionellen www.stadtwerke-pforzheim.de Trinkwassercheck auf Legionellen Am 1. November 2011 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Die neuen Regelungen gelten für Hausinstallationen,

Mehr

Trinkwasserhygiene nach der TrinkwV 2011

Trinkwasserhygiene nach der TrinkwV 2011 Trinkwasserhygiene nach der TrinkwV 2011 Legionellenuntersuchung und mehr... Trinkwasserverordnung 2011. Was ist neu? Während vor der Anpassung im November 2011 von der Trinkwasseruntersuchung weitestgehend

Mehr

Anforderungen an die Probenahme

Anforderungen an die Probenahme Trinkwasserverordnung 2001 27012012 Trinkwassersysteme in Gebäuden Anforderungen an die Probenahme Pd Dr Georg-J Tuschewitzki Wir verfügen über 70000 Bestandswohnungen, bitte unterbreiten Sie ein Angebot

Mehr

Probennahme Wasser DIN EN 19548

Probennahme Wasser DIN EN 19548 Probennahme Wasser DIN EN 19548 Allgemein: Qualifikation der Probennehmer Die Probennahme muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgen anerkannte Schulung der Probennehmer z.b. durch

Mehr

Änderung der Trinkwasserverordnung neue Pflichten: die Gefährdungsanalyse. Erkenntnisse aus zwei Jahre. Thorsten Rabe - Sachverständigenbüro

Änderung der Trinkwasserverordnung neue Pflichten: die Gefährdungsanalyse. Erkenntnisse aus zwei Jahre. Thorsten Rabe - Sachverständigenbüro Änderung der Trinkwasserverordnung 2012 - neue Pflichten: die Gefährdungsanalyse Thorsten Rabe - Sachverständigenbüro Überblick Trinkwasserverordnung bis 2001 Trinkwasserverordnung 2003 in Kraft getreten

Mehr

SCHELL Probenahme-Ventil PROBFIX

SCHELL Probenahme-Ventil PROBFIX SCHELL Probenahme-Ventil PROBFIX Montage- und Prüfanleitung Probenahme-Ventil PROBFIX mit Entnahmerohr für Montage auf Eckventile mit G 3/8 AG Abgang Art.-Nr. 03 838 06 99 Entnahmerohr-Eckventil Art.-Nr.

Mehr

Wir helfen Ihnen bei der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Trinkwasserprüfung dafür sorgen wir. persönlich.

Wir helfen Ihnen bei der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Trinkwasserprüfung dafür sorgen wir. persönlich. INFORMATION Kunden Verkehrssicherungspflicht zur Trinkwasserprüfung Wir helfen Ihnen bei der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Trinkwasserprüfung dafür sorgen wir persönlich. Thomas Colell eine

Mehr

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik für den Sanierungsfall

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik für den Sanierungsfall Die allgemein anerkannten Regeln der Technik für den Sanierungsfall Franz-Josef Heinrichs Stellvertretender Geschäftsführer Technik ZVSHK St. Augustin Gesetz, Richtlinie, Verordnung Gesetz zur Verhütung

Mehr

- Trinkwasserverordnung im Stadtgebiet München Behördliche Überwachung und praktische Umsetzung

- Trinkwasserverordnung im Stadtgebiet München Behördliche Überwachung und praktische Umsetzung - Trinkwasserverordnung im Stadtgebiet München Behördliche Überwachung und praktische Umsetzung Referat für Gesundheit und Umwelt der LH München, Bauzentrum München, 19. März 2013 Übersicht 1. Einleitung,

Mehr

Legionellen in der Hausinstallation. Neue Pflichten für Vermieter

Legionellen in der Hausinstallation. Neue Pflichten für Vermieter Legionellen in der Hausinstallation Neue Pflichten für Vermieter Anforderungen der Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung an Unternehmer und sonstige Inhaber von Hausinstallationen in

Mehr

Legionellen in Warmwassersystemen. vermieteter Gebäude

Legionellen in Warmwassersystemen. vermieteter Gebäude Legionellen in Warmwassersystemen öffentlicher oder vermieteter Gebäude MERKBLATT FÜR HAUSEIGENTÜMER UND HAUSVERWALTER (LANGFASSUNG) Stand: 20. Dezember 2012 Am 14.12.2012 ist die zweite Verordnung zur

