Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3
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- Lukas Lorenz
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1 HARTMUT HARDT Rechtsanwalt Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 Mai 2010 Annenstraße Witten an der Ruhr Tel.: Fax: Internet: ra-hardt.de RA-Hardt@t-online.de
2 Arbeitsschutzstruktur 1. Arbeitsschutzstruktur privat öffentlich individuell kollektiv staatlich autonom BGB BetrVG ArbSchutzG SGB VII HGB PersG ArbSichG Verordnungen: Arbeitsstätten VO Betriebssicherheits VO Verbindliche Vorgaben für Mitgliedsunternehmen BGV BGR Technische Regeln BGI
3 Beschaffenheitsanforderungen contra Betriebsvorschriften Abzugrenzen von den Beschaffenheitsanforderungen sind die Betriebsvorschriften (z.b. Anforderung an die Durchführung wiederkehrender Prüfungen oder von Prüfungen nach wesentlichen Änderungen). Betriebsvorschriften sind auch für Altanlagen ab dem verbindlich. (IHK Erfurt Stand 2006)
4 Betriebssicherheitsverordnung (2002) EG-Vertrag (ehemals Artikel 118 a) Richtlinien mit Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern Arbeitsmittel müssen sicher sein Betreiber muss Gefährdungen erkennen Betreiber muss Gefahren verhindern Betreiber muss seine Arbeitsmittel nachweislich prüfen
5 Aufbau der Betriebssicherheitsverordnung 1.Abschnitt - Anwendungsbereich / Begriffe 2.Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel (Gefährdungsbeurteilung, Ex-Bereiche, Beschaffenheitsanforderungen, Unterweisung, Dokumentation) 3. Abschnitt - Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen (Betrieb, wiederkehrende Prüfung, Druckgeräte, Prüfbescheinigungen, ZÜS) 4.Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften (Ausschuss für Betriebssicherheit, Ordnungs- widrigkeiten, Straftaten) Anhänge 1 5!
6 Gefährdungsbeurteilungen sicherheitstechnische Bewertung 5 ArbeitsschtzG Tätigkeitsbezogene Gefährdung s- beurteilung 3 BetriebssichV Arbeitsmittelbezogene Gefährdung s- beurteilung überwachungsbedürftige Anlagen (BetriebssichV) Festlegung der Prüffristen für Anlagen / Anlagenteile Arbeitgeber Betreiber (Konkretisierung: ArbeitsstättenVO)
7 Sicherheitstechnische Bewertung 12 I BetrSichV Montage, Installation, Betrieb nach Stand der Technik 12 II BetrSichV Anforderung nach 3 Abs. 1 GPSG 12 III BetrSichV Anlage überwachen, Instandsetzungsund Wartungsarbeiten sind unverzüglich vorzunehmen 12 IV BetrSichV Aufzugsanlage - Notruf und Befreiung TRBS 2181 / V BetrSichV kein Betrieb erlaubt, wenn durch Mängel Gefahren für Dritte möglich sind
8 Sicherheitstechnische Bewertung - Wie? Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (BM Arbeit und Soziales ) Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene Konkretisierung der BetriebssicherheitsVO bzgl. Ermittlung von Gefährdungen bzgl. Bewertung von Gefährdungen bzgl. Ableitung geeigneter Maßnahmen
9
10 Nutzen aus juristischer Sicht: Vermutungswirkung der Einhaltung der Vorschriften der BetrSichV bei Anwendung der TRBS 1111 Möglichkeit des Arbeitgebers andere Lösungen zu wählen, die aber nachweislich (Dokumentation) eine gleichwertige Erfüllung der Verordnung bedeuten Und dabei helfen Ihnen die Profis!
11 Ab 29. Dezember 2009 gilt: zu 1: Baustellenaufzüge zu 2: Befähigte Person unterliegt bei Prüftätigkeit keinen fachlichen Weisungen / Benachteiligungsverbot zu 15: Sicherheitstechnische Bewertung binnen 6 Monaten nach Inbetriebnahme Prüfpflicht Baustellenaufzüge Prüffristfälligkeiten / Karenzzeit
12 BGV A 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
13 BGV A 3 1 Geltungsbereich 2 Begriffe 3 Grundsätze 4 Grundsätze (Beim Fehlen elektrotechnischer Regeln) 5 Prüfungen 6 Arbeiten an aktiven Teilen 7 Arbeiten in der Nähe aktiver Teile 8 Zulässige Abweichungen 9 Ordnungswidrigkeiten 10 Inkrafttreten Anhang 1 (Anpassung an elektrotechnische Regeln) Anhang 2 (Bezugsquellenverzeichnis) Anhang 3 (Elektrotechnische Regeln)
14 BGV A 1 Grundsätze der Prävention Wesentliche tätigkeitsbezogene Wichtige Einzelvorschrift Inhalte - Pflichten des Unternehmers - Der Unternehmer hat eine und der Versicherten Gefährdungsbeurteilung durchzuführen - Organisation des betrieblichen - Die Versicherten haben die Arbeitsschutzes persönlichen Schutzausrüstungen bestimmungsgemäß zu benutzen - Gefährliche Arbeiten / PSA - Erste Hilfe
15 HARTMUT HARDT Rechtsanwalt GLÜCK AUF! Annenstraße Witten an der Ruhr Tel.: Fax: Internet: ra-hardt.de
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