Auswertung der Umfrage zur Verbreitung des neuen Personalausweises und elektronischer Signaturen
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- Rosa Peters
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1 Auswertung der Umfrage zur Verbreitung des neuen Personalausweises und elektronischer Signaturen Bernd Wingerter DHBW Karlsruhe Oktober 2015 Dieses Werk wurde im Rahmen des Projekts optes erstellt und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported. Das Projekt optes wird im Rahmen des Qualitätspakts Lehre aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter dem Förderkennzeichen 01PL12012 gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt beim Autor.
2 Elektronische Signaturen für eklausuren an der DHBW Karlsruhe Seit dem hr 2014 werden im Projekt optes elektronische Klausuren an der DHBW Karlsruhe geschrieben und teilweise mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) von S-TRUST (Deutscher Sparkassenverlag) unterschrieben bzw. signiert. Der bestehende S-TRUST Full-Service-Corporate Vertrag über den Vertrieb von Zertifizierungsdiensten wurde vom Deutschen Sparkassenverlag fristgerecht zum Ablauf des 31. Dezembers 2015 gekündigt. Somit ist es der DHBW Karlsruhe ab dem hr 2016 nicht möglich neue Signaturkarten herauszugeben. Da bei Verlust der Signaturkarte oder vergessen der Signatur-Pins ein Studierender seine eklausur nicht signieren kann und eine neue Beantragung einer Signaturkarte nötig wäre, wurde bereits im WS 15/16 die Verwendung der S-Trust-Signaturkarte im optes-projekt eingestellt. Der gesamte Prozess konnte unabhängig von der vorzeitigen Kündigung durch den Zertifikatsdienstanbieter nicht überzeugen und stellte sich als deutlich zu aufwendig heraus. Für die Bereitstellung einer einzelnen Signaturkarte benötigen zwei Registrierungsmitarbeiter/-innen (qualifiziert durch eine spezielle Schulung und technischer Ausstattung) in einem eigens eingerichteten Raum ca. 15 Minuten. Außerdem müssen die Studierenden, die eine Signaturkarte erhalten sollen, persönlich anwesend sein. Darüber hinaus müssen neben den PCs für die Registrierungsmitarbeiter/-innen auch für die Studierenden PCs mit Kartenlesegeräten zum Herunterladen des Zertifikats zur Verfügung gestellt werden. Dieses Verfahren ist daher, außerhalb eines Projektversuchs, im großflächigen Hochschulbetrieb nicht einsetzbar. In den vergangen hren haben die egovernment-projekte im Bereich qualifizierter elektronischer Zertifikate an Bedeutung verloren und geplante Projekte konnten nicht realisiert werden, als Beispiel sei hier das Projekt ELENA (elektronisches Entgeltnachweis-Verfahren) genannt. Im Juli 2011 einigten sich das Bundeswirtschaftsministerium und das Arbeitsministerium darauf, das Projekt einzustellen. Dieser rückläufige Trend wird sich aus Sicht des Sparkassenverlags in Zukunft fortsetzen. Auch andere Experten teilen die kritische Meinung zur QES, da ihr Einsatz auf Grund technischer Sicherheitsstandards aufwendig und umständlich ist. Dieser Ausblick wird dadurch bestätigt, dass sich neben dem Sparkassenverlag weitere Anbieter bereits aus dem Markt zurückgezogen haben. Darunter beispielsweise auch die Deutsche Post, die bei der damaligen Entscheidung der DHBW Karlsruhe für den Sparkassenverlag, ebenfalls in der engeren Auswahl war. Letztlich bleibt, aus Sicht des Projektes, lediglich der neue Personalausweis (npa) als Alternative übrig. Allerdings ist der npa zwar QES-fähig, wird aber ohne Zertifikat ausgeliefert. Ein Studierender der seine eklausur elektronisch signieren soll benötigt also 1. Einen neuen Personalausweis 2. Aktivierte Online-Ausweisfunktion (eid) 3. Ein Komfort-Kartenlesegerät mit Tastatur und Display 4. Ein kostenpflichtiges Signaturzertifikat für die Unterschriftenfunktion