Mehr

Trinkwasserverordnung 2001 / Fassung 2011

Trinkwasserverordnung 2001 / Fassung 2011 Die wichtigsten Fragen und Antworten Seit 2011 gilt die aktuelle Fassung der der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001), die erstmals eine Einführung eines sogenannten technischen Maßnahmenwertes für Legionellen

Mehr

Erkenntnisse aus der Gefährdungsanalyse

Erkenntnisse aus der Gefährdungsanalyse Erkenntnisse aus der Gefährdungsanalyse Fachgespräch domatec GmbH Niederlassung München Prof. Eichmann Str. 8 80999 München 089 81897167 alexander.schaaf@domatec.info www.domatec.info Vollzug der Trinkwasserverordnung

Mehr

Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Engelhardt Referent Technik, stellv. Geschäftsführer Fachverband SHK Niedersachsen

Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Engelhardt Referent Technik, stellv. Geschäftsführer Fachverband SHK Niedersachsen Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Engelhardt Referent Technik, stellv. Geschäftsführer Fachverband SHK Niedersachsen 0511-8797331 j.engelhardt@fvshk-nds.de Vorstellung Fachverband Sanitär-, Heizungs-, Klima- und

Mehr

Die Trinkwasserverordnung Die elf, für Trinkwasseranlagen in Gebäuden, wesentlichen Änderungen der Neu-Novellierung im Überblick.

Die Trinkwasserverordnung Die elf, für Trinkwasseranlagen in Gebäuden, wesentlichen Änderungen der Neu-Novellierung im Überblick. Die Trinkwasserverordnung Die elf, für Trinkwasseranlagen in Gebäuden, wesentlichen Änderungen der Neu-Novellierung im Überblick. DFLW e.v. 1 Wie unser Staat im Zuge der Neu-Novellierung der Trinkwasserverordnung

Mehr

Die VDI Richtlinie 2047, Blatt 2. Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen

Die VDI Richtlinie 2047, Blatt 2. Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen Die VDI Richtlinie 2047, Blatt 2 Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen Nachdem in Deutschland in den letzten Jahren mehrere Legionellen-Ausbrüche teilweise mit Todesopfern

Mehr

Trinkwasserhygiene. Harald Köhler ATHIS nach DIN EN ISO/IEC akkreditierte technische Inspektionsstelle für Trinkwasserhygiene TYP A

Trinkwasserhygiene. Harald Köhler ATHIS nach DIN EN ISO/IEC akkreditierte technische Inspektionsstelle für Trinkwasserhygiene TYP A Trinkwasserhygiene ATHIS nach DIN EN ISO/IEC 17020 akkreditierte technische Inspektionsstelle für Trinkwasserhygiene TYP A akkreditiert durch die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Empfehlungen zum Vorgehen bei der Untersuchung von Trinkwasser. Dipl.- Ing. (BA) Anica Schulze 22. Februar 2012

Empfehlungen zum Vorgehen bei der Untersuchung von Trinkwasser. Dipl.- Ing. (BA) Anica Schulze 22. Februar 2012 Empfehlungen zum Vorgehen bei der Untersuchung von Trinkwasser auf Legionellen aus Laborsicht Dipl.- Ing. (BA) Anica Schulze 22. Februar 2012 1 Inhalt 1. Angebot 2. Terminvereinbarung 3. Probenahme 4.

Mehr

An den untersuchten Entnahmestellen sind Legionellen im Bereich von 1 KBE/100ml bis 100 KBE/100ml nachzuweisen.

