Das E-Bike im Alltagsgebrauch von jung bis alt Sicherheitsdebatten und verkehrsplanerische. DI Waltraud Wagner Amstetten
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1 Das E-Bike im Alltagsgebrauch von jung bis alt Sicherheitsdebatten und verkehrsplanerische Maßnahmensetzungen DI Waltraud Wagner Amstetten
2 E-Bike
3 KFV-Projekte zum Thema E-Mobilität Forschungstätigkeit des KFV: Juristische Analysen Geschwindigkeitsmessungen Zählungen von Radfahrern und E-Bikern Befragung von Nutzern, Fahrradhändlern und Experten Unfallanalysen und Prognosen Naturalistic Cycling Real World Versuche VSF-Projekte: MERKUR, SEEKING Untersuchung der Verkehrsinfrastruktur
4 Verkaufte E-Bikes in Österreich Quelle: Lebensministerium, VSSÖ, 2013
5 Arten von E-Fahrrädern Einordnung der E-Fahrzeuge: Elektrofahrrad mit Tretunterstützung (sog. Pedelecs) Quelle: Quelle: Elektrofahrrad ohne Tretunterstützung (sog. E-Scooter) E-Mopeds, S-Pedelecs Quelle: Quelle: Quelle: Quelle: Quelle:
6 Arten von E-Fahrrädern Typ Bauartgeschwindigkeit Leistung Fahrberechtigung Pedelec (mit Tretkraftunterstützung) Max. 25 km/h Max. 600 Watt Fahrrad E-Bikes, E-Scooter, Segways, Elektroroller ( ohne Tretunterstützung, 2-3 rädrig, bis zu 70 kg schwer) Max. 25 km/h Max. 600 Watt Fahrrad E-Mopeds, S-Pedelecs Max. 45 km/h Max Watt Motorfahrrad (Zulassung, Kennzeichen, Kfz-Haftpflicht, wiederkehrende Begutachtung)
7 Pedelecs, E-Scooter Nutzungsbestimmungen: Fahrbahn, Radfahranlagen, Wohnstraße, Fußgängerzonen (falls Radfahren erlaubt) Benützungspflicht von Radfahranlagen (außer Radweg und Gehund Radweg ohne Benützungspflicht) Alkoholgrenze von 0,8 Nutzung ohne Aufsichtsperson ab 12 Jahren (mit Radfahrausweis mit 10 Jahren) Ausrüstungsvorschriften (z.b. Klingel, Scheinwerfer, Rücklicht, Rückstrahler und Reflektoren an Speichen und Pedalen) Radhelmpflicht für Kinder unter 12 Jahren
8 S-Pedelecs, E-Moped Nutzungsbestimmungen: Zulassung zum Verkehr, Behördliches Kennzeichen (Kennzeichentafel) Sturzhelmtragepflicht Verbot für die Benützung von Radfahranlagen Mopedausweis (Mindestalter 16 Jahre) bzw. Führerschein Vormerksystem Alkoholgrenze von 0,5
9 Problembereiche Graubereich Schnelle Pedelecs werden von der Hälfte der befragten Händler verkauft; benötigen für einen legalen Betrieb eine Einzeltypengenehmigung, diese wird allerdings von den BHs nicht erteilt Bis zu 70 kg schwere E-Roller / E-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit < 25 km/h werden in Ö als Fahrräder angesehen und können von 12jährigen ohne Fahrausbildung gefahren werden Bis zu 70 kg schwere E-Roller / E-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit < 25 km/h sind im Mischverkehr mit Fußgängern z.b. auf Geh- und Radwegen unterwegs
10 Maßnahmenempfehlungen Rechtliche Maßnahmen: Die österreichische Sonderstellung bezüglich der Leistungsgrenzen von E-Fahrrädern im internationalen Vergleich ist zu überdenken; Stichwort: Harmonisierung Rechtliche Gleichstellung von selbstfahrenden Fahrzeugen (mit tretunabhängigem Zusatzantrieb) ist zu überdenken Ein Mindestalter für die Benutzung von E-Fahrrädern / E- Zweirädern sollte auf Grund des Gewichts diskutiert werden Eine klare gesetzliche Regelung der Fahrzeugklasse S-Pedelecs ist anzustreben
11 Wer nutzt E-Bikes? Altersverteilung nach Fahrradtyp Quelle: MERKUR 2012, KFV
12 Fahrgeschwindigkeit Quelle: MERKUR 2012, KFV
13 Fahrgeschwindigkeit Quelle: MERKUR 2012, KFV
14 E-Bike Unfälle Getötete Lenker eines Elektrofahrrades im öffentlichen Straßenverkehr in Österreich Jahr Anzahl Getötete Kommentar (inkl. 1 E-Scooter) (davon1 E-Dreirad) (Stand 25.5.) Quelle: BMI
15 E-Bike Unfällen Altersverteilung von verunglückten E-Bikern in Österreich /2014 und Fahrradlenkern ; schwere und tödliche Verletzungen; Quelle: KFV Medienanalyse, BMI, STATISTIK AUSTRIA