3 Um einschätzen zu können ob das Signieren elektronischer Prüfungen mit dem npa im Hochschulbetrieb durchführbar ist, wird zunächst untersucht wie verbreitet der neue Personalausweis bei Studienanfängern des Wintersemesters 2015/16 ist. Außerdem wird gefragt ob die Online-Ausweisfunktion (eid) aktiviert ist und ob die Studierenden im Besitz eines Signaturzertifikates sind. Auswertung der Umfrage zur Verbreitung des neuen Personalausweises und elektronischer Signaturen Insgesamt wurden 287 Studienanfänger befragt. Davon waren 251 Studierende der DHBW Karlsruhe und 27 Studierende der ZU Friedrichshafen. Die restlichen Studierenden haben die Frage nach der Hochschule entweder nicht beantwortet oder Andere Hochschule angegeben. Etwa 76% der Befragten besitzen einen neuen Personalausweis (npa), wohingegen 69 Studienanfänger/-innen (24%) noch keinen npa besitzen. Diese teilen sich in drei Gruppen: Besitzen Sie einen neuen Personalausweis? 24% 76% n = Deutsche mit altem Personalausweis 2. EU-Bürger mit Personalausweis ihres Heimatlandes 3. Nicht-EU-Bürger mit Personalausweis ihres Heimatlandes und elektronischem Aufenthaltstitel Im Rahmen dieser Erhebung wurde nicht untersucht wie sich das Verhältnis dieser Gruppen darstellt. Für den Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) kann es dennoch von Bedeutung sein, da Deutsche Bundesbürger mit dem alten Ausweis nicht elektronisch signieren können, Studierende aus anderen EU-Ländern aber gegebenenfalls über einen Personalausweis mit Signaturfunktion verfügen könnten. Der elektronische Aufenthaltstitel von Nicht-EU-Bürgern ist ebenfalls QES-fähig.
4 Alter der Studienanfänger 2015/16 6% 5% hre 22% hre hre 67% sonstige n = 287 Etwa 2/3 der Studienanfänger/-innen des Wintersemesters 2015/16 sind zu Studienbeginn zwischen 18 und 20 hre alt. In dieser Gruppe ist der Besitz des neuen Personalausweises am stärksten ausgeprägt. Hier besitzen über 80% der Studierenden einen npa. Das liegt daran, dass im hr 2010 der npa eingeführt wurde und die heute jährigen damals zwischen 13 und 15 hre alt waren. Somit haben die Deutschen Studienanfänger/-innen dieser Altersgruppe überwiegend als ersten Ausweis einen neuen Personalausweis erhalten. Alle deutschen Studierenden werden allerdings erst im hr 2020 mit Sicherheit einen npa haben, da ein vor 2010 beantragter Ausweis eine maximale Gültigkeit von 10 hren hat. Haben Sie die Online- Ausweisfunktion (eid) aktiviert? 14% 34% 52% Weiß nicht n = 218 Besitzer eines npa Um die Unterschriftenfunktion nutzen zu können ist zunächst die Aktivierung der Online- Ausweisfunktion (eid) nötig. Die Online-Ausweisfunktion ist standardmäßig aktiviert, kann aber bei Abholung des Ausweises deaktiviert werden. Eine nachträgliche Aktivierung kostet 6. In der hier vorgestellten Umfrage wurden die 218 Besitzer des neuen Personalausweises danach befragt ob sie die Online-Ausweisfunktion (eid) aktiviert haben. Diese Frage wurde lediglich von 14% der Befragten bejaht. Über die Hälfte der Befragten hat angegeben die eid nicht aktiviert zu haben und knapp 1/3 konnte die Frage nicht eindeutig beantworten. Um zu prüfen ob die Ausweisfunktion aktiviert ist, benötigt man die AusweisApp2 und ein Kartenlesegerät zum Auslesen kontaktloser Speicherchips.