An den untersuchten Entnahmestellen sind Legionellen im Bereich von 1 KBE/100ml bis 100 KBE/100ml nachzuweisen. Dr.Blasy-Dr.Busse Moosstr. 6A, 82279 Eching STADT EBERSBERG MARIENPLATZ 1 85560 EBERSBERG Gutachtennr. 82395 Auftraggeber: STADT EBERSBERG Datum der Probenahme(n): 05.07.2017 Auftrag: 1251146, Hallenbad

Mehr

SCHELL Probenahme-Armaturen

SCHELL Probenahme-Armaturen SCHELL Probenahme-Armaturen Montage- und Prüfanleitung Probenahme-Eckventil mit Entnahmerohr Art.-Nr. 03 835 06 99 Entnahmerohr-Eckventil Art.-Nr. 50 755 00 99 Probenahme-Adapter mit Entnahmerohr für SCHELL

Mehr

Welche Bedeutung hat die Änderung der Trinkwasserverordnung für die TGA?

Welche Bedeutung hat die Änderung der Trinkwasserverordnung für die TGA? Welche Bedeutung hat die Änderung der Trinkwasserverordnung für die TGA? Inhaltsverzeichnis Änderungen in der TrinkwV Auswirkungen auf die TGA-Planung Anforderungen an Betreiber Zusammenfassung Änderungen

Mehr

Dr.-Ing. Volker Koschay, Dr. rer. nat. Sebastian Barfüßer

Dr.-Ing. Volker Koschay, Dr. rer. nat. Sebastian Barfüßer Sanierung einer betrieblichen Trinkwasserinstallation nach Legionellenbefall Dr.-Ing. Volker Koschay, Dr. rer. nat. Sebastian Barfüßer Gefährdungslage Legionellen sind Bakterien, die beim Menschen die

Mehr

Hohe Legionellen-Kontamination

Hohe Legionellen-Kontamination Hohe Legionellen-Kontamination Liegt das Untersuchungsergebnis bei einer orientierenden Untersuchung > 1000 aber < 10.000 KBE/100ml spricht man von einer hohen Legionellen-Kontamination. Das untersuchte

Mehr

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Trinkwasser-Installationen in Gebäuden und Legionellen

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Trinkwasser-Installationen in Gebäuden und Legionellen Legionellen!!!! Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Trinkwasser-Installationen in Gebäuden und Legionellen Die hier aufgeführten häufig gestellten Fragen dienen nur als eine Orientierung für Betreiber von

Mehr

Legionellenprüfung des Trinkwassers Ein Erfahrungsbericht aus der Praxis.

Legionellenprüfung des Trinkwassers Ein Erfahrungsbericht aus der Praxis. Legionellenprüfung des Trinkwassers Ein Erfahrungsbericht aus der Praxis. Berlin 16.02.2016 Wintertagung des VdIV Berlin-Brandenburg Dipl. Ing. Friedemann Kuppler, KALO Hamburg Verteilung auffälliger Liegenschaften

Mehr

Gefährdungsanalyse und dann? -Praxisbericht-

Gefährdungsanalyse und dann? -Praxisbericht- Gefährdungsanalyse und dann? -Praxisbericht- 15. Sanitärtechnisches Symposium Fachhochschule Münster, Steinfurt 20. Februar 2014 Prof. Dr.-Ing. C. Bäcker Fachhochschule Münster Fachbereich Energie Gebäude

Mehr

An den untersuchten Entnahmestellen sind Legionellen im Bereich von 0 KBE/100ml bis 3 KBE/100ml nachzuweisen.

An den untersuchten Entnahmestellen sind Legionellen im Bereich von 0 KBE/100ml bis 3 KBE/100ml nachzuweisen. Dr.Blasy-Dr.Busse Moosstr. 6A, 82279 Eching STADT EBERSBERG MARIENPLATZ 1 85560 EBERSBERG Gutachtennr. 105220 Auftraggeber: STADT EBERSBERG Datum der Probenahme(n): 17.12.2018 Auftrag: 1480235, Hallenbad

Mehr

Trinkwasserverordnung in der Fassung der ersten Änderungsverordnung vom 3. Mai 2011 (TrinkwV 2011)

Trinkwasserverordnung in der Fassung der ersten Änderungsverordnung vom 3. Mai 2011 (TrinkwV 2011) Anlage 1 (zu 5 Absatz 2 und 3) Mikrobiologische Parameter Allgemeine Anforderungen an Trinkwasser Lfd. Nr. Parameter Grenzwert 1 Escherichia coli (E. coli) 0/100 ml 2 Enterokokken 0/100 ml Anforderungen