16 Helmtragequote Quelle: MERKUR 2012, KFV
17 Schweiz: Unfallschwere 2011: verunfallte Radfahrer, davon 196 E-Biker = ~6% Anteil Darstellung: KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit), Quelle: Bundesamt für Straßen (ASTRA), Schweiz 2012
18 Schweiz: Unfalltypen Darstellung: KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit), Quelle: Bundesamt für Straßen (ASTRA), Schweiz 2012
19 Fahrverhalten Nutzerbefragung E-Fahrräder Geschwindigkeit steigt (80%) Erleichterung bei Bergfahrten bzw. Steigungen Rasches Beschleunigen (75%)
20 Ergebnisse der Analysen und Studien Faktoren Geschwindigkeit, Fahrzeugmasse, Alter und Übung der NutzerInnen sowie die Anforderungen an die Qualität der Ausstattung können zu einem erhöhten Unfallrisiko durch E-Fahrräder führen. Höhere Masse erhöht Normalkräfte und damit die übertragbaren Reibungskräfte (Probleme bei Kurvenfahrten, beim Beschleunigen und Bremsen) Anordnung von Motor und Batterie kann zu einer Verlagerung des Schwerpunkts in Längsrichtung und damit zu einem geänderten Verhältnis der übertragbaren Reibungskräfte führen (Aufteilung der zusätzlichen Masse möglichst schwerpunktneutral) Hoher Schwerpunkt erzeugt bei Kurvenfahrt ein höheres Kippmoment Schwerpunkt der zusätzlichen Massen der E-Antriebskomponenten sollte möglichst tief liegen Das beste Antriebskonzept: Mittelmotor mit Batterie am Sattelrohr (neutrale Gewichtsaufteilung in Längsrichtung und tiefer Schwerpunkt)
21 Risiken E-Bikes Nutzerspezifische Risikofaktoren: Probleme mit dem Handling (Gewicht) / der Fahrdynamik (Beschleunigung, Fahrgeschwindigkeit, Schwerpunkt, Kurvenverhalten, ) Erweiterter Einsatzbereich, auch in Gegenden mit Steigungen/Gefälle Körperliche Verfassung Fahrzeugspezifische Risikofaktoren: Sehr unterschiedliche E-Bikes: Bauart, Antriebsart, Motorleistung, Höchstgeschwindigkeit, Akkuleistung und positionierung, Gewicht Gewicht und Geschwindigkeit hat Auswirkungen auf Anhalteweg und Unfallfolgen Fahrzeugtechnik Risiken auf Grund von Qualitätsproblemen
22 Problembereiche E-Bike Tendenzen im Unfallgeschehen: mehr Alleinunfälle und höhere Unfallschwere Der Schwerpunkt liegt bei den Altersklassen 60+, mehr als die Hälfte der österreichischen Todesopfer waren älter als 75 Jahre. Helmtragequote unter 50% Die Mehrheit der NutzerInnen fühlt sich bei den ersten Fahrten unsicherer als mit einem normalen Fahrrad
23 Verkehrssicherheitsmaßnahmen Was kann für die Verkehrssicherheit getan werden? Stetige Adaptierung der Rechtsvorschriften konsequente Umsetzung der RVS Radverkehr insbesondere in Bezug auf Breiten, Sichtweiten, Kurvenradien, Gestaltung der Knotenpunkte Statistische Erfassung von Verkehrsunfällen mit E-Fahrrädern
24 Verkehrssicherheitsmaßnahmen Was kann für die Verkehrssicherheit getan werden? Fahrertrainings sind v.a. für FahranfängerInnen oder WiedereinsteigerInnen äußerst sinnvoll Vermehrte Information für Händler und NutzerInnen zu Aspekten der Verkehrssicherheit notwendig Öffentlichkeitsarbeit speziell bei der Zielgruppe der Senioren bezüglich Unfallrisiko und Helm Maßnahmen zur Verhinderung von Tunings auf der Herstellerseite und Handhabe für die Exekutive zur Überprüfung der Leistung und Höchstgeschwindigkeit von elektrischen Zweirädern
25 Danke gemeinsam sicher DI Waltraud Wagner KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) Forschung & Wissensmanagement Schleiergasse 18 A-1100 Wien Tel: +43-(0) Fax: +43-(0) kfv@kfv.at Sämtliche Angaben erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung ist ausgeschlossen. Alle Rechte vorbehalten. Jede Verwertung darf nur mit Zustimmung des KFV / der KFV Sicherheit Service GmbH erfolgen
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