5 Besitzen Sie ein Signaturzertifikat für die Unterschriftenfunktion Ihres npas? 3% 28% 69% Weiß nicht Mit der eid ist es nicht möglich Dateien zu signieren. Dafür muss zusätzlich ein aktuelles Signaturzertifikat erworben werden. Ein Signaturzertifikat erhält man beispielsweise über die Bundesdruckerei und kostet aktuell 9,98 /hr (Stand Oktober 2015) 1. Für einen Bachelorstudenten würden somit im Laufe seines Studiums Zertifikatskosten von mindestens 29,94 anfallen. Der Kauf eines Signaturzertifikats umfasst mehrere Schritte: Zuerst gilt es sich mit einem Ausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion zu registrieren. Dafür ist eine Ausweis-PIN und ein Kartenlesegerät zum Auslesen kontaktloser Speicherchips erforderlich. Nach 2-3 Tagen wird ein Berechtigungscode per Post versendet. Im letzten Schritt kann der Studierende über eine Web- Applikation und dem Berechtigungscode das benötigte Zertifikat auf den Ausweis laden. Hierbei wird erneut ein Komfort-Kartenleser benötigt. Nach einem Signaturzertifikat für die Unterschriftenfunktion wurden lediglich die Teilnehmer/-innen befragt, welche die Frage nach der Online-Ausweisfunktion mit beantwortet hatten. Der skizzierte Prozess macht deutlich, dass jemand der ein Signaturzertifikat erworben hat auch wissen muss ob seine Online-Ausweisfunktion aktiviert ist. Daher wurden nur die 29 Studienanfänger/-innen zum Signaturzertifikat befragt, die wissen, dass sie die eid aktiviert haben. Lediglich eine Person gab an, ein Signaturzertifikat für den neuen Personalausweis zu besitzen. Das entspricht etwa 0,5% aller Studienanfänger/-innen mit npa. Die übrigen 28 Studienanfänger/-innen ohne Signaturzertifikat aber mit npa und aktivierter eid wurden zusätzlich befragt, ob Sie bereit wären Würden Sie 10 / hr für ein Signaturzertifikat bezahlen? 36% 64% n = 29 npa + eid 10 pro hr für ein Signaturzertifikat zu bezahlen mit dem Sie neben eklausuren an der Hochschule auch PDFs, Kündigungen und Verträge elektronisch signieren können. Immerhin 36% wären demnach dazu bereit. 1 Stand April 2016: 29,90 / hr n = 28
6 Die benötigten Schritte für die Bestellung eines Signaturzertifikats Besitzen Sie ein Komfortwurden bereits skizziert. Die Online- Kartenlesegerät mit Ausweisfunktion kann nur beim Bürgeramt aktiviert werden. Dieser Tastatur und Display? Prozessschritt liegt also außerhalb der 3% Hochschule. Für die Beschaffung eines Signaturzertifikats ist, wie bereits angesprochen, ein Komfort- 97% Kartenleser erforderlich. Diese kosten im Handel etwa 150 (Stand n = 285 September 2015). Diese Kartelesegeräte werden teilweise auch für andere Verfahren, beispielsweise für Banktransaktionen, eingesetzt. Daher wurden die Studienanfänger/-innen auch danach befragt, ob Sie ein Komfort- Kartenlesegerät mit Tastatur besitzen. Von den 285 Teilnehmer/-innen haben 3% angegeben ein solches Gerät zu besitzen. Von den restlichen 277 Teilnehmer/-innen wären 12% bereit 150 für ein Komfort-Kartenlesegerät für die elektronische Signatur von eklausuren an der Hochschule, sowie PDFs, Kündigungen und Verträge zu bezahlen. Würden Sie einmalig 150 für ein Komfort- Kartenlesegerät bezahlen? 88% 12% n = 277 Insgesamt wird deutlich, dass ein Einsatz von qualifizierten elektronischen Signaturen mit dem neuen Personalausweis nicht ohne weiteres möglich ist. Die Verbreitung des neuen Personalausweises ist auch bei der Zielgruppe nicht so hoch wie man vermuten würde und die Aktivierung der Online- Ausweisfunktion liegt im besten Fall bei knapp 50%. Signaturzertifikate werden von Studienanfänger/-innen praktisch nicht benutzt und auch die Verbreitung der benötigten Kartenlesegeräte befindet sich im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Dazu kann es zu weiteren Problemen bei der Beschaffung eines Signaturzertifikats kommen. Zum einen wird der Ausweis-PIN benötigt, der zusammen mit dem npa ausgegeben wird. Da viele diesen PIN niemals nutzen ist nicht klar, ob jeder Studierende diesen überhaupt noch besitzt bzw. findet. Die nachträgliche Aktivierung der Online-Ausweisfunktion kann schlecht überwacht werden, da dieser Prozess außerhalb der Hochschule stattfindet. Beim Versuch einer nachträglichen Aktivierung der Online-Ausweisfunktion eines Mitarbeiter-nPAs wurde festgestellt, dass der Chip defekt ist und für die Nutzung ein komplett neuer Personalausweis beantragt werden müsste. Hierfür würden erhöhte Kosten anfallen und ein biometrisches Passbild benötigt werden. Die Behandlung von Studierenden mit solchen Sonderfällen muss vorab geklärt werden. Abschließend kommen wir zu dem Urteil, dass der Einsatz neuer Personalausweise zur Signierung elektronischer Klausuren aktuell selbst in einem Pilotversuch nicht durchführbar ist.
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