Mehr

Marktchancen für Wasseraufbereitungstechnologien

Marktchancen für Wasseraufbereitungstechnologien V2 Marktchancen für Wasseraufbereitungstechnologien und gerätetechnik Gemeinsames Kolloquium der HTWK und der Knoll Ingenieure GmbH am 21.10.2009 Heizungswasseraufbereitung Aufgabenstellung: Warmwasserheizungsanlage

Mehr

Trinkwasser im Gespräch. Die neue Trinkwasserverordnung. Die mikrobiologischen Parameter

Trinkwasser im Gespräch. Die neue Trinkwasserverordnung. Die mikrobiologischen Parameter Trinkwasser im Gespräch Die neue Trinkwasserverordnung Die mikrobiologischen Parameter 2./16. Februar 2011 Dr. Steffen Schneider Zentrallabor / Mikrobiologie Minimierungsgebot TrinkwV 2001 4 (1) frei von

Mehr

Befund Legionellenbefall Ordnungsgemäße Meldung beim Gesundheitsamt

Befund Legionellenbefall Ordnungsgemäße Meldung beim Gesundheitsamt Befund Legionellenbefall Ordnungsgemäße Meldung beim Gesundheitsamt Berlin am 16.02.2016 Herr Matern-Dreßler Gesundheitsamt Märkisch-Oderland Was sind Legionellen? im Wasser lebende Gattung stäbchenförmiger

Mehr

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Trinkwasser- Installationen in Gebäuden und Legionellen

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Trinkwasser- Installationen in Gebäuden und Legionellen LANDKREIS CLOPPENBURG Der Landrat 53 Gesundheitsamt 53.5 Gesundheitsaufsicht/Infektionsschutz Eschstraße 29 49661 Cloppenburg Trinkwasser@lkclp.de Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Trinkwasser- Installationen

Mehr

UMWELTBUNDESAMT /// STELLUNGNAHME

UMWELTBUNDESAMT /// STELLUNGNAHME UMWELTBUNDESAMT /// STELLUNGNAHME Legionellen: Aktuelle Fragen zum Vollzug der geänderten Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Jedes Jahr erkranken mindestens 20.000-32.000 Personen in Deutschland an ambulant

Mehr

K U N D E N I N F O R M A T I O N. 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (42. BImSchV) Die wichtigsten Betreiberpflichten

K U N D E N I N F O R M A T I O N. 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (42. BImSchV) Die wichtigsten Betreiberpflichten Laborgesellschaft für Bauanalytik mbh Pfälzer Ring 24 68766 Hockenheim Telefon: +49 6205 3790810 Telefax: +49 6205 3790820 K U N D E N I N F O R M A T I O N 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (42. BImSchV)

Mehr

Trinkwassergefährdungsanalyse in Einrichtungen des Gesundheitswesens

Trinkwassergefährdungsanalyse in Einrichtungen des Gesundheitswesens Trinkwassergefährdungsanalyse in Einrichtungen des Gesundheitswesens Dipl.-Ing. Matthias Vahrson Vortrag auf der 40. Veranstaltung des Arbeitskreises Infektionsprophylaxe am 10. März 2015 in Potsdam und

Mehr

Nachgehakt: Trinkwasser versus Lebensmittel die unendliche Geschichte

Nachgehakt: Trinkwasser versus Lebensmittel die unendliche Geschichte Landesamt für Gesundheit und Soziales Abteilung Gesundheit Umwelthygiene, Umweltmedizin Gemeinsame Tagung der Amtstierärzte und Amtsärzte 08.Juni 2011 Nachgehakt: Trinkwasser versus Lebensmittel die unendliche

Mehr

FACHINFORMATION SANIERUNG KONTAMINIERTER TRINKWASSER-INSTALLATIONEN

FACHINFORMATION SANIERUNG KONTAMINIERTER TRINKWASSER-INSTALLATIONEN FACHINFORMATION SANIERUNG KONTAMINIERTER TRINKWASSER-INSTALLATIONEN Inhaltsverzeichnis 3 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis 3 2 Vorwort 5 3 Geltungsbereich 6 4 Allgemeine Anforderung an die Beschaffenheit

Mehr

Rechtssichere und hygienegerechte Planung und Errichtung von Trinkwasserinstallationen DI Ernst Blaha

Rechtssichere und hygienegerechte Planung und Errichtung von Trinkwasserinstallationen DI Ernst Blaha Eine Initiative zur Verbesserung der Trinkwasserinstallationen in Gebäuden Rechtssichere und hygienegerechte Planung und Errichtung von Trinkwasserinstallationen DI Ernst Blaha Das beste Wasser der Welt

Mehr

Techem Legionellenprüfung Die professionelle Komplettlösung ERFRISCHEND. einfach dank kompetenter Beratung und Ausführung.

Techem Legionellenprüfung Die professionelle Komplettlösung ERFRISCHEND. einfach dank kompetenter Beratung und Ausführung. Techem Legionellenprüfung Die professionelle Komplettlösung ERFRISCHEND einfach dank kompetenter Beratung und Ausführung. 02 I HERAUSFORDERUNG TRINKWASSERQUALITÄT Saubere Sache für Sie und Ihre Mieter

Mehr

beim 14. Spezialseminar am in Altbach Neue Trinkwasserverordnung ab dem

beim 14. Spezialseminar am in Altbach Neue Trinkwasserverordnung ab dem Herzlich willkommen, beim 14. Spezialseminar am 5.11.11 in Altbach zum Thema: Neue Trinkwasserverordnung ab dem 1.11.11 Wieder einmal neue Aufgaben für die Eigentümergemeinschaft Ref.: Ulrich Sick, Sick

Mehr

Die neue Trinkwasserverordnung gültig seit

Die neue Trinkwasserverordnung gültig seit gültig seit 01.01.2003 Wichtige Paragraphen Neue Betreiberverantwortung Neue Informationspflicht für Trinkwasser-Installateure und - Planer Neue Richtlinien (VDI 6023, DVGW W551/W552 usw.) Hygienemanagement

Mehr

38. Kundenfachtagung der FWF 21. März 2019 in Uffenheim

38. Kundenfachtagung der FWF 21. März 2019 in Uffenheim 38. Kundenfachtagung der FWF 21. März 2019 in Uffenheim Die Trinkwasserverordnung Abteilungsleiterin Gewinnung, Aufbereitung und Analytik Überblick Historie der Trinkwassergesetzgebung Trinkwasserverordnung

Mehr

Einbau und Bedingungen für den Betrieb von Eigengewinnungsanlagen für den Bereich des Wasserwerkes Bobingen

Einbau und Bedingungen für den Betrieb von Eigengewinnungsanlagen für den Bereich des Wasserwerkes Bobingen Einbau und Bedingungen für den Betrieb von Eigengewinnungsanlagen für den Bereich des Wasserwerkes Bobingen Nach der derzeit gültigen Wasserabgabesatzung (WAS) der Stadt Bobingen kann für bestimmte Verbrauchszwecke

Mehr

PLZ, Ort:... Straße, Hausnummer:... Gebäudebezeichnung:...

PLZ, Ort:... Straße, Hausnummer:... Gebäudebezeichnung:... Rückantwort bei Überschreitung des Maßnahmewertes von Legionellen in der Trinkwasserinstallation (Warmwasser) (entsprechend 16 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung). Hinweis: Für jeden einzelnen meldepflichtigen

Mehr

Gefährdungsanalysen in Trinkwasser- Installationen: Konkrete Beispiele aus der Praxis und allgemeine Erfahrungen

Gefährdungsanalysen in Trinkwasser- Installationen: Konkrete Beispiele aus der Praxis und allgemeine Erfahrungen Gefährdungsanalysen in Trinkwasser- Installationen: Konkrete Beispiele aus der Praxis und allgemeine Erfahrungen 15. Jahrestagung Trinkwasserringversuche Osnabrück, ZUK der DBU (05. März 2014) Ulrich Borchers

Mehr

TRINKWASSERHYGIENE SICHER PLANEN

TRINKWASSERHYGIENE SICHER PLANEN Die Haustechnik SICHER PLANEN www.rehau.de Bau Automotive Industrie Die Haustechnik Bitte beachten Sie: Stand der nachfolgenden Dokumentation / Präsentation: 31.01.2014 Nachfolgende Dokumentation / Präsentation

Mehr

BETRIEB, INSTANDHALTUNG

BETRIEB, INSTANDHALTUNG Martin Pagel Seminarleiter BETRIEB, INSTANDHALTUNG und Wartung von Trinkwasser-Anlagen Was wird instandgehalten bzw. gewartet? Presse Quelle: Warum muss ein Auto zur Wartung? - Technik braucht Wartung.

Mehr

PLZ, Ort:... Straße, Hausnummer:... Gebäudebezeichnung:...

PLZ, Ort:... Straße, Hausnummer:... Gebäudebezeichnung:... Landratsamt Biberach [5000] Postfach 16 62 88396 Biberach Rückantwort an Landratsamt Biberach Kreisgesundheitsamt Rollinstraße 17 88400 Biberach Rückantwort bei Überschreitung des Maßnahmewertes von Legionellen

Mehr

Die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2018

Die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2018 Die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2018 (In Kraft seit 09.01.2018) WER IST BETROFFEN? WAS IST NEU? WAS IST ZU TUN? WIR UNTERSTÜTZEN SIE! WER IST BETROFFEN? Die neue Trinkwasserverordnung richtet

Mehr

Merkblatt - Großanlagen zur Trinkwassererwärmung

Merkblatt - Großanlagen zur Trinkwassererwärmung Merkblatt - Großanlagen zur Trinkwassererwärmung Merkblatt für Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet und aus der

Mehr

Meldeformular Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen in der Trinkwasserinstallation

Meldeformular Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen in der Trinkwasserinstallation Kreis Lippe. Der Landrat FG 530 - Gesundheit Rintelner Straße 83. D-32657 Lemgo fon 05231 62-1100. www.gesundheitsamt-lippe.de Gesundheitsaufsicht fon 05231 62-1110. fax 05231 630113110 E-Mail gesundheitsschutz@kreis-lippe.de

Mehr

Aktuelles Miet- und Immobilienrecht. Rechtsanwalt Eric Lindner Geschäftsführer Haus & Grund Leipzig

Aktuelles Miet- und Immobilienrecht. Rechtsanwalt Eric Lindner Geschäftsführer Haus & Grund Leipzig Aktuelles Miet- und Immobilienrecht Rechtsanwalt Eric Lindner Geschäftsführer Haus & Grund Leipzig a) Blei - 6 Abs. 2 TrinkwV i.v. mit Teil II Nr. 4 der Anlage 2 zu 6 gilt ab 01.12.2013 ein Grenzwert von

Mehr

Hinweise aus der Praxis zur Inbetriebnahme und Übergabe nach DIN EN Betrieb und Wartung

Hinweise aus der Praxis zur Inbetriebnahme und Übergabe nach DIN EN Betrieb und Wartung Hinweise aus der Praxis zur Inbetriebnahme und Übergabe nach DIN EN 806-5 Betrieb und Wartung Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Mecklenburg-Vorpommern Technik Thorsten Rabe 22. Und 24. September

Mehr

Hygienisch-technische Bewertung von Trinkwasser-Installationen

Hygienisch-technische Bewertung von Trinkwasser-Installationen 14. Jahrestagung Trinkwasserringversuche Hygienisch-technische Bewertung von Trinkwasser-Installationen Praxisbeispiele, Handlungs- und Sanierungsempfehlungen Dr. Beate Kilb, IWW Zentrum Wasser b.kilb@iww-online.de

Mehr

13 Anzeigepflichten P n u k n t k 5 5 :

13 Anzeigepflichten P n u k n t k 5 5 : 13 Anzeigepflichten Punkt 5 : Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer WVA nach 3 Nr. 2 Buchstabe d oder e, in der sich eine Großanlage zur TW Erwärmung nach der Definition der aardt befindet, haben,

Mehr

Merkblatt - Großanlagen zur Trinkwassererwärmung

Merkblatt - Großanlagen zur Trinkwassererwärmung Merkblatt - Großanlagen zur Trinkwassererwärmung Merkblatt für Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet und aus der Wasser

Mehr